Fachbeiträge & Kommentare zu Güterstand

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Neue, geänderte und neu gef... / 22.2 Bundesrecht

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5 Güterstand bei Ehegatten (Zeilen 7 bis 8)

In den Zeilen 7 bis 8 sind Angaben zum Güterstand der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner zu machen. Wichtig Güterstand Besteht ein vertraglicher Güterstand, d. h. Gütertrennung oder Gütergemeinschaft, ist der Erbschaftsteuererklärung eine Kopie des Ehevertrags bzw. Lebenspartnerschaftsvertrags beizufügen. Das gilt auch, wenn der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemei...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.3 Güterstand der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft bedarf ebenfalls eines notariellen Ehevertrags. Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist hier dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren und entweder der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat (§ 1933 BGB). Gleiches gilt auch für eingetragene Lebensp...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.1 Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Wurde von den Ehegatten (oder eingetragenen Lebenspartnern) nichts anderes vereinbart, dann leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB). Die Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner können den gesetzlichen Güterstand auch vertraglich vereinbaren. Insbesondere wird häufig auch eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Dies wird regelmäßig im Eheve...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.5.2 Güterstand der Gütertrennung

Ehegatten (oder der eingetragene Lebenspartner) können aber auch vertraglich (durch notariellen Ehevertrag) die Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB). Aber auch nach Eingehung der Ehe können die Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner den Güterstand aufheben oder ändern. Das Erbrecht des Güterstands der Gütertrennung sieht wie folgt aus: Neben Verwandten der ersten Ordnung...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.4.4 Gütergemeinschaft (Zeile 22)

Wird von Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen. Praxis-Beispiel Vereinbarung der Gütergemeinschaft Die eingetragenen Lebenspartner A und B vereinbaren iden Güterstand der Gütergemeinschaft. Das Vermögen des A beläuft sich auf 3....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Eheliche Güterstände

Rn. 59 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wegen der Beurteilung ehelicher Güterstände als Mitunternehmerschaft Hinweis auf § 26a EStG und die Kommentierung dazu (s § 26a Rn 20ff Schneider).mehr

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FF 02/2025, Kostentragung b... / 2 Anmerkung

Neben der Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruchs im Ehescheidungsverbund bieten §§ 1385, 1386 BGB eine Möglichkeit, den Zugewinnausgleich unabhängig von der Rechtskraft der Ehescheidung geltend zu machen oder den Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorzeitig zu beenden. Dabei genügt für die vorzeitige Aufhebung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft allein schon...mehr

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FF 02/2025, Kostentragung b... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] I. Der Antragsteller begehrte die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft. Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet er sich gegen die Kostenentscheidung, nach der er die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. [2] Die Beteiligten sind Eheleute. Sie leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vor vier Jahren trennten sie sich. Das Ehescheidungsverf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff und Zielsetzung der Familien-PersGes

Rn. 106 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine allg anerkannte Begriffsbestimmung der Familien-PersGes gibt es nicht (s Hennerkes/May, DB 1988, 483, FN 1; Messmer, StbJb 1979/80, 163, 165). Die Orientierung an § 15 AO scheint mir für die Praxis ungeeignet (s hierzu mwN Stuhrmann, FS Schmidt 1993, 404 mwN; aA Carlé/Halm, KÖSDI 2000, 12 383 mwN). Das Rechtsinstitut ist geschaffen von ...mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 2. Vorkommnisse nach der Scheidung

Im Zusammenhang mit den zeitlichen Vorgaben des Gesetzes umstritten ist auch, ob das Leistungsverweigerungsrecht auch auf Umstände gestützt werden kann, die nach Beendigung des Güterstands durch Scheidung eintreten.[27] Gegen die Berücksichtigung spricht, dass die Zugewinnausgleichsforderung mit Rechtskraft der Scheidung entstanden ist und das, was danach passiert, die – ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Keine Beherrschung der Besitzgesellschaft in folgenden Fällen

Rn. 321 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allgemein s Rn 320.mehr

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FF 02/2025, Die Abwehr der ... / 1. Unverschuldeter Vermögensverfall

Stichtag für die Berechnung des Zugewinns ist im Falle der Scheidung die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags. Auch die Ausgleichsforderung wird zu diesem Zeitpunkt festgezurrt (§ 1384 BGB). Die frühere Kappungsgrenze – Forderung beschränkt sich auf das bei Ende des Güterstandes vorhandene Vermögen (§ 1378 Abs. 2 S. 1 BGB aF) ist aufgegeben worden. Vermögensminderungen, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, Zur Anwendung des § 175 Abs 1 S 1 AO beim gewerblichen Grundstückshandel, DStR 2000, 916; Söffing/Klümpen-Neusel, Unentgeltliche Grundstücksgeschäfte und gewerblicher Grundstückshandel, DStR 2000, 1753; Stork, Gewinnermittlungswahlrecht beim gewerblichen Grundstückshandel, DB 2001, 115; Apitz, Gewerblicher Grundstückshandel und Buchführungspflicht, StBp 2001, 344; Kempe...mehr

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Erbschaftsteuer: Nießbrauch / 2.2.3 Jahresversteuerung und Freibeträge

Allgemeines Entscheidet sich der Nießbrauchsberechtigte für eine jährliche Versteuerung nach dem Jahreswert, so ist fraglich, wie die ihm zustehenden Freibeträge (persönlicher Freibetrag nach § 16 ErbStG und besonderer Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG) zu berücksichtigen sind. Ist die nießbrauchsberechtigte Person der Ehegatte, so rechnet auch die steuerfreie Zugewinnau...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Zuwendung des Familienheims (§ 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG)

Rz. 25 Gegenüber der Rechtslage nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F.[1] hat der Gesetzgeber im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[2] und der Neuregelung des § 13 Abs. 1 Nrn. 4a–4c ErbStG mit Wirkung zum 1.1.2009 die Möglichkeiten der steuerfreien Zuwendung des zu Wohnzwecken genutzten Familienheims unter Familienangehörigen erheblich ausgeweitet.[3] D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 24 Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 90 Da für den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 UStG nicht die Betriebsform, sondern die Art der ausgeübten Tätigkeit entscheidend ist, können grds. auch Gewerbebetriebe kraft Rechtsform, bei denen im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorliegen, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5.1 Zuwendung des Familienheims unter Lebenden an Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG)

Rz. 29 Die Neuregelung der Steuerfreiheit der Zuwendung des Familienheims unter Lebenden nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG n. F. im Zuge der Reform des ErbStG durch das Gesetz vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 knüpft weitgehend an die Vorgängerregelung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG a. F. zur Steuerbefreiung einer ehebedingten Zuwendung des Familienwohnheims als grds. s...mehr

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Türkei / c) Güterrechtliche Ansprüche des Ehegatten im Erbfall beim gesetzlichen Güterstand

Rz. 26 Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung umfasst die Errungenschaft und das Eigengut jedes Ehegatten.[51] Errungenschaft sind die Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt.[52] Die Errungenschaft eines Ehegatten umfasst insbesondere seinen Arbeitserwerb, die Leistungen von Einrichtungen der sozialen Sicher...mehr

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Luxemburg / b) Einfluss des Güterstandes

Rz. 56 Der Güterstand der Ehegatten ist insofern auch erbrechtlich zu berücksichtigen, als er darüber entscheidet, was in den Nachlass fällt. Rz. 57 Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft (Art. 1400 ff. Cciv), fallen der Anteil des überlebenden Ehegatten am Gesamtgut sowie dessen Eigengut nicht in den Nachlass. Der Gesamtgutsanteil des verstorbe...mehr

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Frankreich / aa) Die verschiedenen Güterstände

Rz. 53 Gesetzlicher Güterstand ist in Frankreich gem. Art. 1400–1491 C.C. die sog. communauté réduite aux acquêts, also eine Errungenschaftsgemeinschaft. Zu unterscheiden sind bei der communauté réduite aux acquêts das Gesamtgut (la communauté) und das Eigengut (les propres) jeweils des Mannes und der Frau. Das Gesamtgut setzt sich gem. Art. 1401 C.C. aus dem von den Ehegatt...mehr

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Türkei / b) Güterrechtliche Position des überlebenden Ehegatten

Rz. 24 Nachdem der überlebende Ehegatte seinen Anteil an dem Gesamtvermögen der Ehegatten bekommen hat, der ihm güterrechtlich zusteht, bleibt der Rest als Nachlass. Die güterrechtlichen Positionen waren nach dem alten gesetzlichen Güterstand klarer geregelt, da die Gütertrennung gesetzlicher Güterstand war. Mit dem Inkrafttreten des neuen ZGB am 1.1.2002 hat der türkische G...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 2. Qualifikation von § 1371 Abs. 1 BGB

Rz. 94 Nach wohl einhelliger Ansicht der deutschen Lehre[97] – die auch vom BGH bestätigt wurde[98] – war unter der Geltung von Art. 25 EGBGB die Regelung des § 1371 BGB als güterrechtliche Vorschrift zu behandeln. Das güterrechtliche Viertel wurde also immer dann gewährt, wenn die Eheleute in Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts gelebt haben, und zwar auch dann, wenn die E...mehr

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Deutschland / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 20 In welcher Höhe der Ehegatte Erbe wird, ergibt sich zunächst aus § 1931 BGB. Daneben ist aber zu berücksichtigen, in welchem Güterstand die Eheleute im Zeitpunkt des Todes des Ehegatten gelebt haben. Lediglich wenn weder Verwandte der ersten Ordnung (d.h. Abkömmlinge des Erblassers) oder der zweiten Ordnung (Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge) noch Großeltern...mehr

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Belgien / a) Umfang des Ehegattenerbrechts

Rz. 40 Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten wurde durch Gesetz vom 14.5.1981[71] grundlegend in der Weise reformiert, dass er neben Verwandten des Erblassers ein weit umfänglicheres eigenes gesetzliches Erbrecht erhält.[72] Der Umfang seines gesetzlichen Erbrechts wird durch den Güterstand,[73] in dem er mit seinem vorverstorbenen Ehepartner gelebt hat, und durch das Vorh...mehr

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Italien / V. Güterrecht

Rz. 172 Der gesetzliche Güterstand in Italien ist seit 21.9.1975 der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft (Art. 177–197 c.c.): Das Vermögen, das beide Ehegatten während der Ehe erzielen, wird Gesamtgut. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines vorehelichen Vermögens und des ihm nach Eheschließung durch Schenkung oder Erbfolge zugewandten Vermögens (Art. 179 c.c.). Die V...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Ehegattenfreibetrag bei Zugewinngemeinschaft, § 5 ErbStG

Rz. 101 Nach § 5 Abs. 1 ErbStG bleibt bei Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) gelebt haben, bei Beendigung des Güterstandes durch Tod ein Betrag in Höhe des fiktiv bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs steuerfrei, nämlich in Höhe des Betrags, der als Zugewinnausgleich geltend gemacht werden könnte, wenn der Z...mehr

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Deutschland / c) Steuerfreier Zugewinnausgleich (§ 5 ErbStG)

Rz. 270 Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1371 BGB leben, erhält der überlebende Ehegatte/Lebenspartner im Todesfall einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe seines tatsächlich bestehenden Zugewinnausgleichsanspruchs (§ 5 ErbStG). Dies gilt unabhängig davon, ob der Nachlass erbrechtlich über eine pauschale Erhöhung des ...mehr

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Schweiz / 1. Überblick

Rz. 158 Beim Ableben eines verheirateten Erblassers bestehen regelmäßig sowohl ehegüter- als auch erbrechtliche Ansprüche, die voneinander zu unterscheiden sind. Dem Grundsatze nach ist die güterrechtliche Auseinandersetzung zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Erben vorgängig vorzunehmen, weil erst ihr Ergebnis in die Erbschaft fällt und diese mithin umfangmäßig beei...mehr

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Niederlande / 2. Eheschließung nach dem 28.1.2019 – EU-Güterrechtsverordnung (EuGüVO)

Rz. 39 Am 29.1.2019 ist die EuGüVO in Kraft getreten.[19] Sie gilt als unmittelbares anwendbares Recht. Die Niederlande nehmen als Mitgliedstaat an dieser Verordnung teil. Die EuGüVO ist im Bereich des anwendbaren Rechts anwendbar auf Ehegüterstände von Ehegatten, die am 29.1.2019 oder danach die Ehe geschlossen haben oder eine Rechtswahl hinsichtlich des auf ihren Güterstan...mehr

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Schweiz / 6. Wahl und Modifikation der Gütergemeinschaft

Rz. 171 Unterstellen die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse dem Güterstand der Gütergemeinschaft, umschreiben sie den Umfang des Gesamtgutes durch Wahl der Variante der allgemeinen Gütergemeinschaft möglichst weit und weisen sie das ganze Gesamtgut dem überlebenden Ehegatten zu, so kann der Nachlass des vorversterbenden Ehegatten auf die persönlichen Gebrauchsgegen...mehr

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Deutschland / 1. Grundsätze

Rz. 97 Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Pflichtteilsquote eines Ehegatten bestimmt sich dabei in Abhängigkeit von dessen Güterstand (siehe Rdn 20 ff.). Rz. 98 Lebten die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so hängt die Höhe des Pflichtteils davon ab, ob es zur erb- oder güterrechtlichen Lösung kommt. Wird der Ehegatte nicht Erbe ...mehr

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Ungarn / 7. Nichteheliche Lebenspartner

Rz. 77 Nach dem neuen ungarischen Recht entsteht zwischen den nichtehelichen Lebenspartnern für die Dauer des Zusammenlebens ein gesetzlicher Güterstand, dessen Regeln der Zugewinngemeinschaft nahestehen.[79] Die Lebenspartner bleiben demgemäß selbstständige Vermögenserwerber; nach Beendigung der Lebensgemeinschaft kann jedoch jeder von ihnen den Ausgleich des Zugewinns bean...mehr

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Ungarn / c) Überblick über das Ehegüterrecht

Rz. 56 Die Regelungen des Ehegüterrechts sind in Buch IV des Ptk. (Familienrecht) enthalten.[56] Der gesetzliche Güterstand ist weiterhin die Gütergemeinschaft.[57] Nach den Vorschriften dieses Güterstandes gehört jeder Vermögensgegenstand zum Gesamtgut, mit Ausnahme desjenigen, der durch das Gesetz[58] als Sondervermögen eines der Ehegatten betrachtet wird. Zum Sondervermög...mehr

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Türkei / III. Kollision von Erb- und Güterstatut

Rz. 10 Probleme können auftreten, wenn türkisches Erb- und deutsches Ehegüterrecht oder umgekehrt zusammentreffen (Erbstatut und Ehegüterstatut).[23] In solchen Fällen ist der Güterstand als Vorfrage zu behandeln.[24] Rz. 11 Es ist eine allgemein vertretene Meinung, dass die selbstständige Anknüpfung von Vorfragen die internationale Entscheidungsharmonie zwischen den Vertrags...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / I. Ehepartner

Rz. 1130 Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dem so genannten gesetzlichen Güterstand, leben die Ehepartner, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben (§ 1363 Abs. 1 BGB). Die Zugewinngemeinschaft bewirkt an sich nicht, dass die Vermögen der beiden eheschließenden Ehepartner gemeinsames Vermögen werden, sondern lediglich, dass der so genannte Zugewin...mehr

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Deutschland / V. Gesetzliches Erbrecht des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 28 Die Einführung der "Ehe für alle" hat sich in Deutschland in zwei Schritten vollzogen: Zunächst hat der Gesetzgeber die sog. Lebenspartnerschaft durch das LPartG [22] eingeführt. Am 30.6.2017 hat der Bundestag dann das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts[23] beschlossen. Paare, die in Anwendung dieses Gesetzes die Ehe ge...mehr

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Frankreich / c) Abgrenzung zwischen Güterrecht und Erbrecht

Rz. 65 Bei den Güterständen mit Gesamtgut fällt zunächst das jeweilige Eigengut der Ehegatten in den Nachlass. Weiterhin gehört der jeweilige Anteil der Ehegatten am Gesamtgut zum Nachlass. Keine Besonderheiten ergeben sich beim Güterstand der Gütertrennung. Das jeweilige Vermögen des Verstorbenen geht auf seine Erben über. Beim Güterstand der Teilhabe am Zugewinn besteht na...mehr

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Frankreich / cc) Güterrechtsstatut bei Eheschließung zwischen dem 1.9.1992 und 29.1.2019

Rz. 7 Für den Zeitraum zwischen dem 1.9.1992 und dem 29.1.2019 gilt in Frankreich das Haager Übereinkommen über das auf Ehegüterstände anwendbare Recht vom 14.3.1978 (HGA). Gemäß Art. 2 HGA handelt es sich dabei um loi uniforme. Die Bestimmungen gelten also aus französischer Sicht auch im Verhältnis zu Deutschland, obgleich Deutschland das Übereinkommen nicht ratifiziert hat...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / b) Ehewirkungsstatut

Rz. 44 Für die allgemeinen Ehewirkungen gilt zunächst das gemeinsame Heimatrecht der Eheleute (Art. 9.2 CC), hilfsweise das Heimatrecht oder das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts eines jeden von beiden, sofern dieses Recht in öffentlicher Form vor der Eheschließung gewählt wurde. Mangels Rechtswahl gilt das Recht des ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts nach der Ehes...mehr

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Monaco / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 14 Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des Nachlasses bei einem Kind, zwei Drittel bei zwei Kindern und bei mehr als zwei Kindern drei Viertel des Nachlasses (Art. 780 Code Civil). Sind keine Abkömmlinge vorhanden, so steht den Eltern jeweils ein Viertel zu (Art. 781 Code Civil). Der überlebende Ehegatte erhält keinen Pflichtteil. Er wird auch nicht im gesetzlichen Güters...mehr

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Irland / b) Einfluss des Güterrechts

Rz. 43 Nach früherer, umstrittener, aber überwiegender Auffassung im deutschen Recht war § 1371 Abs. 1 BGB (erbrechtliches Viertel bei Zugewinngemeinschaft) güterrechtlich zu qualifizieren,[64] was häufig Anpassungsprobleme beim Zusammentreffen von deutschem Güterrecht und ausländischem Erbstatut zur Folge hatte. Nun hat jedoch der EuGH in der Rechtssache Mahnkopf [65] den St...mehr

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Schweden / 4. Vermögensbewertung

Rz. 147 Gemäß ÄB 20:4 ist das Vermögen bei Errichtung des Nachlassverzeichnisses zu bewerten. Auszugehen ist hierbei regelmäßig von den wirklichen Werten. Bei Grundeigentum ist es jedoch gebräuchlich und akzeptiert, den Steuereinheitswert des vor dem Todesfalle maßgeblichen Jahres anzusetzen, der die Grundlage der Grundstücksbesteuerung des Vorjahres bildete. Bestimmte Anspr...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / c) Ehegemeinschaft

Rz. 541 Sind die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegatten getrennt und ist ein Scheidungsverfahren bereits anhängig, so sind beiden Parteien hinsichtlich einer Vermögensverfügung Grenzen gesetzt.[525] Zwar kann jeder der Ehegatten einen Antrag auf Teilungsversteigerung stellen, weil das Vermögen der Eheleute kein gemeinschaftliches Vermögen nach...mehr

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Portugal / a) Ehegüterstatut

Rz. 23 Am 29.1.2019 ist die Verordnung (EU) 2016/1103 des Rates vom 24.6.2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands[6] ( EuGüVO) in Kraft getreten. Haben die Ehegatten eine Rechtswahl nicht getroffen, unterliegt der eh...mehr

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Deutschland / 5. Güterrechtliche Regelungen mit erbrechtlicher Fernwirkung

Rz. 186 Schließlich darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass sich der von den Eheleuten gewählte Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft) auch auf die gesetzliche Erbfolge und damit auf das Pflichtteilsrecht auswirkt (siehe Rdn 20 ff.; für Lebenspartner i.S.d. LPartG siehe Rdn 31). Insofern kann die Wahl des richtigen Güterstands auch ein Mittel d...mehr

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Portugal / c) Scheidungsstatut

Rz. 27 Die Ehescheidung unterliegt seit dem 21.6.2012 unter Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anwendbaren Rechts[7] (Rom III-Verordnung) bei fehlender Rechtswahl der Ehegatten in abgestufter Reihenfolge dem Recht d...mehr

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Tschechien / A. Rechtsgrundlagen und Einführung

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.2014 ist in Tschechien nach langjährigen fachlichen und politischen Diskussionen ein neues Zivilgesetzbuch (ZGB) [1] in Kraft getreten, das das mehrfach geänderte sozialistische Recht aus dem Jahr 1964 abgelöst hat. Ziel des Gesetzes war es, alle privatrechtlichen Rechtsverhältnisse in einem Gesetzbuch zu regeln. Das neue Zivilgesetzbuch sollte den g...mehr

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Belgien / 1. Ehevertragliche Nachlassregelungen

Rz. 89 Häufig enthalten in Belgien Eheverträge auch nachlassregelnde Vereinbarungen (vgl. hierzu Rdn 91 ff. sowie die Hinweise zu nachlassregelnden Vereinbarungen i.S.d. Art. 2.3.2 ZGB in Rdn 88). Eheverträge bedürfen nach belgischem Recht stets der notariellen Beurkundung. Weitere formelle Verfahrensvorschriften für Eheverträge sieht das belgische Recht für solche vor, die ...mehr