Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / 2. Voraussetzungen

Rz. 39 Was zu den Nachlassverbindlichkeiten i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 1 BGB gehört, ergibt sich aus § 1967 Abs. 2 BGB. "Streitig" oder "nicht fällig" ist eine Nachlassverbindlichkeit i.S.v. § 2046 Abs. 1 S. 2 BGB bereits dann, wenn nur unter den Miterben Streit über die Verbindlichkeit besteht.[39] Im Rahmen der "Zurückbehaltung" hat kein Miterbe Anspruch auf Hinterlegung.[40]...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 96 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[218] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen die k...mehr

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§ 6 Haftung / 1. Aufwendungen im Vertrauen auf künftigen Eigentumserwerb

Rz. 24 Führt ein Dritter an einer im Vermögen des Erblassers befindlichen Immobilie auf seine Kosten Bauarbeiten durch in der berechtigten Erwartung, dieses Grundstück im Erbfall zu erwerben, stellt sich die Frage, ob der tatsächliche Erbe bzw. der Nachlass durch diese Aufwendungen Dritter bereichert werden soll. Die Rechtsprechung billigt dem Dritten einen Rückforderungsans...mehr

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§ 20 Mietrecht / J. Verwertungskündigung, § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB

Rz. 97 Oft spielen Erbengemeinschaften mit dem Gedanken, ein Mietverhältnis durch eine Verwertungskündigung gem. § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB zu beenden. Auf dem Weg der Universalsukzession haben sie beispielsweise eine vermietete Eigentumswohnung erhalten. Nun möchte sich die Erbengemeinschaft jedoch zeitnah auseinandersetzen und plant folglich, die Eigentumswohnung zu verkaufen....mehr

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ZErb 12/2024, Der deutsch-m... / a) Verhandlung vor einem deutschen Gericht

Ein deutsches Gericht wird aufgrund des Anknüpfungspunktes des gewöhnlichen Aufenthalts in Malaysia gem. Art. 21 Abs. 1 EU-ErbVO von der Anwendbarkeit malaysischen Rechts auf den gesamten Nachlass ausgehen. Nachdem das malaysische Kollisionsrecht bezüglich der in Deutschland belegenen Immobilie eine Rückverweisung auf deutsches Recht enthält, wird das Gericht insoweit deutsc...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Vorausvermächtnis

Rz. 106 Insbesondere hinsichtlich persönlicher Gegenstände ist es sinnvoll, sie den Miterben im Einzelnen zuzuordnen (beispielsweise beim Pkw, Schmuck, Hausrat).[76] Die gesetzlichen Regelungen (etwa weiter bestehendes gemeinsames Eigentum an persönlichen, unteilbaren Unterlagen) sind unzureichend. Die Teilung durch Versteigerung ist unwirtschaftlich. Bei größeren Vorausvermä...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / V. Klage auf Schadensersatz gegen Miterben wegen fehlender Mitwirkung bei der Verwaltung

Rz. 41 Nach § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB sind die Erben verpflichtet, bei Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung mitzuwirken, um so die Durchführung der Maßnahmen zu ermöglichen. Der Widerstand von Erben oder auch die bloße Passivität kann nicht nur zu einer Verurteilung zur Zustimmung zur Verwaltungsmaßnahme führen (siehe oben Rdn 40), sondern auch zu einer Schadensersatzpfli...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Mandatsbearbeitung

Rz. 28 Auch wenn der zukünftige Erblasser gemeinsam mit den zu bedenkenden Personen zu den Beratungsgesprächen erscheint, darf der Rechtsanwalt nur eine Person vertreten. Meist wird dies der zukünftige Erblasser sein. Die Interessen sind oft unterschiedlich: Der zukünftig zu Bedenkende wird sich eine persönlich und wirtschaftlich hervorgehobene Stellung und möglichst weitgeh...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / c) Einzelfallabwägung

Rz. 76 Die Beurteilung, ob eine Maßnahme ein Fall der "ordnungsmäßigen" Verwaltung ist, bleibt stets einzelfallabhängig. Fraglich ist es bspw., ob man den Abschluss von Mietverträgen als einen Fall der ordnungsmäßigen Verwaltung ansehen kann. Die Frage lässt sich nicht generell beantworten: Die Vermietung von Nachlassgegenständen ist fraglos eine Maßnahme der Verwaltung[185]...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 5. Dauervollstreckung bei minderjährigen Abkömmlingen

Rz. 151 Ist eine Dauertestamentsvollstreckung gewünscht, muss diese mit einem Auseinandersetzungsverbot und einem Nutzungsrecht für den überlebenden Ehegatten verbunden werden. Die Anordnung ist komplizierter und streitanfälliger. Es ist Reimanns [120] Vorschlag zu folgen und eine Nebentestamentsvollstreckung gemäß § 2224 BGB oder Bonefeld [121] folgend eine Mittestamentsvolls...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / I. Einleitung

Rz. 159 Die Gestaltung von letztwilligen Verfügungen von Unternehmerinnen und Unternehmern ist ein Spezialgebiet innerhalb der Nachlassgestaltung, ob nun für den Einzelunternehmer oder den Unternehmer, der an einer Vielzahl von GmbH beteiligt ist. Die Nachfolge von mehreren Personen macht die Gestaltung meist noch komplexer (vgl. § 18). Sie kann daher im vorliegenden Werk ni...mehr

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§ 20 Mietrecht / 1. Zahlung an die Erbengemeinschaft

Rz. 15 Zur ordnungsgemäßen Verwaltung einer Immobilie gehört selbstverständlich auch die Einziehung von Mietzinsforderungen.[16] Für die Einziehung der Miete gilt § 2038 i.V.m. § 754 S. 2 BGB. Somit kann jeder Teilhaber der Erbengemeinschaft die gemeinschaftliche Einziehung der Miete verlangen.[17] Jedoch kann sich der einzelne Erbe nun nicht direkt an den Mieter wenden, um ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Einleitung

Rz. 115 Insbesondere bei Bewertungsfragen sind die Vorgabe der Person des Sachverständigen[81] sowie eine Klarstellung über die Kostentragungslast wichtig. Auseinandersetzungen unter Miterben dauern oft lange Zeit, da sich die Beteiligten über diese Vorfragen nicht einigen können. Eine Vereinbarung über einen Schiedsgutachter kann auch noch nach dem Erbfall geschlossen werden...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / c) Aufnahme von Vindikationslegaten und Singularsukzession

Rz. 149 In einem internationalen Erbfall kann es bei Anwendung fremden Rechts unter Umständen dazu kommen, dass beispielsweise in einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen erbrechtliche Anordnungen getroffen werden, welche dem deutschen Sachenrecht schlichtweg nicht bekannt sind. Denkbar ist zum Beispiel, dass der Erblasser ein sog. Vindikationslegat,[329] also ein Vermä...mehr

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§ 27 Auslandsberührung / e) Verwendung des Europäischen Nachlasszeugnisses im Grundbuchverfahren

Rz. 151 Änderungen im Grundbuch werden durch die Vorlage einer öffentlichen Urkunde i.S.v. § 29 GBO geführt. In Erbfällen erfolgt der Nachweis des Erbrechts in aller Regel zum einen gem. § 35 Abs. 1 S. 2 GBO durch ein beurkundetes Testament in Verbindung mit der Eröffnungsniederschrift oder zum anderen gem. § 35 Abs. 1 S. 1 GBO bislang durch Vorlage eines Erbscheines.[330] M...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / I. Der Nachlass als Ausgangspunkt

Rz. 1 Gemäß § 1975 BGB beschränkt sich durch die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Haftung des oder der Erben für die Nachlassverbindlichkeiten automatisch auf den Nachlass, genauer gesagt auf die – hiermit nicht notwendigerweise deckungsgleiche – Nachlassinsolvenzmasse. Etwas anderes gilt gemäß § 2013 BGB, wenn der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten nach Maßg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, Nach der Aufgabe der Geprägetheorie, DB 1984, 2373; Schulze/Osterloh, Die Qualifizierung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden PersGes, DStZ 1985, 315; Herzig/Kessler, Die begrenzte Steuerrechtsfähigkeit von Personenmehrheiten, DB 1985, 2476, 2528; Uelner, Folgerungen aus der Aufgabe der Gepräge-Rspr durch den BFH, StbJb 1985/86, 237, 250; Mellwig, Vermögensverwaltung:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Bebauter Grundbesitz

Rn. 341 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Entwicklung der BFH-Rspr unterstreicht die Tendenz, in immer höherem Maße Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer extensiven Ausweitung der qualitativ-funktionalen Voraussetzungen für eine sachliche Verflechtung anzusehen. Es reicht jede funktional nicht nur untergeordnete Bedeutung, bei gleichartiger Nutzung weite...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / VIII. Freigabe

Rz. 190 Der Insolvenzverwalter kann einzelne Gegenstände aus der Insolvenzmasse freigeben, wenn diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für die Masse verwertet werden können oder wenn diese die Masse fortlaufend mit Masseverbindlichkeiten belasten, z.B. eine vom Erblasser angemietete Wohnung, wertloser Hausrat, Fahrzeuge von geringem Wert, ein (landwirtschaf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haas, Die GewSt-Pflicht von Dividenden aus Streubesitz nach § 8 Nr 5 GewStG und ihre Auswirkungen auf 100 %-Beteiligungen, DB 2002, 549; Watermeyer, GewSt auf Dividenden aus Streubesitzanteilen, GmbH-StB 2002, 200; Briese, Fragwürdige Korrespondenz bei vGA und verdeckten Einlagen durch den Ges-Entw des JStG 2007, BB 2006, 2110; Strnad, Das Korrespondenzprinzip in § 8, § 8b KStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Demleitner, Die Abgrenzung zwischen vermögensverwaltender und gewerblicher Vermietung bei einem Shopping Center, BB 2015, 1307; Korn, Einkaufscentervermietung: Vermögensverwaltung trotz umfangreicher Verwaltungs- und Werbeaktivitäten, NWB 2016, 3574. Rn. 139a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Im Fall des BFH vom 14.07.2016, BFH/NV 2017, 111 errichtete eine nicht gewerblich geprägte G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Patt/Rasche, Zur Frage des Sonder-BV bei Vermietungen zwischen Schwester-PersGes, DStR 1995, 401; Rose, Gelungene Klärung des Bilanzkonkurrenz-Problems bei Schwester-PersGes, FR 1995, 763; Schulze zur Wiesche, Die steuerliche Behandlung der Rechtsbeziehungen zwischen Schwestergesellschaften – Erlass vom 28.04.1998, StBp 1998, 314; Ley, Gesellschafterkonten bei Doppelstock- und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tätigkeiten vor Eröffnung

Rn. 3a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Festlegung, ab wann im einkommensteuerlichen Sinne (für die GewSt nachfolgend s Rn 3b) der Gewerbebetrieb beginnt, ist in zweierlei Hinsicht wichtig, und zwarmehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / III. Wünsche des Mandanten

Rz. 23 Möchte ein Mandant mehrere Personen bedenken, spielen für die Art der Verteilung des Nachlasses oft verschiedene Überlegungen und Motivationen eine Rolle. Gegenüber Kindern soll es entweder zu einer "gerechten" – meist in einer bestimmten Weise gleichmäßigen – Verteilung kommen oder es soll personenbedingten Besonderheiten Rechnung getragen werden. Eine ungleiche Begün...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 2. Ausstattung nach §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB

Rz. 13 Nach § 2050 Abs. 1 BGB ist eine Ausstattung, die der Erblasser einem Abkömmling zu seinen Lebzeiten gewährt hat, kraft Gesetzes ausgleichungspflichtig. Gleiches gilt für das Ausstattungsversprechen, welches noch durch die Erben zu erfüllen ist.[25] Was man unter einer Ausstattung versteht, ergibt sich aus § 1624 BGB.[26] Danach handelt es sich bei einer Ausstattung um...mehr

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§ 1 Grundlagen / III. Gestaltungsüberlegungen zu § 102 SGB XII

Rz. 71 Die selbstständige Haftung der Erben (auch der Erben des vorverstorbenen Ehe- bzw. Lebenspartners) bietet Anlass für Gestaltungsüberlegungen, wie etwaiges Vermögen, das zu Lebzeiten des Hilfeempfängers als Schonvermögen galt – regelmäßig eine Immobilie –, der Einsatzgemeinschaft bestmöglich erhalten und einem Regress des Sozialhilfeträgers entzogen werden kann. Rz. 72...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / I. Allgemeines

Rz. 94 Gemäß §§ 1, 159 InsO gehört die Verwertung der Insolvenzmasse zu den vordringlichen Aufgaben des Insolvenzverwalters. Unter Verwertung ist die Umsetzung sämtlicher Vermögensgegenstände in Geld zu verstehen. Bei Forderungen genügt hierzu der Einzug, vgl. § 166 Abs. 2 InsO. Rz. 95 Während Nachlasspfleger aufgrund ihrer bloßen Sicherungsfunktion nur in Ausnahmefällen zur ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Outboundfall

Rn. 316 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (Outboundfall): Der inländische StPfl A mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bzw eine inländische vermögensverwaltende PersGes oder Stiftung hält sämtliche Anteile an der niederländischen A-BV. Er/sie überlässt ihr ein dort belegenes Grundstück, das für die A-BV eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Für ...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / III. Verwertung von beweglichen Sachen und Forderungen

Rz. 117 Die Verwertung von beweglichen Gegenständen und Forderungen regelt § 166 InsO. Gemäß § 166 Abs. 1 InsO liegt das Verwertungsrecht an einer beweglichen Sache nur dann beim Insolvenzverwalter, wenn sich die fragliche Sache im Besitz des Insolvenzverwalters befindet, was regelmäßig nur dann der Fall sein wird, wenn sie auch schon zuvor im Besitz des Schuldners stand. Be...mehr

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§ 20 Mietrecht / A. Einführung

Rz. 1 Sobald mehr als ein Erbe einen Nachlass antritt, bilden die Miterben eine Erbengemeinschaft. In der täglichen Beratungspraxis ergeben sich Fragestellungen für Erbengemeinschaften mit bestehenden Mietverhältnissen über Wohn- oder Gewerberaum daher sowohl aus Vermieter- als auch aus Mietersicht. Die Rechtsfolgen dieser Verträge regeln sich nicht alleine nach den §§ 1922 ...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / VI. Tragung der Kosten und Lasten bei laufender Verwaltung, § 2038 Abs. 2 i.V.m. § 748 BGB

Rz. 140 Die Miterben haben die Lasten des Gesamthandvermögens, Kosten der Erhaltung und Verwaltung sowie Auslagen für eine gemeinsame Benutzung von Erbschaftsgegenständen im Verhältnis ihrer Erbquoten zu tragen. Dies bestimmt § 748 BGB auf den § 2038 Abs. 2 BGB verweist. Die Verpflichtung ist zunächst auf das im Nachlass vorhandene Vermögen beschränkt, wobei auch keine Vorsc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern als Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sind steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung maximal ein Jahr beträgt (s. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG, Anhang 10). Wenn die im Veranlagungszeitraum erzielten Gesamtgewinne aus allen privaten Veräußerungsgesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 310 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, dass diese Wirkung oft zT d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Aus Sicht des Besitzunternehmens

Rn. 391 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Ist die Betriebsgesellschaft eine PersGes, s Rn 389a. Übersteigt die von der Betriebs-KapGes gezahlte Pacht das Angemessene, liegt bei dem Besitzunternehmen insofern statt Pachteinnahmen ein vGA-Zufluss iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (Umqualifizierung), analog s Rn 48. Erfolgt die Nutzungsüberlassung zu fremdüblichen Pachtkonditionen, erzielt das...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / 2. Anteil eines Miterben/Anspruch auf Auseinandersetzung

Rz. 52 Der Anspruch eines Miterben auf Auseinandersetzung ist für sich gesehen nicht pfändbar, würde aber ohnedies keinen Vermögenswert besitzen. Pfändbar ist jedoch gem. § 859 S. 1 ZPO der Anteil des Miterben an der Erbengemeinschaft. Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist hingegen nicht pfändbar, § 859 S. 2 ZPO. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hinde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cab) Steuerrecht

Rn. 141b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zur Vermeidung einer Zwangsbetriebsaufgabe – heutzutage auch wichtig als Auffangtatbestand bei ungewollter Beendigung einer Betriebsaufspaltung, s Rn 305 zu (1) und (3) und s Rn 421 – wurde durch den BFH (grundlegend s GrS BFH vom 13.11.1963, BStBl III 1964, 124) das Rechtskonstrukt der Betriebsverpachtung im Ganzen als ein Fall der "Betri...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 78 Es ist umstritten, ob und wann eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[190] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderl...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / a) Recht auf Gebrauch

Rz. 91 §§ 2038 Abs. 2, 743 Abs. 2 BGB gewähren jedem Miterben ein selbstständiges Recht zum Gebrauch der Nachlassgegenstände, soweit der Mitgebrauch der übrigen Miterben hierdurch nicht beeinträchtigt wird. So wie § 743 Abs. 1 BGB sich auf die Regelung des Anteils beschränkt, regelt § 743 Abs. 2 BGB lediglich das Maß des Gebrauches, nicht jedoch die Art und Weise.[236] Auch ...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Motivationen für lebzeitige Übertragungen

Rz. 32 Ein vorausschauender Unternehmer wird schon früh an den Fortbestand seiner Firma in der Zeit denken, in der er sie nicht mehr leiten kann oder möchte. Ihm werden die eigene und die Versorgung des Ehegatten, die Erhaltung des Betriebes und die Einbindung seiner Abkömmlinge, wie auch ein möglichst steuersparender Betriebsübergang wichtig sein. Auf diese besondere, kompl...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / V. Sonstige Masseverbindlichkeiten, § 55 InsO

Rz. 142 Neben den Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 54 InsO , die unter Rdn 208 ff. ausführlich dargestellt sind, stuft § 55 InsO eine Reihe von weiteren Verbindlichkeiten als sonstige Masseverbindlichkeiten ein. Die Verbindlichkeiten des § 55 Abs. 1 InsO sind solche, die nach Verfahrenseröffnung durch den Insolvenzverwalter oder anderweit i.R.d. Verwaltung der Insolvenzma...mehr

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§ 1 Rechtsgeschichtliche Ei... / H. DDR

Rz. 28 In der DDR galt bis zum Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1.1.1976 das Bürgerliche Gesetzbuch weitgehend fort.[108] Das Erbrecht blieb also zunächst unverändert. Änderungen insbesondere im Familienrecht (Adoption, uneheliche Kinder etc.) wirkten sich auf das Erbrecht indirekt aus.[109] Das ZGB von 1976 war insgesamt deutlich einfacher gefasst als das BGB. Er...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / I. Allgemeines

Rz. 7 Unter Auseinandersetzung ist nicht lediglich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben entsprechend den gesetzlichen oder/und testamentarischen Vorschriften zu verstehen: Vorrangig gehört die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten dazu, § 2046 BGB. Bevor die Nachlassverbindlichkeiten nicht vollständig beglichen sind, kann eine Verteilung des Vermögens nicht erf...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / VII. Erstattungsforderungen des Sozialamtes

Rz. 160 § 55 Abs. 3 S. 1 InsO betrifft den Fall, dass ein vorläufiger Insolvenzverwalter die Arbeitnehmer des Schuldners – im Nachlassinsolvenzverfahren also des Erblassers – weiterbeschäftigt und diese von der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III erhalten. Nach § 169 SGB III gehen die Ansprüche auf Arbeitsentgelt, die einen Anspruch auf Insolvenzge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Modifizierte Gewinnverteilungsregelungen wegen nicht verursachungsgerechter Zuordnung von GewSt-Messbeträgen nach § 35 EStG

Rn. 68a Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ein Problem, das Ursache gesellschaftsvertraglicher Sonderregelungen für die Gewinnverteilung bei PersGes sein kann, ist die Steuerermäßigung infolge einer GewSt-Meßbetragsanrechnung (ab 2008 ist die GewSt gemäß § 4 Abs 5b EStG keine BA mehr; s vor § 1 Rn 177 (Bitz)) gemäß § 35 Abs 2 S 2 EStG, weil die der Steuerermäßigung zugrunde liegende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bj) Immobilienverkäufe einer KapGes – Abschirmwirkung, soweit nicht § 42 AO

Rn. 133a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hinsichtlich der Einschaltung von KapGes in Immobilienverkäufe (in Dienstleistungen wie Projektierung, Bebauung etc anders zu beurteilen, s BFH BFH/NV 2008, 68: immer Zurechnung) durch beherrschende Gesellschafter (25 % Anteilsbesitz zur Beherrschung nicht ausreichend: BFH v 26.09.2006, X R 27/03, BFH/NV 2007, 412) zur Abschirmung privater...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 1. Wertverlust durch aktives Handeln

Rz. 30 Wurde die Veränderung des Nachlassbestandes durch eine aktive Handlung des Erben herbeigeführt, sieht das BGB einige Fälle vor, in denen die erbrechtliche Besonderheit einer dinglichen Surrogation bewirkt, dass der Wert des Sondervermögens "Nachlass" im Interesse der Nachlassgläubiger erhalten bleibt.[19] Dies gilt namentlich für den Erwerb des Erbschafts(fremd)besitz...mehr

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ZErb 12/2024, Deutsches Erbrechtssymposium 2024

Unter strahlend blauem Spätsommerhimmel und mit Blick auf’den malerischen Neckar fand am 20. und 21.9.2024 das 27.’Deutsche Erbrechtssymposium in Heidelberg statt. Die traditionsreiche Veranstaltung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) lockte wieder zahlreiche Experten aus ganz Deutschland in die altehrwürdige Universitätsstadt. Das Programm v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Janssen, Mitunternehmerschaft und Betriebsaufspaltung, BB 1995, 25; Neu, Änderung der Rspr zur mitunternehmerischen Betriebsaufspaltungs-Urteilsanalyse und Beratungskonsequenzen zum BFH-Urt vom 23.04.1996, DStR 1996, 1757; Berz/Müller, Sonder-BV und mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, DStR 1996, 1919; Verschiedene, Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung, JfFfSt 1997/98, 2...mehr