Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 20 Die Sonderregelung von § 21a UStG (Special Arrangement) ist ein vereinfachtes Verfahren, das statt der Nutzung des besonderen Besteuerungsverfahrens für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR nach § 18k (IOSS) oder der allgemeinen Zollregistrierung (d. h. dem zollrechtlichen Normalverfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4 Abzugsbetrag bei Abzugssteuern (Abs. 1 S. 3)

Rz. 35 Nach Abs. 1 S. 3 ist abweichend von S. 2 Zinsschuldner nicht der Steuerschuldner, sondern derjenige, der seine Verpflichtung nicht erfüllt, einbehaltene Steuern an die Finanzbehörden abzuliefern. Bei Steuerabzugsbeträgen ist Zinsschuldner also derjenige Stpfl.[1], der die Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat[2] sowie der Versicherer[3] un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Zinsschuldner (Abs. 1 S. 2)

Rz. 30 Zinsschuldner ist nach Abs. 1 S. 2 grundsätzlich derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind. Dies ist der Schuldner der verkürzten Steuern, nicht jedoch die anderweitig an der Steuerverkürzung interessierte Personen. Als Vorteil kann – wie bei der Formulierung des § 371 Abs. 3 AO zur Selbstanzeige – nur ein steuerlicher Vorteil gemeint sein.[1] D...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Auslegung des Verwaltungsakts

Rz. 5 Der Grundsatz der inhaltlichen Bestimmtheit bedeutet, dass der Verwaltungsakt den Regelungswillen der Behörde vollständig, klar und unzweideutig zum Ausdruck bringen muss. Bestimmt sein muss daher die (feststellende oder gestaltende) Regelung der Beziehung zu dem Betroffenen (Regelungsbereich, Tenor). Der Grundsatz der inhaltlichen Bestimmtheit bezieht sich auf den per...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1 Formfreiheit und Formvorschriften (§ 119 Abs. 2 S. 1 AO)

Rz. 21 Ein Verwaltungsakt kann in jeder beliebigen Form, schriftlich, elektronisch, mündlich, durch Zeichen oder konkludentes Verhalten, erlassen werden, soweit nicht durch Gesetz eine bestimmte Form vorgeschrieben ist. Formfreiheit und Formvorschriften beziehen sich auf den Tenor des Verwaltungsakts (Regelungsgehalt); die Form der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung ri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4.2 Anträge bei anderen Behörden oder Gerichten, Wissenserklärungen

Rz. 7b Keine Regelung und damit kein Verwaltungsakt liegt vor, wenn die Finanzbehörde die Rechtswirkungen nicht selbst hervorbringen kann, sondern hierfür einen Antrag bei einer anderen Behörde oder einem Gericht stellen muss. Lediglich die Entscheidung der anderen Behörde ist dann Verwaltungsakt. Zum Antrag auf Gewerbeuntersagung vgl. FG Baden-Württemberg v. 23.10.1980, X 3...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkte Steuerpflicht und Verpflichtung zum Steuerabzug bei zeitlich unbegrenzter Überlassung von Know-how

Leitsatz 1. Die zeitlich unbegrenzte Überlassung von Know-how durch einen ausländischen Vergütungsgläubiger kann zu beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG führen. Dabei setzt das Tatbestandsmerkmal der tatsächlichen Nutzung des Know-how im Inland nicht voraus, dass das Know-how den vereinbarten Umfang und/oder die vereinbarte Qualität hatte, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 6 Steuerrechtliche Haftung der Erben (Abs. 2 S. 2)

Rz. 65 Nach Abs. 2 S. 2 bleiben Vorschriften, durch die eine steuerrechtliche Haftung des Erben begründet wird, unberührt. Die Regelung stellt klar, dass die sich aus Abs. 2 S. 1 ergebende Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, nicht besteht, soweit der Erbe nicht nur als solcher, sondern auch aus anderen Gründen für die Schulden des Rechtsvorgängers einzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.1 Umfang des Einstehenmüssens

Rz. 55 Der Umfang des Einstehenmüssens ("Haftung") richtet sich "nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Dies sind die §§ 1967ff. BGB bzw. die maßgebenden Vorschriften der nach den Regelungen des internationalen Privatrechts[1] auf den Erbfall anwendbaren ausländischen Rechtsordnung. Gem. § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Damit steht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.1 Einstehenmüssen

Rz. 45 Die Regelung in Abs. 2 S. 1, wonach Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen haben, bestimmt (nur) den Umfang der sich aus S. 1 ergebenden Eigenhaftung des Erben.[1] Die Vorschrift wird allgemein dahin verstanden, dass sich die Antwort auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die steuerrechtlichen Folgen der Gesamtrechtsnachfolge. Abs. 1 S. 1 ordnet für alle Fälle der Gesamtrechtsnachfolge den Übergang von Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger an. Die übrigen Bestimmungen betreffen ausschließlich die Gesamtrechtsnachfolge durch Erbfall. Abs. 1 S. 2 nimmt Zwangsgelder von dem Üb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 1.3.1.1 Verhältnis zu § 75 AO

Rz. 3 Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, so haftet der Erwerber nach § 75 Abs. 1 S. 1 AO für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge, die seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahrs entstanden s...mehr

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zfs 10/2021, Haftung bei Kfz-Unfall: Schutzbereich des Rechtsfahrgebots

StVO § 2 Abs. 2 Leitsatz 1. Das Rechtsfahrgebot gilt dem Schutz des Längsverkehrs und soll eine möglichst gefahrlose Begegnung der Fahrzeuge ermöglichen und ein Überholen gewährleisten. Nicht vom Schutzbereich umfasst ist dagegen der Querverkehr oder der Kraftfahrer, der in eine Straße einfahren oder einbiegen will, auch wenn letztlich jeder Verkehrsteilnehmer mit der Einhaltu...mehr

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zfs 10/2021, Haftung bei Kf... / Sachverhalt

Der Beklagte geriet aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in einer Rechtskurve aus der Bahn und kollidierte mit dem Wagen der Klägerin, der ihm auf der Straße, in die der Beklagte einbog, entgegenkam. Das Landgericht erkannte auf eine Quote, da der Wagen der Klägerin das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten habe. Der Fahrer habe sich auf seiner Fahrbahnhälfte nicht deutlich recht...mehr

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zfs 10/2021, Haftung bei Kf... / Leitsatz

1. Das Rechtsfahrgebot gilt dem Schutz des Längsverkehrs und soll eine möglichst gefahrlose Begegnung der Fahrzeuge ermöglichen und ein Überholen gewährleisten. Nicht vom Schutzbereich umfasst ist dagegen der Querverkehr oder der Kraftfahrer, der in eine Straße einfahren oder einbiegen will, auch wenn letztlich jeder Verkehrsteilnehmer mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots...mehr

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zfs 10/2021, Haftung bei Kf... / 2 Aus den Gründen:

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache überwiegend Erfolg. I. 1. Das Landgericht ist zu Unrecht von einer Mithaftung der Klägerin an dem Verkehrsunfallgeschehen am 21.2.2019 in E. an der Kreuzung Se. /Sp. Straße infolge eines Verstoßes gegen das Rechtsfahrgebot nach § 2 II StVO ausgegangen. Der Klägerin ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: faktischer

Leitsatz Das Pflichtenprogramm und auch die Haftung eines faktischen Verwalters entsprechen dem eines ordnungsmäßig bestellten Verwalters. Normenkette § 26 Abs. 1 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss vor, mit dem die Wohnungseigentümer im März 2019 den V zum Verwalter bestellt haben. Er rügt, V, dessen Bestellung Ende 2017 endete, habe sein Amt in der Ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nachzahlungspflichtiger

a) Täter/Teilnehmer Rz. 297 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Nachzahlung der Steuer besteht gem. § 371 Abs. 3 AO "für einen an der Tat Beteiligten", dessentwegen die Selbstanzeige erstattet wurde[2]. Die Umschreibung hat lediglich klarstellende Bedeutung und besagt, dass die Form der Tatbeteiligung für die Nachzahlungsverpflichtung unerheblich ist[3]. Damit kommen sowohl (Allein...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / a) Eingehen eines Gesellschaftsvertrags

Dem Wortlaut nach sind Geschäfte genehmigungsbedürftig, die auf das Eingehen eines Gesellschaftsvertrags gerichtet sind. Der Wortlaut schränkt nicht ein, auf welche Weise bzw. zu welchem Zeitpunkt ein Minderjähriger Gesellschafter wird. Dennoch wird regelmäßig davon ausgegangen, dass der Wortlaut den "Abschluss" eines Gesellschaftsvertrages erfordere.[35] Der dadurch erzeugt...mehr

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zfs 10/2021, Zu den Verkehr... / 2 Aus den Gründen:

A. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die Klage sei unzulässig, soweit die Klägerin zu 2 die Feststellung beantrage, dass der Beklagte zur Erstattung von Zahlungen verpflichtet sei, die die Klägerin zu 2 zukünftig noch leisten werde. Der Versicherer könne vor einer Leistung nur auf Feststellung der Leistungspflicht des Schädigers gegenüber dem Versicherungsnehmer klagen. M...mehr

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ZErb 10/2021, Schenkweise Ü... / c) Vermögensverwaltung für rechtlichen Vorteil unbeachtlich

Ob die Übertragung eines Kommanditanteils auf einen Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaft ist, hängt nicht vom Unternehmensgegenstand der Vermögensverwaltung ab. Der Eindruck, dass es einen solchen Zusammenhang gibt, erweckt manche obergerichtliche Entscheidung.[24] Der Unternehmensgegenstand ist für die Entscheidung über die rechtliche Vorteilhaftigkeit unbedeutend...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatz... / II. Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Anwalt gehen auf den Rechtsschutzversicherer über

Die Klage der Rechtsschutzversicherung ist zulässig und begründet. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB gehen Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen Dritte auf Erstattung von Kosten, die der Versicherer getragen hat, mit ihrer Entstehung auf den Versicherer über. Das Gericht bejaht einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Beklagten wegen Verletz...mehr

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zfs 10/2021, Auswirkungen d... / I. Ersatz von Desinfektionskosten

Nach § 249 BGB hat der Schädiger den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (Abs. 1). Ist wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen (Abs. 2 Satz 1). Bei der Verpflichtung zum Schadensersatz nach Verkehrs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Fristgerechte Nachzahlung (§ 371 Abs. 3 AO)

Schrifftum: Albrecht, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe der Nachzahlungspflicht bei einer Steuerverkürzung auf Zeit, DB 2006, 1696; App, Bedeutung allgemeiner Zahlungsfristen für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige, DStR 1987, 37; Bilsdorfer, Der Nachzahlungspflichtige bei Steuerverkürzungen, BB 1981, 490; Blesinger/Schwabe, Strafbefreiende Selbstanzeige – Höhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Einkommen gemäß § 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1

Rn. 215 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die erste in § 12 Nr 3 EStG geregelte Fallgruppe ist das Abzugsverbot für Steuern vom Einkommen (§ 12 Nr 3 Hs 1 EStG Alt 1). Zu den nichtabzugsfähigen Steuern vom Einkommen zählen: ESt, LSt als eine Erhebungsform der ESt (§ 38 Abs 1 S 1 EStG), KapSt als eine Erhebungsform der ESt (§ 43 Abs 1 S 1 EStG), SolZ als Zuschlagsteuer, die nach der ESt ...mehr

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zfs 10/2021, Zur Schätzung ... / 1 Aus den Gründen:

Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Der Klägerin stehen unter Berücksichtigung der bereits durch die Beklagte erbrachten Vorschusszahlungen noch Ansprüche auf Ersatz ihres Verdienstausfalls in Höhe von 9.477,03 EUR, auf Erstattung von Fahrtkosten in Höhe von 234,75 EUR und auf Erstattung der Kosten für den Umzug nach Deidesheim in Höhe von 245,59 EUR zu. Zudem kan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 Der persönliche Anwendungsbereich der § 79 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 und 3 AO erstreckt sich auf natürliche Personen. Absatz 2 regelt hierbei die Verfahrenshandlungsfähigkeit eines Betreuten, wenn in einem Betreuungsverhältnis i. S. d. §§ 1896 ff. BGB ein Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB enthalten ist, der zumindest auch den Gegenstand des Steuerverwaltungsv...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.4 Exkurs: Rückstellung für Inanspruchnahme aus Vollhafterstellung

Rz. 18 Der Insolvenzeröffnungsgrund Überschuldung ist gem. § 19 Abs. 1 InsO für eine Kommanditgesellschaft nicht relevant, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Die Gesellschafter der Personengesellschaft sind somit nur zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO vorliegt (§ 15a InsO). Abweichendes gilt dan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

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Verjährung der Kommanditistenhaftung nach Rückzahlung von Einlagen

Zusammenfassung Die Kommanditistenhaftung für Einlagenrückzahlung ist ausgeschlossen, wenn Gläubiger seit 5 Jahren von der Herabsetzung der Hafteinlage Kenntnis haben Kommanditisten haften für Rückzahlungen der Einlage bis zur Höhe des eingetragenen Haftkapitals. Wenn der Gläubiger Kenntnis von einer Herabsetzung der Hafteinlage hat, kann er etwaige Ansprüche gegen den Komman...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 1.2.1.2 Systematische Einordnung von Qualifikationskonflikten

Rz. 6 Qualifikationskonflikte können u. a. danach unterschieden werden, auf welcher Ebene des Qualifikationsvorgangs diese entstehen können.[1] Dabei kann zwischen den Prozessstufen der Tatsachenermittlung, Sachverhaltseinordnung, der materiellrechtlichen Würdigung und der Abkommensauslegung unterschieden werden.[2] Die auf dieser Ebene entstehenden Konflikte werden häufig a...mehr

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Zeugnis / 13 Haftung des Arbeitgebers

Gegenüber dem Beschäftigten Der Beschäftigte hat Schadensersatzansprüche, wenn die Erteilung eines Zeugnisses abgelehnt wird, das Zeugnis nach Anmahnung zu spät erteilt wird, ein unrichtiges Zeugnis erstellt wird, die Berichtigung oder Ergänzung eines unrichtigen Zeugnisses abgelehnt wird. Die besondere Problematik des Schadensersatzanspruchs liegt in der Darlegungs- und Beweislas...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Nachweis durch Bescheinigung über steuerliche Erfassung

Rz. 35 Die in der ersten Fassung des § 22f UStG geforderte "Bescheinigung über die steuerliche Erfassung" stellte das zentrale Element der besonderen Aufzeichnungspflichten für die damals so bezeichneten elektronischen Marktplätze dar.[1] Die S. 2 und 3 des § 22f Abs. 1 UStG a.F. regelten die Einzelheiten des Nachweises der nach S. 1 der Regelung aufzuzeichnenden Angaben. Na...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Gesetzeszweck und Verfassungsmäßigkeit

Rz. 10 Der ursprüngliche Zweck der Schaffung des § 22f UStG kann nur einheitlich mit der (zeitgleichen) Einfügung des neuen § 25e UStG (Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz) gesehen und begründet werden. Beide Vorschriften sind inhaltlich eng miteinander verknüpft. Bereits in der einleitenden Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung vom 24.9.2918...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt dieses Gesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht, die umsatzsteuerlichen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Anwendungsbereich des § 22f UStG seit dem 1.7.2021

Rz. 23 Der Anwendungsbereich der Aufzeichnungspflichten des § 22f UStG hängt in der ersten Fassung und in der seit dem 1.7.2021 geltenden Fassung der Vorschrift (Rz. 4) zunächst entscheidend davon ab, ob der betreffende Unternehmer der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 1 und 5 UStG ist. Dafür ist es erforderlich, dass dieser Unternehmer mittels...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Dauer der Aufbewahrung (§ 22f Abs. 4) UStG

Rz. 63 Die Dauer der Aufbewahrung des betroffenen Unternehmers richtete sich in der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung des § 22f UStG nach der allgemeinen Regel des § 147 Abs. 3 AO (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen), die erste Fassung des § 22f UStG (Rz. 4) enthielt keine Regelung über die Dauer der Aufbewahrungspflicht. Gem. § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Gemäß § 22f Abs. 1 S. 1 UStG hat der Betreiber einer elektronischen Schnittstelle i. S. d. § 25e Abs. 5 und 6 UStG [1] für Lieferungen eines Unternehmers, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet worden sind und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, Folgendes aufzuzeichnen: den vollständigen Namen und die volls...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.2 Haftung des Mitglieds

Es kann zur Haftung des einzelnen Mitglieds kommen, wenn ein Fall der unerlaubten Handlung vorliegt. Dies gilt für Auskünfte innerhalb wie außerhalb der Sprechstunde.[1] Grundsätzlich ist die Haftung nach § 675 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, wenn nicht aus anderen Rechtsbestimmungen, und dafür kommt hier nur die "unerlaubte Handlung" nach §§ 823ff. BGB in Betracht, eine Haftung ...mehr

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zfs 09/2021, Haftung aus Be... / VI. Grenzen der Haftung

Die wie gezeigt weite Auslegung der Haftung aus Betrieb entsprechend dem umfassenden Schutzzweck des § 7 Abs. 1 StVG wirft zwangsläufig die Frage auf, ob bzw. inwiefern es Grenzen[54] auf diesem weiten Feld gibt. Diese lassen sich auf der Basis der aufgezeigten BGH-Rechtsprechung wie folgt erfassen: Kein Betrieb i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG liegt vor, wennmehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.1 Haftung des Gremiums

Das Gremium, ohnedies keine eigenständige Rechtspersönlichkeit[1], haftet nicht.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.4 Haftung der Dienststelle

Eine Haftung der Dienststelle nach § 839 BGB wird zu Recht verneint, da das Amt des Personalrats zwar ein öffentliches Amt ist, das Personalratsmitglied aber nicht hoheitlich für die Dienststelle handelt und die Beratung keine der Dienststelle gegenüber dem Beschäftigten obliegende Amtspflicht darstellt.[1]mehr

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zfs 09/2021, Haftung aus Be... / A. Überblick zu den Haftungsnormen

Normen zur Haftung aus Betriebsgefahr finden sich im Haftpflichtgesetz in § 1 für die Haftung des Bahnbetriebsunternehmers und in § 2 für die Haftung des Inhabers einer Energieanlage. Ansatzpunkt für die Haftung sind der Betrieb einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn bzw. die Wirkungen von Elektrizität, Gasen, Dämpfen etc. § 33 LuftVG normiert die Haftung für Rechtsgutver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Haftung und Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers

Rn. 62 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Der Auftrag zur Prüfung des Abhängigkeitsberichts ist in den Auftrag zur Prüfung des JA eingeschlossen (vgl. § 313 Abs. 1 Satz 1 AktG). Infolgedessen gilt für die Haftung des AP auch in Bezug auf die Prüfung des Abhängigkeitsberichts § 323 (vgl. BeckOK-HGB (2021), § 323, Rn. 27ff.). Entsprechendes gilt für die Strafvorschriften bei Verletzung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12.3 Deliktische Haftung

Nach § 823 BGB haftet derjenige auf Schadensersatz, der Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht vorsätzlich oder fahrlässig widerrechtlich verletzt. Im Zusammenhang mit dem Rat oder der Auskunft eines Personalrats scheiden die ausdrücklich erwähnten, so genannten absoluten Rechte aus. Es kommt nur die Verletzung eines sonstigen Rechts in Betrac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 12 Dingliche Haftung

Schrifttum: Schmidt, Haftungsfalle Grundsteuer beim Immobilienerwerb – Persönliche und dingliche Haftung des Erwerbers, NWB 2020, 2822; Benne, Kommunaler Duldungsbescheid, ZKF 2018, 125; Benne, Haftungsbescheid für rückständige Realsteuern, ZKF 2018, 202-205; Hartung, Grundsteuer und weitere öffentliche Grundstückslasten in der Zwangsverwaltung, Rpfleger 2013, 661; Ritzer, Di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Geltendmachung der dinglichen Haftung

I. Duldungsbescheid Rz. 20 [Autor/Stand] Die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers erfolgt durch Duldungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO). Der Erlass setzt die Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens voraus. Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Grundsteuer gegenüber dem Steuerschuldner geltend gemacht werden kann.[2] Die Inanspruchnahme eines Duldungspflichtigen erst nur dann er...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12 Haftung für Auskünfte

2.12.1 Haftung des Gremiums Das Gremium, ohnedies keine eigenständige Rechtspersönlichkeit[1], haftet nicht. 2.12.2 Haftung des Mitglieds Es kann zur Haftung des einzelnen Mitglieds kommen, wenn ein Fall der unerlaubten Handlung vorliegt. Dies gilt für Auskünfte innerhalb wie außerhalb der Sprechstunde.[1] Grundsätzlich ist die Haftung nach § 675 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, wenn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Dingliche Haftung

I. Öffentliche Grundstückslast Rz. 10 [Autor/Stand] Öffentliche Grundstückslasten sind dingliche Sicherungsrechte für öffentliche Angaben.[2] Sie entstehen kraft Gesetzes oder kraft einer auf Gesetz beruhenden Satzung.[3] Ein solches Gesetz ist § 12 GrStG, der ausdrücklich bestimmt, dass die Grundsteuer als öffentliche Last auf dem Steuergegenstand, also dem Grundstück, für d...mehr