Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Belgien / 1. Rechte und Pflichten der Geschäftsführer

Rz. 98 Gemäß Art. 5:73 GGV hat jeder Geschäftsführer die Geschäftsführungsbefugnis für sämtliche Geschäfte i.R.d. Gesellschaftszwecks, soweit sie nicht der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind. Diese Befugnis kann allerdings durch die Satzung beschränkt werden, wobei eine solche Beschränkung jedoch auch bei Veröffentlichung Dritten gegenüber nicht wirksam ist (siehe Rd...mehr

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Griechenland / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 104 Die Gesellschafterversammlung stellt das oberste Organ einer EPE dar. Sie ist berechtigt, über jegliche Angelegenheit der Gesellschaft zu entscheiden (Art. 14 Abs. 1 G. 3190/1955). Rz. 105 Die Gesellschafterversammlung darf nur von den Geschäftsführern einberufen werden (Art. 10 Abs. 2 G. 3190/1955). Die Einberufung liegt grundsätzlich im freien Ermessen der Geschäfts...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / IV. Eigene Anteile

Rz. 91 Das Nehmen eigener Geschäftsanteile, die von der B.V. (neu) ausgegeben werden (het nemen van eigen aandelen), durch die B.V. ist unzulässig (Art. 2:205 NL-BGB). Rz. 92 Das nehmen eigener Geschäftsanteile, die von der B.V (neu) ausgegeben werden, durch die B.V. darf nicht mit dem Erwerb von Anteilen der Gesellschaft verwechselt werden. Dieser ist unter bestimmten Umstän...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 3. Verschmelzung (fusión), Art. 22–53 und Art. 54–67 LME

Rz. 231 Das Gesetz behandelt sowohl die innerstaatliche Verschmelzung von Gesellschaften wie auch die grenzüberschreitende innergemeinschaftliche Verschmelzung. Auch bei Beteiligung "außergemeinschaftlicher" Gesellschaften findet das Gesetz Anwendung (fusión transfronteriza extracomunitaria). Insoweit gelten die allgemeinen Bestimmungen für die grenzüberschreitende innergeme...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / I. Die Anerkennung einer ausländischen GmbH

Rz. 1 Die GmbH ist wie jede andere Kapitalgesellschaft als "Schöpfung des Rechts" von der Anwendung eines Rechts, auf deren Grundlage sie errichtet worden ist (Gründungsrecht), abhängig. Außerhalb der Geltung dieses Rechts ist ihr als "juristische Fiktion" die Existenzgrundlage entzogen. Wie die Existenz einer Figur aus dem indonesischen Schattenspieltheater davon abhängt, d...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / I. Einführung

Rz. 199 Die Auslandsgesellschaft & Co. KG beschäftigt Gerichte und Praxis in Deutschland[115] seit mittlerweile über 30[116] Jahren.[117] Die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Typenvermischung ist heute allgemein anerkannt. Dazu hat nicht zuletzt die Rechtsprechung des EuGH in den Rechtssachen Centros (1999), Überseering (2002) und Inspire Art (2003) maßgeblich beigetra...mehr

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Schweiz / 1. Firma

Rz. 33 Die Firma stellt den für den Rechtsverkehr gewählten Namen der Gesellschaft dar und soll eine Gesellschaft individualisieren. Die GmbH kann unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung (Art. 944 ff. OR) ihre Firma grundsätzlich frei wählen. Der Firma einer GmbH muss jedoch zwingend die Bezeichnung der Rechtsform in einer Landessprache beigefügt werden, s...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / VII. Haftungskonzept des existenzvernichtenden Eingriffs

Rz. 195 Das Haftungskonzept des existenzvernichtenden Eingriffs (auch "Existenzvernichtungshaftung") weist Bezüge sowohl zum Gesellschaftsrecht, zum Insolvenzrecht als auch zum Deliktsrecht auf. Ihm kommt dadurch für die hier zu behandelnde Fragen ein besonderes Interesse zu, ist es doch geradezu Musterbeispiel für eine Rechtsfigur auf der Schnittstelle besagter Rechtsgebiet...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 174 Die ausladensten Diskussionen drehten sich nach dem vermehrten Zuzug europäischer Auslandsgesellschaften als Folge der Judikatur des EuGH zur gesellschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit um die Qualifikation der Pflicht des Geschäftsführers, bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu beantragen,...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Substitution im Rahmen von § 15a Abs. 3 InsO

Rz. 178 Nach § 15a Abs. 1 InsO sind die Mitglieder des Vertretungsorgans einer juristischen Person bzw. deren Abwickler verpflichtet, nach Eintritt der Insolvenzreife ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Gemäß § 15a Abs. 3 I...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / a) Anmelderecht

Rz. 220 Bei echten Auslandsgesellschaften bleibt die Rechtslage unverändert. Die englische private limited company ist weiterhin als Kapitalgesellschaft anzuerkennen. Eine Anmeldung zum Handelsregister ist gesetzlich nicht erforderlich (§§ 106 ff., 12 HGB). Der persönlich haftende Gesellschafter ist und bleibt identisch, so dass keine Änderung zum Handelsregister anzumelden ...mehr

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Österreich / a) Pflicht zur Leistung der Stammeinlage

Rz. 123 Jeder Gesellschafter ist verpflichtet, die übernommene Stammeinlage in voller Höhe nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags und der Gesellschaftsbeschlüsse einzubezahlen (§ 63 Abs. 1 GmbHG). Die Aufbringung der Stammeinlagen wird durch ein genaues Haftungssystem abgesichert. Da in der Praxis die Stammeinlagen oft nur zur Hälfte einbezahlt werden (zur Einforderung des a...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / II. Das Eigenkapitalersatzrecht; Recht der Gesellschafterdarlehen

Rz. 169 Das System des festen Stammkapitals bedingt nicht nur eine Absicherung durch Kapitalaufbringungs- und -erhaltungsregeln, sondern erfordert darüber hinaus, dass die Gesellschaft bei Verlust des Haftungsfonds entweder liquidiert oder ihr neues Kapital zugeführt wird. Die Regelungen des Eigenkapitalersatzrechts bzw. des Rechts der Gesellschafterdarlehen dienen der Durch...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 4. Der Insolvenzantragspflicht vorgelagerte Pflichten

Rz. 179 Ob auch die der Antragspflicht vorgelagerten Pflichten einer ordnungsgemäßen Überprüfung der Liquiditätslage und erforderlichenfalls die Erstellung einer Überschuldungsbilanz bzw. eines Liquiditätsstatus sowie die Einrichtung eines hierfür erforderlichen Rechnungswesens [505] insolvenzrechtlich zu qualifizieren sind, ist zweifelhaft.[506] Derartige Pflichten sind im R...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Kapitalaufbringungsregeln

Rz. 164 Der Grundsatz der realen Kapitalaufbringung wird im Wesentlichen durch die Vorschriften der §§ 5, 7 Abs. 3, 8 Abs. 2, 9–9c, 19 GmbHG umgesetzt.[452] Diese sind, anders als die Kapitalerhaltungsregeln, für die vorliegende Untersuchung nur von untergeordneter Bedeutung, da sie, ebenso wie die Verlustdeckungs-[453] und die Vorbelastungshaftung (auch "Unterbilanzhaftung"...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 6. Erlöschen der Antragspflicht

Rz. 186 Ferner ist fraglich, ob die Antragspflicht der Geschäftsführer fortbesteht, wenn zwischenzeitlich ein Gläubiger oder eine andere antragsberechtigte Person den Eröffnungsantrag gestellt hat. Unter dem Regime von § 104 KO wurde der Fortbestand der Antragspflicht mit der nur im Falle eines Schuldnerantrags bestehenden umfassenden Auskunftspflicht begründet.[516] Dieses ...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Anknüpfung

Rz. 172 Im Hinblick auf die kollisionsrechtliche Einordnung war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG zwischen den Rechtsprechungs- und den Novellenregeln zu differenzieren (siehe Rdn 170). Während die Rechtsprechungsregeln aufgrund ihres dogmatischen Ursprungs in §§ 30, 31 GmbHG als abstrakt-präventive Regelungen eingestuft wurden, die sich einer insolvenzrechtlichen Qualifik...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 5. Antragsstellung bei ausländischen Gerichten

Rz. 180 Eine weitere Substitutionsfrage im Zusammenhang mit § 15a InsO stellt sich dahingehend, ob der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit inländischem Interessenmittelpunkt seiner dann bestehenden Antragspflicht auch durch Stellung eines Antrags bei einem ausländischen Gericht, insbesondere desjenigen eines anderen europäischen Mitgliedstaates, genügt, oder ob er daneben...mehr

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§ 2 Brexit und Gesellschaft... / (5) Gesamtanalogie

Rz. 176 Die Rechtslage hat sich seit dem 1.1.2021 für unechte Auslandsgesellschaften (Scheinauslandsgesellschaften) aus dem Vereinigten Königreich grundlegend geändert. Die Eintragungen im deutschen Handelsregister der inländischen Zweigniederlassung sind seit dem 1.1.2021 unrichtig geworden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Berichtigung der unrichtig gewordenen Handelsreg...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / I. Verlegung des Satzungssitzes

Rz. 12 Das deutsche GmbH-Recht versteht unter dem Sitz den Ort, den der Gesellschaftsvertrag als Sitz festlegt (§ 4a GmbHG). Folglich ist die Sitzverlegung eine Satzungsänderung.[30] Sie ist zulässig, solange die Vorgabe des § 4a GmbHG erfüllt bleibt, wonach der Sitz der Gesellschaft im Inland liegen muss (zur Sitzverlegung ins Ausland siehe Rdn 49 ff.). Bei der Sitzverlegun...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Kapitalerhaltungsregeln

Rz. 165 Von Interesse sind hier aber die Regelungen über die Kapitalerhaltung, die im Interesse der Gläubiger abstrakt präventiv den Abzug solcher Gesellschaftsmittel, die zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich sind, durch die Gesellschafter verhindern sollen und damit bereits im Vorfeld der Insolvenz der Absicherung der Gläubigerbefriedigung dienen.[456] Die Regelunge...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 1. Überblick

Rz. 170 Mangels einer gesetzlichen Grundlage hat die Rechtsprechung zunächst ein System des Eigenkapitalersatzrechts in Analogie zu den §§ 30, 31 GmbHG entwickelt (sog. Rechtsprechungsregeln). Durch die GmbH-Novelle im Jahre 1980 suchte der Gesetzgeber das Eigenkapitalersatzrecht mit den Regelungen der §§ 32a, 32b GmbHG, §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO auf eine sichere dogmatis...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation von Antragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 175 Die kollisionsrechtliche Behandlung der ursprünglich in § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. geregelten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG heftig umstritten.[482] Die systematische Verankerung im Gesellschaftsrecht und die Eigenschaft der Antragspflicht als spezifische Pflicht der gesellschaftlichen Organe wurden hierbei für eine ge...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 1. Kollisionsrechtliche Behandlung der Durchgriffshaftung

Rz. 88 Einer der rechtspolitisch sensibelsten und in der Literatur daher am heißesten "umkämpften" Bereiche der Qualifikation des internationalen Gesellschaftsrechts ist die Frage, ob für einzelne Haftungs- und Durchgriffstatbestände vom Gesellschaftsstatut abweichende "Sonderanknüpfungen" möglich sind. Hierbei haben gerade nach dem Aufkommen der ersten "Limited-Welle" einig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.7 Haftung bei fehlerhafter oder unterlassener Selbstanzeige

Rz. 431 Aus der Mitwirkung bei der Erstellung von Selbstanzeigen ergeben sich für Steuerberater oder Anwälte erhebliche Haftungsrisiken, denn aus einer Verletzung der Vertragspflichten gegenüber dem Mandanten – z. B. durch die Erteilung unrichtiger bzw. unvollständiger Auskünfte oder Fristversäumnisse – resultieren Schadensersatzansprüche. Rz. 432 Ist die Erstattung der Selbs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.5.2 Steuerstrafverfahren

Rz. 18 Die Wertung des Verhaltens im Besteuerungsverfahren als Selbstanzeigeerklärung (Rz. 69ff.) ist nichts anderes als die Schöpfung eines Tatverdachts i. S. v. § 152 Abs. 2 StPO .[1] Hiernach sind die Strafverfolgungsorgane bzw. ihre Ermittlungspersonen aufgrund des Legalitätsprinzips bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet, wegen aller verfolgb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.2.4.2 Dritter als Steuerschuldner

Rz. 318 Zweifelhaft ist dagegen die Nachentrichtungspflicht, wenn sich die jeweilige Steuerhinterziehung in einem Steuerpflichtverhältnis[1] auswirkt, an dem der Tatbeteiligte nicht Beteiligter i. S. v. § 78 AO ist, er also auch nicht Steuerschuldner des hinterzogenen Betrags ist, sondern nur als Haftungsschuldner nach §§ 70, 71 AO in Betracht kommt. Ausgehend vom Wortlaut d...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / II. Haftung – §§ 7, 8 StVG

Der Bundesrat wollte geprüft haben, ob § 7 StVG erweitert werden kann. Dies zur Haftung der Person, die ein Kraftfahrzeug mit autonomer Fahrfunktion gegebenenfalls ohne Wissen und Willen des Halters in Betrieb nimmt.[8] Dies lehnte die Bundesregierung ab.[9] Zur Haftung sollte § 8 Abs. 1 Nr. 1 StVG anders gefasst werden. Die Begründung dazu: Zitat "… Nach der Begründung des Ges...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / IV. Technische Aufsicht und § 18 StVG

In § 18 StVG sollte nach dem Willen des Bundesrates die Technische Aufsicht aufgenommen werden.[13] Dies lehnte die Bundesregierung ab[14] : Zitat "… Eine Haftung der Technischen Aufsicht für vermutetes Verschulden ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich; die Haftung der Technischen Aufsicht im Rahmen des allgemeinen Deliktsrechts (§§ 823 ff. BGB) wird als ausreic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.3 Erteilung der Freistellungsbescheinigung, Abs. 2 S. 4, 6

Rz. 33 Das Freistellungsverfahren ist davon abhängig, dass durch das BZSt eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Diese wird von dem Vergütungsgläubiger beantragt; durch sie ermächtigt das BZSt den Vergütungsverpflichteten, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Abzugsteuersatz vorzunehmen. Adressat der Freistellungsbescheinigung und Vergütungsgläub...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.1.2 Vereinfachtes Verfahren bei Vergütungen für immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 26 § 50c Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren zum Absehen vom Steuerabzug und ersetzt das bisher anwendbare Kontrollmeldeverfahren nach § 50d Abs. 5 EStG a. F. durch eine Freigrenze. Das vereinfachte Verfahren ist nach § 52 Abs. 47a EStG erstmals auf Einkünfte anzuwenden, die dem beschränkt Stpfl. nach dem 21.12.2021 zufließen. Für Vergütungen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.1 Materielle Voraussetzungen des Erstattungsanspruchs, Abs. 3 S. 1

Rz. 47 Ist der Steuerabzug nach § 43b EStG, § 50g EStG oder dem anwendbaren DBA nicht oder nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht möglich, steht dem Gläubiger der Kapitalerträge oder Vergütungen ein Anspruch auf Erstattung der zu viel einbehaltenen und abgeführten Steuer zu. Erstattet werden kann nur eine abgeführte und damit gezahlte Steuer. Na...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / III. Mögliche Änderung des § 17 StVG

§ 17 StVG sollte nach dem Willen des Bundesrates wie folgt erweitert werden[11] : In § 17 Abs. 3 sollte folgender Satz 2 eingefügt werden: Zitat "Bei Kraftfahrzeugen mit hochautomatisierter, vollautomatisierter oder autonomer Fahrfunktion gilt ein Ereignis nur dann als unabwendbar, wenn der Unfall auch von einem durch einen gedachten Idealfahrer gesteuerten Fahrzeug verursacht ...mehr

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zfs 11/2021, Das Gesetz zum... / IX. §§ 7, 8, 12, 19, 24 StVG

Die Haftung des Halters nach § 7 StVG bleibt auch beim Betrieb autonomer Kraftfahrzeuge bestehen. Von dieser Regelung werden in § 8 StVG Ausnahmen gemacht, so für Kraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 20 km/h. Bei autonom fahrenden Fahrzeugen wurde in § 8 StVG mit der Gesetzesänderung festgehalten, dass die Vorschriften des § 7 StVG nicht gelten, wenn der Unfall du...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.12 Haftungsschuldner

Rz. 141 Der Haftungsbescheid muss in seiner Adressierung eindeutig erkennen lassen, gegen wen sich der Haftungsanspruch richtet, dass diese Person als Haftender (und nicht als Steuerschuldner) in Anspruch genommen wird[1], und für welchen Steueranspruch sie haftet. Zur Identifizierung des Steueranspruchs, für den die Haftung geltend gemacht wird, ist regelmäßig die Angabe de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug vorzunehmen, auch wenn nach § 43b EStG, § 50g EStG, einem DBA oder § 44a Abs. 9 S. 1 EStG ein Ermäßigungsanspruch besteht. Der zum Steuerabzug Verpflichtete kann sich nicht auf den Ermäßigungsanspruch des Zahlungsempfängers berufen. Soweit ein Ermäßigungsanspruch nach DBA besteht, liegt hierin ein Treaty Override.[1] Aller...mehr

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zfs 11/2021, Nacherfüllungsverlangen im (Auto-)Kaufrecht - Update

Hinweis Sehr geehrte Damen und Herren, in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns Herr/Frau … mit der Wahrnehmung seiner/ihrer rechtlichen Interessen beauftragt hat. Eine Original-Vollmacht legen wir bei. Hintergrund unserer Beauftragung ist die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Sachmängelhaftung betreffend des Kaufvertrages des Neuwagen/Gebrauchtwagen … (gen...mehr

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zfs 11/2021, Nutzungsausfal... / 2 Aus den Gründen:

I. 1. Der tenorierte Anspruch ergibt sich für den Beklagten zu 1 aus §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 Satz 1 StVG für die Beklagte zu 2 aus § 7 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 1 Satz 1 PflVG. Die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten folgt jedenfalls aus § 421 Satz 1 BGB. Zu entscheiden war nur über die Höhe des zu ersetzenden Schadens, da die Alleinhaftung der Bekla...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Erwerber

Rz. 50 [Autor/Stand] Auch in der Bestimmung des Erwerbers folgt das Erbschaftsteuerrecht weitgehend dem Zivilrecht. Da es keinen Erbfall ohne Erben gibt, also keine hereditas iacens oder, wie im österreichischen Recht, einen bis zur Einantwortung als juristische Person bestehenden Nachlass[2], kann Vollerbe oder Vorerbe nur eine natürliche Person sein, die im Erbfall lebt (§...mehr

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ZErb 11/2021, Anspruch der ... / 1 Tatbestand

I. Die am 5.4.2018 geborene Klägerin ist die leibliche Tochter des Herrn T. R. (im Folgenden: der Getötete), der am … 2017 bei einem von einem Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Verkehrsunfall tödlich verletzt wurde. Mit der Klage macht sie einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld sowie den Ersatz der Kosten einer Nachlasspflegschaft geltend, die ihr und ihren beide...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 230 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer unterliegt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG jeder Vermögensvorteil, der aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertrags bei dessen Tod von einem Dritten unmittelbar erworben wird. Damit sind die beiden Fälle abgedeckt, dass das Recht des Dritten auf die Leistung erst mit dem Tod des Erblassers erworben wird (§ 331 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Verfahrensregelungen, Abs. 3 S. 2 – 4

Rz. 57 Das Erstattungsverfahren ist in § 50c Abs. 3 S. 2 – 4 EStG sowie, zusammen mit dem Verfahren für den Freistellungsantrag, in § 50c Abs. 5 geregelt; zu § 50c Abs. 5 EStG vgl. Rz. 65. Das Erstattungsverfahren ist unabhängig von dem Steuerabzugsverfahren. Das bedeutet, dass für die Durchführung der Erstattung der Steuerbescheid, der nach § 168 AO in der Steueranmeldung l...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 7 Im Folgenden wird nur die Änderung derjenigen Regelungen dokumentiert, die jetzt im § 50c EStG enthalten sind. Zu den übrigen Regelungen vgl. § 50d EStG n. F. Rz. 3. Die Vorschrift wurde in der ursprünglichen Fassung des § 50d a. F. EStG durch G. v. 25.7.1988 eingefügt, wodurch § 73h EStDV ersetzt wurde.[1] Danach kam es zu folgenden Änderungen: Durch G. v. 25.2.1992[2] w...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 3.2 § 121 Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 19 In den Fällen der Nr. 2 ist dem Betroffenen die Begründung bereits bekannt, sodass sie nicht wiederholt zu werden braucht. Das Bekanntsein kann aus vorherigem Schriftverkehr, einem Prüfungsbericht oder aus einem früheren Verwaltungsverfahren resultieren. Die Begründung kann auch durch bereits erfolgte mündliche Erläuterungen bekannt sein.[1] Ohne weiteres erkennbar is...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.3 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 146 Nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG ist für Zwecke der Verlustverrechnung nach § 15a EStG (Verluste bei beschränkter Haftung) während der Anwendung der Tonnagebesteuerung parallel zur Gewinnermittlung nach der Tonnagesteuer eine Steuerbilanz einschließlich Kapitalkonten auf Grundlage des Gewinns nach § 4 Abs. 1 EStG bzw. § 5 EStG zu führen. § 15a EStG ist somit neben § 5a E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.1 Art des Anspruchs

Rz. 11 Bei dem Anspruch auf den Beitragszuschuss handelt es sich um einen dem Sozialversicherungsbeitrag ähnlichen Anspruch. Daher ist für die Geltendmachung dieses Anspruchs der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (GmS OGB v. 4.6.1974, GmS-OGB 2/73; diese Entscheidung ist für das Recht des SGB V durch Beschluss des BAG v. 1.6.1999, 5 AZB 34/98 bestätigt worden). Dies s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.4.1 Einnahmen aus Kapitalvermögen und Versicherungen (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 29 Zu den in § 20 EStG abschließend genannten Einkünften aus Kapitalvermögen (hierfür gilt die Anlage KAP zur Einkommensteuerklärung), die grundsätzlich zu den laufenden Einnahmen i. S. v. § 18b Abs. 2 Satz 5 HS 1 gehören, zählen insbesondere Gewinnanteile (Dividende) und sonstige Bezüge aus Aktien, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und an Erwerbs- u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.3.2.2 Höhe und Begrenzungen des Beitragszuschusses (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 82 Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) ist die Regelung über den Beitragszuschuss in Abs. 2 Satz 2 bei privater Krankenversicherung neu gefasst worden. Danach ist die Höhe des Beitragszuschusses in mehrfacher Weise begrenzt, nämlich auf Verträge mit Versicherungsleistungen bei Krankheit (Satz 1), durch die Hälfte des Betrages, der sich als Beitrag bei Pflichtv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Entrichtung der EUSt an die gestellende Person und Haftung (Abs. 4)

Rz. 42 Durch § 21a Abs. 4 UStG wird Art. 369z Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG umgesetzt. Der Sendungsempfänger, der aufgrund der hier über § 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG entsprechend anwendbaren zollrechtlichen Vorschriften nach Art. 77 Abs. 3 UZK Steuerschuldner ist (Rz. 9), hat die EUSt an die gestellende Person zu entrichten.[1] Die gestelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Zustellungsstörungen (Abs. 6)

Rz. 54 In § 21a Abs. 6 UStG werden Regelungen für die Fälle getroffen, in denen die Sendungen noch nicht oder endgültig nicht zugestellt werden konnten. Um eine vollständige Steuererhebung zu ermöglichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die gestellende Person nicht mit EUSt für Sendungen belastet werden, die dem Sendungsempfänger noch nicht zugestellt werden konnten, w...mehr