Fachbeiträge & Kommentare zu IAS

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Konzernabschluss / 1 Überblick

In den angelsächsischen Ländern kommt dem Konzernabschluss traditionell eine größere Bedeutung zu als dem Einzelabschluss. Dies aus gutem Grund. Nicht nur bei Großunternehmen, die einige hundert Unternehmen konsolidieren, sind die Einzelabschlüsse häufig von geringem Informationsnutzen. Beispiel Die Firework Holding GmbH hält eine 100 %ige Beteiligung an der Firework GmbH. Für...mehr

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Einführung von IFRS / 3 Eröffnungsbilanz nach IFRS 1

IFRS 1 "First Time Adoption of International Financial Reporting Standards" behandelt den Übergang vom bisherigen Rechnungslegungsrecht (z. B. HGB) in die Welt des internationalen Standards. IFRS 1 enthält zwei Hauptregelungen: In der IFRS-Eröffnungsbilanz ist regelmäßig so zu bilanzieren und zu bewerten, als ob immer schon nach IFRS verfahren worden wäre (Grundsatz der retro...mehr

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Konzernabschluss / 4.3.3 Währungsumrechnung

Die Notwendigkeit einer Währungsumrechnung ergibt sich vor allem in zwei Fällen: einzel- und konzernbilanziell für Vermögenswerte und Schulden in ausländischer Währung (z. B. Dollarforderungen, -verbindlichkeit oder -bankguthaben), nur konzernbilanziell für die Umrechnung ausländischer, in einer Fremdwährung operierender und bilanzierender Tochterunternehmen in die Berichtswäh...mehr

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Eigenkapital / 6 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie ist die bilanzielle Mindestuntergliederung des Eigenkapitals für den Fall, dass keine Minderheitenanteile (nicht beherrschende Anteile) bestehen? A.2 U begibt eine Wandelanleihe mit unter dem Marktzins liegender Verzinsung. Im Ausgleich erhalten die Zeichner der Anleihe das Recht, die Anleihe jederzeit während der Laufzeit in Aktien umzuwandeln. Der Ausgabebetra...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 3 Notes – Aufbau und Funktion des Anhangs

Der Jahresabschluss (ob nach IFRS, HGB oder anderen Regeln) besteht primär aus bestimmten Rechenwerken (Bilanz, GuV, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung). Diese Rechenwerke enthalten Größen, die nach bestimmten Ansatz- und Bewertungsmethoden zustande gekommen sind, dabei in bestimmter Weise zu Posten aggregiert wurden und insgesamt die Verhältnisse (Lage usw....mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.2 Bitcoins und andere Crypto Assets

Nicht nur für den Ausweis, sondern unter Umständen auch für die Folgebewertung spielt die Frage, welche Art von Vermögenswerten Crypto Assets sind eine Rolle. Nicht fungible Kryptowerte (Avatare, virtuelle Grundstücke im Metaverse, digitale Kunstwerke), also sog. Non Fungible Token (NFTs) sind ohne Zweifel immaterielles Vermögen. Bei Zuordnung zum Anlagevermögen (langfristig...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 3 Ausweis

Für die bilanzielle Darstellung der Steueransprüche und Steuerschulden sehen die IFRS Folgendes vor: Tatsächliche Steueransprüche und Steuerschulden sind als kurzfristige Vermögenswerte bzw. Schulden separat darzustellen (IAS 1.54). Latente Steueransprüche und Schulden sind von tatsächlichen Steueransprüchen und Schulden zu unterscheiden (IAS 12.68). Latente Steueransprüche und...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.3.2 Nachträgliche Herstellungskosten vs. Erhaltungsaufwand

Nach § 255 Abs. 2 S. 1 HGB sind Herstellungskosten auch solche Aufwendungen, die bei der Erweiterung oder bei über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen eines Vermögensgegenstands entstehen. Das IDW sieht in RS IFA 1, bezogen auf Gebäude, eine Verbesserung dann als gegeben an, wenn die Nutzungsdauer des Gebäudes verlängert wird oder sich die G...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 2 EU-Endorsement-Verfahren

Durch die EU-Verordnung aus 2003 zu IAS ist der standard setting process um ein Element erweitert worden. Der IASB ist eine privatrechtliche Organisation. Das Regelwerk einer solchen Organisation unmittelbar zu europäischem Recht zu machen, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken. Die EU-Verordnung sieht daher ein sog. Endorsement-Verfahren (auch Komitologieverfahren genann...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 2 Kapitalflussrechnung

IAS 1.10 und IAS 1.111 verlangen von allen Unternehmen die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung. Der Bilanzadressat soll die Fähigkeit des Unternehmens beurteilen können, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften. Während § 297 Abs. 1 HGB die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung nur für den Konzernabschluss fordert, gelten die IFRS-Vorschriften ebens...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.4.1 Öffentliche Zuwendungen, insbesondere für Investitionen

IAS 20.16 und IAS 20.24 ff. verpflichten zur zeitlichen Verteilung öffentlicher Investitionszuwendungen. Die Verteilung über den Zeitraum der erwarteten Nutzungsdauer des bezuschussten Anlageguts ist zwingend. Lediglich im Ausweis besteht ein Wahlrecht zwischen Passivierung eines besonderen Postens für abgegrenzte Investitionszuwendungen oder einem direkten Abzug von dem Buc...mehr

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Rückstellungen / 7 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Nach HGB werden die Schulden auf der Passivseite der Bilanz primär danach unterschieden, ob sie ungewiss sind (Rückstellungen) oder gewiss (Verbindlichkeiten). Wie unterscheiden sich die IFRS hiervon? A.2 Nach HGB sind Rückstellungen auch für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (Kulanz) und für unterlassene Instandhaltungen zu bilden. Wie werden diese Fäl...mehr

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Eigenkapital / 1.2 Abgrenzung zum Fremdkapital

Sowohl die HGB-Bilanzierung als auch die IFRS-Bilanzierung erfolgen nicht nach rechtlich-formellen Verhältnissen, sondern aufgrund wirtschaftlicher Betrachtungsweise (substance over form). In bestimmten Fällen, etwa bei der Bilanzierung von Eigentumsvorbehaltsware, führt diese Betrachtungsweise zu zwingenden und deshalb für HGB und IFRS übereinstimmenden Lösungen. In anderen...mehr

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Rückstellungen / 2.4 Faktische Verpflichtungen vs. Aufwandsrückstellungen – Theorie und Kasuistik

Die zuletzt behandelten Restrukturierungsrückstellungen haben in vielen Fällen tatsächlich den Charakter von Aufwandsrückstellungen und sind damit ein Systembruch. IAS 37 versucht diesen Systembruch zu überdecken. Durch die Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans an die Betroffenen soll bei diesen eine Erwartungshaltung entstehen, die zu einer faktischen Verpflichtung führt...mehr

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Rückstellungen / 2.5 ABC wichtiger Rückstellungsfälle

Die Schwierigkeit, rückstellungspflichtige Ereignisse konzeptionell von nicht passivierungsfähigen zu unterscheiden, reicht über den Bereich der faktischen Verpflichtungen hinaus. Wie im Steuer- und Handelsrecht erfreuen sich daher sog. Rückstellungs-ABCs großer Beliebtheit. Sie verschaffen der Praxis die Klarheit, die die Prinzipien und Konzepte nicht geben. Nachfolgend ein...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.6 Ansatz und Bewertung des Vermögens (Kaufpreisallokation)

Die Anschaffungskosten des Erwerbs (sowie der Zeitwert eventueller Altanteile) sind vorrangig auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens zu verteilen (IFRS 3.32). Nur ein verbleibender Unterschiedsbetrag ist als goodwill anzusetzen bzw. als negativer Unterschiedsbetrag erfolgswirksam zu vereinnahmen. Für den Ansatz und die Bewertung der...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 4 Ansatz

IAS 12 folgt dem Konzept der temporary differences. Zu latenten Steuern führen danach alle Wertunterschiede zwischen IFRS-Bilanz und Steuerbilanz, die sich im Zeitablauf steuerwirksam auflösen, in der Regel unabhängig davon, wie diese Differenzen entstanden sind. Beispiel Die Tax Base GmbH hat zum 31.12.00 ihre unbebauten Grundstücke (Buchwert 10 Mio. EUR) von einem Sachverst...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.4 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

IAS 38.8 und IAS 38.54 ff. treffen eine Unterscheidung zwischen Forschungsaufwendungen und Entwicklungsaufwendungen. Forschung zielt darauf ab, zu neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen zu gelangen. Entwicklung ist die Anwendung von Forschungsergebnissen oder von anderem Wissen mit dem Ziel der Verbesserung und Innovation von Materialien, Vorrichtungen, Produk...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.2.1 Anschaffungsnebenkosten

Die Anschaffungskostendefinition aus IAS 16.6 und IAS 16.16 sowie aus IAS 38.27 unterscheidet sich nicht wesentlich von den Regelungen des § 255 Abs. 1 HGB. Auch die Anschaffungskosten nach IFRS umfassen alle Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögenswert zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Anschaffungsnebenkosten für Fracht...mehr

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Eigenkapital / 4 Notes

Die Anhangangaben zum Eigenkapital sind geregelt allgemein in IAS 1.106 ff., bezüglich Mitarbeiteroptionen und ähnlichen Kapitalbeteiligungsleistungen in IFRS 2. Bei den Kapitalbeteiligungsleistungen sind Plan- und Ist-Angaben gefordert. Im Fall von Mitarbeiteroptionen beinhaltet die Planbeschreibung Angaben über Anzahl und Bedingungen (Wartezeiten, Ausübungszeitpunkt, Bezugsku...mehr

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Rückstellungen / 5.2 Angaben zu Eventualverpflichtungen und Ereignissen nach dem Bilanzstichtag

Nach § 251 HGB sind bestimmte vertragliche Haftungsverhältnisse (z. B. aus Bürgschaften), sofern sie nicht zu passivieren sind, unter der Bilanz anzugeben. Auf die Unwahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme kommt es nicht an. In die Angabe zum Wechselobligo sind deshalb bspw. auch weitergegebene Wechsel aufzunehmen, deren Schuldner die öffentliche Hand ist. Der Eventualverpflic...mehr

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Konzernabschluss / 7 Equity-Methode für assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Nach IAS 28 und IFRS 11 müssen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen at equity konsolidiert werden. Das vor dem Ersatz von IAS 31 durch IFRS 11 noch bestehende Wahlrecht, Gemeinschaftsunternehmen quotal zu konsolidieren, ist entfallen. Die Problematik stiller Reserven zunächst außen vor gelassen, gleicht die equity-Methode der steuerlichen Spiegelbildmethode. B...mehr

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Verbindlichkeiten / 1 Ausweis

Für Verbindlichkeiten sieht IAS 1.54 mindestens den gesonderten Ausweis folgender Posten in der Bilanz selbst vor: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, (sonstige) finanzielle Verbindlichkeiten, Ertragsteuerschulden (current taxes). Zusätzliche Posten sind auszuweisen, wenn sie notwendig sind, um die Vermögens- und Finanzlage des Untern...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Was ist das Endorsement der IFRS durch die EU? Warum braucht es überhaupt einen Endorsement-Mechanismus? A.2 Was ist oberste Zielsetzung des IFRS-Jahresabschlusses? A.3 Aus welchen fünf (oder sechs) Elementen besteht der IFRS-Jahresabschluss? A.4 In der Definition der assets (Vermögenswerte) unterscheidet sich das Conceptual Framework kaum vom HGB. Welche Unterschiede...mehr

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Verbindlichkeiten / 2.2.1 Fortgeführte Anschaffungskosten

Zu den Folgestichtagen sind finanzielle Verbindlichkeiten gemäß IFRS 9.5.3.1 i. V. m. IFRS 9.4.2.1 in der Regel mit den fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten zu bewerten. Die wichtigste Ausnahme betrifft Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten; sie sind mit ihrem Zeitwert zu erfassen. In dem Ausnahmefall gelten die Regelungen für aktive Finanzderivate ...mehr

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Rückstellungen / 3.2 Rückgriffsrechte und Saldierungen

Von vornherein auf eine Saldierung angelegt sind sowohl nach IFRS als auch nach HGB Drohverlustrückstellungen. Eine Rückstellung ergibt sich in diesen Fällen nur aus einem drohenden Verlust, d. h. aus einer Saldogröße von Aufwendungen und Erträgen. Auch bei anderen Rückstellungen kann sich die Saldierungsfrage stellen, nämlich dann, wenn der Verpflichtung bedingte Erstattungs...mehr

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Rückstellungen / 2.2 Wahrscheinlichkeit – Abgrenzung zu Eventualverbindlichkeiten

Nicht jede mögliche Außenverpflichtung ist rückstellungsfähig. Es muss eine Mindestwahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme geben. IAS 37.23 setzt diese Wahrscheinlichkeit auf 51 %. Ein drohender Abfluss von Ressourcen ist erst dann rückstellungsfähig, "wenn mehr dafür als dagegen spricht". Dies entspricht der in Deutschland vom BFH vertretenen Auffassung. Nach dessen Rech...mehr

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Vorräte / 4.2 Bewertungsvereinfachungen

Für die Bewertung des Vorratsvermögens ergeben sich aus § 256 HGB i. V. m. § 240 Abs. 3 und 4 HGB handelsrechtlich drei Bewertungsvereinfachungen: Festbewertung, Gruppenbewertung, Durchschnittsbewertung sowie Unterstellung von Verbrauchsfolgen (Lifo oder Fifo). Im Vergleich stellen sich die Regelungen nach IFRS wie folgt dar: Spezielle Vorschriften zur Festbewertung fehlen. Ein ...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.4 Gesamtergebnisrechnung

IAS 1 verlangt neben GuV-Informationen solche zu erfolgsneutralen Einkommensbestandteilen (other comprehensive income, OCI) aus Währungsumrechnung im Konzern, bestimmten Finanzinstrumenten, der Neubewertung von Sachanlagen usw. In der Darstellung bestehen zwei Alternativen: one-statement-approach : GuV-Informationen sind mit den erfolgsneutralen Einkommensbestandteilen (other ...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.4.2 Aktivierung von Fremdkapitalkosten

Eine Aktivierungspflicht besteht gemäß IAS 23.4 ff. für Zinsen, die im Herstellungszeitraum bzw. zwischen Anschaffungszeitpunkt und Erlangung der Betriebsbereitschaft (intended use) anfallen. Beispiel Die Mobilcom AG hatte in 2000 eine UMTS-Lizenz für 6,5 Mrd. EUR erworben. Hierauf entstanden in 2001 Zinsen von 425 Mio. EUR. Die Zinsen waren aktivierungsfähig, da die Lizenz sc...mehr

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Rückstellungen / 2.6 Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen sind nach IAS 37.66 zu bilden für belastende Verträge (onerous contracts). Dies sind Verträge, bei denen die unvermeidlichen Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten höher als der (noch) erwartete wirtschaftliche Nutzen sind (IAS 37.68). Je nach handelsrechtlicher Auffassung kann auch für die Handelsbilanz die Drohverlustrückstellung als Unte...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 4.1 Abschreibung von Sachanlagen nach dem Komponentenansatz

Zur planmäßigen Abschreibung von Sachanlagevermögen fordert IAS 16.50, das Abschreibungsvolumen auf systematischer Grundlage über die Nutzungsdauer zu verteilen. Das Abschreibungsvolumen ergibt sich grundsätzlich zwar nach Kürzung der AK/HK um einen erwarteten Rest- bzw. Schrottwert. Der Restwert ist jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn er von materieller Bedeutung ist. Inso...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.6 Zeitpunktbezogene vs. zeitraumbezogene Leistungen

Umsätze sind nach Maßgabe der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen zu realisieren (IFRS 15.31). Hierbei ist gemäß IFRS 15.38 – wie im HGB – zwischen zeitpunktbezogenen und zeitraumbezogenen Leistungen zu unterscheiden. Bei zeitpunktbezogenen Leistungen wird der Umsatz im Erfüllungszeitpunkt realisiert, bei Lieferung von Waren etwa mit der Übertragung des wirtschaftlichen Ei...mehr

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Konzernabschluss / 4.3.4 Zuerwerb und Veräußerung von Anteilen

IFRS 3 und IAS 27 enthielten mit einer Ausnahme in der bis 2009 geltenden Fassung keine klaren Regeln, die Zuerwerb oder Veräußerung eines Teils der Anteile betreffen. Mit der Revision von IFRS 3 und IAS 27 sowie mit Ersatz von IAS 27 durch IFRS 10 ist es hier zu Regelungen gekommen. Im Einzelnen gilt seit 2010: Bei Aufwärtskonsolidierung (z. B. zu 20 % werden 31 % hinzuerwor...mehr

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Rückstellungen / 5.1 Angaben zu den Rückstellungen

Rückstellungen sind gemäß IAS 37.85 im Anhang zu beschreiben nach ihrer Art, dem erwarteten Belastungszeitpunkt und eventuell erwarteten Erstattungsbeträgen. Dabei dürfen solche Rückstellungen zu einer Kategorie zusammengefasst werden, deren Wesen hinreichend ähnlich ist. Tipp Konkret bedeutet die Möglichkeit der Zusammenfassung z. B.: Nicht für jede Produktgruppe ist eine eigene...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 5 Bewertung

Die Höhe der latenten Steueransprüche oder Steuerschulden ergibt sich aus der Multiplikation der Bewertungsunterschiede mit dem Steuersatz. Da latente Steuern zukunftsgerichtet sind, wäre es folgerichtig, die erwarteten zukünftigen Steuersätze zu verwenden. Im Interesse der Zuverlässigkeit (reliability) sieht IAS 12.47 jedoch nur die Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.1 Unterschiedliche Regeln für Leasinggeber und Leasingnehmer

Seit Verabschiedung von IFRS 16 gelten für die Bilanzierung beim Leasingnehmer andere Regeln als beim Leasinggeber. Der Leasinggeber hat (wie schon nach dem Vorgängerstandard IAS 17) dem Prinzip des substance over form folgend zu beurteilen, ob er neben dem rechtlichen auch das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt behält (operating lease) oder das wirtschaftliche Eigentu...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 4.4 Bilanzierung der Höhe nach: Bewertungsmaßstäbe nach IFRS, insbesondere fair value measurement

Für die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden werden im Conceptual Framework verschiedene Bewertungsmaßstäbe angeführt (CF.6.1 ff.). Es geht um zwei Hauptbewertungsmaßstäbe – historical cost vs. current value – und insgesamt vier Ausprägungen dieser Maßstäbe, und zwar einheitlich für Vermögenswerte (assets) und Schulden (liabilities).mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Notes

Die wesentlichen Angabepflichten zur GuV sind: IAS 1.97 ff.: Aufschlüsselung der Aufwendungen (Umsatzkostenverfahren oder Gesamtkostenverfahren, soweit nicht bereits in GuV), IAS 12.79 ff.: Aufschlüsselung des Steueraufwands, IAS 8: Erläuterung von Bilanzkorrekturen, Methodenänderungen, IFRS 15.110 ff.: u. a. Beschreibung der wesentlichen Arten von Leistungsverpflichtungen und d...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.2 Wann ist ein Vermögenswert derivativ?

Angesichts der Komplexität der in IAS 38 enthaltenen Regelungen mag sich mancher das alte HGB-System zurückwünschen: Aktivierungspflicht für derivative und Aktivierungsverbot für originäre immaterielle Vermögenswerte. Bei näherer Betrachtung war aber auch dieses System nicht ganz so einfach. Die Grenzen zwischen derivativer und originärer Entstehung sind fließend, wie sich z...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 5 Zusammenfassung

IAS 1 sieht verschiedene Angaben zur Eigenkapitalentwicklung vor, deren Zusammenfassung in einer Eigenkapitalveränderungsrechnung zweckmäßig und üblich ist. Die Veränderungsrechnung zeigt für jede Kategorie des Eigenkapitals die Entwicklung vom Eröffnungsbilanzwert zum Schlussbilanzwert. Neben Kapitaltransaktionen (Änderungen im gezeichneten Kapital und den Kapitalrücklagen)...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 6 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Werden ein Eigenkapitalspiegel (eine Eigenkapitalveränderungsrechnung) und eine Kapitalflussrechnung auch nach HGB verlangt? A.2 Nach welchen drei Ursachen der Entstehung von Cashflows (Geldflüssen) differenziert die Kapitalflussrechnung? B.1 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt in ihren Spalten die verschiedenen Kategorien des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapit...mehr

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Vorräte / 4.3 Niederstwertprinzip

Das handelsrechtliche Niederstwertprinzip gilt als Ausfluss des Vorsichtsprinzips. Wegen der geringen Bedeutung des Vorsichtsprinzips im IFRS-System wäre danach mit einer Niederstwertvorschrift in IFRS nicht unbedingt zu rechnen. Zu den Grundannahmen der IFRS-Rechnungslegung gehört jedoch die periodengerechte Gewinnermittlung. Sie eröffnet einen zweiten Interpretationszugang ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.2.2 Gewinnrealisierung beim Tausch

Ein erster Unterschied zum Handelsrecht ergibt sich in Tauschfällen. Nach herrschender Meinung besteht in der Handelsbilanz ein Wahlrecht. Der Vorgang kann gewinnrealisierend behandelt werden, wobei sich dann die Anschaffungskosten des neuen Vermögensgegenstands nach dem Zeitwert des hingegebenen Vermögensgegenstands bestimmen. Stattdessen ist es aber auch zulässig, den Vorg...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 8 Zusammenfassung

IAS 12 behandelt vor allem die Bilanzierung latenter Steuern. Latente Steuern ergeben sich bei Verlustvorträgen und bei temporären Abweichungen von steuerbilanziellen Werten. Weist etwa die IFRS-Bilanz höhere Gebäudebuchwerte aus, weil nur in der Steuerbilanz Sonderabschreibungen vorgenommen wurden oder nur in der IFRS-Bilanz eine Neubewertung durchgeführt wurde, so ergibt s...mehr

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Rückstellungen / 2.1 Vorliegen einer gegenwärtigen Verpflichtung

Eine Rückstellung ist nach IAS 37.14 nur dann zu bilden, wenn ein Unternehmen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Außenstehenden hat, und zwar aus einem vergangenen Ereignis und die Erfüllung dieser Verpflichtung zum Abfluss von Ressourcen führt sowie eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Die geforderte Verpflichtung kann rechtlich...mehr

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Konzernabschluss / 6 Latente Steuern im Konzernabschluss

Wie im Einzelabschluss sind auch im Konzernabschluss latente Steuern zu aktivieren oder zu passivieren, wenn sich Steuerbilanzwerte und IFRS-Konzernbilanzwerte unterscheiden und dieser Unterschied nicht permanenter, sondern vorübergehender Natur ist. Insoweit fließen die aktiven und passiven latenten Steuern der IFRS-Einzelbilanzen auch in die Konzernbilanz ein. In der Konze...mehr

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IFRS für kleine und mittler... / 2 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welchen Unternehmen ist die (auch freiwillige) Anwendung des SME-IFRS nicht erlaubt? A.2 Welcher Unterschied besteht in der Behandlung des goodwill zwischen den full IFRS und dem SME-IFRS? B.1 Welche Vorteile soll der SME-IFRS dem Anwender bieten? B.2 Welcher (formelle) Unterschied besteht bei den Regeln für die Wertberichtigung (impairment) von Vorräten zwischen full...mehr

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Eigenkapital / 1.1 Mindestgliederung, eigene Anteile

Für den einzelbilanziellen Ausweis des Eigenkapitals sieht IAS 1.54 keine Mindestuntergliederung vor. Ausreichend (und in angelsächsischen IFRS-Abschlüssen häufig auch praktiziert) ist ein einziger Posten: gezeichnetes Kapital und Rücklagen (capital and reserves). Lediglich im Konzernabschluss muss ggf. ein zweiter Posten – nicht beherrschende Anteile (früher: Minderheitenan...mehr