Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 43 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.6 Bilanzvermerke, § 251 HGB

Rz. 511 Soweit sie (noch) nicht zu passivieren sind, sind die folgenden Eventualverpflichtungen (Rz. 493) – ungeachtet etwaiger Rückgriffsforderungen – in der Bilanz zu vermerken. Ein Bilanzvermerk ist das Anführen einer bezifferten Position, deren Wert nur nachrichtlich und nicht unter Einbeziehung in die Vermögensrechnung angegeben wird. Gesondert zu vermerken sind: Verbindl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft, Austr... / 5 Ausgleichsforderung bei einem persönlich haftenden Gesellschafter

Scheidet ein persönlich haftender Gesellschafter mit einem negativen Kapitalkonto aus der Personengesellschaft aus, erzielt er einen Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn, wenn er ein Entgelt erhält oder von der Haftung für Gesellschaftsschulden befreit wird. Praxis-Beispiel Gesellschafter mit negativem Kapitalkonto scheidet aus OHG aus A, B und C sind zu je ⅓ die Gesellschafter de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.2.1 Allgemeines

Rz. 472 Verbindlichkeiten sind zu passivieren, wenn sie zum Betriebsvermögen gehören. Ob eine Verbindlichkeit zum Betriebsvermögen gehört, ist grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen zu entscheiden, die bei der Abgrenzung des aktiven Betriebsvermögens vom Privatvermögen gelten, vgl. § 4 EStG Rz. 18ff. Verbindlichkeiten gehören zum Betriebsvermögen, wenn der Entstehungsgru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Einführung

Rz. 1 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Der Pflichtteilsanspruch als "verfügbares Vermögen" i. S. d. § 28a ErbStG, ZEV 2020 133; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bruschke, Die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, ErbStB 2018, 268; Bruschke, Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Hand...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.2 Für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag

Rz. 248 Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ertrag oder Aufwand eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betrifft. Der Grund für diese Beschränkung liegt einerseits in der Befolgung des Gewinnrealisierungsprinzips: Eine Einnahme soll erst dann zum Ertrag werden, wenn die hierfür geschuldete Gegenleistung erbracht ist. Andererseits entspricht die Beschränkung aber auch dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.3.2 Steuerliche Nichtberücksichtigung der (angeschafften) Drohverlustrückstellung (§ 5 Abs. 7 EStG)

Rz. 447 Steuerlich dürfen Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften nach § 5 Abs. 4a EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden, nicht gebildet werden. Diese Vorschrift wurde durch G. v. 29.10.1997 eingeführt.[1] Rz. 448 Die steuerliche Nichtberücksichtigung der Drohverlustrückstellung bedeutet eine Abweichung von der Handelsbilanz und dami...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kirchensteuer / 6 Haftung des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber haftet für die richtige Einbehaltung und Abführung der Kirchensteuer.[1] In Zweifelsfällen über das Bestehen einer Kirchensteuerpflicht oder über die Berechnung der Kirchensteuer kann der Arbeitgeber eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einholen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 1 Betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich

Die Summe der während des Kalenderjahres korrekt einbehaltenen monatlichen Lohnsteuerabzugsbeträge entspricht häufig nicht der Jahreslohnsteuer für den Arbeitslohn. Als Ursache kommen sowohl Änderungen in den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers (z. B. Reduzierung der Arbeitszeit) als auch Lohnschwankungen in Betracht. Verfahren bei zutreffendem Lohnsteuerabzug Beim Lo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.2 Gründe für die Betriebsaufspaltung

Rz. 4 Gründe für die Aufspaltung eines Unternehmens und die Schaffung einer Doppelgesellschaft können verschiedener Natur sein. In erster Linie interessieren vielleicht mögliche Steuerersparnisse; oft aber auch mag die Haftungsbeschränkung im Vordergrund stehen. Die für die Doppelgesellschaft charakteristische Trennung von Besitz und Betrieb unter Einschaltung einer Kapitalge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesellschaften mit beschränkter Haftung

1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 29 Abs. 4 GmbHG) Rn. 1037 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 29 Abs. 4 GmbHG "können die Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafter den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XII. Unbeschränkte Haftung als Gesellschafter (§ 285 Nr. 11a)

Rn. 524 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 11a sind anzugeben: "Name, Sitz und Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist" (bezüglich der vormaligen Ausnahmeregelung des § 286 Abs. 3 (a. F.) i. d. F. vor BilRUG sei auf BT-Drs. 18/4050, S. 68, verwiesen). Rn. 525 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Von der Vorschrift erfasst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 4.1 Haftung des Arbeitnehmers

Bei der Haftung des Arbeitnehmers für Sachschäden am Dienstwagen anlässlich einer Dienstreise sind die Grundsätze der privilegierten Arbeitnehmerhaftung zu berücksichtigen. Danach haftet der Arbeitnehmer nur dann in voller Höhe für den entstandenen Schaden, wenn er diesen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dabei kann im Einzelfall auch bei grob fahrlässiger Bes...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Literatur

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer

Rn. 22 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Gemäß § 293d Abs. 2 AktG besteht die Verantwortlichkeit der Vertragsprüfer explizit sowohl gegenüber den beteiligten Vertragsparteien als auch gegenüber deren Anteilseignern (Aktionären). Konkretisiert werden die aktienrechtlichen Vorschriften durch einen Gesetzesverweis auf § 323. Dies schließt neben dem Pflichtenmaßstab hinsichtlich Gewisse...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht geleistete Hafteinlagen (§ 264c Abs. 2 Satz 9)

Rn. 1040 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Im Anhang ist der Betrag der im Handelsregister gemäß § 172 Abs. 1 eingetragenen Einlagen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind" (§ 264c Abs. 2 Satz 9). Mit dieser Angabe soll darüber informiert werden, mit welchem Betrag die Kommanditisten den Gläubigern der Gesellschaft persönlich haften (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2020), § 264c HG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einschränkung des Verrechnungsverbots in der Bilanz

Rn. 35 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die erste Ausnahme vom Verrechnungsverbot ist ableitbar aus § 387 BGB, nach dem gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten gegeneinander aufrechenbar sind, sobald der einzelne Vertragspartner die "ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann". Eine Saldierung gleichartiger Forderungen und Verbindlichkeiten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Pfitzer/Weber, Handb... / D. Prüfung durch den Abschlussprüfer (§ 162 Abs. 3 AktG)

Rn. 29 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Vergütungsbericht ist gemäß § 162 Abs. 3 Satz 1 AktG durch den AP zu prüfen. Die Prüfung hat sich indes gemäß § 162 Abs. 3 Satz 2 AktG darauf zu beschränken, formell zu prüfen, ob die Angaben gemäß Abs. 1f. gemacht wurden. Eine materielle Prüfung der Angaben im Vergütungsbericht ist damit ausdrücklich nicht verbunden (vgl. BT-Drs. 19/9739...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Haftungsfolgen einer Entsprechenserklärung

Rn. 18 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Es ist selbstverständliche Pflicht eines jeden Organmitglieds, für eine vollständige und gewissenhafte Entsprechenserklärung Sorge zu tragen. Eine Verletzung der dargelegten Pflichten kann im Verhältnis zur Gesellschaft bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der §§ 93 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2ff., 116 AktG zu Schadensersatzansprüchen gegen di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Schutzbereich

Rn. 10 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in Abs. 1 geschützte Rechtsgut stimmt inhaltlich mit dem des § 331 überein (vgl. HdR-E, HGB § 331, Rn. 3; de Weerth (1993), S. 110). Die Norm ist deshalb ebenfalls Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB. Das in Abs. 2 geschützte Rechtsgut stimmt demgegenüber inhaltlich mit dem des § 332 überein (vgl. HdR-E, HGB § 332, Rn. 3); auch diese V...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die §§ 293a bis 293g AktG – und damit auch § 293d AktG über die Auswahl, Stellung und Verantwortlichkeit von Vertragsprüfern – sind mit Wirkung zum 01.01.1995 durch das sog. Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts (UmwBerG) vom 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3210ff.) in das deutsche Aktienrecht aufgenommen worden (vgl. hierzu sowie weiterfü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Rn. 1038 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben" (§ 42 Abs. 3 (1. Halbsatz) GmbHG; vgl. wegen des Inhalts und Ausweises HdR-E, GmbHG § 42). Es geht hier um eine Informationsalternative, die wie in vergleichbaren Fällen zu handhaben...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 3.2.15 Hinweis auf Kollektivvereinbarungen und kirchliche Regelungen

Nach der Regelung in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG a. F. musste der Nachweis einen allgemein gehaltenen Hinweis auf anwendbare Kollektivverträge enthalten. Hieran hat sich weder durch die Neufassung des Nachweisgesetzes zum 1.8.2022 noch zum 1.1.2025 nicht viel geändert. Allerdings wurde auf Basis des Art. 4 Abs. 2 Buchst. o RL 2019/1152/EU die Notwendigkeit aufgenommen, a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Vorsatz

Rn. 27 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eine Ordnungswidrigkeit nach § 334 kann nur vorsätzlich begangen werden; fahrlässiges Handeln ist nicht unter Geldbuße gestellt. Bedingter Vorsatz ist jedoch ausreichend. Die Haftung eines Täters ist bereits dann gegeben, wenn er den Dingen ihren Lauf lässt und keine Sachverhaltsprüfung vornimmt, obwohl er sich der konkreten Gefahr einer Rege...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung

Rn. 244a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Im Zuge des BilRUG neu eingefügt wurde die "davon"-Angabe für Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung (vgl. § 268 Abs. 7 Nr. 3; BT-Drs. 18/4050, S. 62). Hierunter fällt insbesondere die Haftung für Altersversorgungsverpflichtungen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (vgl. auch Rimmelspacher/Meyer, DB 2015, Beilage Nr. 5 zu He...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 104 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Berndt (1998), Grundsätze ordnungsmäßiger passiver Rechnungsabgrenzung, Wiesbaden. Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Coenenberg (2007), Die bilanzielle Behandlung von Handy-Subventionen bei Mobilfunkunternehmen, Wiesbaden. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl., Stuttg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 61 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Prüfungsvertrag kann und sollte die wichtigsten Voraussetzungen des Vertragsverhältnisses beschreiben. Dazu gehören u. a.:mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10 Übergangsbestimmungen

Rz. 33 Die vor dem 1.9.2001 geschlossenen Kautionsvereinbarungen sind hinsichtlich Form und Wirksamkeit nach altem Recht (§ 550b) zu beurteilen (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 23.1.2002, 7 C 194/01, GE 2002, 400; Beuermann, GE 2001, 905). Änderungen der bisherigen Kautionsvereinbarungen sind also nicht notwendig. § 566 (vgl. dazu Rn. 27a) findet auf vermietete Wohnräume, di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen aus Wertaufholungen (§ 29 Abs. 4 GmbHG)

Rn. 1037 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 29 Abs. 4 GmbHG "können die Geschäftsführer mit Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafter den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Der Betrag dieser Rücklagen ist entweder in der Bilanz gesondert auszuweisen; er darf auch im A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pfandrechte und sonstige Sicherheiten

Rn. 232 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Materiell fallen unter die Angabepflicht Pfandrechte an beweglichen Sachen und Rechten, Grundpfandrechte, Sicherungsübereignungen bzw. -abtretungen und Eigentumsvorbehalte. Branchen-, betriebs- oder verkehrsübliche Sicherheiten sind hiervon ausgenommen (vgl. ebenso Beck Bil-Komm. (2022), § 268 HGB, Rn. 54; a. A. MünchKomm. HGB (2020), § 268,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Mietkaution und Veräußerung des Mietgrundstücks

Rz. 24 Ist in dem vor Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch (§ 566) abgeschlossenen Mietvertrag eine Kaution vereinbart worden, tritt der Erwerber in den vor dem Eigentumsübergang fälligen Anspruch auf Zahlung der Kaution ein (BGH, Urteil v. 25.7.2012, XII ZR 22/11, GE 2012,1225 = NJW 2012, 3032 = WuM 2012, 560 = NZM 2012, 681). Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. § 334 Abs. 3

Rn. 28 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Ordnungswidrigkeiten i. S. d. § 334 können mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR (vgl. § 17 Abs. 1 OWiG) geahndet werden. Bezüglich der Bemessung der Höhe der Geldbuße sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters mit zu berücksichtigen (vgl. § 17 Abs. 3f. OWiG). Ebenso zu berücksichtigen ist der wirtschaftliche Vorteil, der dem Täter a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Offenlegung von Angaben aufgrund der Auskunftspflicht gegenüber der Hauptversammlung (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG)

Rn. 913 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 "Macht eine Gesellschaft von den Erleichterungen nach [...] § 276 oder § 288 des Handelsgesetzbuchs Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der Form vorgelegt wird, die er ohne diese Erleichterungen hätte" (§ 131 Abs. 1 Satz 3 AktG). Diese Bestimmung bewirkt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Erweiterung der Angabepflichten in einem IFRS-Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a

Rn. 1081 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Macht ein UN (vgl. HdR-E, HGB § 324a, Rn. 5f.; HdR-E, HGB § 325, Rn. 117) von dem Wahlrecht Gebrauch, anstelle eines HGB-JA einen IFRS-EA offenzulegen (vgl. § 325 Abs. 2a), hat es – vorbehaltlich des Unterlassens von Angaben nach § 286 Abs. 1 und 3 – zusätzlich zu den Angabepflichten nach IFRS noch folgenden Angabepflichten aus dem HGB nach...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 225 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorschrift des § 268 Abs. 7 basiert auf Art. 16 Abs. 1 lit. d) der Bilanz-R (zuvor: Art. 14 der 4. EG-R). Besagte R wurde schließlich durch das BilRUG in deutsches Recht transformiert. Konkret sind die sich daraus ergebenden – gegenüber der alten Rechtslage unionsrechtskonform geänderten bzw. ergänzten – Pflichten von KapG, PersG i. S. d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel

Rn. 157 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 In dieser Bilanzposition sind sämtliche Schuldwechsel auszuweisen, die das bilanzierende UN als Bezogener akzeptiert hat. Noch nicht akzeptierte Wechsel (sog. Tratten) sind bilanziell nicht zu erfassen, vielmehr verbleibt es hier bei dem Ausweis der dem Wechsel zugrunde liegenden Verbindlichkeit (vgl. mit a. A. ADS (1997), § 266, Rn. 229). A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 5.9 Rechtsfolgen fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung und verdeckter Arbeitnehmerüberlassung – Festhaltenserklärung des Leiharbeitnehmers

Verträge zwischen Verleihern und Entleihern sowie zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern sind – wie bisher – unwirksam, wenn der Verleiher nicht die nach § 1 AÜG erforderliche Erlaubnis hat. Neu geregelt wird ein Widerspruchsrecht ("Festhaltensrecht") des Leiharbeitnehmers. D.h., der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer wird nicht unwirksam, wenn der Leiharbeitne...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Beteiligungen an Arbeitsgemeinschaften

Rn. 186 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Bei durchzuführenden Großprojekten spielen ARGE vielfach eine bedeutende Rolle. ARGE zeichnen sich dadurch aus, dass mehrere Auftragnehmer, bei denen es sich häufig nicht um verbundene UN handelt, sich zusammenschließen, um einen Großauftrag gemeinschaftlich abzuwickeln. Dieser Zusammenschluss erfolgt häufig in der Form einer GbR oder in der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 3.2 Haftung gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Bezüglich der Haftung des Wohnungseigentümers für Hausgeldzahlung siehe Kap.C.II.3. 3.2.1 Beeinträchtigung des Gemeinschaftseigentums Zweifellos haften die Wohnungseigentümer gegenüber der GdWE, wenn sie schuldhaft das Gemeinschaftseigentum beeinträchtigen – sei es durch Beschädigung oder durch Hervorrufen eines besonderen Verwaltungsaufwands. Von praxisrelevanter Bedeutung is...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 1.5 Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern

1.5.1 Vertragliche Haftung Bis zum Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 hatte der Verwaltervertrag Schutzwirkung für die Wohnungseigentümer entfaltet.[1] Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums nach § 18 Abs. 1 WEG nunmehr der GdWE obliegt, wird der Verwalter nur noch als ihr Ausführungsorgan tätig. Für Pflichtverletzungen des V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 3.4 Haftung gegenüber Dritten

3.4.1 Grundsätze Da Rechtsgeschäfte – insbesondere Verträge – im Rahmen der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit der GdWE geschlossen werden und nicht mit den einzelnen Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit, steht für Gläubiger der GdWE zunächst auch nur ein Schuldner zur Verfügung, nämlich die GdWE. Da es zur Stärkung der Kreditfähigkeit der GdWE weiterer Zugriffsmögl...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 2.1 Haftung gegenüber den Wohnungseigentümern

2.1.1 Pflichtverletzungen des Verwalters Zentrales Haftungssubjekt im Bereich des Wohnungseigentums stellt die GdWE dar. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 obliegt nach § 18 Abs. 1 WEG der GdWE die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Insoweit obliegen sämtliche Verwaltungsmaßnahmen, die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen, der GdWE. Im Innenverhältnis zu den Wo...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Haftung von Verwalter, GdWE... / 2.2 Haftung gegenüber außenstehenden Dritten

2.2.1 Pflichtverletzungen des Verwalters Die GdWE haftet auch Dritten gegenüber für Pflichtverletzungen des Verwalters. Praxis-Beispiel Die "Geldwäsche" Der Verwalter zweier Eigentümergemeinschaften hat zur Verschleierung betrügerischer Entnahmen Gelder vom Girokonto der einen Gemeinschaft auf das Girokonto der anderen überwiesen. Diese ist gegenüber der geschädigten Eigentümer...mehr