Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Grundstück und Grundbuch / 11 Kosten in Grundbuchsachen

11.1 Allgemeines Die vom Grundbuchamt zu erhebenden Gebühren für die Grundbucheintragungen richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Höhe der Gebühren hängt ab vom Geschäftswert (§ 3 Abs. 1 GNotKG) und vom Gebührensatz (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG). Die Gebühr selbst ist aus der amtlichen Tabelle (Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG, Spalte B) zu entneh...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.4 Gebührenbefreiung

11.4.1 Gebührenfreiheit im öffentlichen Interesse Bestimmte von Amts wegen einzutragende Tatsachen sind gem. Vorbemerkung 1.4 Abs. 2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG gebührenfrei. 11.4.2 Persönliche Kostenfreiheit Persönliche Kostenfreiheit Persönliche Kostenfreiheit besteht gem. § 2 Abs. 1 GNotKG für den Bund, die Länder und öffentliche Anstalten und Kassen. Soweit Kostenfreih...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.2 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

7.2.1 Grundsätze des Gutglaubensschutzes Das formelle Konsensprinzip (Abschn. 6.2) mit seinem Verzicht auf den Nachweis der materiellen Einigung, aber auch Rechtsänderungen außerhalb des Grundbuchs (z. B. Vereinbarung der Gütergemeinschaft, Nichtvalutierung einer Hypothek) sowie Änderungen in der Verfügungsbefugnis (beispielsweise Insolvenz des Eigentümers) können bewirken, d...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8 Rangverhältnisse im Grundbuch

8.1 Gesetzliches Rangverhältnis Bedeutung für Sicherheit und Wert Der Rang eines Rechts hat Bedeutung für dessen Sicherheit und Wert. Er bestimmt die Berücksichtigung des Rechts und seine Befriedigungsaussichten in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Rechte, die einem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, fallen in das geringste Gebot (§ 44...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 1 Aufgaben, Inhalt und Rechtsgrundlagen des Grundbuchrechts

1.1 Das materielle Grundstücksrecht Eintragungssystem Das materielle Grundstücksrecht regelt die Voraussetzungen für die Begründung, Übertragung und Beendigung von Grundstücksrechten. Nach seinen Regeln ist die inhaltliche Richtigkeit des Grundbuchs zu beurteilen. Das materielle Grundstücksrecht ist im Wesentlichen im BGB, der ErbbauVO und dem WEG enthalten. Auch die Grundbuch...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 9 Grundbuchberichtigung

9.1 Unrichtiges Grundbuch Unrichtiges Grundbuch beseitigen lassen? In Abschn. 7.2.1 wurde gezeigt, dass der Inhalt des Grundbuchs mit der wirklichen Rechtslage zuweilen nicht übereinstimmt. Da auch ein unrichtiger Grundbuchinhalt wegen der Vorschriften über den öffentlichen Glauben des Grundbuchs für einen gutgläubigen Dritten als richtig gilt (Abschn. 7.2.1 bis 7.2.5), ist zu...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 1 Gleiche Teilhabe am Gewinn

Gegenüberstellung der Vermögen Scheiden tut weh – auch weil sich die Ehegatten in der Regel hinsichtlich ihres Vermögens auseinandersetzen müssen: Im Fall der Ehescheidung ist auf Antrag eines Ehegatten der Zugewinn real auszugleichen.[1] Hierzu werden die beiderseitigen Vermögensmassen der Eheleute gegenübergestellt. Derjenige Ehegatte, dessen Endvermögen (= Vermögen am Ende ...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.5 Welche Geschäfte sind zustimmungsbedürftig?

Nur Verfügungsgeschäfte Die Regelung in § 1365 BGB erfasst nur diejenigen Rechtsgeschäfte, durch die über den Grundbesitz verfügt wird. Dies sind solche Geschäfte, die unmittelbar darauf gerichtet sind, auf ein bestehendes Recht einzuwirken, es zu verändern oder aufzuheben. Damit geht es darum, dass der Verfügende also ein Recht entweder auf einen Dritten überträgt, es mit ei...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2.2 Alleineigentum eines Partners

2.2.1 Gemeinsamer Hausbau Hausbau auf dem Grundstück eines Partners Problematischer ist der Fall, dass das gemeinsame Heim auf dem Grundstück eines Partners errichtet werden soll. Praxis-Beispiel Grundstück gehört einem der Partner Beispiel M und F wollen für ihr Zusammenleben ein Haus bauen. F stellt hierfür ein ererbtes Grundstück zur Verfügung, während M ein größeres Bausparg...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 3 Erwerb einer Erbschaft

Grundstückserwerb Erwerben die Ehegatten (oder ein Ehegatte) ein Grundstück im Wege der Erbschaft, kann es Probleme mit dem Grundbuchamt geben. Praxis-Beispiel Ende der Erbengemeinschaft Im Güterstand der Gütergemeinschaft verheiratete Eheleute sind im Grundbuch als Eigentümer von Grundbesitz mit dem Zusatz "in Erbengemeinschaft" seit dem 19.5.2015 eingetragen. Zu notarieller U...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 2.1 Gemeinsames Eigentum

Bedeutende Vermögensdispositionen Mit der Anschaffung einer Eigentumswohnung oder eines Hausgrundstücks in Verbindung mit einem Bauvorhaben treffen die Partner ihre wohl bedeutendste Vermögensdisposition. Deshalb müssen die Rechtsfolgen gut bedacht werden, denn der gesetzliche Schutz ist geringer als bei Eheleuten. Bestreitet ein Partner ausnahmsweise den Erwerb des Objekts a...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.3 Anspruch auf Sicherheitsleistung

Bei Beendigung der Gütergemeinschaft kann ein Anspruch auf Sicherheitsleistung für Übernahme eingebrachter Vermögensgegenstände bestehen. Dazu folgender Fall: Praxis-Beispiel Übernahme eingebrachten Vermögens Die Ehefrau begehrt nach rechtskräftiger Ehescheidung die Übernahme mehrerer in die Gütergemeinschaft mit dem Ex-Ehemann eingebrachter Grundstücke, die ihr von ihren Elte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 8 Grundbesitz für Zwecke der Wissenschaft, des Unterrichts oder der Erziehung (Nr. 5)

Rz. 44 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 GrStG hängt sowohl von subjektiven als auch von objektiven Tatbestandsvoraussetzungen ab. Nach § 4 Nr. 5 S. 1 GrStG setzt die Befreiung zunächst voraus, dass der Grundbesitz – objektiv - für Zwecke der Wissenschaft (Rz. 45), des Unterrichts (Rz. 46) oder der Erziehung (Rz. 47) benutzt wird und durch die Landesregierung oder die von ihr ...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.1 Gesetzliches Rangverhältnis

Bedeutung für Sicherheit und Wert Der Rang eines Rechts hat Bedeutung für dessen Sicherheit und Wert. Er bestimmt die Berücksichtigung des Rechts und seine Befriedigungsaussichten in der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung. Rechte, die einem die Zwangsversteigerung betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen, fallen in das geringste Gebot (§ 44 ZVG) und bleiben als Belastung...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.7.3 Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bescheinigung des Finanzamts Da die Veräußerung eines Grundstücks regelmäßig der Grunderwerbsteuer unterliegt, darf das Grundbuchamt gem. § 22 GrEStG einen neuen Eigentümer erst eintragen, wenn eine Bescheinigung des Finanzamts vorgelegt wird, dass gegen die Eintragung keine steuerlichen Bedenken bestehen. Ausnahmen vom Vorlageerfordernis können die obersten Finanzbehörden d...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 1 Unterschiedliche Vermögen

Nur selten vereinbart Ein Schattendasein unter den Güterständen führt die in den §§ 1415 ff. BGB geregelte Gütergemeinschaft. Gleichwohl sind ihre komplizierteren Regeln wiederholt Gegenstand obergerichtlicher Rechtsprechung – auch zu Fragen der Unterhaltsbemessung bei Trennung und Scheidung.[1] Regelfall: Gesamtgut Die Gütergemeinschaft kann nur durch notariellen Ehevertrag w...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 1.4 Sonderfall: Versorgungsleitungen

Kein besonderer Zweck Umstritten ist, ob auch hinsichtlich eines einheitlichen, die gemeinsame Grundstücksgrenze überschreitenden Entwässerungsrohrsystems zwischen den Eigentümern der Grundstücke auch ohne eine Vereinbarung eine Bruchteilsgemeinschaft besteht. Dies wurde lange Zeit bejaht.[1] Doch jüngst entschied der BGH: Das Vorhandensein von Leitungen, die Grundstücksgrenze...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 5.2 Grundstücksbelastungen

Grundstücksrechte Die Bewertung von Grundstücksrechten kann mitunter Schwierigkeiten bereiten, die hier nicht im Einzelnen dargelegt werden können. Von großer praktischer Bedeutung ist die Bewertung eines Wohnungsrechts oder eines Nießbrauchs. Sie wird dadurch erschwert, weil sich insoweit die höchstrichterliche Rechtsprechung mehrfach geändert hat. Wohnrecht und Nießbrauch Der ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.6.5 Beseitigungsanspruch

Beseitigungsanspruch gegen "störenden" Miteigentümer In der Gestaltung und Bebauung seines Grundstücksanteils ist der einzelne Miteigentümer keineswegs frei. Praxis-Beispiel Beseitigung von Anbauten Die Kläger und der Beklagte teilten sich als Miteigentümer ein Grundstück in der Weise auf, dass die Kläger den linken und der Beklagte den rechten Teil nutzte. Eine vertragliche Re...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.7 Kenntnis des Geschäftspartners

Nachweis schwierig Verfügt ein Ehegatte über einen einzelnen Vermögensgegenstand (z. B. ein Grundstück), so greift § 1365 BGB nur dann ein, wenn der Geschäftspartner positiv weiß oder zumindest die Umstände kennt, aus denen sich ergibt, dass der Geschäftsgegenstand im Wesentlichen das gesamte Vermögen darstellt.[1] Die Beweislast für die Kenntnis des Geschäftspartners trifft ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.4 Verwaltung durch einen Teilhaber

Auskunftspflicht In Miteigentum stehender Grundbesitz wird häufig abredegemäß von einem der Miteigentümer verwaltet, oft auch unentgeltlich. Wie steht es dann mit dessen Pflicht, dem oder den anderen Miteigentümern Auskunft über die Einnahmen und Ausgaben zu erteilen und Rechenschaft abzulegen? Praxis-Beispiel Auskunfts- und Rechenschaftspflicht Ein im Eigentum der Schwestern ...mehr

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Haftpflichtversicherungssch... / 4 Die einzelnen Haftpflichtversicherungen für Haus- und Grundbesitz

Die Haftpflichtversicherungsrisiken von Haus- und Grundbesitzern sind entsprechend der unterschiedlichen Risikosituation im Rahmen folgender Haftpflichtpolicen versichert bzw. versicherbar: 4.1 Privathaftpflichtversicherung Private Haftpflichtrisiken Privater Immobilienbesitz birgt nicht unerhebliche Haftungsrisiken in sich. Sie reichen vom zu glatt gebohnerten Treppenhaus übe...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.1 Alleinige Verwaltungsbefugnis

Grundsätzlich eigene Verwaltung Das mit in die Ehe eingebrachte Vermögen, insbesondere Grundbesitz, wird von demjenigen Ehegatten, dem es gehört, selbstständig und allein verwaltet.[1] Er führt Rechtsstreitigkeiten, die mit dem Grundbesitz zusammenhängen, allein und schließt auch Pacht- oder Mietverträge über den Grundbesitz in eigener Regie ab. Allerdings ergibt sich für ihn ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3.6 Gemischte Schenkung

Abgrenzung schwierig Gestattet ein Grundstückseigentümer jemandem auf seinem Grundstück ein Wohngebäude zu errichten und verspricht formlos, ihm Wohnungseigentum an dem fertiggestellten Gebäude zu übertragen, kann die Erfüllung dieses Versprechens eine gemischte Schenkung sein, bei der nur der Miteigentumsanteil an dem Grundstück unentgeltlich zugewendet wird. In einem solche...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 5.1 Grundsatz

Trennung in der Insolvenz Wird über das Vermögen eines Ehegatten das Insolvenzverfahren eröffnet, so gehört nur dessen Vermögen zur Insolvenzmasse.[1] Das Vermögen des anderen wird vom Insolvenzverfahren nicht berührt. Auch ein Zugewinnausgleichsanspruch entsteht mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht, da das Insolvenzverfahren nicht zur Beendigung der Zugewinngemeinscha...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 6.3 Versorgungspflichten

Absicherung durch Reallast Mitunter sollen die Grundstücke untereinander mit bestimmten vor Ort erzeugten Leistungen versorgt werden (z. B. Heizwärme und elektrische Energie aus einem Blockheizkraftwerk oder elektrische Energie aus einer Fotovoltaikanlage). Wie können solche wechselseitigen Versorgungsbeziehungen abgesichert werden? Da es sich um wiederkehrend zu erfüllende L...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4.2 Anteilsübertragung

Verfügungsrecht Jeder Teilhaber kann über seinen Anteil verfügen. Über den gemeinschaftlichen Gegenstand im Ganzen hingegen können die Teilhaber nur gemeinsam verfügen, § 747 BGB. Aus dieser Bestimmung folgert die h. M., dass jeder Teilhaber seinen eigenen Anteil teilen und teilweise an Dritte übertragen kann.[1] Allerdings können sich die Miteigentümer untereinander vertragl...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.1.4 Aufhebung rechtsmissbräuchlich?

Einwand des Rechtsmissbrauchs Ausnahmsweise kann das Aufhebungsverlangen auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB) sein. Im Einzelfall ist das schon dann möglich, wenn die Aufhebung der Gemeinschaft für den ihr widersprechenden Teilhaber eine besondere Härte bedeutet. So kann der Verlust der Miteigentümerstellung an dem – zur Erschließung meh...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.2.1 Teilung oder Zwangsversteigerung

Grundstücksversteigerung Die Auseinandersetzung der Gemeinschaft soll durch Teilung in Natur erfolgen, wenn sich der gemeinschaftliche Gegenstand ohne Wertminderung in gleichartige, den Anteilen entsprechende Teile zerlegen lässt (§ 752 BGB). Dies wird gerade bei Grundstücken regelmäßig nicht möglich sein.[1] Für diese Fälle bestimmt § 753 BGB, dass die Aufhebung durch Zwangsv...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 2 Erwerb und Veräußerung ohne Zustimmung

Zustimmung für Verkauf Zum Gesamtgut gehört – wie bereits erwähnt – auch das während der Gütergemeinschaft erworbene Vermögen des einzelnen Ehegatten, also auch ein Grundstück. Dies gilt grundsätzlich auch im Fall einer Erbschaft.[1] Einer Zustimmung des anderen Ehegatten zu dem Erwerb bedarf es nicht. Auch die Belastung des erworbenen Objekts zur Absicherung der Darlehensfo...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.2.1 Auseinandersetzungsgemeinschaft

Überschuss wird verteilt Bei Beendigung des Güterstands müssen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinandersetzen.[1] Bis zur endgültigen Abwicklung besteht eine Auseinandersetzungsgemeinschaft mit weiterhin gemeinschaftlicher Verwaltung fort.[2] Die Auseinandersetzung erfolgt in der Weise, dass zunächst die Verbindlichkeiten des Gesamtguts berichtigt werden und sodann de...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.7.1 Genehmigungen

Minderjährige Ist an einem Grundstücksgeschäft ein Minderjähriger oder eine unter Vormundschaft oder Betreuung stehende Person beteiligt, ist die Genehmigung des Familien- bzw. des Betreuungssgerichts, zur Bewilligung eines Nachlasspflegers die Genehmigung des Nachlassgerichts, erforderlich.[1] Genehmigung nach Grundstücksverkehrsordnung Bei der Veräußerung oder Belastung eines...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4.1 Fruchtziehung

Früchte und Gebrauchsrecht Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte (§ 743 Abs. 1 BGB). In erster Linie wird es dabei um Miet- und Pachtzinsen gehen. Darüber hinaus ist jeder Teilhaber zum Gebrauch der gemeinschaftlichen Sache befugt, allerdings lediglich insoweit, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt ist (§ 743 ...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4.1 Was zählt dazu?

Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteigentumsanteils an. W...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2 Beschränkungen bei Verfügung über Gesamtvermögen

Ausnahmen Die Befugnis zu selbstständiger Verwaltung kann allerdings bei Verfügungen über den Grundbesitz eingeschränkt sein. Wichtigster Fall ist dabei die Einengung der Dispositionsfreiheit, wenn es "ums Ganze geht": Verfügung über Vermögen im Ganzen Nach § 1365 Abs. 1 BGB kann sich ein Ehegatte nur mit Einwilligung des anderen verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu v...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / Zusammenfassung

Überblick Die Gütergemeinschaft entsteht aufgrund eines Ehevertrags und führt zu verschiedenen Vermögensmassen, nämlich dem Gesamtgut, dem Vorbehaltsgut und dem Sondergut. Grundbesitz kann zum Gesamtgut oder zum Vorbehaltsgut zählen. Bei Beendigung des Güterstands müssen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinandersetzen. In der Praxis spielt die Gütergemeinschaft keine...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaftseigentum

Zusammenfassung Überblick Bei der Errichtung von Mehrhaus- und Eigentumswohnanlagen ergeben sich regelmäßig Flächen, die der gemeinsamen Nutzung der Miteigentümer dienen. Bei einer solchen gemeinschaftlichen Teilung eines Grundstücks sind viele Streitpunkte möglich. Insbesondere die Nutzungsrechte, Kosten und Lasten können und sollten klar geregelt sein. Anderenfalls hilft di...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Ehescheidung unvermeidlich, wird – wenn nicht etwas anderes vereinbart war – der Zugewinnausgleich durchgeführt. Diese besondere Form der Vermögensauseinandersetzung kann vor allem dann "spannend" sein, wenn Grundbesitz vorhanden ist. Die am 1.9.2009 in Kraft getretene Reform des Güterrechts hat viele Neuerungen mit sich gebracht. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.2.3 Geschützte Rechtsvorgänge

Wie weit geht der Schutz? Geschützt ist nur der rechtsgeschäftliche Erwerb durch Verkehrsgeschäft. Auf den öffentlichen Glauben des Grundbuchs können sich demnach nicht berufen der im Wege der Zwangsvollstreckung vorgehende Gläubiger und der Gesamtrechtsnachfolger (z. B. der Erbe). Letzterem gleichgestellt wird der Erwerber, der im Wege vorweggenommener Erbfolge erwirbt.[1] E...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.1 Einigungsgrundsatz

Nachweis der Einigung Eine auf einem Rechtsgeschäft beruhende Grundbucheintragung setzt nach materiellem Recht die Einigung der Beteiligten über die Rechtsänderung voraus (§ 873 Abs. 1 BGB). Diese Einigung nennt sich bei der Übereignung von Grundstücken Auflassung (§ 925 BGB). In Abweichung von dem nachfolgend erläuterten Bewilligungsgrundsatz darf das Grundbuchamt eine Eintr...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 10.2 Amtswiderspruch

Amtswiderspruch verhindert Rechtsverlust Ergibt sich, dass das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die das Grundbuch unrichtig geworden ist (§ 53 Abs. 1 Satz 1 GBO) mit der Folge, dass dadurch ein gutgläubiger Erwerb möglich wird, muss von Amts wegen ein Widerspruch eingetragen werden.[1] Praxis-Beispiel Grundstückseig...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.11 Beschwerde in Grundbuchsachen

Gegen eine im Grundbuch erfolgte Eintragung gibt es wegen des öffentlichen Glaubens grundsätzlich keine Beschwerde (§ 71 Abs. 2 Satz 2 GBO). Wer im Vertrauen auf die Richtigkeit des Grundbuchs ein Recht an einem Grundstück erworben hat, soll geschützt werden; durch Löschung einer Eintragung soll nicht in die Rechtsstellung der Beteiligten eingegriffen werden. Mit der unbesch...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 1.1 Das materielle Grundstücksrecht

Eintragungssystem Das materielle Grundstücksrecht regelt die Voraussetzungen für die Begründung, Übertragung und Beendigung von Grundstücksrechten. Nach seinen Regeln ist die inhaltliche Richtigkeit des Grundbuchs zu beurteilen. Das materielle Grundstücksrecht ist im Wesentlichen im BGB, der ErbbauVO und dem WEG enthalten. Auch die Grundbuchordnung (GBO) enthält materielles G...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.7.2 Vorkaufsrechte

Gesetzliche Vorkaufsrechte nach BauGB müssen beachtet werden Das Grundbuchamt darf bei der Veräußerung eines Grundstücks – im Unterschied zum Verkauf von Grundstücksmiteigentumsanteilen unter Miteigentümern[1] und im Unterschied zur Veräußerung von Wohnungseigentum und Erbbaurechten gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB – den Käufer als Eigentümer im Grundbuch nur eintragen, wenn ihm...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.2.2 Der geschützte Grundbuchinhalt

Was wird geschützt? Bestandsangaben im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs, die das Eigentum oder das Recht eines dinglich Berechtigten an einer bestimmten Bodenfläche ausweisen, nehmen insoweit am öffentlichen Glauben teil, als durch sie die in der Katasterkarte ausgewiesene Begrenzung einer Katasterparzelle und deren Zugehörigkeit zum Grundstück zum Ausdruck gebracht wird.[...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.4 Rangvorbehalt

Der Grundstückseigentümer kann sich bei Belastung eines Grundstücks mit einem Recht die Befugnis vorbehalten, ein anderes Recht mit Vorrang eintragen zu lassen (§ 881 BGB). Ein solcher Rangvorbehalt kommt insbesondere infrage, wenn das zweitrangige Recht eingetragen werden soll, bevor das erststellige Recht eingetragen werden kann. Bei späterer Eintragung des Rechts, das die...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 1.2 Das formelle Grundstücksrecht

Die formellen Voraussetzungen, unter denen eine Eintragung in das Grundbuch vorzunehmen ist, und das Verfahren werden geregelt in der Grundbuchordnung (GBO), der Verordnung zur Durchführung der Grundbuchordnung (GBV), der Verordnung über die Anlegung und Führung der Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher (WGV), der Verordnung über die Wiederherstellung zerstörter oder abhand...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.3 Gebührensatz

Der Hauptabschnitt 4 von Teil 1 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG (im Folgenden "KV") legt die Gebührensätze in Grundbuchsachen fest. Für die Eintragung eines Eigentümers wird eine 1,0-Gebühr erhoben (KV 14110). Die Eigentumsumschreibung eines zum Preis von 100.000 EUR verkauften Grundstücks kostet demnach eine 1,0-Gebühr aus 100.000 EUR, das sind 273 EUR. Gebührenermäßigung b...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.3 Rangänderung

Nachträgliche Änderung Das unter eingetragenen Rechten bestehende Rangverhältnis kann nachträglich geändert werden (§ 880 BGB). Hierzu ist materiell-rechtlich die Einigung zwischen den Gläubigern, bei Hypotheken-, Grund- und Rentenschulden auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§ 1183 BGB) erforderlich, nach Grundbuchrecht aber lediglich die Bewilligung der Genannten...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.4.2 Persönliche Kostenfreiheit

Persönliche Kostenfreiheit Persönliche Kostenfreiheit besteht gem. § 2 Abs. 1 GNotKG für den Bund, die Länder und öffentliche Anstalten und Kassen. Soweit Kostenfreiheit besteht, sind auch Auslagen nicht zu erheben. Für die einzelnen Bundesländer sind darüber hinaus landesrechtliche Befreiungsgesetze zu beachten.[1]mehr