Fachbeiträge & Kommentare zu Hinzurechnung

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.7 Anlagen

I. Unterhaltstabelle II. Zahlbetragstabelle III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO III. Umrechnung dynamisierter Titel alten Rechts gemäß § 36 Nr. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erforderlich. An die Stelle des bisherigen Prozentsatzes vom Re...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Siehe Düsseldorfer Tabelle, Stand: 1.1.2019 II. Tabelle Zahlbeträge Siehe Tabelle Zahlbeträge III. Umrechnung dynamischer Titel über Kindesunterhalt in Mindestunterhalt gemäß § 36 Abs. 3 EGZPO Ist Kindesunterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Regelbetrages zu leisten, bleibt der vor dem 31.12.2007 errichtete Titel bestehen. Eine Abänderung ist nicht erfor...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2019

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / b) Auskunftsansprüche gegen den Begünstigten

Nach schweizerischem Recht ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung zur Pflichtteilsberechnungsmasse im Falle der Pflichtteilsverletzung (Art. 476, 527, 529 ZGB[59]) hinzuzurechnen. Den Erben wird ein erbrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem Begünstigten der Versicherung (analog) Art. 607 Abs. 3 und 610 Abs. 2 ZGB gewährt.[60] Die Hinzurechnung des Rückkaufswerts ...mehr

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AGS 01/2019, Berechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde – über die das Beschwerdegericht gem. §§ 68 Abs. 1 S. 5, 66 Abs. 6 S. 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter zu entscheiden hat – ist statthaft und auch i.Ü. zulässig, §§ 68 Abs. 1, 63 Abs. 3 S. 2 GKG. Insbesondere ist die Mindestbeschwer von 200,00 EUR erreicht, denn die Beschwer der Staatskasse beträgt (265,50 EUR + 61,16 EUR =) 326,66 EUR. Bes...mehr

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AGkompakt 12/2018, Abrechnu... / IV. Hilfsaufrechnungsforderung ist höher als die Klageforderung

Wert der Hilfsaufrechnung wird nur bis zur Höhe der Klageforderung addiert Übersteigt der Wert der Hilfsaufrechnung den Wert der Klageforderung, so ist dies im Falle einer Entscheidung unbeachtlich, weil die Hilfsaufrechnungsforderung maximal in Höhe der Klageforderung zur Aufrechnung eingesetzt wird und auch nur insoweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung ergehen kann ...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Leasing

Leitsatz 1. Die Hinzurechnung verausgabter Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG findet auch bei der Refinanzierung von Leasinggeschäften statt (sog. Doppelstockmodell). 2. § 19 Abs. 4 GewStDV findet auf den in den Leasingraten enthaltenen Zinsanteil keine Anwendung. Bei der Hinzurechnung der Leasingraten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG handelt es sich weder um Entgelt...mehr

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Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften; Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Die gegen den Erblasser festgesetzte Einkommensteuer kann auch dann als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden, wenn der Erblasser noch zu seinen Lebzeiten gegen die Steuerfestsetzung Einspruch eingelegt hat und AdV des angefochtenen Bescheids gewährt wurde. 2. Bei der Ermittlung der Zahl der Beschäftigten einer Holdinggesellschaft sind die Arbeitnehmer von Gese...mehr

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Umfang der Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG

Leitsatz 1. Die in einem Feststellungsbescheid i.S. des § 18 Abs. 1 Satz 1 AStG enthaltene Regelung, dass Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafter gemäß § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtig sind, ist für die Steuerfestsetzung des unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschafters bindend (§ 182 Abs. 1 AO). Bei Bestandskraft de...mehr

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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

Kommentar Mit einem neuen Schreiben hat das BMF seine aus 2005 stammenden Aussagen zum betrieblichen Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG aktualisiert und dabei insbesondere die zwischenzeitlich ergangene BFH-Rechtsprechung zum Themenkreis eingearbeitet. Entnimmt ein Unternehmer seinem Betrieb mehr Mittel, als er einlegt und als Gewinn erwirtschaftet, kann er seine betrieb...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

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Tonnagesteuer: Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach § 9 Nr. 3 Satz 3 GewStG erfasst auch Gewinn aus der Hinzurechnung eines Unterschiedsbetrags

Leitsatz 1. Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum Betriebsvermögensvergleich sind die Wirtschaftsgüter, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und ­auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit ­deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben. 2. Der Gewinn aus der Hinz...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung bei Rückstellung für drohende Haftungsinanspruchnahme nach § 73 AO

Leitsatz Aufwendungen einer Organgesellschaft aufgrund einer Haftungsinanspruchnahme für Körperschaftsteuerschulden des Organträgers nach § 73 AO fallen nicht unter das Abzugsverbot des § 10 Nr. 2 KStG. Sie sind als vGA zu qualifizieren. Normenkette § 8 Abs. 3 Satz 2, § 10 Nr. 2 KStG, § 73 AO Sachverhalt Zwischen der Klägerin als Organgesellschaft und der B‐AG als Organträgeri...mehr

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Besteuerung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs nach § 5 Abs. 1 ErbStG

Leitsatz Auch ein erlangter Pflichtteilsanspruch kann zum Erwerb von Vermögen führen, das dem güterrechtlichen Anfangsvermögen i. S. d. § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen ist. Dies gilt aber nur dann, wenn der Pflichtteilsanspruch tatsächlich erfüllt worden ist. Sachverhalt Der Kläger war Erbe seiner verstorbenen Ehefrau (Erblasserin). Die Erblasserin war in früheren Jahren in ...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung der Schuldzinsen bei Cash-Pooling

Leitsatz 1. Die Grundsätze einer ausnahmsweise zulässigen Saldierung von Zinsaufwendungen bei wechselseitig gewährten Darlehen gelten bei der Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrages auch für Darlehen innerhalb eines Cash-Pools. 2. Die vielfältigen wechselseitigen Schuldverhältnisse innerhalb eines Cash-Pools sind im Falle ­der Saldierung bankarbeitstäglich zusammenzufassen u...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung

Tz. 110 Um das Ziel der Gesetzesregelung zu wahren, unangemessene Steuervorteile auszugleichen, ohne darüber hinausgehende Mehrbelastungen aufzuerlegen, legt Absatz 1 fest, daß bei entsprechendem Antrag auf die auf den Hinzurechnungsbetrag entfallende Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) die Steuern angerechnet werden, die zu Lasten der ausländischen Gesellschaft von den in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Einkommensermittlung

Tz. 28 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Aus dem Bil-Ergebnis (s Tz 27) bzw dem Überschuss der Einnahmen über die WK (s Tz 27) ist nach den §§ 7–10 KStG und den aufgrund des § 8 Abs 1 KStG anzuwendenden Vorschriften des EStG das Einkommen zu ermitteln (insbes Hinzurechnung der nabzb Ausgaben, Abzug der stfreien Einnahmen). Bei der Ermittlung des "Gesamteinkommens", das als Grundlage ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Volle Berücksichtigung der durch die partielle Steuerpflicht ausgelösten Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer sowie des Solidaritätszuschlags

Tz. 31 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die pauschale Einkommensermittlung (s Tz 30), die auf § 6 Abs 1 bzw § 6 Abs 5 S 1 KStG beruht, schließt es uE nicht aus, Aufwendungen, die ausschl den stpfl Teil der Kasse betreffen, dort auch in vollem Umfang zu berücksichtigen. Insbes die durch die partielle St-Pflicht entstehende Belastung mit KSt, SolZ und ggf GewSt ist uE – entgegen der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 12 Steueranrechnung

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dr. Reiner Fu, Richter am Finanzgericht Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Hinweis: Die Kommentierung stammt ursprünglich von Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer und wurde nunmehr durch Herrn Dr. Reiner Fu überarbeitet und auf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Fälle angenommener Umgehung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ertragsteuern: Missbrauch mit Gesellschaftsgründungen ohne eigentlichen Geschäftsbetrieb bzw. ohne ernstlich durchgeführtes Gesellschaftsverhältnis (BFH v. 06.11.1964, VI 210/63 U, BStBl III 1965, 52; BFH v. 25.09.1969, IV R 179/68, BStBl II 1970, 114); tatsächliche Vermutung für rechtsmissbräuchliche Zwischenschaltung einer Basisgesell...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Steuern auf Gewinnausschüttungen (Abs. 3)

Rz. 75 [Autor/Stand] Fragwürdige rechtssystematische Stellung der Vorschrift. § 12 Abs. 3 wurde durch Art. 17 StÄndG 1992[2] angefügt. Im StSenkG[3] wurde die Vorschrift ersatzlos aufgehoben, um im UntStRefG[4] wieder eingeführt zu werden. Die Regelung hätte eigentlich im Bereich des § 34c EStG angesiedelt werden sollen. Die maßgebliche Steuerbefreiung steht in § 3 Nr. 41 ES...mehr

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Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Zahl der Beschäftigten für Zwecke der Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Die Feststellung der Ausgangslohnsumme und die Feststellung der Anzahl der Beschäftigten i.S. des § 13a Abs. 1a Satz 1 ErbStG sind zwei getrennte Feststellungen, die jeweils eigenständig einer Überprüfung im Einspruchs- und Klageverfahren zugänglich sind. 2. Allein aus der Feststellung einer Ausgangslohnsumme lässt sich regelmäßig nicht herleiten, ob der Betrieb m...mehr

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Keine Hinzurechnung von aktivierten Miet- und Pachtzinsen

Leitsatz Sind Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten in einen Aktivposten "unfertige Erzeugnisse" eingeflossen, erfolgt insoweit keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung. Sachverhalt Ein Bauunternehmen hat in 2008 Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter i. H. v. knapp 1,3 Mio. EUR gezahlt. Davon sind rund 1 Mio. EUR den Herstellungskosten f...mehr

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Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit Sondervergütung bei Tonnagesteuer –Erstattung von GewSt durch Personengesellschafter an Gesellschaft keine Sonderbetriebsausgabe

Leitsatz 1. Bei der Hinzurechnung nach § 5a Abs. 4a Satz 3 EStG dürfen ausschließlich Aufwendungen, die in einem betrieblichen Veranlassungszusammenhang (§ 4 Abs. 4 EStG) mit Vergütungen i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 EStG stehen, als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigt werden. 2. Stellt eine Personengesellschaft als Schuldner der Gewerbesteuer ihren Gesellsch...mehr

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Tätigkeitsvergütung des Gesellschafters einer vermögensverwaltenden GbR

Leitsatz Die Tätigkeitsvergütung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, ist regelmäßig als Sondervergütung zu qualifizieren, wenn sie gewinnunabhängig ausgestaltet ist und aufwandswirksam monatlich verbucht wird. Sachverhalt Der Kläger war seit 2006 zu 10% an einer GbR beteiligt, die Einkünfte aus Kapitalvermögen...mehr

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Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen

Leitsatz 1. Die der Höhe nach unterschiedliche gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. d, e und f GewStG muss nicht einem strikten Folgerichtigkeitsgebot genügen. 2. Die Fiktion eines in Mi...mehr

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Hinzurechnung passiver Einkünfte nach § 8 AStG und Gegenbeweis – verdeckte Einlagen in Dreiecksverhältnissen

Leitsatz 1. Bei der Ermittlung der dem Hinzurechnungsbetrag zugrunde liegenden Einkünfte (§ 10 Abs. 3 Satz 1 AStG) sind im Falle von Geschäftsbeziehungen zwischen (Kapital‐)Gesellschaft und Gesellschafter zu nicht fremdüblichen – d.h. durch das Gesellschaftsverhältnis bestimmten – Bedingungen die hierdurch veranlassten Einkünfteminderungen und verhinderten Einkünfteerhöhunge...mehr

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Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Leitsatz Der positive Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 Halbsatz 1 EStG ist bei Anwendung der 1 %‐Regelung auch dann unter Ansatz von 0,03 % des inländischen Listenpreises des Fahrzeugs je Kalendermonat zu berechnen, wenn der Steuerpflichtige im Monat durchschnittlich weniger als 15 Fahrten zur Betriebsstätte unternommen hat. Normenkette § 4 Abs. 4 und 5...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Regierungsbegründung

107. Schüttet die ausländische Gesellschaft Einkünfte, für die sie Zwischengesellschaft ist, als Dividenden an die ausländischen Beteiligten aus, so wird die Zurechnung insoweit gegenstandslos. Dementsprechend bestimmt Absatz 1, daß der Hinzurechnungsbetrag um Gewinnanteile zu kürzen ist, die der Inländer in dem betreffenden Kalender- oder Wirtschaftsjahr tatsächlich als Gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Leitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Der Inländer kann die durch die Hinzurechnung ausgelöste Steuer innerhalb eines Dreijahreszeitraumes mit der Steuer verrechnen, die er schuldet, wenn er die Erträge der ausländischen Gesellschaft tatsächlich an sich ausschütten läßt. Begründung Die Gesetzesregelung will die Besteuerung nach den Steuerfolgen ausrichten, die sich ergeben würden, wenn der Inländer den Gewinn an s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Zweiter RefE von Mitte März 1971

(1) Der Hinzurechnungsbetrag ist um Gewinnanteile zu kürzen, die die ausländische Gesellschaft im Jahre der Hinzurechnung ausschüttet. (2) Soweit die ausgeschütteten Gewinnanteile den Hinzurechnungsbetrag übersteigen, ist ein Betrag in Höhe der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu erstatten, die in den vorangegangenen vier Jahren auf Hinzurechnungsbeträge bis zur Höhe des ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

(1) Der Hinzurechnungsbetrag ist um Gewinnanteile zu kürzen, die die ausländische Gesellschaft im Jahre der Hinzurechnung ausschüttet. (2) Soweit die ausgeschütteten Gewinnanteile den Hinzurechnungsbetrag übersteigen, ist aus die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die auf den übersteigenden Betrag entfällt, die Einkommen- und Körperschaftsteuer anzurechnen, die in den voran...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses v. 8.11.2001 (BT-Drucks. 14/7344)

Zu Nummer 5 (§ 11) Zu Buchstabe b (Absatz 1) Die Ergänzung stellt klar, dass nach § 11 Abs. 1 ggf. nicht nur der Veräußerungsgewinn, sondern auch der Gewinn aus der Auflösung oder der Herabsetzung des Kapitals der anderen ausländischen Gesellschaft vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen ist. Ebenso wird klargestellt, dass sich diese Rechtsfolge auch dann ergeben kann, wenn Ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Einschränkung der Rechtsfolge

Rz. 49 [Autor/Stand] "soweit"-Satz. Der mit dem Wort "soweit" eingeleitete Nebensatz schränkt die Rechtsfolge des § 11 wieder ein. Auf die Einschränkung kann es nur ankommen, wenn der Tatbestand des Halbs. 1 erfüllt ist, dh. wenn eine Steuerbefreiung nach § 11 an sich in Betracht kommt. Die Einschränkung hat keine Bedeutung, wenn der Gewinn bereits nach § 8 Abs. 1 Nr. 9 zu de...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Dritter RefE v. 20.4.1971

(1) Der Hinzurechnungsbetrag ist um Gewinnanteile zu kürzen, die die ausländische Gesellschaft im Jahre der Hinzurechnung ausschüttet. (2) Soweit die ausgeschütteten Gewinnanteile den Hinzurechnungsbetrag übersteigen, ist ein Betrag in Höhe der Einkommen- oder Körperschaftsteuer zu erstatten, die in den vorangegangenen vier Jahren auf Hinzurechnungsbeträge bis zur Höhe des ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Regierungsentwurf v. 10.9.2001 (BT-Drucks. 14/6882)

Artikel 5 Änderung des Außensteuergesetzes 5. § 11 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: "Veräußerungsgewinne" b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Veräußert die ausländische Gesellschaft Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft, so ist der Veräußerungsgewinn, für den die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, vom Hinzu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Kürzung des Hinzurechnungsbetrages um ausgeschüttete Gewinnanteile (in den Wirtschaftsjahren der Zwischengesellschaft 1972–2002 geltende Fassung)

Rz. 61 [Autor/Stand] Einordnung des § 11 aF in die §§ 7–14 aF/"Quasi-Ausschüttung". § 11 aF trug dem Gedanken Rechnung, dass damals wie heute die Hinzurechnungsbesteuerung in ihrer Rechtsfolge als "quasi-Ausschüttung" ausgestattet war. Nach § 7 Abs. 1, § 10 Abs. 2 aF wurden die Gewinne ausl. Gesellschaften den unbeschränkt stpfl. Anteilseignern anteilig zu einem Zeitpunkt zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Das Ausnehmen vom Hinzurechnungsbetrag (Rechtsfolge)

Rz. 45 [Autor/Stand] Sachliche Steuerbefreiung. Der Ausdruck "sind vom Hinzurechnungsbetrag auszunehmen" wurde schon vor der Neufassung des § 11 in § 13 aF verwendet. Es spricht eine Vermutung dafür, dass er in § 11 nicht anders als in § 13 aF ausgelegt werden kann. Er wird i.S. von "ausnehmen von der Besteuerung" auch im sog. Methodenartikel der DBA verwendet.[2] In § 13 Ab...mehr

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Gewerbesteuerliche Kürzung des Hinzurechnungsbetrags nach § 10 Abs. 1 AStG

Leitsatz Ist im Gewinn aus Gewerbebetrieb ein Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG enthalten, ist dieser bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG zu kürzen. Dies führt zu einer Gleichbehandlung ausländischer Tochtergesellschaften und Betriebsstätten. Sachverhalt Eine GmbH hatte ausländische Tochterkapitalgesellschaften in den Niederlanden, Luxemburg und in d...mehr

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Hinzurechnung von transaktionsbezogenen Zahlungen bei computerisierten Reiseinformations- und -vertriebssystemen

Leitsatz Wird eine Zahlung an einen Plattformbetreiber nur für einen Vermittlungserfolg geschuldet, so kann diese, auch wenn der Vertrag die Begriffe "Rechteübertragung" und "Softwarenutzung" enthält, wie die Provision eines Handelsvertreters oder eines Handelsmaklers als Vergütung einer Dienstleistung zu würdigen sein. Derartige Entgelte eines Reiseveranstalters an den Plat...mehr

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Gewährung des vollen Gewerbesteuerfreibetrags auch bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft während des Erhebungszeitraums

Leitsatz 1. Scheiden während des Erhebungszeitraums bis auf einen Gesellschafter alle anderen Gesellschafter aus einer Personengesellschaft aus, wechselt ab diesem Zeitpunkt die Steuerschuldnerschaft der Personengesellschaft auf den verbleibenden Gesellschafter als Einzelunternehmer. Dessen ungeachtet ist der Gewerbesteuermessbetrag für den gesamten Erhebungszeitraum einheit...mehr

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Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine Rückwirkung von § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG

Leitsatz 1. Der Gegenstand einer Sachausschüttung einer Kapitalgesellschaft ist mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Auf den Wertansatz im Gewinnverwendungsbeschluss kommt es nicht an. 2. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot. Normenkette § 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2, § 8b Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 3, § 13 Abs. 4 KStG,...mehr

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zfs 4/2018, Neue Angelegenh... / 2 Aus den Gründen:

" … [4] II. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung u.a. in RVGreport 2017, 54 (Hansens) = AGS 2017,68 veröffentlicht ist, meint, die Prozessbevollmächtigten der Kl. können insgesamt nur eine 1,3 Verfahrens- und nur eine 1,2 Terminsgebühr aus dem Gebührenstreitwert von 1.670.697,35 EUR verlangen. Für die Tätigkeit nach dem Einspruch erhielten sie keine zusätzliche Vergütu...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

Leitsatz Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens können dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, wenn das Wirtschaftsgut zum Bilanzstichtag ausgeschieden ist. Sachverhalt Eine GmbH war in der Baubranche tätig. Sie mietete in 2008 eine Vielzahl von Maschinen und Baustelleneinrichtungen an. Den Aufwand für die darin enthaltenen Finanzierungsentgelte bezog...mehr

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AGS 3/2018, Streitwert nach... / Leitsatz

Im Fall einer einseitigen Teilerledigungserklärung des Klägers bestimmt sich der Streitwert nach dem restlichen Betrag der Hauptsache unter Hinzurechnung der auf den erledigten Teil entfallenden Kosten der Vorinstanzen. Dabei ist der Wert dieser Kosten durch eine Differenzrechnung zu ermitteln, die ergibt, um welchen Betrag bis zur teilweisen Erledigung diejenigen Kosten über...mehr

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AGS 3/2018, Streitwert nach... / 1 Aus den Gründen

Der Kläger hatte die Beklagte erstinstanzlich auf Zahlung von – nach Teilrücknahme – 37.717,46 EUR sowie Erstattung vorprozessualer Rechtsanwaltskosten, jeweils nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit, in Anspruch genommen. In der mündlichen Verhandlung vor dem LG am 4.12.2015 hat er die Hauptforderung nur noch i.H.v. 1...mehr

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Verschmelzung nach Forderungsverzicht mit Besserungsabrede

Leitsatz 1. Wird eine vermögenslose und inaktive Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter ihr gegenüber auf Darlehensforderungen mit Besserungsschein verzichtet hatten, auf eine finanziell gut ausgestattete Schwesterkapitalgesellschaft mit der weiteren Folge des Eintritts des Besserungsfalls und dem "Wiederaufleben" der Forderungen verschmolzen, so kann die beim übernehmend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4i... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Die Vorschrift des § 4i EStG schränkt den Betriebsausgabenabzug nach § 4 Abs. 4 EStG ein. Sie tritt dabei neben Beschränkungen durch andere Vorschriften (z. B. § 4 Abs. 4a, § 4 Abs. 5, § 4h EStG). Dabei ist die jeweils weitergehende Beschränkung maßgeblich, sodass § 4i EStG neben diese Vorschriften tritt und einen Betriebsausgabenabzug weitergehend einschränken kann.[1...mehr

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Maschinenstundensatzrechnung / 4 Warum haben die Fertigungsgemeinkosten eine"Hebelwirkung"?

Da die Fertigungsgemeinkosten der Stellen mit teuren Maschinen am stärksten durch die unmittelbar maschinenabhängigen Kosten beeinflusst werden, liegt es nahe, diese Maschinenkosten von den übrigen Fertigungsgemeinkosten zu trennen und sie gesondert, entsprechend dem Einsatz der Maschinen zu verrechnen. Die restlichen Fertigungsgemeinkosten der einzelnen Kostenplätze werden ...mehr