Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.6.5 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 118 Seit dem 1.9.2009 sind für alle ab diesem Zeitpunkt eingeleitete Verfahren bezüglich der Rückforderung ehebezogener Zuwendungen die Familiengerichte gem. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zuständig. Rz. 119 Die Ansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB. Beruht die wegen Störung der Geschäftsgrundlage vorzunehmende...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.7 Auflösung von Miteigentum an Immobilien

Rz. 30 Nach der Trennung der Eheleute wird es langfristig dem Interesse der Eheleute am ehesten Rechnung tragen, wenn sie ihr Miteigentum an einer Immobilie auflösen. Dies kann auf verschiedenen Wegen geschehen. Bestenfalls können sich die Eheleute darauf einigen, dass der eine von dem anderen Ehegatten dessen Miteigentumsanteil übernimmt. Dieser Weg muss jedoch zunächst auc...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.1 Vorbemerkung

Rz. 3 Während einer bestehenden Ehe kommt es zwangsläufig zum Erwerb von Miteigentum an beweglichen Sachen, aber oftmals auch an Immobilien und Grundstücken. Dadurch begründen die Eheleute eine Art Gemeinschaft, in der durch interne (stillschweigende) Verabredungen eindeutig ist, wer die damit verbundenen Lasten trägt. Erst wenn die Ehe scheitert, rückt die Frage der Eigentu...mehr

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Güterrecht / 2.1.4 Ersetzung der Zustimmung

Rz. 15 Nach § 1365 Abs. 2 BGB kann das Familiengericht die verweigerte Zustimmung eines Ehegatten ersetzen, wenn das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht und der Ehegatte sie entweder ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit bzw. Abwesenheit an der Abgabe der Zustimmungserklärung gehindert ist und mit dem Aufschub Gefahr ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.8.7 Zuständigkeit und Verjährung

Rz. 144 Für die Ansprüche ist ebenfalls das Familiengericht zuständig. Die Ansprüche von Schwiegereltern verjähren grundsätzlich innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB. Beruht die wegen Störung der Geschäftsgrundlage vorzunehmende Vertragsanpassung auf einer Grundstücksschenkung, richtet sich die Verjährungsfrist nach der Rechtsprechung des BG...mehr

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Güterrecht / 11.1 Das Gesamtgut

Rz. 267 Das Gesamtgut ist das wesentliche Merkmal der Gütergemeinschaft. Gemäß § 1416 Abs. 1 Satz 1 BGB wird das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Zu dem Gesamtgut gehört nach Satz 2 dieser Vorschrift auch das Vermögen, welches der Mann oder die Frau während der Gütergemeinschaft jeweils er...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.6.2 Bei Gütertrennung

Rz. 111 Bei der Gütertrennung ist der Rückforderungsanspruch ausgeschlossen, wenn die Zuwendung eine angemessene Beteiligung an dem gemeinsam Erarbeiteten darstellt[150], wenn sie erbrachte Leistungen ausgleichen soll[151] oder als Gegenleistung für die Zustimmung zur Gütertrennung aufzufassen ist.[152] Ein Ausgleichsanspruch kommt aber dann in Betracht, wenn beispielsweise e...mehr

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Güterrecht / 3.4.40 Wohnrecht

Rz. 182 Dass einem Ehegatten an einem Grundstück eingeräumte Wohnrecht ist ebenfalls als rechtlich geschützte Position mit wirtschaftlichem Wert im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Bei der Bewertung ist von dem Mietwert auszugehen, der unter Berücksichtigung der Lebenserwartung des Berechtigten zu kapitalisieren ist. Der Zeitwert künftiger Leistungen ist mit...mehr

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Güterrecht / 3.4.9 Darlehensansprüche

Rz. 118 Darlehensansprüche gehören zu den Aktiva, Darlehensverbindlichkeiten sind in die Passiva einzustellen. Die bis zum Stichtag aufgelaufenen Zinsen sind hinzuzurechnen.[149] Schwierigkeiten ergeben sich hier nur dann, wenn ein noch nicht fälliges Darlehen unverzinslich gewährt wurde. In solchen Fällen ist daran zu denken, diese Forderung entsprechend abzuzinsen. Zudem i...mehr

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Güterrecht / 2.1.1 Der Begriff "Vermögen im Ganzen"

Rz. 8 Der gesetzlich verwendete Begriff "Vermögen im Ganzen" ist nach der herrschenden Einzeltheorie[8] so zu verstehen, dass § 1365 BGB auch dann gilt, wenn sich das Rechtsgeschäft auf einen einzelnen Vermögensgegenstand bezieht, dieser im Ergebnis aber nahezu das gesamte Vermögen ausmacht. Für die Frage, ab wann wertmäßig das Vermögen im Ganzen erreicht ist, muss ein Vergl...mehr

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Güterrecht / 15.2.1 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Rz. 307 In einem ersten Schritt müssen die Ehegatten zunächst gemäß § 1475 Abs. 1 Satz 1 BGB die Gesamtgutsverbindlichkeiten berichtigen. Unter Gesamtgutsverbindlichkeiten sind dabei Schulden der Ehegatten oder eines Ehegatten zu verstehen, deretwegen der Gläubiger Befriedigung aus dem Gesamtgut verlangen kann. Auch etwaige Ansprüche eines Ehegatten gegen das Gesamtgut gehör...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.6.1 Bei Zugewinngemeinschaft

Rz. 109 Leben die Eheleute im gesetzlichen Güterstand, werden die ehebezogenen Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe vorrangig güterrechtlich ausgeglichen[141], da hierdurch in der Regel bereits ein angemessener Vermögensausgleich stattfindet. Der güterrechtliche Ausgleich hat damit Vorrang gegenüber einem schuldrechtlichen Ausgleich.[142] Ausgleichsansprüche aus § 313 BGB ...mehr

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Güterrecht / 3.2.2.2 Mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erworben

Rz. 76 Die zweite Alternative des § 1374 Abs. 2 BGB ist einschlägig, wenn die Handelnden mit der Verschaffung des Vermögensgegenstandes einen erst zukünftigen Erbgang haben vorwegnehmen wollen. Ob ein Vermögen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übergeben und erworben wird und damit aufgrund der Regel des § 1374 Abs. 2 BGB als Vermögensposten dem Zugewinn entzogen bleib...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 2.5.3 Höhe der Nutzungsvergütung

Rz. 25 Die Berechnung des Nutzungsentgeltes richtet sich nach Billigkeitsgesichtspunkten, dies gilt sowohl bei § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als auch bei § 745 Abs. 2 BGB. Maßgeblich sind hier insbesondere der objektive Nutzungswert, die Höhe der Hauslasten und die Eigentumsanteile. Zu berücksichtigen ist auch, ob einem Ehegatten die Alleinnutzung durch den weichenden Ehepartner...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 3.3.5 Gesamtschuldnerausgleich und Zugewinnausgleich

Rz. 61 Der Gesamtschuldnerausgleich zwischen den Ehegatten wird vom Zugewinnausgleich keinesfalls verdrängt, er ist vielmehr eine Art "Vorstufe" vor der Durchführung des Zugewinnausgleichs.[86] Dies ist auch unabhängig davon, ob die gemeinsame Schuld bei der Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens schon von einem der Ehegatten getilgt worden ist oder nicht. Aus diesem Grund...mehr

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Güterrecht / 3.4.35.1 Bewertungsmethoden

Rz. 166 Unterschieden wird allgemein zwischen dem Liquidations- bzw. Zerschlagungswert, dem Sach- bzw. Substanzwert nebst dem so genannten Good-will und dem Ertragswert. Rz. 167 Unter dem Liquidations- oder Zerschlagungswert versteht man den Wert, der bei einer Veräußerung der einzelnen Vermögensgegenstände eines Betriebes zu erzielen ist. Die bestehenden Verbindlichkeiten un...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.5 Behandlung von Schulden

Rz. 365 Im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft haftet jeder Partner grundsätzlich nur für seine eigenen Schulden. Rz. 366 Bei Schulden nur eines Lebensgefährten bestehen nur dann möglicherweise Ausgleichsansprüche, wenn ein Lebensgefährte den Kredit im ausschließlichen Interesse des anderen aufgenommen hat. Allerdings gilt auch hier das grundsätzliche Abrechnungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.1 Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Jeder Ehegatte behält sein Vermögen in seinem Eigentum und verwaltet es selbstständig.[1] In der Verwaltung seines Vermögens ist jeder Ehegatte insoweit eingeschränkt, als er eine Verpflichtung, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen, nur mit Zustimmung seines Ehegatten eingehen kann. Eine ohne solche Zustimmung des anderen Ehegatten eingegangene Verpflichtung kann er nur m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft kann nur durch Ehevertrag zwischen den Ehegatten vor oder während der Ehe vereinbart werden[1] und kommt in der Praxis kaum vor. Das Vermögen beider Ehegatten wird gemeinschaftliches Vermögen und Gesamtgut [2]: Am Gesamtgut entsteht eine Gemeinschaft beider Ehegatten zur gesamten Hand, wobei beide Eigentümer werden.[3] Zu dem Gesamtgut gehö...mehr

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Güterrecht / 12.2 Alleinige Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 279 Wird das Gesamtgut entweder alleine durch den Ehemann oder die Ehefrau verwaltet, gelten die Bestimmungen der §§ 1422 ff. BGB. Gemäß § 1422 BGB steht dem Ehegatten, der das Gesamtgut alleine verwaltet, ein umfassendes Verwaltungsrecht zu. Er ist insbesondere berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Allerd...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 8.3.2 Stillschweigend geschlossene Verträge

Rz. 177 Ist aus dem Gesetz kein Vergütungsanspruch herzuleiten und fehlt es darüber hinaus an einer ausdrücklichen Vereinbarung, so ist zu prüfen, ob vielleicht ein stillschweigend geschlossener Vertrag, aufgrund dessen ein Vergütungsanspruch besteht, angenommen werden kann. Hier ist an unterschiedliche stillschweigend geschlossene Verträge zu denken. Rz. 178 Dies könnte einer...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 5.6 Bürgschaften/Freistellungsanspruch

Rz. 89 In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Ehegatte für den anderen entweder die Mithaftung für einen dem Interesse des anderen Ehegatten dienenden Kredit oder eine Bürgschaft dafür übernimmt. Bei einer Trennung der Beteiligten entsteht dann regelmäßig der Wunsch, aus dieser Mithaftung bzw. Bürgschaftsverpflichtung herauszukommen. Hat ein Ehegatte während int...mehr

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Güterrecht / 3.1.3 Inhalt der Auskunftserteilung

Rz. 39 In das Vermögensverzeichnis sind alle dem Ehegatten am jeweiligen Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert einzustellen, d. h. neben den dem Ehegatten gehörenden Gegenständen alle ihm zustehenden Rechte, die am Stichtag bereits entstanden sind.[44] Die zum Endvermögen gehörenden Positionen müssen einzeln unter Angabe der wertbild...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ehegatten / 4.5 Deutsch-französischer Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft

Vereinbaren die Ehegatten durch notariellen Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4.2.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft.[1] § 1368 BGB gilt entsprechend. § 1412 BGB ist nicht anzuwenden. Vergleichbar ist der seit 1.5.2013...mehr

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Güterrecht / 15.2.2.1 Das Übernahmerecht nach § 1477 Abs. 2 BGB

Rz. 312 Gemäß § 1477 Abs. 2 Satz 1 BGB kann jeder Ehegatte gegen Ersatz des Wertes die Sachen übernehmen, die ausschließlich zu seinem persönlichen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere Kleider, Schmucksachen und Arbeitsgeräte. Das Gleiche gilt nach Satz 2 dieser Vorschrift für die Gegenstände, die ein Ehegatte in die Gütergemeinschaft eingebracht oder während der Gütergemein...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags eines grundstücksverwaltenden Unternehmens

Der Gewerbeertrag eines grundstücksverwaltenden Unternehmens, das mit Rolltoren und Laderampen ausgestattete Hallen an gewerbliche Nutzer vermietet, ist um den auf die Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes entfallenden Teil zu kürzen, da es sich bei derartigen – die zweckentsprechende Benutzung der Gebäude erst ermöglichenden – Zugangsvorrichtungen nicht um unmittelbar be...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.3 Erfasste Grundstücke

Die Vorschrift ist grundstücksbezogen und erfasst diejenigen Grundstücke, und zwar jedes für sich, die während des Zeitraums, in dem sich der Gesellschafterbestand ändert, durchgängig zum Vermögen der Kapitalgesellschaft gehören. Es kommt nicht auf das zivilrechtliche Eigentum oder die bewertungsrechtliche Zurechnung an. Ein Grundstück gehört der Kapitalgesellschaft, wenn es ...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.1 Allgemeines

Bei einer Personengesellschaft, zu deren Vermögen ein inländisches Grundstück gehört, gilt die unmittelbare oder mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands dergestalt, dass innerhalb von 10 Jahren mindestens 90 % der Anteile [1] am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen, als ein auf die Übereignung eines Grundstücks auf eine neue Personengesellschaft geri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 6 Erwerbsvorgänge mit RETT-Blocker-Strukturen

In der Beratungspraxis wird, insbesondere auch vor dem Hintergrund der in nahezu allen Bundesländern ansteigenden Grunderwerbsteuersätze, immer wieder nach (neuen) Wegen gesucht, um den Anfall von Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz zu vermeiden. Hierzu wurde insbesondere bei Umstrukturierungen und Akquisitionen häufig auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5 Anteilsvereinigung und Übertragung vereinigter Anteile

Die selbstständige Rechtsträgerschaft von Personen- und Kapitalgesellschaften schließt es regelmäßig aus, Bewegungen innerhalb des Gesellschafterbestands bzw. der Beteiligungsquoten der Gesellschafter grunderwerbsteuerlich zu erfassen. Unter dem Rechtsmantel dieser Gesellschaften kann allerdings aufgrund der rechtlichen Verfügungsmacht über die Gesellschaftsanteile auch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 8 Ersatzbemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG

Die Grunderwerbsteuer Steuer bemisst sich regelmäßig nach dem Wert der Gegenleistung.[1] Von dieser Regel bestimmt § 8 Abs. 2 GrEStG 4 Ausnahmen. Hier ist die Grunderwerbsteuer nach den Grundbesitzwerten i. S. d. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 157 Abs. 1 bis 3 BewG zu bemessen. Dies ist der Fall, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umw...mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / Zusammenfassung

Begriff Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer und steht den Ländern zu. Ihr unterliegen (orginär) die im Gesetz als "Erwerbsvorgänge" bezeichneten Rechtsvorgänge, die eine Änderung der Zuordnung inländischer Grundstücke vom Veräußerer auf den Erwerber herbeiführen. Die Steuertatbestände des § 1 GrEStG setzen einen Rechtsträgerwechsel voraus. Das Eigentum am Grundstück ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.1 Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln bei Kapitalgesellschaften und Anwendungsregelung

Mit dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes [1] hat der Gesetzgeber einen Ergänzungstatbestand zur Erfassung von Anteilseignerwechseln bei Kapitalgesellschaften im GrEStG verankert. Während nach § 1 Abs. 2a GrEStG Gesellschafterwechsel an Personengesellschaften mit inländischem Grundbesitz i. H. v. mindestens 90 % innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren Grunderw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.2.2 Mittelbare Änderung des Gesellschafterbestands

Da es zivilrechtlich keine mittelbare Änderung eines Gesellschafterbestands gibt und bei der mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands zivilrechtlich kein Anteil an der grundbesitzenden Gesellschaft auf einen Neugesellschafter übergeht, scheidet eine Anknüpfung an das Zivilrecht aus. Aus grunderwerbsteuerrechtlicher Sicht ist maßgeblich, wer hinter dem an der grundbesi...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Grundstücksgeschäfte

Rz. 91 Bei Verfügungen über Grundstücke ist selbstverständlich eine Ausfertigung des notariellen Vertrages vorzulegen. Oft werden von Bevollmächtigten Grundstücke verkauft, deren Wert man vielleicht höher als den erzielten Kaufpreis eingeschätzt hätte. Um dies überprüfen zu können, darf der Auskunftsberechtigte vom Bevollmächtigten auch Informationen über die wertbildenden Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.3.2 Neugesellschafter

Unmittelbar beteiligter Neugesellschafter[1] Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Neugesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer mit dem Erwerb der Gesellschafterstellung in die Mitberechtigung am Grundstück der Personengesellschaft durch Beitritt, infolge (Teil-)Abtretung eines Anteils am Gesellschaftsvermögen oder aufgrund von Umwan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.3.1 Altgesellschafter

Unmittelbar beteiligter Altgesellschafter [1] Unmittelbar an der grundbesitzenden Personengesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer Gründungsgesellschafter ist, vor dem Beginn des 10-Jahreszeitraums[2] beteiligt war, im Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks beteiligt war oder bei einer früheren Verwirklichung des Tatbestands na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 4 Ausgabe von Anteilen und deren Verbreitung über die Börse

Die Ausgabe von Anteilen und deren Verbreitung über die Börse ist für Kapitalgesellschaften ein gängiges Mittel zur Kapitalbeschaffung. Beim Handel mit solchen Anteilen über eine Börse oder einen anderen Handelsplatz stehen grundsätzlich andere Gründe als die Einsparung von Grunderwerbsteuer im Vordergrund. Das Interesse des Erwerbers der Anteile betrifft vorrangig die Ertra...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.2.1 Allgemeines

Im Rahmen der Anteilsvereinigung ist zu unterscheiden zwischen der unmittelbaren und der mittelbaren Anteilsvereinigung. Bei der Anteilsvereinigung wird ein Erwerb des entsprechenden Grundstücks von der Gesellschaft durch den Gesellschafter fingiert. Sowohl nur die unmittelbare als auch nur die mittelbare Anteilsvereinigung erfüllen den Tatbestand des § 1 Abs. 3 GrEStG. Gleic...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / e) Herausgabeanspruch gem. § 985 BGB

Rz. 154 Ist der Bevollmächtigte im Besitz von Sachen des Vollmachtgebers, muss der Vollmachtgeber beweisen, dass er Eigentümer ist und dass sich die Sache im Besitz des Bevollmächtigten befindet. Rz. 155 Bei Immobilien ist der Nachweis des Eigentums meist problemlos durch Vorlage eines Grundbuchauszuges zu führen. Ist der Bevollmächtigte fälschlicherweise im Grundbuch eingetr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3 Neue "Spielregeln" bei Kapitalgesellschaften

Nach bisherigem Recht führte nur bei einer Personengesellschaft der geänderte Gesellschafterbestand dergestalt, dass eine bestimmte Mindestbeteiligungsquote auf neue Gesellschafter übergeht, zu einem grunderwerbsteuerbaren Vorgang.[2] Dabei wird die Übertragung inländischer Grundstücke der Gesellschaft von der Personengesellschaft in "alter" Zusammensetzung auf die Personeng...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.2 Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage

Begünstigungsfähig sind nach § 6a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GrEStG die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a Satz 1, Abs. 2b Satz 1, Abs. 3 oder Abs. 3a GrEStGsteuerbaren Rechtsvorgänge aufgrund einer Einbringung oder eines anderes Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage. Darunter fallen u. a. die Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung[2] oder der Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.6.1 Unmittelbar beteiligter Altgesellschafter

Unmittelbar an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligt war, Gründungsgesellschafter ist, vor dem Beginn des 10-Jahreszeitraums des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG beteiligt war, im Zeitpunkt des Erwerbs des jeweiligen Grundstücks beteiligt war oder bei einer früheren Verwirklichu...mehr

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§ 1 Bestand und Reichweite ... / 4. Notare

Rz. 20 Möglicherweise hatte der Erblasser auch einer oder mehreren Personen notarielle Vollmachten erteilt. Falls es keinen "Hausnotar" des Erblassers gibt, können nicht nur alle Notare am Wohnort des Erblassers, sondern auch am Wohnort des vermutlichen Bevollmächtigten angeschrieben werden. Schließlich kommt es nicht selten vor, dass bei Besuchen "mal eben" ein Termin beim ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.6.2 Mittelbar über eine Personengesellschaft beteiligter Altgesellschafter

Mittelbar an der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligter Altgesellschafter ist unabhängig von seiner Rechtsform, wer über eine oder mehrere Personengesellschaften mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligt war, im Zeitpunkt der Gründung der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft beteiligt war, vor dem Beginn des 10-Jahreszeitraums des § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG beteiligt war, im Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 1 Allgemeines

Rechtsträger von zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörenden Grundstücken ist die Personengesellschaft. Veränderungen im Gesellschafterbestand erfüllen daher – soweit kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt[1] – keinen Erwerbstatbestand des § 1 Abs. 1 GrEStG. Im Zusammenspiel mit den Steuerbefreiungen für Grundstückübergänge auf eine Gesamthand[2] und von ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.12 10-Jahreszeitraum

Sukzessive Übertragungen unmittelbarer oder mittelbarer Beteiligungen am Kapital der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft auf Neugesellschafter innerhalb von 10 Jahren sind zusammenzurechnen. Soweit ein Neugesellschafter einen Anteil der grundbesitzenden Kapitalgesellschaft an einen weiteren Neugesellschafter oder Altgesellschafter veräußert, ist dieser bei der Ermittlung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 7.1.3 Besonderheiten

Fälle des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG Die Begünstigung nach § 6a GrEStG ist in den Fällen des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG und Abs. 2b Satz 1 GrEStG insoweit anteilig zu gewähren, als durch den begünstigungsfähigen Vorgang der Tatbestand des § 1 Abs. 2a Satz 1 GrEStG oder § 1 Abs. 2b Satz 1 GrEStG erfüllt wird oder der begünstigungsfähige Vorgang innerhalb der vorangehenden 5 bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.2.3 Mittelbare Anteilsvereinigung

Beim mittelbaren Anteilserwerb, also einem Anteilserwerb, bei dem der Erwerber selbst nicht Gesellschafter der grundbesitzenden Gesellschaft wird, scheidet eine Anknüpfung an das Zivilrecht aus, da es keine Regelungen für einen mittelbaren Anteilserwerb vorsieht.[1] Unter welchen Voraussetzungen ein mittelbarer Anteilserwerb vorliegt, ist unter Berücksichtigung von Wortlaut ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.3.1 Unmittelbare Anteilsvereinigung

Als unmittelbarer "Anteil" an einer grundbesitzenden Gesellschaft in der Rechtsform einer Personengesellschaft ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung zu verstehen, d. h. die aus der Mitgliedschaft in der Personengesellschaft folgende gesamthänderische Mitberechtigung hinsichtlich des (aktiven) Gesellschaftsvermögens. Jeder Gesellschafter hält einen im Vergleich zu den A...mehr