Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.5 Anschaffungskostenermittlung: einzubeziehende Aufwendungen

Der Anschaffungsvorgang beginnt nach IDW RS HFA 11.25 mit der ersten Handlung, die auf den Erwerb einer konkreten Software gerichtet ist. DRS 24.84 stellt auf den bindenden Beschluss des Gremiums ab, das für den Erwerb der Software verantwortlich ist. Der Anschaffungsvorgang endet nach IDW RS HFA 11.34 sobald die angeschaffte Software gemäß ihrer Zweckbestimmung im Zuge des L...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.1 Erscheinungsformen von Software

Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronischen Geräten eingebettet ist und nur ...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.8 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter Software

Eine Modifikation i. S. d. DRS 24 ist eine Erweiterung der Software oder eine über den ursprünglichen Zustand der Software hinausgehende wesentliche Verbesserung. Davon ist auszugehen, wenn Funktionen für den betrieblichen Gebrauch neu geschaffen werden, die in der ursprünglichen Software nicht enthalten waren (Erweiterung des Anwendungsbereichs der Software). Als Beispiel f...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.7 Aufwendungen für die Herstellung der Betriebsbereitschaft

Wie oben dargestellt sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle unmittelbar durch die Anschaffung verursachten Aufwendungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft als Teil der Anschaffungskosten zu aktivieren. Zur Herstellung der Betriebsbereitschaft können z. B. folgende Aufwendungen anfallen: Aufwendungen für das Customizing, um die Software an die betrieblichen Prozesse des erwerbe...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.4 Einordnung erworbener Software als materieller oder immaterieller Vermögensgegenstand

Software wird oftmals zusammen mit Hardware beschafft oder es werden mehrere Softwareprodukte gemeinsam beschafft. Aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes ergibt sich daher bei vielen Anschaffungsvorgängen die Notwendigkeit, die erworbenen Vermögensgegenstände voneinander abzugrenzen und den Gesamtkaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen. Eine Software k...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.13 Aufwendungen für Updates und Releasewechsel

Die Aktualisierung von Software erfolgt durch Updates, Upgrades oder Releasewechsel. Diese warten und aktualisieren die vorhandene Software, verbessern die Gebrauchsfähigkeit oder schaffen ggf. neue Funktionen. Hinsichtlich der buchhalterischen Behandlung sind nach IDW RS HFA 11.21 daher folgende Fälle zu unterscheiden: Wartung bzw. Modernisierung: Die Software-Aktualisierungs...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.2 Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte Software des Anlagevermögens

Handelsrechtlich besteht für selbst geschaffene Software des Anlagevermögens ein Aktivierungswahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB. Danach darf eine in der Entwicklung befindliche Software, die dem Anlagevermögen zuzuordnen ist, (wahlweise) aktiviert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:[1] Durch die angefallenen Aufwendungen entsteht am Ende des Entwicklu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.3.2 "Back-to-Back"-Finanzierungen bei Personengesellschaften

Rz. 49 § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c) S. 2 Doppelbuchst. bb) EStG betrifft "Back-to-Back"-Finanzierungen, bei denen ein Dritter die Kapitalerträge schuldet und die Kapitalanlage im Zusammenhang mit einer Kapitalüberlassung an eine Personengesellschaft steht, bei der der Gläubiger der Kapitalerträge oder eine diesem nahestehende Person als Mitunternehmer beteiligt ist, sofern ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3 Handelsrecht

3.1 Handelsgesetzbuch Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.3 Branchenspezifische Vorschriften

Rz. 25 Neben dem HGB und dem PublG bestehen kraft Rechtsverordnung (entsprechend § 330 HGB) für bestimmte Geschäftszweige spezielle Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften, die möglicherweise auch auf Stiftungen anzuwenden sind.[1] Hierunter fällt bspw. die Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen.[2] Diese schreibt für Pflegeeinri...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.1 Handelsgesetzbuch

Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung im Regelfall keine R...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.4 Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 39 Das IDW empfindet es als "sachgerecht"[1], dass alle Stiftungen, die in wesentlichem Umfang[2] Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Abgrenzungsposten und abnutzbares Anlagevermögen zu erfassen haben, ihre Rechnungslegung auf freiwilliger Basis gemäß den Grundsätzen kaufmännischer Bilanzierung ausgestalten – unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buc...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 1 Überblick

Rz. 1 Auf dem Gebiet der Rechnungslegung von Stiftungen bestehen keine allgemeinen Regelungen.[1] Einzelne Regelungen zur Rechnungslegung von Stiftungen finden sich in 3 Rechtsbereichen: im Stiftungsrecht[2] (hier vornehmlich in den Landesstiftungsgesetzen), im Handelsrecht und im Steuerrecht. Vor diesem Hintergrund könnte die zuletzt im Dezember 2013 aktualisierte Stellungn...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.2 Publizitätsgesetz

Rz. 24 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind die Offenlegungsvorschriften des Publizitätsgesetzes auch für Stiftungen des bürgerlichen Rechts gültig,[1] sofern diese ein Gewerbe betreiben und die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG überschreiten.[2] Dann sind die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 2. Abschnitts im 3. Buch des HGB (§§ 264–335c HGB) ausnahmsweise...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.2 Bürgerliches Gesetzbuch

Rz. 3 Für rechtsfähige privatrechtliche Stiftungen galten über § 86 Satz 1 BGB a. F. bisher die Vorschriften des BGB bezüglich rechtsfähiger Vereine [1] und damit auch die dortigen Vorschriften zur Rechnungslegung (§§ 259, 260, 666 BGB).[2] Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts wurde § 86 Satz 1 BGB a. F. zwar durch § 84a Abs. 1 Satz 1 BGB ersetzt, dieser...mehr

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Bilanzierung von Finanzinst... / 1.4 Dokumentation von Bewertungseinheiten

Pflicht zur Dokumentation Eine Bewertungseinheit ist bei ihrer Begründung angemessen zu dokumentieren. Die Dokumentation muss spätestens bei Abschluss des Sicherungsinstruments vorliegen, da eine rückwirkende Begründung von Bewertungseinheiten unzulässig ist (Vermeidung von Bilanzpolitik). Ferner ist die Wirksamkeit von Bewertungseinheiten laufend mittels Wirksamkeitstests (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 10 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 25 Die Vorschrift entspricht der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, wonach Personensteuern sich ausnahmslos nicht steuermindernd auswirken dürfen, sondern Einkommensverwendung darstellen. Ebenso wie bei der ESt ist es auch bei der KSt nicht gerechtfertigt, für einzelne Personensteuern eine Ausnahme vom Abzugsverbot zu machen. Dies gilt auch für ausländische Steuern.[1] Der Be...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / I. Begriff des Handelsrechts

Rz. 1 Das Handelsrecht wird gemeinhin als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet, gilt also nur für einen Ausschnitt des Privatrechtsbereichs: für die Kaufleute.[1] Es unterstützt den Wirtschaftsverkehr durch Rechtsklarheit, Publizität und erhöhten Vertrauensschutz (§§ 5, 15, 366 HGB) und zielt auf eine rasche Abwicklung der Handelsgeschäfte (z.B. § 377 HGB: unverzüglich...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Rechtsformunterschiede im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Arbeitsrecht

Rz. 248 Einzelunternehmern, Personen- und Kapitalgesellschaften zeichnen sich durch Rechtsformunterschiede aus. Neben der steuerlichen Betrachtung sind die "klassischen" Abgrenzungskriterien zur Kapitalbeschaffung und Haftungsbeschränkung von wesentlicher Bedeutung. Für Familienunternehmen sind Rechtsformunterschiede bei der Publizität von Jahresabschlüssen häufig entscheidu...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / II. Subjektives System des deutschen Handelsrechts

Rz. 4 In verschiedenen Rechtssystemen kann Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit von Bestimmungen eines Handelsrechts entweder objektiv das Handelsgeschäft oder subjektiv der Kaufmannsbegriff sein. Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861 als Vorgängergesetz zum heutigen HGB stellte das Handelsgeschäft in den Mittelpunkt. Kaufmann war, wer ein solches Gesc...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / Literaturtipps

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / Literaturtipps

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Rechte des Kommittenten an Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft

Rz. 152 Der Kommissionär schließt das Ausführungsgeschäft im eigenen Namen mit dem Dritten ab. Dies hat zur Folge, dass das Ausführungsgeschäft Rechte und Pflichten nur zwischen dem Kommissionär und dem Dritten begründet. Sämtliche Forderungen aus dem Ausführungsgeschäft, wie z.B. der Anspruch auf Kaufpreiszahlung oder Lieferung, stehen somit nicht dem Kommittenten, sondern ...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 4. Entgeltlichkeit und Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 13 Die Rspr. verlangte für den Gewerbebegriff, dass der Betrieb auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist.[19] Es musste also die Absicht bestehen, einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erzielen. Ob dies tatsächlich geschieht, ist unbeachtlich. Problematisch ist dieses Merkmal insbesondere bei karitativen Unternehmen und öffentlichen Versorgungsunternehmen. Solch...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 5. Keine freiberufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit

Rz. 14 Nach ihren historisch gewachsenen Berufsbildern und der Verkehrsanschauung betreiben die freien Berufe, Wissenschaftler und Künstler kein Gewerbe. Eine Definition der freien Berufe ist aus § 1 Abs. 2 PartGG und § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG bekannt. Dieser aus dem Steuerrecht herrührende Katalog gilt allerdings nicht für den handelsrechtlichen Gewerbebegriff. So sind etwa In...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / b) Bestehenlassen der Eintragung

Rz. 31 Von der Anmeldung des Erlöschens der Firma kann der Unternehmer aber auch absehen und in Ausübung der Eintragungsoption nach § 2 HGB die Firma bestehen lassen.[70] Er muss seine Wahl durch eine materiell-rechtliche Erklärung zum Ausdruck bringen. Denn in einer auf §§ 29, 1 HGB gestützten Erklärung liegt grds. kein gleichzeitiger Antrag nach § 2 HGB.[71] Die Tatbeständ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 1. Zivilrecht

Rz. 54 Im Mittelstand findet sich verbreitet nach wie vor die Unternehmensform des Einzelunternehmens. Diese "Rechtsform" kann man ohne Weiteres als nachfolgeuntauglich bezeichnen. Dies gilt zunächst aus haftungsrechtlicher Sicht. Rz. 55 Zwar ist es möglich, die erbrechtliche Erbenhaftung durch Ausschlagung (§§ 1945, 1953 BGB) auszuschließen oder auf den Nachlass zu beschränk...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Allgemeines

Rz. 32 Die Firma ist entsprechend ihrer namensrechtlichen Natur ein absolutes Recht. Der Unternehmensträger hat an ihr ein absolutes subjektives Recht.[61] Doch ist das Firmenrecht, anders als das Namensrecht der natürlichen Person, ein Mischrecht.[62] Es weist nicht nur persönlichkeitsrechtliche, sondern auch vermögensrechtliche und wettbewerbliche Züge auf.[63] Das RG vern...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Einzelkaufmann

Rz. 149 Unterhält der Einzelkaufmann nur ein Unternehmen, so darf er nur eine Firma führen.[462] Das gilt auch dann, wenn der Kaufmann zu seinem Unternehmen noch ein weiteres mit dem Recht auf Firmenfortführung hinzuerwirbt und er beide Unternehmen vereinigt. Denn nach der Vereinigung ist nur noch ein Unternehmen vorhanden.[463] Dem Kaufmann steht es aber frei – will er die ...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / c) Saldoanerkenntnis

Rz. 65 Unabhängig davon, ob man der in der Rspr. vertretenen Novationstheorie folgt, wonach durch das Saldoanerkenntnis die bisherigen Forderungen erlöschen und durch eine neue abstrakte Forderung ersetzt werden[132] oder die überwiegend im Schrifttum vertretene Ansicht für zutreffend hält, dass es sich beim Saldoanerkenntnis um ein abstraktes Schuldanerkenntnis handele, das...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 6. Erlaubtsein der Tätigkeit?

Rz. 16 Für die Bestimmung des Gewerbebegriffs ist es unbeachtlich, ob die gewerbliche Tätigkeit öffentlich-rechtlich erlaubt ist.[37] Ein Gewerbe kann nach § 7 HGB auch vorliegen, wenn dessen Ausübung nicht öffentlich-rechtlich erlaubt ist. Zweck des § 7 HGB ist die Erleichterung des kaufmännischen Verkehrs durch Trennung des Handelsrechts von öffentlich-rechtlichen Vorschri...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Rügeobliegenheit bei Qualitätsmängeln

Rz. 115 Die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf ist in § 377 HGB geregelt. § 377 HGB lässt die allgemeinen kaufrechtlichen Mängelansprüche (§ 437 BGB) inhaltlich unberührt und regelt nur den Fall, dass beim beiderseitigen Handelskauf der Käufer nicht unverzüglich rügt.[223] Der Schutzzweck des § 377 HGB besteht darin, den Verkäufer vor der Inanspruchnahme und vo...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Guter Glaube an die Vertretungsmacht

Rz. 75 Der gute Glaube an die Vertretungsmacht ist im Rechtsverkehr grds. unerheblich. Da in der Praxis jedoch zwischen der Vertretungs- und der Verfügungsmacht zumeist nicht streng getrennt wird und oftmals beim Handeln im Betrieb auch nicht feststellbar ist, ob der Betriebsinhaber im eigenen oder im fremden Namen auftritt, wird von der bislang wohl herrschenden Meinung mit...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / b) Verrechnung der Forderungen

Rz. 62 Nach § 355 Abs. 1 HGB erfolgt die Verrechnung "in regelmäßigen Zeitabschnitten". Das Gesetz geht damit vom Grundsatz eines Periodenkontokorrents aus.[123] Möglich ist auch die Vereinbarung eines Staffelkontokorrents, bei dem die Verrechnung bereits dann erfolgt, sobald eine neue Forderung oder Leistung in das Kontokorrent eingestellt wird.[124] Rz. 63 Beim Girokonto ha...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Kommissionsvertrag

Rz. 140 Der Kommissionsvertrag regelt die vertraglichen Rechte und Pflichten im Verhältnis des Kommissionärs zum Kommittenten. Es handelt sich dabei um einen formlos gültigen, gegenseitigen Vertrag über eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB), der bei Einzelgeschäften einen Werkvertrag,[303] bei ständiger Verbindung einen Dienstvertrag [304] darstellt.[305] Die Abgre...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / III. Verwandte Rechtsgebiete

Rz. 5 Im HGB finden sich neben den beschriebenen handelsrechtlichen Vorschriften zahlreiche weitere Regelungen. In den §§ 105 ff., 161 ff. und 230 ff. HGB sind die offene Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft und die stille Gesellschaft geregelt. Sie knüpfen im Grundsatz allesamt an das Handelsgewerbe als das sie prägende Element an. Insoweit leuchtet ihre Verortung...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / III. Betreiben eines Gewerbes

Rz. 19 Nach § 1 Abs. 1 2. Halbs. HGB ist Kaufmann, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Dieses Tatbestandsmerkmal entscheidet, in welcher Person die Kaufmannseigenschaft bejaht wird. Das Gewerbe betreibt die natürliche oder juristische Person, in deren Namen das Handelsgewerbe ausgeübt wird.[49] Ohne Bedeutung ist, für wessen Rechnung die Verträge abgeschlossen werden bzw. wem d...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtslage vor dem HRefG

Rz. 66 Der BGH hatte für die Firma des Einzelkaufmanns entschieden, dessen namensrechtliche Interessen gingen denjenigen der Insolvenzgläubiger vor.[143] Daher konnte der Insolvenzverwalter die zur Fortführung der Firma durch den Erwerber des Handelsgeschäfts des Gemeinschuldners erforderliche Einwilligung nicht rechtswirksam erklären. Zustimmen musste vielmehr der Gemeinsch...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Sog. Minderfirma

Rz. 28 Während die Firma dem Kaufmann vorbehalten ist, kann eine Geschäftsbezeichnung auch von einem nicht ins Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden i.S.d. § 2 HGB oder Freiberufler verwendet werden. Gebraucht der Nichtkaufmann die Geschäftsbezeichnung als seinen firmenähnlichen Namen, d.h. als Unternehmensbezeichnung im Geschäftsverkehr, die lediglich deshalb...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / V. Kleingewerbliche Land- und Forstwirte

Rz. 56 § 3 HGB gilt nur für Land- und Forstwirte mit kaufmännischem Gewerbebetrieb i.S.d. § 1 Abs. 2 HGB. Kleingewerbliche Land- und Forstwirte können aber auf das Wahlrecht aus § 2 HGB zurückgreifen. § 3 Abs. 1 HGB erklärt nur § 1 HGB, nicht auch § 2 HGB für unanwendbar. Sie können daher durch Eintragung im Handelsregister zu Kaufleuten werden. Die Anmeldungsbefugnis dieser...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / II. Begriff des Gewerbes

Rz. 9 Im geltenden Recht gibt es keinen einheitlichen Gewerbebegriff. Das HGB selbst enthält keine gesetzliche Definition. Die Grundsätze zum Gewerbebegriff aus anderen Rechtsgebieten können zwar aufgrund der "Relativität der Rechtsbegriffe" nur mit Vorsicht übertragen werden.[12] Allerdings kann auf die Rspr. zum Gewerbebegriff aus § 196 BGB a.F. aufgrund enger Überschneidu...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / I. Allgemeines

Rz. 57 Nach § 5 HGB kann bei einer Eintragung im Handelsregister gegenüber demjenigen, der sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, dass das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei. Die Vorschrift des § 5 HGB fingiert ein unter einer Firma betriebenes Gewerbe als Handelsgewerbe, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist.[106] M...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 1. Übersicht

Rz. 65 Die Firma des Gemeinschuldners fällt in die Insolvenzmasse.[134] Während des Insolvenzverfahrens führt der Insolvenzverwalter das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma weiter und nimmt den Firmenschutz wahr.[135] Der Insolvenzverwalter darf allerdings nicht das Erlöschen der Firma zur Eintragung im Handelsregister anmelden, da die Vollbeendigung des Geschäfts ers...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Rechtslage zum aktuellen Firmenrecht

Rz. 68 Bei den Kapitalgesellschaften besteht weitgehend Einigkeit über die Verwertungsbefugnis der Personenfirma allein durch den Insolvenzverwalter.[148] Wegen der (auch hier vertretenen) Anwendung des § 24 Abs. 2 HGB auch auf Kapitalgesellschaften wird neuerdings aber – zu Unrecht – auch die Zustimmung des Namensgebers bei der Verwertung in der Insolvenz befürwortet.[149] ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / I. Mögliche Träger (Firmenfähigkeit)

Rz. 154 Firmenfähig sind nur Kaufleute. Die frühere Unterscheidung zwischen Vollkaufleuten und nicht firmenfähigen Minderkaufleuten (§ 4 Abs. 1 HGB a.F.) ist mit dem HRefG entfallen. Nicht eingetragene Kleingewerbetreibende oder Land- und Forstwirte sowie Freiberufler können aber weiterhin keine Firma führen. Neben dem Einzelkaufmann sind OHG, KG, EWIV, AG und KGaA, GmbH, eG...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 1. Wahlrecht der Eintragung

Rz. 48 Ein Land- oder Forstwirt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, ist nach § 3 Abs. 1 HGB zunächst kein Kaufmann. Er kann allerdings nach § 3 Abs. 2 HGB sein Wahlrecht ausüben. Die Ausübung des Wahlrechts erfolgt – wie in § 2 Satz 2 HGB – durch Anmeldung beim Registergericht. Diese Anmeldung ist nicht nur formaler Antrag, sondern b...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Frei gewordene Firma

Rz. 94 Das Gebot der Firmenwahrheit begleitet die Firma, solange diese besteht und entfaltet u.U. in Bezug auf Dritte selbst dann noch Wirkung, wenn sie erloschen ist. Die Firma des Einzelkaufmanns erlischt, wenn sie nicht mehr benutzt, das Handelsgewerbe dauernd und nicht nur vorübergehend aufgegeben wird. Rein formal ist die erloschene Firma nun "frei", und doch kann die F...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 1. Äußerliche Erkennbarkeit und wirtschaftliche Tätigkeit am Markt

Rz. 10 Eine innere, für Dritte nicht erkennbare Absicht, wie z.B. stille Beteiligung an einem Handelsgewerbe oder das ständige Spekulieren mit Wertpapieren an der Börse, reicht allein nicht aus. Die Tätigkeit muss vielmehr nach außen in Erscheinung treten und anbietend sein.[15] Daher betreibt eine Vermögensverwaltungsgesellschaft, wenn sie nicht nach außen hin auftritt, kei...mehr

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§ 1 Kaufmannsbegriff / 2. Gewerbebetrieb

Rz. 59 Nach § 5 HGB muss ein "unter der Firma betriebene(s) Gewerbe" vorliegen. Zu Recht geht die ganz herrschende Meinung unter wortlautgetreuer Auslegung davon aus, § 5 HGB erfasse nur solche Unternehmen, die ein Gewerbe (s. hierzu oben Rdn 9 ff.) betreiben. Eingetragene Nichtgewerbetreibende oder Freiberufler gelten daher von vornherein nicht nach § 5 HGB als Kaufleute.[109]mehr