Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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§ 27 Auslandsberührung / II. Bezifferung des Pflichtteilsanspruchs im Falle einer Nachlassspaltung

Rz. 170 Unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Grundsatz der Nachlasseinheit, dann ist die Bezifferung anhand der jeweils einschlägigen Rechtsnorm vorzunehmen. Bei echten Noterben können diese Quoten sogar in einem deutschen Erbschein mit aufgeführt werden.[380] Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs richtet sich dann nach der jeweils ausländischen Rechtsordnung. Rz....mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Anordnung

Rz. 116 Die Schiedsgutachteranordnung in einem Testament könnte als Auflage, als (Teil eines) Vermächtnis(ses) zugunsten des in der Folge profitierenden Erben oder eigenes Gestaltungsmittel gesehen werden.[82] Wichtig ist, im Einzelfall auf die Durchsetzbarkeit zu achten. Ideal ist regelmäßig die Kombination mit einer Testamentsvollstreckung. Rz. 117 Muster in Ihr Textverarbe...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / X. Gesetzliche Vermeidung von Erbengemeinschaft aufgrund veränderter Funktion des Vererbens?

Rz. 31 Die Funktion des Erbrechtes könnte sich geändert haben, weil die Kinder nicht mehr in der "Aufbauphase" erben und das Vermögen daher weniger benötigen. Lebzeitige Transfers nehmen an Bedeutung zu.[59] Dies könnte für ein weitergehendes (Allein-)Erbrecht des Ehegatten sprechen. Allerdings ist dessen Versorgung durch Renten bzw. Pensionen sowie Lebensversicherungen eben...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / IX. Auseinandersetzung

Rz. 38 Die Vertretung des Betreuten durch einen Miterben als Betreuer ist meist nach §§ 1824, 181 BGB ausgeschlossen.[50] Erfolgt die Auseinandersetzung "genau nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften" (vgl. § 8 Rdn 7–12) soll lediglich eine gesetzliche Pflicht (zur Auseinandersetzung) erfüllt werden, so dass §§ 1824, 181 BGB nicht anwendbar sein sollen.[51] Dies kann im E...mehr

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§ 10 Beendigung des Nachlas... / II. Bereinigung der Tabelle

Rz. 51 Vor Bestimmung des Schlusstermins müssen die angemeldeten Forderungen einer endgültigen Prüfung unterzogen sein. Nach § 189 InsO kommen lediglich geprüfte, unbestrittene Forderungen oder Forderungen, bei denen ein Bestreiten beseitigt wurde, in das Verteilungsverzeichnis. Vorläufig bestrittene Forderungen gelten bei fehlender Berichtigung dabei als bestrittene Forderu...mehr

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§ 20 Mietrecht / III. Zulässigkeit der Verwertungskündigung

Rz. 101 Angesichts dieser Ausführungen wird deutlich, dass allein das Bestreben, die Erbauseinandersetzung zu vollziehen, kein ausreichendes Kriterium ist, um eine Verwertungskündigung zu rechtfertigen. Die Konzeption der Erbengemeinschaft und deren konkrete Zusammensetzung mögen im Einzelfall die Verwaltung einer solchen Immobilie erschweren. Dies gilt insbesondere dann, we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Prüfungsschritte zu (1): Ist nachhaltig über die Totalperiode von Eröffnung bis Aufgabe, Veräußerung, Liquidation ein "Gewinn" erzielbar bzw liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor?

Rn. 123b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Einzelnen: Wie definiert sich die Totalperiode, über die der Gewinn anzustreben ist? Wie ermittelt sich der relevante "Gewinn"? Was ist einzubeziehen (zB steuerfreie Zuwächse; inflationsbedingte stille Reserven)? Wann liegen noch unschädliche Anlaufverluste vor? Änderung der Verhältnisse: Wirkt sich wie auf die Beurteilung aus bei zunächst ...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. ABC der Nachlassgegenstände

Rz. 50 Aktien können unter den Miterben entsprechend ihren Erbquoten durch gemeinsame Anweisung an die Bank zu Alleineigentum der Erben in deren Depots übertragen werden. Einzelne Aktien sind nicht teilbar, § 8 Abs. 5 AktG. Etwaige Differenzen, die sich dadurch ergeben, dass die Aktien nicht vollständig "ohne Rest" zu verteilen sind, werden entweder durch Zahlungen zwischen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemein

Rn. 37 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem oder mehreren Gesellschaftern auf den Betrag einer bestimmten Vermögenseinlage beschränkt ist (Kommanditisten) und bei der bei mindestens einem Gesellschafter ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kommentare und Einzelschriften: Ballreich, Fallkomm zum Umw-Recht, 6. Aufl, Luchterhand Vlg 2019; Baumbach/Hopt, HGB, 42. Aufl, C.H. Beck Vlg 2023; Brandis/Heuermann, EStG, KStG, GewStG und ertragstliche Nebenges, Vahlen Vlg 2024; Klein/Müller/Lieber, Änderung der Unternehmensform, 12. Aufl, NWB Vlg 2022; Lademann, UmwStG, 3. Aufl, Richard Boorberg Vlg 2022; Haritz/Menner/Bilitews...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Zivilrechtliche und steuerliche Funktion(en) der GmbH & Co KG und steuerliche Wertung

Rn. 41b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Zivilrechtliche Funktion(en) der GmbH & Co KG Zivilrechtlich liegt der Anreiz zur Gründung einer GmbH & Co KG im Vergleich zur reinen GmbH oder zur reinen KG ganz allgemein vor allem darin, dass die Gesellschafter, die die Geschäftsführung und Vertretung ausüben, nicht unbeschränkt persönlich haften, dass die Geschäftsführung auch gesellschaft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Sicherungsanordnung (§ 50a Abs 7 EStG)

Rn. 76 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Soweit nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug durchzuführen ist, ist das FA gem § 50a Abs 7 EStG berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die (teilweise) Entrichtung der ESt von beschränkt stpfl Einkünften durch einen Abzug an der Quelle gegenüber dem Vergütungsschuldner für Rechnung des Steuerschuldners anzuordnen. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Beispielsfälle für vom BFH nicht gebilligte Strategien zur Vermeidung einer Mitunternehmerstellung mittels Familien-GmbH & Co KG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber-Grellet, Keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG auf ihre Einkünfte aus VuV – Anmerkung zu BFH v 06.10.2004, StuB 2005, 167; Heuermann, Entfärbungen – Reduktionen der Abfärbewirkung bei Beteiligungseinkünften, DB 2004, 2548 Kratzsch, Abfärbewirkung durch Beteiligungseinkünfte bei vermögensverwaltenden GbR, GStB 2005, 285; Hallerba...mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / II. Geltung einer Vollmacht über den Tod hinaus

Rz. 46 Eine Vollmacht, die zu Lebzeiten des Vollmachtgebers und auch danach wirken soll, wird "transmortale Vollmacht" ("Vollmacht über den Tod hinaus") genannt.[64] In der Praxis sind regelmäßig Vorsorge- oder Bankvollmachten relevant.[65] Die Zulässigkeit der trans- und der postmortalen Vollmacht ist inzwischen unbestritten. Rz. 47 Stattdessen kann der Erblasser auch eine V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geld-Kap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkapital kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZ...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / bb) Anwendung deutschen Kollisionsrechts

Sollte die Eu-ErbVO anzuwenden sein, ergäbe sich über die Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers in Malaysia aus Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO eine Rückverweisung hin zu malaysischem Recht (renvoi). Aus Art. 34 Abs. 1 lit. a EU-ErbVO folgt, dass das malaysische Kollisionsrecht erneut anzuwenden wäre. Die Folge wäre ein endloses Hin-und-her-Verweisen zwischen den ...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / I. Insolvenzgrund und Kostendeckung

Rz. 41 Das Insolvenzgericht hat auf der Grundlage eigener Ermittlungen (Amtsermittlung § 5 Abs. 1 S. 1 InsO) oder des von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens (§ 5 Abs. 1 S. 2 InsO) zu entscheiden, ob ein Insolvenzgrund nach § 320 InsO i.V.m. §§ 17, 19 InsO vorliegt und ob die Kosten des Verfahrens gedeckt sind (§ 26 InsO). Ist beides der Fall, eröffnet es das Nachlass...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[154] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Verfügung ohne Zustimmung aller Erben

Rz. 46 Fraglich bleibt die Rechtsfolge, bei Verfügung eines oder mehrerer Miterben, jedoch ohne Zustimmung aller Miterben. Würde man § 2040 BGB als lex specialis zu § 2038 BGB verstehen, so wäre die Verfügung bis zur Genehmigung schwebend unwirksam.[106] Würde die Genehmigung versagt oder war bereits im Vorfeld die Einwilligung verweigert worden, so ist die Verfügung endgült...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3 Ab Veranlagungszeitraum 2004: 5 % Pauschalierung auch bei Veräußerungsgewinnen; Nichtanwendung des § 3c Abs 1 EStG (§ 8b Abs 3 S 1 und 2 KStG)

Tz. 210 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach dem durch das sog Korb II-Ges eingefügten und durch das JStG 2008 geänderten § 8b Abs 3 S 1 KStG gelten von dem jeweiligen Gewinn iSd § 8b Abs 2 S 1, 3 und 6 KStG 5 % als Ausgaben, die nicht als BA abgezogen werden dürfen. Nach dem S 2 in § 8b Abs 3 KStG ist § 3c Abs 1 EStG bei der Einkommensermittlung einer Kö nicht anzuwenden. Die Neu...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cca) Gesondert vereinbarte Darlehen

Rn. 13c Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Unter der Ägide der Bilanzbündeltheorie wurde die Auszahlung eines Darlehens der Gesellschaft an den Gesellschafter, unabhängig von dessen Ausgestaltung, grundsätzlich als Entnahme des Gesellschafters aus der Gesellschaftskasse, wurden Tilgungs- und Zinszahlungen des Gesellschafters als Einlage behandelt. Das ist seit Geltung der Theorie von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Verkauf zuvor vermieteter beweglicher WG (zB Maschinen, Container) im Rahmen eines einheitlichen Geschäftskonzepts

Rn. 136c Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Allein aus dem Umstand, dass nicht nur äußerst kurzfristig vermietete bewegliche WG) vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere WG ausgetauscht werden (wenn diese Vorgänge noch den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Vermietungserlöse gerichteten Tätigkeit darstellen), kann nich...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 1. Allgemeines

Rz. 47 Die Teilung der Nachlassgegenstände erfolgt nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. §§ 752–757 BGB. Vor einer Verteilung des Nachlasses gem. §§ 752, 753 BGB sind etwaige Teilungsanordnungen des Erblassers gem. § 2048 BGB zu berücksichtigen. Über Teilungsanordnungen des Erblassers können sich die Erben einstimmig hinwegsetzen. Dies kann durch flankierende Schutzklauseln (Auflagen, T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2 Ermittlung der angemessenen Miete/Pacht

Tz. 1005 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Überlässt ein Gesellschafter seiner Kap-Ges ein Grundstück gegen eine zu hohe Miete/Pacht, führt dies zu einer vGA. Umgekehrt liegt eine vGA ebenfalls dann vor, wenn die Gesellschaft ihrem Gesellschafter ein Grundstück gegen ein zu geringes Nutzungsentgelt überlässt. Für die Ermittlung der angemessenen Miete/Pacht ist zunächst auf die ortsüb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Raupach, Die PersGes im ESt-Recht: Einheit der Gesellschaft oder Vielheit von Gesellschaftern, FR 1976, 233; Bordewin, Post mortem Bilanzbündeltheorie – Freud und Leid der Einheit der PersGes, DStZ 1983, 487; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten nach dem Beschluss des GrS des BFH vom 25.06.1984, DB 1985, 2476, 2528; Mellwig, Der Mitunterneh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Gewerbebetrieb, Mitunternehmerschaft, Bilanzbündeltheorie, FR 1973, 297; Schmidt-Liebig, Der Gewerbebetriebsbegriff der §§ 2 Nr 2, 151 EStG, StuW 1977, 302; Schmidt-Liebig, Die Gewinnerzielungsabsicht, ein unabdingbares Gewerbemerkmal, DB 1982, 1738; Zacharias/Rinnewitz, Die Bedeutung der Neufassung des § 15 Abs 2 EStG (StEntlG 1984) für die Grenzziehung zwischen privat...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 5. Informationsrechte, §§ 2218 i.V.m. 666 BGB

Rz. 38 § 2218 BGB räumt den Erben Informationsrechte wie gegen einen Beauftragen aus § 666 BGB ein.[68] Rz. 39 Der Testamentsvollstrecker muss zunächst den Erben von sich aus die "erforderlichen Nachrichten" geben (§ 666 1. Alt BGB). Als erforderlich wird die Benachrichtigung über rechtlich bzw. wirtschaftlich bedeutsame Vorgänge und beabsichtigte Geschäfte (z.B. Veräußerung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Tibo, Erneute Änderung des § 8b KStG und weiterer Vorschriften betr den Eigenhandel von Banken und Finanzdienstleistern – Auswirkungen auf Unternehmen außerhalb der Kreditwirtschaft, DB 2001, 8; Milatz, StFreiheit von Anteilsveräußerungen durch vermögensverwaltende Beteiligungsgesellschaften, BB 2001, 1066; Tibo, Die Besteuerung von Termingeschäften im BV gem § 15 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cac) Steuerliche Wertung der GmbH & Co KG

Rn. 42 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Eine KG, bei der der einzige geschäftsführende und haftende Gesellschafter eine GmbH ist, gilt als gewerblich geprägt iSv § 15 Abs 3 Nr 2 EStG: s Rn 170 . Dies gilt auch für die Ltd & Co KG (wenn die ausländische Ltd nach ihrem rechtlichen Aufbau und ihrer wirtschaftlichen Gestaltung einer inländischen KapGes entspricht): BFH BStBl II 2007, 9...mehr

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§ 1 Grundlagen / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 55 Im Sozialrecht gilt der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe. Demnach sind Sozialhilfeleistungen von staatlicher Seite stets subsidiär und erst nach Ausschöpfung aller sonstigen Möglichkeiten statthaft (vgl. § 2 Abs. 1 SGB XII) und sie sollen letztlich nur dem Hilfsbedürftigen höchstselbst zuwachsen.[108] Die Vorschrift des § 102 SGB XII wurde geschaffen mit der Er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ernst, Das Entnahmerecht der Gesellschafter von PersGes und das Steuerrecht, BB 1961, 377; Uelner, Das EK und FK der PersGes in ertragsteuerlicher Sicht, JbFSt 1979/80, 338, 342; Schulze zur Wiesche, Einlage und Entnahme bei PersGes, FR 1982, 497; Schulze zur Wiesche, Gesellschafterentnahmen bei PersGes, BB 1985, 1522; Balz, Entnahme fiktiver Steuern bei der Personenhandelsgesel...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / A. Allgemeines

Rz. 1 Wenn es nicht bereits "vorher" bei der Verwaltung des Nachlasses zu Problemen und Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Erbengemeinschaft gekommen ist, dann bietet "spätestens" die Beendigung der Erbengemeinschaft hierfür eine weitere – nicht unbedingt letzte – "Gelegenheit". Für die Beendigung der Erbengemeinschaft gibt es keinen "richtigen" Weg. Wie meist bei Probl...mehr

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ZErb 12/2024, Jahressteuergesetz 2024 - Europarecht und Bruch der’Ampelkoalition

Im Jahressteuergesetz 2024 beabsichtigte der Gesetzgeber, die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des EuGH zur Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit in bestimmten Fällen zu ziehen: Im Urt. v. 12.10.2023 (C-670/21, DStR 2023, 2334) hatte der EuGH den Ausschluss des § 13d ErbStG (10 %-iger Wertabschlag für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien) für das Drittgebiet als europarec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.4 Darlehen in Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften

Tz. 1058 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Darlehensgewährung ist auch im Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern denkbar. Zur Vermeidung einer vGA müssen jedoch auch in diesem Fall die Voraussetzungen der Klarheit und Ernsthaftigkeit der Vereinbarung, der tats Durchführung und der Angemessenheit der Verzinsung beachtet werden. Bei Vert...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsvergleichung / 3. Auflösung und Beendigung

Rz. 53 ▪ Bulgarien/Kroatien Sowohl in Bulgarien als auch in Kroatien kann jeder Miterbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen. Zu beachten ist jedoch in Kroatien, dass erst die Erbteile festgestellt sein müssen.[142] In beiden Ländern besteht zudem der Anspruch, im Falle des Auftretens von Streitigkeiten die ordentlichen Gerichte anzurufen. Dieser Ansp...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 2. Verwaltung innerhalb der Gemeinschaften

Rz. 79 ▪ Belgien/Frankreich In Belgien und Frankreich befinden sich mehrere Erben in einer sogenannten indivision (Erbengemeinschaft).[217] Die Verwaltungsmaßnahmen einer Erbengemeinschaft belgischen Rechts haben grundsätzlich einstimmig zu erfolgen. Da in Frankreich mehrere Formen der Erbengemeinschaft bestehen, bestehen auch unterschiedliche Rechte und Pflichten in der Verw...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / a) Ausschluss durch Anordnung des Erblassers, § 2044 BGB

Rz. 24 Die Möglichkeit eines Erben gem. § 2042 BGB jederzeit die Auseinandersetzung verlangen zu können, ist vom Erblasser häufig unerwünscht. Grundsätzlich ist die Erbengemeinschaft zwar auf Auseinandersetzung gerichtet. Durch § 2044 BGB wird dem Erblasser jedoch die Möglichkeit gegeben, hier gestaltend einzugreifen. Das bloße Teilungsverbot nach § 2044 BGB ist eine Teilung...mehr

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§ 5 Vor- und Nacherben in d... / 2. Beseitigung der Nacherbenbindung an einzelnen Nachlassgegenständen ("Einzellösung")

Rz. 82 Die Schwierigkeiten bei der Beseitigung der Nacherbenbindung durch Vereinbarungen zwischen Vor- und Nacherben über den Gesamtnachlass begründen den Wunsch zumindest einzelne Gegenstände nacherbschaftsfrei auf den Vorerben übertragen zu können. Vorbild für diese Idee, ist die Möglichkeit durch Zusammenwirken von Vor- und Nacherben Nachlassgegenstände nacherbschaftsfrei...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / II. Berechnungsgrundlage

Rz. 14 Das Insolvenzgericht hat bei der Festlegung kein freies Ermessen, sondern die Rechtspflicht zur Festsetzung einer angemessenen Vergütung.[20] Diese errechnet sich im Regelfall zunächst aus der sog. Regelvergütung, diese wiederum aus der als Berechnungsgrundlage dienenden Masse. Nach § 63 Abs. 1 S. 2 InsO errechnet sich dann wiederum die Insolvenzverwaltervergütung nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis zum StÄndG 1992/Steuerspareffekte

Rn. 111a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Gesellschaftsrechtlich können Gesellschafter einer PersGes natürliche Personen, aber auch zB wiederum PersGes selbst sein. Die beteiligte PersGes wird dann als Obergesellschaft (OG), die andere PersGes als Untergesellschaft (UG) bezeichnet. Wegen der grundsätzlichen Beteiligungsfähigkeit einer PersGes auch einer gewerblichen GbR, an einer ...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / D. Mehrere Erbengemeinschaften aufgrund von Nachlassspaltung

Rz. 95 Trotz des Umstandes, dass sich die Entstehung und Struktur einer Erbengemeinschaft stets streng nach dem Erbstatut des Erblassers richten,[254] kann es auch nach Einführung der Europäischen Erbrechtsverordnung, in ganz bestimmten Konstellationen zu einer Nachlassspaltung kommen. Ein Klassiker in diesem Bereich war früher sicherlich der deutsche Erblasser mit Immobilie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Beginn des gewerblichen Grundstückshandels/Einlagezeitpunkt

Rn. 131b Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Einkommensteuer Als Beginn des gewerblichen Grundstückshandels – bedeutsam für den Zeitpunkt der Einlage gemäß § 6 Abs 1 Nr 5 EStG mit dem Teilwert bzw bei Strukturänderung aus LuF nach § 6 Abs 5 S 1 EStG mit dem Buchwert in das BV des StPfl ist nach BMF BStBl I 2004, 434 Tz 31 der Zeitpunkt anzusehen, in dem der StPfl mit Tätigkeiten begin...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Verhandlung vor einem deutschen Gericht

Ein deutsches Gericht wird gem. Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO den Fall in seiner Gesamtheit deutschem Recht unterstellen. Dies führt dazu, dass auch die in Malaysia belegene Immobilie nach deutschem Sachrecht vererbt wird.mehr

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§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 2. Betreuungsbedürftiger Miterbe

Rz. 5 Aus der Möglichkeit, dass Geschäftsfähigkeit und Betreuung auseinanderfallen, ergibt sich beim Umgang mit Betreuten oder betreuungsbedürftigen Menschen für andere Personen – wie Miterben – ein zentrales Problem. Auch ein Betreuter kann, wenn er geschäftsfähig ist, einen Auseinandersetzungsvertrag wirksam schließen. Allerdings kann ein Geschäftsunfähiger unbetreut sein,...mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / cc) Anwendung deutschen Sachrechts

Entscheiden sich die malaysischen Gerichte jedoch dafür, den Verweis auf deutsches Recht als die direkte Anwendung der deutschen Erbrechtsbestimmungen zu interpretieren, so unterliegen die in Deutschland belegene zu vererbende Immobilie und sämtliche Mobilien ebenfalls den deutschen Erbrechtsbestimmungen.mehr

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§ 27 Auslandsberührung / 10. Anpassung dinglicher Rechte

Rz. 51 In Art. 31 EuErbVO ist die Anpassung dinglicher Rechte geregelt, für den Fall, dass das Recht des Mitgliedstaates, in welchem das Recht geltend gemacht wird, das dingliche Recht nicht kennt. Für diesen Fall soll eine Anpassung des dinglichen Rechts an die Rechtsordnung des Mitgliedstaates mit dem am ehesten vergleichbaren Recht erfolgen. Damit soll dem sachenrechtlich...mehr