Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / b) Verhandlungen vor einem malaysischen Gericht

Die malaysischen Gerichte kommen wohl zu demselben Ergebnis. Hinsichtlich der in Deutschland belegenen zu vererbenden Immobilien kann es offen bleiben, ob die Gerichte die foreign court theory oder direkt die deutschen Sachvorschriften anwenden werden. Jedenfalls werden die in Deutschland belegenen Immobilien nach deutschem Erbrecht vererbt.mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / b) Verhandlung vor einem malaysischen Gericht

Ein malaysisches Gericht wird dem allerdings nur in Hinblick auf die in Deutschland belegenen Immobilien sowie alle beweglichen Gegenstände des Nachlasses folgen und auf die in Malaysia liegenden Immobilien im Sinne der Sec. 4 (2) DA malaysisches Erbrecht anwenden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeine Grundsätze

Rn. 130 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Schon aus § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG folgt im Umkehrschluss, dass nicht jede Veräußerung durch Private zu einer gewerblichen Tätigkeit führt. Die Zuordnung von Veräußerungsgewinnen zur Überschusseinkunftsart private Vermögensverwaltung (gesetzlich nicht definiert, als Typusbegriff nur mit Regelbeispi...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 4. Teilungsversteigerung

Rz. 77 Gehören Immobilien, grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurecht, Schiffe, Schiffsbauwerke oder Luftfahrzeuge zum gesamthänderisch gebundenen Vermögen der Erbengemeinschaft, werden diese nicht durch Auseinandersetzungsklage, sondern durch Teilungsversteigerung gem. § 180 ZVG auseinandergesetzt. Würde mit einer Auseinandersetzungsklage die Aufteilung von Immobilien begehr...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 4. Verbindlichkeiten

Rz. 79 Der Vermächtnisnehmer ist nach dem Wortlaut einer Anordnung – "erhält einen Anteil von 50 Prozent" – nicht an den Lasten des Nachlasses beteiligt. Dies kann zur ungewollten Benachteiligung des Erben führen. Schwenck vertritt zwar die Auffassung, dass eine Nachrangigkeit von Vermächtnissen aus dem Gesetzeskontext zu entnehmen sei.[50] Zum einen meint er damit aber wohl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Trennung zwischen privatem und gewerblichen Immobilienbereich bei demselben StPfl

Rn. 132e Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Zum Umfang des notwendigen gewerblichen BV s BMF v 26.03.2004, BStBl I 2004, 434 Tz 32. Das Grundsatzurteil des GrS BFH BStBl II 1995, 617 schließt ausdrücklich nicht aus, dass neben einem gewerblichen Grundstückshandel des Gesellschafters dieser auch separat PV verwalten kann und verweist auf eine Einzelfallbetrachtung. Implizit bestätigt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Söffing, BB-Forum: Nachhaltigkeit ohne Wiederholungsabsicht: Bedenkliche Entwicklungen in der Rspr zum gewerblichen Grundstückshandel, BB 2005, 2101; Kempermann, Gewerblicher Grundstückshandel: Nachhaltigkeit in "Ein-Objekt-Fällen" – Zugleich Besprechung des BFH v 01.12.2005, DStR 2006, 265; Leisner-Egensperger, Grundstückshandel im Steuerrecht zwischen privater Vermögensverwa...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VI. Verwertungs- und Feststellungskostenbeiträge

Rz. 102 Zur Insolvenzmasse gehören nach allgemeinen Grundsätzen auch die gesetzlichen Feststellungs- und Verwertungskostenpauschalen, die der Insolvenzverwalter im Falle der Feststellung und Verwertung von mit Absonderungsrechten, also Sicherungsrechten gemäß §§ 50 f. InsO, belasteten beweglichen Sachen oder Forderungen gemäß § 171 InsO beanspruchen kann. Der Anwendungsberei...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zwischenergebnis

Bei dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und letztem domicile in Malaysia werden sowohl deutsche als auch malaysische Gerichte deutsches Erbrecht auf die in Deutschland liegenden Immobilien des Erblassers anwenden. Hinsichtlich der in Malaysia belegenen Immobilie und der beweglichen Nachlassgegenstände ist allerdings die Wahl des Gerichts ausschlaggebend für da...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zwischenergebnis

Folglich kommt es in dieser Fallkonstellation sowohl vor den deutschen als auch den malaysischen Gerichten zu einer rechtlichen Nachlassspaltung: Die in Malaysia belegenen Immobilien sind nach malaysischem Erbrecht zu vererben, wobei an dieser Stelle erneut auf das Zustimmungserfordernis der Landesregierung gem. Sec. 433B NLC hingewiesen wird. Die Rechtsnachfolge von Todes we...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / a) Eigenerwerb des Vorerben

Rz. 86 Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur besteht weitestgehend im Ergebnis: Auch der Vorerbe kann nacherbschaftsfrei Gegenstände aus dem Nachlass erhalten. Es bedarf dabei stets der Mitwirkung aller Nacherben. Da es für die Übertragung an Dritte keiner Zustimmung der Ersatznacherben bedarf, wird eine solche auch bei der Übertragung von einzelnen Nachlassgegenständen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Immobilienverkäufe einer PersGes – fehlende Abschirmwirkung auf Gesellschafterebene, aber keine Zusammenrechnung als Zählobjekte auf PersGes-Ebene

Rn. 133 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Schrifttum: Figgener/von der Tann, Gewerblicher Grundstückshandel allein durch Zurechnung der Verkäufe von PersGes und Gemeinschaften, DStR 2012, 2579; Schöne, Der Einfluss des Investments in Fonds auf die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel auf Ebene des Fondsanlegers im Einkommensteuerrecht,...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Verhandlung vor einem deutschen Gericht

Wird die Erbsache vor einem deutschen Gericht verhandelt, erfolgt die kollisionsrechtliche Bewertung des Falles nach der EU-ErbVO. Gem. Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO wird die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen in den Nachlass des Erblassers dem Recht des Staates unterstellt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt zu verzeichnen hatte. Insofern wäre das ma...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / V. Überquotale Teilungsanordnung

Rz. 110 Bei der überquotalen Teilungsanordnung erhält der Bedachte eine etwaig über seinen Erbteil hinausgehende Zuwendung als Vorausvermächtnis.[80] Er muss also keine Ausgleichung leisten. Soweit diese Anordnung keine pflichtteilsrechtlichen Probleme aufwirft, kann sie effektiv sein. Sind sich die Miterben einig, dass der Wert des zugewiesenen Nachlassgegenstandes den Erbte...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / VI. Übernahmerecht

Rz. 112 Um zumindest die Möglichkeit zu schaffen, dass ein Miterbe beispielsweise eine Immobilie alleine erhalten kann, kommt ein Übernahmerecht in Betracht. Dem oder den Miterben wird die unverbindliche Möglichkeit eröffnet, den Nachlassgegenstand zu übernehmen. Der übernehmende Miterbe muss sich die Zuwendung anrechnen lassen und gegebenenfalls eine Ausgleichung an die Mit...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Keine wesentliche Veränderung

Rz. 74 Eine wesentliche Veränderung des Nachlassgegenstandes ist keine ordnungsmäßige Verwaltung mehr und kann daher weder mehrheitlich beschlossen noch verlangt werden, § 2038 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 745 Abs. 3 S. 1 BGB. "Wesentlich" ist eine Veränderung, wenn durch die beabsichtigte Verwaltungsmaßnahme die Zweckbestimmung oder Gestalt des Nachlasses in einschneidender Weise g...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / b) Verhandlung vor einem malaysischen Gericht

Gem. Sec. 4 (2) DA werden die in Malaysia belegenen Immobilien nach malaysischem Erbrecht an die Rechtsnachfolger vererbt. Hinsichtlich der in Deutschland belegenen Immobilie und des beweglichen Vermögens geht das malaysische Kollisionsrecht von einer Anwendbarkeit des deutschen Rechts aus. Insoweit haben die malaysischen Gerichte zu entscheiden, ob sie allein deutsches Sachr...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 B. Lehr- und Handbücher, Monographien

Ann, Die Erbengemeinschaft (Habil.-Schr.), 2001 Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 8. Auflage 2024 (zit. BeckNotar-HdB/Bearbeiter, § Rn) Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2024 Bonefe...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 2

Dieser Aufsatz gibt einen Überblick zur Nachlassplanung in solchen Fällen und erörtert, in welchen Konstellationen der Nachlass dem deutschen oder malaysischen Recht unterliegt, welche Gerichte zuständig sind und welche materiell- und verfahrensrechtlichen Besonderheiten zu beachten sind, insbesondere wenn malaysisches Recht anwendbar ist. Zugrunde gelegt wird der Ausgangsfa...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 4. Auseinandersetzung

Rz. 17 Die Auseinandersetzung der Gesamthandsgemeinschaft kann als solche in den meisten ausländischen Rechtsordnungen zu jeder Zeit verlangt werden. Im Einzelnen: Rz. 18 ▪ Deutschland In Deutschland kann jeder Erbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses (nicht Teilauseinandersetzung) verlangen. Die Beendigung der Erbengemeinschaft vollzieht sich durch Auseinander...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Auskunfts- und Wertermittlungsansprüche

Rz. 84 Die Vermächtnisnehmer können regelmäßig den Nachlassbestand nicht selbst ermitteln. Wird ihnen ein unbestimmter Vermögenswert zugewandt (etwa: "X Prozent von dem beim Erbfall vorhandenen Geldvermögen nach Abzug der Erbfallschulden und der Erblasserschulden"), können daher Auskunftsrechte als mitvermacht gelten. Weniger beim Bestand eines Girokontos als mehr bei Immobi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Persönlich haftende Gesellschafter

Rn. 174a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff "persönlich haftende Gesellschafter" knüpft typisierend an die §§ 128, 161 Abs 1 HGB an und bedeutet idS unmittelbare Haftung für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten (s Rn 175) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit dem gesamten Vermögen. Für die Frage, ob ein Gesellschafter iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG unbesch...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / c) Zwischenergebnis

Bei gewöhnlichem Aufenthalt und domicile in Malaysia findet lediglich auf die in Deutschland belegenen Immobilien deutsches Erbrecht Anwendung. Im Übrigen unterliegt der Nachlass malaysischem Erbrecht.mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / III. Veränderungen der Nachlassinsolvenzmasse

Rz. 29 Zwischen dem Zeitpunkt des Erbfalls und der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens liegen zumeist mehrere Monate, häufig sogar Jahre. In dieser Zeit eintretende Veränderungen des Nachlassbestandes oder Schwankungen des Nachlasswertes haben die Gläubiger hinzunehmen, weil – wie oben gezeigt – der Insolvenzbeschlag zum Stichtag der Verfahrenseröffnung wirkt und die N...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / c) Quotales Geldvermächtnis

Rz. 74 Das Geldvermögen kann klar definiert werden.[46] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.7: Quotales Geldvermächtnis mit Definition I. Im Wege des Vermächtnisses erhält Herr/Frau _________________________ (Vorname Nachname), geborene/r _________________________ (Geburtsname), geboren am _________________________ (Datum), zurzeit wohnhaft ___________...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Negative steuerliche Folgen

Rn. 314 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab Hinweis auf die Fallgestaltungen ungewollter Beendigung der Betriebsaufspaltung unter s Rn 305 und deren gravierende steuerliche Nachteile. Echte Betriebsaufspaltung (gegenüber Einheits-GmbH/-AG) Gewinnausschüttungen der GmbH sind – anders als bei der 25 %igen AbgSt – mit 60 % estpfl gewerbliche Einkünfte (ungünstig bei hohem ESt-Satz ü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.4 Beispiele aus der Rechtsprechung des BFH

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Steuerliche Bedeutung der Abgrenzung privater Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 22 Nr 2 EStG iVm § 23 Abs 1 Nr 1 EStG von gewerblichen Grundstücksveräußerungen mit StPfl nach § 15 Abs 2 EStG zzgl GewSt; Abgrenzungstypologie

Rn. 131a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Das StEntlG 1999/2000/2002führte durch Änderung des § 23 EStG – als Gegenfinanzierungsmaßnahme – eine Ausdehnung der steuerlichen Erfassung privater Veräußerungsgewinne im Bereich privater Grundstücksverkäufe ein (auch s vor § 1 Rn 129 (Bitz)): zum einen durch eine Verlängerung der steuerschädlichen (Spekulations-)Frist auf 10 Jahre, zum a...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Verzicht auf Ausgleichungsansprüche

Rz. 49 Im Rahmen der Nachlassgestaltung kann ein Mandant Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen, etwa Anteile an seinem Unternehmen oder eine Immobilie. Mitunter wird dabei auch ein besonderes Engagement belohnt. Überträgt der zukünftige Erblasser Vermögen auf einen Abkömmling, sollen oft später andere Kinder keine Ausgleichungsansprüche geltend machen können. In Betracht kom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kreft, Verlustnutzung bei vermieteten Ferienwohnungen: Ein ewiger Streitpunkt mit der FinVerw, GStB 2012, 205; Dorn/Becker, Abgrenzung zwischen Einkünften aus VuV iSd § 21 EStG und gewerblichen Einkünften, NWB Nr 13 vom 31.03.2023, Beilage, S 11. Verwaltungsanweisungen: R 15.7 Abs 2 EStR 2012; H 15.7 Abs 2 EStH 2022; FinBeh Hamburg, Fachinfo vom 30.01.2018, S 1980–2017/003–52, k...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / C. Vorbereitung durch Vermögensordnung

Rz. 55 Bei der Unternehmensnachfolge hat sich weitgehend die Erkenntnis durchgesetzt, dass zu einer ordnungsgemäßen Unternehmensführung auch die frühzeitige Nachfolgeplanung gehört (siehe Rdn 160 ff.). Rz. 56 Für Privatpersonen mit größerem Vermögen hat sich ein eigener Berufszweig ausgebildet: der von Certified Estate Planern (CEP) und Certified Financial Planern (CFP). CFP ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Überlassung von Wohnräumen an den Gesellschafter

Ausgewählte Literaturhinweise: Binnewies/Wollweber, Private Feriendomizile in der Steuerfalle? – Zu den ertragstlichen Fallstricken selbst genutzter Auslandsimmobilien, DStR 2014, 628; Golombek, VGA bei unentgeltlicher Überlassung einer spanischen Ferienimmobilie – wirklich nur bis 2012 relevant?, BB 2014, 855; Piltz, Besteuerung ohne Leistungsfähigkeit? – Das selbstgenutzte Fe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Aufdeckung einer Betriebsaufspaltung und Bilanzierung der Pacht-WG

Rn. 383 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Angesprochen ist der Fall der Bilanzierung bei zunächst fälschlich nicht erkannter Betriebsaufspaltung (umgekehrt, bei irrtümlicher Annahme einer nicht gegebenen Betriebsaufspaltung, zB wegen Ehegatten-GbR, s Rn 330; auch s Rn 305 zu (2)). Eine Ehegatten-GbR erklärte hinsichtlich der Immobilie Einkünfte aus VuV, weil die Eheleute die Immobi...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 7. Übertragung der Verwaltung auf einen (außenstehenden) Verwalter

Rz. 99 Gerade bei größeren Erbengemeinschaften bietet es sich an, dass die Verwaltung durch einen "Verwalter" vorgenommen wird. Dies mag ein Miterbe, kann aber auch ein außenstehender Dritter sein. Kein Problem bereitet eine Verwalterbestellung, wenn die Miterben dies einstimmig beschließen und dabei auch den Rahmen der Verwaltung festlegen. Rz. 100 In einer Entscheidung aus ...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / 3. Nachlassverwaltung

In Malaysia wird das Nachlassverfahren grundsätzlich unter Mitwirkung eines Nachlassverwalters durchgeführt.[43] Dieser kann entweder bereits durch die letztwillige Verfügung berufen werden (sog. executor [44]) oder seitens des Gerichts benannt werden (sog. administrator [45]). Es besteht die Möglichkeit für den Erblasser, mehrere Nachlassverwalter zu benennen. Verfügt der Erb...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 8. Kosten

Rz. 93 Die Kosten der Erfüllung des Vermächtnisses sind ohne ausdrückliche Anordnung weitgehend vom Erben zu tragen.[66] Er hat etwa die grundbuchrechtlichen Umschreibungskosten zu bezahlen.[67] Für Transportkosten gibt es keine festen Regelungen.[68] Mit Bezug zu § 448 BGB wird eine Formulierung "erhält aus dem Nachlass" eher für eine Abholung durch den Vermächtnisnehmer sp...mehr

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§ 21 Versicherungsrecht / 2. Bezugsberechtigte

Rz. 27 In den meisten Fällen hat der Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag bestimmt, welche dritte Person die Begünstigte, also zum Empfang der Versicherungsleistung berechtigt ist. Der Begünstigte erwirbt einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegen den Versicherer. Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass und bleibt somit dem Zugriff der Erben oder eines Nac...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / A. Einleitung

Rz. 1 Die Zeiten, in denen Unternehmen nur landesweit agierten, sind bereits seit Jahrzehnten vorbei. Viele kleine- und mittelständische Unternehmen unterhalten Auslandsvertretungen und operieren europa- oder weltweit. Nicht selten werden die Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens im europäischen Absatzland heimisch, heiraten und gründen eine Familie. Damit ist der Grundstein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / a) Quotenvermächtnis hinsichtlich des gesamten Nachlasswertes

Rz. 71 Selbstverständlich kann ein Vermächtnis in etwa wie folgt lauten: "Herr X erhält vermächtnisweise einen Anteil von 50 Prozent am Wert des Nachlasses." Diese Aufteilung zwischen Erben und Vermächtnisnehmer erscheint "gerecht". Die "Grundformel" ist einfach zu fassen:[42] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.6: Quotenvermächtnis hinsichtlich des ge...mehr

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§ 18 Gesellschaftsrecht / 2. Anwendung des deutschen materiellen Erbrechts auf die Limited

Rz. 235 Aus deutscher Sicht richtet sich die Erbfolge im IPR nach Art. 25 EGBGB. Rz. 236 In Großbritannien ist das IPR nicht gesetzlich geregelt. Es folgt dem Prinzip der territorialen Nachlassspaltung.[382] Die Erbfolge in den beweglichen Nachlass folgt dem Recht des letzten "Domizils" des Erblassers, soweit der Erblasser seiner Verfügung nicht ausdrücklich oder sonst eindeu...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / C. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 84 Neben der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln (siehe oben Rdn 7 ff.) bleibt es den Erben im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, sich einvernehmlich in einem Auseinandersetzungsvertrag abschließend über die Verteilung der Nachlassgegenstände u.Ä. zu einigen. Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsät...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / II. Zustimmung zur Verfügung

Rz. 64 Soll die Zustimmung zu einer Verfügung gegen passive oder sich widersetzende Miterben durchgesetzt werden, so sind lediglich diese Miterben zu verklagen. Häufig wird jedoch übersehen, die Zustimmung in Form der Einwilligung durch die anderen Miterben derart zu "sichern", dass nicht nach erfolgreichem Prozess nun plötzlich die ursprünglich zustimmenden Erben es "sich a...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / aa) Praxis der Gerichte

Wenn ein Fall nach malaysischem Kollisionsrecht einem ausländischen Recht (vorliegend dem deutschen Recht) unterliegt, wendet das malaysische Gericht gerade im Kontext von Vertrags- oder Deliktsrecht normalerweise direkt die ausländischen sachrechtlichen Vorschriften an und lässt das ausländische Kollisionsrecht insofern außer Betracht.[32] Das ausländische Internationale Pr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.2 Kapitalverzinsung im Besitzunternehmen

Tz. 1325 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Kap-Verzinsung stellt einen Ausgleich dafür dar, dass das Besitzunternehmen sein Kap nicht anderweitig zinsbringend anlegen kann. IdR hat die Fin-Verw hierfür als angemessene Sätze 5–8 % für Immobilien und 6–10 % für das übrige Vermögen akzeptiert (bei dem derzeit sehr niedrigen Marktzinsniveau dürften diese Sätze jedoch überhöht sein)....mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung d...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / III. Feststellungsklage

Rz. 37 Die Feststellungsklage hat ihren Platz im Bereich des Erbrechts vor allem in Dingen, wenn es um die Klärung einzelner Streitpunkte geht, die nicht ohne Weiteres mit einer Leistungsklage erfolgen kann. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft scheitert häufig an unterschiedlichen Auffassungen, ob und in welchem Umfang Forderungen im Rahmen der Auseinandersetzung ...mehr

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§ 20 Mietrecht / I. Allgemeines

Rz. 98 Damit der Erbengemeinschaft ein Kündigungsgrund gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur Seite steht, müsste sie ein berechtigtes Interesse zur Kündigung besitzen. Dieses liegt für den Vermieter üblicherweise dann vor, wenn er an der angemessenen Verwertung der Immobilie durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses gehindert wird und hierdurch erhebliche Nachteile erleidet.[136...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / IV. Verwertung von Gegenständen, die mit Absonderungsrechten belastet sind

Rz. 123 Anders als im früheren Konkursrecht gehören zur Insolvenzmasse, die von dem Insolvenzverwalter zu verwerten ist, grundsätzlich auch Gegenstände, die mit Absonderungsrechten belastet sind. Die Verwertung von beweglichen Sachen und Forderungen, die mit Absonderungsrechten belastet sind, ist in §§ 166 ff. InsO ausführlich geregelt. Die Regelung des § 166 InsO, die im An...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Haltedauer über 10 Jahre und Veräußerung nach erheblicher Modernisierung/Sanierung oder Errichtung eines Erweiterungsbaus

Rn. 132d Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Erhebliche Modernisierung/Sanierung Die Grenze zur gewerblichen Betätigung wird auch bei langjährigem Besitz (selbst bei über 10-jähriger Haltedauer) oder Erwerb bebauten Grundbesitzes dann überschritten, wenn der StPfl in nicht unerheblichem Maße (im Verhältnis zum Kaufpreis oder zum Verkehrswert der Altsubstanz) Modernisierungsmaßnahmen i...mehr