Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG wurde durch Art. 23 des Steueränderungsgesetzes 1991 v. 24.6.1991 (BGBl I 1991, 1322) angefügt. Nach der Gesetzesbegründung wird durch die Änderung klargestellt, dass dinglich gesicherte Sondernutzungsrechte i. S. d. § 15 des Wohneigentumsgesetzes und des § 1010 BGB den Grundstücken gleichstehen. Dort heißt es weiter (vgl. BR-Dr...mehr

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Weilbach, GrEStG § 2 Grunds... / 8 Wohnungs- und Teileigentum (Sondereigentum)

Rz. 47 Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetz) – WEG – v. 15.3.1951 (BGBl I 1951, 175), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg sowie zur Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und des Wohnungseigentu...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.2 Gesamtgegenleistung und deren Aufteilung

Rz. 9 Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer kann nur der Wert der Gegenleistung herangezogen werden, die sich auf das Grundstück i. S. d. § 2 GrEStG bezieht. Entgelt für den Erwerb von Zubehör gehört nicht zur Bemessungs-grundlage für die Grunderwerbsteuer, stellt mithin keine Gegenleistung dar (so nochmals BFH v. 3.6.2020, II B 54/19, BStBl II 2020, 586). In der...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.1 Begriff und Umfang der Gegenleistung

Rz. 3 § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Diese Begrifflichkeit des bürgerlichen Rechts (vgl. § 316, § 320 Abs. 1 BGB) meint die Leistung, die für (Kausalität) den Erwerb eines Grundstücks (regelmäßig als Kaufpreis) vereinbart wird. Aus steuerlicher Sicht wird der Begriff weit gefasst und erstreckt sich auch auf Leistunge...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.4 Erbbaurecht

Rz. 39 Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, bilden das Erbbaurecht und das belastete Grundstück je eine selbstständige wirtschaftliche Einheit, für die jeweils ein Wert festzustellen ist. Die Bewertung ist in § 148 BewG geregelt. Nach dem bis 31.12.2006 geltenden § 148 BewG a. F. hat der Wert des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstücks das 18,6-Fache ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 2 Gegenstand des Erwerbsvorgangs

Rz. 2 Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist das Grundstück (§ 2 GrEStG) in seinem tatsächlichen Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs. Für die Anwendung des § 8 GrEStG kann maßgebender Gegenstand des Erwerbsvorgangs aber auch ein Grundstück in seinem künftigen Zustand sein, also z. B. bei einem zunächst unbebauten Grundstück das Grundstück in bebautem Zustand oder bei einem Grundstü...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.3 Sonderfälle

Rz. 37 Der Gesetzgeber hat dem Ertragswertverfahren gegenüber dem ursprünglich vorgeschlagenen vereinfachten Sachwertverfahren den Vorzug eingeräumt. Da aber typische Gewerbegrundstücke in aller Regel eigengenutzt sind und folglich weder Jahresmieten vorhanden noch übliche Mieten ermittelbar sind, musste für diese Grundstücke ein eigenständiges Bewertungsverfahren gefunden w...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 18 Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG). Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049, 206...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 5. Bewertung

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.1 Nicht vorhandene oder nicht zu ermittelnde Gegenleistung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GrEStG)

Rz. 16 Die erste Anwendungsalternative des § 8 Abs. 2 S. 1 GrEStG erfasst zunächst die Fälle, in denen eine Gegenleistung gänzlich fehlt. Sie kommt z. B. zum Tragen, wenn ein Grundstück als Gewinn eines Preisausschreibens erworben wird; ebenso verhält es sich beim Erwerb aufgrund eines Lotteriegewinns, da der geleistete Lospreis für den Erwerb des Loses und nicht für den Erw...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 10. Grunderwerbsteuer/Grundsteuer

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.5 Besteuerung nach Maßgabe des künftigen Grundstückszustands (§ 8 Abs. 2 S. 2 GrEStG)

Rz. 25 Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wurde dem Abs. 2 des § 8 GrEStG ein Satz 2 angefügt. Durch ihn wird die Möglichkeit eröffnet, im Besteuerungszeitpunkt, abweichend von den tatsächlichen Verhältnissen, den Wert des bebauten Grundstücks als Bedarfswert festzustellen (vgl. BT-Drs. 14/443). Die Regelung kann als Ausfluss der ständigen Rechtsprechung des BF...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 7. Verfahren/Veranlagung

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.3 Fälle des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3 GrEStG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 23 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG ist die Steuer auch in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG nach den Grundbesitzwerten i. S. d. §§ 151, 157 BewG zu bemessen. Ein Verweis auf § 1 Abs. 2b und 2b GrEStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) aufgenommen, die Vorschrift erfasst Absatz 2a "bis...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 4. Grundstücksübertragungen/Familienheim

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4 Grundbesitzwerte i. S. d. § 151 und § 157 BewG

Rz. 26 Nach dem bis einschließlich 1996 geltenden Recht diente in den Fallvarianten des § 8 Abs. 2 GrEStG der "Wert des Grundstücks" als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Nach § 10 Abs. 1 und 6 GrEStG a. F. war als Wert des Grundstücks der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes festgestellte Einheitswert (Ersatzwirtschaftswert) anzusetzen. Anstatt nach die...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 6. Auslandsberührung

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.4.2.5 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 40 Das Gebäude auf fremdem Grund und Boden und der Grund und Boden bilden jeweils selbstständige wirtschaftliche Einheiten, für die getrennte Grundstückswerte festzustellen sind. Für die Bewertung der beiden wirtschaftlichen Einheiten sah bereits § 148 Abs. 2 BewG a. F. eine Anwendung der Grundsätze für die Bewertung von Grundstücken vor, an denen ein Erbbaurecht bestellt...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.5 Verfahren zur Feststellung von Grundbesitzwerten

Rz. 42 Grundbesitzwerte (§ 138 BewG) sind u. a. gesondert festzustellen, wenn sie für die Grunderwerbsteuer von Bedeutung sind (Bedarfsbewertung). Die Entscheidung über eine Bedeutung trifft das für die Grunderwerbsteuer zuständige Finanzamt (vgl. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 i. V. m. Abs. 5 BewG). Örtlich zuständig für die gesonderten Feststellungen für die Grundbesitzwe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.4 Grundstücksverkauf während Rückwirkungszeitraum einer Umwandlung (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 GrEStG)

Rz. 24a Im Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) wurde § 8 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG eingefügt. Die Regelung trat zum 1.7.2021 in Kraft (§ 23 Abs. 18 GrEStG), erfasst werden Erwerbsvorgänge, die nach dem 30.6.2021 verwirklicht werden. Der Gesetzgeber hatte bei Einführung der Regelung die Vorstellung, dass eine Steuerersparnis erreicht w...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.1 Allgemeines

Rz. 14 Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 GrEStG regelt die Ausnahme vom Grundsatz des § 8 Abs. 1 GrEStG, dass Bemessungsgrundlage der Wert der Gegenleistung ist. Sie sieht in 3 bestimmten Fällen eine Bemessung der Steuer nach den Werten i. S. d. § 138 Abs. 2 bis 4 BewG vor. Diese Werte sind maßgebend, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist (§ 8 Abs. 2...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 3. Betriebsvermögen

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 3.3 Inhalt und Bewertung der Gegenleistung

Rz. 11 Das Grunderwerbsteuergesetz enthält bezüglich der Bestimmung des gem. § 8 Abs. 1 GrEStG anzusetzenden Werts der Gegenleistung, d. h. für die Bewertung der Gegenleistung, keine näheren Regelungen. Für diese Bewertung ist daher auf die einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes zurückzugreifen. Inhalt der Gegenleistung kann jede geldwerte Leistung sein, also z. B....mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Schenkungen

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Handelsgeschäft / 3.1 Handelskauf

Häufigstes und wichtigstes Handelsgeschäft ist der Handelskauf (§§ 373-382). Ein Handelskauf liegt vor, wenn es sich um einen Kaufvertrag über Waren (Grundstücke und Immobilien sind ausgeschlossen) oder Wertpapiere handelt, mindestens eine Vertragspartei Kaufmann ist und der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Neben dem Kaufvertrag finden die §§ 373 ff. HGB au...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 2. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fitnessstudio / 1.2.2 Regelsteuersatz

Soweit nach den vorstehenden Ausführungen weder die Steuerfreiheit noch der ermäßigte Steuersatz in Betracht kommt, unterliegen die Umsätze des Fitnessstudios dem Regelsteuersatz. Als solche Umsätze sind beispielhaft genannt: Bereitstellen von Sportgeräten; Kurse jeglicher Art (Gymnastik, Aerobic); Bereitstellen von Sonnenbänken; Speisen und Getränke; Verkauf von Sportkleidung un...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift des § 8 Abs. 1 GrEStG bestimmt, dass sich die Steuer nach dem Wert der Gegenleistung bemisst. Ein anderer Wert als der Wert der Gegenleistung kommt als Bemessungsgrundlage unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 GrEStG in Betracht: Ab dem 1.1.1997 bemisst sich die Steuer nach den Werten im Sinne des § 138 Abs. 2 oder 3 des Bewertungsgesetzes. Mit Art. 7 ...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Forderungen: Wie richtig ge... / 7 Forderungskauf/-verkauf und Umsatzsteuer

Tritt ein Unternehmer eine Forderung aus einem Umsatzgeschäft gegen einen unter dem Nennwert der Forderung liegenden Forderungskaufpreis ab, mindert sich hierdurch nicht die Bemessungsgrundlage für die an den Schuldner des Entgelts ausgeführte Leistung. Das Entgelt bestimmt sich nach den Zahlungen der Kunden des Unternehmers an den Forderungserwerber.[1] Ein Unternehmer, der ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Verfügungen über ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück

Rz. 31 Nach § 2113 Abs. 1 BGB ist die Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück oder Recht an einem Grundstück bei Eintritt der Nacherbfolge insoweit unwirksam, als sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würde. Hierunter fallen alle dinglich wirkenden Übertragungen, Belastungen, Inhaltsänderungen und die Aufgabe eines Grundstücks...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Grundstücke i.S.v. § 2 GrEStG

Rz. 738 Auch wenn § 1 GrEStG die grunderwerbsteuerlich relevanten Erwerbsvorgänge und Erwerbe definiert, soll vorab die Frage beantwortet werden, was überhaupt den Bezugspunkt dieser (ggf. steuerpflichtigen) Erwerbe bildet. Wie bereits der Name des Gesetzes verdeutlicht, geht es um den Erwerb von Grundstücken, und zwar gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GrEStG vor allem Grundstücken im S...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / m) Grundstück im Nachlass

Rz. 127 Wenn sich Grundstücke im Nachlass befinden, unterliegen diese der Verwaltung des Nachlasspflegers und sind in das Verzeichnis aufzunehmen. Ein in Florida gelegenes Grundstück sollte wegen der Nachlassspaltung besonders bezeichnet werden.[71] Praxishinweis Das Grundstück ist zu sichern und zu verwalten. Es empfiehlt sich deshalb, immer die Schlüssel vollständig herausz...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundstücke

Rz. 739 Grundsätzlich richtet sich die Definition des Grundstücksbegriffs nach den Vorschriften des BGB.[1128] Demzufolge ist auch der ideelle (unabgeteilte) Miteigentumsanteil als Grundstück anzusehen, soweit es um das Recht des Eigentümers an der Grundfläche und nicht um die Grundfläche selbst geht.[1129] Rz. 740 Gemäß § 1 Abs. 1 bis 3 GrEStG sind Gegenstand der Grunderwerb...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Sonderfall: Bewertung von Grundstücken

Rz. 136 Soweit der gemeine Wert eines Grundstücks nicht anhand eines tatsächlich erzielten Kaufpreises bestimmt werden kann, kommen für die Schätzung des Verkehrswerts verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. Die h.M. differenziert insoweit zwischen verschiedenen Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[425] Dies en...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / 1. Kauf eines Grundstücks in der Schweiz durch deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz Schweiz

a) Personen im Ausland Der Grundstückserwerb durch Personen im Ausland wird durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1980 (Bewilligungsgesetz, BewG)[36] geregelt, das allgemein auch unter der Bezeichnung "Lex Koller" bekannt ist. Als grundsätzlich bewilligungspflichtige Personen im Ausland gelten gem. Art. 5 BewG Staatsangehör...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 8. Steuervergünstigung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Rz. 289 Unter der Voraussetzung, dass bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegen sind, werden sie gemäß § 13d ErbStG nur mit 90 % ihres Werts angesetzt, mithin also zu 10 % steuerbefreit. Es kommt allein auf die Vermietungssituation (nur) zum Besteuerungszei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.5 Gebäudeerrichtung auf dem Grundstück des Besitzunternehmens

Tz. 1368 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Errichtet die Betriebs-GmbH auf dem Grundstück des Besitzunternehmens ein Gebäude, führt dies allein noch nicht zu einer vGA. Der GmbH steht nämlich – wie grds bei Errichtung von Gebäuden auf fremden Grund und Boden – ein zivilrechtlicher Ersatzanspruch gegenüber dem Grundstückseigentümer (hier: der Besitzunternehmer) aus ungerechtfertigter...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 6. Grundstück im Nachlass – Grundbucheintrag

Rz. 217 Im Grundbuch ist auf Antrag des Nachlassverwalters die Nachlassverwaltung als Verfügungsbeschränkung in Abteilung II einzutragen. Es empfiehlt sich, diese Eintragung so schnell wie möglich herbeizuführen, damit keine Grundstücksverfügungen am Nachlassverwalter vorbei getroffen werden. Für die Eintragung reicht ein schriftlicher Antrag an das Grundbuchamt (§ 13 GBO). ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.6 Überlassung von Wohnungen/Grundstücken an einen Gesellschafter

Tz. 816 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Wohnung/eines Grundstücks an den Gesellschafter einer Kap-Ges stellt dann eine vGA dar, wenn sie nicht als Gegenleistung iRd Anstellungsverhältnisses gewährt wird. Beispiel 1: Im Betriebsgebäude der K-GmbH befindet sich eine Maisonettewohnung, die unentgeltlich an den (beherrschenden) Ges-...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken

Rz. 21 Für den Vorbehaltsnießbrauch an Grundstücken im steuerlichen Privatvermögen bedeutet dies, dass die Einkünfte dem Nießbraucher zuzurechnen sind, wenn ihm die volle Besitz- und Verwaltungsbefugnis zusteht, er die Nutzungen tatsächlich zieht, das Grundstück in Besitz hat und es verwaltet.[23] Im Falle der Nutzung des Grundstücks durch Vermietung und Verpachtung darf der...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Vermächtnisweise Zuwendung eines Grundstücks

a) Einführung Rz. 82 Wird ein Grundstück vermächtnisweise zugewandt, ist es unbedingt erforderlich, dass eine ganz genaue Grundbuchbezeichnung getätigt wird. Häufig wissen die Erblasser nicht, was der genaue Inhalt des Grundbuchs bzgl. des Grundstücks ist. Nur mit einem aktuellen Grundbuchauszug können die Eigentumsverhältnisse und Belastungen abschließend geklärt werden. Pra...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Nießbrauchvermächtnis an einem Grundstück

aa) Einführung Rz. 149 Für die Nießbrauchbestellung an einem Grundstück ist die dingliche Einigung zwischen Erben und Vermächtnisnehmer gem. § 873 BGB sowie die Eintragung im Grundbuch zwingend verpflichtend. Im Gegensatz zum Grundstücksvermächtnis ist die Voreintragung des Erben im Grundbuch aufgrund § 39 GBO erforderlich. Des Weiteren muss der Erbe als Grundstückseigentümer...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / bb) Klage auf Erfüllung eines Nießbrauchvermächtnisses an einem Grundstück

Rz. 150 Erfüllt der Erbe nicht freiwillig das Nießbrauchvermächtnis an einem Grundstück, muss der Vermächtnisnehmer Klage auf Abgabe der dinglichen Einigungserklärung nach § 873 BGB und der Eintragungsbewilligung nach § 19 GBO erheben. Ist das Urteil rechtkräftig, gilt die Erklärung gem. § 894 ZPO als abgegeben. Ist nur eine Zug um Zug-Verurteilung möglich, ist § 894 Abs. 1 ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Mittelbare Grundstücks-, Gebäudeschenkung

Rz. 88 Wie bereits in Rdn 86 ausgeführt, ist dasjenige geschenkt, was die Parteien zum Gegenstand der Schenkung machen wollen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass die Beteiligten eine klare schriftliche Vereinbarung [148] treffen. Inhalt der schriftlichen Vereinbarung mussmehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Schenkung eines vermieteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 132 Eine simple Grundstücksschenkung ist nach gefestigter Rechtsprechung ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft, selbst wenn das Grundstück dinglich belastet ist.[218] Es ist jedoch höchstrichterlich entschieden, dass der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.[219] Dies gilt nach ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Bewertung von Grundbesitz

Rz. 201 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, also dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen oder dem Betriebsvermögen. Rz. 202 Zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne gehören private Grundstücke, sofern sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Ansatz Grundbesitz haltender Personengesellschaften

Rz. 860 Mitunter erscheint es opportun, von der älteren Generation erworbenen Grundbesitz nicht Stück für Stück an einzelne Erwerber weiterzugeben, sondern stattdessen den Grundbesitz in einer Personengesellschaft zu bündeln, um anschließend mehrere Vermögensnachfolger an dieser Gesellschaft zu beteiligen. Beispiel 1 Vater V bringt im Jahr 2021 ein Grundstück in eine GmbH & C...mehr