Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Equity-Bewertung nach HGB u... / 7 Weiterführende Literatur

Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 15. Aufl. 2023.mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.5 Sonderfall negatives Eigenkapital

Rz. 29 Wird das Eigenkapital des assoziierten Unternehmens durch Verluste aufgezehrt, dürfen die Verluste im Konzernabschluss nur insoweit als Buchwertminderung der Anteile erfasst werden, bis der Buchwert null ist, bzw. ein Erinnerungswert verbleibt (DRS 26.54). Ein negativer Buchwertansatz ist unzulässig; in diesem Fall sind die Verluste in einer Nebenrechnung fortzuführen...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3 Durchführung der Equity-Methode

3.1 Aufbereitung der Beteiligung Rz. 11 Anders als bei der Voll- und Quotenkonsolidierung werden bei der Equity-Methode gem. § 312 HGB die Vermögensgegenstände und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge aus dem Einzelabschluss nicht in den Konzernabschluss übernommen. Vielmehr erscheinen in der konsolidierten Bilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnun...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 5 Gesonderter Abschreibungsbedarf bei assoziierten Unternehmen

Rz. 36 Trotz der Equity-Bewertung sind zusätzlich dauerhafte Wertminderungen auf der Ebene des Konzernabschlusses durch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i. V. m. § 298 HGB bzw. Wertminderungen gem. IAS 28.40 – IAS 28.42 nach IAS 39 und IAS 36 zu berücksichtigen.[1] Diese Überprüfung hat zu jedem Konzernabschlussstichtag zu erfolgen (DRS 26.57). Bei...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.3 Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes nach HGB

Rz. 20 Gem. § 312 Abs. 4 Satz 1 HGB ist der Wertansatz einer Beteiligung in den Folgejahren um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, zu erhöhen oder zu vermindern. Anteilige Jahresüberschüsse/-fehlbeträge sind demzufolge dem Beteiligungsansatz im Konzernabschluss jährl...mehr

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Equity-Bewertung nach HGB u... / 3.2 Ermittlung des Wertansatzes der Beteiligung nach HGB

Rz. 15 Nach HGB wird das assoziierte Unternehmen mittels der Buchwertmethode in den Konzernabschluss einbezogen, wobei der Wertansatz der Beteiligung und die Unterschiedsbeträge gem. § 312 Abs. 3 HGB auf der Grundlage der Wertansätze zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen wurde (i. d. R. der Erwerb der Anteile), ermittelt werden (DRS 26.39). Al...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 5 Implikationen der Bilanzpolitik

Rz. 62 Das Rating von Kreditinstituten unter Beachtung der bankenaufsichtsrechtlichen Vorgaben garantiert zwar ein objektives Verfahren, doch letztlich lassen sich keine objektiven Aussagen über die Bonität eines Unternehmens treffen, da es sich hierbei um eine Zukunftseinschätzung handelt, die lediglich aus bestimmten Indikatoren ableitbar ist. Diese Erkenntnis führt dazu, ...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.4 Behandlung von Erschließungskosten

Rz. 19 Erschließungskosten sind gem. § 134 Abs. 1 Satz 1 BauGB grundsätzlich vom Eigentümer des betreffenden Grundstücks zu zahlen. Von diesem Grundsatz macht § 134 Abs. 1 Satz 2 BauGB jedoch eine Ausnahme und bürdet diese Verpflichtung dem Erbbauberechtigten auf. Dies betrifft jedoch nur das Rechtsverhältnis zwischen dem Erbbauberechtigten und der beitragsberechtigten Gemei...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.6.2 Beendigung durch Zeitablauf

Rz. 26 Die Beendigung durch Zeitablauf ist der Regelfall der Beendigung des Erbbaurechts. In diesem Fall erlischt das Erbbaurecht nach dem vereinbarten Zeitraum kraft Gesetzes, ohne dass es dazu einer Rechtshandlung bedürfte. Infolge des Erlöschens des Erbbaurechts wird das aufstehende Gebäude wieder zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks und wird damit nach § 39 Abs. ...mehr

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Erbbaurecht in Handels- und... / 4.3.2 Erbbauzinsvorauszahlungen bzw. Einmalbeträge

Rz. 18 Vorauszahlungen oder Einmalbeträge, die an den Erbbauverpflichteten gezahlt werden, sind beim Erbbauberechtigten als Erbbauzinsvorauszahlungen aktiv abzugrenzen und auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen, da sie keine Anschaffungskosten des Grund und Bodens bzw. eines Gebäudes darstellen. Die Aufteilung erfolgt linear.[2] Entsprechend sind solche Zahlungen bei...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.10 Cashflow-Rate

Rz. 44 Die Cashflow-Rate[1] zeigt auf, welcher Anteil des Umsatzes im Unternehmen verbleibt und für Investitionen, Kapitaltilgung und Gewinnausschüttung zur Verfügung steht. Zudem gibt die Cashflow-Rate an, welche Preisschwankungen das Unternehmen finanziell verkraften kann, ohne dass Liquiditätsengpässe auftreten. Rz. 45 Je...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 4.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 18 Die quantitative Komponente steht häufig im Mittelpunkt der Ratingsysteme. Untersuchungen zeigen, dass die Güte der Insolvenzvorhersage über das Datenmaterial des Jahresabschlusses i. d. R. höher ist als die Verwendung von qualitativen Faktoren. Der Grund dafür wird in der höheren Subjektivität bei der Bewertung gesehen. Da Kreditinstitute i. d. R. keinen Einblick in ...mehr

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Rating und Rechnungslegung / 2 Regeln der Kreditvergabe auf Basis von Basel III

Rz. 2 Banken müssen die von ihnen vergebenen Kredite zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit bei unvorhergesehenen Kreditausfällen mit Eigenkapital unterlegen. Dies waren ursprünglich einheitlich 8 %; mit den Eigenkapitalunterlegungsregeln nach Basel II erfolgte eine Spreizung in Abhängigkeit vom Risiko des Kreditnehmers. So erhalten Unternehmen mit einem geringen Risiko ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Anpassung,... / 6 Zweck und Methoden der Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung soll Transparenz über die Zahlungsströme eines Unternehmens herstellen. Sie soll die Herkunft und Verwendung der liquiden Mittel darstellen. Die Kapitalflussrechnung ist beispielsweise nach IFRS Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Als Ausgangsbasis dienen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Es werden die Ein- und Auszahlungen einer A...mehr

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Bilanzsteuerrecht und Grund... / 2 Einfluss des EG-Rechts

Für den Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen, sind die "Internationalen Rechnungslegungsstandards" IAS/IFRS [1] für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen, zwingend zu beachten. Mit der EU-Bilanzrechtsmodernisierungsrichtlinie[2] wurden die EU-Bilanzrichtlinien[3] geändert und an die international...mehr

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Vorratsvermögen: Bewertungs... / 4.6.5 Voneinander abweichende Ansätze in Handels- und Steuerbilanz

Während steuerrechtlich eine Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen ausschließlich nach dem Lifo-Verfahren zulässig ist, erlaubt das Handelsrecht darüber hinaus auch die Bewertung nach dem sog. Fifo-Verfahren.[1] Der Steuerpflichtige ist darin frei, welches Verbrauchsfolgeverfahren er in der Handelsbilanz anwendet. So steht z. B. auch eine Einzelbewe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7

Rn. 173 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Schließlich sind Ertrags-, Aufwands-, Gewinn- oder Verlustposten von finanziellen Vermögenswerten ebenso wie von finanziellen Verbindlichkeiten entweder in der (Gesamt-)Ergebnisrechnung oder im Anhang (vgl. IFRS 7.20; des Weiteren IDW RS HFA 24 (2017)) anzugeben.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Auswirkungen weiterer IFRS auf die Erfolgsdarstellung

1. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden sowie grundlegende Fehler (IAS 8) Rn. 170 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Änderungen der RL-Methoden ("accounting policies") dürfen gemäß IAS 8.14 nur dann vorgenommen werden, sofern dies ein Standard explizit vorschreibt oder der Abschluss durch die Änderung zuverlässigere und relevantere Informationen über betreffendes UN vermittelt. Lie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Aufgegebene Geschäftsbereiche (IFRS 5)

Rn. 171 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ergebnisse sog. aufgegebener Geschäftsbereiche ("discontinued operations") sind als gesonderte Posten in der Gesamtergebnisrechnung anzugeben (vgl. IFRS 5.1(b)); auch der HFA des IDW hat hierzu explizit Stellung genommen (vgl. IDW RS HFA 2 (2018), Rn. 70ff.). Demnach ist in der Gesamtergebnisrechnung nach IAS 1.82(ea) bzw. ED/2019/7.65(a)(vi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Erfolgsdarstellung nach IFRS

Rn. 159 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erfolgsdarstellung ebenso wie die Ermittlung des Periodenerfolgs nach IFRS unterscheidet sich vom HGB dahingehend, dass nach IFRS neben erfolgswirksamen auch -neutrale Vorgänge das "Gesamtergebnis" beeinflussen können (vgl. Küting, DB 2006, S. 1441 (1448)). Nach IFRS wird die Ertragslage durch das sog. Gesamtergebniskonzept ("comprehensi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 444–456 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 444 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Normengefüge der IFRS mangelt es an einer allg.-gültigen AK-Definition (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 116). Neben den grds. Ausführungen im Rahmenkonzept (RK) sind vorrangig einzelfallbezogene Vorschriften in den verschiedenen IAS/IFRS zu finden. So stellen sich etwa nach IAS 16.6, IAS 38.8 und IAS 40.5 die AK als der zum Er...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 12 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Größenabhängige Befreiungen in Bezug auf die Gliederung der (Gesamt-)Ergebnisrechnung respektive Anhangangaben sind dem Normengefüge der IFRS fremd; vielmehr spielt auch hier der Tatbestand der Kap.-Marktorientierung eines UN eine Rolle (auf die Erleichterungen betreffend die (Geschäfts-)Segment- (vgl. IFRS 8.2f.) und Zwischenberichterstattun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Erfolgsspaltung nach IFRS

Rn. 168 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Nicht nur bei den Gliederungsarten, sondern auch bei der Erfolgsspaltungsfunktion sind bedeutende Unterschiede im Vergleich zum HGB festzustellen, welche die Erfolgsspaltung nach IFRS nicht unbedingt einfacher machen und den externen Bilanzadressaten vor neue Herausforderungen stellen (vgl. dazu Antonakopoulos, KoR 2010, S. 121ff.; Eiselt/Mü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 40 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren grds. keine zu § 264c vergleichbaren (rechtsformspezifischen) Sonderregelungen. Dennoch sieht etwa (auch) IAS 24.18 vor, Finanzierungstransaktionen zwischen nahe stehenden UN und Personen, wie etwa Ausleihungen oder Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, angeben zu müssen (vgl. auch IAS 24.21(g) bzw. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

I. Erfolgsdarstellung nach IFRS Rn. 159 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erfolgsdarstellung ebenso wie die Ermittlung des Periodenerfolgs nach IFRS unterscheidet sich vom HGB dahingehend, dass nach IFRS neben erfolgswirksamen auch -neutrale Vorgänge das "Gesamtergebnis" beeinflussen können (vgl. Küting, DB 2006, S. 1441 (1448)). Nach IFRS wird die Ertragslage durch das sog. Gesa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Gesamtkostenverfahren ("nature of expense method")

Rn. 162 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als erste Darstellungsform der GuV wird das GKV im Standard angesprochen. Dabei werden die Aufwendungen wie nach HGB nach ihrer Art und nicht (wie im UKV) nach Funktionsbereichen gegliedert. In IAS 1.102 (ED/2019/7.69) ist eine beispielhafte Gliederung nach dem GKV angegeben (vgl. auch IAS 1.IG6 (Part I)):mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zwischenergebnis

Rn. 167 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Als Zwischenergebnis ist festzuhalten: Die Mindestgliederungsschemata von GKV und UKV im Normengefüge der IFRS entsprechen nicht den handelsrechtlichen Schemata nach § 275 Abs. 2 und Abs. 3. Grund hierfür ist eine nach IFRS weniger starre Gliederungssystematik/-vorgabe. Während die GuV-Gliederung in IAS 1 bzw. ED/2019/7 lediglich beispielhaf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gesamtergebnisrechnung ("statement of profit or loss and other comprehensive income")

Rn. 160 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Gemäß IAS 1.82f. (vgl. im Übrigen ED/2019/7.65 sowie ED/2019/7.74f.) sind als Mindestgliederung in der Gesamtergebnisrechnung – zusätzlich zu den in anderen IFRS vorgeschriebenen Posten – folgende Positionen gesondert auszuweisen. Die Posten (a) bis (i) sind in der GuV, die Posten (j) bis (k) im "Sonstigen Ergebnis" (OCI) zu zeigen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinweise zur Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung

Rn. 166 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine eigenständige Bestellung eines AP zur ESEF-Prüfung ist nicht notwendig (vgl. IDW PS 410 (2022), Rn. 18); vielmehr ist der nach § 318 bestellte AP auch ohne explizite Erwähnung der ESEF-Prüfung im Wahlbeschluss bzw. Auftragsbestätigungsschreiben für die ESEF-Prüfung verantwortlich. Der AP muss vor der Auftragsannahme des gesamten AP-Mand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 388 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Abschaffung des Bilanzierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sah der Gesetzgeber eine "Anhebung des Informationsniveaus" (BT-Drs. 16/10067, S. 50). Ein Mehr an Informationen, die – angeblich – insbesondere von am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung stehenden UN dazu verwendet werden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zeitlicher Umfang

Rn. 396 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bezüglich des zeitlichen Beginns der Aktivierung könnte aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 2a S. 1 die vollumfängliche Aktivierung der in der Entwicklungsphase angefallenen Aufwendungen zur Herstellung eines immateriellen VG abgeleitet werden. Der Wortlaut legt nahe, dass die während der Entwicklung anfallenden Aufwendungen zu aktiviere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Überleitung zum Gesamtergebnis ("statement of comprehensive income")

Rn. 169 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hat sich ein UN für die zweite Alternative, nämlich die getrennte Aufstellung von gesonderter GuV und einer Überleitung (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 159ff.), entschieden, dann ist neben der GuV (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 160ff.) zusätzlich eine Überleitung zum Gesamtergebnis vorzunehmen. Ausgangspunkt dieser Überleitung ist das Periodenergeb...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anwendungsbereich

Rn. 153 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 328 Abs. 1 Satz 4 sind bestimmte kap.-marktorientierte UN dazu verpflichtet, ihren Jahresfinanzbericht im Extensible Hypertext Markup Language (XHTML-)Format offenzulegen (vgl. Komarek, WPg 2018, S. 693; Obst, WPg 2019, S. 771ff.). Jahresfinanzberichte umfassen gemäß den §§ 114, 117 WpHG den JA nach nationalem Recht und den Lageberic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Ergebnis je Aktie nach IAS 33

Rn. 172 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Ferner ist für UN, deren Anteile öffentlich gehandelt werden oder den Kap.-Markt in Anspruch nehmen (vgl. IAS 33.2), die Angabe eines unverwässerten ("basic earnings") und verwässerten ("diluted earnings") Ergebnisses je Aktie in der Gesamtergebnisrechnung vorgeschrieben (vgl. IAS 33.66; überdies IDW RS HFA 2 (2018), Rn. 3). Auswirkungen im ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gegenstand und Umfang der Prüfung

Rn. 161 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 317 Abs. 3a hat der AP zu prüfen, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellte Wiedergabe des JA und Lageberichts sowie die Wiedergabe des ggf. aufzustellenden KA und Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den in § 328 Abs. 1 enthaltenen Vorgaben entsprechen ((im Folgenden: ESEF-Konformität); vgl. BT-Drs. 19/17343, S. 20)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Gesetzliche Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) gelten für die AG und die GmbH weitgehend einheitliche Regeln für den JA. Sie sind derweil in den §§ 238 bis 335c niedergelegt. Daneben sind für die GmbH wenige Einzelvorschriften zu beachten, nämlich die §§ 5a, 29, 41 bis 42a, 46, 71 GmbH...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Änderungen von Rechnungslegungsmethoden sowie grundlegende Fehler (IAS 8)

Rn. 170 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Änderungen der RL-Methoden ("accounting policies") dürfen gemäß IAS 8.14 nur dann vorgenommen werden, sofern dies ein Standard explizit vorschreibt oder der Abschluss durch die Änderung zuverlässigere und relevantere Informationen über betreffendes UN vermittelt. Liegt eine "Änderung" vor, so ist diese i. d. R. rückwirkend anzuwenden und die...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertungshierarchie

Rn. 428 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 4 gibt eine Bewertungshierarchie vor, welche (ähnlich der Regelungen nach IFRS 13.72ff.) für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts danach differenziert, inwiefern für das Bewertungsobjekt ein aktiver Markt existiert oder nicht:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Allgemein anerkannte Bewertungsmethoden

Rn. 438 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nur wenn ein Marktpreis nach § 255 Abs. 4 Satz 1 nicht ermittelt werden kann (d. h. kein aktiver Markt vorliegt), kommen allg. anerkannte Bewertungsmethoden i. S. d. § 255 Abs. 4 Satz 2 zum Einsatz. In der Begründung des RegE zum BilMoG wird erläutert, dass das Ziel der Anwendung von Bewertungsmethoden ist, den beizulegenden Zeitwert angemes...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Sachlicher Umfang

Rn. 390 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV sind gemäß § 255 Abs. 2a Satz 1 die bei dessen Entwicklung anfallenden HK nach § 255 Abs. 2. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auf die immateriellen VG des AV. Immaterielle VG des UV unterliegen somit nicht explizit den Beschränkungen dieser Vorschrift. Für die Folgebewertung von se...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zusatzposten sowie zusätzliche Angaben im Anhang

Rn. 144 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Neben den schon erläuterten zusätzlichen Pflichtbestandteilen und freiwilligen Posten, die ggf. auch in das Schema nach § 275 Abs. 3 einzufügen sind bzw. hinzugesetzt werden können (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 100ff., 110ff.), ist nur für das UKV ein weiterer freiwilliger Zusatzposten zu nennen. Die FuE-Kosten, soweit sie für Grundlagenforsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausweis, Berichterstattung und Dokumentation

Rn. 403 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die GuV stellt sich die Frage, ob der Ausweis der FuE-Aufwendungen in einer gesonderten Position vorgenommen werden sollte. Da der Gesetzgeber der Bereitstellung von Informationen im Bereich der immateriellen VG durch den Bilanzierenden eine gesonderte Bedeutung zukommen lässt, erscheint eine solche Vorgehensweise gerechtfertigt (vgl. da...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Gewinn- und Verlustrechnung ("statement of profit and loss")

1. Wahlrecht zwischen Gesamt- (GKV) und Umsatzkostenverfahren (UKV) Rn. 161 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie in IAS 1.88 bzw. ED/2019/7.44 gefordert, sind standardseitig alle Ertrags- und Aufwandskomponenten erfolgswirksam in der GuV zu erfassen, sofern nicht ein anderer Standard eine Erfassung im OCI vorschreibt. Dabei kann das UN, wie zuvor erwähnt (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsrechtliche Rechnungslegung vor Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 413a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertungskonzeption des beizulegenden Zeitwerts stellt in der RL in Deutschland kein Novum dar (vgl. zu den folgenden Ausführungen Böcking/Dreisbach/Gros, DK 2008, S. 207 (209f.), m. w. N.). Schon in der Vergangenheit fand sie in unterschiedlichem Ausmaß Eingang in die handels- und aktienrechtliche RL (vgl. zu einem historischen Überbl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wahlrecht zwischen Gesamt- (GKV) und Umsatzkostenverfahren (UKV)

Rn. 161 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wie in IAS 1.88 bzw. ED/2019/7.44 gefordert, sind standardseitig alle Ertrags- und Aufwandskomponenten erfolgswirksam in der GuV zu erfassen, sofern nicht ein anderer Standard eine Erfassung im OCI vorschreibt. Dabei kann das UN, wie zuvor erwähnt (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 159a), entweder eine Gesamtergebnisrechnung oder eine GuV einschlie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. GmbH-Kapital sowie die früheren sog. eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen

Rn. 57 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Durch das MoMiG ist das Haftkap.-System der GmbH verändert bzw. "dereguliert" worden. Im Vorfeld der Reform hatten Kritiker die komplette Abschaffung des formellen Mindestkap. gefordert und sich dabei auf die US-amerikanische Praxis sowie auf Regelungen in einzelnen europäischen Staaten berufen (vgl. zu Einzelheiten Seibert (2008), S. 12ff.)....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rn. 426 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 4 geht die Prämisse der UN-Fortführung nicht explizit hervor. Allerdings gilt das Going Concern-Prinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 2, nach dem i. R.d. Bewertung von der Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen ist, sofern dieser Annahme nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen, auch für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abgrenzungsprobleme und Lösungen

Rn. 122 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Bei der Abgrenzung dieser vier Posten voneinander treten Probleme und Zweifelsfragen in zweifacher Hinsicht auf, die in Literatur und Praxis unterschiedlich gelöst werden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr