Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Programmkurzbeschreibung / 9.2 Erfassung der voraussichtlichen Gesellschafter-Einkünfte

Da die Analyse gesellschafterbezogen erfolgt, ist zunächst der entsprechende Gesellschafter auszuwählen. Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit werden automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen.Die weiteren sechs Einkunftsarten sind im Anschluss zu erfassen. Die Eingaben erfolgen teilweise in Höhe der Einkünfte (Nettogröße nach Abzug der Betriebsausgaben, Werbungskosten) u...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemäß § 200 Abs. 1 BewG ergibt sich der Ertragswert (auch nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren) grundsätzlich aus der Multiplikation des zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrages (i.S.d. §§ 201 und 202 BewG) mit dem Kapitalisierungsfaktor (gem. § 203 BewG). Das Produkt dieser Rechenoperation bildet jedoch nur den Ertragswert des sog. betriebsnotwendigen Ve...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Ausgangswert

Rz. 2 Ausgangspunkt für die Bestimmung des zur Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens maßgeblichen Jahresertrages ist der Gewinn i.S.v. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG.[1] Dieser wird in § 202 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BewG als "Ausgangswert" definiert, und zwar gleichermaßen für Personenunternehmen wie für Kapitalgesellschaften.[2] Die Ergebnisse aus Sonderbilanzen und Ergänzungsbi...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Erbanfall und Unternehmensvermögen

Rz. 22 Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Bereicherung des Erwerbers ist zu differenzieren zwischen Vermögensgegenständen des Privatvermögens und des Betriebsvermögens. Lag beim Erblasser Betriebsvermögen vor, so wird dies auch als Betriebsvermögen beim Erwerber behandelt, sofern er den Betrieb unverändert fortführt. Möchte der Erwerber also d...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 4. Gewerbesteuer

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Aktuelle Aspekte bei der Ge... / III. GewSt bei Veräußerungsgewinnen

Grundlage für die Berechnung der GewSt ist der Gewerbeertrag. Nach § 7 S. 1 GewStG handelt es sich hierbei um den nach den Vorschriften des EStG und KStG zu ermittelnden Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um Hinzurechnungen und Kürzungen nach den §§ 8 und 9 GewStG. Bei Personenunternehmen erfasst die GewSt nur die Einkünfte aus einem bestehenden Gewerbebet...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rückwirkung

Rz. 83 Das "Gesetz zur Anpassung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016" ist mit Wirkung zum 1.7.2016 in Kraft getreten, wurde aber erst im Bundesgesetzblatt vom 9.11.2016 verkündet.[1] Das neue Gesetz ist damit rückwirkend in Kraft getreten. Rz. 84 Im Schrifttum wird kontrovers darüber diskutiert, ob eine ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 12.2.1.1 Entnahme- oder Ausschüttungsbeschränkung (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 621 Der Gesellschaftsvertrag muss "die Entnahme oder Ausschüttung auf höchstens 37,5 Prozent des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrags des steuerrechtlichen Gewinns beschränken" (§ 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 Halbs. 1 ErbStG). Dabei bleiben "Entnahmen zur Begleichung der auf den Gewinnantei...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2022... / 3. Gewerbesteuer

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Betriebliche Schuldzinsen u... / b) Entnahmen/Einlagen

Der allgemeine Begriff der Entnahmen und Einlagen gilt auch für Zwecke der Begrenzung des Schuldzinsenabzugs. Erfasst werden alle Entnahmen bzw. Einlagen in Geld und Geldeswert und die Überführung von Sachen, Leistungen und Nutzungen in oder aus dem privaten Bereich. Beachten Sie: Die kurzfristige Einlage von Geld stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts ...mehr

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Betriebliche Schuldzinsen u... / a) Gewinnbegriff

Der Rechtsbegriff "Gewinn" ist in § 4 Abs. 1 S. 1 EStG definiert. Er ist für die Anwendung des § 4 Abs. 4a EStG maßgeblich.[22] Hierzu gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebes.[23] Der Gewinn ist nicht um vorgenommene Absetzungen für Abnutzung zu erhöhen, da die Vorschrift konzeptionell auf das steuerliche Eigenkapital bezogen ist (s. Ausführun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der besondere Steuersatz ergibt sich, wenn die steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen oder ausländischen Einkünfte in Höhe der nach § 32b Abs 2 EStG ermittelten Beträge (> Rz 22 ff) dem zu versteuernden Einkommen (zvE; zu diesem > Einkommen Rz 2) nach § 32a Abs 1 EStG hinzugerechnet oder – beim negativen Progressionsvorbehalt – von ...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / VIII. Fortsetzung des Rechtsstreits durch den bzw. die Erben

Rz. 93 Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits eine Partei und führt der Erbe oder führen die Erben den Prozess weiter, so wird kein neuer Auftrag erteilt. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort. Ab dem Erbfall, ist/sind Auftraggeber des Rechtsanwalts der Erbe/die Erben, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[35] Rz. 94 Es handelt...mehr

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§ 4 Stundenverrechnungssätz... / a) Der Fall

Rz. 83 Der Kläger nahm die Beklagte zu 1 sowie deren Haftpflichtversicherer, die Beklagte zu 2, auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall vom 4.5.2013 in Anspruch, bei dem sein Pkw, ein zum Unfallzeitpunkt rund neuneinhalb Jahre alter Mercedes Kombi 320 T mit einer Laufleistung von rund 123.700 km, hinten rechts an der Heckklappe und am Spoiler durch einen ...mehr

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§ 5 Mietwagenkosten, insbes... / a) Der Fall

Rz. 170 Die Klägerin, eine Autovermietung, verlangte von dem beklagten Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht der Geschädigten Ersatz restlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall vom 4.11.2009. Die volle Einstandspflicht der Beklagten stand außer Streit. Rz. 171 Die Geschädigte mietete bei der Klägerin für die Zeit des schädigungsbedingten Ausfalls...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.3 Umfang der Korrektur

Rz. 24 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von § 35b Abs. 1 S. 1 GewStG erfüllt, wird die Änderung des Gewinns bzw. Verlusts aus Gewerbebetrieb nach § 35b Abs. 1 S. 2 GewStG in dem GewSt-Messbescheid insoweit berücksichtigt, wie sie die Höhe des Gewerbeertrags bzw. des vortragsfähigen Gewerbeverlusts beeinflusst. Die Änderung bzw. Aufhebung nach § 35b Abs. 1 GewStG se...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4.2 Voraussetzungen

Rz. 16 Ein ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid muss geändert oder aufgehoben worden sein. Dies ist zwingende Voraussetzung für die Anwendung von § 35b Abs. 1 GewStG.[1] Aufgrund welcher Vorschrift oder in welchem Verfahren der ESt-, KSt- oder Gewinnfeststellungsbescheid geändert oder aufgehoben wurde, ist ohne Bedeutung.[2] Es kann sich z. B. um eine Änderung oder Au...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 35b GewStG enthält verfahrensrechtliche Regelungen und betrifft alle Gewerbebetriebe. § 35b Abs. 1 GewStG gilt für GewSt-Messbescheide und für Verlustfeststellungsbescheide, § 35b Abs. 2 GewStG nur für Verlustfeststellungsbescheide. Nach § 35b Abs. 1 GewStG ist der GewSt-Messbescheid bzw. der Verlustfeststellungsbescheid von Amts wegen aufzuheben oder zu ändern, wenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zollwert als Bemessungsgrundlage des Zolls

Tz. 37 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Regelfall der Verzollung erfolgt durch die Anwendung eines Wertzollsatzes. Hiernach wird ein bestimmter Zollsatz in Gestalt einer Prozentangabe auf den Zollwert der Ware angewandt. Grundsätzlich ist der Zollwert in der abzugebenden Zollanmeldung anzugeben. Zum Nachweis der Ermittlung des Zollwerts müssen die hierfür erforderlichen Unterl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Neuerungen durch den UZK

Tz. 59 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der UZK hat gegenüber dem bis zum 30.04.2016 geltenden ZK verschiedene Neuerungen gebracht. Nachfolgend soll ein Überblick wesentlicher Änderungen durch den UZK dargestellt werden bzw. darauf hingewiesen werden, was sich nicht geändert hat. Tz. 60 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auf existierende Bewilligungen, laufende Verfahren oder vorliegende E...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Fehler im Rahmen der Zollwertermittlung

Tz. 103 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass sich die Zollwertermittlung im Einzelfall als äußerst komplex darstellen kann. Keinesfalls selten kommt es zu Beanstandungen der vom Zollpflichtigen selbst vorgenommenen Zollwertermittlung. Es handelt sich – ähnlich wie bei Fehlern im Rahmen der zolltariflichen Einreihung – um keine Fehler, die vorr...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Hinzurechnung von Aufwendungen für das Sportsponsoring

Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (im Streitfall: u.a. Banden und Trikots) sowie für die Überlassung eines Vereinslogos für Werbezwecke unterliegen nach Auffassung des Niedersächsischen FG der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 1 Buchst. d bzw. § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG. FG Nds. v. 11.11.2021 – 10 K 29/20, EFG 2022, 1132, Rev. eingelegt, Az. des B...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Hinzurechnung der Miete für Standplätze mobiler Verkaufsstände

Fiktives Anlagevermögen? Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG (Hälfte der Miet- und Pachtzinsen) erfolgt für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter, wenn diese zum Anlagevermögen des Steuerpflichtigen gehören würden, was sich maßgeblich an der Zweckbestimmung im Betrieb orientiert. Werden die angemieteten Flächen als "Produktionsmittel" ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Hinzurechnung von Wartungsgebühren bei Kfz-Leasingverträgen

Der Begriff der Leasingraten i.S.d. § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist wirtschaftlich zu verstehen. Er erfasst nicht nur die laufenden Barzahlungen des Leasingnehmers an den Leasingeber. Vielmehr gehören u.a. auch die vom Leasingnehmer getragenen Instandhaltungskosten (im Streitfall: Wartungsgebühren) zu den Leasingraten. Das Niedersächsische FG hat hierzu entschieden, dass die t...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Das Besteuerungsverfahren im Rahmen der GewSt ist zweigeteilt. Es wird grundsätzlich von den FÄ und den Gemeinden durchgeführt. Das Besteuerungsverfahren zerfällt in die Ermittlung und Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen durch den GewSt-Messbescheid und die hierauf beruhende Festsetzung der GewSt durch den GewSt-Bescheid. Hierbei erlassen die FÄ den GewSt-Messbesche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Festsetzung durch GewSt-Messbescheid

Rz. 13 Die Festsetzung des GewSt-Messbetrags erfolgt durch den GewSt-Messbescheid. [1] Erlassen wird er von den FÄ. Bei dem GewSt-Messbescheid handelt es sich um einen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 AO).. Folgebescheide des GewSt-Messbescheids sind der GewSt-Bescheid (§ 16 Abs. 1 GewStG i. V. m. §§ 1 Abs. 2, 3 Abs. 2 und 155 AO), der Zerlegungsbescheid (§ 188 AO i. V. m. §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen

Leitsatz 1. Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist – ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen – wirtschaftlich zu verstehen. 2. Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der "Leasingrate" und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen. Normenkette § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG, § 305, § 306, ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 1 Länderöffnungsklausel

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 72, 105 und 125b) v. 15.11.2019, BGBl I 2019, 1546, wurde einerseits zur grundgesetzlichen Absicherung des Grundsteuer-Reformgesetzes die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer durch eine Änderung des Art. 105 Abs. 2 GG auf den Bund übertragen, ohne dass für deren Ausübung die Voraussetzungen des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 4.1 Investitionsabzugsbetrag

Rz. 1142 [Investitionsabzugsbetrag → Zeilen 96a–99, 101] Mithilfe des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG) kann die Steuerbelastung beeinflusst werden, wenn der Unternehmer beabsichtigt, innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre Investitionen zu tätigen. Siehe BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV C 6 – S 2139-b/21/10001:001, BStBl I 2022 S. 945. Rz. 1143 [Bildung des Investitio...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 3.3 Betriebsausgaben im Einzelnen

Rz. 1083 [Waren, Roh- und Hilfsstoffe → Zeile 26] Die Kosten für Waren, Roh- und Hilfsstoffe (einschließlich Nebenkosten) sind Betriebsausgaben im Zeitpunkt der Zahlung. Davon ausgenommen sind die AK oder HK für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere u. Ä., für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens. Diese sind erst bei Zufluss des Veräußerungserlöses od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 1 Steuerpflicht

Rz. 329 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 500 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1056 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Grundsätzlich geht das Finanzamt davon aus, dass ein Betriebs-Pkw auch für private Fahrten zur Verfügung steht, sodass ein Privatanteil anzusetzen ist. Nur in Ausnahmefällen kann dieses ...mehr

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Anlage EÜR (Einnahmenübersc... / 5 Gewinnermittlung

Rz. 310 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 91–93] In den Zeilen 91 bis 93 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 3.000 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 840 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 3.000 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 3.00...mehr

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§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 8 Zum 17.8.2015 ist die EuErbVO in Kraft getreten. Sie gilt seit diesem Zeitpunkt als unmittelbares Recht in Deutschland, Art. 83, 84 EuErbVO. Nach Art. 83 Abs. 1 EuErbVO ist die Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Personen anzuwenden, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind.[10] Hinsichtlich der vor dem 17.8.2015 getroffenen Rechtswahl sowie einer vor diesem Dat...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Übereinstimmung von Erhebungs- und Bemessungszeitraum (§ 10 Abs. 1 GewStG)

Rz. 3 § 10 Abs. 1 GewStG bestimmt den Begriff des maßgebenden Gewerbeertrags. Darunter ist der in dem jeweiligen Ez bezogene Gewerbeertrag zu verstehen, für den der GewSt-Messbetrag festgesetzt werden soll. Ez ist dabei nach § 14 S. 2 GewStG grundsätzlich das Kj. Der GewSt für ein bestimmtes Kj. wird somit der für dieses Kj. ermittelte Gewerbeertrag als maßgebender Gewerbeer...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 6... / 2 Begriff des Gewerbeertrags

Rz. 3 Das GewStG definiert den Begriff Gewerbeertrag nicht. Es regelt in § 7 GewStG nur dessen Ermittlung. Nach § 7 S. 1 GewStG ist der Gewerbeertrag der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt um die Hinzurechnungen nach § 8 GewStG und vermindert um die Kürzungen nach § 9 GewStG. Sonderregelungen zur Bestimmung des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.4.2 Natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG)

Rz. 7 Der abgerundete Gewerbeertrag ist bei natürlichen Personen und Personengesellschaften nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG um einen Freibetrag i. H.v. 24.500 EUR zu kürzen. Der Freibetrag darf höchstens in Höhe des abgerundeten Gewerbeertrags beansprucht werden. Durch die Gewährung des Freibetrags kann sich kein Gewerbeverlust ergeben. Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 S. ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 3. Gewerbesteuer: Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring

Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (im Streitfall u.a. Bande und Trikots) sowie für die Überlassung eines Vereinslogos für Werbezwecke unterliegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung gem. § 8 Nr.1 d) GewStG bzw. § 8 Nr. 1 f) GewStG. FG Nds. v. 11.11.2021 – 10 K 29/20, Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 5/22mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG

Streitig ist die außerbilanzielle Hinzurechnung der Abschreibung einer Forderung nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG. Die Beteiligungsquote für Zwecke der Berücksichtigung von Forderungsverlusten nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG ist bei einer mittelbar über eine vermögensverwaltende KG gehaltenen GmbH-Beteiligung nicht nach dem Anteil der vermögensverwaltenden KG, sondern nach dem Anteil de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 34 Durch Gesetz v. 13.9.1993[1] sind die S. 2–10 a. F. angefügt worden, die Sonderregelungen für den Eintritt von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und von Organen der staatlichen Wohnungspolitik in die Steuerpflicht enthalten. Durch Gesetz v. 28.10.1994[2] wurde S. 11 a. F. angefügt. Rz. 34a § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG 1984 befreite gemeinnützige Wohnungsunternehmen i. S. d....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 7 G... / 2.3 Schema der Einkommensermittlung

Rz. 7 Aus der Systematik der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ergibt sich ein Schema zur Einkommensermittlung.[1] Dieses Schema hat für zwei Fragen materielle Bedeutung, nämlich für die Frage, welcher Betrag als "Gewinn aus Gewerbebetrieb" der GewSt zugrunde zu legen ist, und ob die abzugsfähigen Spenden einen vortragsfähigen Verlust erhöhen. Dabei besteht die Prob...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Entsprechende Anwendung der §§ 7–13 (Satz 1)

„(9) 1 Ist eine ausländische Familienstiftung oder eine andere ausländische Stiftung im Sinne des Absatzes 10 ...” Rz. 406 [Autor/Stand] Zurechnungssubjekte. Subjekte der in Abs. 9 normierten Einkünftezurechnung sind ausländische Familienstiftungen sowie andere ausländische Stiftungen (vgl. auch Rz. 472). Wer dies ist, bestimmt sich nach den Regeln in Abs. 1–4 bzw. Abs. 10. "....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Bis einschließlich VZ 2012: Entsprechende Anwendung von § 5 und § 12 sowie Ausschluss der Anwendung des Vierten Teils des AStG

„(5) [1] §§ 5 und 12 sind entsprechend anzuwenden.” Rz. 246 [Autor/Stand] Widersprüchliche Regelung. Die in § 15 Abs. 5 a.F. angeordnete entsprechende Anwendung von § 5 ist insoweit in sich widersprüchlich, als § 15 Abs. 1 bis zum VZ 2012 einschließlich eine Einkommenszurechnung und § 5 nur eine Einkünftezurechnung vorsahen. Außerdem erfordert § 15 Abs. 1 ausdrücklich die unb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Verhältnis zu innerstaatlichen Rechtsvorschriften

Rz. 76 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 2 Nr. 1 KStG. Das Verhältnis von § 15 zu § 2 Nr. 1 KStG ist unter einem doppelten Gesichtspunkt zu betrachten: Mit Blick auf die Rechtsfolgen stehen die Vorschrift losgelöst nebeneinander. Die Zurechnung von Stiftungseinkünften erfolgt unabhängig davon, ob die Stiftung inländische Einkünfte (i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i.V.m. § 49 EStG)...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Spätere Gesetzesänderungen

Rz. 9 [Autor/Stand] JStG 2009. Durch das JStG 2009[2] wurden die Abs. 6 und 7 angefügt. Mit § 15 Abs. 6 versuchte der Gesetzgeber, unionsrechtlichen Bedenken der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen, die ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet hatte (vgl. § 15 AStG Anh. 2 Rz. 6). Von der Einkommenszurechnung (heute: Einkünftezu...mehr

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ZErb 10/2022, Nachsteuerpfl... / I. Problemstellung

§ 13a ErbStG gewährt bei der Unternehmensnachfolge für begünstigtes Vermögen einen Verschonungsabschlag von 85 % (Regelverschonung). Bei Vorliegen der besonderen Voraussetzungen des § 13a Abs. 10 ErbStG bleiben sogar 100 % des begünstigten Vermögens erbschaftsteuerfrei (Vollverschonung), sofern der Erwerb unter Hinzurechnung bestimmter Vorerwerbe 26 Mio. EUR nicht übersteigt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 401 [Autor/Stand] Systematische Einordnung und allgemeiner Norminhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG (vgl. Rz. 10) neu geschaffene und durch das ATAD-UmsG (vgl. Rz. 11) ergänzte Abs. 9 normiert keinen eigenständigen Tatbestand der Zurechnung zu einem Zurechnungsadressaten. Vielmehr wird der Umfang derjenigen Stiftungseinkünfte, welche dem Zurechnungsadressaten gem. Abs. ...mehr