Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Organ- und Leitungsklausel

Rz. 63 Sinn des Risikoausschlusses nach § 4 Nr. 4 AVB ist es, den Versicherungsschutz auf die Haftung aus eigentlich beruflicher Tätigkeit zu beschränken und Haftungsansprüche aus berufsfremder Tätigkeit vom Versicherungsschutz auszunehmen (siehe auch Rdn 35). Die Leitung eines Unternehmens entspricht nicht dem typischen Berufsbild eines Anwalts und wäre daher schon nach § 1...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Einzelfragen

Rz. 408 Legt man eine Haftung der Gesellschafter einer GbR analog §§ 128, 129 HGB zugrunde, stellen sich speziell für Rechtsanwaltssozietäten eine Reihe von Fragen, so etwa nach der Haftung der Mitglieder von interprofessionellen oder Scheinsozietäten sowie der Haftung neu eingetretener bzw. ausgeschiedener Sozietätsmitglieder. aa) Einzel- oder Gesamtmandat Rz. 409 Abweichend ...mehr

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Vorwort

Das umfassende Handbuch der Anwaltshaftung dient einer sachgerechten Vorsorge gegen Eigenhaftung, der fachlichen Bewältigung eines Regresses aus anwaltlicher Berufstätigkeit und der versicherungsrechtlichen Abwicklung eines solchen Schadensfalles. Deswegen wendet sich dieses Buch vor allem an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – auch an steuerberatende Anwälte –, die von Sc...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / Literaturtipps

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§ 7 Verjährung vertragliche... / Literaturtipps

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Analogie zu §§ 128, 129 HGB

Rz. 407 Die fehlende Zustimmung zu der vorstehend dargestellten Analogie zu § 8 Abs. 2 PartGG in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist berechtigt. Neben der Entscheidung zur interprofessionellen Sozietät (vgl. Rdn 410) hat der IX. Zivilsenat schon in seiner Entscheidung zur Haftung einer Sozietät für deliktisches Handeln eines Scheinsozius der analogen Anwendung von § 8...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / Literaturtipps

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§ 17 Grundlagen der Berufsh... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / aa) Einzel- oder Gesamtmandat

Rz. 409 Abweichend vom Grundsatz der gemeinschaftlichen Geschäftsführung und Vertretung (§§ 709, 714 BGB) hat die frühere Rechtsprechung des IX. Zivilsenats die Willenserklärungen der Parteien beim Abschluss eines echten Rechtsberatervertrages regelmäßig dahin gehend ausgelegt, dass der Vertrag mit allen Sozietätsmitgliedern abgeschlossen wird (Gesamtmandat).[928] Wegen beso...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Folgen für Rechtsanwaltssozietäten

Rz. 404 Der IX. Zivilsenat hat die Grundsätze der Rechtsprechung des II. Zivilsenats seiner eigenen Spruchpraxis zugrunde gelegt.[915] Einer Auslegung des Rechtsanwaltsvertrages zur Begründung eines Gesamtmandates der zu einer Sozietät zusammengeschlossenen Rechtsanwälte bedarf es damit nicht mehr, weil die gesamtschuldnerische Haftung aller Sozietätsmitglieder schon der ges...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Fazit/Ausblick

Rz. 543 Die zunehmend strengere Haftung aus dem Anwaltsvertrag kann sich für den Rechtsanwalt als existenzgefährdend darstellen. Indessen wird das bestehende Schadensrisiko weitgehend durch die Höhe der Vergütung ausgeglichen, die i.d.R. eine hinreichende Kompensation darstellt. Zwar sind die gesetzlichen Möglichkeiten für Haftungsbegrenzungen zugegebenermaßen nicht sehr sta...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Scheinsozietät

Rz. 411 Eine sog. Scheinsozietät liegt vor, wenn die Außendarstellung den Anschein einer Sozietät erweckt, während die Berufsträger im Innenverhältnis eine andere Form der Zusammenarbeit vereinbart haben.[947] Dann haften wie Mitglieder einer Sozietät auch Rechtsanwälte, die sich zu einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen haben, angestellte Rechtsanwälte bzw. freie Mitarb...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. § 16 Abs. 1 BORA

Rz. 226 Bei begründetem Anlass ist der Rechtsanwalt verpflichtet, auf die Möglichkeiten von Beratungshilfe und PKH hinzuweisen (§ 16 Abs. 1 BORA).mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Rechtsfolge einer unzulässigen Haftungsbeschränkung

Rz. 497 Es kann vorkommen, dass Rechtsanwälte und Mandant in Unkenntnis des § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO individualvertraglich die Haftung des Rechtsanwalts in einer über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Weise beschränkt haben. Zu denken ist etwa an einen vollständigen Haftungsausschluss für telefonische Rechtsberatung, Beratung unter Zeitdruck, für eine Beratung in einer au...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Verschulden bei Vertragsschluss

Rz. 209 Ein Rechtsanwalt kann bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo, vgl. § 13 Rdn 13 ff.), die jetzt in § 311 Abs. 2 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB kodifiziert sind, zum Schadensersatz verpflichtet sein.[537] Die vorvertraglichen Sorgfaltspflichten ggü. einem Vertragsinteressenten sind jedoch w...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 3. Scheitern des Vertrages

Rz. 33 Schließt jemand einen unwirksamen Vertrag, so kann er dem Verhandlungspartner wegen Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat; zu ersetzen sind dann diejenigen Aufwendungen, die dem Verhandlungspartner im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages entstanden sind.[98] Allerding...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Keine Annahmeerklärung durch den Rechtsanwalt

Rz. 214 Ein Schadensersatzanspruch nach § 44 Satz 2 BRAO setzt des Weiteren voraus, dass ein Anwaltsvertrag noch nicht – auch nicht etwa stillschweigend (vgl. Rdn 15 ff.) – zustande gekommen ist. Vielmehr muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden mitgeteilt haben, dass er dessen Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Eine Haftung nach § 44 Satz 2 BRAO kommt ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / g) Versicherungsschutz für persönliche Inanspruchnahme in der PartGmbB: Übergangsfälle und Unwirksamkeit der Haftungsbeschränkung

Rz. 31 Fraglich ist die Haftungssituation auch für Übergangsfälle. [55] Relevant dürfte v.a. die "Umwandlung" einer GbR oder einer schon bestehenden PartG in eine PartGmbB sein. Durch die zeitliche Ausdehnung der akzessorischen Haftung der Gesellschafter nach vorn und hinten über die (analoge) Anwendung der §§ 130 und 160 HGB kann es in den verschiedensten Varianten zur persö...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 356 Wenn ein Rechtsanwalt mit einem Sachverhalt konfrontiert ist, bei dem Rechtsvorschriften eines ausländischen Staates zu berücksichtigen sind, muss er sich entscheiden, ob er das ausländische Recht selbst prüft,[808] ob er dafür einen Anwalt aus dem jeweiligen Rechtskreis hinzuzieht oder ob er das Mandat niederlegt und dem Auftraggeber einen anderen Rechtsanwalt empfi...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / C. Umfang

1. Abwehrschutz und Freistellung Der Versicherungsschutz für die Eintritts- bzw. Austrittsversicherung oder die Versicherung für die interprofessionelle akzessorische Haftung umfasst die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und, soweit nicht Versicherungsschutz über eine andere Berufshaftpflichtversicherung besteht, die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpf...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 2. Zurechnung von Ausschlussgründen

Rz. 11 § 1 II Nr. 3 AVB, der einen Ausschlussgrund in der Person eines Sozius auf alle Sozien erstreckt, ist im Zusammenhang mit § 12 I Satz 1 AVB zu sehen. Ohne die Bestimmung des § 1 II Nr. 3 AVB wäre der Versicherer immer leistungspflichtig. Denn für den Sozius, bei dem kein Ausschluss nach § 4 AVB eingreift, ist der Verstoß des anderen gem. § 12 I AVB auch ein Versicheru...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 243 Wenn ein Rechtsanwalt für eine Partei tätig wird, mit dieser aber keinen Anwaltsvertrag geschlossen hat, kommt eine außervertragliche Haftung – etwa wegen auftragloser Prozessführung – gemäß den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) in Betracht.[605] Dies ist etwa der Fall, wenn ein Rechtsanwalt einem Rechtsuchenden im Nachgang zu einem Antra...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Namentliche Bezeichnung

Rz. 531 Diejenigen Mitglieder der Sozietät, die den Auftrag bearbeiten und auf welche die Haftung beschränkt wird, müssen namentlich bezeichnet werden. Bei überörtlichen Sozietäten ist es zulässig, die Haftung auf die Sozien desjenigen Büros zu beschränken, in welchem der Auftrag bearbeitet wird. Die namentliche Bezeichnung der in einem Büro zugelassenen Sozien ergibt sich d...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Berechtigtes Anliegen

Rz. 121 Das Anliegen der Rechtsberater, ihre Berufshaftung durch eine Verjährungsvereinbarung mittelbar zu beschränken, ist in angemessenem Rahmen berechtigt. Das Haftungsrisiko des – allerdings durch eine Berufshaftpflichtversicherung geschützten – Rechtsberaters aus seiner beruflichen Tätigkeit in einer verrechtlichten, international verflochtenen Gesellschaft ist hoch.[350...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (1) Klauselverbote gem. § 309 BGB

Rz. 128 Insoweit bestehen nach § 309 BGB Klauselverbote, die unabhängig von einer richterlichen Wertung zur Unwirksamkeit entgegenstehender AGB führen, betreffendmehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Zusammenfassung

Rz. 242 Aus der Rechtsprechung zu den nachvertraglichen Pflichten lässt sich die Empfehlung ableiten, dass ein Rechtsanwalt bei Beendigung des Mandats, insb. nach einer Kündigung des Anwaltsvertrages durch einen Beteiligten, sorgfältig prüfen muss, über welche Risiken der ehemalige Auftraggeber noch aufzuklären ist und welche Handlungen noch vorzunehmen sind, um drohende Rec...mehr

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Literaturverzeichnis

Zur Spezialliteratur siehe die Hinweise vor den einzelnen Teilen bzw. Paragraphen. Arndt/Lerch/Sandkühler, Bundesnotarordnung, 8. Aufl. 2016 Assmann/Schütze, Handbuch des Kapitalanlagerechts, 4. Aufl. 2015 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. 2019 v. Bar/Mankowski, Internationales Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl. 2003 Bd. II, 2. Aufl. 2019 Baumbac...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / II. Eigenhaftung der Verhandlungsgehilfen

Rz. 4 Die Verhandlungsgehilfen selbst haften i.d.R. nur dann, wenn ihre Pflichtverletzung den Tatbestand einer unerlaubten Handlung (§§ 823 ff. BGB) erfüllt. Die Unzulänglichkeiten des deliktischen Vermögensschutzes (vgl. § 8 Rdn 3, § 10 Rdn 3) will die Rechtsprechung auch dadurch mildern, dass Vertreter, Vermittler und sonstige Sachwalter, die an Vertragsverhandlungen andere...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages

Rz. 211 § 44 Satz 2 BRAO setzt voraus, dass der Rechtsanwalt "in seinem Beruf in Anspruch genommen wird". Dies bedeutet, dass dem Rechtsanwalt ein Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages zugegangen sein muss. Dies ist nicht der Fall, wenn dem Rechtsanwalt eine bloße Gefälligkeit (vgl. Rdn 28 ff.) oder eine anwaltsfremde Tätigkeit (vgl. Rdn 161 ff.) angetragen wird.mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / Literaturtipps

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Fehler des Gerichts

Rz. 54 Es gehört zu den vertraglichen Pflichten des Anwalts, durch vollständigen Sachvortrag und geeignete Rechtsausführungen auch darauf hinzuwirken, gerichtliche Fehler möglichst zu vermeiden (vgl. § 2 Rdn 237 ff.). Schon daraus folgt, dass eine Haftung des Anwalts auch dann in Betracht kommt, wenn er dieser Aufgabe nicht gerecht geworden und deshalb eine Fehlentscheidung ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / h) Rechtsfolge einer unzulässigen Haftungskonzentration

Rz. 534 Die Rechtsfolgen unzulässiger Haftungskonzentrationen sind in § 52 Abs. 2 BRAO nicht geregelt. Insoweit gelten § 139 BGB (vgl. Rdn 497 ff.) oder § 306 BGB (vgl. Rdn 515). § 52 Abs. 2 Satz 2 BRAO ist zu entnehmen, dass eine Haftungskonzentration nicht wirksam sein soll, wenn die Haftung auf das gesamthänderisch gebundene Vermögen der Sozietät beschränkt wird, also kei...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / g) Verjährung

Rz. 49 Da ein Dritter bei einem fremden Vertrag mit Schutzwirkung zu seinen Gunsten grds. nicht besser stehen darf als der Auftraggeber, verjährt ein Schadensersatzanspruch des Dritten aus einem solchen Rechtsberatervertrag nach den Vorschriften, die für die vertragliche Haftung des ersatzpflichtigen Rechtsberaters gelten (vgl. § 7 Rdn 2 ff.); dies gilt auch dann, wenn diese...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Nachvertragliche Aufklärungspflichten

Rz. 231 Die Rechtsprechung hat aus § 242 BGB besondere nachwirkende Vertragspflichten zur Aufklärung und Belehrung des ehemaligen Auftraggebers abgeleitet, da kein Beteiligter den Vertragszweck nachträglich vereiteln oder gefährden darf. Hierbei geht es aber i.d.R. nur um Nebenpflichten, nicht um ein Fortdauern der – etwa auf Beratung gerichteten – vertraglichen Hauptpflicht...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Verjährung der Sekundärhaftung

Rz. 239 Für Altfälle im Anwendungsbereich des bis zum 15.12.2004 gültigen § 51b BRAO kann die Sekundärhaftung noch bedeutsam sein.[594] Dabei handelt es sich um eine von der Rechtsprechung entwickelte sekundäre vertragliche Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Auftraggeber auf eine eigene Schadensersatzpflicht hinzuweisen und über die Verjährung dieses Anspruchs zu belehren. Di...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 63 Der Experte kann seine Dritthaftung aus einem Gutachten- oder Prüfvertrag beschränken, indem er in seinem Gutachten oder Prüfbericht klargestellt, dass dieses Werk nur dem internen Gebrauch des Auftraggebers dienen soll und/oder in bestimmten Punkten auf dessen ungeprüften Angaben beruht.[236] Um zu verhindern, dass Einwendungen und Einreden des Rechtsanwalts, Steuerbe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Ausgleich im Innenverhältnis

Rz. 428 Zwischen mehreren – analog § 128 BGB persönlich haftenden – Gesellschaftern einer BGB-Außen-Gesellschaft besteht ein echtes Gesamtschuldverhältnis, weshalb sich der Ausgleich unter den haftenden Rechtsanwälten im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB richtet. Danach sind mehrere Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Beistand im Scheidungsverfahren

Rz. 201 Wenn ein Rechtsanwalt dem Antragsgegner in einer Scheidungs- und Kindschaftsfolgesache (§ 48 Abs. 1 Nr. 3 BRAO, § 138 FamFG) gerichtlich als Beistand (§ 12 FamFG) zugeordnet wird, entsteht zwischen der Partei und dem Beistand kein Vertrags-, sondern ein gesetzliches Schuldverhältnis.[516] Dieses Beistandsverhältnis kann auch ohne Zustimmung oder sogar gegen den Wille...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. § 44 Satz 2 BRAO

Rz. 210 Einen gesetzlich normierten Sonderfall des Verschuldens bei Vertragsschluss sowie des Anspruchs aus §§ 675 Abs. 1, 663 BGB enthält § 44 Satz 2 BRAO . Nach § 44 Satz 1 BRAO muss ein Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, die Ablehnung unverzüglich erklären. Wenn der Rechtsanwalt diese Erklärung schuldhaft verzög...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / d) Verschulden vor oder bei Vertragsschluss

Rz. 12 Ein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB kann sich auch ergeben wegen eines Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss ("culpa in contrahendo"), also wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung in einem Schuldverhältnis der Vertragsverhandlungen (§ 311 Abs. 2 BGB).[14] Beispiele Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater will ein Mandatsangebot, z.B. zur Erhebung einer K...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (2) Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 145 Eine verjährungserleichternde Einzelvereinbarung kann sich nicht nur auf Schadensersatzansprüche wegen leichter, sondern auch wegen grober Fahrlässigkeit (§ 276 Abs. 2 BGB) erstrecken;[387] § 202 Abs. 1 BGB verbietet nur eine Vorausabrede bei Haftung wegen Vorsatzes (vgl. § 276 Abs. 3 BGB). Eine einzelvertragliche Verjährungserleichterung, die Schadensersatzansprüche...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Gesetzliche nachvertragliche Pflichten

Rz. 230 Nachvertragliche (Neben-)Pflichten werden dem Rechtsanwalt in §§ 203 Abs. 1 Nr. 3, 204 StGB (Schweigepflicht), § 356 StGB (Verbot des Parteiverrats), § 50 Abs. 2 BRAO (Aufbewahrung von Handakten),[570] §§ 675 Abs. 1, 666 BGB (Rechenschaftslegung) oder §§ 675 Abs. 1, 667 BGB (Herausgabe erlangter Gegenstände) auferlegt. Diese Pflichten sind allerdings haftungsrechtlic...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / A. Gegenstand des Versicherungsschutzes

In Ergänzung von Teil 1.1 § 1 I bietet der Versicherer Versicherungsschutz für 1. die Partnerschaftsgesellschaft oder die Sozietät, in der der Versicherungsnehmer als Partner oder Sozius tätig ist, 2. den Versicherungsnehmer für Verstöße 2.1 die vor seinem Eintritt in die Partnerschaftsgesellschaft oder Sozietät begangen wurden, entsprechend §§ 128, 130 HGB (Eintrittsversicheru...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Die Regelung des § 52 BRAO

Rz. 480 § 52 BRAO hat einen berufsrechtlichen und einen zivilrechtlichen Gehalt.[1111] Im Folgenden werden nur die zivilrechtlichen Fragen, d.h. die Haftung des Rechtsanwalts ggü. seinem Auftraggeber und die Möglichkeiten einer vertraglichen Haftungsbeschränkung, näher untersucht. § 52 BRAO entspricht inhaltlich weitgehend § 67a StBerG sowie § 54a WPO . Allerdings können Steu...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / 3. Interesse des Gläubigers am Schutz des Dritten

Rz. 12 Ein vertraglicher Drittschutz setzt ferner voraus, dass der Vertragsgläubiger ein schutzwürdiges Interesse haben muss, den Dritten in den Schutzbereich seines Vertrages mit dem Schuldner einzubeziehen.[43] Nur in Ausnahmefällen darf die Haftung des Vertragsschuldners ggü. dem Vertragsgläubiger um eine Haftung ggü. einem Dritten erweitert werden.mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Allgemeines

Rz. 112 Im Gegensatz zur Vorschrift des § 225 BGB a.F., die nur eine Erleichterung, nicht aber einen Ausschluss oder eine Erschwerung der Verjährung zuließ, ist das neue Recht der Verjährung von (verjährbaren) Ansprüchen (§§ 194 ff. BGB) grds. insgesamt nachgiebig, sodass es der allgemeinen Vertragsfreiheit der beteiligten Parteien unterliegt.[330] Nach § 202 Abs. 1 BGB ist e...mehr

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§ 14 Bürgerlich-rechtliche ... / IV. Verschulden

Rz. 16 Das für eine Prospekthaftung erforderliche Verschulden (§§ 276 bis 278 BGB) wird durch die Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen indiziert.[61] Dieser hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[62] Welche Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prospektverantwortlichen zu stellen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.[63] Für den Verantwor...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr