Fachbeiträge & Kommentare zu Haushaltsführung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Unterhaltsrechtlicher Schutz von Elterngeld (Satz 1)

Rz. 4 Die Unterhaltspflicht wird durch die Zahlung von Elterngeld und vergleichbaren Leistungen der Länder nur berührt, soweit die Zahlungen zusammen den Betrag von 300 EUR im Monat übersteigen.[1] Den Unterhaltspflichten stehen entsprechende Ansprüche von Unterhaltsbedürftigen gegenüber, die bis zu dem genannten Betrag ebenfalls nicht verändert werden. Systematisch sieht Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.1 Entsendezulage

Entsendezulagen sind Zulagen, die wegen der vorübergehenden Beschäftigung in einem anderen Land gezahlt werden. Regelmäßig sollen hiermit die höheren Lebenshaltungskosten in dem anderen Land ausgeglichen werden (z. B. Miete, Verpflegung etc.). Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Es ist jedoch im Einzelfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG

Rz. 33 Nach § 15 Abs. 1a UStG sind Aufwendungen, für die das (Betriebsausgaben-)Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 7, Abs. 7 oder des § 12 Nr. 1 EStG gilt, vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Das gilt nicht für Bewirtungsaufwendungen, soweit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG einen Abzug angemessener und nachgewiesener Aufwendungen ausschließt.[1] Betroffen vom Vorsteuerau...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB Vorbemerkungen zu § 535

Rz. 1 Das Mietrecht des BGB gliedert sich in drei Teile: §§ 535–548 beinhalten allgemeine Regelungen für Mietverhältnisse, beziehen sich also auf die Miete von Gegenständen, Wohn- und anderen Räumen. §§ 549–577a regeln die Wohnraummiete, wobei im zweiten Unterabschnitt (§§ 556 bis 561) Regelungen zur Miete (Ersatz für das Wort "Mietzins") zu finden sind. §§ 578–580a bezieht sic...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.3 Ambulante Betreuungseinrichtungen

Rz. 3a Nach Abs. 1a sind ambulante Betreuungseinrichtungen, die für Pflegebedürftige dauerhaft pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen (Betreuungsdienste), in ihrer rechtlichen Behandlung ambulanten Pflegeeinrichtungen gleichgestellt. Die für Pflegedienste nach dem SGB XI geltenden Vorschriften finden auf Betreuungsdienste entsprechende...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 2.2 Ambulante Pflegeeinrichtungen

Rz. 3 Der Begriff der ambulanten Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) in Abs. 1 ist – auch zur Erhaltung bereits bewährter Versorgungsstrukturen – weit gefasst. Hierunter fallen nicht nur die herkömmlichen Sozialstationen in freigemeinnütziger oder kommunaler Trägerschaft, sondern auch private Hauspflegedienste. Wesentlich für den Begriff der Pflegedienste i. S. d. § 71 sind ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.5 Duldungsklagen

Rz. 256 Der Vermieter kann den Mieter auf Duldung derjenigen Einwirkungen auf die gemieteten Räume in Anspruch nehmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder des Gebäudes erforderlich sind; damit soll sichergestellt werden, dass der Vermieter seine Gewährleistungspflicht aus § 535 Abs. 1 Satz 2 erfüllen kann. Voraussetzung ist eine Ankündigung des Beginns und des voraussichtli...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – in der Regel mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, we...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 2 Einkommensteuerliche Rechtsänderungen und Vordruckänderungen 2023

Rz. 5 Gesetzliche Änderungen Die Änderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Jahressteuergesetz 2022 und dem Inflationsausgleichsgesetz. Im Folgenden die wesentlichen Änderungen: Kinder Der Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG) wurde auf 3.012 EUR (bisher 2.810 EUR) für jeden Elternteil erhöht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) beträgt jetzt für da...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6 Umzugskosten bei Auszug aus der Ehewohnung

Die Kosten für die Umzugsspedition sind Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, und können in Höhe von 20 % der Aufwendungen (höchstens 4.000 EUR)[1] geltend gemacht werden. Die Steuerermäßigung setzt den Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung durch Beleg des Kreditinstitu...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.3 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinstehende Steuerpflichtige[1] können einen Entlastungsbetrag ab VZ 2023 in Höhe von 4.260 EUR im Kalenderjahr von der Summe der Einkünfte abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder Kindergeld zusteht.[2] Für jedes weitere Kind i. S. d. § 24b Abs. 1 EStG erhöht sich der Betrag nach um 240 EUR je wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.4 Steuerbefreiung für eigengenutzte Wohnungen

Rz. 38 Von der Steuerpflicht ausgenommen sind nach dem auch für Veräußerungen nach dem 31.12.1998 geltenden § 23 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG Wirtschaftsgüter (Grundstück und grundstücksgleiche Rechte oder Teile davon), die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 6 Begriff der Haushaltsgemeinschaft

Der Begriff der Haushaltsgemeinschaft ist im Gesetz definiert. Hiernach kommt es allein auf die gemeinsame Wirtschaftsführung ("Wirtschaften aus einem Topf") von Personen in der Wohngemeinschaft und nicht auch auf die Dauer des Zusammenlebens an. Die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft setzt hingegen nicht die melderechtliche Meldung der anderen Person in der Wohnung des Ste...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 4 Beschäftigung Familienangehöriger

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis wird grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, dass jemand für einen nahen Verwandten oder Familienangehörigen im Haushalt tätig ist. Allerdings muss hier unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die "Arbeitnehmereigenschaft" geprüft werden. Dazu gehören insbesondere die Feststellungen, ob es sich bei der Tätigkeit um ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Gleichwertigkeit der Haushaltsführung

Rz. 146 Beide Eheleute haben nach § 1360 S. 1 BGB grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt zu leisten. Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung gelten nach § 1360 S. 2 BGB als gleichwertig. Die gleichwertige Verpflichtung der Ehegatten, einerseits durch Arbeit und durch das eigene Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB), andererseits d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Haushaltsführung für einen neuen Partner

Rz. 1470 Der Wert von Hausarbeit und/oder Kindesbetreuung wird mit dem Wert des späteren Erwerbseinkommens als Surrogat in Ansatz gebracht.[1551] Es findet allerdings keine "Monetarisierung" des Werts der Hausarbeit dahingehend statt, dass die Höhe des Ansatzes dem Umfang der notwendigen Hausarbeit etc. entspricht.[1552] Rz. 1471 Führt der Unterhaltsberechtigte einem neuen Pa...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Gemeinsame Haushaltsführung

Rz. 1861 Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann herabgesetzt werden, wenn der Bedarf mit der Ersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung mit einem ebenfalls berufstätigen Ehegatten teilweise abgedeckt ist.[2015] Ein Doppelhaushalt ist schlicht günstiger als ein Einzelhaushalt.[2016] Die Berechnung der Ersparnis hat nach Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsreformgeset...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Aufgabenverteilung in der Ehe

Rz. 94 Der Anspruch auf den Erhalt eines Beitrages zum Familienunterhalt besteht zwischen den Eheleuten gegenseitig.[116] Daher ist nach § 1360 BGB jeder Ehegatte zugleich Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter. Rz. 95 Der Anspruch umfasst die Bedürfnisse der gesamten Familie einschließlich der Kinder. Der Unterhaltsanspruch der Kinder ergibt sich jedoch ausschli...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 6. Der Rollentausch oder die "Hausmann"-Rechtsprechung

Rz. 455 Im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners ist das Spannungsverhältnis zwischen der Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern aus der alten – beendeten – Lebensgemeinschaft des Unterhaltsschuldners und seiner Unterhaltspflicht gegenüber den minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindern aus der aktu...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 172 Die Darlegungs- und Beweislast [357] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[358] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen. Rz. 173 Dabei geht der BGH in std. Rspr.[359] von folgender Systematik des Wech...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Haushaltsführungsehe

Rz. 147 Bei der sogenannten Haushaltsführungsehe erfüllt der haushaltsführende Ehegatte durch die Haushaltsführung seine gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 1360 S. 2 BGB), weil die Haushaltsführung "eine gleichwertige und nicht ergänzungsbedürftige Beitragsleistung zum Familienunterhalt" darstellt.[155] Dem nicht erwerbstätigen Ehegatten sind vom anderen Ehepartner in angemess...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Versorgungsleistungen für einen neuen Partner

Rz. 486 Lebt der Unterhaltsberechtigte mit einem neuen Partner zusammen, entfällt die Bedürftigkeit nicht ohne weiteres. Führt der Unterhaltsberechtigte allerdings seinem neuen Partner den Haushalt oder erbringt er sonstige Versorgungsleistungen, so können die von diesem erbrachten Gegenleistungen nicht mehr als unentgeltlich beurteilt werden, sondern müssen vielmehr als Verg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Beiträge der Ehegatten zum Familienunterhalt

Rz. 73 Es unterliegt der freien Entscheidung der Eheleute, wie sie die Arbeit in der Familie aufteilen, wer und in welchem Umfang durch Erwerbstätigkeit zum Familieneinkommen beiträgt, ob also z.B. einer allein die Hausarbeit übernimmt und auch vorzugsweise die Betreuung etwaiger Kinder.[82] Jeder Ehegatte leistet seinen Beitrag zum Familienunterhalt entsprechend der von ihm ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Abgrenzung der Aufwendungen der privaten Lebenshaltungskosten von Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten

Rz. 141 Häufig kommt es zu sog. gemischten Aufwendungen. Diese sind teilweise betrieblich und teilweise privat veranlasst. Bei Überschneidung von betrieblichem und privatem Bereich stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die damit zusammenhängenden Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar sind. Diese Kosten werden als gemischte Aufwendungen bezeichnet. § 12 Nr. 1 S...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Doppelverdienerehe

Rz. 150 In einer Doppelverdienerehe haben sich die Ehegatten gemeinsam um die Kinder zu kümmern.[157] Ebenso gemeinsam müssen sich die Eheleute um die Haushaltstätigkeit kümmern. Dies erfolgt bei gleicher beruflicher Belastung nach dem Prinzip der hälftigen Teilung, ansonsten nach dem jeweiligen Anteil der Erwerbstätigkeit. Rz. 151 Dies bedeutet konkret, dass im Falle voller ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 7. Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts ab VZ 2014

Rz. 33 Im Zuge der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts (Rdn 36, 527 ff.) [38] gibt es neue Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung. Diese gelten auch für bereits bestehende doppelte Haushaltsführungen und verlangen das "Innehaben einer Wohnung" des Arbeitnehmers am Hauptwohnsitz sowie seine "finanzielle Beteiligung an den Kosten ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / a) Der Rollentausch

Rz. 460 Die Übernahme der Haushaltsführung und Kinderbetreuung in der neuen Lebensgemeinschaft durch den Unterhaltsschuldner, der in der alten Lebensgemeinschaft durch sein Erwerbseinkommen den Familienunterhalt gesichert hat, führt zum Wegfall, jedenfalls aber zur Beschränkung der Leistungsfähigkeit. Rz. 461 Die Frage, ob diese Entscheidung des Unterhaltsschuldners mit ihren...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Lebensbedarf der Familie

Rz. 123 Der Familienunterhalt dient der Deckung des gesamten Lebensbedarfs der Ehegatten und der Kinder, also der gesamten Familie. Der Familienunterhalt nach § 1360a Abs. 1 BGB umfasst daher alles, was nach den ehelichen Lebensverhältnissen, insbesondere den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten erforderlich und angemessen ist, um die Kosten des Haushaltes, d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Überblick zu den prägenden und nicht prägenden Einkünften

Rz. 1522 In der Ehe angelegte sind folgende Einkünfte:mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Systematik: Ehebedingter Nachteil und nacheheliche Solidarität

Rz. 6 Rz. 7 Bei nachehelichen Unterhaltsansprüchen müssen immer die unterschiedlichen Auswirkungen von ehebedingtem Nachteil und der nachehelichen Solidarität beachtet werden:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Nichterwerbsehe

Rz. 158 Sind beide Ehegatten nicht erwerbstätig, etwa weil sie über eigene sonstige Einkünfte verfügen, z.B. Renten, Ruhegehalt, Erträgnisse aus Vermögen etc., haben sie zum Familienunterhalt entsprechend ihrer Einkünfte beizutragen. An der Haushaltsführung haben sich jedoch beide in gleicher Weise, also mit hälftigem Anteil, zu beteiligen. Versorgt ganz oder überwiegend nur ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Regelung der Erwerbstätigkeit

Rz. 291 Nach dem Grundverständnis der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 1353 BGB und der Freiheit der Eheleute, Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit nach § 1356 BGB frei zu regeln, ist es Sache der Ehepartner, die Frage der Lebensgestaltung und Rollenverteilung einverständlich zu regeln. Ob solche Vereinbarungen, jedenfalls im Bereich eheliche Lebensgemeinschaft, Lebenspla...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / c) (Neben-)Erwerbstätigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 469 Der haushaltsführende Unterhaltsschuldner ist gegenüber den minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindern aus der alten Lebensgemeinschaft jedenfalls dann zur Ausübung einer (Neben-)Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn er in der neuen Lebensgemeinschaft nur den Haushalt führt und keine oder Kinder des neuen Lebenspartners betreut. Im Rahmen der Haushaltsfü...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / XI. Billigkeitskriterium der nachehelichen Solidarität

Rz. 135 Der BGH betont in ständiger Rspr., dass § 1578b BGB nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile beschränkt ist, sondern auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität [257] erfasst, die auch beim Aufstockungsunterhalt einer Befristung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgründen entgegenstehen kann.[258] Auch wenn keine ehebedingten Nachteile festste...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Leitlinien der Oberlandesgerichte zur Erwerbsobliegenheit

Rz. 1132 Die Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte sehen Folgendes zur Erwerbsverpflichtung bei Kinderbetreuung vor:[1159] Die Zumutbarkeit von Erwerbstätigkeit neben Betreuung von Kindern nach Vollendung des 3. Lebensjahres (vgl. §§ 1570 Abs. 1 S. 1, 1615l Abs. 2 S. 3 BGB) richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Bei B...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Erwerbsobliegenheit der Ehegatten

Rz. 117 Die Verpflichtung des erwerbstätigen Ehegatten geht in der Regel dahin, einer Arbeit nachzugehen, die seinen Fähigkeiten und seiner beruflichen Fortbildung entspricht und durch die der finanzielle Bedarf der Familie gedeckt werden kann. Reichen die Einkünfte nicht aus, kann vom Ehegatten auch ein Berufswechsel oder die Aufnahme einer anderen, besser bezahlten Arbeits...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Selbstbehalt

Rz. 510 Im Rahmen der nach den allgemeinen Grundsätzen zu bestimmenden Leistungsfähigkeit ist zu klären, in welcher Höhe den Großeltern gegenüber dem (Enkel-)Kind der Selbstbehalt zusteht. Im Unterhaltsrechtsverhältnis mit dem (Enkel-)Kind sind die Großeltern andere unterhaltspflichtige Verwandte i.S.d. § 1603 Abs. 2 Satz 3,[680] trotzdem trifft sie im Verhältnis zum (Enkel-...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Abgrenzung der prägenden zu nicht prägenden Einkünften

Rz. 1518 Ob Einkünfte, die (frühere) Ehegatten erzielen, zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen herangezogen werden, beurteilt sich danach, ob sie hinsichtlich der Ehe sogenannten prägenden Charakter tragen. Rz. 1519 Ein solcher prägender Charakter liegt vor, wenn die konkrete Einkunftsquelle in der Ehe vorhanden war oder in der Ehe angelegt war. Dies gilt auch für ihre norm...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Bedarf des zusammenlebenden Ehegatten

Rz. 200 Der Ehegatte ist seinen Schwiegereltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Im Hinblick auf deren nachrangige Unterhaltsansprüche muss der Ehegatte deshalb keine Schmälerung seines angemessenen Bedarfs hinnehmen.[202] Dies gilt unabhängig davon, ob dem Unterhaltsverpflichteten mehr oder aber weniger verbleibt, als seinem Ehegatten zur Verfügung steht. Der Pflichtige...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Vereinbarung über Familienunterhalt

Rz. 294 Der Anspruch auf Zahlung von Getrenntlebensunterhalt, § 1361 BGB, und der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, §§ 1569 ff. BGB, sind auf die Zahlung einer Geldrente gerichtet.[318] Familienunterhalt, den die Eheleute gegenseitig schulden, ist letztlich eine Kombination von gegenseitigen Geldleistungen (Wirtschaftsgeld, Taschengeld) und Naturalleistungen (Haushaltsfüh...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Werbungskosten

Rz. 137 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen sind Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: undmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Vereinbarung zum Unterhalt für voreheliche Kinder

Rz. 303 Unterhaltsverpflichtungen bestehen nur im Hinblick auf eigene Kinder. Gegenüber Stiefkindern[326] und bedürftigen Verwandten des anderen Ehegatten[327] besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Gewährung von Unterhalt nach § 1360a BGB. Dem ein Stiefkind betreuenden Ehepartner steht allerdings das Recht zu, seinen eigenen Beitrag zum Familienunterhalt unter Berücksich...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / X. Speziell: Befristung von Krankheits- und Altersunterhalt (§§ 1571, 1572 BGB) – Ehebedingte Nachteile bei Krankheits- und Altersunterhalt

Rz. 125 Eine Krankheit als solche ist in aller Regel nicht ehebedingt. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[241] Rz. 126 Entsprechendes gilt auch für den Altersunterhalt.[242] Rz. 127 Beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil nur daraus ergeben, dass ein Unterhaltsberechtigt...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Gestaltung der Berufstätigkeit während der Ehe

Rz. 138 In der Praxis wird gelegentlich die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen es hat, wenn die Eheleute während der Ehe unterschiedlicher Auffassung über eine Erwerbstätigkeit der Unterhaltsberechtigten waren, der jetzt unterhaltspflichtige Ehegatte also in der Vergangenheit das Unterlassen einer Erwerbstätigkeit "geduldet" hat.[268] Der BGH hat diese Frage als unbeacht...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Werbungskosten

Rz. 641 Werbungskosten bei Arbeitnehmern sind alle Aufwendungen, die ihnen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung ihrer Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erwachsen (§ 9 Abs. 1, 2 EStG) wie:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / B. Familienunterhalt, §§ 1360, 1360a BGB

Rz. 47 Der Anspruch auf Zahlung von Getrenntlebensunterhalt, § 1361 BGB, und der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, §§ 1569 ff. BGB, sind auf die Zahlung einer Geldrente gerichtet. Familienunterhalt, den die Eheleute gegenseitig schulden, ist letztlich eine Kombination von gegenseitigen Geldleistungen (Wirtschaftsgeld, Taschengeld) und Naturalleistungen (Haushaltsführung)....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 91 Auch die Leistungsfähigkeit des z.B. zur Zahlung von Wirtschaftsgeld verpflichteten Ehegatten ist nicht Voraussetzung für den Anspruch auf Familienunterhalt. Dies gilt bis zu der Grenze, dass der Verpflichtete überhaupt in der Lage ist, zum Unterhalt beizutragen. Der Anspruch entfällt daher, wenn ein Ehegatte weder durch Erwerbstätigkeit noch durch Vermögenseinkünfte ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Keine Betreuung eigener Kinder in der neuen Lebensgemeinschaft

Rz. 467 Der Unterhaltsschuldner kann sich nicht auf die Haushaltsführung in der neuen Lebensgemeinschaft beschränken, wenn er kein Kind betreut. Im Unterhaltsrechtsverhältnis zu den minderjährigen und/oder privilegiert volljährigen Kindern aus der alten Lebensgemeinschaft trifft ihn eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, sodass er grundsätzlich einer vollschichtigen Erwerbstä...mehr