Fachbeiträge & Kommentare zu Gutschein

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2 Formerfordernisse

Ob es für die Gewährung von Gutscheinen einer schriftlichen Vereinbarung bedarf, hängt von der konkreten Ausgestaltung und vor allem dem Zweck der Gewährung ab. Werden Gutscheine als Teil der regulären Vergütung ausgegeben, greift diesbezüglich das Nachweisgesetz (NachwG), weil es sich dann um Vergütungsbestandteile mit Entgeltcharakter i. S. d. § 2 NachwG handelt. Eine schri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 1 Anspruchsgrundlage

Ein Anspruch auf die Ausgabe von Gutscheinen kann auf einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Regelung beruhen. In der Praxis ergibt sich ein solcher Anspruch aber zumeist aus einer entsprechenden betrieblichen Übung . Die Arbeitnehmer erwerben dabei aufgrund der wiederholten Gewährung einen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich hiervon grundsätzlich nur im gegenseitigen Einve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2 Warengutschein zur Einlösung beim Arbeitgeber

Die arbeitgeberbezogenen Gutscheine sind als Belegschaftsrabatt bis zu einem Jahresbetrag von 1.080 EUR beitragsfrei. Die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung richtet sich auch in diesem Fall nach den steuerrechtlichen Kriterien.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.6 Wahlrecht führt zu steuerpflichtigem Barlohn

Die Freigrenze ist nicht anwendbar, wenn dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen dem Bezug von Geld oder Sachen eingeräumt wird. Hat er einen arbeitsrechtlichen Anspruch darauf, dass ihm die Firma anstelle der Sache deren Wert in Geld ausbezahlt, liegt eine Geldleistung vor. Die 60-EUR-Grenze für Aufmerksamkeiten findet auf solche Sachverhalte selbst dann keine Anwendung, wen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 3 Bewertungsabschlag von 4 %

Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Das ist der Preis, der im allgemeinen Geschäftsverkehr von Letztverbrauchern in der Mehrzahl der Verkaufsfälle am Abgabeort für gleichartige Waren oder Dienstleistungen tatsä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 4.2 Einlösung bei Dritten

Bei Abgabe eines Warengutscheins, der bei einem Dritten einzulösen ist, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer mit der Gutscheinhingabe zu, weil der Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt einen nicht entziehbaren Rechtsanspruch gegenüber dem Dritten erwirbt.[1] Die Bewertung des Gutscheins ist ebenfalls nach den Verhältnissen zu diesem Zeitpunkt vorzunehmen. Wie sich die Wertverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 1.2 Warengutschein zur Einlösung beim Arbeitgeber

Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, stellen ohne weitere formale Anforderungen immer einen Sachbezug dar. Diese arbeitgeberbezogenen Gutscheine sind deshalb als Belegschaftsrabatt bis zu einem Jahresbetrag von 1.080 EUR steuerfrei.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2.2 Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Voraussetzung für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ist allerdings, dass die Gutscheine dem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 3 Widerruf und Freiwilligkeitsvorbehalt

Eine schriftliche Vereinbarung hat den Vorteil, dass dem Arbeitgeber durch die Aufnahme von Widerrufsvorbehalten Spielraum gegeben wird, sich unter konkret benannten Voraussetzungen/Widerrufsgründen (z. B. Umsatzrückgang, klar definierte wirtschaftlich schlechte Situation etc.)[1] von der Gutscheinausgabe zu lösen und diese zu beenden. Der Widerrufsvorbehalt bezieht sich als...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / Arbeitsrecht

1 Anspruchsgrundlage Ein Anspruch auf die Ausgabe von Gutscheinen kann auf einer ausdrücklichen arbeitsvertraglichen Regelung beruhen. In der Praxis ergibt sich ein solcher Anspruch aber zumeist aus einer entsprechenden betrieblichen Übung . Die Arbeitnehmer erwerben dabei aufgrund der wiederholten Gewährung einen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich hiervon grundsätzlich nur im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 2 Voraussetzungen für die Steuerfreiheit

2.1 Vorliegen eines Sachbezugs Die Frage, ob der Arbeitnehmer Arbeitslohn in Form einer Sachleistung erhält, bestimmt sich ausschließlich nach der gesetzlichen Begriffsbestimmung. Entscheidend ist u. a., was der Arbeitnehmer aufgrund des Gutscheins arbeitsrechtlich beanspruchen kann.[1] Ein Sachbezug liegt bei Gutscheinen (Gutscheinkarten, digitalen Gutscheinen, Gutscheincode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 5 Aufzeichnungspflichten

5.1 Aufzeichnung im Lohnkonto Die Auslegung des Begriffs "Sachbezug" macht detaillierte Aufzeichnungen im Lohnkonto erforderlich. Für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze muss der Arbeitgeber jeden einzeln gewährten Sachbezug im Lohnkonto des Arbeitnehmers unter Angabe des Werts und des Zuflusszeitpunkts festhalten.[1] 5.2 Erleichterte Aufzeichnungspflichten auf Antrag Unter ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 1 Steuerliche Beurteilung abhängig von der Gutscheingewährung

1.1 Warengutschein aus persönlichem Anlass In der betrieblichen Praxis wird für Geschenke, die der Arbeitnehmer aus besonderem persönlichem Anlass (Geburtstage, Ehrungen) von seinem Arbeitgeber erhält, häufig die Form von Waren- bzw. Einkaufsgutscheinen gewählt. Solche Warengutscheine bleiben als bloße Aufmerksamkeiten steuerfrei, wenn sie dem Arbeitnehmer aus Anlass eines be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / Sozialversicherung

1 Warengutschein aus persönlichem Anlass Die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. Daher sind Warengutscheine als bloße Aufmerksamkeit steuer- und damit auch beitragsfrei, wenn ein Sachbezug vorliegt und der Wert den Betrag von 60 EUR nicht übersteigt. Wird der Betrag von 60 EUR überschritten, ist der gesam...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 5 Zeitliche Zuordnung

Hinsichtlich der zeitlichen Zuordnung bei der Beitragsberechnung in der Sozialversicherung gelten die steuerlichen Regelungen entsprechend: Bei Abgabe eines Warengutscheins in Form eines Sachbezugs, der bei einem Dritten einzulösen ist, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer mit der Gutscheinhingabe zu. Der Arbeitnehmer erwirbt ab diesem Zeitpunkt einen nicht entziehbaren R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 1 Warengutschein aus persönlichem Anlass

Die beitragsrechtliche Beurteilung in der Sozialversicherung richtet sich nach den steuerrechtlichen Kriterien. Daher sind Warengutscheine als bloße Aufmerksamkeit steuer- und damit auch beitragsfrei, wenn ein Sachbezug vorliegt und der Wert den Betrag von 60 EUR nicht übersteigt. Wird der Betrag von 60 EUR überschritten, ist der gesamte Betrag beitragspflichtig. Beitragspfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 5.1 Aufzeichnung im Lohnkonto

Die Auslegung des Begriffs "Sachbezug" macht detaillierte Aufzeichnungen im Lohnkonto erforderlich. Für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze muss der Arbeitgeber jeden einzeln gewährten Sachbezug im Lohnkonto des Arbeitnehmers unter Angabe des Werts und des Zuflusszeitpunkts festhalten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 3 Warengutscheine zur Einlösung bei Dritten

Kann der Arbeitnehmer Warengutscheine bei einem Dritten einlösen, darf die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze angewendet werden. Soweit der Wert der Sachzuwendung den Betrag von 50 EUR um nur 1 Cent übersteigt, ist allerdings der komplette Betrag beitragspflichtig. Erhält der Arbeitnehmer mehrere Warengutscheine dieser Art, sind die Werte daraus zusammenzurechnen. Die Sozialversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 5.2 Erleichterte Aufzeichnungspflichten auf Antrag

Unter bestimmten Voraussetzungen sind für Sachbezüge, die unter die 50-EUR-Grenze fallen, Aufzeichnungserleichterungen vorgesehen. Der Arbeitgeber muss hierzu einen Antrag beim Betriebsstättenfinanzamt stellen. Das Finanzamt kann zulassen, dass keine Aufzeichnungen zu führen sind, wenn durch betriebliche Regelungen und entsprechende Überwachungsmaßnahmen gewährleistet ist, d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / Lohnsteuer

1 Steuerliche Beurteilung abhängig von der Gutscheingewährung 1.1 Warengutschein aus persönlichem Anlass In der betrieblichen Praxis wird für Geschenke, die der Arbeitnehmer aus besonderem persönlichem Anlass (Geburtstage, Ehrungen) von seinem Arbeitgeber erhält, häufig die Form von Waren- bzw. Einkaufsgutscheinen gewählt. Solche Warengutscheine bleiben als bloße Aufmerksamkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gutscheine / 4 Sachbezug oder Geldzuwendung

Steuerfreiheit und daraus folgend Beitragsfreiheit kann nur bestehen, wenn ein Sachbezug vorliegt. Bei einer Geldzuwendung handelt es sich immer um grundsätzlich beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Ein Sachbezug liegt nur vor, wenn die Kriterien des § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllt sind. Insofern kann hier auf die Ausführungen zum Steuerrecht verwiesen werden. Handelt es sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 4. Mögliche praktische Folgen

Um einen Lösungsansatz zu bewerten, bietet es sich regelmäßig an, diesen anhand extremer Beispiele zu durchdenken und das daraus folgende Ergebnis mit der Realität und den geltenden Grundsätzen zu vergleichen. Ähnlich verhält es sich bei dem, im Urteil vom BFH[15]"vorgeschlagenen" Lösungsweg entsprechend dem UStAE Abschn. 3.17 Abs. 7 Bsp. 2: "Der Unternehmer G betreibt ein Gut...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Einordnung der Erlebnis- und Wertgutscheine

Wenn bezüglich der Leistungsbeziehung zwischen Kläger und Erlebnispartner keine Vermittlungsleistung (wie im Urteilsfall), sondern ein Gutschein im umsatzsteuerlichen Sinne anzunehmen wäre, stellen sich nochmals andere Fragen. Dies wäre z.B. in dem sog. Voucher-for-Voucher-Modell (V4V-Modell) der Fall. Bei diesem Modell stellt der Kläger dem Endkunden einen Gutschein aus, we...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 2. Noch nicht bestimmbarer Leistungsempfänger

Hierbei wird deutlich, dass die Leistung des Klägers bei Ausgabe des Gutscheins an den Endkunden keinesfalls hinreichend bestimmt ist. Falls ein Gutschein für ein klassisches Konzert (ermäßigter Steuersatz) erworben und verschenkt wird, die Beschenkte jedoch einen Ballonflug (Regelsteuersatz) bevorzugt, kann dies problemlos zwischen dem Endkunden und Kläger vereinbart werden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / II. Sachverhalt

Im Folgenden wird der Sachverhalt auf die wesentlichen Punkte komprimiert dargestellt – für eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung wird auf die ergangenen Urteile[1] verwiesen. Der Kläger betreibt eine Online-Plattform, über die Kunden Gutscheine für verschiedene Freizeit- und Erlebnisangebote erwerben können. Diese Gutscheine werden in zwei verschiedenen Formen angeboten:...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 3. Vermittlungstätigkeit des Gutscheinportals

Damit ein Umsatz der Umsatzsteuer unterworfen werden kann, muss dieser steuerbar gem. § 1 Abs. 1 UStG und mangels Steuerbefreiung gem. § 4 UStG steuerpflichtig sein. Voraussetzung der Steuerbarkeit ist insbesondere der Leistungsaustausch, welcher sich dadurch auszeichnet, dass der Unternehmer eine Leistung an einen bestimmbaren Leistungsempfänger ausführt und dafür aufgrund ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / III. Entscheidung des FG

Nach dem Urteil des FG Münster hat die Klage teilweise Erfolg. Ein Vermittler von Erlebnisleistungen, der in fremdem Namen für die jeweiligen Veranstalter dieser Erlebnisse Gutscheine vertreibt, erzielt zum Zeitpunkt der Einlösung sog. Wertgutscheine bei einem dieser Veranstalter, jeweils in Höhe der mit ihm vereinbarten Marge, steuerbare und steuerpflichtige Umsätze aus den ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 2. Vorsteuerabzug

Das FG geht davon aus, dass die mit nicht steuerbaren Umsätzen (Ausgabe und Nichteinlösung von Wertgutscheinen bzw. Mehrzweck-Gutscheinen) in Zusammenhang stehenden Vorsteuerbeträge nicht abziehbar sind, da keine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt würde[20]. Folgt man dem Urteil, würde dies dazu führen, dass jedem Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug anteilig versagt werden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / 1. Die Ausgangssituation

Der Prozess von der Ausgabe bis zur Einlösung des Gutscheins muss in diesem Fall genauer untersucht werden, da sich anhand dessen maßgebliche Abweichungen bei der rechtlichen Bewertung ergeben können. Zunächst die Visualisierung der Leistungsbeziehungen: Nun die chronologische Abfolge des vorgesehenen Prozesses bei Erlebnisgutscheinen: Ausgabe des Gutscheins gegen Entgelt an de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / VI. Fazit

Zielsetzung dieses Beitrages war es, die entscheidenden Punkte des Urteilssachverhaltes herauszustellen und diese streng anhand der Systematik des Umsatzsteuerrechtes zu durchdenken und zu bewerten. Die aktuelle Lösung des FG ist im Ergebnis aus unserer Sicht nicht überzeugend und in Teilen systemwidrig. Zunächst ist nochmals festzuhalten, dass es sich im vorliegenden Urteils...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / I. Leitsätze (des Verfassers)

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / V. Weitere Rechtsfragen aus dem FG-Urteil

Eine weitere rechtliche Beurteilung hat das FG bezüglich der Wertgutscheine (bzw. Mehrzweck-Gutscheine) und dem damit in Zusammenhang stehenden Vorsteuerabzug vorgenommen. Dies hatte im Urteilsfall keine größere Bedeutung (aufgrund des vergleichsweise niedrigen Anteils an Wertgutscheinen im Vergleich zu Erlebnisgutscheinen), könnte jedoch für die gesamte Branche der Gutschei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die umsatzsteuerliche Behan... / [Ohne Titel]

StB Marco Fuß / StB Marvin Lütkebohmert[*] Dieser Beitrag analysiert die Ausgabe und (Nicht-) Einlösung von sog. Erlebnisgutscheinen auf Basis des Urteils des FG Münster. Dabei werden theoretische Überlegungen zur rechtskonformen Lösung und zur praktischen Auswirkung des Urteils dargestellt. Vorab sei gesagt, dass es sich im Urteilsfall um die Streitjahre 2013 und 2014 handel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fragen und Antworten zum Ka... / 6. Was genau sind "Guthabenkarten“ und wie sind diese im Vergleich zu Gutscheinen in der DSFinV-K abzubilden?

Jeder in der DSFinV-K zugelassene ZAHLART_TYP beschreibt entweder reales Geld oder E-Geld. Beim ZAHLART_TYP "Guthabenkarte" stellt die DSFinV-K auf die "RICHTLINIE 2009/110/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES" ab. Folgende Punkte sind Voraussetzung für die Nutzung des ZAHLART_Typs "Guthabenkarte": Die Guthabenkarte wird mit e-Geld an Kassen oder Automaten aufgewertet...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 48b Zielver... / 2.1 Gemeinsame Grundsätze für Zielvereinbarungen

Rz. 9 Die Vorschrift ist im Kapitel 5 über die Finanzierung und die Aufsicht der Grundsicherung für Arbeitsuchende angesiedelt worden. Sie steht in einem unauflöslichen Zusammenhang mit den Vorschriften über die Aufsicht des Bundes über die Bundesagentur für Arbeit sowie der Länder über die kommunalen Träger (§ 47) und über die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 115 Leistu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die allgemeinen Leistungen verweisen auf das standardisierte Regelinstrumentarium der Bundesagentur für Arbeit und stehen daher gleichberechtigt auch Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. Sie sind nicht auf die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet, mit Ausnahme der Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für Menschen mit Behinderungen in §...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.6 Erstattungsverfahren (Abs. 11)

Rz. 67 Abs. 11 regelt das Erstattungsverfahren. Das bedeutet, dass die kommunalen Träger bzw. gemeinsamen Einrichtungen zunächst die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus eigenen Mitteln erbringen und anschließend, nach Abs. 11 Satz 2 seit 13.12.2019 nicht mehr nur jeweils zur Monatsmitte und am Monatsende zulä...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.3 Bedarfsgemeinschaft

Rz. 230 Abs. 2 Satz 1 erweitert den berechtigten Personenkreis vom erwerbsfähigen hilfebedürftigen Leistungsberechtigten auf die Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt haben auch die Personen, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das schließt nach Maßgabe der weiteren Regelungen sowohl Personen ein, di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt anhand der grundsätzlichen Leistungsvoraussetzungen den Kreis der Berechtigten, die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen können. Zugleich wird damit definiert, welchem Personenkreis der Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende verschlossen bleiben soll. Daneben regeln spezielle Bestimmungen in der Norm, wer darüber hinaus von den Leis...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Aufmerksa... / 3 Geschenkgutschein

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin erhält zum Geburtstag einen Gutschein einer Parfümerie i. H. v. 60 EUR. Stellt der Gutschein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn für die Arbeitnehmerin dar? Ergebnis Der Gutschein gilt als steuer- und sozialversicherungsfreie Aufmerksamkeit. Hinweis Die 60-EUR-Grenze für Sachgeschenke anlässlich eines besonderen persönlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nichtverwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (§ 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO)

a) Allgemeines Rz. 179 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016[2] wurde § 379 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AO neu in das Gesetz aufgenommen. Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 146a Abs. 1 Satz 1 AO ein dort genanntes technisches Aufzeichnungssystem nicht oder nicht richtig verwendet und dadurch die Verkürz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corporate Volunteering / 2.2.2.2 Monetäre Incentivierung

Arbeitgeber können den Mitarbeiter für die Teilnahme auch monetär incentivieren. Hierbei sind die Arbeitgeber im Rahmen der üblichen Möglichkeiten frei. Dies können Gutscheine oder auch eine Sonderzahlung sein. Auch können Sachleistungen, wie bedruckte T-Shirts zugewendet werden. Diese sind entsprechend von der Payroll abzurechnen. Durch eine Vereinbarung sollte klar geregelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 3.2.1 Lohnsteuer

Einkaufsgutscheine, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen, können einen Sachbezug darstellen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form einer Sachleistung vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug" in A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 3.1.1 Lohnsteuer

Warengutscheine, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, also die Produkte der eigenen Firma betreffen, stellen stets einen Sachbezug dar. Diese arbeitgeberbezogenen Gutscheine sind deshalb als Belegschaftsrabatt bis zu 1.080 EUR je Kalenderjahr steuerfrei, wenn Waren oder Dienstleistungen erworben werden, die nicht überwiegend für den Bedarf der Arbeitnehmer hergestellt, vert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geschenke / 3.2.2 Sozialversicherung

Aufgrund der Steuerfreiheit liegt bei Sachgutscheinen bis 50 EUR kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung vor. Bis 50 EUR bleiben diese Gutscheine somit beitragsfrei.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.1 Gesetzliche Definition für die Behandlung von Gutscheinen als Sachbezug

Abweichend von der früheren Verwaltungsauffassung zählen zu den Einnahmen in Geld auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Somit zählen grundsätzlich alle Lohnvorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, zu den Einnahmen in Geld. Ein Sachbezug liegt ausnahmsweise bei Gutscheinen (Gutsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.4 Zuflusszeitpunkt bei Gutscheinen und Geldkarten

Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt bei einem Gutschein oder einer Geldkarte, die beim Arbeitgeber einzulösen sind, im Zeitpunkt der Einlösung.[1] Sind der Gutschein oder die Geldkarte zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen bei einem Dritten einzulösen, fließt der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer erst im Zeitpunkt der Hingabe und bei Geldkarten frühestens im Zeitpunkt der Aufl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.2 Begünstigte Gutscheine und Geldkarten

Das BMF-Schreiben regelt in einem ausführlichen Anwendungsschreiben die Frage, welche Gutscheine und Geldkarten bzgl. des Umfangs der Akzeptanzstellen und des Waren- und Dienstleistungsangebots die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllen. Bei den nachfolgenden "Gutschein-Sachverhalten" ist weiterhin von einem begünstigten Sachbezug auszugehen: Gutscheine und Geldka...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2 50-EUR-Freigrenze bei Gutscheinen und Geldkarten

Einen Sachbezug können auch Einkaufsgutscheine darstellen, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form eines Sachbezugs vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug", d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge: Richtige Zuordn... / 2.2.3 Zweckgebundene Geldleistungen oder Kostenerstattungen

Der kleine Rabattfreibetrag findet demzufolge auf zweckgebundene Geldleistungen des Arbeitgebers keine Anwendung mehr, etwa auf einen bei einer beliebigen Tankstelle einlösbaren Benzingutschein, für den der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die arbeitgeberseitige Kostentragung beanspruchen kann, auch wenn die Gutscheine zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wer...mehr