Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problema...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.5 Teilweise selbstgenutzte und vermietete Ferienwohnung

Rz. 38 Bei einer teilweise selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist die Einkunftserzielungsabsicht durch eine Prognose zu prüfen, da die Selbstnutzung ein privater Anlass und Liebhaberei immer nur dann gegeben ist, wenn die weitere Inkaufnahme von Verlusten aus privaten Gründen geschieht.[1] Selbstnutzung ist gegeben, wenn der Stpfl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.1 Allgemeines

Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.5 Vorab entstandene Werbungskosten

Rz. 218 Aufwendungen, z. B. für Reparaturen oder Finanzierungskosten, können bereits dann den Charakter von Werbungskosten haben, wenn aus der Einkunftsart noch keine Einnahmen erzielt werden, sog. vorab entstandene Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten (§ 9 EStG Rz. 25ff.).[1] Erforderlich ist aber, dass zwischen den Aufwendungen und der Vermietung ein ausreich...mehr

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ABC der Werbungskosten / Maklergebühren

Maklergebühren können bei einem beruflich veranlassten Umzug Werbungskosten sein. Bei einem beruflich veranlassten Umzug gelten jedoch nicht alle damit verbundenen Aufwendungen als Werbungskosten.[1] Zu den als Werbungskosten abziehbaren "Umzugskosten" gehören die Maklergebühren für eine Mietwohnung, nicht jedoch für ein erworbenes Haus oder eine Eigentumswohnung.[2] Die Rege...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bausparvertrag

Abschlussgebühren und Kontoführungsgebühren eines Bausparvertrags können vorab entstandene Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung sein, wenn der Bausparvertrag anhand objektiver Kriterien nachweisbar zur Finanzierung eines konkreten Hausbaus, nicht zum allg. Sparen abgeschlossen wurde.[1] Solche objektiven Indizien können etwa Vorhandensein eines Grundstücks, Bauvoran...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vermögensverwaltung

Entsprechend nach Art des verwalteten Vermögens werden Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) erzielt, z. B. indem ein Wertpapierdepot verwaltet wird, oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) erzielt werden, wenn das verwaltete Vermögen z. B. aus einer vermieteten Immobilie besteht. Kosten der Verwaltung eines Vermögens, aus dem stpfl. Einkünfte fließen, ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fremdwährungsdarlehen

Literatur: Watrin/Riegler, FR 2015, 1049 Mit Einführung der Abgeltungsteuer sind Währungsgewinne und -verluste in die Besteuerungsgrundlage mit einzubeziehen. Auch im Rahmen von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften ist ihre Berücksichtigung nicht ausgeschlossen. Nimmt der Stpfl. ein Darlehen auf, um ein Fremdwährungsdarlehen abzulösen, welches er zur Anschaffung eines Verm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.1 Abgrenzung Bauherr – Erwerber

Rz. 244 Für den Erwerber sind alle Aufwendungen, die er tätigt, um Eigentümer der Immobilie zu werden, regelmäßig Anschaffungskosten, während der Bauherr in größerem Umfang (Rz. 251f.) seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen kann. Rz. 245 Bauherr ist, wer ein Gebäude auf eigene Rechnung und Gefahr baut oder bauen lässt und das Baugeschehen – allein oder mit ander...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.5 Absetzung für Abnutzung

Rz. 210 Aufwendungen für den Erwerb oder die Herstellung eines Gebäudes, für nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten und für anschaffungsnahe Herstellungskosten i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG können nicht sofort als Werbungskosten abgezogen werden, sondern sind gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG nur über AfA geltend zu machen. Für die Gebäude-AfA gelten die Vorschri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.4 Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 105 Sind die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anerkennung eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen erfüllt (Rz. 96ff.), kann die Gestaltung gleichwohl missbräuchlich sein, sodass sie gem. § 42 AO nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann. Rechtsmissbrauch liegt bisher nach st. Rspr. vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Zie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.4 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten der Anlieger aufzubringenden Kosten

Rz. 261 Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 254ff.) können Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds sowie Erwerberfonds sein. Die Abgrenzung ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 6 EStG Rz. 109ff., 209ff.).[1] Rz. 262 Bei einem Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds gelten zur Abgrenzung zwischen A...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Baunachbarrecht / 5 Energiesparmaßnahmen

Um Energie einzusparen, dämmen inzwischen viele Hauseigentümer ihre Immobilie. Dies kann allerdings zu Konflikten mit den Nachbarn führen, wenn durch die aufgebrachten Werkstoffe das Haus über die Grenze des Nachbarn reicht. So hatte etwa das OLG Karlsruhe in der Vergangenheit entschieden, dass ein Hauseigentümer seine Außenwand nicht dämmen darf, wenn die Dämmplatten (hier:...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.4 Ausnahmen der Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht

Rz. 32 Die Unterstellung der Einkunftserzielungsabsicht gilt nur für die Vermietung von Gebäuden, nicht aber für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz. In diesen Fällen ist immer die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.[1] Sie gilt auch nicht bei der Vermietung von Gewerbeobjekten. Auch hier ist die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall festzustellen (Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.6 Personengesellschaften

Rz. 41 Eine Personengesellschaft, z. B. GbR, ist insoweit Steuerrechtssubjekt, als sie in der gesamthänderischen Verbundenheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands, z. B. § 21 EStG, verwirklicht, die den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind.[1] Bei einer Personengesellschaft oder Gemeinschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpac...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.1 Allgemeines

Rz. 15 Wie bei allen Einkunftsarten ist auch bei den Einkünften aus § 21 EStG das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht (Überschusserzielungsabsicht) als Voraussetzung steuerbarer Einkünfte erforderlich (§ 2 EStG Rz. 76ff.).[1] Überschusserzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalüberschuss während der Periode der Nutzung des Wirtschaftsguts. Erforderlich ist, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.7 Ermittlung des Totalüberschusses – Überschussprognose

Rz. 46 In allen Fällen, in denen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht sprechen, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Hierbei ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: Einnahmen und Werbungskosten sind zu schätzen. Dies kann anhand der letzten 5 Jahre geschehen. Behauptet der Stpfl., dass er auf die in der Vergangenheit entstan...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 7 ESRS E2 – Umweltverschm... / 2.7 ESRS E2-6 – erwartete finanzielle Auswirkungen durch wesentliche Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Rz. 95 Angabepflicht ESRS E2-6 sieht die Offenlegung der erwarteten finanziellen Auswirkungen von wesentlichen verschmutzungsbezogenen Risiken und Chancen vor (ESRS E2.36). Das Ziel dieser Offenlegungsanforderung ist es, ein Verständnis zu vermitteln für: die erwarteten finanziellen Auswirkungen wesentlicher Risiken, die sich aus verschmutzungsbedingten Auswirkungen und Abhän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 10.1.3.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG

Rz. 403 Im Fall von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 EStG überlässt der Stpfl. bewegliche Sachen, Sachinbegriffe oder Rechte für eine zeitlich begrenzte Dauer an einen Dritten und erhält dafür ein Entgelt. Die zeitlich begrenzte Überlassung beweglicher Sachen gegen Entgelt, die nicht Bestandteil eines Sachinbegriffs sind, unterfällt nicht den Einkünfte...mehr

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FF 05/2024, Schenkungen mit... / III. Wertermittlung der Immobilie bei Rückübertragung

Ist nun ein solcher Rückforderungsanspruch für den Fall der Scheidung wirksam vereinbart, fällt die Immobilie an die Eltern zurück bzw. können die Eltern verlangen, dass ihnen die Immobilie zurück übertragen wird. Problematisch können aber die Folgen der Schenkung bzw. der Rückforderung beim Zugewinnausgleich des beschenkten Kindes im Scheidungsfalle sein. Grundsätzlich nämli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verweis auf das Baugesetzbuch

a) Grundlagen der Verkehrswertermittlung Rz. 19 [Autor/Stand] Die Öffnungsklausel des § 198 Abs. 1 BewG enthält den ausdrücklichen Hinweis, dass für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts grundsätzlich die auf Grund des § 199 Abs. 1 BauGB erlassenen Vorschriften gelten. Rz. 20 [Autor/Stand] § 199 Abs. 1 BauGB hat folgenden Wortlaut: "Die Bundesregierung wird ermächtigt, mi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragswertverfahren

a) Größere Flexibilität der ImmoWertV Rz. 116 [Autor/Stand] Die ImmoWertV 2021 bietet bei der Bewertung von Grundstücken naturgemäß wesentlich mehr Spielräume als dies innerhalb des typisierten Bewertungsverfahrens nach dem Bewertungsgesetz der Fall ist. Deshalb ist vom Steuerzahler eine Bewertung nach dem Bewertungsgesetz dahin gehend zu prüfen, ob und ggf. welche Unterschie...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachwertverfahren

a) Breitere Möglichkeit der Differenzierung Rz. 131 [Autor/Stand] Innerhalb des Sachwertverfahrens wird in der Praxis der Wertansatz pro Flächeneinheit zu Bewertungsunterschieden beitragen. Zwar sind die Regelherstellungskosten des § 190 BewG, die in Anlage 24 zum Bewertungsgesetz abgedruckt sind, rechnerisch aus den Normalherstellungskosten 2000 abgeleitet, die in Anlage 4 z...mehr

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FF 05/2024, Schenkungen mit... / IV. Fazit

Im Falle der Übertragung von Vermögen, insbesondere Immobilien durch Schenkung, ist es grundsätzlich aus Sicht von Schenker und Beschenkten zweckmäßig, dass auf der Ebene des Beschenkten eine ehevertragliche Regelung zum Umgang mit der Immobilie im Scheidungsfalle getroffen wird. Unterbleibt dies, können die schenkenden Eltern zwar durch eine Rückfallklausel sicherstellen, d...mehr

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FF 05/2024, Schenkungen mit... / I. Ausgangslage

Bei der Beratung über Immobilienübertragungen durch Schenkung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von Eltern an ihre Kinder ist es häufig der Wunsch der Eltern, dass die Eltern die übertragene Immobilie zurückfordern können, wenn zu Lebzeiten der Eltern die Ehe des beschenkten Kindes geschieden wird und die Immobilie nicht vom Zugewinnausgleich der Kinder ausgenommen wir...mehr

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FF 05/2024, Schenkungen mit... / 4.1 Anm. d. Red.:

Die Rückfallklausel im Grundstücksübertragungsvertrag zwischen Eltern und Kind/Ehegatten steht der Berücksichtigung einer Zugewinnausgleichsforderung im Scheidungsverfahren entgegen. Dies gilt vor allem, wenn keine Investitionen in die Immobilie durch finanzielle Leistungen oder persönlichen Arbeitseinsatz des beschenkten Kindes bzw. des Ehegatten eingetreten sind. Wenn ein de...mehr

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ZErb 05/2024, Vermeidung la... / I. Problemstellung

Unter dem Begriff der Güterstandsschaukel wird gemeinhin eine bewusste lebzeitige Änderung des ehelichen Güterstands mit dem Motiv der Erreichung eines bestimmten zivil- oder steuerrechtlichen Gestaltungsziel verstanden.[1] Üblicherweise wechseln die Eheleute durch Ehevertrag vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung.[2] Zu unterscheiden ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wahl der Bewertungsmethode

Rz. 93 [Autor/Stand] Die Wahl der Bewertungsmethode ist nach § 182 BewG von der nach dem Bewertungsgesetz definierten Grundstücksart abhängig. Mit dieser schematischen Vorgabe sind zwangsläufig alle Bewertungsmethoden ausgeschlossen, die unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Wertermittlungsregelungen zutreffend wären. Eine derart schematisch geregelte Vorauswahl eines inha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Maßgeblichkeit der ImmoWertV 2021

Rz. 58 [Autor/Stand] Bereits bei der Konzeption der Neuregelungen zur Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer erfolgte eine enge Anlehnung an die anerkannten Verfahrensvorschriften zur Verkehrswertermittlung von Grundstücken auf der Grundlage des Baugesetzbuchs, um die verfassungsrechtlich geforderte Nähe der Bewertungsergebnisse zum gemeinen W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften bleiben näher beschriebene privilegierte Kulturgüter und insb. dem Denkmalschutz dienende Immobilien partiell oder sogar vollständig steuerfrei. Konsequent ist daher – im Verfahren der Bedarfsbewertung (s. Rz. 56, 132 ff.; auch § 13 ErbStG Rz. 14) – der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft um den Wert solche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Bodenrichtwerte

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwerte werden nach den §§ 195 bis 197 BauGB von den Gutachterausschüssen flächendeckend ermittelt, veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Als Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte dient die Kaufpreissammlung i.S.d. § 195 BauGB. Sofern die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten zu ermitteln sind, sind sie mit dem We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anhaltspunkte für eine Überbewertung

Rz. 91 [Autor/Stand] Die Gründe, weshalb der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts erfolgreich und deshalb sinnvoll sein kann, sind vielfältig. Im Allgemeinen kann insb. bei Abweichungen vom "Durchschnittsgrundstück" davon ausgegangen werden, dass der Grundbesitzwert nach den Regelungen des Bewertungsgesetzes vom tatsächlichen gemeinen Wert des Grundstücks abweicht. Dabe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Freilegungskosten

Rz. 102 [Autor/Stand] Innerhalb der steuerlichen Bewertung dürfen Freilegungskosten nicht berücksichtigt werden. Dagegen können nach §§ 8 Abs. 3 Nr. 3, 40 Abs. 5 Nr. 3 ImmoWertV 2021[2] vom 14.7.2021 Freilegungskosten vom Bodenwert abgezogen werden, wenn mit dem alsbaldigen Abriss der baulichen Anlagen zu rechnen ist. Davon kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn die ba...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) § 13d ErbStG

Rz. 77 [Autor/Stand] Zu Wohnzwecken vermietete Immobilien (Abs. 3) sind danach nur mit 90 % ihrer Grundbesitzwerte anzusetzen (Abs. 1), nach § 2a Satz 2 ErbStG mit einheitlicher Wirkung auf die anteilige Besteuerung aller Gesellschafter (s. Rz. 59 f.). Allerdings stellt sich auch hier mit Blick darauf, dass der BFH ihre gegenständliche Bereicherung anders qualifiziert, die F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. ...mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / 2 Anmerkung

Die knapp begründete Entscheidung des OLG Köln gibt ungeachtet dessen Anlass, zu einigen hier angesprochenen Fragen ausführlicher Stellung zu nehmen. Sachverhalt Im Scheidungsverbundverfahren waren neben dem Versorgungsausgleich auch die Folgesachen Unterhalt und Zugewinn anhängig. Während des Verfahrens hatten sich die beteiligten Eheleute unter Mitwirkung ihrer Anwälte durch...mehr

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ZErb 05/2024, Kein anteilig... / 2 Anmerkung

Rechtsprechungskehrtwende Mit diesem Urteil weicht der IX. Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (Urt. v. 20.4.2004 – IX R 5/02, BStBl II 2004, 987) und der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 14.3.2006 – IV B 2 – S 2242 – 7/06, ZEV 2006, 154 Rn 37, 41–43) ab und gleicht seine Rechtsprechung für die Erbengemeinschaft an die in den Urteilen des X. Senats ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 32 [Autor/Stand] Bei den Bodenrichtwerten i.S.d. § 196 Abs. 1 BauGB handelt es sich um durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kriterienkatalog zur Prüfung der Plausibilität eines Sachverständigengutachtens

Rz. 83 [Autor/Stand] Ein allgemein innerhalb der Finanzverwaltung abgestimmter Kriterienkatalog, aus dem sich Anhaltspunkte zur Prüfung der Plausibilität von Sachverständigengutachten ergeben, existiert zwar nicht. Häufig orientiert sich die Praxis dennoch an Kriterien, die typischerweise bei der Anerkennung von Gutachten kritisch sein können. Rz. 84 [Autor/Stand] Aus der nac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Plausibilität des Gutachtens

Rz. 72 [Autor/Stand] Zwingende Voraussetzung für die Anerkennung eines Sachverständigengutachtens als Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts ist die Plausibilität des Gutachtens. Bei der Würdigung der Plausibilität wird sich die Finanzverwaltung insb. an den nachstehenden Kriterien orientieren. Die Plausibilität setzt voraus, dass die Gedankengänge des Sachverständigen dokum...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Notwendiges Privatvermögen

Rz. 89 [Autor/Stand] Zum (notwendigen) Privatvermögen gehören sämtliche Wirtschaftsgüter, die weder unmittelbar noch mittelbar einen betrieblichen Zusammenhang aufweisen, die mithin weder notwendiges noch gewillkürtes Betriebsvermögen darstellen. Hierzu rechnen insbesondere das durch den Steuerpflichtigen zu eigenen Wohnzwecken genutzte Einfamilienhaus, private (bürgerliche)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grund und Boden

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Autorenverzeichnis

Achleitner, Ann-Kristin, Prof. Dr. Dr. Technische Universität München, München Alvarez, Manuel, Dr. Manuel Alvarez Consulting, Tazacorte, Spanien Baetge, Jörg, em. Prof. Dr. Dr. h.c. Universität Münster, Münster Ballwieser, Wolfgang, Prof. Dr. Dr. h.c. Universität München, München Barckow, Andreas, Prof. Dr. International Accounting Standards Board, London Bartle, Gregor A., Dipl...mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / Leitsatz

1. Der in einer Folgesache beigeordnete Anwalt erhält auch für eine notarielle Einigung seine Vergütung aus der Landeskasse. 2. Wird über die in der Auskunftsstufe anhängige Folgesache zum Güterrecht eine Einigung unter Übertragung einer Immobilie getroffen, ist auch der Wert der Eigentumsübertragung in Ansatz zu bringen. (red. LS) OLG Köln, Beschl. v. 4.1.2024 – 10 WF 170/23 (...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Spannungsverhältnis §§ 16 und 198 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat mit gl. lt. Erl. v. 9.9.2022[2] die Regelungen zur Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von Ansprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen nach dem 31. Dezember 2009 für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer aktualisiert. Dabei hat die Finanzverwaltung in Rz.. 38 und 42 auch zu Besonderhe...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / 2. Zuständigkeit nach § 266 FamFG verneint:

BGB-Außengesellschaft Das AG Kitzingen hat seine Zuständigkeit nach § 266 FamFG in einem Fall mit gesellschaftsrechtlichen Bezügen verneint und die Sache an das Landgericht verwiesen.[7] Die Entscheidung ist richtig. Sie grenzt sorgfältig Sachverhalte mit GbR-rechtlichem Bezug danach voneinander ab, ob sie in den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen oder nicht. Beteiligt war...mehr

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FF 05/2024, Gebühren für au... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Das – als Beschwerde gegen den als "Nichtabhilfe" bezeichneten Beschl. v. 10.11.2023, mit welchem über den (richtigerweise als Erinnerung auszulegenden, § 56 RVG) Rechtsbehelf gegen die Festsetzung entschieden worden ist, auszulegende – Rechtsmittel der Verfahrensbevollmächtigten hat Erfolg, weil das Amtsgericht zu Unrecht die Vergütung um die Positionen VV 1000,...mehr

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FF 05/2024, Nebengüterrecht... / B. Literatur

Wever hat im Berichtsjahr bereits die 8. Auflage seines nebengüterrechtlichen Standardwerks[71] herausgebracht. Er wird hiermit regelmäßig in den ober- und höchstrichterlichen Entscheidungen zitiert, weshalb das Werk in keinem familienrechtlichen Anwaltsregal fehlen sollte. Das Gleiche gilt für die 7. Aufl. des Schulz/Hauß.[72] Beide Werke gehen von verschiedenen Ansätzen aus...mehr