Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.3 Entnahme aus Rücklagen

Rz. 10 Nach § 270 Satz 1 HGB haben Vorstand/Geschäftsführung bereits bei der Aufstellung der Bilanz die Auflösung von Rücklagen/Entnahmen aus Rücklagen vorzunehmen. Speziell AG, KGaA und SE haben bei der Auflösung der Kapitalrücklagen i. S. v. § 272 Abs. 2 Nrn. 1–3 HGB die Verwendungsbeschränkungen des § 150 Abs. 3 und 4 AktG zu beachten. Bei der AG, KGaA und der SE hat die A...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.1 Aufgliederung der Gewinnrücklagen

Rz. 13 Nach § 272 Abs. 3 HGB dürfen als Gewinnrücklagen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen oder andere Gewinnrücklagen. Demzufolge schreibt § 266 Abs. 3 A III HGB für...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.3 Besonderheit: Behandlung eigener Anteile

Rz. 27 Nach dem BilMoG – folgt aus der Neufassung des § 272 Abs. 1a und Abs. 1b HGB – entfällt die Differenzierung zwischen eigenen Aktien und eigenen Anteilen. Eigene Anteile sind stets unabhängig vom Erwerbsgrund passivisch in einer Vorspalte offen zum Posten "gezeichnetes Kapital" auszuweisen; eine Rücklage für eigene Anteile ist nicht mehr zu bilden.[1] Eigene Anteile kön...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.2 Einstellung in die Kapitalrücklage

Rz. 7 Einstellungen in die Kapitalrücklage sind gemäß § 270 Abs. 1 HGB bereits bei der Aufstellung der Bilanz vorzunehmen; zuständig ist also der Vorstand/die Geschäftsführung, nicht die Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung; letztere können auch nicht weitergehende Dotierungen beschließen. Aus § 275 Abs. 4 HGB, nach dem Veränderungen der Kapitalrücklagen in der GuV-Rech...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.6 Andere Gewinnrücklagen

Rz. 24 Die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" bildet einen Sammelposten für diejenigen Rücklagen, die aus dem Ergebnis gebildet werden und den vorgenannten 3 Unterposten der Gewinnrücklagen nicht zuzuordnen sind. Zu den "anderen Gewinnrücklagen" gehören Beträge, die in den Zuständigkeitsbereich von Kapitalgesellschaften nach § 58 Abs. 2 AktG fallen; sie sind Ergebnisverw...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.2 Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG

Rz. 40 Nach § 6b EStG können bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter aufgedeckte stille Reserven ganz oder teilweise auf bestimmte neu angeschaffte oder hergestellte Anlagegüter übertragen werden. Grundvoraussetzung für die Anwendung dieser Vorschrift ist nach § 6b Abs. 4 EStG die Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (§ 4 Abs. 1 oder § 5 EStG). Bei einer Gewinnermittl...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.1.1 Aufgliederung der Kapitalrücklage

Rz. 4 Nach § 272 Abs. 2 HGB sind als Kapitalrücklage auszuweisen: der Betrag, der bei der Angabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird; der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteile...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.3 Gesetzliche Rücklagen

Rz. 15 Gesetzliche Rücklagen sind Rücklagen, zu deren Bildung ein Unternehmen gesetzlich verpflichtet ist. Die Bilanzposition "gesetzliche Rücklage" kann somit nur bei AG und KGaA sowie Genossenschaften und bei der SE zum Tragen kommen;[1] das GmbHG sieht keine gesetzliche Rücklage vor. Rz. 16 Gemäß § 150 Abs. 2 AktG sind in die gesetzliche Rücklage jährlich 5 % (der "zwanzig...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.3 Ersatzbeschaffungsrücklage und/Entschädigungsrücklage nach R 6.6 EStR

Rz. 41 Nach R 6.6 Satz 1 EStR kann bei buchführenden Land- und Forstwirten, Gewerbetreibenden und selbstständig Tätigen, deren Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt wird,[1] die Gewinnverwirklichung durch Aufdeckung stiller Reserven in bestimmten Fällen der Ersatzbeschaffung vermieden werden; Voraussetzung ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens info...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3 Nicht betrieblich genutzte Gebäude und Gebäudeteile im Betriebsvermögen (investment properties) nach IFRS

9.3.1 Regelungsinhalt, Definition Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.4). Rz. 420 Die...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9 Internationale Rechnungslegung nach IFRS

9.1 Grundsätzliches Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.3 Nicht unter IAS 40 fallende Immobilien

Rz. 424 Nicht unter den Regelungsinhalt von IAS 40 fallen folgende Immobilien: die mit der Absicht erworben oder errichtet wurden, um sie im normalen Geschäftsverlauf in naher Zukunft zu veräußern – geregelt im Vorratsvermögen in IAS 2; Bauten, die Gegenstand von Fertigungsaufträgen gem. IFRS 15 sind; Eigenbetrieblich genutzte Immobilien, insbesondere betriebliche Ersatzgrundstü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.4 Klassifizierung bei gemischter Nutzung

Rz. 425 Eine eindeutige Abgrenzung zwischen investment properties und betrieblich eigengenutzten Immobilien wird durch eine gemischte Nutzung erschwert. Zur Klassifizierung eines Gebäudes oder Gebäudeteils als investment property oder "normales Grundstück" andererseits sind folgende Regeln zu beachten: Bei gemischter Nutzung eines Grundstücks ist zu untersuchen, ob der fremd ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.4 Angaben im Anhang

Rz. 436 Im Anhang sind nach Maßgabe der in der Bilanz vorgenommenen Gliederung für das Sachanlagevermögen[1] und die Anlageimmobilien[2] bestimmte Angaben zu machen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel für das Sachanlagevermögen vorgeschrieben.[3] Der Anlagenspiegel nach IFRS ersetzt zugleich die gegenüber dem HGB regelmäßig fehlende bilanzielle Untergliederung des Anlagevermöge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG

Zusammenfassung Die bilanzielle Behandlung von Gebäuden ist aufgrund der häufig hohen gebundenen Werte und der Langlebigkeit nach HGB und IFRS für die Abbildung im Jahresabschluss sowie die Besteuerung nach und EStG/KStG besonders relevant. Neben der rechtlichen und begrifflichen Einordnung liegt der Fokus auf der Zugangs- und Folgebewertung. Neben den gesetzlichen Grundlagen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.3 Zugangsbewertung

Rz. 394 Gemäß IAS 16.15 hat der erstmalige Ansatz eines Gebäudes oder Gebäudeteils zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu erfolgen. Rz. 395 Der Anschaffungskostenbegriff nach IFRS entspricht in weiten Teilen demjenigen des HGB. Eine nennenswerte Abweichung besteht allerdings bei der Aktivierung künftiger Abbruch- und Abräumkosten sowie Rückbau- und Entfernungskosten,...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.2 Als Finanzinvestitionen gehaltene Anlageimmobilien

Rz. 422 Beispiele für als Finanzinvestitionen gehaltene "Anlageimmobilien" bzw. "Renditeliegenschaften", wobei inzwischen auch jeweils die Herstellungs- und Bauphase einbezogen werden kann: Grundstücke und Gebäude, die langfristig für Wertzuwächse statt für einen kurzfristigen Verkauf gehalten werden (IAS 40.8a); Grundstücke und Gebäude, die für eine gegenwärtig unbestimmte kü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.5 Zugangsbewertung

Rz. 428 Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien werden im Zugangszeitpunkt mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet (IAS 40.20). Gehen die Immobilien mit einem einheitlichen Anschaffungspreis zu, bedarf es einer Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Eine Besonderheit bei der Ermittlung von Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.6 Folgebewertung

Rz. 431 Nur im Zeitpunkt des Zugangs erfolgt der Ansatz zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. An den folgenden Bilanzstichtagen kann auch der Markt- bzw. Zeitwert (fair value) angesetzt werden (IAS 40.33). Rz. 432 IAS 40 räumt für die Folgebewertung von investment properties dem Bilanzierenden ein Wahlrecht für die Bewertung der Gebäude und Gebäudeteile ein. Gemäß IAS 40....mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.8 Erwerb von bebauten Grundstücken im Zwangsversteigerungsverfahren

Rz. 263 Siehe hierzu "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 82–84.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.6 Anschaffungskosten bei Tauschvorgängen

Rz. 261 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 89–100 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 85–90, die sowohl die ertragsteuerliche als auch die handelsrechtliche Behandlung dieser Vorgänge behandeln.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.7 Bewertung von Grundstücken, die Kreditinstitute zur Vermeidung von Forderungsausfällen ersteigert haben

Rz. 387 Siehe "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 83 f. Diese Ausführungen sind bei Gebäuden oder Gebäudeteilen entsprechend anzuwenden.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke und Gebäudeteile

9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.5 Fiktive Anschaffungskosten

Rz. 260 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 113–116 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 114–119.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / Zusammenfassung

Die bilanzielle Behandlung von Gebäuden ist aufgrund der häufig hohen gebundenen Werte und der Langlebigkeit nach HGB und IFRS für die Abbildung im Jahresabschluss sowie die Besteuerung nach und EStG/KStG besonders relevant. Neben der rechtlichen und begrifflichen Einordnung liegt der Fokus auf der Zugangs- und Folgebewertung. Neben den gesetzlichen Grundlagen sind auch aktu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.4 Sonstige Übertragung stiller Reserven (steuerfreie Rücklagen)

Rz. 384 Siehe "Rücklagen im Abschluss nach HGB, IFRS und EStG/KStG" und "Sonderposten mit Rücklageanteil (nach BilMoG)".mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.4 Tausch

Rz. 397 Nach IFRS stützt sich die Grundkonzeption der Zugangsbewertung beim Tausch von Gebäuden und Gebäudeteilen auf das fair-value-Konzept mit der Folge einer Gewinn- bzw. Verlustrealisierung bei Abweichen der Bemessungsgrundlage für den hingegebenen Vermögenswert von dessen Buchwert (IAS 16.24). Rz. 398 Dazu ist eine zweigliedrige Tatbestandsanalyse notwendig, nämlich den ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.6 Komponentenansatz

Rz. 401 Die IFRS verfolgen eine Tendenz zur sinnvollen Bewertung von Vermögenswerten, was auch die Aufteilung auf Komponenten beinhaltet. Diese Praxis steht im Gegensatz zur laufenden BFH-Rechtsprechung zur Bilanzierung von Gebäuden und Gebäudeteilen (R 7.1 EStR). Hier wird auf das Bestehen eines einheitlichen Funktionszusammenhangs abgestellt: Gebäudeteile, die dem Zweck de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.3.1 Regelungsinhalt, Definition

Rz. 419 Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.4). Rz. 420 Die Immobilien dienen folglich allei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.2 Bilanzausweis

Rz. 393 Es sind weiterhin getrennt voneinander zu bilanzieren: Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Grund und Boden Gebäude und Gebäudeteile. Auch wenn Grund und Boden (Grundstück) und Gebäude zusammen erworben werden, handelt es sich dennoch um verschiedenartige Vermögenswerte, die getrennt voneinander zu bilanzieren sind. Nach wie vor unterliegt der Grund und Boden in sein...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.1 Grundsätzliches

Rz. 389 IAS 40 regelt die Bilanzierung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien und macht eine gedankliche Aufspaltung der Anschaffung u. a. von Gebäuden und Gebäudeteilen in eigenbetrieblich genutzte Immobilien (owner-occupied properties), die vorrangig nach IAS 16 zu bewerten sind, und Anlageimmobilien (investment properties), deren Bewertung sich nach IAS 40 richte...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.7 Öffentliche Zuschüsse

Rz. 408 Öffentliche Investitionszuschüsse (auch Investitionszulagen) sind buchmäßig als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln (IAS 20.16, IAS 20.17). Die in R 6.5 Abs. 2 EStR mögliche sofortige erfolgswirksame Behandlung kommt nicht in Betracht. Rz. 409 Die Periodisierung proportional zum Abschreibungsverlauf kann in zweifacher Form buchtechnisch dargestell...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.1 Definition und Ansatzvoraussetzungen

Rz. 390 IAS 16.6 definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern und Dienstleistungen zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als ein Geschäftsjahr genutzt werden. Dies entspricht der Regelung in § 247 Abs. 2 HGB. Rz. 391 Für den Ansatz als Verm...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.16 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 278 Weitere Einzelheiten siehe "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 51–54 und "Grund und Boden im Abschluss nach HGB, EStG und IFRS", Rz. 58 sowie § 255 Abs. 1 Satz 2 HGB und H 32a EStH Rz. 279 Bei der Verschmelzung einer Personengesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der übernehmenden Gesellschaft handelt es sich auc...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 7.1 Grundsätzliches

Rz. 367 Der gemeine Wert von Gebäuden und Gebäudeteilen gilt u. a. bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns im Rahmen der Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG für nicht veräußerte Wirtschaftsgüter. Bei Aufgabe eines Gewerbebetriebs, an dem mehrere Personen beteiligt waren, ist für jeden einzelnen Beteiligten der gemeinsame Wert der Gebäude und Gebäudeteile anzusetz...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.8 Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 344 Die Behandlung der Aufwendungen für den Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen richtet sich weitgehend nach der Rechtsprechung des BFH. Einzelheiten hierzu siehe "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 63–74, mit der dort aufgeführten Rechtsprechung.[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.9 Anschaffungskosten bei Erbauseinandersetzungen und im Rahmen vorweggenommener Erbfolge

Rz. 264 Die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft bilden insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Grundstücke, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen. Bei einer Zuteilung entsprechend der Erbquote liegt eine echte unentgeltliche Rechtsnachfolge vor und folglich entstehen insoweit auch keine Ans...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.17 Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

Rz. 280 Bei der Ermittlung der Gebäude-Anschaffungskosten als Grundlage für die Absetzung für Abnutzung kann der Kaufpreis für das bebaute Grundstück nach der Sachwertmethode aufgeteilt werden. Dabei wird der aus Bodenrichtwerten (nach tatsächlicher baulicher Ausnutzung) umgerechnete Bodenwert ins Verhältnis zu dem (nach Zeitindex) umgerechneten Feuerkassen-Gebäudewert geset...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.5 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rz. 399 Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten sind dem Buchwert eines schon bilanzierten Gebäudes oder Gebäudeteils nach Maßgabe der IAS 16.12 ff. hinzuzurechnen (Aktivierungspflicht). Im Gegensatz hierzu sind regelmäßig wiederkehrende Reparatur- und Instandhaltungskosten ("costs of the day-to-day servicing"), die lediglich dazu dienen, die aktuell vorhandene Er...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 9.2.8 Folgebewertung

Rz. 410 Sowohl nach dem HGB als auch nach IFRS sind abnutzbare Vermögenswerte planmäßig abzuschreiben. Zur planmäßigen Abschreibung fordert IAS 16.50 bei Gebäuden und Gebäudeflächen, das Abschreibungsvolumen auf systematischer Grundlage über die Nutzungsdauer zu verteilen (IAS 16.41 und IAS 16.48). Eine planmäßige Abschreibung ist auch dann vorzunehmen, wenn aus exogenen Grü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4 Anschaffungskosten eines Gebäudes oder Gebäudeteils

4.1 Begriff und Umfang Rz. 256 Wegen der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Definition der Anschaffungskosten wird auf "Anschaffungskosten nach HGB und EStG" hingewiesen. 4.2 Bedeutung der Anschaffungskosten Rz. 257 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 1–3. 4.3 Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten Rz. 258 Beim Erwerb eines bebauten Grun...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6 Teilwert

6.1 Grundsätzliches Rz. 356 Bei der Ermittlung des Teilwerts von bebauten Betriebsgrundstücken ist davon auszugehen, dass der Grund und Boden und die darauf stehenden Gebäude bewertungsrechtlich besondere Wirtschaftsgüter sind.[1] Es gilt die Vermutung, dass der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgutes des (abnutzbaren) Anlagevermögens den Herstellu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.4 Teilwert bei Einlagen und Entnahmen von Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 365 Siehe hierzu "Einlagen und Entnahmen". Rz. 366 vorläufig freimehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.2 Bedeutung der Anschaffungskosten

Rz. 257 Siehe hierzu "Anschaffungskosten nach HGB und EStG", Rz. 1–3.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3 Notwendiges Betriebsvermögen

3.3.1 Grundsätzliches Rz. 70 Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Hinsichtlich des Verhältnisses von Grund und Boden zum Gebäude bezüglich der Frage, ob Grund und Boden und Gebäude oder Teile von beiden zum Betriebsvermögen ode...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.3.1 Umfang Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betrie...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.1 AfA bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden

Rz. 378 Siehe hierzu Ausführungen in Rz. 242 ff.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1 Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden und Gebäudeteilen

8.1.1 AfA bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden Rz. 378 Siehe hierzu Ausführungen in Rz. 242 ff. 8.1.2 Zur AfA-Befugnis bei häuslichem Arbeitszimmer Rz. 379 Zum Begriff des häuslichen Arbeitszimmers siehe "Betriebsausgaben nach EStG", Rz. 68 ff. 8.1.3 Bewertung von Gebäuden beim Übergang zum Bestandsvergleich Rz. 380 Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssät...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4 Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen

3.9.3.4.1 Umfang Rz. 201 Als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich alle Grundstücke und Grundstücksteile in Betracht kommen, die auch ein Einzelunternehmer zum gewillkürten Betriebsvermögen machen kann (Wahlrecht). Die Behandlung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt dann voraus, dass das Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz (Sonderbilanz) ausgewiesen...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.5 Zuschüsse

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