Fachbeiträge & Kommentare zu IFRS

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 67 Ein Gebäude bildet, abgesehen von den in R 4.2 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1–4 EStR bezeichneten selbstständigen Wirtschaftsgütern, entsprechend seiner Nutzungsart entweder ein Wirtschaftsgut oder abhängig von der Nutzung bis zu 4 verschiedene Wirtschaftsgüter. Für die Behandlung als Betriebsvermögen/Privatvermögen ergeben sich folgende Zuordnungsmöglichkeiten: Eigenbetrieblich g...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5.1 Vom Steuerpflichtigen für eigene Zwecke vorübergehend eingefügte Anlagen

Rz. 51 Scheinbestandteile entstehen, wenn bewegliche Wirtschaftsgüter zu einem vorübergehenden Zweck in ein Gebäude eingefügt werden. Einbauten zu vorübergehenden Zwecken sind auch die vom Steuerpflichtigen für seine eigenen Zwecke vorübergehend eingefügten Anlagen und die vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügten ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.4 Aufstockung eines bereits bestehenden Gebäudes

Rz. 117 Ein bebautes Grundstück ist bisher ausschließlich betrieblich genutzt worden. Das bereits bestehende Gebäude wird aufgestockt. Der aufgestockte Teil soll eigenen Wohnzwecken dienen. Es liegen jetzt 2 selbstständige Wirtschaftsgüter vor und jedes Wirtschaftsgut ist für sich dahingehend zu untersuchen, ob es zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehört. Der aufgesto...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.10 Provisionszahlungen im Zusammenhang mit Grundstückskaufvertrag als Minderung der Anschaffungskosten

Rz. 266 Erhält der Grundstückserwerber im Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag vom Vermittler dieses Geschäfts eine Provision, die keine besonderen über die Anschaffung hinausgehenden Leistungen abgelten soll, so mindert diese Zahlung die Anschaffungskosten der Immobilie i. S. d. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB.[1]mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.3 Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 258 Beim Erwerb eines bebauten Grundstücks können die verschiedenen Verbindlichkeiten unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen werden. Hierbei wird es sich meistens um langfristige Verbindlichkeiten handeln, die durch Hypotheken gesichert sind; sie gehören mit ihrem Nennwert (ggf. Zeitwert) zum Anschaffungspreis. Die übernommenen Verpflichtungen sind andererseits mi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.3.1 Rechtsgrundlagen

Rz. 15 Für die Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen sind § 68 BewG und im Beitrittsgebiet § 129 Abs. 2 Nr. 1 BewG i. V. m. § 50 Abs. 1 Satz 2 BewG maßgebend. Nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG gilt dies auch für die Abgrenzung der Betriebsgrundstücke von den Betriebsvorrichtungen.mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.2 AfA neben der Teilwertabschreibung?

Rz. 363 Nach ständiger Rechtsprechung schließt die Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert die gleichzeitige Inanspruchnahme der normalen AfA nach § 7 EStG aus, denn die Teilwertabschreibung schließt grundsätzlich auch die durch den Gebrauch entstandene Wertminderung des abgelaufenen Jahres ein. Diese Rechtsprechung wird jedoch oft missverstanden. Sie wird nicht selten so ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.4 Bebaute Grundstücke, die kein gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 215 Ist ein objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb der Personengesellschaft nicht erkennbar, kann ein Grundstück nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer Personengesellschaft werden.[1] Das in der in Rz. 199 angesprochenen Entscheidung des BFH aufgeführte Grundstück war auch kein gewillkürtes Betriebsvermögen. Solches setzt u. a. voraus, dass ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.15 Feststellungserfordernisse bei sog. anschaffungsnahem Aufwand

Rz. 277 Um zu erkennen, ob Renovierungs- oder Modernisierungsaufwand zu Anschaffungskosten oder Erhaltungsaufwand führt, muss zunächst festgestellt werden, welche Baumaßnahme den geltend gemachten Aufwendungen zugrunde liegt. Baumaßnahmen vor der erstmaligen Nutzung eines Gebäudes führen nicht bereits dann zu Anschaffungskosten, wenn wesentliche Bereiche der Wohnungsausstatt...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 70 Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Hinsichtlich des Verhältnisses von Grund und Boden zum Gebäude bezüglich der Frage, ob Grund und Boden und Gebäude oder Teile von beiden zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen gehö...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.3 Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude

Rz. 324 Der BFH[1] hat inzwischen auch zur Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand für ein in Teileigentumsanteile aufgeteiltes Gebäude die folgenden Leitsätze gebildet: Ob Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für ein Gebäude, das in Teileigentumsanteile nach dem Wohnungseigentumsgesetz aufgeteilt ist, sofort abziehbare Werbungskosten bzw. Betriebsausga...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.8 Einbringung zum Privatvermögen gehörender Gebäude und Gebäudeteile in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

Rz. 388 Zur Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Gebäude und Gebäudeteile in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, insbesondere bei Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, bei unentgeltlicher Übertragung (verdeckte Einlage), bei fehlenden Interessengegensätzen auf Gesellschafterebene sowie Darstellung der...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.4.2 Bauwerke als Außenanlagen oder Betriebsvorrichtungen

Rz. 48 Ob Bauwerke als Außenanlagen oder Betriebsvorrichtungen anzusehen sind, hängt davon ab, ob sie der Benutzung des Grundstücks dienen oder ob sie in einer besonderen Beziehung zu einem auf dem Grundstück ausgeübten gewerblichen Betrieb stehen. Als Betriebsvorrichtungen können nur solche Bauwerke angesehen werden, mit denen das Gewerbe unmittelbar betrieben wird.[1] Rz. ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.7.1 Das Gebäude gehört zum notwendigen oder zum gewillkürten Betriebsvermögen

Rz. 114 Gehört das Gebäude zum notwendigen Betriebsvermögen (eigenbetriebliche Nutzung), ist der Grund und Boden weiterhin zu bilanzieren. Dient das Gebäude fremdbetrieblichen Zwecken und/oder wird es zu Wohnzwecken vermietet, so hat der Steuerpflichtige ein Wahlrecht. Er kann das Gebäude bilanzieren. Dann gehört auch der Grund und Boden weiterhin zum Betriebsvermögen. Wird ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.3.2 Zusammentreffen von Herstellungskosten mit Erhaltungsaufwand

Rz. 322 Siehe hierzu "Herstellungskosten im Abschluss nach HGB und EStG", Rz. 59–62.[1] Rz. 323 Mehrere gleichzeitig an einem Wohngebäude ausgeführte Baumaßnahmen, die teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwendungen darstellen, sind nur dann insgesamt als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie bautechnisch ineinander greifen. Andernfalls sind die Aufwendungen ggf. durch...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.3 AfA nach der Teilwertabschreibung

Rz. 364 Hat der Steuerpflichtige nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG eine Teilwertabschreibung vorgenommen, so bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung von dem folgenden Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr an nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich des Betrags der Teilwertabschreibung (§ 11c Abs. 2 EStDV).mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.3 Behandlung der Grundstücksaufwendungen

Rz. 110 Aufwendungen für Grundstücke oder Grundstücksteile, die zum Betriebsvermögen gehören, sind vorbehaltlich des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG stets Betriebsausgaben; dies gilt auch im Falle einer teilentgeltlichen Überlassung aus außerbetrieblichen Gründen. Aufwendungen für einen Grundstücksteil (einschließlich Absetzungen für Abnutzung), der eigenbetrieblich genutzt wi...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.2 Betrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 177 Betrieblich genutzte Grundstücksteile, die im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks – nicht im Verhältnis zum Wert des Grundstückteils des Gesellschafters – von untergeordneter Bedeutung sind (§ 8 EStDV), brauchen nicht als Sonderbetriebsvermögen behandelt zu werden. Jeder Mitunternehmer kann dieses Wahlrecht ausüben; sind mehrere Gesellschafter zugleich Eigentü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.7 Mietereinbauten, Mieterumbauten

Rz. 55 Mietereinbauten (und ebenso Mieterumbauten) sind solche Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder eines Gebäudeteiles an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil auf seine Rechnung vornehmen lässt, wenn sie keinen Erhaltungsaufwand darstellen. Diese Baumaßnahmen können in zu einem vorübergehenden Zweck eingebauten Sachen (Scheinbestandteile), Betriebsvorrichtung...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.11 Aufwendungen eines geschlossenen Immobilienfonds im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks

Rz. 267 Nach Ansicht der Finanzbehörden stellen Provisionszahlungen der Fondsgesellschaft für die Vermittlung des Eintritts von Gesellschaftern in die Fondsgesellschaft (Eigenkapitalvermittlungsprovisionen) bei der Fondsgesellschaft ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach Kosten für die Beschaffung von Eigenkapital dar. Sie gehören somit im Regelfall ebenso wie die Kosten für die...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.1 Umfang

Rz. 141 Dem Betriebsvermögen einer Personengesellschaft sind alle Gebäude und Gebäudeteile zuzuordnen, die zum Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft) gehören und nicht dem notwendigen Privatvermögen zuzuordnen sind oder die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und als Sonderbetriebsvermögen zu behandeln sind. Das steuerliche Betriebsv...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.1 Bürgerlich-rechtlich

Rz. 1 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude. Ein Gebäude kann nicht von dem Grundstück getrennt werden, ohne es in seinem Wesen zu verändern oder zu zerstören (§§ 93, 94 Abs. 1 BGB). Das bebaute Grundstück ist danach eine einzige unbewegliche Sache mit der Folge, dass seine wesent...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.5.2 Vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügte Anlagen

Rz. 53 Den selbstständigen Wirtschaftsgütern werden auch die vom Vermieter oder Verpächter zur Erfüllung besonderer Bedürfnisse des Mieters oder Pächters eingefügten Anlagen, deren Nutzungsdauer nicht länger als die Laufzeit des Vertragsverhältnisses ist, zugerechnet. Solche Vermieter- oder Verpächtereinbauten stellen zwar selbstständige Wirtschaftsgüter dar, sind jedoch in ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.2 Grund und Boden und aufstehende Gebäude als Betriebsvermögen oder Privatvermögen

Rz. 68 Bei der Beantwortung dieser Frage sind folgende vom BFH[1] aufgestellte Grundsätze zu beachten: Befinden sich auf einem Grundstück außer dem eigenbetrieblich genutzten Gebäude noch ein oder mehrere andere Gebäude, so gehört der zum eigenbetrieblich genutzten Gebäude gehörende Grund und Boden zum notwendigen Betriebsvermögen, weil der Grund und Boden und ein darauf erri...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 8.1.3 Bewertung von Gebäuden beim Übergang zum Bestandsvergleich

Rz. 380 Beim Übergang von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zur Gewinnermittlung nach dem Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG können bei der Aufstellung der Übergangsbilanz für die Zeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nur solche Ansätze unterstellt werden, die im Fall des Bestandsvergleichs ohne besonderen Antrag und ohne besondere Ausübung eines...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.1 Umfang

Rz. 201 Als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen können grundsätzlich alle Grundstücke und Grundstücksteile in Betracht kommen, die auch ein Einzelunternehmer zum gewillkürten Betriebsvermögen machen kann (Wahlrecht). Die Behandlung als gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen setzt dann voraus, dass das Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz (Sonderbilanz) ausgewiesen wird. Zum gewil...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.2 Folgen der Behandlung als Betriebsvermögen

Rz. 109 Die Behandlung eines betrieblich genutzten Grundstücksteils als Betriebsvermögen hat zur Folge, dass bei einer Veräußerung des Grundstücks oder bei einer Nutzungsänderung des Arbeitszimmers zu privaten Zwecken ein Veräußerungs- oder Entnahmegewinn entstehen kann. Dies gilt auch – trotz Nichtüberschreitens der Wertgrenzen des § 8 EStDV – bei den als Betriebsvermögen b...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.4.1 Grundsätzliches

Rz. 93 Ermitteln Steuerpflichtige den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich, so können sie die Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht eigenbetrieblich genutzt werden und weder eigenen Wohnzwecken dienen, noch an Dritte zu Wohnzwecken unentgeltlich überlassen sind, z. B. zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen Nutzung an Dritte vermietet sind, als gewillkürtes Betriebsve...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.6 Ein Grundstück erfüllt zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als Betriebsvermögen

Rz. 111 Erfüllt ein Grundstück zu mehr als der Hälfte die Voraussetzungen für die Behandlung als Betriebsvermögen (notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen), so konnten auch solche Grundstücksteile, die z. B. zu fremden Wohnzwecken oder zu fremdbetrieblichen Zwecken vermietet wurden, bei denen für sich betrachtet die Voraussetzungen zur Behandlung als gewillkürtes Betri...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.12 Anschaffungskosten bei Wohnrechtsbelastungen

Rz. 268 Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück, so erhält er zunächst ein um das Nutzungsrecht gemindertes Eigentum. Seine Befugnisse als Eigentümer i. S. v. § 903 BGB, zu denen u. a. das Recht auf Nutzung des Vermögensgegenstandes zählt, sind beschränkt. Ein Nutzungsrecht stellt nach ständiger Rechtsprechung keine Gegenlei...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.4.3 Bebaute Grundstücke, die gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 206 Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht Gesamthandseigentum der Mitunternehmer einer Personengesellschaft sind, sondern im Allein- oder Miteigentum eines oder mehrerer Mitunternehmer stehen, können auch gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen dieser Mitunternehmer sein.[1] So kann ein neutraler Grundstücksteil, der weder betrieblich noch privat genutzt wird, gewillkü...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.18 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 284 Ein zinslos gestundeter Kaufpreis ist nicht mit dem Nennwert, sondern mit dem abgezinsten Barwert anzusetzen. Dabei kann von der Regelung des § 12 Abs. 3 BewG ausgegangen werden, d. h. Zugrundelegung eines Zinssatzes von 5,5 % unter Berücksichtigung von Zinseszinsen und Zwischenzinsen. Der Barwert der Kaufpreisverpflichtung stellt gleichzeitig den Ausgangspunkt für d...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 237 Hat ein Gewerbetreibender ein bebautes Grundstück für seinen Betrieb erworben und sind lt. Kaufvertrag vom 12.10.04 vereinbarungsgemäß Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten am 1.11.04 auf den Käufer übergegangen, ist jedoch die Eintragung des Eigentümerwechsels erst am 14.3.05 erfolgt, ist der Gewerbetreibende als Käufer bereits ab 1.11.04 wirtschaftlicher Eigentümer ...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.2 Praxisrelevante Einzelfälle

Rz. 312 Ausheben der Baugrube als Beginn der Herstellung eines Gebäudes Ist bei einer aus mehreren selbstständigen Gebäuden bestehenden Wohnanlage begonnen worden, eine für alle Gebäude gemeinsame Baugrube auszuheben/auszuschachten, so bedarf es für die Feststellung des Beginns der Herstellung jedes einzelnen Gebäudes keiner zusätzlichen speziell auf das einzelne Gebäude bezo...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.3.2 Zu den einzelnen Begriffsmerkmalen des Gebäudes

Rz. 8 Schutz gegen Witterungseinflüsse durch räumliche Umschließung Der Begriff der räumlichen Umschließung, die Schutz gegen Witterungseinflüsse gewähren soll, setzt nicht voraus, dass das Bauwerk an allen Seiten Außenwände hat. Selbst wenn Außenwände an allen Seiten fehlen, kann ein Gebäude vorliegen, wenn das Bauwerk nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließt und da...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 5.5 Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungskosten

Rz. 328 Im Gegensatz zu den vorstehenden Grundsätzen können Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung vorliegen, wenn im zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung – in der Regel innerhalb von 3 Jahren – im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen. Auch bei im Verhält...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.2 Abgrenzung der selbstständigen von den unselbstständigen Gebäudeteilen

Rz. 34 Ein Gebäudeteil ist unselbstständig, wenn er der eigentlichen Nutzung als Gebäude dient, das heißt, wenn er mit dem Gebäude in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht. Kennzeichnend für den unselbstständigen Gebäudeteil ist auch, dass sein Fehlen nach der Verkehrsauffassung dem Gebäude ein negatives Gepräge gibt oder sein Einbau zwar nicht allgem...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.4.3.3 Wirtschaftlicher Eigentümer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

Rz. 244 Grundsachverhalte Wirtschaftliches Eigentum in der Form von Eigenbesitz i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO ist bei Bauten auf fremdem Grund und Boden nicht schon deshalb zu bejahen, weil die nicht am Unternehmen beteiligte Ehefrau mit dem Bauvorhaben des Unternehmerehegatten auf ihrem Grundstück einverstanden ist. Aus einem bloßen Einverständnis mit dem Bauvorhaben lässt s...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.3 Außenanlagen als selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind

Rz. 39 Außenanlagen sind stets im Einheitswert des Grundstücks zu erfassen.[1] Im Bewertungsrecht versteht man unter Außenanlagen die mit dem Grundstück körperlich verbundenen Sachen, die bürgerlich-rechtlich wesentliche Bestandteile des Grundstücks sind (§ 94 BGB), bewertungsrechtlich aber weder als Gebäude noch als Gebäudeteile qualifiziert werden (§ 89 BewG). Rz. 40 Einkom...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.6 Dem modischen Wandel unterworfene Einbauten

Rz. 54 Es handelt sich hierbei um Ladeneinbauten, Schaufensteranlagen, Gaststätteneinbauten, Schalterhallen von Kreditinstituten sowie ähnliche Einbauten, die einem schnellen Wandel des modischen Geschmacks unterliegen. Derartige Einbauten sind als selbstständige Gebäudeteile zu behandeln, und zwar auch dann, wenn sie in Neubauten eingefügt werden. Voraussetzung für die wirts...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.3.1 Grundsätzliches

Rz. 159 Grundstücke des Gesamthandsvermögens sind in jedem Fall in der Handelsbilanz der Personengesellschaft auszuweisen. In der Regel stellen diese Grundstücke auch Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne dar. Der Umstand, dass ein Grundstück zivilrechtlich zum Gesellschaftsvermögen i. S. d. § 718 BGB (Gesamthandsvermögen) gehört, reicht nach der Rechtsprechung des BFH nich...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.8 Realisierung der stillen Reserven bei Gebäuden im Sonderbetriebsvermögen

Rz. 230 Der Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft gehört zum Gewinn der Personengesellschaft und damit auch zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft. Im Falle des gleichzeitigen Ausscheidens bzw. einer Veräußerung des Mitunternehmeranteils kann der Gewinn aus der Veräußerung eines zum Sonderbetriebsvermögen ge...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.2.2 Zur Frage des Vorliegens von gewillkürtem Betriebsvermögen

Rz. 153 Die Finanzverwaltung geht offensichtlich mit der Formulierung im Mitunternehmererlass, dass Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen gehören, dem Betrieb der Personengesellschaft jedoch nicht unmittelbar dienen oder zu dienen bestimmt sind, vorbehaltlich der Regelung in Tz. 9 des Mitunternehmererlasses, so lange zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehö...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.2 Gebäude, die notwendiges Sonderbetriebsvermögen sein können

Rz. 188 Stellt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, deren Gesellschaftszweck im Erwerb und der Veräußerung von Baugrundstücken sowie deren Bebauung besteht (Planung und Durchführung von Bauherrenmodellen), ein ihm gehörendes Grundstück für diese Zwecke zur Verfügung, dann ist das Grundstück dem notwendigen Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters zuzurechnen. L...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 356 Bei der Ermittlung des Teilwerts von bebauten Betriebsgrundstücken ist davon auszugehen, dass der Grund und Boden und die darauf stehenden Gebäude bewertungsrechtlich besondere Wirtschaftsgüter sind.[1] Es gilt die Vermutung, dass der Teilwert eines neu hergestellten oder angeschafften Wirtschaftsgutes des (abnutzbaren) Anlagevermögens den Herstellungs- oder Anschaffu...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 2.8.2 Einzelfälle laut Rechtsprechung

Rz. 57 Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils fremdbetrieblich, teils zu eigenen Wohnzwecken und teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, so ist jeder dieser 4 unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein besonderes Wirtschaftsgut, weil das Gebäude in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen steht.[1] Diese Behandlung ist geboten, ganz gleich, ob als notwendige...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.8.4 Keine Entnahmevorgänge

Rz. 131 Die räumliche Verlagerung der betrieblich genutzten Grundstücksteile auf einem Grundstück führt bei einem unveränderten betrieblichen Nutzungsanteil nicht zu einem Entnahmegewinn, auch wenn die bisherigen betrieblich genutzten Räume im Anschluss zu privaten Wohnzwecken genutzt werden. Der Raumtausch führt nicht zu einer Aufdeckung stiller Reserven. Nach Ansicht des F...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.9.3.3.1 Umfang

Rz. 178 Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören u. a. Grundstücke und Grundstücksteile, die unmittelbar für betriebliche Zwecke der Personengesellschaft genutzt werden (Sonderbetriebsvermögen I). Zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen gehören auch die dem Mitunternehmer gehörenden Grundstücke oder Grundstücksteile, die zwar nicht unmittelbar für betriebliche Zwecke de...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 1.2 Handelsrechtlich

Rz. 2 Für die handelsrechtliche Bilanzierung ist die steuerrechtliche Gebäudedefinition sinngleich anzuwenden.[1] Rz. 3 Im Handelsrecht werden durch § 266 Abs. 2 HGB ,,Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken” in der Bilanz zu einem Posten zusammengefasst. Eine weitere Untergliederung ist nicht vorgesehen. Für den Fa...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 3.5.1 Grundsätzliches zur Vereinfachungsregelung

Rz. 107 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn ihr Wert im Verhältnis zum Wert des ganzen Grundstücks von untergeordneter Bedeutung ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Wert des eigenbetrieblich genutzten Grundstücksteils weder mehr als 1/5 des Werts des ganzen Grundstücks, noch mehr als 20.500 EUR bet...mehr