Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 29 Internationale Zuständ... / III. Völkerrechtliche Verträge

Rz. 20 Im Verhältnis der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (seit 1.1.2010) zu Island (seit 1.5.2011), Norwegen (seit 1.1.2010) und der Schweiz (seit 1.1.2011)[79] regelt als völkerrechtlicher Vertrag das Lugano Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 30.10.2007 (LugÜ II)[8...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 643 Eine juristische Person handelt nicht selbst, sondern durch dazu bestellte Vertreter. Das ist in der Regel der Vorstand als satzungsmäßig berufener, gesetzlicher Vertreter nach § 26 BGB. Ferner können, wenn dies die Satzung vorsieht, gemäß § 30 BGB neben dem Vorstand für gewisse Geschäfte besondere Vertreter bestellt werden. Hierdurch kann unter der Vorstandsebene ei...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Typische Tiergefahr

Rz. 759 Die Beschränkung der Ersatzpflicht des Schädigers auf Schäden, die in den Schutzbereich der verletzten Norm fallen, entspricht einem Grundprinzip des heutigen Schadensersatzrechts und ist für Schadensersatzansprüche aller Art anerkannt.[2256] Deshalb betrifft die Tierhalterhaftung nur solche Fälle, in denen sich eine typische Tiergefahr realisiert hat. Die typische T...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Sachverständigenkosten

Rz. 157 Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist, bzw. zu dem erforderlichen Herstellungsaufwand, wenn eine vorherige Begutachtung zur tatsächlichen Durchführ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / V. Schwarzfahrt (§ 7 Abs. 3 StVG)

1. Allgemeines Rz. 108 Neben Abs. 2 trifft § 7 Abs. 3 StVG eine weitere Ausschlussregelung für die Gefährdungshaftung. Derjenige, der das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters benutzt, ist anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; dieser haftet daneben, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Die besondere ...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / G. Weitere Fragestellungen

Rz. 59 Trifft die Leistungspflicht des Versicherers nach § 117 Abs. 1 oder 2 VVG mit einer Ersatzpflicht aufgrund fahrlässiger Amtspflichtverletzung zusammen, legt § 117 Abs. 4 VVG fest, dass die Ersatzpflicht des Versicherers gegenüber der Haftung des Dienstherrn zurücktritt. Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 28.10.1982[54] zu der gegebenen Konkurrenzsituat...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Amtshaftungsanspruchs nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 GG

1. Der Begriff des Beamten Rz. 847 Das Recht der Amtshaftung unterscheidet zwischen dem Beamten im haftungsrechtlichen und dem Beamten im statusrechtlichen Sinne.[2596] Die Unterscheidung dieser Begrifflichkeiten beruht auf der zivilrechtlichen Ausgestaltung der haftungsrechtlichen Anspruchsgrundlage des § 839 Abs. 1 S. 1 BGB und der Zuweisung der Haftung an den Staat über di...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Tierhalter

1. Tierhaltereigenschaft Rz. 764 Die Haftung nach § 833 BGB trifft den Tierhalter. Das ist derjenige, in dessen Gesamtinteresse das Tier gehalten wird und dessen Betrieb oder Haushalt es dient. Dafür ist maßgeblich darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und das wirtschaftliche Risiko sei...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Gesetzliche Grundlagen der öffentlich-rechtlichen Verkehrssicherungspflicht

Rz. 980 Voraussetzung für die Anwendung der Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB, Art. 34 GG ist im Falle der Verkehrssicherungspflicht, dass sie nach gesetzlichen Regelungen als öffentliche Aufgabe hoheitlich zu erfüllen ist. In diesem Sinn sind durch sämtliche Landesstraßengesetze die aus der Straßenbaulast erwachsenden Verkehrssicherungspflichten als hoheitliche Aufgabe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Kausalität der Betriebsgefahr

Rz. 1183 Alle das Maß der Betriebsgefahr bestimmenden Faktoren müssen für die Entstehung des Schadens ursächlich geworden sein. Fehlt es daran, müssen sie bei der Festlegung des auf den einzelnen Beteiligten entfallenden Haftungsanteils außer Betracht bleiben.[3411] So darf die alkoholbedingte absolute Fahruntüchtigkeit eines am Unfall beteiligten Kraftfahrzeugführers bei de...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 6. Verschulden

Rz. 909 Der Anspruch nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB setzt voraus, dass der Beamte eine Amtspflicht vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Diese Voraussetzung gilt auch im Anwendungsbereich des Art. 34 GG, da diese Bestimmung reine Zurechnungsnorm ist und die Erfüllung des Tatbestands des § 839 Abs. 1 BGB voraussetzt.[2807] Da im Rahmen der Amtshaftung bereits leichte Fahrlässigke...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / V. Art und Umfang des Schadensersatzes – Rechtsfolgen

1. Ersatzpflichtiger Schaden Rz. 939 Zu ersetzen ist außer dem Sachschaden und dem immateriellen Schaden auch der gesamte Vermögensschaden in Geld, der durch die Amtspflichtverletzung adäquat kausal verursacht worden ist, einschließlich des entgangenen Gewinns. Rz. 940 Eine schlüssige Schadensberechnung setzt insoweit – wie allgemein im Haftpflichtrecht – eine umfassende Diffe...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 S. 2 BGB

a) Allgemeines Rz. 914 Kann der Verletzte auf andere Weise Ersatz verlangen, entfällt der Anspruch, wenn dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last fällt. Zugleich entfällt auch die Haftung des Staates nach Art. 34 GG.[2829] Auf der einen Seite möchte die Rechtsprechung unter der Möglichkeit anderweitigen Ersatzes alle Möglichkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art verstehen;[...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Anstifter und Gehilfen

Rz. 625 § 830 Abs. 2 BGB stellt Anstifter und Gehilfen den Mittätern gleich. Damit wird der Kreis der haftpflichtigen Personen wesentlich erweitert. Nach § 823 BGB würde nämlich grundsätzlich nur der Täter haften. Damit ist zugleich klargestellt, dass die haftungsbegründende Beteiligung an einer gemeinschaftlichen schadensstiftenden Handlung auch in einer Anstiftung oder Bei...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 6. Quotenvereinbarungen

Rz. 394 Die Haftpflichtversicherung haben die übergangsfähigen Leistungen der Sozialversicherungsträger nach der vereinbarten Quote zu erstatten. Die Quote unterliegt der freien Vereinbarung und wird meist durch die jeweilige Risikobeurteilung beeinflusst, die von Sozialversicherungsträger zu Sozialversicherungsträger und Haftpflichtversicherung unterschiedlich sein kann. So...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 8. Mehrere Schädiger

Rz. 405 Für den Fall, dass mehrere Schädiger den Schaden verursacht haben, hat der Sozialversicherungsträger zunächst die Wahl, welchen der Schädiger er in Anspruch nehmen will. Hat er sich für die Abwicklung nach Teilungsabkommen entschieden, ist ohne Belang, ob dies zu einer Mehrbelastung des Partners des Teilungsabkommens führt (z.B. Abwicklung des Teilungsabkommens mit 5...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Verschulden

Rz. 587 Wichtig ist, dass die Bejahung der Deliktsfähigkeit für sich genommen noch nicht ausreicht, um die Haftung des Minderjährigen zu bejahen. Es muss dann noch – falls das Kind nicht vorsätzlich gehandelt hat – ein fahrlässiges Verhalten (§ 276 BGB) festgestellt werden. Rz. 588 Dies setzt voraus, dass die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen (§ 276 Abs. 2...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 188 Der Geschädigte, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche aus der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB geltend macht, trägt die Behauptungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs. Er muss zunächst den haftungsbegründenden Tatbestand beweisen, also ein vom Willen des Schädigers gesteuertes Verhalten, die Verletzung eines d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderheime

Rz. 370 Dort wo sich erkennbar Kinder aufhalten, sind Maßnahmen zu ergreifen, die Gefahrenquellen gegen typisch kindliches, unbesonnenes Verhalten absichern. Daher muss im Umgang mit Kindern mit einem alterstypisch unsachgemäßen Verhalten gerechnet und auch der kindliche Spieltrieb, die kindliche Neugier und Unerfahrenheit und ein Unvermögen in Rechnung gestellt werden, sich...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Weitere Auswirkungen von Haftungsprivilegien

Rz. 1163 Arbeitnehmern können dann, wenn sie einen Schaden ihres Arbeitgebers verursachen, je nach Grad des Verschuldens Haftungserleichterungen zugutekommen.[3384] Trifft diese Haftungserleichterung bei einem Schadensereignis mit der Schadensverursachung durch eine weitere gesamtschuldnerisch haftende Person zusammen, so ist der Anspruch des Arbeitgebers gegen diesen Zweits...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Einzelfälle

Rz. 726 Die Beantwortung der Frage, wann eine Aufsicht im Einzelfall ausgereicht hat, ist insbesondere bei der Aufsicht über Kinder in starkem Maß durch persönliche Einstellungen und Erfahrungen geprägt. Den nachfolgend dargestellten Entscheidungen lässt sich gleichwohl ein grobes Entscheidungsraster entnehmen. 1. Kleinkinder, Kinder jünger als sieben Jahre Rz. 727 Kleinkinder...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Dezentralisierter Entlastungsbeweis bei Großunternehmen

Rz. 710 Nach dem bisher dargestellten Haftungssystem müsste sich der wegen einer schädigenden Handlung eines Mitarbeiters in Anspruch genommene Inhaber eines größeren Betriebs für sämtliche Mitarbeiter exkulpieren, die als Schädiger in Betracht kommen, um sich nach § 831 Abs. 1 S. 2 BGB zu entlasten. Dass dies in vielen Fällen praktisch unmöglich sein wird, hat bereits das R...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Schulkinder

Rz. 735 Bei Kindern im Schulalter müssen die Anforderungen an die Aufsichtspflicht mit zunehmendem Alter immer weiter gelockert werden. Es ist unausweichlich, dass die Situationen zunehmen, in denen sich die Kinder alleine bzw. in Begleitung anderer Kinder ohne die Aufsicht Erwachsener bewegen müssen und auch dürfen. Schon ab dem ersten Schultag müssen Schulkinder alleine zu...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Zweckbestimmung

Rz. 785 Für die Haustiereigenschaft ist auf die allgemeine Zweckbestimmung abzustellen, die dem Tier von seinem Halter gegeben worden ist.[2367] Sie ist maßgebend, solange sie nach den gegebenen Umständen mit vernünftigen Erwägungen eines verständigen Tierhalters vereinbar ist.[2368] Das Nutztier muss jedoch nicht ausschließlich einem der in § 833 S. 2 BGB genannten Zwecke d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Abweichungen von der Grundregel des § 426 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 1114 Dass "etwas anderes bestimmt" i.S.v. § 426 Abs. 1 S. 1 BGB ist, kann sich aus dem Gesetz, einer ausdrücklichen oder konkludenten Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sache, also aus den Besonderheiten des tatsächlichen Geschehens ergeben.[3295] Beispiel für den bestimmenden Einfluss zugrunde liegender Schuldverhältnisse ist d...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Mitverschulden und Mitverantwortung (§ 116 Abs. 3 SGB X)

Rz. 270 Mitwirkendes Verschulden (z.B. § 254 BGB, § 9 StVG, § 4 HPflG, § 34 LuftVG) oder mitwirkende Verantwortlichkeit (z.B. § 17 StVG, § 13 HPflG) bei der Entstehung des Schadens sind Minderungsgründe für den Ersatzanspruch. Ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens oder Mitverantwortung begrenzt, konkurrieren die Ansprüche des Verletzten und des Sozialversicher...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / bb) Putativnotwehr

Rz. 114 Wenn ein schädigendes Verhalten nicht durch Notwehr gerechtfertigt ist, ist zu prüfen, ob Putativnotwehr vorlag, der Handelnde also irrig von den tatsächlichen Voraussetzungen einer Notwehrsituation ausgegangen ist (§ 16 StGB), ob ein Verbotsirrtum vorlag (§ 17 StGB) oder ob ein Verschulden wegen eines Notwehrexzesses (§ 33 StGB) ausgeschlossen ist. Rz. 115 Der Irrtum...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Vertragliche Haftungsprivilegien

Rz. 1158 Vertragliche Haftungsfreistellungen können vor oder nach der Entstehung der Gesamtschuld vereinbart werden. Hat der Geschädigte mit einem der Gesamtschuldner eine Haftungsprivilegierung vereinbart, bleibt dieser im Ausgleichsverhältnis grundsätzlich voll verpflichtet. Solche Vereinbarungen hätten andernfalls die Wirkung eines unzulässigen Vertrages zu Lasten Dritter...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Entschädigung nur für enumerierte Rechtsgutsverletzungen

Rz. 9 Als Ausnahme vom Grundsatz des § 253 Abs. 1 BGB sieht insbesondere dessen Absatz 2 für bestimmte, enumerativ aufgezählte Rechtsgutsverletzungen – im hier interessierenden Kontext namentlich die Verletzung des Körpers und der Gesundheit (einhelliger Ansicht nach nicht jedoch auch des Lebens als solchem,[16] wiewohl streng genommen jede Tötung stets eine, wenn nicht soga...mehr

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§ 9 Produkthaftung / I. Herstellerpflichten

Rz. 11 Die deliktische Haftung knüpft stets an die Verletzung von Sorgfaltspflichten an, die deliktische Produkthaftung an einen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Produkten. Allgemein bestehen Verkehrssicherungspflichten bei der Eröffnung einer Gefahrenquelle. Sie richten sich auf die Vornahme aller zur Abwendung der Gefah...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 8. Landwirtschaftliche Betriebe

Rz. 380 Der Umfang der Verkehrssicherungspflichten wird durch die Eigenart der landwirtschaftlichen Betriebe und den daraus resultierenden typischen Gefahren geprägt. Dementsprechend muss ein Besucher eines landwirtschaftlichen Betriebs mit betriebsbedingten Eigenarten rechnen und sich besonders umsichtig verhalten.[1076] Zu beachten ist auch, dass der Landwirt gemäß § 60 BN...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Überholen

Rz. 1267 Nach § 5 Abs. 1 StVO ist links zu überholen. Dies darf wiederrum nach Abs. 2 nur geschehen, wenn übersehen werden kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Das Überholen ist bei unklarer Verkehrslage oder wenn es durch ein entsprechendes Verkehrszeichen untersagt ist, unzulässig (Abs. 3). Im Übrigen regelt §...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Irrtum

Rz. 147 Nach § 16 Abs. 1 S. 1 StGB handelt nicht vorsätzlich, wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Ein solcher Erlaubnistatbestandsirrtum ist auch zivilrechtlich relevant. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass lediglich die Bestrafung wegen vorsätzlicher Tatbegehung ausgeschlossen ist, bei Vermeidbarkeit des Irrtums ab...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Besonderheiten der stationären Krankenhausbetreuung

Rz. 11 Komplexere Vertragsgestaltungen und Haftungszurechnungen finden sich bei der stationären Krankenhausbetreuung, die durch das Patientenrechtegesetz nicht kodifiziert wurde. Auch hier liegt dem Behandlungsverhältnis in der Regel ein schuldrechtlicher Behandlungsvertrag zwischen Patient und Behandlungsträger zugrunde, unabhängig davon, ob der Krankenhausträger – der bei ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Jugendliche

Rz. 739 Bei Jugendlichen, die keine besonderen Auffälligkeiten zeigen, nimmt die Aufsichtspflicht mit zunehmendem Alter ab. Schon bei zehn bis elf Jahre alten Kindern verbietet sich eine Überwachung auf Schritt und Tritt sowie beim Spielen im Freien.[2209] Auch hier müssen aber etwa die Eltern beachten, dass beim Gebrauch von Zündmitteln Vorsicht angebracht ist. Bei einem fa...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Groteskfall

Rz. 379 Die Anwendung des Teilungsabkommen kann dagegen bei Vorliegen eines sog. Groteskfalls entfallen. Insoweit ergibt sich ein Schutz der Versicherer vor einer uferlosen Ausweitung der Teilungsabkommen zu ihren Lasten daraus, dass auch diese Abkommen der allgemeinen Regel des § 242 BGB unterstehen. Dieser würde es z.B. widersprechen, wenn der Haftpflichtversicherer aus ei...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / B. Beerdigungskosten

Rz. 24 Nach § 844 Abs. 1 BGB sind die Beerdigungskosten von dem zu ersetzen, der verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen; das sind die Erben (§ 1968 BGB), hilfsweise diejenigen, die dem Getöteten unterhaltspflichtig waren (§§ 1615 Abs. 2, 1615m, 1360a Abs. 3, 1361 Abs. 4 S. 4 BGB). Hat jemand die Beerdigungskosten getragen, ohne dazu verpflichtet zu sein, z.B. der mit dem G...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VII. Konkurrenzen/Innenregress

1. Konkurrenzen Rz. 949 § 839 BGB und Art. 34 GG sind lex specialis gegenüber sämtlichen verschuldensabhängigen Deliktstatbeständen. Soweit jemand hoheitlich handelt, haftet er für Verschulden nur nach § 839 BGB, Art. 34 GG. Das gilt auch für vermutetes Verschulden. In Ausübung einer hoheitlichen Tätigkeit gibt es keine Haftung nach §§ 823, 826, 831 BGB [2944] und auch keine H...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Anspruchs aus enteignungsgleichem Eingriff

1. Unmittelbarer, rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in eine eigentumsrechtlich geschützte Rechtsposition Rz. 1061 Ein Entschädigungsanspruch aus enteignungsgleichem Eingriff setzt voraus, dass rechtswidrig in eine durch Art. 14 GG geschützte Rechtsposition unmittelbar eingegriffen wird, die hoheitliche Maßnahme also unmittelbar eine Beeinträchtigung des Eigentums herbeifüh...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / XI. Konkurrenzen

Rz. 808 § 833 BGB wird in Amtshaftungsfällen von § 839 BGB als Spezialvorschrift verdrängt.[2450] Jedoch ist auch in Amtshaftungsfällen die Beweislastregel des § 833 S. 2 BGB anzuwenden.[2451]mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / gg) Unfälle mit Einsatzfahrzeugen

Rz. 1324 Wegerechtsfahrzeuge bleiben an die Verkehrsvorschriften gebunden. Der Einsatzfahrer darf in dem in § 38 Abs. 1 StVO definierten Fällen die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht in Kauf nehmen. Nur wenn er nach den Umständen annehmen darf, dass andere die Zeichen (blaues Blinklicht, Einsatzhorn) wahrgenommen haben, darf er von dem ihm ausnahmsweise eingeräumten...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Vorrecht bei gesetzlicher Haftungsbegrenzung (§ 116 Abs. 2 SGB X)

Rz. 263 Ist der Schaden kraft Gesetzes der Höhe nach begrenzt, der Schaden aber höher als die Höchsthaftungssumme und höher als die Sozialleistungen, ordnet Abs. 2 einen Vorrang des Geschädigten vor dem Sozialversicherungsträger an. Der Übergang auf den Sozialversicherungsträger erfolgt mithin nur insoweit, als der Anspruch nicht zum Ausgleich des Schadens des Verletzten erf...mehr

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§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / B. Allgemeines

Rz. 2 Der Schaden im natürlichen Sinn umfasst alle Einbußen, die eine Person an ihren Gütern (Leben, Gesundheit, Ehre, Eigentum, Vermögen) erleidet. Die allgemeinen schadensrechtlichen Regeln der §§ 249 ff. BGB gehen hiervon aus und erfassen ausweislich nicht nur des umfassenden Wortlauts von § 249 Abs. 1 BGB, sondern namentlich auch der Bestimmung des § 253 BGB demgemäß an ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / A. Gesetzliche Vorschriften

Rz. 1 § 254 BGB: Mitverschulden (1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. (2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Versch...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Voraussetzungen

a) Verrichtungsgehilfe Rz. 686 Maßgeblich für die Qualifikation als Verrichtungsgehilfe sind die faktischen Verhältnisse.[2031] Verrichtungsgehilfe ist derjenige, dem von einen anderen (Geschäftsherr), unter dessen Einfluss er allgemein oder im konkreten Fall handelt und zu dem er in einer gewissen Abhängigkeit steht, eine Tätigkeit übertragen worden ist; der Verrichtungsgehi...mehr

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§ 1 Einführung / D. Unfallhaftpflichtrecht und Internet

Rz. 21 Der Bedeutung der EDV für das Unfallhaftpflichtrecht wird bereits seit der 14. Auflage dieses Buches durch Hinweise z.B. auf elektronische Datenbanken und andere Hilfen und Dokumente Rechnung getragen. Angesichts der schnell wachsenden Verbreitung des Internets auch in Europa und seiner Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft erscheinen einige Hinweise zu...mehr

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§ 37 Bindung der Gerichte a... / A. Bedeutung und Gegenstand der Bindungswirkung

Rz. 1 § 108 SGB VII: Bindung der Gerichte (1) Hat ein Gericht über Ersatzansprüche der in den §§ 104 bis 107 genannten Art zu entscheiden, ist es an eine unanfechtbare Entscheidung nach diesem Buch oder nach dem Sozialgerichtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung gebunden, ob ein Versicherungsfall vorliegt, in welchem Umfang Leistungen zu erbringen sind und ob der Unfallve...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Deckungssumme, Mindesthöhen der Versicherungssummen

Rz. 268 Vom Haftungshöchstbetrag ist die Deckungssumme aus dem Versicherungsvertrag des Schädigers mit seinem Haftpflichtversicherer zu unterscheiden. Wenn der Geschädigte den Direktanspruch (§ 115 VVG) gegen den Haftpflichtversicherer geltend macht, wird dessen Zahlungspflicht nicht nur durch die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge bestimmt, sondern auch dadurch, welche Vers...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Schadensverursachung durch ein Tier

1. Tierbegriff Rz. 756 § 833 BGB erfasst die Schadensverursachung durch ein Tier. Eine Legaldefinition des Begriffs Tier fehlt, obwohl das Tier in mannigfachen gesetzlichen Vorschriften, etwa Art. 20a GG, §§ 90a S. 1, 833, 834, 903 S. 2, 960 BGB, §§ 1 ff. TierSchG, § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BNatSchG behandelt wird. Der Begriff wird im juristischen Schrifttum überwiegend naturwiss...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Fahrlässigkeit

Rz. 142 Nach § 276 Abs. 2 BGB handelt fahrlässig, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Damit ist das auch für das Deliktsrecht maßgebliche Verschuldensprogramm gesetzlich umschrieben. Da schon fahrlässiges Verhalten meist die deliktische Haftung begründet, spielt die Differenzierung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit im Deliktsrecht nicht die gleiche ...mehr