Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Eintragung des Erstehers als Eigentümer

Rz. 60 Zu ersuchen ist weiterhin um die Eintragung des Erstehers als Eigentümer (§§ 81, 90 ZVG). Im Hinblick auf § 9d GBV muss das Ersuchen das Datum des Zuschlagsbeschlusses angeben. Erwerben mehrere Beteiligte, so ist die Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses notwendig (§ 47 GBO). Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts muss beigefügt sein.[110] Der Eigentümer is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 3. Ursachen für Behinderungen gem. § 6 Abs. 2 VOB/B

Rz. 143 Ein Fristverlängerungsanspruch des Auftragnehmers ist dann gegeben, wenn neben der Behinderung auch festgestellt werden kann, dass diese gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verursacht ist:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Stiftungen

Rz. 191 Stiftungen unterliegen Landesgesetzen, die zum Teil eine stiftungsaufsichtliche Genehmigung, bei kirchlichen Stiftungen eine kirchenaufsichtliche Genehmigung für Veräußerung und Belastung von Grundstücken vorschreiben.[488]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / 1. Inhalt des Eigentums

Rz. 5 § 903 S. 1 BGB definiert den Begriff des Eigentums nicht, sondern beschreibt im ersten Halbsatz vielmehr in rechtstechnisch einfacher Form die Befugnisse und im zweiten Halbsatz die Schranken des Eigentumsrechts. Das Herausragende am Eigentumsrecht ist, dass es dem Rechtsinhaber eine umfassende Rechtsmacht über das Objekt des Eigentums verleiht.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 11. Bauwerk

Rz. 172 Bei Bestellung eines Erbbaurechts müssen dingliche Einigung und Grundbucheintrag mindestens die ungefähre Beschaffenheit des Bauwerks oder der zulässigen mehreren Bauwerke bezeichnen.[696] Der Begriff "Bauwerk" umfasst nicht nur Gebäude, sondern jede unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in fester Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache;[697] ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Spalte 2

Rz. 3 Die Spalte 2 bleibt bei der erstmaligen Eintragung des Anteils auf dem Blatt unausgefüllt. Im Falle der Eintragung einer Veränderung des Anteils ist in dieser Spalte jedoch die bisherige laufende Nummer der Eintragung zu vermerken. Dies folgt daraus, dass die Anteile grundbuchtechnisch wie Grundstücke behandelt werden.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Bauerrichtung und Eigentumsverschaffung

Rz. 6 Der Bauträger ist entsprechend den vertraglichen Regelungen zur fristgerechten Bauerrichtung und lastenfreien Eigentumsverschaffung verpflichtet. Der Umfang der geschuldeten Bauleistung ergibt sich regelmäßig aus der Baubeschreibung, die Bestandteil des Bauträgervertrages ist (siehe Rdn 26 und siehe auch § 16 Rdn 11, 26, 36). Daneben sind grundsätzlich die allgemeinen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Reallast als Gesamtrecht

Rz. 2 Soweit es sich um Rechte an dem Grundstück handelt, die als Gesamtrechte an den Miteigentumsanteilen weiterbestehen können (z.B. Reallasten), werden sie als Belastung des Miteigentumsanteiles unter Angabe der übrigen mithaftenden Anteile eingetragen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / b) Muster: Vertrag bei Baunachbarrechtsverhältnis

Rz. 99 Muster 8.4: Vertrag bei Baunachbarrechtsverhältnis Muster 8.4: Vertrag bei Baunachbarrechtsverhältnis Vertrag Zwischen _________________________ (Grundstückseigentümer) und _________________________ (Benutzer) kommt folgender Vertrag zu Stande: § 1 Gegenstand Der Eigentümer gestattet hiermit dem Nutzer die Inanspruchnahme des Grundstücks Flur.-Nr. _________________________ in...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Abtretung des Auflassungsanspruchs

Rz. 109 Fall: Eigentümer A hat sein Grundstück an Erwerber B verkauft. Vor seiner Eintragung als Eigentümer tritt B an Zweiterwerber C seinen schuldrechtlichen Übereignungsanspruch gegen A ab. 1. Materiell-rechtliche Voraussetzungen der Abtretung Rz. 110 Die Abtretung erfolgt durch formlos wirksamen Vertrag zwischen B und C ohne Zustimmung des A und ohne Anzeige an ihn (§ 398 ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Angabe des Rechtes und des Berechtigten

Rz. 32 Die Art des einzutragenden Rechtes muss stets unmittelbar aus dem Grundbuch hervorgehen. Es muss aus dem Eintragungstext hervorgehen, ob eine Grunddienstbarkeit, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, ein Wohnungsrecht, ein Nießbrauch oder eine Reallast eingetragen sind. Daher genügt eine allgemeine Bezeichnung als "Nutzungsrecht" keinesfalls,[46] denn es könnte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

Rz. 3 Während das Grundbuch die Rechtsverhältnisse am Grundstück wiedergibt, dient das amtliche Grundstücksverzeichnis der Wiedergabe von deren tatsächlichen Verhältnissen, insbesondere Lage und Grenzverlauf.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Kartellrecht / a) Kommission

Rz. 97 Die Ermittlungsbefugnisse der Kommission in einem konkreten Verfahren richten sich nach Art. 18–22 VO 1/2003.[183] Demnach kann die Kommission durch einfaches Auskunftsverlangen oder durch Entscheidung von Unternehmen und Unternehmensvereinigungen verlangen, dass sie alle erforderlichen Auskünfte erteilen (Art. 18 Abs. 1 VO 1/2003). Ferner erteilen Regierungen und Wet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gläubiger

Rz. 39 Es gelten die für die Hypothek bestehenden Regeln. Wegen der fehlenden Akzessorietät der Grundschuld muss der Grundschuldgläubiger aber nicht Inhaber einer gesicherten Forderung sein. Bei der Sicherungsgrundschuld ist dies aber stets der Fall.[98]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Spalten 3 und 4

Rz. 4 Für die eigentliche Eintragung des Anteils dient der durch die Spalten 3 und 4 gebildete Raum (Buchst. b). Hier ist der Inhalt des Anteils als solcher genau der Höhe nach zu bezeichnen; hierzu gehört auch die Beschreibung des gemeinschaftlichen Grundstücks, die nach § 6 Abs. 3 oder 4 GBV zu geschehen hat.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 35 Gemäß § 19 GBO legitimiert sich die Grundbucheintragung durch die einseitige Erklärung des von ihr "Betroffenen". Betroffen ist jede Person, deren grundbuchmäßiges Recht durch die bewilligte Eintragung rechtlich – nicht nur wirtschaftlich – (unmittelbar oder mittelbar) beeinträchtigt oder nachteilig berührt wird oder bei der dies nicht auszuschließen ist. Rz. 36 Ist di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Für ein Grundstück, das ein Grundbuchblatt bei der Anlegung des Grundbuchs nicht erhalten hat, wird das Blatt unbeschadet des § 3 Abs. 2 bis 9 von Amts wegen angelegt. (2) Das Verfahren bei der Anlegung des Grundbuchblatts richtet sich nach den Vorschriften der §§ 118 bis 125.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragungsvoraussetzungen in den Fällen des § 20 GBO

Rz. 11 Der rechtsgeschäftliche Eigentumswechsel am Grundstück erfolgt aufgrund von Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB). Nicht rechtsgeschäftlich ist der Eigentumsübergang kraft Gesetzes (u.a. §§ 1922 Abs. 1, 1416 Abs. 2 BGB) und der Eigentumserwerb durch Hoheitsakt. Rz. 12 Soll das Eigentum an einem Grundstück aufgrund Rechtsgeschäfts umgeschrieben oder e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen des Eintritts

Rz. 915 Einkommensteuerrechtlich ist die entgeltliche Aufnahme eines neuen Gesellschafters in eine bestehende Mitunternehmerschaft grds. als Einbringungsvorgang anzusehen, bei dem die bisherigen Mitunternehmer ihre Anteile in eine neue, erweiterte Mitunternehmerschaft einbringen. Der neue Gesellschafter leistet entweder eine Einlage in das KG-Vermögen (entgeltliche Aufnahme)...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 10. Abgrenzungen von anderen Rechtsinstituten

Rz. 26 Wohnungseigentum unterscheidet sich von sonstigen Eigentumsformen:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Weitere Erlöschensgründe

Rz. 90 Entsprechend § 418 Abs. 1 BGB erlischt eine Vormerkung im Fall der Schuldübernahme.[224] Dies ergibt sich schon daraus, dass die Vormerkung ebenfalls ein Sicherungsrecht für die Forderung darstellt und daher der Sicherungsgeber nicht weniger schutzwürdig ist.[225] Unabhängig davon erlischt die Vormerkung aber stets dann, wenn Schuldner und Eigentümer auseinanderfallen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Beauftragte inländischer öffentlicher Behörden sind befugt, das Grundbuch einzusehen und eine Abschrift zu verlangen, ohne daß es der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf. (2) Dasselbe gilt für Notare sowie für Rechtsanwälte, die im nachgewiesenen Auftrag eines Notars das Grundbuch einsehen wollen, für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und dinglich Ber...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / aa) Voraussetzungen des Tatbestands

(1) Unzulässige Vertiefung Rz. 31 Unter einer Vertiefung wird ganz allgemein jede Maßnahme verstanden, welche dem Boden des benachbarten Grundstücks die erforderliche Stütze entzieht. Es darf also nicht so auf das Nachbargrundstück eingewirkt werden, dass dessen Erdreich in der Senkrechten den Halt verliert oder untere Bodenschichten in ihrem waagrechten Verlauf beeinträchtig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die erste Abteilung dient zur Eintragung des Eigentümers oder der Eigentümer der im Bestandsverzeichnis gebuchten Grundstücke. In Ausnahmefällen wird der Eigentumsübergang nicht in der ersten Abteilung, sondern in den Spalten 7 und 8 des Bestandsverzeichnisses eingetragen (hierüber vgl. § 6 GBO Rdn 24).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 93a Eintragung öffentlicher Lasten

Gesetzestext Öffentliche Lasten auf einem Grundstück, die im Grundbuch einzutragen sind oder eingetragen werden können, werden nach Maßgabe des § 10 in der zweiten Abteilung eingetragen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / a) Asset Deal

Rz. 89 Da beim Asset Deal nicht der Unternehmensträger selbst, sondern alle oder einzelne Wirtschaftsgüter im Wege der Singularsukzession übertragen werden, kommt der vertraglichen Bestimmung der zu übertragenden Güter besondere Bedeutung zu:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Wortlaut des S. 1 erfasst nur die Bewilligung, § 19 GBO, sowie den Eintragungsantrag, § 13 GBO. Unabhängig davon müssen auch alle anderen Grundbucherklärungen und andere Eintragungsvoraussetzungen erkennen lassen, auf welches Grundbuch sie sich beziehen. Der im S. 1 zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke ist im Grundbuchverfahren deshalb unter Beachtung der grundbuchr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Einzelne Veränderungen

Rz. 34 Einzelne Veränderungen, die nur Umfang und Rang des Rechts betreffen, sind hinsichtlich einzelner Grundstücke zulässig.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck; Anwendungsbereich

Rz. 1 Ohne einen entsprechenden Antrag nach den §§ 13, 22 GBO erfolgt i.d.R. keine Berichtigung des Grundbuchs. Diesem Umstand trägt § 82 GBO Rechnung, indem es für bestimmte Fälle einen beschränkten Grundbuchberichtigungszwang einführt. Ergänzt wird § 82 GBO durch die §§ 82a, 83 GBO (vgl. dazu § 82a GBO Rdn 1, § 83 GBO Rdn 1). Diese Vorschriften schränken das Antragsverfahr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Normzweck

Rz. 1 Die Norm definiert zunächst in Abs. 1 den in § 4 Abs. 4 Nr. 2–4 verwendeten Begriff des Nutzers. Sie bestimmt sodann in Abs. 2 die Eintragung des Ranges mehrerer Nutzungsrechte, regelt in Abs. 3 die Teilung des Gebäudeeigentums und in Abs. 4 die Teilung des Grundstückes.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / bb) Tatbestand

(1) Duldungsverpflichtete Rz. 20 Duldungsverpflichtet ist zunächst der Eigentümer sowie der Grunddienstbarkeitsberechtigte (§§ 1004, 1027 BGB) und der Berechtigte sonstiger Dienstbarkeiten (§§ 1004, 1090 Abs. 2; 1027 BGB) sowie der Erbbauberechtigte. Darüber hinaus wird nach ständiger Rechtsprechung § 906 BGB auch auf den Besitzer, so z.B. den Mieter und Pächter, angewandt.[1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Nach § 55 GBO haben Anspruch auf Nachricht

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / 1. Muster: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate

Rz. 15 Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Muster 6.1: Klage des Bauträgers auf Zahlung einer rückständigen Kaufpreisrate Landgericht _________________________ _________________________ Im Namen und mit Vollmacht der _________________________ (Firma, Adresse), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ (Vorname, Nachn...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Belastung eines Eigentumsbruchteils

Rz. 27 Es ist grundsätzlich ausgeschlossen, den Bruchteil eines Alleineigentümers zu belasten, denn bei Alleineigentum gibt es keinen Bruchteil.[42] Gleiches gilt für einen Anteil an einer Gesamthandsgemeinschaft, weil hier kein Anteil am einzelnen Gegenstand vorliegt. Literatur und Rechtsprechung haben folgende Ausnahmen anerkannt: Rz. 28 Ein Nießbrauch kann auch an Bruchteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gegenstand der Anteilsübertragung

Rz. 1232 Bei der Übertragung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG ist stets[1598] zwischen der Übertragung der Anteile an der Komplementär-GmbH und der Übertragung der Anteile an der KG zu unterscheiden. Rechtlich handelt es sich um die Übertragung von Anteilen an zwei unterschiedlichen Gesellschaften. Wirtschaftlich wird die Anteilsübertragung an beiden Gesellschaften dagege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / (2) Grenzüberschreitung

Rz. 38 Weiter muss eine Überschreitung der Grundstücksgrenze vom Bau- zum Nachbargrundstück hin stattfinden. Dazu muss ein einheitliches Gebäude über die Grenze hinausgreifen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
KEHE Grundbuchrecht / 1. Personenverzeichnis

Für den Bezirk des Grundbuchamts wird ein Verzeichnis der Personen als elektronische Datei geführt, die als Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden, als Wohnungs- oder Teileigentümer oder als Berechtigte grundstücksgleicher Rechte eingetragen sind. Das Verzeichnis soll enthalten: a) die Bezeichnung der Grundbuchstelle unter Angabe des Grundbuchbezirks und des Grundbuchblatt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zustimmung der dinglich Berechtigten zur Begründung von WE

Rz. 60 Die Zustimmung dinglich Berechtigter am Grundstück ist nur notwendig, soweit die dinglich Berechtigten davon betroffen werden oder möglicherweise nachteilig berührt werden können.[235] Wurde die Zustimmung erteilt und vorgelegt, so wirkt sie gegen Sonderrechtsnachfolger; jedoch ist deren gutgläubiger Erwerb im Vertrauen auf den Rechtszustand des Grundbuchs möglich.[23...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Sonderfall

Rz. 2 Für den Fall der nachträglichen Mitbelastung eines in einem anderen Grundbuchamtsbezirk gelegenen Grundstücks siehe oben (vgl. § 48 GBO Rdn 18 ff.).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.6 Befugnis zur Personalienüberprüfung

Rz. 96 § 3 Abs. 3 SchwarzArbG gestattet dem Zoll und den ihn gemäß § 2 Abs. 4 SchwarzArbG unterstützenden Stellen die Personalien der Personen zu überprüfen, die in den Geschäftsräumen oder auf dem Grundstück des Arbeitgebers, Auftraggebers von Dienst- oder Werkleistungen des Entleihers sowie des Selbstständigen tätig sind. Nach dem Gesetzeswortlaut muss die zu prüfende Pers...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verhältnis der VO zu den allgemeinen Vorschriften

Rz. 10 Die GGV enthält keine direkte Regelung ihres Verhältnisses zu den §§ 22, 116 ff. GBO, die ja gleichfalls die Berichtigung des Grundbuches und die Anlegung von Grundbuchblättern regeln. Dass die §§ 118 ff. GBO nur von "Grundstücken" sprechen, dürfte im Hinblick auf die weitgehende Gleichstellung von Gebäudeeigentum und Grundstück ohne Belang sein. Auch kann die Auffass...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs (§ 642 Abs. 1 BGB)

Rz. 89 Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass bei der Herstellung des Bauwerks eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist, der Auftraggeber die Mitwirkungshandlung unterlässt, die zu diesem Zeitpunkt fällig war und dadurch in Annahmeverzug gerät. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Bestellers ist erforderlich, dass der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Einhaltung der Amtsbefugnisse

Rz. 108 Die Urkunde muss innerhalb der Grenzen der den Behörden zustehenden Amtsbefugnisse errichtet worden sein. Zwingend folgt daraus die Einhaltung der sachlichen Zuständigkeit. Wird allein die örtliche Zuständigkeit verletzt, so bleibt die Urkunde trotzdem eine wirksame öffentliche Urkunde. Im Einzelnen ist dabei zwischen bewirkenden Urkunden ("Willenserklärungen") und be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Eintragungsfähigkeit von Verfügungen über Erbanteile

Rz. 36 Übertragung des Erbanteils (§ 2033 BGB) wird am Nachlassgrundstück durch Grundbuchberichtigung eingetragen (§ 22 GBO), ebenso eine Teilabtretung,[68] die unter Angabe der dadurch entstandenen Bruchteilsberechtigung[69] am Erbteil eintragungsfähig ist. Um eine Erbteilsübertragung handelt es sich rechtlich auch dann, wenn sämtliche Miterben ihre Anteile veräußern und da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Baunachbarrecht / c) Anmerkungen

Rz. 100 Auch wenn der Eigentümer des als Lagerplatz gedachten Grundstücks dieses nicht nutzt oder die Nutzung als Lagerplatz die Nutzung des Nachbarn nicht tangiert, so ist dennoch dessen vorherige Einwilligung einzuholen. Ein Nutzungsanspruch besteht nur ganz ausnahmsweise bei besonders dringenden Bedürfnissen.[50]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Das Grundbuchblatt darf, wenn ein Aufgebotsverfahren (§§ 120, 121) nicht stattgefunden hat, erst angelegt werden, nachdem in der Gemeinde, in deren Bezirk das Grundstück liegt, das Bevorstehen der Anlegung und der Name des als Eigentümer Einzutragenden öffentlich bekanntgemacht und seit der Bekanntmachung ein Monat verstrichen ist; die Art der Bekanntmachung bestimmt das Gr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Spalte 5

Rz. 16 Die Spalte 5 dient hierbei zur Angabe der laufenden Nummer des Grundstücks in der Spalte 1, auf das sich der in Spalte 6 einzutragende Vermerk bezieht. Sie stellt den Zusammenhang zwischen den Spalten 1 bis 4 und der Spalte 6 her (Abs. 8) und wird nur bei Eintragungen in Spalte 6 ausgefüllt.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Die Begründung nach § 3 oder § 8 WEG

Rz. 54 Materiell-rechtlich erfolgt die Begründung durch und in jedem Fall In der Grundbuchpraxis erfolgt meistens Teilung nach § 8 WEG, die materiell-rechtlich keiner, verfahrensrechtlich der Form des § 29 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / c) Schenkung gegen Verpflichtung zur Zahlung einer Leibrente

Rz. 76 Wie gerade dargestellt, kommt ein dem Erblasser vorbehaltener Nießbrauch nicht als Wertminderung der Schenkung in Ansatz, wenn bei der Anwendung des Niederstwertprinzips der Wert eines Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalls maßgeblich ist. Das OLG Schleswig[123] vertrat in einer Entscheidung vom 25.11.2008 die Auffassung, dass die Ermittlung des Grundstückswerts zum Z...mehr