Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Rn. 262 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Zur Betriebsausstattung gehören VG, die zur Ausstattung des Produktionsbetriebs zählen und keine technischen Anlagen oder Maschinen sind (z. B. LKW, Gleisanlagen, Laboreinrichtungen, Werkstattausrüstung, Werkzeuge). Unter den Begriff der Geschäftsausstattung lassen sich insbesondere VG aus dem (kaufmännischen) Verwaltungsbereich fassen (z. B....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 155 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Zu einzelnen angeführten Gliederungsebenen ist es grds. problematisch, eine exakt passende, analoge Vorschrift in den IFRS zu finden. Denn im Gegensatz zum deutschen HGB ist die IFRS-RL eher kasuistisch aufgebaut, d. h. jeder Standard regelt eigenständig einen Bilanzierungssachverhalt, vom Anwendungsbereich, über Ansatz und Bewertung bis hin...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeines

Rn. 200 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eine dem deutschen Recht entsprechende detaillierte Bilanzgliederung besteht im Normengefüge der IFRS nicht; vielmehr kommt es hier entscheidend auf eine Orientierung an den Grundprinzipien der JA- bzw. EA-Erstellung an. I.W. sind dies das Fortführungsprinzip, die periodengerechte Aufwands- und Ertragszuordnung, die Ausweisstetigkeit, das We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2024), § 15, Rn. 401): Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anschaffungskostenmodell versus Neubewertungsmodell

Rn. 425 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Für die Folgebewertung kennen die IFRS im Gegensatz zum HGB kein geschlossenes Bewertungskonzept. Einzelne IFRS-Standards enthalten stattdessen unterschiedliche Bewertungsmodelle (zum ausführlichen Vergleich wird auf Petersen/Bansbach/Dornbach (2019), S. 53ff., m. w. N., verwiesen). Bei Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten handelt es...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a)

Rn. 315 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 285 Nr. 3a ist im Anhang der "Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen [anzugeben, d.Verf.], die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Absatz 7 oder Nummer 3 anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; davon sind Verpflichtungen betreffend die Altersver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umsatzsteuer: Verzicht auf ... / b) Nationale Rechtslage, Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung

Wie bereits ausgeführt, hat Deutschland in § 9 Abs. 1 UStG das unionsrechtlich eingeräumte Wahlrecht, bestimmte steuerfreie Umsätze freiwillig als steuerpflichtig zu behandeln, für die Finanzumsätze nach § 4 Nr. 8 a) bis g) UStG umgesetzt. Somit ist der Verzicht für die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren i.S.d. § 1 Abs. 2 des Kapitalanlagegesetz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 5 Denkmalschutz

Der Denkmalschutz in Deutschland ist Sache der Bundesländer. Jedes Bundesland verfügt über ein eigenständiges Denkmalschutzrecht und eine eigenständige Denkmalschutzbehörde. Diese entscheiden, welche Immobilien in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Denkmalschutz gestellt werden und haben die Aufgabe, solche Baudenkmäler zu erhalten. Begriff Baudenkmal Eine bauliche Anlage ist ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 2 Erhaltungsplanung aus technischer Sicht

Die Erhaltungsplanung sollte neben turnusmäßigen und kurzfristigen Maßnahmen auch mittel- und langfristige Pläne für Maßnahmen und Modernisierungen enthalten. Erhaltungsplanung Die Erhaltungsplanung ist ein objektspezifisches, individuell zu erstellendes längerfristiges Gesamtkonzept für die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, vorrangig in den Bereichen Standsicherheit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.3 Leistender

Rz. 20 Besondere Anforderungen an den Erbringer der Bauleistung (Leistender) stellt das Gesetz nicht. Der Begriff ist offenbar bewusst sehr weit gefasst um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Es wird einzig darauf abgestellt, dass jemand eine Bauleistung erbringt oder über eine solche abrechnet (fiktiver Leistender). Weder die Ansässigkeit, die Rechtsform, die umsatzsteuerlich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.101 Umlaufvermögen

Bormann/Zoughbi, HGB-Bilanzierung von Emissionsberechtigungen, BB 28/2024, S. 1643; Hinz/Gawenko, Kryptowerte – Crypto Assets als Finanzinstrumente?, b+b 8/2024, S. 40; Riepolt, Bilanzierung von Immobilien bei einem Grundstückshändler, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.37 Gebäude

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.46 Grund und Boden

Antonakopoulos, IFRS 18 – Presentation and Disclosure in Financial Statements: Neuerungen bei Darstellung und Angaben des Abschlusses – Teil 1, IRZ 9/2024, S. 379; Desens/Krohn, Das Signing/Closing-Problem und das Verwirrspiel um die Zurechnung von Gr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.61 Jahresabschlusspolitik nach IFRS

Pöller, Explizite und faktische Wahlrechte nach IFRS – Teil 1: Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien, IRZ 7-8/2024, S. 315.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.5 Anlagevermögen

Lüdenbach, Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV, StuB 14/2024, S. 558; Bischof...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung zum HGB / 2.1 Abschreibungen, AfA und Wertminderungen

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebskosten richtig zuor... / 3.17.7 Privater Sicherheitsdienst

Ob die Kosten eines privaten Sicherheitsdienstes umgelegt werden können, hängt vom Grund der Einschaltung des Dienstes ab. Geht es in erster Linie um den Schutz des Gebäudes, können die Kosten nicht umgelegt werden. Dient der Schutz aber primär den Mietern, können die Kosten in Ansatz gebracht werden.[1] Dies ist z. B. der Fall, wenn eine multifunktionale Immobilie mit Bürof...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz und seine Vorteile für Immobilienverwalter

Überblick Am 1.1.2025 treten weite Teile des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes in Kraft. Dieses bringt einige erfreuliche Änderungen für Verwalter mit sich. Unter anderem verkürzt der Gesetzgeber die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre und regelt das Entfallen der Pflicht zur Vorlage von Papierbelegen im Rahmen der Betr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geschäftsraummietverhältnis... / 2.10 Geschäftserweiterung

Geschäftserweiterungen, -anpassungen oder -umstellungen sind nicht ohne Weiteres unzulässig. Hier kommt es vielmehr darauf an, ob dem Vermieter die Duldung der Änderung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zumutbar ist.[1] Über die Zumutbarkeit ist aufgrund einer Interessenabwägung zu entscheiden. Zugunsten des Vermieters kann berücksichtigt werden eine verstärk...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nießbrauch und Wertpapiere ... / 1. Nießbrauch – Rechtliche Einordnung und tatsächliche Wirkung

Die Bestellung eines Nießbrauchrechts ist nicht auf körperliche Gegenstände wie Immobilien beschränkt. In § 1068 Abs. 1 BGB ist die Möglichkeit der Nießbrauchbestellung an Rechten, insb. Forderungen und Wertpapieren, Aktien und Gesellschaftsanteilen, vorgesehen. Auf den Rechtsnießbrauch sind die Vorschriften des Sachnießbrauchs gem. § 1068 Abs. 2 BGB entsprechend anwendbar, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 4.3 Facility Management

Etwa 95 % der Gesamtkosten eines Gebäudes fallen nicht in der Bauphase, sondern in der Betriebsphase des Gebäudes an. Das Facility Management ist die moderne Form einer ganzheitlichen Gebäudebewirtschaftung, insbesondere von Gewerbeimmobilien. Facility Management umfasst alle Dienstleistungen (Verwaltung und Bewirtschaftung) rund um das Gebäude. Durch das Gebäudemanagement so...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gebäudepläne, Bauzeichnunge... / 1 Einführung

Die Immobilienwirtschaft wird durch das Wirtschaftsgut "Immobilie" in vielfältiger Art und Weise geprägt und nimmt in der Volkswirtschaft einen sehr bedeutenden und wichtigen Bereich ein. Das Wirtschaftsgut "Immobilie" unterscheidet sich von anderen Wirtschaftsgütern insbesondere durch die Standortgebundenheit, eine lange Produktions- und Nutzungsdauer, hohe Kapitalbindung, Einm...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 1 Allgemeines

Mit jedem wirtschaftlichen Handeln von Unternehmen und Selbstständigen sind Risiken verbunden. Dies gilt auch und gerade im Hinblick auf die einzelnen Phasen des Lebenszyklus einer Immobilie, wo diese Risiken nicht nur rund um die Immobilie selbst, sondern auch für die Akteure und Nutzer dieser Immobilie bestehen. Obgleich versucht wird, durch Einsatz von Risiko-Management-S...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 2.1.4 Wohngebäudeversicherung inklusive Leitungswasserversicherung

Die bei Gebäuden am häufigsten auftretenden Schäden sind durch Leitungswasser begründet. Eine Leitungswasserversicherung schützt Versicherungsnehmer vor hohen finanziellen Kosten. Insbesondere im Bestandsmanagement älterer Immobilien ist zu berücksichtigen, dass Schadensfälle durch Leitungswasser mit dem Gebäudealter zunehmen. Die Leitungswasserversicherung wird vorzugsweise ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / IV. Geldwäschemeldepflichtverordnung-Immobilien

Rz. 39 Eine Übersicht der nach der GwGMeldV-Immobilien auf Meldungen zu sondierenden Sachverhalte verschafft das Muster eines Verfügungs- und Organisationsbogens (siehe Rdn 49). Darüber hinaus gibt es einen Vorschlag für eine Arbeitsanweisung des Notars (siehe Rdn 53). Zudem sind in der Tabellenübersicht (siehe Rdn 48) die einzelnen Tatbestände mit Hinweisen aufgelistet. 1. G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 5. Arbeitsanweisung zwischen Mitarbeiter und Notar zur Geldwäschemeldepflichtverordnung-Immobilien

a) Arbeitsanweisung per E-Mail Rz. 49 Eine Arbeitsanweisung zwischen Mitarbeiter und Notar zur GwGMeldV-Immobilien kann wie folgt lauten: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: E-Mail-Arbeitsanweisung des Notars an seine Mitarbeiter Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jeder Notar muss bei Vorliegen meldepflichtiger Sachverhalte[20] unverzüglich gegenü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / I. Besitz bzw. Erwerb von Immobilien

Rz. 36 Im Notariat kommt die GbR insbesondere dann vor, wenn die Gesellschaft eine Immobilie hat oder erwerben will. Manchmal haben die Gesellschafter es mit ihrer Gründung und der Kaufvertragstransaktion eilig. Auch heute noch haben Personen die Möglichkeit, sich zu einer GbR zusammenschließen und im Zuge dieser Gründung sogleich einen notariellen Immobilienerwerb zu tätige...mehr

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FF 11/2024, Schadensersatz gegen Betreuer wegen Pflichtverletzung bei Veräußerung einer Immobilie

ZPO § 415 Leitsatz a) Sind öffentliche Urkunden im Sinne von § 415 Abs. 1 ZPO echt und mangelfrei, erbringen sie den vollen Beweis dafür, dass die Erklärung des Urkundsbeteiligten mit dem niedergelegten Inhalt so, wie beurkundet und nicht anders, abgegeben wurde. b) Die inhaltliche Richtigkeit der Erklärung ist nicht von der Beweiskraft erfasst; ob durch die Erklärung über eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Vollmachten zum Abschlu... / D. Vollmacht für Verkauf einer Immobilie im Ausland

Rz. 9 Einen Anspruch auf Gewährung einer Urkunde über einen Immobilienkauf im Ausland sowie einen damit verbundenen Anspruch auf Vollzug dieser Immobilie haben die Beteiligten gegen den deutschen Notar nicht. Dieser müsste das ausländische Recht kennen und einen rechtssicheren Vollzug durchführen können. Der Notar müsste zudem sämtliche Anzeigepflichten nach ausländischem Re...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / a) Arbeitsanweisung per E-Mail

Rz. 49 Eine Arbeitsanweisung zwischen Mitarbeiter und Notar zur GwGMeldV-Immobilien kann wie folgt lauten: Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: E-Mail-Arbeitsanweisung des Notars an seine Mitarbeiter Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, jeder Notar muss bei Vorliegen meldepflichtiger Sachverhalte[20] unverzüglich gegenüber der FIU[21] eine Verdachts...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 4. Tabellenübersicht der meldepflichtigen Sachverhalte

Rz. 48 Ob eine elektronische Meldung eines Sachverhalts an die FIU durch den Notar in einem Verfahren zu erfolgen hat oder nicht, ist vom Notar stets persönlich zu überprüfen. Ist eine Meldung erforderlich, muss sie unverzüglich stattfinden. Geschulte Mitarbeiter des Notars sollten in der Lage sein, Auffälligkeiten und Sachverhalte zu erkennen, die meldepflichtig sind. Der M...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / d) Bewertung von Immobilienmiteigentum – latente Steuer

Die Bewertung von Immobilien kann im Einzelfall problematisch sein. Grundsätzlich gilt aber, dass eigengenutzte Immobilien mit dem Substanzwert bewertet werden, während vermietete Objekte nach dem Ertragswert zu beurteilen sind. Des Weiteren ist die latente Steuer zu berücksichtigen. Dies ist zwar umstritten,[32] jedoch hat sich der BGH[33] schon seit Jahren darauf festgelegt...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 1. Gelistete Risikoländer

Rz. 40 Die EU listet Drittländer mit einem hohen Risiko für Geldwäsche und andere Straftaten auf. Stellt der Notar fest, dass ein in einem dort aufgelisteten Drittland ansässig ist oder einen gleichermaßen engen Bezug zu dem Drittland aufweist, kann die Abgabe einer Verdachtsmeldung nach § 43 GwG in Betracht komme...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / b) Muster: Verfügungs- und Organisationsbogen

aa) Vorderseite Rz. 51 Zur Erleichterung der Arbeitsabläufe zwischen Notar und Mitarbeiter hat der Autor einen Verfügungs- und Organisationsbogen entwickelt. Auf lediglich einer DIN A4-Seite kann er nützlich sein, weil die Meldetatbestände prägnant und übersichtlich erkennbar sind und der Bogen zur Dokumentation von Meldungen oder Nichtmeldungen dient. Rz. 52 Muster in Ihr Tex...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / aa) Vorderseite

Rz. 51 Zur Erleichterung der Arbeitsabläufe zwischen Notar und Mitarbeiter hat der Autor einen Verfügungs- und Organisationsbogen entwickelt. Auf lediglich einer DIN A4-Seite kann er nützlich sein, weil die Meldetatbestände prägnant und übersichtlich erkennbar sind und der Bogen zur Dokumentation von Meldungen oder Nichtmeldungen dient. Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsp...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / V. Errungenschaftsgemeinschaft

Rz. 104 Bei der Errungenschaftsgemeinschaft besteht neben der Gütertrennung für Eigengut auch Gütergemeinschaft für das Gesamtgut. Grundsätzlich fallen Gegenstände oder Immobilien, die während der Ehe erworben werden, in das Gesamtgut. Vermögen das bereits in die Ehe eingebracht wurde oder Vermögen, das durch Schenkung oder Erbschaft hinzuerworben wird, wird dagegen zu Eigen...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / IV. GB-Richtigstellung geänderter Name der eGbR

Rz. 63 Beispiel: Im GB ist die Z-eGbR, Hamburg, eingetragen. Nachdem diese eGbR weitere Immobilien gekauft hat, hat sie ihren Namen geändert in Familie XYZ-Immobilien eGbR; Hamburg. Die Änderung des Namens ist im GesR bereits eingetragen. Der Notar entwirft und beglaubigt den Antrag auf Grundbuchrichtigstellung und bescheinigt nach erfolgter Einsicht in das GesR die Vertretung...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / C. Verkauf durch Vorerben

Rz. 33 Schwierig kann es sein, wenn ein Vorerbe die Immobilie verkaufen will. Die Vor- und Nacherbschaft bezieht sich auf das Vermögen des Erblassers (samt Verbindlichkeiten), das zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht und in der Regel im Ganzen auf den Vorerben übergeht, § 1922 BGB. Rz. 34 Die übergegangene Erbschaft wird zu einem Vermögen des Vorerben, und zwar zu einem gesonder...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / bb) Rückseite

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Verfügungs- und Organisationsbogen (Rückseite)mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / IV. Beurteilung der Eigenschaft "Verbraucher" bzw. "Unternehmer"

Rz. 9 Damit der Notar weiß, ob er die Wartefrist des § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 2 BeurkG einzuhalten hat, bedarf es seiner zuverlässigen Einschätzung, ob auf der einen Seite des Kaufvertrags ein Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) beteiligt ist, der auf der anderen Seite auf einen Verbraucher (§ 13 BGB) trifft. Trifft ein Verbraucher auf einen Unternehmer, gleichgültig wer von ihnen au...mehr

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§ 15 Grunderwerbsteuer / D. Besteuerungstatbestände, Anzeige- und Mitteilungspflichten des Notars

Rz. 5 Der Grunderwerbsteuer unterliegen Vorgänge, die drei Voraussetzungen erfüllen müssen: Rz. 6 Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere Kaufverträge, aber auch andere Recht...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / VI. Vorlagensperre

Rz. 75 Üblicherweise enthält die Urkunde der Kaufvertragsvereinbarung bereits die Auflassung in einem gesonderten Abschnitt. Dem Grundbuchamt genügt es, zur Erledigung der Eigentumsumschreibung lediglich eine beglaubigte Ablichtung der Auflassung zu erhalten. Der Antrag muss vom Vollzugsnotar gestellt werden. Die Beteiligten haben kein eigenes Antragsrecht mehr (siehe Rdn 76...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / 3. GwG-Übersichtstabelle

Rz. 47 Zur raschen Durchdringung der Materie und zum Auffinden des erforderlichen Textbausteins dient nachfolgende GwG-Übersichtstabelle, die der Sachbearbeiter am Arbeitsplatz haben kann:[16]mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Verkäufers

Rz. 56 Solche Fragen können für den Verkäufer beispielsweise sein:mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Nebenleistungspflichten

Rz. 63 Pflichten, die der Vorbereitung, Abwicklung oder Absicherung einer Hauptleistungspflicht dienen, sind Nebenleistungspflichten. Zu den Nebenleistungspflichten gehören:mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / A. Verkauf durch Erben nach Versterben eines Eigentümers

Rz. 1 Stellt sich bei der Vorbereitung des Grundstückskaufvertrags heraus, dass die Verkäufer noch nicht im Grundbuch des Kaufgegenstandes als rechtliche Eigentümer eingetragen sind, sondern noch der verstorbene Erblasser, sollte der Notar auf die Voreintragung der Verkäufer hinwirken. Rz. 2 Geschieht das nicht, könnte der Käufer trotz Bezahlung des Kaufpreises und trotz sein...mehr