Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / 2. Anlagenhaftung nach § 89 Abs. 2 WHG

Rz. 57 Nach § 89 Abs. 2 WHG haftet der Betreiber einer Anlage zur Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung, Beförderung oder Wegleitung von Stoffen für die schädlichen Folgen der Wasserverschlechterung, die dadurch entstehen, dass aus einer solchen Anlage Stoffe in ein Gewässer gelangen, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet worden zu sein. § 89 Abs. 2 WHG als u...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Haftungseinschränkungen

Rz. 772 Die Rechtsprechung geht verschiedene Wege, um die Gefährdungshaftung auszuschließen oder zu begrenzen. So soll neben einem (auch konkludenten) vertraglichen Haftungsausschluss die Haftung entfallen bei freiwilliger Übernahme besonderer Tiergefahren (Handeln auf eigene Gefahr). Zu berücksichtigen sind ferner die gesetzlichen Haftungsprivilegien der §§ 2, 104 SGB VII. 1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Regress

Rz. 950 Nach Art. 34 S. 2 GG bleibt der anstelle des an sich verantwortlichen Beamten in die Haftung eintretenden öffentlich-rechtlichen Körperschaft bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Rückgriff vorbehalten. Die in Art. 34 S. 1 GG vorgesehene Schuldübernahme durch den Staat schützt den fehlsam handelnden Beamten mithin nur vor einer Inanspruchnahme im Außenverhältnis...mehr

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§ 9 Produkthaftung / B. Rechtsgrundlagen der Produkthaftung

Rz. 6 Die praktisch bedeutendste Rolle spielen im Produkthaftungsrecht die allgemeine deliktische Haftung aus § 823 Abs. 1 BGB und die Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einem allgemeinen oder speziellen Schutzgesetz. Speziell dem Verbraucherschutz dient das Produkthaftungsgesetz . Auch in Produkthaftungsfällen bestehen zuweilen vertragliche Beziehungen zwischen Hersteller u...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Sondergesetzliche Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Rz. 931 Die Staatshaftung nach Art. 34 GG kann nur durch ein formelles Gesetz oder aufgrund eines solchen Gesetzes ausgeschlossen oder eingeschränkt werden. Die autonome Satzungsgewalt der Gemeinden umfasst diese Befugnis nicht.[2882] Sind Haftungsbeschränkungen unzulässig, erstreckt sich das auf die unberührt bleibende persönliche Haftung des Beamten im Sinne des § 839 Abs....mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Haftungsausschluss bei Hilfeleistungen (§§ 104 ff. SGB VII)

Rz. 206 Wie dargelegt, ist die Fallkonstellation, in der Personen bei Unfällen oder Pannen eines Kraftfahrzeugs Hilfe leisten, von verschiedenen gesetzlichen Regelungen erfasstmehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Entwicklung und Funktion der Verkehrssicherungspflichten

Rz. 267 Das Deliktsrecht knüpft die Schadensersatzpflicht nach dem Grundtatbestand des § 823 Abs. 1 BGB an eine schuldhafte Verletzung eines absoluten Rechts durch eine unerlaubte Handlung an. Schon nach den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch konnte eine unerlaubte Handlung sowohl in einem Tun als auch in einem Unterlassen bestehen.[572] Das Reichsgericht hat die Haftung fü...mehr

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§ 11 Arzthaftung / IV. Zurechnungszusammenhang

Rz. 77 Im Fall eines medizinischen Eingriffs nach nicht hinreichender Aufklärung haftet der Arzt bei Verschulden grundsätzlich für sämtliche Schadensfolgen. Dies gilt auch, wenn die Behandlung an sich lege artis ausgeführt war. Denn der nicht durch eine wirksame Einwilligung gedeckte Eingriff durfte überhaupt nicht durchgeführt werden; wäre er pflichtgemäß unterblieben, wäre...mehr

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§ 1 Einführung / Literaturtipps

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§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Tierbegriff

Rz. 756 § 833 BGB erfasst die Schadensverursachung durch ein Tier. Eine Legaldefinition des Begriffs Tier fehlt, obwohl das Tier in mannigfachen gesetzlichen Vorschriften, etwa Art. 20a GG, §§ 90a S. 1, 833, 834, 903 S. 2, 960 BGB, §§ 1 ff. TierSchG, § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BNatSchG behandelt wird. Der Begriff wird im juristischen Schrifttum überwiegend naturwissenschaftlich-b...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Minderjährige

Rz. 12 Von immenser Bedeutung für die Praxis ist vor allem auch § 828 BGB, der bei der Unfallbeteiligung von Minderjährigen zu beachten ist. Nach dessen Abs. 1 BGB sind Kinder vor Vollendung ihres siebten Lebensjahres für einen Schaden, den sie einem anderen zufügen, noch nicht verantwortlich und – spiegelbildlich – auch nicht gem. § 254 BGB mitverantwortlich für einen eigen...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Von der Vollendung des siebten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres

Rz. 570 Hier sind Kinder unter bestimmten Umständen, nämlich dann, wenn Schäden bei Unfällen im motorisierten Straßen- oder Bahnverkehr – ohne Vorsatz – verursacht werden, von der Verantwortung frei (§ 828 Abs. 2 BGB). Dies wird manchmal mit dem Argument kritisiert, dass nicht einzusehen sei, warum ein Kraftfahrzeughalter oder Fahrer, der sich ordnungsgemäß verhalten hat, de...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Kriterien in der Person des Schädigers

Rz. 27 In der Person des Schädigers kommt für die Bemessung einer angemessenen Kompensation auch die Berücksichtigung verschiedenster Umstände in Betracht, so unter anderem: Rz. 28mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Allgemeines

Rz. 914 Kann der Verletzte auf andere Weise Ersatz verlangen, entfällt der Anspruch, wenn dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zugleich entfällt auch die Haftung des Staates nach Art. 34 GG.[2829] Auf der einen Seite möchte die Rechtsprechung unter der Möglichkeit anderweitigen Ersatzes alle Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art verstehen;[2830] auf der ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 15. Berufsspezifische Verkehrssicherungspflichten der Handwerker

Rz. 493 Die Haftung der Handwerker richtet sich grundsätzlich nach dem Verschuldensmaßstab ordnungsgemäßer gewerblicher Leistung[1443], mithin in der Regel nach den von einem Handwerksmeister zu erwartenden Fähigkeiten. Auch wenn der Handwerksmeister nur einen Gesellen oder einen Auszubildenden einsetzt, so ist es seine Sache, dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten B...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Unternehmensschutz (Eingriff in den Gewerbebetrieb)

Rz. 80 Auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 BGB anerkannt.[137] Nach der Rechtsprechung des BGH wird der Schutz des § 823 Abs. 1 BGB gegen jede Beeinträchtigung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gewährt, wenn sie einen unmittelbaren Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis dar...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Kleinkinder, Kinder jünger als sieben Jahre

Rz. 727 Kleinkinder bedürfen besonderer Aufsicht. Soweit sie sich im Straßenverkehr bewegen, sind die Maßstäbe älterer Entscheidungen mit Zurückhaltung anzuwenden. Einerseits hat sich das Verkehrsvolumen enorm gesteigert, andererseits gibt es zunehmend auch besonders geschützte Bereiche (z.B. Spielstraßen, Fußgängerzonen), in denen nicht das gleiche Maß an Aufsicht erforderl...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Berechtigte und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 106 Berechtigter des Ersatzanspruches sowohl gegen den Inhaber einer Kernanlage (§ 25 Abs. 1 AtomG i.V.m. Art. 1, 3 PÜ) als auch gegen den Besitzer in den sonstigen Fällen des § 26 AtomG ist derjenige, der durch ein nukleares Ereignis Schäden an Leben oder Gesundheit sowie an oder den Verlust von Vermögenswerten erlitten hat (Art. 3 (a) (ii) PÜ). Die weitere Regelung von...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines (Bedeutung/Verhältnis zu Abs. 1/Funktionen/­Schutzgesetzvoraussetzungen)

Rz. 511 Die Vorschrift des § 823 Abs. 2 BGB schafft eine besondere Schadensersatzpflicht für den Fall der Verletzung eines Schutzgesetzes. Diese Voraussetzung tritt an die Stelle der Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB aufgezählten Rechtsgüter; grundsätzlich kann daher nach Abs. 2 auch dann auf Schadensersatz gehaftet werden, wenn keines der besonderen Rechtsgüter verle...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 7. Folgeunfall

Rz. 178 Folgeunfälle können darauf beruhen, dass ein erstes Unfallgeschehen weitere Unfälle nach sich zieht. So können nach einem Verkehrsunfall weitere Fahrzeuge in die Unfallstelle hineinfahren bis zum Massenauffahrunfall.[363] Ein Folgeunfall kann auch dadurch geschehen, dass sich die Insassen der am Erstunfall beteiligten Fahrzeuge auf die Fahrbahn oder an den Fahrbahnra...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rz. 591 Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach ausgesprochen, dass durch die Auferlegung finanzieller Verpflichtungen in erheblichem Maße die Grundbedingungen freier Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen würde.[1730] Eine Grundrechtsverletzun...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / c) Ergänzende Abwägungskriterien

Rz. 33 Abzulehnen ist demgegenüber die vereinzelt geforderte zusätzliche Berücksichtigung von Aspekten wie der wirtschaftlichen Folgen, des Bestehens von Versicherungsschutz oder verwandtschaftlicher Beziehungen für die Abwägung. Denn das Bestehen eines Haftpflichtversicherungsschutzes vermag das fehlende Verschulden des Beklagten nicht zu ersetzen. Der Versicherungsschutz w...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Entlastungsbeweis bei fehlender Kausalität

Rz. 711 Die Haftung des Geschäftsherrn entfällt nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB ferner, wenn der Schaden auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstanden wäre, mithin bei Widerlegung der Kausalitätsvermutung. Dazu muss der Geschäftsherr darlegen und beweisen, dass der Schaden von einer sorgfältig ausgewählten, instruierten und überwachten ebenfalls Person veru...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / e) Teilnahme am allgemeinen Verkehr

Rz. 923 Das Verweisungsprivileg des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB entfällt, wenn ein Beamter im haftungs- oder statusrechtlichen Sinne bei der Teilnahme am Straßenverkehr auf einer Dienstfahrt schuldhaft einen Unfall verursacht, weil auch insoweit der Grundsatz der haftungsrechtlichen Gleichbehandlung greift.[2857] § 839 Abs. 1 S. 2 BGB ist dagegen anwendbar, wenn der Beamte Sonderr...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Vorfahrt

Rz. 1237 Nach § 8 Abs. 1 StVO hat die Vorfahrt, wer an Kreuzungen und Einmündungen von rechts kommt. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Vorfahrt durch besondere Verkehrszeichen geregelt ist oder für ein Fahrzeug, das von einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommt. Nach § 8 Abs. 2 StVO muss derjenige, der die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrv...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / g) Verfolgungs- und Herausforderungsfälle

Rz. 52 Die Beeinträchtigung des Körpers oder der Gesundheit kann unmittelbar, aber auch mittelbar verursacht sein. Zu den Fällen der mittelbaren Einwirkung auf die körperliche Integrität zählen die sog. Verfolgungs- oder Herausforderungsfälle. Nach der Rechtsprechung des BGH kann jemand, der durch vorwerfbares Tun einen anderen zu selbstgefährdendem Verhalten herausfordert, ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 1. Entlastungsbeweis für Unabwendbarkeit

Rz. 239 Für den Fall, dass der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis verursacht wurde, sind nach § 17 Abs. 3 StVG Schadensersatzansprüche gegen Halter, Fahrer und Eigentümer anderer Kraftfahrzeuge ausgeschlossen. Der Entlastungsbeweis trägt dem Umstand Rechnung, dass auf beiden Seiten ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, das der Gefährdungshaftung unterliegt. Rz. 240 Anders als...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Fehlende Kausalität der Sorgfaltspflichtverletzung

Rz. 798 Die Haftung des Nutztierhalters entfällt – sofern er nicht bereits die Vermutung der Sorgfaltspflichtverletzung widerlegen konnte – ferner, wenn der Schaden auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstanden sein würde ( § 833 S. 2 2. Var. BGB). Die bloße Möglichkeit, dass sich der Unfall bei Erfüllung der Aufsichtspflicht ereignet hätte, reicht nich...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VIII. Verschulden

Rz. 541 Nach § 823 Abs. 2 S. 2 BGB tritt eine Ersatzpflicht nur ein, wenn ein Schutzgesetz schuldhaft verletzt wurde. Dies bedeutet, dass nur hinsichtlich der Verletzung des Schutzgesetzes Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegen muss, nicht aber bezüglich der Verletzung des betreffenden Rechtsguts, soweit dies nicht zur Tatbestandserfüllung des Schutzgesetzes gehört. Maßgeblic...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / II. Personenschaden

Rz. 30 Zu ersetzen ist weiterhin der Personenschaden. Das bisherige Recht sieht in § 117 Abs. 1 BBergG eine ausdrückliche Begrenzung der Ersatzpflicht auf Vermögensschaden vor. Nach der Neuregelung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 kann auch Schmerzensgeld geschuldet sein (§ 253 BGB). Die Höhe der Ersatzpflicht ist gemäß §...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Schwarzfahrt

Rz. 117 Die Haftung des Halters für Unfälle beim Betrieb scheidet nach Abs. 3 S. 1 aus, wenn jemand an seiner Stelle ohne[351] Wissen und Willen benutzt. Eine Schwarzfahrt in diesem Sinne liegt vor, wenn mit dem Fahrzeug eine Fahrt gegen den ausdrücklichen oder auch stillschweigenden Willen des Halters oder desjenigen gemacht wird, der an seiner Stelle das Recht hat, über di...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / I. Grundlagen

1. Zweckrichtung Rz. 2 Das in § 7 StVG auf den Halter und in § 18 StVG auch auf den Führer eines Kraftfahrzeugs ausgerichtete Haftungssystem trägt der potenziellen Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugs als Verkehrsmittel Rechnung. Deswegen ist in § 7 StVG eine weitgehend von einem Verschulden unabhängige Haftung des Halters und zugleich in § 18 StVG eine vermutete Verschuldenshaf...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / I. Fahrzeugführer

1. Begriff Rz. 163 Ein Fahrzeug führt, wer es in eigener Verantwortung in Betrieb setzt. Der BGH hat hierzu ausgeführt, "Voraussetzung dafür, dass von einem (mindestens mitverantwortlichen) Führen des Kraftfahrzeuges gesprochen werden kann, ist jedoch immer ein Entscheidungsspielraum desjenigen, der die Bewegung und die Fahrtrichtung beeinflusst."[486] Der Begriff des Kraftfa...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 1. Diagnose- und Befunderhebungsfehler

Rz. 25 Die Erfolgschancen einer ärztlichen Behandlung hängen zunächst entscheidend von Richtigkeit und Genauigkeit der Diagnose ab. Der Arzt muss daher vor der Therapie stets das Krankheitsbild abklären. Erst auf der Grundlage einer möglichst exakten und umfassenden Befunderhebung darf er mit der Behandlung beginnen (Pflicht zur Diagnosestellung).[52] Andererseits hat er Übe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Unmittelbarer, rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in eine eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition

Rz. 1061 Ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeiführt und dem Berechtigten dadurch ein besonderes, anderen nicht zugemutetes Opfer für die Allgemeinheit aufer...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IX. Schädigung des Aufsichtsbedürftigen durch den Aufsichtspflichtigen

Rz. 752 Schadensersatzansprüche des zu Beaufsichtigenden gegen die die Aufsicht führende Person richten sich nicht nach § 832 BGB, sondern nach § 823 Abs. 1 BGB.[2238] Bei einer deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB sind keine qualifizierten Anforderungen für die Übernahme der Aufsichtsführung erforderlich. Ferner kann eine unerlaubte Verletzungshandlung nicht nur in ei...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 3. Organisationsfehler

Rz. 39 Der Krankenhausträger hat eine sachgerechte Organisation der Arbeitsabläufe im Krankenhaus sicherzustellen, um voraussehbare Gefahren vom Patienten abzuhalten. Mit dem Betrieb des Krankenhauses eröffnet sein Träger potenzielle Gefahrenquellen, die seinem Herrschafts- und Organisationsbereich entstammen und für die er deshalb einstehen muss. Mit der Aufnahme des Patien...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Dogmatische Einordnung

Rz. 269 Die dogmatische Einordnung der Verkehrssicherungspflichten ist umstritten. Eine in der Literatur vertretene Ansicht qualifiziert die Verkehrssicherungspflichten als Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB,[584] mit der Folge, dass fahrlässig verursachte Vermögensschäden nach § 823 BGB zu ersetzen wären.[585] Die h.M. ordnet sie § 823 Abs. 1 BGB zu.[586] Nach ihr ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Handeln auf eigene Gefahr

Rz. 134 Mit dem Schlagwort des Handelns auf eigene Gefahr wird immer noch ab und zu argumentiert, wenn es um Fallgestaltungen geht, bei denen der Geschädigte bestimmte Risiken in Kauf genommen hat, die sich letztlich in einem Verletzungserfolg realisiert haben. Als eigenständiges Rechtsinstitut sollte das Handeln auf eigene Gefahr indes heutzutage nicht mehr verstanden werde...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 5. Mangelnde Befähigung des Behandelnden

Rz. 59 Gemäß § 630h Abs. 4 BGB wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung des Behandelnden[216] für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten ursächlich war. Schon vor der Kodifizierung führte nach allgemeiner Auffassung die Übernahme der Behandlung durch einen dazu nicht hinreichend befähigten Behandler – wozu auch die unterlass...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / a) Kraftfahrzeug

Rz. 11 Für das Tatbestandsmerkmal "Kraftfahrzeug" enthält § 1 Abs. 2 StVG eine für das Straßenverkehrsrecht einschlägige, auf das StVG beschränkte Begriffsbestimmung. Danach gelten als Kraftfahrzeuge "Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein". Wesentliches Merkmal des Kfz ist es, dass es von einem mitfahrenden Fahrer betriebe...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Haltereigenschaft bei Schwarzfahrten

Rz. 116 Für die Haftung aus § 7 Abs. 3 StVG kommt es darauf an, wer zu Beginn der Schwarzfahrt Halter war.[347] Die Haltereigenschaft erlischt, wenn der Dieb nach Vollendung des Diebstahls zur Ruhe gekommen ist und den Wagen nunmehr als eigenen benutzt. Dann ist er unberechtigter Halter des Fahrzeugs, die Haltereigenschaft des bisherigen Halters erlischt.[348] Ein Halterwech...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / IV. Haftungsausschlüsse

Rz. 20 Die Ersatzpflicht wegen Umwelteinwirkungen ist ausgeschlossen, soweit der Schaden durch höhere Gewalt verursacht wurde (§ 4 UmweltHG). Diese Regelung entspricht § 1 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 Nr. 3 HaftpflG sowie § 89 Abs. 2 S. 3 WHG. Höhere Gewalt ist nach ständiger Rechtsprechung zum Haftpflichtgesetz und zum früheren § 22 WHG ein betriebsfremdes, von außen durch element...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Personeller Anwendungsbereich des § 17 StVG

Rz. 1187 § 17 Abs. 1 StVG regelt das Innenverhältnis der Halter mehrerer an einem Verkehrsunfall beteiligter Kraftfahrzeuge, soweit es um Schäden Dritter geht. § 17 Abs. 2 StVG regelt den Ersatzanspruch des geschädigten Halters bei Beteiligung seines Kraftfahrzeuges an einem Unfall, an dem auch das Kraftfahrzeug eines anderen Halters beteiligt ist. Die Bestimmung betrifft fo...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / G. Haftungsgrenzen

Rz. 254 § 12 StVG: Höchstbeträge (1) Der Ersatzpflichtige haftetmehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Haftungsausschlüsse

Rz. 249 Nicht selten sind zivilrechtliche Ansprüche eines Unfallopfers gem. den §§ 104 ff. SGB VII ausgeschlossen (näher dazu § 38 Rdn 1 ff.). Rz. 250 Die gesetzliche Unfallversicherung verlagert den Schadensausgleich bei "Arbeitsunfällen" aus dem individualrechtlichen in den sozialrechtlichen Bereich. Die zivilrechtliche Haftung des Unternehmers bzw. Kollegen für fahrlässige...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 4. Schuldlose Mitverursachung

Rz. 19 Selbst eine schuldlose Mitverursachung (ohne Sach- und Gefährdungshaftung) kann unter Umständen im hier interessierenden Kontext beispielsweise einen Ersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag wegen Selbstaufopferung im Straßenverkehr mindern; und zwar selbst dann, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wurde,[66] sich der Verletzte vielmehr ohne eigenes...mehr

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§ 31 Kostenrecht / IV. Kostenschuldner

Rz. 8 Während also die ZPO regelt, inwieweit die Parteien in ihrem Verhältnis zueinander verpflichtet sind, die eigenen Prozesskosten endgültig zu tragen oder die dem Gegner entstandenen zu erstatten, und Grundlagen für die Kostenpflicht der Prozessbeteiligten gegenüber dem Staat beinhaltet, bestimmt das GKG unter anderem, wer der Staatskasse gegenüber Kostenschuldner ist (A...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / a) Schädigende Umwelteinwirkung (sachlicher Anwendungsbereich)

Rz. 72 Ein Schaden entsteht durch eine Umwelteinwirkung, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben (§ 3 Abs. 1 UmweltHG). Eine Ausbreitung in Boden, Luft oder Wasser liegt vor, wenn sich die Stoffe oder die ähnlichen Erscheinungen n...mehr