Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.1.1 Natürliche Geländebeschaffenheiten

Keine Anlagen im Sinn von § 907 BGB sind dagegen natürliche Geländebeschaffenheiten eines Grundstücks, die nicht auf menschliches Handeln zurückgehen. Das betrifft etwa ein felsiges Hanggrundstück. Gegenüber einem Felsrutsch kann sich der Eigentümer eines Unterliegergrundstücks gegen den Oberlieger nur dann erfolgreich zur Wehr setzen oder von diesem bei einem eingetretenen S...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 3.1 Zum Begriff des Werks im Sinn des § 908 BGB

Während der Begriff des Gebäudes aus sich heraus verständlich ist (räumlich umfriedetes Bauwerk, in dem sich Personen aufhalten oder Sachen untergebracht werden können), bedarf der Begriff des Werks einer Erläuterung. Unter den Begriff "Werk" fallen etwa Mauern, Zäune, Dämme, Kanäle, Wasserleitungen, Baugerüste, Öltanks oder Masten einer Stromleitung.[1] Wie den Anlagen in § 9...mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 5 Über die Grenze wachsende Wurzeln und Zweige

Auch bei Beachtung der in den Landesnachbarrechtsgesetzen vorgeschriebenen Grenzabstände für Bäume und Sträucher kann es geschehen, dass Wurzeln und Zweige dieser Gehölze über die Grenze hinweg in das Nachbargrundstück hineinwachsen. In so einem Fall stellt sich die Frage, ob der Nachbar die Eindringlinge hinnehmen muss oder ob er sich gegen sie zur Wehr setzen kann. Die Ant...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.4 Geduldetes Betriebsvermögen

Geduldetes Betriebsvermögen entsteht bei allen Gewinnermittlungsarten, wenn entweder die betriebliche Nutzung eines Wirtschaftsguts so verändert wird, dass es aus dem notwendigen Betriebsvermögen z.B. wegen Verpachtung ausscheidet oder die Gewinnermittlungsart sich ändert, beispielsweise durch einen Übergang zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a EStG.[1] A...mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 4 Ästhetische Beeinträchtigungen

Wer sich durch den ungepflegten und verwilderten Zustand des Nachbargrundstücks gestört fühlt, hat im Allgemeinen schlechte Karten, denn Vorgänge oder Zustände auf einem Grundstück, die gegen das ästhetische Befinden des Nachbarn verstoßen, können nach der Rechtsprechung nicht mit Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach den §§ 1004 BGB, 906 BGB (durch den gestörten Gr...mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 7 Beeinträchtigungen durch Pflanzenschädlinge auf Nachbargrundstücken

Kommt es nicht wegen des Schattenwurfs von Bäumen und Sträuchern oder deren Nadel- oder Laubfall zum Nachbarstreit, können sich die Nachbarn wegen Pflanzenschädlingen in die Haare geraten, die grenzüberschreitend aktiv werden. Praxis-Beispiel Wollläuse Im sog. "Wollläusefall" hat der BGH hierzu Stellung bezogen[1]: Wollläuse hatten eine Lärche befallen und sich anschließend au...mehr

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Baum- und Pflanzenwuchs im ... / 6.2.1 Kein Abwehranspruch

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Abfallen von Laub, Nadeln und Zapfen um sog. ähnliche Einwirkungen im Sinne des § 906 BGB. Die von § 906 BGB erfassten Einwirkungen stimmen darin überein, dass sie in ihrer Ausbreitung weithin unkontrollierbar und unbeherrschbar sind, in ihrer Intensität schwanken und damit andere Grundstücke überhaupt nicht, unwesentlich oder wesentlich...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 2 Liebhaberei

Ein Betrieb setzt voraus, dass er mit Gewinnerzielungsabsicht wirtschaftet.[1] Das bedeutet, dass neben den laufenden Betriebsergebnissen unter Einschluss realisierter und nicht realisierter Wertsteigerungen des Betriebsvermögens ein positiver Totalgewinn objektiv möglich ist. Totalgewinne sind nur Erträge, die tatsächlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden. Dabei kann be...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.4.4 Erweiterte Grundstückskürzung und Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Für die erweiterte gewerbesteuerliche Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist die Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen grundsätzlich schädlich. Laut BFH muss die Betriebsvorrichtung aber auch selbst Gegenstand des Mietvertrags sein, was sich nach zivilrechtlichen Kriterien bestimme. Ist der vertragliche Ausschluss von Betriebsvorrichtungen im Mietvertrag zivil...mehr

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Gefahrdrohende Anlagen und ... / 2.2.1.2 Negative Einwirkungen

In gleicher Weise sind nach der Rechtsprechung des BGH sog. negative Einwirkungen, wie der Entzug von Licht oder das Verbauen der Aussicht im Allgemeinen nicht abwehrfähig.[1] Der BGH hat diese Auffassung damit begründet, dass sich nach allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur der Begriff der "unzulässigen Einwirkung" im Sinn von § 907 BGB aus den allgemeinen Vorsc...mehr

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Grenzwand und Nachbarwand / 2.2.3 Rechtsbeziehungen der Nachbarn nach dem Abriss eines Gebäudes

Nach § 903 BGB ist jeder Nachbar berechtigt, auch ohne Zustimmung des anderen Nachbarn sein an die Nachbarwand angebautes Haus abzureißen, wobei er allerdings diese selbst nicht beeinträchtigen darf. Dieses Recht wird auch nicht durch das Miteigentum an der Nachbarwand und damit nicht durch § 922 Satz 3 BGB eingeschränkt. Durch den Abriss ändert sich nach der Rechtsprechung ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Notwendiges Betriebsvermögen sind Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb unmittelbar dienen, weil sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind. Es ist für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen nicht ausreichend, dass lediglich die Möglichkeit einer betrieblichen Nutzung besteht.[1] Bei selbst bewirtschafteten Grundstücken liegt daher unzweife...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.3 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Anders als das notwendige Betriebsvermögen bietet gewillkürtes Betriebsvermögen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, da es bei Vorliegen der für die Zuordnung zum Betriebsvermögen erforderlichen steuerrechtlichen Voraussetzungen auf die Willensentscheidung des Steuerpflichtigen ankommt, ob das Wirtschaftsgut letztendlich zum Betriebsvermögen wird oder Privatvermögen bleibt ...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 7.7 Vermietungsimmobilien im Drittland

Für im Inland und in EU-/EWR-Staaten belegene vermietete Wohngrundstücke, die nicht zum begünstigten Betriebsvermögen i.S.v. § 13a ErbStG gehören, sieht das ErbStG einen Abschlag in Höhe von 10 % des gemeinen Werts vor (§ 13c Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 ErbStG 2009, jetzt § 13d ErbStG). Im Drittland belegene Wohngrundstücke sind bei der Berechnung der Erbschaftsteuer dagegen bis...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.5.6 Reform der Kleinunternehmerregelung

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) werden die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), das zugehörige Meldeverfahren (§19a UStG) und die Regelung zu Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV) neu gefasst. Durch die Änderungen können ab 1.1.2025 auch im europäischen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer im Inland die Regelung des § 19 UStG...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 8.3 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG)

Mit § 2b UStG wurde die Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) durch Gesetz v. 2.11.2015 (BGBl 2015 I S. 1834) mit Wirkung für nach dem 31.12.2016 ausgeführte Umsätze an europarechtliche Vorgaben angepasst. Den jPöR wurde jedoch das (fristgebundene) Antragsrecht eingeräumt, für einen bestimmten Zeitraum noch nach dem bisherigen Recht zu verfah...mehr

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Land- und Forstwirtschaft / 3.2 Unentgeltliche Ausgliederung von Wirtschaftsgütern

Bei Neugliederungen und Nachfolgeregelungen insbesondere im Zusammenhang mit der Planung von Unternehmensnachfolgen von Betrieben auf die nächste Generation stellt die BFH-Rechtsprechung darauf ab, Gewinnrealisierungen möglichst zu vermeiden. Dies gelingt insbesondere bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Personengesellschaft nac...mehr

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Steuer Check-up 2025 / 2.2.1 Einfache Grundstückskürzung

Aufgrund einer Änderung durch das Jahressteuergesetz 2024 v. 2.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 387) knüpft die einfache gewerbesteuerliche Grundstückskürzung ab dem EZ 2025 nicht mehr wie bisher an den Grundsteuerwert, sondern an die tatsächlich im EZ als Betriebsausgabe erfasste Grundsteuer für den zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden Grundbesitz an (§ 9 Nr. 1 Satz 1Ge...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 7.1 Definition der Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft (§ 1 Abs. 4a GrEStG) - geändert gegenüber Regierungsentwurf

Mit § 1 Abs. 4a (neu) GrEStG wird die Zugehörigkeit eines Grundstücks zum Vermögen einer Gesellschaft gesetzlich definiert. Ein Grundstück gehört hiernach zum Vermögen der Gesellschaft, die zuletzt einen Grundtatbestand nach § 1 Abs. 1 GrEStG über das Grundstück verwirklicht hat, wenn und solange keine Rückgängigmachung des Erwerbs nach § 16 Abs. 1 GrEStG erfolgte (§ 1 Abs. ...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.4 Steuerstundung bei Wohnimmobilien (§ 28 Abs. 3 ErbStG)

Nach § 28 Abs. 3 ErbStG wird auf Antrag eine Stundung bis zu zehn Jahre gewährt, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung des zu Wohnzwecken genutzten Grundbesitzes aufbringen kann. Von der bisherigen Stundungsregelung wurden lediglich Grundstücke erfasst, die im Erwerbszeitpunkt die Voraussetzungen des § 13d Abs. 3 ErbStG erfüllen. Mit den Änderungen in § 28 Abs...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 5. Bewertung

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Land- und Forstwirte / 2.6 Vermietungs- und Verpachtungsleistungen

Wird ein vorher zum betriebsgewöhnlichen Ausrüstungsbestand eines Land- und Forstwirtschaftsbetriebs gehörendes Wirtschaftsgut langfristig vermietet (bei einer Mietdauer von mindestens 12 Monaten stets gegeben), unterliegt die Vermietungsleistung zur Regelbesteuerung.[1] Praxis-Beispiel Regelbesteuerung: Vermietung auf unbestimmte Dauer Ein Wirtschaftsgut wird auf unbestimmte ...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 1.1 Freizeitanlagen gemäß der Richtlinie

Die Freizeitlärmrichtlinie versteht unter Freizeitanlagen Einrichtungen i. S. v. § 3 Abs. 5 Nr. 1 und 3 BImSchG, "die dazu bestimmt sind, von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt zu werden". Einrichtungen Einrichtungen in diesem Sinne sind zum einen Betriebsstätten und sonstige ortsfeste Einrichtungen sowie zum anderen auch Grundstücke, wenn sie nicht nur gelegentlic...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 3. Betriebsvermögen

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Gartenteiche und Schwimmbec... / 1 Gartenteich

Grundsätzlich gilt, dass Teiche auf Privatgrundstücken für Kleinkinder stets eine erhebliche Gefahrenquelle darstellen und bei Kindern in besonderem Maße diejenigen Gefahren zu bedenken sind, die ihnen aufgrund ihrer Unerfahrenheit, ihres Leichtsinns und Spieltriebs drohen. Deswegen hat der Eigentümer ausreichende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Kinder vor Unfällen als Fol...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 3 Festsetzung von Freizeitanlagen durch Bebauungsplan

Der gemeindliche Bebauungsplan ist das geeignete Planungsinstrument, um künftige Konflikte aus der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken von vornherein möglichst auszuschließen. Dies betrifft auch Freizeitanlagen als bauliche Anlagen, zu denen nicht nur Gebäude, sondern auch Spielflächen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks oder Gemeindebedarfsflächen zählen. Nach ...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.1 Nachträgliche Anordnungen

Die Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Grundpflicht des § 22 Abs. 1 BImSchG, schädliche Umwelteinwirkungen durch den Anlagenbetrieb zu vermeiden oder zu vermindern, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist, und unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, kann von der zuständigen Immissionsschutzbehörde jederzeit durch Anord...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.1 Die Länderregelungen im Überblick

Mit Ausnahme von Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern regeln alle Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer den nachbarrechtlichen Interessenausgleich in den Fällen, in denen durch ein Bauvorhaben auf dem einen Grundstück die Funktionsfähigkeit von Schornsteinen und Lüftungsleitungen eines niedrigeren Gebäudes auf dem angrenzenden Grundstück beeinträchtigt wird. An...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 8.3 Verminderter Wertansatz für Wohnimmobilien in Drittstaaten (§ 13d Abs. 3 Nr. 2 ErbStG)

Mit der Neuregelung der Nummer 2 kann der Befreiungsabschlag bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen auch gewährt werden, wenn das Grundstück in einem Drittstaat belegen ist und in Bezug auf die Erbschaftsteuer ein Informationsaustausch mit diesem Drittstaat sichergestellt ist. Das BMF veröffentlicht im Bundessteuerblatt eine Liste der Staaten, die diese Voraussetzungen e...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.1 Wer ist Nachbar?

Soweit es nach dem Immissionsschutzrecht um den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form erheblicher Belästigungen durch Lärm und Gerüche im Sinne des § 3 Abs. 1 und 2 BImSchG geht, ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts auch im Gaststättenrecht auf den in dieser Vorschrift verwendeten Begriff der Nachbarschaft abzustellen.[1] Dieser Begriff soll den Krei...mehr

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Gebäudeeinsturz und herabfa... / Zusammenfassung

Überblick Stürzt ein Gebäude ein oder lösen sich Teile davon ab, haftet der Grundstücksbesitzer, nicht (nur) der Eigentümer für etwaige Personen- und Sachschäden, wenn Ursache hierfür mangelhafte Errichtung oder Instandhaltung des Gebäudes ist.[1] Es ist also nicht erforderlich, dass man auch Eigentümer des Grundstücks ist, allein der Besitz ist für die Haftung schon ausreic...mehr

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Freizeitlärm (Volksfeste, O... / 6.3 Zivilrechtliche Unterlassungsklage

Gegen wesentliche Lärmbelästigungen durch eine privatrechtlich betriebene Freizeitanlage können Sie sich als betroffener Grundstückseigentümer nach den §§ 1004 Abs. 1, 906 BGB und als betroffener Mieter oder Pächter nach den §§ 862 Abs. 1, 858 Abs. 2, 906 analog BGB mit der zivilrechtlichen Unterlassungsklage (auch nachbarrechtliche Abwehrklage genannt) zur Wehr setzen. Mit d...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 7. Grunderwerbsteuer

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Gaststätten, Biergärten und... / 3.1 Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA Lärm)

Von der Rechtsprechung werden die von Gast- und Vergnügungsstätten ausgehenden Geräusche als besonders lästig bewertet, weil sie mit ihren unterschiedlichen Frequenzmustern und Schallpegeln sehr viel weniger gewöhnungsbedürftig sind als hinsichtlich Zeitstruktur, Frequenzzusammensetzung und Schallpegel gleichförmiger Geräusche. Diese Geräusche wirken eher monoton und damit w...mehr

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Gaststätten, Biergärten und... / 4.4 Nachbarschutz bei bestehenden Gaststätten und Vergnügungsstätten nach Zivilrecht

Der durch den Betrieb von Gast- und Vergnügungsstätten Lärm- und Geruchsbelästigungen ausgesetzte Nachbar ist nicht auf den Rechtsschutz nach öffentlichem Recht beschränkt, sondern kann einen solchen auch nach Zivilrecht geltend machen. Als Anspruchsgrundlage für einen nachbarrechtlichen Abwehranspruch gegen Lärm- und Geruchsbelästigungen kommt für den Nachbar als Eigentümer ...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.3 Zur Geltendmachung des Duldungsanspruchs

Der Anspruch, die Befestigung der hoch geführten Schornsteine und Lüftungsleitungen sowie der Einrichtungen zu deren Reinigung und Wartung zu dulden, steht je nach den landesgesetzlichen Regelungen entweder dem Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten des niedrigeren Gebäudes zu (so in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Th...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 9.1 Nachweismöglichkeit des niedrigeren gemeinen Werts (§ 220 Abs. 2 BewG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Der BFH hat in zwei AdV-Verfahren (II B 78/23, II B 79/23 ) entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Der festgestellte Grundsteuerwert darf nach Auffassung den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert nicht um 40 % oder mehr übersteigen. Gesetzl...mehr

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Gartenteiche und Schwimmbec... / 2 Schwimmbecken

Insbesondere bei Außenschwimmbecken sind geeignete Sicherungsmaßnahmen (z. B. hinreichend hohe Umzäunung des Grundstücks) geboten.[1] Auch ein stillgelegtes Schwimmbecken, dessen Wasserfläche mit Algen bewachsen ist, muss besonders abgesichert werden.[2] Ein 1 m hoher, über eine Außenleiter betretbarer Gartenpool muss vor Kleinkindern besonders gesichert werden. Unzureichend...mehr

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Land- und Forstwirte / 5 Geschäftsveräußerung

Veräußert der Land- und Forstwirt seinen gesamten Betrieb, unterliegt dies als sog. nicht steuerbare Geschäftsveräußerung insgesamt nicht der Umsatzsteuer.[1] Dies gilt auch, wenn der bisherige Landwirt seinen Einzelbetrieb in eine neu gegründete Gesellschaft einbringt, jedoch die wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) zurückbehält und diese dauerhaft an die Gesellsch...mehr

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Land- und Forstwirte / 13 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Normalerweise ist im Umsatzsteuerrecht immer der Leistende der Umsatzsteuerschuldner im Verhältnis zum Finanzamt. Nach § 13 b Abs. 4 UStG wird jedoch der Leistungsempfänger (statt des Leistenden) u. a. zum Steuerschuldner, wenn er von einem im Ausland ansässigen Unternehmer eine in Deutschland steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung empfängt. Dies gilt auch, wen...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.2.1 Das Nebeneinander von höherem und niedrigerem Gebäude

Übereinstimmend fordern die einschlägigen Landesvorschriften zunächst, dass zwischen dem erhöhten und dem dadurch benachteiligten Gebäude eine Höhendifferenz bestehen muss, die sich nachteilig auf die Zug- und Saugwirkung von Schornsteinen und Lüftungsleitungen des niedrigeren Gebäudes auswirkt. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Höhendifferenz aus dem größeren Baukörper ...mehr

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Gebäudeaufstockung und Gebä... / 2.4 Kosten, Entschädigung

Die Kostentragung für die technischen Maßnahmen zum Hochführen von Schornsteinen und Lüftungsleitungen an dem höheren Gebäude ist in den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer nicht geregelt. Nur soweit der zur Duldung verpflichtete Nachbar die Inanspruchnahme seines Grundstücks unter Hinweis auf die Benutzung einer an der Außenwand seines Gebäudes anzubringenden Steigleiter...mehr

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Gartenteiche und Schwimmbec... / 3 Aufsichtspflicht der Eltern

Allerdings dürfen die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflichten nicht überspannt werden. So nehmen die Gerichte bei Unfällen von Kleinkindern (bis ca. 3 Jahre) verstärkt deren Eltern oder andere Begleitpersonen in die (Aufsichts-)Pflicht. Der Gartenteichbesitzer darf darauf vertrauen, dass ein Kleinkind lückenlos beaufsichtigt wird.[1] Ein verletztes Kind muss sich da...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 6. Grundsteuer

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Gebäudeeinsturz und herabfa... / 1.1 Begriff des Gebäudes

Der Begriff des "Gebäudes" ist weit auszulegen: Sogar ein Wohnmobil [1] und der Vorbau eines Wohnwagens zählen hierzu.[2] Die Haftung nach § 836 Abs. 1 BGB greift auch beim Einsturz eines "mit dem Grundstück verbundenen Werks", hierunter fallen z. B.: Baugerüste [3], ein Messezelt [4], die Zuschauerränge in einem Zirkuszelt [5], Werbeschilder [6], Zäune [7] und auch ein Jagdhochsitz.[8] N...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

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Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee

Überblick Die ersten heftigen Schneefälle haben das Land im Griff und wenn es kälter wird, kommt auch das Glatteis. Eigentümer und Mieter sollten jetzt an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wer muss räumen und streuen? Schnee und Eis müssen grundsätzlich vom Grundstückseigentümer oder Vermieter beseitigt werden, denn diesem obliegt die Verkehrss...mehr