Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Grundstück und Grundbuch / 6 Grundbucheintragungsverfahren

6.1 Einigungsgrundsatz Nachweis der Einigung Eine auf einem Rechtsgeschäft beruhende Grundbucheintragung setzt nach materiellem Recht die Einigung der Beteiligten über die Rechtsänderung voraus (§ 873 Abs. 1 BGB). Diese Einigung nennt sich bei der Übereignung von Grundstücken Auflassung (§ 925 BGB). In Abweichung von dem nachfolgend erläuterten Bewilligungsgrundsatz darf das G...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.5 Kostenschulder

Kostenschuldner ist Antragsteller Kostenschuldner der Eintragungskosten ist stets der Antragsteller (§ 22 Abs. 1 GNotKG). Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner (§ 32 Abs. 1 GNotKG).mehr

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Grundstück und Grundbuch / 5 Einrichtung des Grundbuchs und Grundbuchamt

5.1 Einteilung des Grundbuchs Wie ist das Grundbuch aufgebaut? Die Ordnung des Grundbuchs erfolgt im Grundsatz nach dem Grundstück (§ 3 GBO, sog. Realfolium), das heißt, jedes Grundstück erhält ein Grundbuchblatt. Unter gewissen Voraussetzungen können mehrere Grundstücke desselben Eigentümers auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt geführt werden (noch verbreitet im frühe...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.7 Unrichtige Sachbehandlung

Gebühren und Auslagen, die bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären, werden nicht erhoben (§ 21 GNotKG). Hierüber entscheidet der Grundbuchrichter bzw. Rechtspfleger von Amts wegen.mehr

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Grundstück und Grundbuch / 8.5 Rangklarstellung

Das Grundbuchamt kann aus besonderem Anlass, insbesondere bei Umschreibung unübersichtlicher Grundbücher, Unübersichtlichkeiten und Unklarheiten in den Rangverhältnissen von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten beseitigen (§§ 90 ff. GBO).mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7 Beweiskraft und öffentlicher Glaube des Grundbuchs

7.1 Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs Richtigkeitsvermutung Es wird positiv vermutet, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht dem eingetragenen Berechtigten mit dem eingetragenen Inhalt zusteht (§ 891 Abs. 1 BGB). Es besteht ferner die negative Vermutung, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht, wenn es gelöscht ist, für die Zeit nach der Löschung nicht mehr besteht...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.7 Sonstige Eintragungsvoraussetzungen und -nachweise

6.7.1 Genehmigungen Minderjährige Ist an einem Grundstücksgeschäft ein Minderjähriger oder eine unter Vormundschaft oder Betreuung stehende Person beteiligt, ist die Genehmigung des Familien- bzw. des Betreuungssgerichts, zur Bewilligung eines Nachlasspflegers die Genehmigung des Nachlassgerichts, erforderlich.[1] Genehmigung nach Grundstücksverkehrsordnung Bei der Veräußerung o...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 10.1 Amtsvormerkung

Wird vor Erledigung eines Eintragungsantrags eine andere Eintragung beantragt, die dasselbe Recht betrifft, ist von Amts wegen eine Vormerkung einzutragen (siehe Abschn. 6.9).mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.4.1 Gebührenfreiheit im öffentlichen Interesse

Bestimmte von Amts wegen einzutragende Tatsachen sind gem. Vorbemerkung 1.4 Abs. 2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG gebührenfrei.mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.4.3 Sachliche Gebührenfreiheit

Sachliche Gebührenfreiheit Sachliche Gebührenfreiheit ist nicht Gegenstand des GNotKG . Sie ergibt sich aus zahlreichen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften.[1]mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.6 Kostenvorschuss

Vorschuss ist Ausnahme Das Grundbuchamt kann die Eintragung ins Grundbuch davon abhängig machen, dass ein Kostenvorschuss gezahlt wird, wenn dies im Einzelfall zur Sicherung des Eingangs der Gebühr erforderlich erscheint (§ 13 Satz 2 GNotKG). Die Erhebung eines Kostenvorschusses in Grundbuchsachen ist die Ausnahme. Sie kann vorliegen, wenn die Mittellosigkeit des Kostenschuld...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 11.8 Verjährung

4 Jahre Ansprüche auf Zahlung der Gebühren und Auslagen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§ 4 GNotKG). Die Verjährung der Ansprüche auf Zahlung von Kosten beginnt auch durch die Aufforderung zur Zahlung und durch eine dem Schuldner mitgeteilte Stundung erneut.mehr

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Grundstück und Grundbuch / 7.2.4 Ausschluss des gutgläubigen Erwerbs

Nur der redliche Erwerber wird geschützt Nur der redliche Erwerber wird geschützt. Redlichkeit setzt mithin voraus, dass der Erwerber die Unrichtigkeit des Grundbuchs nicht kennt und kein Widerspruch im Grundbuch eingetragen ist (§ 892 Abs. 1 Satz 1 BGB). Handelt für den Erwerber ein Vertreter, kommt es auf die Kenntnis des Vertreters (§ 166 Abs. 1 BGB) an. Bekannt ist die G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 4 Sonstige... / 4 Grundbesitz, der dem öffentlichen Verkehr dient (Nr. 3a)

Rz. 19 Nach § 4 Nr. 3a GrStG sind die dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege und Plätze (Rz. 21), Wasserstraßen und Häfen (Rz. 23) und Schienenwege (Rz. 25) sowie die Grundflächen mit den Bauwerken und Einrichtungen, die diesem Verkehr unmittelbar dienen (Rz. 27), von der Grundsteuer befreit. Die Befreiung von der Grundsteuer setzt jeweils die tatsächliche Nutzung (Ben...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 6.8 Eintragung im Grundbuch

Recht muss genau bezeichnet werden Das einzutragende Recht muss im Grundbuch klar und deutlich gekennzeichnet werden. Um eine Überfüllung und Unübersichtlichkeit des Grundbuchs zu vermeiden, kann zur näheren Bezeichnung des Inhalts eines Rechts auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden (§ 874 BGB). Der vollständige Inhalt eines Rechts ergibt sich hier nicht ohne We...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.5 Vertragliche Regelung

Bindung des Rechtsnachfolgers nur bei Grundbucheintragung Haben die Miteigentümer die Verwaltung und Benutzung des Gemeinschaftsgrundstücks vertraglich geregelt, so ist diese Vereinbarung zunächst nur zwischen den Vertragsparteien (schuldrechtlich) wirksam. Soll die Regelung auch dingliche Wirkung entfalten, also auch für die Rechtsnachfolger der Miteigentümer – im Fall der ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5.6.2 Mitwirkungspflicht

Besondere Pflichten Im Einzelfall können die übrigen Miteigentümer Mitwirkungs- und Duldungspflichten treffen. Praxis-Beispiel Mitwirkung bei Mieterhöhung Weigert sich beispielsweise der Miteigentümer eines vermieteten Grundstücks, an einer von anderen Teilhabern geplanten Mieterhöhung mitzuwirken, so gilt: Kommt ein Mehrheitsbeschluss nicht zustande, kann jeder Teilhaber eine d...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.2 Begriff der Zuwendung

Vermögenssubstanz Begrifflich setzt die Zuwendung voraus, dass eine Vermögenssubstanz übertragen wird (Sach- oder Geldtransfer).[1] In der Praxis spielen Immobilien eine bedeutende Rolle. Praxis-Beispiel Zuwendungen unter Ehegatten Das Familienwohnheim wird aus den Mitteln des einen Ehegatten errichtet, der dem anderen einen Miteigentumsanteil zuwendet. Während der Ehe überträgt...mehr

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Grundstück und Grundbuch / 9.4 Zwangsweise Grundbuchberichtigung

Verpflichtung unter Zwangsgeld Das Nachlassgericht, das einen Erbschein erteilt oder sonst die Erben ermittelt hat, ein Testament oder Erbvertrag eröffnet, muss, wenn es Kenntnis davon hat, dass zum Nachlass Grundbesitz gehört, das zuständige Grundbuchamt vom Erbfall und über die Erben unterrichten. Das Nachlassgericht hat in solchen Fällen die Erben, soweit ihm ihr Aufenthal...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 5 Verwaltung

5.1 Grundsatz: Gemeinschaftliche Verwaltung Wie ist die Verwaltung geregelt? Die Verwaltung des Gemeinschaftsgrundstücks steht den Teilhabern (Miteigentümern) grundsätzlich gemeinschaftlich zu (§ 744 Abs. 1 BGB). Sie können die Verwaltung auch einem von ihnen oder einem Dritten übertragen (dazu unten Abschnitt 5.4) oder auch in einer Satzung regeln (dazu unten Abschnitt 5). Be...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.4 Ehebedingte Zuwendung

1.4.1 Wegfall der Geschäftsgrundlage? Regelfall Häufig wird es sich jedoch nicht um eine Schenkung, sondern um eine sog. ehebedingte (auch: ehebezogene, unbenannte) Zuwendung handeln. Diese liegt vor, wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinscha...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4 Tod und Krankheit eines Partners

4.1 Todesfall 4.1.1 Zugriff der Erben droht Schutz durch Testament Absicherung durch letztwillige Verfügung Beim Tod eines der beiden Partner zeigt sich am deutlichsten, wie wichtig die Absicherung des anderen ist. Denn der überlebende Partner ist, sofern er nicht zufällig mit dem anderen Partner verwandt ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kein gesetzlicher Erbe...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2 Güterrechtsregister

2.1 Bedeutung und Zweck Schutz des Rechtsverkehrs Die praktische Bedeutung des Güterrechtsregisters ist gering. Gleichwohl wird seine Beibehaltung überwiegend gefordert. Es soll den Rechts- und Geschäftsverkehr einerseits schützen, andererseits auch erleichtern durch Offenlegung der güterrechtlichen Verhältnisse. Das Register spielt eine Rolle bei der Gütergemeinschaft, etwa w...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7 Beendigung der Gemeinschaft

7.1 Aufhebung der Gemeinschaft 7.1.1 Recht auf Aufhebung Aufhebungsanspruch jedes Teilhabers Die Bruchteilsgemeinschaft endet im Allgemeinen durch einen Beschluss der Teilhaber über die Aufhebung der Gemeinschaft. Jeder Teilhaber kann grundsätzlich jederzeit die Aufhebung verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB). Dabei werden die Voraussetzungen des Aufhebungsanspruchs (das Ob der Beendig...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1.5 Ehegatten-Innengesellschaft

1.5.1 Gründung Ausgleich bei Trennung Zunehmend an Bedeutung gewinnt – gerade in der neueren Rechtsprechung des BGH [1] – die sog. Ehegatten-Innengesellschaft. Sie ermöglicht einen Ausgleich zwischen den Ehegatten bei Auflösung der Gesellschaft, also bei Trennung.[2] Die Annahme einer nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilenden Zusammenarbeit der Partner setzt al...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 6 Gütergemeinschaft und Vollstreckung

6.1 Vollstreckungstitel Titel gegen beide Ehegatten Will der Gläubiger in das Gesamtgut einer Gütergemeinschaft vollstrecken, stellt sich die Frage: Wie muss der Vollstreckungstitel beschaffen sein? Verwaltet einer der Ehegatten das Gesamtgut allein, so ist zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein Urteil gegen diesen Ehegatten erforderlich und genügend (§ 740 Abs. 1 ZPO). H...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.2 Auseinandersetzung

7.2.1 Teilung oder Zwangsversteigerung Grundstücksversteigerung Die Auseinandersetzung der Gemeinschaft soll durch Teilung in Natur erfolgen, wenn sich der gemeinschaftliche Gegenstand ohne Wertminderung in gleichartige, den Anteilen entsprechende Teile zerlegen lässt (§ 752 BGB). Dies wird gerade bei Grundstücken regelmäßig nicht möglich sein.[1] Für diese Fälle bestimmt § 753...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2 Ausgleich von Zuwendungen Dritter

2.1 Hilfe beim "Nestbau" Enttäuschte Erwartung Den Leistungen der Verwandten liegt regelmäßig die Erwartung zugrunde, dass die Ehe der Kinder bestehen bleibt und das Haus als Familienheim dient. Auch wird oft vereinbart (oder unausgesprochen erwartet), dass die Eltern im Alter, insbesondere bei Pflegebedürftigkeit, in jenem Haus Aufnahme finden. Scheitert jedoch diese Ehe und ...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 3 Güterrecht

3.1 Gliederungsebene löschen Wie in der Ehe Die zwischenzeitliche Angleichung der Lebenspartnerschaft an die Ehe zeigt sich auch und gerade in den Vorschriften zum Güterrecht. Bis Ende 2004 waren stets die vorherige Vereinbarung eines Vermögensstands und die Abgabe entsprechender Erklärungen erforderlich. Doch die "Ausgleichsgemeinschaft" gehört der Vergangenheit an. Nunmehr erh...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 2.2 Ansprüche der (Schwieger-)Eltern

2.2.1 Anspruchsgrundlagen Neue Rechtsprechung Unter welchen Voraussetzungen können Schwiegereltern ihre Zuwendungen nach dem Scheitern der Ehe zurückfordern? Diese Frage beschäftigt immer wieder die Gerichte. Hier hat sich in den vergangenen Jahren ein Wandel in der Rechtsprechung vollzogen: Wenn Schwiegereltern dem Ehepartner ihres Kindes mit Rücksicht auf dessen Ehe mit ihre...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 3 Anfangsvermögen

3.1 Was zählt zum Anfangsvermögen? Was gehört zum Anfangsvermögen? Das Anfangsvermögen umfasst alle dem Ehegatten am Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wirtschaftlichem Wert, also auch alle ihm zustehenden objektiv bewertbaren Rechte, die beim Eintritt des Güterstands bereits entstanden sind. Hierzu zählen auch geschützte Anwartschaften und vergleichbar...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5 Beendigung des Güterstands

5.1 Mehrere Möglichkeiten Wann ist die Gemeinschaft beendet? Der Güterstand der Gütergemeinschaft endet zum einen durch Tod eines Ehegatten (§ 1482 BGB). Allerdings können die Ehegatten durch Ehevertrag vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft zwischen dem Überlebenden und den gemeinschaftlichen Kindern fortgesetzt wird (§ 1483 Abs. 1 BGB).[1] Im Übrigen endet die Gütergemeinsch...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.2 Eintragung in das Register

2.2.1 Verfahren Altmodisches Register Das Güterrechtsregister wird noch im überkommenen Stil bei den einzelnen Amtsgerichten in Papierform geführt und nicht zentral in elektronischer Form (wie etwa das Zentrale Testamentsregister). Die Eintragung erfolgt nur auf Antrag, der in öffentlich beglaubigter Form beim zuständigen Registergericht eingereicht werden muss. Das Eintragung...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 1 Bruchteilsgemeinschaft

1.1 Gemeinschaftsobjekte Grundstück oft in Miteigentum Grundstücke können aus unterschiedlichen Gründen im Miteigentum mehrerer Personen stehen (Bruchteilsgemeinschaft). Nicht immer handelt es sich dabei um Ehegatten oder Verwandte. Denn bei der zunehmend verdichteten Bebauung, etwa in Reihenhausanlagen, gibt es oft einzelne Grundstücke, die als Vorplatz vor Sammelgaragen, als...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1.2 Vertragliche Modifizierung

1.2.1 Individuelle Lösung Sie haben die Wahl! Durch notariellen Ehevertrag können die Ehegatten[1] jederzeit, auch nach Eheschließung, ihre güterrechtlichen Verhältnisse anderweitig regeln[2]: Sie können etwa Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren, aber auch entsprechend den jeweiligen persönlichen Verhältnissen einzelne Abweichungen von den gesetzlich normierten Güt...mehr

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Grundbesitz und Zugewinnaus... / 4 Endvermögen

4.1 Was zählt dazu? Was heißt "Endvermögen"? Unter Endvermögen versteht man das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört.[1] Hierzu zählt der Grundbesitz, den die Ehegatten während der Ehezeit rechtsgeschäftlich erworben haben. Dies gilt auch bei gemeinschaftlichem Erwerb; hier kommt es auf den Verkehrswert des Miteig...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 2.1 Bedeutung und Zweck

Schutz des Rechtsverkehrs Die praktische Bedeutung des Güterrechtsregisters ist gering. Gleichwohl wird seine Beibehaltung überwiegend gefordert. Es soll den Rechts- und Geschäftsverkehr einerseits schützen, andererseits auch erleichtern durch Offenlegung der güterrechtlichen Verhältnisse. Das Register spielt eine Rolle bei der Gütergemeinschaft, etwa wenn die Eheleute Gegens...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.2 Beendigung im Todesfall

4.2.1 Zugewinngemeinschaft Ausgleich des Zugewinns Im Fall der Beendigung des Güterstands ist grundsätzlich der Zugewinn auszugleichen. Die Form des Ausgleichs hängt zunächst davon ab, aus welchem Grund die Zugewinngemeinschaft endete. Es ist zu unterscheiden zwischen der Beendigung durch den Tod eines Ehegatten[1] und der Beendigung auf andere Art und Weise[2], insbesondere S...mehr

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Grundbesitz und Eingetragen... / 1 Besondere gesetzliche Regelungen

1.1 Bisherige Regelungen Angleichung an die Ehe Seit 2001 regelt das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) [1] die Rechtsverhältnisse gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Deren Rechtsstellung wurde mit Wirkung ab 1.1.2005 derjenigen von Ehegatten nahezu angeglichen durch das "Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts".[2] Eine weitere Angleichung erfolgte durch ...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 1.3 Abgrenzung zur Gesamthand

Kein besonderer Zweck Merkmal einer solchen Bruchteilsgemeinschaft ist zudem, dass die jeweiligen Mitglieder lediglich als Gruppe von Einzelpersonen ihre gemeinsamen Interessen an dem in Miteigentum stehenden Gegenstand wahrnehmen, jedoch darüber hinaus keinen weitergehenden Zweck verfolgen – wie etwa bei einer Gesellschaft. Damit unterscheidet sie sich von der Gesamthandsgem...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 6 Internationales Güterrecht

6.1 Grenzüberschreitende Heirat Ehen mit Auslandsbezug Ehen mit Auslandsberührung sind weit verbreitet. Bei ca. 13 % der Eheschließungen und Ehescheidungen in Deutschland (in den Jahren 2005/2006) hatten die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten.[1] Hinzu kommen deutsche Ehepaare, die im Ausland leben, sowie ausländische Ehepaare, die in Deutschland leben. Da sich ...mehr

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Grundbesitz: Ausgleich von ... / 1 Ausgleich von Zuwendungen der Ehegatten

1.1 Hilfe in guten Zeiten Gemeinsames Ziel Im Zusammenhang mit ihrem Grundbesitz nehmen Eheleute während ihrer Ehe mitunter vermögenswerte Aufwendungen, Zuwendungen, Eigentumsübertragungen und dergleichen vor, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen sollen. Die Motivation hierfür ist recht unterschiedlich: Neben steuerlichen Erwägungen oder schlichter Gr...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.1 Aufhebung der Gemeinschaft

7.1.1 Recht auf Aufhebung Aufhebungsanspruch jedes Teilhabers Die Bruchteilsgemeinschaft endet im Allgemeinen durch einen Beschluss der Teilhaber über die Aufhebung der Gemeinschaft. Jeder Teilhaber kann grundsätzlich jederzeit die Aufhebung verlangen (§ 749 Abs. 1 BGB). Dabei werden die Voraussetzungen des Aufhebungsanspruchs (das Ob der Beendigung) in §§ 749 – 751 BGB gereg...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 4.1 Vorzeitige Aufhebung

4.1.1 Dreijährige Trennung 3-jährige Trennung Die Zugewinngemeinschaft kann nach § 1386 i. V. m. § 1385 Nr. 1 BGB durch einen rechtsgestaltenden Beschluss vorzeitig aufgehoben werden, wenn die Ehegatten seit mehr als 3 Jahren voneinander getrennt sind. Weitere Voraussetzungen bestehen nicht. Insbesondere kommt es auf eine bereits rechtshängige Zugewinnausgleichsfolgesache nich...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 4 Nutzungs- und Verfügungsrecht

4.1 Fruchtziehung Früchte und Gebrauchsrecht Jedem Teilhaber gebührt ein seinem Anteil entsprechender Bruchteil der Früchte (§ 743 Abs. 1 BGB). In erster Linie wird es dabei um Miet- und Pachtzinsen gehen. Darüber hinaus ist jeder Teilhaber zum Gebrauch der gemeinschaftlichen Sache befugt, allerdings lediglich insoweit, als nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträc...mehr

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Grundbesitz bei Gütergemein... / 5.2 Auseinandersetzung

5.2.1 Auseinandersetzungsgemeinschaft Überschuss wird verteilt Bei Beendigung des Güterstands müssen sich die Ehegatten über das Gesamtgut auseinandersetzen.[1] Bis zur endgültigen Abwicklung besteht eine Auseinandersetzungsgemeinschaft mit weiterhin gemeinschaftlicher Verwaltung fort.[2] Die Auseinandersetzung erfolgt in der Weise, dass zunächst die Verbindlichkeiten des Gesam...mehr

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Teilungsversteigerung / 1 Auseinandersetzung des Grundbesitzes

1.1 Versteigerungsarten Weitere Neben der Vollstreckungsversteigerung von Grundstücken regelt das ZVG auch die Zwangsversteigerung in besonderen Fällen, insbesondere die Versteigerung auf Antrag des Insolvenzverwalters [1] und eines Erben [2] sowie die Versteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft (allgemein "Teilungsversteigerung" genannt). Auch ein Zusammentreffen von Teilung...mehr

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Grundbesitz in der Ehe: Ehe... / 1 Güterstand und Ehevertrag

1.1 Gesetzliche Möglichkeiten Entscheidend ist der Güterstand Auch wenn die Ehe von manchen als Auslaufmodell bezeichnet wird, hat sie – trotz anhaltend hoher Scheidungsrate – noch zahlreiche "Anhänger". Inzwischen ist die eheliche Lebensgemeinschaft sogar erweitert worden und nun auch zwischen Personen gleichen Geschlechts möglich.[1] Auch (und gerade) wer seine Eheschließun...mehr

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Grundbesitz bei Zugewinngem... / 2.2.10 Genehmigung des Vertrags

Vertrag ist schwebend unwirksam Hat ein Ehegatte ein Gesamtvermögensgeschäft ohne die erforderliche Einwilligung des anderen Ehegatten geschlossen, ist dieses Rechtsgeschäft schwebend unwirksam. Dies bedeutet, dass es zunächst keine rechtlichen Wirkungen entfaltet, jedoch voll wirksam werden kann, wenn der andere Ehegatte nachträglich seine Zustimmung erteilt.[1] Genehmigt er ...mehr

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Grundbesitz in nichtehelich... / 4.1 Todesfall

4.1.1 Zugriff der Erben droht Schutz durch Testament Absicherung durch letztwillige Verfügung Beim Tod eines der beiden Partner zeigt sich am deutlichsten, wie wichtig die Absicherung des anderen ist. Denn der überlebende Partner ist, sofern er nicht zufällig mit dem anderen Partner verwandt ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kein gesetzlicher Erbe.[1] Geschütz...mehr