Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

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Jung, SGB VII § 79 Umfang d... / 2.1 Umfang der Abfindung

Rz. 5 Höchstbetrag der abzufindenden Rente ist die Hälfte der Rente. Der Unfallversicherungsträger kann aber auch einen geringeren Betrag abfinden, sofern der Versicherte dies beantragt. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Regelung "bis zur Hälfte". Demgegenüber kann die Abfindung nicht für einen kürzeren Zeitraum als 10 Jahre beantragt werden. Dies ergibt sich mittelbar a...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.4 Fünf-Sechstel-Regel – Berechnung der Entgeltpunkte (HS 2)

Rz. 89 Satz 1 HS 2 sieht die Begrenzung der Bewertung der ermittelten Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten durch die Fünf-Sechstel-Regel vor. Für lediglich glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten werden nur höchstens 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze bei der Bewertung berücksichtigt. Rz. 90 Die Bewertung nur glaubhaft gemachter Zeiten ist ein ...mehr

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Jung, SGB VII § 78 Abfindun... / 2.1 Voraussetzungen der Abfindung

Rz. 7 Abgefunden werden nur Renten auf unbestimmte Zeit. Dies ergibt sich mittelbar aus Abs. 2 Nr. 2, wonach nicht zu erwarten sein darf, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit innerhalb des Abfindungszeitraums wesentlich sinkt. Eine Rente als vorläufige Entschädigung würde diese Voraussetzung nicht erfüllen. Die Prüfung und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – die Gewähru...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.13 Sonderregelung für Hessen (Absatz 12)

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.13 Sonderregelung für Hessen

22.13.1 Landesbezirkliche Regelung über Besitzstandswahrung (Absatz 12 Satz 1) Die Überleitungsregelung betrifft nur den KAV Hessen und räumt den landesbezirklichen Tarifvertragsparteien in Hessen die Befugnis ein, Regelungen über eine Besitzstandswahrung für vom HGTAV erfasste Angestellte zu vereinbaren, und zwar nicht nur zum Zwecke der Überleitung dieser Arbeitnehmer in de...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.13.1 Landesbezirkliche Regelung über Besitzstandswahrung (Absatz 12 Satz 1)

Die Überleitungsregelung betrifft nur den KAV Hessen und räumt den landesbezirklichen Tarifvertragsparteien in Hessen die Befugnis ein, Regelungen über eine Besitzstandswahrung für vom HGTAV erfasste Angestellte zu vereinbaren, und zwar nicht nur zum Zwecke der Überleitung dieser Arbeitnehmer in den Geltungsbereich des TV-V, sondern für die gesamte Dauer dieser Arbeitsverhäl...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.13.2 Vereinbarung von Eingruppierungsbeispielen (Absatz 12 Satz 2)

Wegen des unterschiedlichen Eingruppierungssystems von BAT und HGTAV ist ergänzend klargestellt worden, dass auch für die Angestellten, für die bislang der HGTAV maßgebend ist, den landesbezirklichen Tarifvertragsparteien nach Nr. 3 der Vorbemerkungen der Anlage 1 die Befugnis zusteht, weitere Eingruppierungsbeispiele zu vereinbaren.mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 2.6 Freistellung für Jugendleiter

Die meisten Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen vor, dass der Arbeitgeber in Jugendhilfe, Jugendpflege oder Jugendwohlfahrtspflege tätigen Arbeitnehmern auf Antrag besonderen Urlaub gewährt. Während des Urlaubs ist ganz überwiegend keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten (Ausnahme Hessen: Entgeltfortzahlung mit Erstattungsmöglichkeit). Für die einzelnen ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.13.3 Berücksichtigung bereits bestehender Fallgruppen (Absatz 12 Satz 3)

Bei der Vereinbarung weiterer Beispiele zu den Entgeltgruppen 1 bis 11 haben die Tarifvertragsparteien auf landesbezirklicher Ebene auch die Fallgruppen zu berücksichtigen, die der HGTAV über den BAT hinaus vorsieht.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.5.1 Vereinbarung durch landesbezirkliche Regelungen (Absatz 4 Satz 1)

Die zuschlagspflichtigen Arbeiten sowie die Höhe der Zuschläge sind auf landesbezirklicher Ebene zu vereinbaren. Es liegen u. a. folgende landesbezirkliche Tarifverträge gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 TV-V vor:mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 3 Bildungsurlaub

Einige Bundesländer sehen in eigenen Gesetzen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer vor. Gegenstand ist vorrangig die berufliche oder politische Weiterbildung. Dem Bildungsurlaub zugänglich sind dabei grundsätzlich nur solche Veranstaltungen, die von der Landesverwaltung als geeignet anerkannt wurden. Im Regelfall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 10 Arbeitstage Bildungsurlaub in 2...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.1 Fortsetzungserkrankung

Infographic Wird der Arbeitnehmer nach seiner Genesung erneut arbeitsunfähig krank und besteht ein Zusammenhang zu der ersten Arbeitsunfähigkeit, so stellt sich die Frage nach der Höchstdauer der Entgeltfortzahlung. § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG hält eine Sonderregelung für diesen Fall bereit. Sie gilt, wenn der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Di...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.1 Vorbemerkungen

§ 22 ist die umfangreichste Vorschrift im Mantelteil des TV-V. Dies beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien von Anfang an das Ziel verfolgt haben, das am Stichtag der Überleitung in den Betrieben vorhandene Personal vollständig in den TV-V überzuleiten, um ein unter Umständen jahrelanges Nebeneinander von BAT und BMT-G II einerseits sowie TV-V andererseits zu vermeiden...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.1 Räumlicher, betrieblicher, fachlicher und persönlicher Geltungsbereich

Räumlich gilt der Tarifvertrag im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, d. h. sowohl im Tarifgebiet West als auch im Tarifgebiet Ost. Betrieblich gilt der TV-V hauptsächlich für den kommunalen Versorgungsbereich, was zum einen durch die ausdrückliche Erwähnung der Versorgungsbetriebe und deren Definition in Satz 2 sowie zum anderen dadurch zum Ausdruck kommt, dass d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.3 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seine Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des Ur...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 3.4 Ärztliche Untersuchung (Absatz 3)

Nach § 3 Abs. 3 TV-V ist der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt die Untersuchung nicht durch einen vom Arbeitgeber bestimmten Arzt, sondern durch den Vertrauensarzt. Vertr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.2 Begriff des Betriebs gewerblicher Art (Abs. 1, 2)

Rz. 14 § 4 Abs. 1 KStG definiert den Betrieb gewerblicher Art als eine Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich heraushebt. Dient ein Betrieb überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt, kann er als Hoheitsbetrieb nach § 4 Abs. 5 KStG ke...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.4 Verpachtung eines Betriebs (Abs. 4)

Rz. 24 Nach § 4 Abs. 4 KStG ist auch die Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art ein solcher Betrieb. Aufgrund dieser Bestimmung führt die Verpachtung zu gewerblichen Einkünften, nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1] Es fällt jedoch nicht jede Verpachtung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts unter die Steuerpflicht; verpachtet werden mus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.3 Abgrenzung zu den Hoheitsbetrieben (Abs. 3, 5)

Rz. 20 Nicht unter die Steuerpflicht fällt das hoheitliche Handeln. Die Einbeziehung der Betriebe gewerblicher Art in die Steuerpflicht dient der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit bei vergleichbaren Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechtssubjekten. Hoheitliches Handeln, das nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern der Erfüllung von ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.5 Zusammenfassung mehrerer Betriebe (Abs. 6)

Rz. 26 Steuersubjekt ist die juristische Person des öffentlichen Rechts für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art; bei jedem von ihnen ist eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen.[1] Da somit regelmäßig kein Verlustausgleich zwischen mehreren Betrieben möglich ist, stellt sich die Frage, ob mehrere, an sich selbstständige Betriebe gewerblicher Art zu einem einhei...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / Zusammenfassung

Begriff Infolge des BVerfG-Urteils vom 10.4.2018[1], durch welches verschiedene Regelungen der Einheitsbewertung letztlich auch für Zwecke der Grundsteuer für mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt wurden, hat der Gesetzgeber die Grundsteuererhebung mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)[2] (wieder) auf eine verfassungskonforme Basis gestellt und damit neue Bewertungsverfahr...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.6 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Grundsteuerwertbescheid mit seinen gesonderten Feststellungen ist der Finanzrechtsweg i. S. d. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. Zunächst ist im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als Rechtsbehelf der Einspruch gem. 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft. Entsprechendes gilt, wenn ein beantragter Verwaltungsakt, z. B. eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 Bew...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 § 219 BewG wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] in das Bewertungsgesetz eingefügt und seither nicht geändert. Die Regelung entspricht im Wesentlichen unter Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten § 19 BewG zur Einheitsbewertung.[2] § 219 BewG ist gem. § 266 Abs. 1 BewG erstmals für den Hautfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 anzuwenden. Rz. 5 Der sachlich...mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / B. Übersicht der Grunderwerbsteuersätze per 1.7.2024

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ZErb 11/2024, Die Familiens... / 1. Problemstellung

§ 15 Abs. 1 S. 2 S. 1 ErbStG gilt im Übrigen nur für im Inland errichtete Stiftungen. Es stellt sich daher die Frage, wie die Beschränkung des § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG auf inländische Stiftungen mit der unionsrechtlichen Kapitalverkehrs- bzw. Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.[26] Die Niederlassungsfreiheit ist insoweit allerdings nur berührt, wenn der Stifter mit der Erri...mehr

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V / 52 Verwertung der Erkenntnisse eines (gesperrten) V-Mannes [Rdn 3966]

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G / 5 Gesetzesnovellen [Rdn 2044]

Rdn 2045 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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Wintergeld und Beitragserst... / 5.3 Abführung der Umlage

Die Umlage ist im Wege der Selbstveranlagung, d. h. ohne vorherige gesonderte Aufforderung vom Arbeitgeber zu entrichten. Beginn und Ende der Umlagepflicht sind vom Arbeitgeber der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen Einzugsstelle (s. u.) unaufgefordert und unverzüglich zu melden. Wird die Umlage auch von den Arbeitnehmern aufgebracht, so ist der Arbeitgeber wie bei...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Kausalität

Rz. 95 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung setzen nach § 28 Abs. 3 VVG sowohl bei Vorsatz als auch bei grober Fahrlässigkeit voraus, dass die Obliegenheitsverletzung kausal für den Eintritt des Versicherungsfalls oder für die Feststellungen im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall oder den Umfang der vom Versicherer zu erbringenden Leistungen ist. Dabei reicht es nicht ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / f) Studenten

Rz. 79 Medizinstudenten werden im praktischen Jahr (PJ) im Rahmen der Universitätsausbildung tätig. Der Medizinstudent im PJ ist im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses in der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers mitversichert, soweit hierfür weder eine anderweitige Deckung noch ein Freistellungsanspruch besteht (2.1.1 (3) BBR). Dem Träger de...mehr

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B / 55 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Allgemeines [Rdn 1529]

Rdn 1530 Literaturhinweise: Arnoldi, Das Beweisantragsrecht im Bußgeldverfahren, NStZ 2023, 525 Beck/Berr/Schäpe, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 8. Aufl. 2022 Beck/Löhle (Hrsg.), Fehlerquellen bei polizeilichen Meßverfahren: Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 13. Aufl. 2023 Bellmann, Täteridentifikation anhand eine Lichtbildes – Teil 1: Wiedererke...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / Literaturtipps

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A / 7 Ablehnung, Selbstablehnung [Rdn 76]

Rdn 77 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 9. Rdn 78 1. Nach § 30 kann ein Richter Umstände, aus denen sich Ausschließungsgründe nach §§ 22, 23 oder Befangenheitsgründe nach § 24 ergeben können (→ Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 82; → Ausschluss eines Richters, Teil A Rdn 559), selbst anzeigen. Es ent...mehr

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§ 20 Unfallflucht (§ 142 StGB) / c) Personenschaden

Rz. 48 Fremdschaden i.S.d. § 142 Abs. 1 StGB bedeutet nicht nur Sachschaden, sondern selbstverständlich auch Personenschaden. Bagatellverletzungen werden allgemein nicht als bedeutender Schaden angesehen, sondern als belangloser Schaden, so dass eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 1 StGB ausscheidet. Es gilt, dass bei der Berechnung des Schadens ganz unerhebliche, nur vorüberg...mehr

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Literaturverzeichnis / 1 Verkehrszivilrecht

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2023 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 3. Auflage 2021 Balke/Reisert/Just/Schulz-Merkel, Regulierung von Verkehrsunfällen, 2. Auflage 2020 Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Auflage 2015 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrsrechts,...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 5. Umfang des Ersatzes von versicherten Kosten

Rz. 60 Ersetzt werden in allen Fällen nur tatsächlich entstandene Kosten, keine fiktiven. Übernimmt der Versicherungsnehmer selbst eine Tätigkeit, deren Kosten nach den VHB erstattet werden, so ist ein Anspruch gegen den Versicherer nicht unproblematisch. Bis zu einem gewissen Grad sind persönliche Tätigkeiten des Versicherungsnehmers unentgeltlich zu erwarten.[77] Dazu gehö...mehr

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A / 38 Auslandszeuge [Rdn 497]

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§ 24 D&O-Versicherung / 2. Claims-made-Prinzip

Rz. 77 Der D&O-Versicherung liegt – lange Jahre unangefochten – das sog. claims-made-Prinzip, das Anspruchserhebungsprinzip zugrunde.[253] Der Versicherungsfall ist nicht schon die (behauptete) Pflichtverletzung oder das etwaig daraus resultierende Schadenereignis, vielmehr erst die Geltendmachung des Haftpflichtanspruchs gegenüber den in der jeweiligen Klausel zitierten Per...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Quotelung

Rz. 237 Der Rahmen der zulässigen Kürzung bewegt sich in einem Bereich von 0 % bis 100 %.[327] Auch der "Goslarer Orientierungsrahmen" hält bei alkoholbedingter absoluter Fahruntüchtigkeit eine Leistungskürzung auf Null für angemessen.[328] Wie der BGH in der vorgenannten Entscheidung[329] ausführt, ist nicht in jedem Fall bei einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit von ein...mehr

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Literaturverzeichnis / 2 Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht

BeckOK StPO mit RiStBV und MiStra (hrsg. von Graf), 23. Ed. 15.4.2024 (zitiert als BeckOK StPO/Bearbeiter) BeckOK StVR (hrsg. von Dötsch/Koehl/Krenberger/Türpe), 51. Ed. 1.4.2024 (zitiert als BeckOK StVR/Bearbeiter) Buck/Gieg, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 3. Auflage 2023 Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 28. Auflage 2024 Fischer, Strafge...mehr

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Allgemeines Literaturverzeichnis

Ausführliche Literaturhinweise befinden sich vor den jeweiligen Kapiteln. Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, Kommentar, 82. Auflage 2024 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrecht-Handbuch, 3. Auflage 2015 Bruck/Möller (Hrsg.), VVG – Großkommentar zum Versicherungsvertragsgesetz, Band 1: Einführung §§ 1 – 18 VVG, 10. Auflage 2020 Band 2: §§ 19 – 73 VVG, 10. Auflage 2022 Band...mehr

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§ 25 Gefährdung des Straßen... / d) Zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen

Rz. 36 Ein Verkehrsteilnehmer hat seine Geschwindigkeit grundsätzlich den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.[45] Rz. 37 Eine Stelle ist dann unübersichtlich, wenn der Verkehrslauf wegen ungenügenden Überblicks nicht vollständig überblickt werden kann.[46] Die Unübersichtlichkeit muss nicht nur auf den örtlichen Gegebenheiten beruhen. Sie kann sich...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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H / 1 Haftfragen [Rdn 2100]

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§ 31 Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Rz. 1 Ebenfalls häufiger hat man es in der Praxis mit der Verteidigung wegen des Vorwurfs des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu tun. Oft wird es sich um eine Rechtsfolgenverteidigung handeln, wenn jemand den Mandanten eindeutig hat fahren sehen. Sollte sich nach Akteneinsicht herausstellen, dass niemand den Mandanten gesehen hat, so wird der Verteidiger ihm empfehlen zu schweige...mehr

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§ 25 Gefährdung des Straßen... / 1. Grob verkehrswidrig und rücksichtslos

Rz. 20 Die sieben "Todsünden", auf die nachfolgend genauer eingegangen werden soll, müssen grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangen worden sein. "Grob verkehrswidrig" betrifft dabei die objektive Seite und "rücksichtslos" die subjektive. Durch das Wort "und" wird klargestellt, dass beide Merkmale kumulativ und nicht alternativ vorliegen müssen. Rz. 21 Grob verkehrswidri...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 2. Grob fahrlässige oder vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles

Rz. 190 Der in § 81 Abs. 1 VVG für die Schadensversicherung normierte Grundsatz, dass der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei ist, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, wird in den VGB 2010 in B § 16 Nr. 1 a VGB 2010 näher ausgeführt. Der erste Absatz der Klausel hat lediglich deklaratorische Bedeutung, da er lediglich de...mehr