Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Haftungsverhältnisse – Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden

Rz. 186 Der Führer des Kfz oder des Anhängers haftet dem Geschädigten unter den genannten Voraussetzungen wie der Halter auf Schadenersatz. Die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 S. 1 StVG entsprechen denen des § 7 Abs. 1 StVG. Rz. 187 Wird der Halter eines Kfz von dem mitversicherten Führer des Kfz durch dessen Gebrauch verletzt, stellt sich die Frage, ob er sich an seinen Haft...mehr

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§ 11 Arzthaftung / E. Haftungskonkurrenz bei Unfall und nachfolgendem Arztfehler

Rz. 81 Eine Schnittstelle zwischen Arzthaftung und Haftung aus schuldhafter Unfallverursachung bildet die Konstellation einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung nach vorangegangenem fremdverschuldeten Unfall. Grundsätzlich erstreckt sich die Schadensersatzpflicht des Unfallverursachers auf alle Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören auch diejenigen Schäd...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 1. Unerlaubte und eine dieser gleichgestellte Handlung

Rz. 73 Der Begriff der unerlaubten und einer dieser gleichgestellten Handlung (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II) ist weit – sowie autonom (siehe oben Rdn 62) und unter Berücksichtigung der Systematik und der Zielsetzungen der Verordnung[275] – auszulegen, weil zwischen der Streitigkeit und den Gerichten des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / I. Schadensbegriff/Schadenszuständigkeit/Schadensarten

Rz. 2 §§ 249 ff. BGB beinhalten keine Anspruchsgrundlagen sondern bestimmen Art, Inhalt und Umfang von Schadensersatzleitungen. Sie betreffen damit nicht die Haftungsbegründung sondern die Haftungsausfüllung.[1] Das Recht der unerlaubten Handlungen enthält ebenso wenig wie die Sondergesetze eine eigene Begriffsbestimmung dessen, was unter Schadensersatz zu verstehen ist; gru...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 7. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 293 Grundsätzlich muss der Geschädigte die Voraussetzungen der deliktischen Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB darlegen und beweisen (s. dazu § 2 Rdn 188). Für eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht muss der Geschädigte daher auch die Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich das Bestehen der Verkehrssicherungspflicht und deren schuldhafte Verletzung...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / a) Teilurteilsverbot

Rz. 19 Auch bei einer grundsätzlichen Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen – auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht[24] – ausgeschlossen ist.[25] Rz. 20 Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist namentlich dann gegeben, wenn in einem Teilurteil eine ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Höhere Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG)

Rz. 102 Die Ersatzpflicht ist nach § 7 Abs. 2 StVG [314] "ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird". Die Vorschrift ist seit dem 1.8.2002 auf Unfälle anzuwenden. Die vor dem 1.8.2002 bestehende Entlastungsmöglichkeit des "unabwendbaren Ereignisses" hat der Gesetzgeber mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19....mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / C. Haftungsgrundlagen

Rz. 7 Wichtigste Haftungsnormen im Binnenschifffahrtsbereich sind einerseits § 823 Abs. 1 sowie Abs. 2 BGB in Verbindung mit Vorschriften der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung (RhSchPV) oder anderen Schifffahrtsstraßenordnungen wie der BinSchStrO sowie sonstigen Schutzgesetzen (vgl. dazu § 2 Rdn 510 ff.), andererseits §§ 3, 4, 92 ff. BinSchG. Die Vorschrift des § 1.17 Nr. 1...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Grad des Verschuldens

Rz. 144 Der Grad des Verschuldens ist rein haftungsrechtlich betrachtet grundsätzlich ohne Bedeutung. Auch bei geringem Verschulden haftet der Schädiger in vollem Umfang. Eine Verteilung des Schadens aufgrund verschiedener Ursachenbeiträge ist dem deutschen Recht fremd. Mehrere Schädiger haften gemäß § 840 BGB als Gesamtschuldner, soweit nicht eine Rangfolge der Haftung vorg...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / F. Verletzung durch einen anderen Beamten

Rz. 84 Bei Verletzung eines Beamten durch einen anderen Beamten ergeben sich hinsichtlich der Schadensersatzpflicht vier Fallgestaltungen:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Aktiv- und Passivlegitimation

Rz. 537 Ersatzberechtigt ist die unmittelbar geschädigte natürliche oder juristische Person, deren Schutz das verletzte Gesetz zu dienen bestimmt ist. Von mehreren Geschädigten kann jeder nur den eigenen Schaden ersetzt verlangen. Ersatzverpflichtet ist grundsätzlich derjenige, der das Schutzgesetz verletzt hat. Dabei hängt es von der konkreten Ausgestaltung der Norm ab, wie...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / f) Schockschäden

Rz. 37 Die Frage nach dem Vorliegen eines Schockschadens betrifft häufig Fälle, in denen das durch die schwere Verletzung eines Angehörigen ausgelöste Leid durch eine finanzielle Leistung des Schädigers zumindest symbolisch kompensiert werden soll. Es wurde vielfach diskutiert, ob im deutschen Recht ein Angehörigenschmerzensgeld eingeführt werden soll, wie es andere Rechtsor...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / H. Verletzung eines Beamten durch Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst

Rz. 102 Erleidet ein Beamter eine Schädigung durch einen Arbeiter oder Angestellten im öffentlichen Dienst, bestehen hinsichtlich seiner Ansprüche und der Ansprüche der Sozialversicherungsträger die folgenden Fallkonstellationen (ausgenommen die Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern der Behörden und den besonderen Zusatzversorgungskassen; Versorgungsanstalt des Bundes...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / I. Einleitung

Rz. 2 Das am 1.1.1991 in Kraft getretene Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG; oben weitgehend abgedruckt) regelt den Ausgleich zivilrechtlicher Ansprüche auf Ersatz von Personen- und Sachschäden, die durch Umwelteinwirkungen auf dem Boden-, Luft- oder Wasserpfad entstanden sind. Für diese Umweltschäden haftet der Inhaber bestimmter Anlagen (vgl. Anhang I des Gesetzes) nach den Re...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / J. Exkurs: Unfälle mit Angehörigen der Streitkräfte

Rz. 114 Ansprüche der Sozialversicherungsträger im Regressweg aus § 116 SGB X kommen bei Arbeitsunfällen weder gegen die Behörde als Unternehmer noch gegen andere Betriebsangehörige infrage (§§ 104, 105 SGB VII). Rz. 115 Dementsprechend besteht aber die Regressmöglichkeit der Sozialversicherungsträger nach § 110 SGB VII. Für die Berufsgenossenschaft ist dies mit Rücksicht auf...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Auffahrunfälle

Rz. 1269 Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Kollisionstypen und können auf höchst unterschiedlichen Ursachen beruhen wie z.B. auf der Unachtsamkeit des Auffahrenden, einem zu kurzen Sicherheitsabstand, zu hoher Geschwindigkeit, plötzlichem verkehrsbedingtem oder unmotiviertem Bremsen des Vordermannes, auf einem Fahrstreifenwechsel des Vordermannes, auf Beleuchtungsmäng...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Unfälle mit parkenden Kraftfahrzeugen und Unfälle auf Parkplätzen

Rz. 1308 Parkende Fahrzeuge können für Unfälle mitursächlich sein, insbesondere wenn sie verkehrswidrig abgestellt sind. Da das dynamische Geschehen in erster Linie von dem anderen Teil beherrscht werden kann, wird in solchen Fällen häufig den Parkenden eine geringere Haftungsquote treffen. Besondere Gefahren verursacht dagegen ein Fahrzeugführer, der sich beim Ausparken in ...mehr

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§ 35 Eltern und Kinder / A. Allgemeines

Rz. 1 § 1626 BGB: Elterliche Fürsorge, Grundsätze (1) Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). (2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wach...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 2. Halter

Rz. 43 § 7 Abs. 1 StVG richtet die Gefährdungshaftung an den Halter. Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist derjenige, der das Kfz für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt innehat, die ein solcher Gebrauch voraussetzt.[113] Rz. 44 Bei der Beurteilung, wem die Verfügungsgewalt über das Kraftfahrzeug zusteht, kommt es nicht entscheidend auf das Rechtsverhältnis...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Spruchrichterprivileg (§ 839 Abs. 2 BGB)

Rz. 924 Die weitgehende Haftungsbefreiung des Staates nach § 839 Abs. 2 S. 1 BGB soll die Rechtskraft richterlicher Entscheidungen schützen.[2860] Sie erfasst auch alle prozessleitenden Maßnahmen, die objektiv darauf gerichtet sind, die Rechtssache durch Urteil zu entscheiden.[2861] Die Vorschrift soll den Unterlegenen daran hindern, einen einmal rechtskräftig entschiedenen ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / c) Widerrechtlichkeit

Rz. 696 Weitere Voraussetzung für einen Ersatzanspruch aus § 831 BGB ist, dass der Verrichtungsgehilfe den Schaden objektiv widerrechtlich zufügt. Die Widerrechtlichkeit bedeutet, dass die Hilfsperson objektiv einen der in den §§ 823 ff. BGB normierten Tatbestände verwirklicht haben muss, also jemandes anderen Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum oder ein sonstiges ...mehr

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§ 6 Binnenschifffahrtsrecht / F. Schadensberechnung

Rz. 42 Die §§ 249 ff. BGB (vgl. dazu auch § 12 Rdn 1 ff.) gelten grundsätzlich auch im Binnenschifffahrtsrecht. Ersatzfähig ist unmittelbarer und mittelbarer Schaden, der beispielsweise aus einer Schiffskollision[141] resultiert. Unterschieden wird üblicherweise zwischen "Kaskoschaden" (vom spanischen casco = Schiffsrumpf), "Ladungsschaden" und dem "Nutzungsverlustschaden". ...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Haustiere

Rz. 781 Haustiere sind zahme Tiere, die von einer natürlichen oder juristischen Person in ihrer Hauswirtschaft zu ihrem Nutzen gezogen oder gehalten werden und dabei aufgrund von Erziehung und Gewöhnung der Beaufsichtigung und dem herrschenden Einfluss des Halters unterstehen.[2355] Zu den Haustieren gehören z.B.:mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / b) Anhänger

Rz. 19 Ein Anhänger ist tatbestandlich kein Kraftfahrzeug, weil er nicht, wie in § 1 Abs. 2 StVG gefordert, durch Maschinenkraft bewegt wird.[48] Nach der bis zum 31.7.2002 geltenden Rechtslage traf die Gefährdungshaftung für durch den Anhänger verursachte Unfälle nur den Halter des mit ihm verbundenen Kraftfahrzeugs.[49] Weil das Benutzen von Anhängern häufig die vom Gespan...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Vorausgesetzte Sonderverbindung

Rz. 665 § 278 BGB setzt eine Sonderverbindung voraus. Jedes gesetzliche oder vertragliche Schuldverhältnis reicht dazu aus, ggf. auch ein öffentlich-rechtliches wie z.B. ein Nutzungsverhältnis[1940] oder die Unterbringung in einem Krankenhaus oder einer Heilanstalt.[1941] Gesetzliche Schuldverhältnisse entstehen durch Vorgänge, an die das Gesetz eine Haftung unmittelbar ankn...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / V. Ersatzberechtigter und Umfang des Ersatzanspruches

Rz. 76 Die Ersatzpflicht nach § 89 WHG wird durch den Schutzzweck dieser Norm, einen umfassenden Schutz der Gewässer vor Verunreinigung zu gewährleisten,[208] bestimmt und in persönlicher wie in sachlicher Hinsicht begrenzt. Rz. 77 Hiernach steht in persönlicher Hinsicht ein Schadensersatzanspruch aus § 89 WHG nur demjenigen zu, der durch die Verschlechterung des Wassers selb...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Bestimmtheit (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO)

Rz. 206 Der Feststellungskläger muss – um die Abweisung der Klage als unzulässig zu vermeiden – in seinem Antrag das Rechtsverhältnis, dessen Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt werden soll, so genau ­bezeichnen, dass über dessen Identität und damit über den Umfang der Rechtskraft des begehrten Feststellungsausspruchs keinerlei Ungewissheit herrschen kann (§ 253 Abs. 2 ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / A. Straßenverkehrsgesetz

Rz. 1 Straßenverkehrsgesetz § 1 Zulassung (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Tierhaltereigenschaft

Rz. 764 Die Haftung nach § 833 BGB trifft den Tierhalter. Das ist derjenige, in dessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und dessen Betrieb oder Haushalt es dient. Dafür ist maßgeblich darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko seines Verlustes trägt, wer...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 3. Betrieb

Rz. 64 Anknüpfungspunkt für die haftungsrechtliche Zurechnung ist der "Betrieb" des Kraftfahrzeugs oder Anhängers. Betriebsbeginn und Betriebsende begrenzen die Zurechnung der Rechtsgutsverletzung zum Betrieb des Fahrzeugs. Rz. 65 Das StVG ist mit dem früheren KFG identisch, so dass die hiernach ergangene Rechtsprechung ohne Weiteres auf das StVG anzuwenden ist.[169] Sowohl d...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 3. Sach- oder Betriebsgefahr

Rz. 18 Auch eine etwa bestehende (nicht ihrerseits – beispielsweise wegen höherer Gewalt – ausgeschlossene, vgl. § 7 Abs. 2 StVG) eigene Sach- oder Betriebsgefahr muss der Geschädigte gegen sich grundsätzlich schadensmindernd gelten lassen; und dies selbst gegenüber einer delikts- oder vertragsrechtlichen (Verschuldens-)Haftung des Schädigers.[59] Soweit ein Geschädigter auf...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / 5. Benutzung durch angestellten Fahrer

Rz. 125 Der Einwand der Schwarzfahrt ist gem. § 7 Abs. 3 S. 2 Fall 1 StVG ausgeschlossen, wenn der Schwarzfahrer ein vom Halter für den Betrieb des Kraftfahrzeuges angestellter Fahrer ist.[375] Dann bleibt es bei der Halterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG. Abs. 3 S. 2 macht die Befreiung des Halters von seiner Haftung nach § 7 Abs. 3 S. 1 StVG für die Fälle, in denen sich der Sc...mehr

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§ 31 Kostenrecht / k) Freistellungsklage

Rz. 59 Freistellung: Davon abhängig, ob sie als Leistungs- oder als Feststellungsklage zu bewerten ist. Im zweiten Fall ist der übliche Abschlag von 20 % vorzunehmen. Ist die Klage auf Freistellung bzw. Befreiung von einer persönlichen Schuld und zugleich von der dinglichen Haftung gerichtet, so ist der Wert nur einmal anzusetzen; ebenso, wenn von mehreren Gesamtschuldnern B...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Vorrang des Primärrechtsschutzes (§ 839 Abs. 3 BGB)

Rz. 926 Die den Geschädigten treffende Obliegenheit zur Schadensabwendung durch Einlegung eines Rechtsmittels stellt eine besondere Ausprägung des allgemeinen, in § 254 BGB verkörperten Rechtsgedankens der Beachtlichkeit des Mitverschuldens eines Geschädigten an der Schadensentstehung dar; es soll nicht erlaubt sein, den Schaden entstehen oder größer werden zu lassen, um ihn...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Nutztiere

Rz. 782 § 833 S. 2 BGB betrifft nur Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind, also Nutztiere. Darunter fallen einerseits Tiere, deren Haltung spezifisch mit der Berufstätigkeit des Halters zusammenhängt, sog. Berufstiere, z.B. An die Qualifi...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / F. Störung des Versicherungsverhältnisses

Rz. 45 § 117 Abs. 3 S. 1 VVG schränkt den Versicherungsschutz bei einer Störung des Versicherungsverhältnisses ein ("krankes Versicherungsverhältnis"[41]). Auch haftet der Versicherer gegenüber dem geschädigten Dritten bei Verpflichtung anderer Schadensversicherer oder eines SVT nach näherer Maßgabe des § 117 Abs. 3 S. 2 VVG nur subsidiär. Rz. 46 Der Versicherer haftet dem ge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Beobachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

Rz. 789 Die Haftung des Halters von Nutz- oder Berufstieren entfällt nach der ersten Variante des § 833 S. 2 BGB, wenn er bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Hierfür trägt der Tierhalter die Beweislast,[2377] wobei der Entlastungsbeweis strengen Anforderungen unterliegt.[2378] Die Unaufklärbarkeit eines für die Entlastung ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Verkehrssicherung und Verkehrsregelung

Rz. 920 Im Bereich der Verletzung hoheitlich ausgestalteter Verkehrssicherungspflichten ist nach gefestigter Rechtsprechung das Verweisungsprivileg nach § 839 Abs. 1 S. 2 BGB nicht anzuwenden.[2849] Hierunter fällt vor allem die durch die Landesstraßengesetze und die landesrechtlichen Straßenreinigungsgesetze den Straßenbaulastträgern auferlegte Pflicht der Wegesicherung, di...mehr

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§ 28 Rechtsmittel / 1. Berufungsschrift

Rz. 112 Die Berufungsschrift muss die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), und die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird (§ 519 Abs. 2 Nr. 1 ZPO), enthalten. Rz. 113 Erforderlich ist, dass der Prozessgegner und – innerhalb der Rechtsmittelfrist – auch das Berufungsgericht in der Lage sind, sich aus den ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / III. Beim Betrieb tätige Personen

1. § 8 Nr. 2 StVG Rz. 198 Die Tätigkeit des Verletzten bei dem Betrieb des Kfz oder des Anhängers befreit den Halter ebenfalls von der Gefährdungshaftung.[575] Nach der in § 8 Nr. 2 StVG getroffenen Regelung gelten die Vorschriften der §§ 7, 18 StVG nicht, wenn der Verletzte u.a. bei dem Betrieb des Kraftfahrzeugs tätig war. § 8 Nr. 2 StVG erfasst Personen, die durch die unmi...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / D. Anspruchskonkurrenz

Rz. 35 Die Ausgestaltung des haftpflichtrechtlichen Schadensersatzrechtes in §§ 823 ff. BGB einerseits und in zahlreichen Sondergesetzen andererseits, teilweise mit verschiedenen Regelungen zur Höhe der Schadensersatzverpflichtung, lässt sich systematisch als Bereich gesetzlicher Ansprüche umschreiben. Dem wird üblicherweise gegenübergestellt die Gruppe von Ansprüchen aus Ve...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines

Rz. 614 § 830 BGB behandelt drei Fallgestaltungen: die gemeinsame Schadensverursachung durch Mittäter (§ 830 Abs. 1 S. 1 BGB), die Schadensverursachung durch mehrere Beteiligte (Abs. 1 S. 2) und durch Anstifter und Gehilfen (Abs. 2). Die Vorschrift betrifft nicht speziell das Deliktsrecht, sondern enthält einen allgemeinen Rechtsgedanken. Sie knüpft an eine Interessenlage de...mehr

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§ 9 Produkthaftung / 4. Pflichten aus dem Produktbeobachtungsbereich, insbesondere Warn- und Rückrufpflichten

Rz. 31 Die Verkehrssicherungspflicht des Herstellers endet nicht schon mit dem Inverkehrbringen seiner Produkte.[91] Auch danach muss er sein Produkt fortwährend auf Mängel und Gefahren hin beobachten (sog. Produktbeobachtungspflicht). Erkennt er solche, hat er geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu treffen, die von einer Warnung bis hin zum Rückruf der gesamten Produk...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Anspruchs aus enteignendem Eingriff

1. Sonderopfer Rz. 1080 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein Anspruch aus enteignendem Eingriff voraus, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führt, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen.[3244] Da da...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Überblick und Abgrenzung der Haftungsinstitute

Rz. 1058 Die Haftungsinstitute des enteignungsgleichen und des enteignenden Eingriffs sowie der Aufopferung finden ihre innere Rechtfertigung in dem Gedanken des Billigkeitsausgleichs für durch hoheitliches ­Handeln erlittene Eingriffe in eigentumsrechtlich geschützte Positionen oder Einbußen an Immaterialgüterrechten (insbesondere Leib, Leben, Gesundheit und persönliche Fre...mehr

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§ 9 Produkthaftung / IV. Ersatzumfang, insbesondere Schäden am Produkt selbst

Rz. 61 Der Hersteller hat Ersatz für die durch seinen Sorgfaltspflichtverstoß geschädigten Rechtsgüter und für Folgeschäden zu leisten, einschließlich des immateriellen Schadens. Ersatz für das unbrauchbar gewordene Produkt als solches wird dagegen nur unter besonderen Voraussetzungen gewährt. Rz. 62 Erstmals auf Schäden am Produkt selbst wurde die Haftung des Herstellers für...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Sonstige Fragen

Rz. 1082 Hinsichtlich des Vorrangs des Primärrechtsschutzes und spezialgesetzlicher Regelungen sowie der Aktiv- und Passivlegitimation, der Verjährung und des Rechtswegs gelten die Ausführungen zum enteignungsgleichen Eingriff entsprechend.mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VII. Ersatzleistungen an den Geschädigten trotz Übergangs an den Sozialversicherungsträger (§ 116 Abs. 7 SGB X)

Rz. 317 Diese Vorschrift regelt den Fall, dass der Schädiger trotz des Übergangs der Forderung Schadensersatz an den Geschädigten leistet. Die Regelung ist § 407 BGB nachgebildet. Die sich ergebenden Rechtsfolgen hängen davon ab, ob die Schadensersatzleistung an den Geschädigten gutgläubig [405] erfolgte. Ist dies der Fall, muss der Sozialversicherungsträger die Schadensersat...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / III. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 20 Im Verhältnis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (seit 1.1.2010) zu Island (seit 1.5.2011), Norwegen (seit 1.1.2010) und der Schweiz (seit 1.1.2011)[79] regelt als völkerrechtlicher Vertrag das Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30.10.2007 (LugÜ II)[8...mehr