Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Normengefüge der IFRS existieren keine zu § 264a vergleichbaren Regelungen.mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Leasingverhältnisse (IFRS 16)

1. Überblick und Anwendungsbereich Rn. 115 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die IFRS regeln die grds. Behandlung von Leasingverhältnissen in IFRS 16 mit der Zielsetzung, "Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen" festzuschreiben. Ziel dabei ist es, sicherzustellen, dass die "von Leasingnehmern und Leasinggebern zur Verfügung g...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Besondere rechtsformspezifische Vorschriften, an denen die Erstellung eines IFRS-Abschlusses bzw. dessen Zusammensetzung anknüpfen, sind dem Normengefüge der IFRS fremd. Insoweit existieren hier keine zu § 264b vergleichbaren Regelungen.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 21 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das Normengefüge der IFRS enthält keine explizite Verpflichtung zur Unterzeichnung eines IFRS-Abschlusses. Indes vertritt Luttermann die Auffassung, dass sich bereits aus der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung mittelbar auch eine Unterzeichnungspflicht ableiten ließe (vgl. MünchKomm. AktG (2003), § 245 HGB, Rn. 56). Die Bilanz-R 2013/34...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

I. Leasingverhältnisse (IFRS 16) 1. Überblick und Anwendungsbereich Rn. 115 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die IFRS regeln die grds. Behandlung von Leasingverhältnissen in IFRS 16 mit der Zielsetzung, "Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen" festzuschreiben. Ziel dabei ist es, sicherzustellen, dass die "von Leasingnehmern u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 14 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß IAS 1.51(d) respektive ED/2019/7.18(d) ist die im Abschluss verwendete Berichtswährung anzugeben. IAS 1.51(e) bzw. ED/2019/7.18(e) verlangen darüber hinaus die Angabe, in welchem Maße die Abschlussinformationen gerundet wurden. Überdies erlaubt IAS 1.53 (ED/2019/7.B2) ausdrücklich die Darstellung in Tausend- bzw. Millioneneinheiten (z. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 10. Anhangangaben

Rn. 148 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zielsetzung der Anhangangaben ist die Bereitstellung von zusätzlichen Informationen, um dem Adressaten zusammen mit den Informationen in der Bilanz, GuV sowie KFR ein besseres Verständnis darüber zu vermitteln, welche Auswirkungen Leasingverhältnisse auf die VFE-Lage sowie die Cashflows haben (vgl. IFRS 16.51; IFRS 16.89). Für den Leasingneh...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Adolph (2013), Die finanzielle Berichterstattung von Herstellerleasing nach International Financial Reporting Standards (IFRS), Hamburg. Andersons (1998), Neue Entwicklungen in der Bilanzierung von Leasinggeschäften, Sankt Gallen. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2009), Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vereinfachungen

Rn. 118 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Zur Vermeidung von unverhältnismäßig hohen Kosten der Nutzungsrechtsbilanzierung lässt IFRS 16 wahlweise verschiedene Erleichterungen zu. Bei Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten (short-term leases) dürfen Leasingnehmer ein Wahlrecht ausüben (vgl. IFRS 16.5(a)): Sie brauchen die Vermögenswerte nicht in der Bila...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Folgebewertung

Rn. 129 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten AK (vgl. IFRS 16.36ff.). Die Differenz zwischen den während der Laufzeit anfallenden Leasingzahlungen und der auf der Passivseite ausgewiesenen Schuld stellt die Finanzierungskosten des Leasingvertrags dar, die so über die Laufzeit ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorliegen eines Leasingverhältnisses

Rn. 122 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ein Leasingverhältnis ist nach IFRS 16 als ein Vertrag definiert, bei dem das Recht auf Nutzung eines spezifizierten Vermögenswerts gegen Entgelt für einen bestimmten Zeitraum übertragen wird (vgl. IFRS 16.9). Im Einzelnen ist zu Vertragsbeginn anhand zweier kumulativ erforderlicher Bedingungen zu überprüfen, ob der zugrunde liegende Vertrag...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Vorbemerkungen

Rn. 134 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Auf Seiten des Leasinggebers hängen die Zurechnung des Leasinggegenstands und damit auch die bilanzielle Behandlung des Leasingverhältnisses weiterhin davon ab, ob es sich bei dem betrachteten Geschäft um Finanzierungsleasing (finance lease) oder Operating-Leasing (operating lease) handelt. Finanzierungsleasing liegt vor, sofern es i.W. – un...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Finanzierungsleasing

Rn. 139 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasinggeber aktiviert zu Beginn der Vertragslaufzeit eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts des Leasinggegenstands zzgl. seiner Anlaufkosten (vgl. IFRS 16.67; IFRS 16.69). Für die Ermittlung des Nettoinvestitionswerts ist der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende interne Zinssatz (interest rate implicit in the lease) maßgeb...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Laufzeit des Leasingverhältnisses

Rn. 125 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die bilanzierungsrelevante Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der nicht kündbaren Vertragslaufzeit inkl. etwaiger Verlängerungs- bzw. Kündigungsoptionen, sofern ein wesentlicher wirtschaftlicher Anreiz besteht, diese auszuüben bzw. im Fall von Kündigungsoptionen nicht auszuüben (vgl. IFRS 16.18f.). Die Beurteilung der Laufzeit richtet sic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Erstbewertung

Rn. 126 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der erstmalige Ansatz einer Verbindlichkeit beim Leasingnehmer erfolgt zum Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, diskontiert mit dem Grenz-FK-Zins (incremental borrowing rate) oder – falls verfügbar – dem vom Leasinggeber berechneten Zinssatz ((interest rate implicit in the lease); vgl. IFRS 16.26). Eine Ermittlung des internen Zinssat...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Sale-and-Lease-Back-Transaktionen

Rn. 143 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit der grds. Bilanzwirksamkeit aller Leasingverhältnisse hat das Sale-and-Lease-Back als Instrument zur außerbilanziellen Finanzierung an Bedeutung verloren (vgl. im Übrigen HdB (2022), Stichwort-Nr. 85, Rn. 87, m. w. N.). Zunächst hat ein Verkäufer/Leasingnehmer anhand der in IFRS 15 kodifizierten Veräußerungsdefinition zu beurteilen, ob i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick und Anwendungsbereich

Rn. 115 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die IFRS regeln die grds. Behandlung von Leasingverhältnissen in IFRS 16 mit der Zielsetzung, "Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen" festzuschreiben. Ziel dabei ist es, sicherzustellen, dass die "von Leasingnehmern und Leasinggebern zur Verfügung gestellten Informationen ein getreu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Untermietverhältnisse

Rn. 146 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ist ein UN sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber desselben zugrunde liegenden Vermögenswerts (Intermediär), hat es seine beiden Leasingverhältnisse, das Ober- und das Unterleasingverhältnis, grds. als zwei getrennte Leasingverhältnisse zu behandeln und die für Leasingnehmer und Leasinggeber jeweils geltenden Vorschriften anzuwenden (vgl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis

Rn. 147 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Leasingnehmer hat die Nutzungsrechte an Leasinggegenständen in seiner Bilanz in einem separaten Posten getrennt von den anderen Vermögenswerten auszuweisen. Wahlweise kann er sie aber auch zusammengefasst mit den Vermögenswerten zeigen, die sich in seinem wirtschaftlichen Eigentum befinden, wenn er die Nutzungsrechte im Anhang erläutert ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Operating-Leasing

Rn. 138 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bewertung des Leasinggegenstands erfolgt in Abhängigkeit von den Eigenschaften des dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassenen Vermögenswerts. Handelt es sich bei dem Leasingobjekt z. B. um einen Vermögenswert des Sach-AV, sind die Bewertungsvorschriften des IAS 16 zu beachten; bei immateriellen Vermögenswerten ist IAS 38 maßgebend (vgl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Änderung der Rahmenbedingungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die speziell mit Zweckgesellschaften verfolgte Ausgliederung von VG (off-balance-sheet assets) und Schulden (off-balance-sheet debts) von einem MU (Initiator) auf die Zweckgesellschaft (sog. off-balance-sheet financing) ermöglichte es Ersterem vor dem BilMoG, sich von risikobehafteten Positionen durch solche gezielte Maßnahmen zu befreien und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zu unterzeichnende Unterlagen

Rn. 11 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Unterzeichnung hat auf dem Original des JA bzw. des erweiterten JA, das gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 1 aufzubewahren ist, zu erfolgen. Ist das UN zur Offenlegung verpflichtet, so erscheint es sachgerecht und zulässig, die Unterschriften unter dem JA für Zwecke der Offenlegung durch die Angabe der Namen der Unterzeichner zu ersetzen (vgl. HdR-E,...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bilanzierung beim Leasingnehmer

a) Erstbewertung Rn. 126 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der erstmalige Ansatz einer Verbindlichkeit beim Leasingnehmer erfolgt zum Barwert der zu leistenden Leasingzahlungen, diskontiert mit dem Grenz-FK-Zins (incremental borrowing rate) oder – falls verfügbar – dem vom Leasinggeber berechneten Zinssatz ((interest rate implicit in the lease); vgl. IFRS 16.26). Eine Ermittlung des ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Kritik

Rn. 153 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Mit IFRS 16 hat das IASB einzig und allein Leasingvereinbarungen aus dem Kanon der Dauerschuldverhältnisse herausgegriffen, um diese anders zu bilanzieren. Damit bricht der Nutzungsrechtsansatz den Grundsatz der Nichtbilanzierung schwebender Geschäfte auf, konsequenterweise hätten alle Dauerschuldverhältnisse bilanziell neu abgebildet werden...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Bilanzierung beim Leasinggeber

a) Vorbemerkungen Rn. 134 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Auf Seiten des Leasinggebers hängen die Zurechnung des Leasinggegenstands und damit auch die bilanzielle Behandlung des Leasingverhältnisses weiterhin davon ab, ob es sich bei dem betrachteten Geschäft um Finanzierungsleasing (finance lease) oder Operating-Leasing (operating lease) handelt. Finanzierungsleasing liegt vor, so...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 79 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Aichberger/Fuchs (2022), Creifelds: Treuhandeigentum, in: Weber (Hrsg.), Rechtswörterbuch, 24. Aufl., München, S. 1638–1639. Bieg et al. (2009), Handbuch der Rechnungslegung nach IFRS, 2. Aufl., Düsseldorf. Bieg/Kussmaul/Waschbusch (2023), Finanzierung, 4. Aufl., München. Bieg/Waschbusch (2017), Bankbilanzierung nach HGB und IFRS, 3. Aufl., Münc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Entsprechende Anwendung auf den Konzernabschluss

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ausweislich des § 298 Abs. 1 ist § 245 auf den KA entsprechend anzuwenden. Die Unterzeichnungspflicht trifft diejenigen Personen, die auch zur Aufstellung des KA verpflichtet sind; dies sind gemäß § 290 Abs. 1 die gesetzlichen Vertreter des MU (vgl. überdies § 264a Abs. 2). Rn. 16 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Ebenso wie sich dies im Grundsatz für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Anforderungen an den befreienden Konzernabschluss und Konzernlagebericht (Nr. 2)

Rn. 17 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bezüglich der konkreten Anforderungen an einen befreienden KA wird in § 264b Nr. 2 auf § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 verwiesen. Der befreiende KA und Konzernlagebericht muss nach den für das MU geltenden Rechtsvorschriften sowie im Einklang mit der – jeweils aktuellen Fassung der – Bilanz-R aufgestellt und offengelegt werden. Entsprechend gilt fü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 24 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Eisele/Knobloch (2019), Technik des betrieblichen Rechnungswesens, 9. Aufl., München. Federmann/Müller (2018), Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IFRS, 13. Aufl., Berlin. IDW (2021), Assurance, 2. Aufl., Düsseldorf.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Vorschrift dient der allg. Forderung des § 243 Abs. 2, wonach der JA klar und übersichtlich sein muss. Der Klarstellung bedarf es v.a. in "Anbetracht der steigenden Zahl von Handelsgeschäften, die von ausländischen Kaufleuten betrieben werden" (BT-Drs. 10/317, S. 73). Soweit inländische Zweigniederlassungen ausländischer UN gemäß den §§ 1f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, Bd II, 1. Aufl, Heidelberg 1978 (nachfolgend zitiert als Rau, § 4b EStG Rz …); Hanau/Arteaga/Rieble/Veit, Entgeltumwandlung, Stand 2014; Grote/Ulbrich, Direktversicherung in der Niedrigzinsphase: Aufsichtsrechtliche Aspekte und das System der Sicherungseinrichtung nach dem VAG, BetrAV 2016, 186; Grote, Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, Bd II, 1. Aufl Heidelberg 1978, nachfolgend zitiert als: Rau, § 4b EStG Rz …; Buttler, Steuerliche Behandlung von Unterstützungskassenzusagen; Böhm/Schu Unterstützungskassen, Heidelberg 2014; Doetsch/Lenz, Versorgungszusagen an (Gesellschafter-)Geschäftsführer und Vorstände, 11. Aufl Karlsruhe 2020; Blomey...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heubeck, Pensionsfonds – Grenzen und Möglichkeiten, DB 2001, Beilage 5, 2; Weigel, Rechtliche und wirtschaftliche Aspekte des Pensionsfonds nach deutschem Recht, Karlsruhe 2002; Bode/Grabner, Pensionsfonds und Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung, München 2002; Oecking, Bilanzierung des neuen Durchführungswegs Pensionsfonds beim ArbG, BetrAV 2003, 43; Höfer, L...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Heubeck/Höhne/Paulsdorff/Rau/Weinert, Kommentar zum Betriebsrentengesetz, Bd II, 1. Aufl Heidelberg 1978, nachfolgend zitiert als: Rau, § 4b EStG Rz …; Gosch in Kirchhof/Seer, § 4c EStG, 22. Aufl 2023; Wolf in Fath/Herrmann/Linke/Schwind/Wolf, Pensionskassen, Grundlagen und Praxis, 2. Aufl 2016, Rz 857 ff; Blomeyer/Rolfs/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersver...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Leasingformen

Rn. 8 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wie bereits erwähnt, stellt "Leasing" den Oberbegriff für eine Fülle verschiedenartiger Vertragstypen dar, die sich anhand unterschiedlichster Kriterien systematisieren lassen (vgl. hierzu ausführlich Büschgen (1998), Rn. 13ff.; Wöhe (1997), S. 242). Die Verträge lassen sich u. a. nach folgenden Merkmalen unterscheiden: Art des Leasingobjekts, S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 27. BMF, Schr. v. 19.5.2014 – IV B 5 - S 1341/07/10006-01 – DOK 2014/0348272, BStBl. I 2014, 838 (Glossar "Verrechnungspreise")

1 Anlage Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich ein fortlaufend zu aktualisierendes Glossar "Verrechnungspreise" als verwaltungsinterne Arbeitshilfe bekannt. Das Glossar soll zu einer Vereinheitlichung der Terminologie im Bereich der Verrechnungspreise beitragen. Dieses Schreiben nebst Anlage steht ab sofort bis a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
EBITDA, EBIT und EBT / 1 Hintergrund

Die Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 verpflichtet kapitalmarktorientierte Unternehmen, den Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) zu bilanzieren. Dies hat zugleich Auswirkungen auf das interne Rechnungswesen und das Controlling. Vor diesem Hintergrund besitzt die internationale Vergleichbarkeit von Unternehmensabschlüssen eine besondere Bedeut...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.1.1 Segmentberichterstattung nach IFRS 8

Rz. 41 IFRS 8 verfolgt eine weitgehend konsequente Ausrichtung am management approach. [1] Als operating segment [2] wird – ausgehend von der internen Organisationsstruktur – ein Unternehmens- bzw. Konzernbestandteil verstanden, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können (einschließlich Umsatzerlöse...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 3.2.2 Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 34 Der Anwendungsbereich der Segmentberichterstattung nach IFRS ergibt sich aus IFRS 8.2.[1] Eine faktische Befreiung von der IFRS-Segmentberichterstattung besteht dann, wenn die berichtende Einheit nur über ein berichtspflichtiges Segment verfügt.[2] Allerdings müssen auch in diesem Fall die Angabepflichten des IFRS 8.32 – 8.34 beachtet werden.[3] Rz. 35 vorläufig frei R...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.2.1 Segmentberichterstattung nach IFRS 8

Rz. 57 Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im engeren Sinne hat die Ermittlung der im Segmentbericht anzugebenden Daten gemäß IFRS 8.25 – entsprechend dem management approach – auf Basis der Werte zu erfolgen, die auch an die obersten Entscheidungsträger übermittelt werden, d. h. nach den intern festgelegten Grundsätzen und Methoden; dies gilt auch dann, w...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1.2 Originäre Buchführung nach IFRS

Rz. 23 Sofern IFRS als originäres Buchführungssystem gewählt wird, erfolgt auf IFRS-Konten die Primärdatenerfassung für die Finanzbuchhaltung. In einem 2. Bewertungsbereich findet die Überleitung zu der den HGB-Vorschriften entsprechenden Buchführung statt, welche die Aufstellung des HGB-Jahresabschlusses gestattet. Im internationalen Konzern liegt die Verantwortung für die ...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 6 Fallbeispiel zur Erstellung und Analyse einer Segmentberichterstattung nach IFRS 8

6.1 Datenrahmen Rz. 151 Der S-Konzern ist ein integrierter Stahlkonzern, der sowohl Roh- und Edelstahl (R) als auch Stahlteile für den Maschinen- und Fahrzeugbau (M) und Haushaltsgeräte aus Edelstahl (H) produziert und absetzt. Die Division R, die ausschließlich im Inland tätig ist, liefert ihre Erzeugnisse in überwiegendem Umfang an die Divisionen M und H und setzt darüber h...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5 Angaben zu den Ertragsteuern im IFRS-Abschluss

4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tat...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2 Überleitung zwischen IFRS und HGB

3.2.1 Reine Differenzbuchungen Rz. 25 Die erste Möglichkeit der Überleitung zwischen IFRS und Landesrecht besteht in der Überleitung mittels reiner Differenzbuchungen. Im 1. Bewertungsbereich wird die Buchführung nach den Regeln des HGB (oder IFRS) vollständig abgewickelt. In einem 2. Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen IFRS und HGB (bzw. zwischen H...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3 Berichtsgrößen nach IFRS 8 und DRS 3 bzw. DRS 28 im Einzelnen

4.3.1 Berichtsgrößen der operativen Segmente Rz. 65 Tab. 2 zeigt die für die anzugebenden Segmente offenzulegenden Segmentdaten in der Übersicht auf.mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.1 Anpassung der Gewinnrücklagen im IFRS-Abschluss

Rz. 68 Sofern ein Unternehmen erstmalig nach IFRS bilanziert, hat das Unternehmen den Abschluss grundsätzlich so aufzustellen, als ob es seit Beginn der Unternehmenstätigkeit nach IFRS bilanziert hätte.[1] Der kumulierte Eigenkapitaleffekt aus dem Übergang zu IFRS ist nach IFRS 1.11 im Regelfall[2] als Anpassung des Eröffnungswertes der angesammelten Gewinnrücklagen der erst...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 5.1 Konzernkontenplan und Konzernkontenrahmen

Rz. 116 In multinationalen Konzernen stellt sich das Problem der Überleitung zwischen verschiedenen landesrechtlichen Buchführungen bzw. Abschlüssen zum IFRS-Abschluss, der Ausgangspunkt für die Erstellung des IFRS-Konzernabschlusses bildet. Zur Sicherstellung der Anwendung konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in multinationalen Konzernen[1] kann entwed...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3 Entscheidungsaspekte für die organisatorische Durchführung der Buchführung nach IFRS und HGB

Rz. 20 Hinsichtlich der Generierung IFRS-relevanter Informationen mittels Kontenplan sind 4 Grundsatzfragen zu beantworten: Originäre Buchführung nach HGB oder IFRS? Buchung von Originalwerten oder Differenzen? Systemtechnische Möglichkeiten der Umsetzung (Kontenklasse vs. Buchungskreis)? Abgrenzung der mittels Kontenplan abzubildenden quantitativen Anhanginformation? Bereiche, i...mehr