Fachbeiträge & Kommentare zu Haftpflichtversicherung

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zfs 1/2015, Voraussetzungen... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat keinen Anspruch auf Zahlung der Versicherungsprämie aus einem zwischen den Parteien geschlossenen vorläufigen Versicherungsvertrag. Die Kl. hat nicht substantiiert dargetan, dass ein Versicherungsverhältnis mit der Bekl. zu Stande gekommen ist." Die Bekl. bestreitet, bei der Kl. um vorläufigen Deckungsschutz nachgesucht zu haben oder eine eVB-Nummer der Kl. be...mehr

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zfs 1/2015, Schah Sedi/Schah Sedi: Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 5: Personenschäden, Deutscher Anwaltverlag, 2. Aufl. 2014, 640 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1303-6

Endlich ist die Neuauflage da! Nahezu drei Jahre hat es gedauert, bis der Deutsche Anwaltverlag seine im Jahr 2010 erstmals um das vorliegenden Werk der Autoren Schah Sedi/Schah Sedi erweiterte Reihe "Das verkehrsrechtliche Mandat" aktualisiert hat. Eine Neuauflage war auch zwingend erforderlich, da sich die Rechtsprechung zum Personenschaden rasch weiterentwickelt. Die Autor...mehr

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FoVo 12/2014, Pfandfreistel... / 1 I. Der Fall

Diverse Renten und freiwillige Tätigkeit Der im Jahr 1941 geborene Schuldner war bis Januar 2010 als Anwalt und Notar tätig. Er bezieht nach Aufgabe dieser Tätigkeit sowohl eine gesetzliche Rente wie auch Versorgungsbezüge aus der Anwaltsversorgung und eine Rente aus einem privaten Versicherungsvertrag, insgesamt monatlich 1.147,12 EUR. Auf Eigenantrag wurde das Insolvenzverf...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH löst bei angestellten Anwälten keinen geldwerten Vorteil aus

Leitsatz Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH keinen geldwerten Vorteil bei ihren angestellten Anwälten auslöst, da die Versicherungsbeiträge im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Gesellschaft geleistet wurden. Sachverhalt Eine Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer GmbH schloss eine eigene...mehr

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zfs 11/2014, Verjährungsbeg... / Sachverhalt

Die klagende Sozialleistungsträgerin verfolgt die Verurteilung der beklagten Haftpflichtversicherung nach einem von dem VN der Bekl. verursachten und verschuldeten Unfall auf Ersatz von Rentenversicherungsbeiträgen auf der Grundlage der Differenz zwischen dem vorherigen Verdienst und dem nach dem Unfall erzielten Verdienst des Geschädigten. Die Leistungsabteilung der Kl. hat...mehr

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AGS 11/2014, Kein Abzug des... / Leitsatz

Die Bestimmung des Gegenstandswertes für die Berechnung der anwaltlichen Vergütung im Rahmen der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfall erfolgt nach der Höhe des Schadens, wie er dem Geschädigten zum Unfallzeitpunkt entstanden ist. Dabei ist bei Zugrundelegung eines Wiederbeschaffungswertes als Gegenstandswert ein Abzug eines zu realisierenden Restwerte...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Selbständige

Rn 12 Schon bei der Bestimmung des Haftungsumfangs bei Einsatz von Gehilfen wird teilweise die Verantwortlichkeit auf ordnungsgemäße Auswahl und Überwachung beschränkt.[39] Dies muss in verstärktem Maße bei Einsatz selbständiger oder freiberuflicher Mitarbeiter gelten. Überträgt der Verwalter die Erledigung von Buchhaltungsarbeiten einem selbständigen Buchhalter oder Steuerb...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Der originäre Anwendungsbereich des § 159

Rn 34 Seinem Wortlaut nach erfasst § 159 nur die Zeit nach dem Berichtstermin und bestimmt, dass die Verwertung nunmehr unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 BGB), zu erfolgen hat. Dabei ist unverzüglich aber keinesfalls mit sofort gleichzusetzen. Rn 35 So kann – auch wenn keine Sanierung oder übertragende Sanierung erfolgversprechend erscheint – für das wirtscha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3.3 Besonderheiten bei der Haftung des Verwalters

Rn 68 Die Maßstäbe für unternehmerische Entscheidungen des Verwalters sind grundsätzlich die Gleichen wie für den Schuldner und seine Organe. Ganz generell hat der Verwalter die "Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns" (vgl. § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 117 Abs. 2 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG) einzuhalten. Die detaillierten Anforderungen lassen sich im Übrige...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Die Bestellung des Treuhänders (§ 312 Abs. 1 a. F.)

Rn 10 Bereits in dem Beschluss, in dem das vereinfachte Verfahren eröffnet wird, wird anstelle des in § 27 Abs. 1 Satz 1 genannten Insolvenzverwalters gemäß § 313 Abs. 1 Satz 2 ein Treuhänder bestimmt. § 27 Abs. 1 Satz 2 stellt deshalb auch fest, dass u. a. § 313 unberührt bleibt. Es wird auch klargestellt, dass die Bestellung zum Treuhänder nicht wie im Regelinsolvenzverfah...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obliegenheit des Geschädigten zum Abwarten von Restwertangeboten der Haftpflichtversicherung des Schädigers

BGB § 254 Abs. 2 Leitsatz 1. Der Geschädigte tut dem im Rahmen der Schadensbehebung geltenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit im allgemeinen Genüge, wenn er ein Unfallfahrzeug auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens und des darin ausgewiesenen Restwertes verkauft oder in Zahlung gibt. 2. Aufgrund der Maßgeblichkeit des Sachverständigengutachtens ...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende Eintrittspflicht der Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs bei Unfallereignis in unmittelbarem räumlichen bzw. zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkoppeln des unfallbeteiligten Anhängers; Verneinung des Gesamtschuldnerausgleichs zwischen den Haftpflichtversicherungen des Zugfahrzeugs und des Anhängers

AKB A.1.1.5; BGB § 426; StVG § 7 § 17; VVG § 78 Leitsatz 1. Wird ein Anhänger abgekoppelt und durch ihn ein Schaden verursacht, ist bei unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkoppeln die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug eintrittspflichtig, da die durch den Betrieb des ziehenden Fahrzeugs fortwirkenden Gefahren für den eingetretenen Schade...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Verkehrsunfall. Der bei Haftpflichtversicherung X versicherte Anhänger war mit dem bei der Bekl. haftpflichtversicherten Zugfahrzeug verbunden. Das Gespann wurde auf ebener Fläche abgestellt. Der Zeuge S koppelte den Anhänger von dem Zugfahrzeug ab und wollte ihn zur Entladung ca. 10 Meter von Hand rangieren. Dabei entglitt ihm ...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des AG Kaiserslautern geht mit Recht davon aus, dass der Geschädigte bei der Regulierung seines Kfz-Schadens nicht verpflichtet ist, mit der Veräußerung des Schrottfahrzeugs solange zuzuwarten, bis die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Chance hatte, ein gegenüber dem eingeholten Sachverständigengutachten höheres Restwertangebot zu unterbreiten. 1. Fü...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist unbegründet." Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von 692,22 EUR aus § 7 StVG i.V.m. § 115 VVG oder aus einer anderen deliktischen Anspruchsgrundlage. Entgegen der Ansicht der Beklagtenseite ist der eingetretene Schaden am Drittfahrzeug durchaus noch der Betriebsgefahr des Zugfahrzeugs zuzurechnen, so dass sich eine Haftung der a...mehr

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zfs 10/2014, Fortbestehende... / Leitsatz

1. Wird ein Anhänger abgekoppelt und durch ihn ein Schaden verursacht, ist bei unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Abkoppeln die Kfz-Haftpflichtversicherung für das Zugfahrzeug eintrittspflichtig, da die durch den Betrieb des ziehenden Fahrzeugs fortwirkenden Gefahren für den eingetretenen Schaden ursächlich sind. 2. Der Haftpflichtversicherung des Zu...mehr

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zfs 10/2014, Erstattung der... / Sachverhalt

Nach Erstattung eines Privatgutachtens über die erforderlichen Reparaturkosten eines Kfz nach einem Verkehrsunfall verlangte die Haftpflichtversicherung des Schädigers eine Nachbesichtigung des Kfz. Der Geschädigte hegte die Befürchtung, etwaigen Beanstandungen der Feststellungen des von ihm beauftragten Gutachters in dem Nachbesichtigungstermin durch den von der Haftpflicht...mehr

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zfs 10/2014, Günther Schork/Sebastian Schork: Quotenvorrecht in der Unfallregulierung, Nomos, 1. Aufl. 2014, CD-ROM, 58 EUR, ISBN 978-3-8487-0583-2

Nicht selten führt das Quotenvorrecht zu Unterbrechungen im Arbeitsfluss. Teilweise muss sich auch der erfahrene Praktiker erst – wieder – in die sehr spezielle Problematik eindenken. Komplexe Berechnungen bergen zudem die Gefahr von Rechenfehlern und Zahlendrehern. Die Anwendung von Schork/Schork hilft, den Überblick zu behalten und verspricht zugleich erhebliche Zeiterspar...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet. Im Übrigen ist die Klage abzuweisen. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 3.888 EUR sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.H.v. 213,30 EUR gem. §§ 7 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 249 BGB. Lediglich hinsichtlich des Verzugsschadens ist die Klage teilweise abzuweisen." Die Bek...mehr

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zfs 10/2014, Geschäftsgebüh... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… II. 2. a) Bei der Beurteilung der Frage, ob und in welchem Umfang der dem Geschädigten zustehende Schadensersatzanspruch auch die Erstattung von Rechtsanwaltskosten umfasst, ist nach st. höchstrichterlicher Rspr. zwischen dem Innenverhältnis des Geschädigten zu dem für ihn tätigen Rechtsanwalt und dem Außenverhältnis des Geschädigten zum Schädiger zu unterscheiden. Vo...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / A. Versicherungsschutz in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung

Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) ist das Risiko "Schlüsselverlust" nicht versichert. In derartigen Fällen liegt nämlich weder ein Personen- noch ein Sachschaden i.S.v. Ziffer 1.1. AHB vor, sondern ein reiner Vermögensschaden, der durch das Abhandenkommen der Sache entstanden ist.[2] Das Abhandenkommen von Sachen, zu denen auc...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 2. Abwägung beim Schlüsselverlust

Bei der Haftung eines Arbeitnehmers, im Fall eines abhandengekommenen Schlüssels, sollten in eine Abwägung folgende Überlegungen einbezogen werden: Aufgrund der Warn- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers braucht ein Arbeitnehmer, der zur Erfüllung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit einen Schlüssel ausgehändigt bekommt, grundsätzlich keine Überlegungen anzustelle...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 3

Die Versicherer bieten zur Übernahme dieses unter Umständen erheblichen Kostenrisikos Deckung über die Haftpflichtversicherung an, gegebenenfalls auch als gesondert zu versicherndes Zusatzwagnis.mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / e) Summenmäßige Begrenzung der Haftung

Eine summenmäßige Begrenzung der Haftung ist dann möglich, wenn zwischen Vergütung und Schaden ein deutliches Missverhältnis besteht. Ein solches Missverhältnis zwischen Schaden und Verdienst des Arbeitnehmers besteht nicht, wenn der zu ersetzende Schaden deutlich unterhalb von drei Monatsbruttoeinkommen liegt. Eine allgemeine Haftungsbeschränkung auf drei Bruttomonatsverdie...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / 1. Privilegierte Arbeitnehmerhaftung

Kann der Arbeitnehmer zum Hergang des Schlüsselverlustes keinerlei präzisen Ausführungen machen, ist eine Haftung anzunehmen.[19] Ansonsten sind bei der Haftungsfrage die Regeln über den innerbetrieblichen Schadensausgleich zu beachten. Dieses Haftungsprivileg des Arbeitnehmers setzt voraus, dass der Arbeitnehmer den Schaden bei einer betrieblich veranlassten Tätigkeit verur...mehr

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zfs 9/2014, Abhandenkommen ... / B. Haftung

Der Versicherungsschutz der Klausel "Abhandenkommen von Schlüsseln" im Rahmen der Haftpflichtversicherung beinhaltet nicht die Überbürdung einer verschuldensunabhängigen Haftung. Nach dem generellen Grundsatz des Haftungsrechts, dass ein Schuldner nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn er den Schaden zu vertreten hat, sind bei Nichtverschulden die Ansprüche eines Ge...mehr

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zfs 9/2014, Verneintes Mitv... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… Die Revision hat Erfolg. Die Auffassung des BG, die Ansprüche der Kl. auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens gem. §§ 7, 18 StVG – bzgl. der Bekl. zu 2) i.V.m. § 115 VVG – seien wegen Mitverschuldens gem. § 9 StVG, § 254 Abs. 1 BGB gemindert, weil die Kl. keinen Fahrradhelm getragen habe, hält der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand." [6] 1. Die Ents...mehr

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zfs 08/2014, Teilnahme an R... / 2 Aus den Gründen:

" … A. Berufung der Kl." Zutreffend geht das LG davon aus, dass der Kl. ein Anspruch auf Erstattung des geltend gemachten Kaskoschadens wegen Beschädigung des versicherten Fahrzeugs bei dem streitgegenständlichen Unfallereignis nicht zusteht. Ein solcher Anspruch ergibt sich insb. nicht aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag i.V.m. § 1 S. 1 VVG. Eine...mehr

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zfs 08/2014, Keine Strafbar... / Sachverhalt

Der Angekl. beantragte am 4.3.2012 für das neu erworbene Fahrzeug seiner Ehefrau im Internet eine Kfz-Haftpflichtversicherung und erhielt am Folgetag per E-Mail die entsprechende Versicherungsbestätigung mit der Zusage, es bestehe Versicherungsschutz für "Zulassungsfahrten (nicht gültig für Kurzzeitkennzeichen), wenn die Zulassungsbehörde vorab ein ungestempeltes Kennzeichen...mehr

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zfs 08/2014, Keine Strafbar... / 2 Aus den Gründen:

" … Tathandlung nach § 6 PflVG ist der Gebrauch eines Fahrzeugs ohne zivilrechtlich wirksamen Haftpflichtversicherungsvertrag. Demgemäß fehlt es am äußeren Tatbestand der Strafvorschrift, sofern im Zeitpunkt der Verwendung des Fahrzeugs im Verkehr ein gültiger, den Erfordernissen des § 1 PflVG genügender Haftpflichtversicherungsvertrag besteht. Unter Haftpflichtversicherungs...mehr

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zfs 08/2014, Ausschluss des... / Leitsatz

Eine Regelung in den Bedingungen einer Luftfahrt-Haftpflichtversicherung, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse, erforderlichen Berechtigungen oder Befähigungsnachweise hatte, ist nicht als objektiver Risikoausschluss, sondern als verhüllte Obliegenheit zu qualifizieren...mehr

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zfs 7/2014, Eignung der Pre... / Leitsatz

1. Die Höhe der ortsüblichen Vergütung für das Abschleppen kann unter Heranziehung der Preis- und Strukturumfrage 2012 des VBA als Schätzungsgrundlage gem. § 287 ZPO herangezogen werden. 2. Im Verhältnis zwischen der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und dem Abschleppunternehmer können alle Einwendungen gegen die Erforderlichkeit der in Rechnung gestellten Abschl...mehr

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zfs 7/2014, Erstattungsfähi... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um den Ersatz restlicher Sachverständigen- und Anwaltskosten infolge eines Verkehrsunfalls. Im Februar 2012 war der Kl. mit seinem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall mit der Bekl. verwickelt, für dessen Schäden die Bekl. zu 100 % aufzukommen hat. Der Kl. holte ein Kfz-Schadensgutachten ein, nach dem der erforderliche Reparaturaufwand rund 1.050 EUR zzgl. U...mehr

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zfs 7/2014, Erhöhung der Nu... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Berufung ist zulässig, insb. form- und fristgerecht eingelegt. Sie hat auch Erfolg. Der Kl. steht ein Anspruch auf Ersatz weiteren Nutzungsausfalls gegen die gem. §§ 7, 17 Straßenverkehrsgesetz (StVG) i.V.m. § 115 VVG eintrittspflichtige Bekl. zu." 1. Nach der st. Rspr. des BGH stellt auch der vorübergehende Verlust der Gebrauchsmöglichkeit eines Kfz einen ersatzfähig...mehr

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zfs 7/2014, Erhöhung der Nu... / Sachverhalt

Der Kl. macht restlichen Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall geltend. Bei einem Unfall wurden ein Pferdanhänger der Kl. und ihr Kfz total beschädigt. Die beklagte Haftpflichtversicherung ist in vollem Umfang eintrittspflichtig. Der Unfall hatte sich an einem Freitag ereignet. Am folgenden Montag beauftragte die Kl. einen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung eines Gu...mehr

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AGS 7/2014, Keine Aufteilun... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat im Wesentlichen ausgeführt, der Klägerin stehe ein Anspruch auf Ersatz weiterer vorgerichtlicher Anwaltskosten nicht zu, weil es an einem entsprechenden gegen sie gerichteten Honoraranspruch ihres nunmehrigen Prozessbevollmächtigten fehle. Dieser könne die Gebühr gem. Nr. 2300 VV nur einmal aus dem Gesamtwert von 8.721,45 EUR und nicht einmal aus ...mehr

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zfs 7/2014, Zur Bestimmung ... / 1. Stundensatz für das eingesetzte Fahrzeug

Wie bereits dargelegt, bestimmt sich die Höhe des Stundensatzes einschließlich des Fahrers bei dem eingesetzten Fahrzeug nach dem Typ und dem zulässigen Gesamtgewicht. Ein häufiger Streitpunkt in der Praxis ergibt sich insoweit, als dass bei dem Abschleppvorgang eines Pkw, der nicht von der Straße abgekommen ist (also keine Bergung im o.g. Sinne vorliegt), ein Abschleppfahrz...mehr

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zfs 7/2014, Eignung der Pre... / 1 Aus den Gründen:

" … Die Kl. hat gegen die Bekl. unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Anspruch auf Zahlung restlicher Abschleppkosten i.H.v. EUR 121,74." Zwar ist die Bekl. dem Grunde nach für sämtliche Schadensersatzansprüche einstandspflichtig, die dem Geschädigten durch den Verkehrsunfall vom 29.4.2013 entstanden sind. Zu den dem Geschädigten entstandenen Kosten gehören dabei auch die Ko...mehr

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zfs 6/2014, Voraussetzungen der "Quasideckung" bei Beratungsfehlern eines Versicherungsmaklers; Schadensereignis in der Haftpflichtversicherung

VVG § 63 § 100; AHB 2008 Ziff. 1.1. 7.14; BGB § 307 Abs. 1 S. 2 § 305c Abs. 2 Leitsatz 1. Hat ein Versicherungsmakler es pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko abzudecken, so kann der VN von ihm verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten ("Quasideckung"). 2. Ziff. 1.1 AHB 2008 ist nicht wegen Intransparenz gem. § 307...mehr

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zfs 6/2014, Voraussetzungen... / 2 Aus den Gründen:

[17] "… II. Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht in allen Punkten stand." [18] 1. Keinen Bedenken begegnet es allerdings, dass das BG die Feststellungsklage für zulässig erachtet hat. [19] a) Für die Prüfung der Zulässigkeit eines Feststellungsantrages ist der tatsächliche Vortrag des Kl. zu unterstellen. Danach wäre der Bekl. gem. § 249 Abs. 1 BGB verpflichtet, den Zustand...mehr

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zfs 6/2014, Fehlendes Recht... / 3 Anmerkung:

Ein gescheiterter Versuch der Einflussnahme auf das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung in künftigen Regulierungsfällen, was allerdings nichts daran ändert, dass die zwischen dem BVSK und der Haftpflichtversicherung vereinbarten Vergütungssätze keine allgemeinverbindliche Gebührentabelle darstellt, sondern allenfalls die Ansicht der Vertragsschließenden wiederg...mehr

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zfs 6/2014, Deckung von Sch... / 2 Aus den Gründen:

[8] "… Zunächst weist das BG zutreffend darauf hin, dass IV. Nr. 9 Abs. 1 S. 2 BBR hinsichtlich des Inhalts und Umfangs der Schadensersatzansprüche auf den Umfang der Privathaftpflichtversicherung dieses Vertrags in entsprechender Anwendung verweist. Hieraus folgt, dass über I. § 1 Ziff. 3 AHB 2002 i.V.m. dem Versicherungsschein grds. auch Vermögensschäden vom Versicherungss...mehr

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zfs 6/2014, Deckung von Sch... / Leitsatz

In der Forderungsausfallversicherung besteht kein Deckungsschutz für reine Vermögensschäden. Der Deckungsumfang wird vielmehr auf denjenigen beschränkt, der grds. auch in der allgemeinen Haftpflichtversicherung vorgesehen ist. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 13.2.2013 – IV ZR 260/12mehr

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zfs 6/2014, Wegfall der Bin... / Sachverhalt

Der Kl. macht den Streitverkündeten für einen von ihm behaupteten Verkehrsunfall v. 28.5.2011 verantwortlich, bei dem der Streitverkündete (Stv) mit seinem Fahrzeug, für das Herr K bei der Bekl. eine Haftpflichtversicherung unterhielt, Schäden am Kfz des Kl. verursacht haben soll. Der Kl. hat gegen den Stv ein Versäumnisurteil erwirkt und wegen der titulierten Forderung den ...mehr

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zfs 6/2014, Fehlendes Recht... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… 1. Ohne Erfolg wendet sich die Revision dagegen, dass das BG die Zulässigkeit des Unterlassungshauptantrags verneint hat." [12] a) Mit dem in erster Linie verfolgten Unterlassungsantrag beanstandet die Kl. von der Bekl. vorgenommene Kürzungen des Sachverständigenhonorars bei der Regulierung von Kraftfahrzeughaftpflichtschäden in Fällen, in denen die Bekl. keine auf de...mehr

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zerb 6/2014, Deutscher Nach... / II. Die Überwachung des Nachlasspflegers durch das Nachlassgericht

Dr. Falk Schulz [4] richtete seinen anschließenden Vortrag direkt an die zahlreich anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Nachlassgerichte. Anhand des Sprichworts "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" behandelte er das Verhältnis des Rechtspflegers zum Nachlasspfleger. Die Aufsichtspflicht und Weisungsbefugnis des Nachlassgerichts werde dadurch begrenzt, dass der...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 3 Anmerkung

In der Praxis kommt es sehr häufig vor, dass mehrere Kläger unterschiedliche (eigene) Ansprüche geltend machen oder abwehren müssen. Typisch sind Ansprüche aus Verkehrsunfällen, in denen der Fahrer Schmerzensgeldansprüche und der Halter den Sachschaden gegen den Schädiger und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. In der Natur der Sache liegt es, dass Fahrer und H...mehr

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zfs 6/2014, Deckung von Sch... / Sachverhalt

I. Der Kl. nimmt die Bekl. aus einer im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung geschlossenen Forderungsausfallversicherung auf Ersatz eines Schadens in Anspruch, der ihm aus betrügerischen Handlungen des J in den Jahren 2006 und 2007 in behaupteter Gesamthöhe von 238.995,72 EUR entstanden ist. Der Versicherungsschein vom 8.8.2003 beinhaltet eine Abdeckung von Personen-, S...mehr

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zfs 6/2014, Wegfall der Bin... / 2 Aus den Gründen:

" … Das LG hat die Klage mit Recht abgewiesen. Die Pfändung des Kl. ging ins Leere, weil der Deckungsanspruch nicht besteht." In der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hat der VR den VN bzw. den Mitversicherten von Schadensersatzansprüchen freizustellen, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs Sachen beschädigt werden. Dass ein solcher Versicherungsfall vorliegt, ist aufgrund...mehr

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zfs 6/2014, Fehlendes Recht... / Sachverhalt

Der beklagte Haftpflichtversicherer erstattet bei der Regulierung von Unfallschäden in der Haftpflichtversicherung die geltend gemachten Sachverständigenkosten nach pauschalen Vergütungssätzen, die nach der Höhe des Unfallschadens gestaffelt sind. Diese Vergütungssätze sind das Ergebnis von Gesprächen mit dem Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständige...mehr