Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilienfonds

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.2 Überbetriebliche und interne Zusammenschlüsse

Im Wirtschaftsleben eignet sich die GbR aufgrund der flexiblen Vertragsgestaltungsmöglichkeiten gut für überbetriebliche und interne Zusammenschlüsse. Dazu zählen die Arbeitsgemeinschaften (ARGE), die verschiedene Bauunternehmen für die Durchführung eines gemeinsamen Großprojekts gründen, wobei Gegenstand der GbR nur die tatsächliche Zusammenarbeit und Koordination ist, die ...mehr

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Gesellschaft bürgerlichen R... / 2.5 Haftung in der GbR

Die Haftung in der GbR ist durch das MoPeG seit dem 1.1.2024 neu geregelt worden. Zur bisherigen, durch die Rechtsprechung des BGH geprägten Rechtslage, ergeben sich aber kaum Änderungen. Die rechtsfähige Außengesellschaft kann nach § 705 Abs. 2 BGB selbst Verbindlichkeiten eingehen und haftet deshalb dafür mit ihrem Vermögen (§ 713 BGB).[34] Neben der Gesellschaft haften die...mehr

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Immobilienfonds

Zusammenfassung Begriff Ein geschlossener Immobilienfonds ist meist eine Personengesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Ein offener Investmentfonds ist dagegen ein Sondervermögen (Investmentvermögen), aus dem die Anteilscheininhaber Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für geschlossene Immobilienfonds gel...mehr

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Bauherrengemeinschaft / 1.2 Abgrenzung gegenüber Immobilienfonds

Auf der anderen Seite sind Bauherrengemeinschaften gegenüber den geschlossenen Immobilienfonds abzugrenzen.[1] Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass der Beteiligte bei einer Bauherrengemeinschaft Alleineigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung wird. Bei einem geschlossenen Immobilienfonds wird dagegen im Regelfall der Fonds selbst, meist in der Recht...mehr

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Immobilienfonds / 1 Geschlossene Immobilienfonds­

Geschlossene Immobilienfonds beschränken ihr Fondsvermögen auf ein einzelnes Grundstück oder eine im Voraus festgelegte Anzahl von Grundstücken. Wenn das hierfür erforderliche Kapital gezeichnet ist, werden keine weiteren Gesellschafter aufgenommen. Ein geschlossener Immobilienfonds hat meistens die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kommanditgesell...mehr

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Immobilienfonds / 3 Anschaffung oder Herstellung?

In dem überarbeiteten Bauherrenerlass [1] hat die Finanzverwaltung die von der Rechtsprechung geschaffenen Regelungen hinsichtlich der Frage zusammengefasst, wann ein geschlossener Immobilienfonds bzw. die Gesellschafter als Erwerber bzw. als Hersteller der Immobilie angesehen werden kann. Danach sind die Kommanditisten eines geschlossenen Immobilienfonds grundsätzlich als Erw...mehr

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Immobilienfonds / Zusammenfassung

Begriff Ein geschlossener Immobilienfonds ist meist eine Personengesellschaft, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Ein offener Investmentfonds ist dagegen ein Sondervermögen (Investmentvermögen), aus dem die Anteilscheininhaber Einkünfte aus Kapitalvermögen beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für geschlossene Immobilienfonds gelten die allgeme...mehr

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Immobilienfonds / 5 Private Veräußerungsgeschäfte

Die Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, können neben den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und aus Kapitalvermögen auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG erzielen. Infrage kommen vor allem zwei Fallgestaltungen: Der Fonds veräußert ein Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwe...mehr

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Immobilienfonds / 2 Anteile im Privatvermögen

Die Anteilserwerber sind Gesellschafter der Vermietungsgesellschaft. Halten sie die Anteile im Privatvermögen, erzielen sie gemeinsam Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das dürfte auch gelten, wenn die Anleger ihre Anteile über einen Treuhänder halten. Der BFH hat zwar entschieden, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur erzielt, wer selbst den Tatbestand de...mehr

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Immobilienfonds / 4 Anteile im Betriebsvermögen

Hält einer der Anleger die Fondsanteile ausnahmsweise in einem Betriebsvermögen, werden die Einkünfte bei ihm in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert, und zwar im Rahmen seiner Einkommensteuer-Veranlagung.[1] Das Wohnsitzfinanzamt hat dann auch die Höhe der gewerblichen Einkünfte zu ermitteln.[2] ­ Die Anteile an einem Immobilienfonds können selbst dann zum Privatvermögen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (allg)

Rn. 869 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Die sog Verbindlichkeitsrückstellung setzt zu ihrer Bildung – Bilanzierungspflicht nach Handels- und Steuerrecht (s Rn 863) – folgende Sachverhaltsmerkmale voraus (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 2006, 647), dh mit überwiegender Wahrscheinlichkeit:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesellschaftsanteile an Immobilien-PersGes

Rn. 66 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Anteile an PersGes, deren Gesamthandsvermögen nur aus Grundstücken besteht (zB geschlossene Immobilienfonds), unterfielen nach BFH vom 04.10.1990, BStBl II 1992, 211 nicht § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG aF, da die Beteiligung kein grundstücksgleiches Recht darstellt und das Gesamthandseigentum auch keinen sachenrechtlichen Anteil am Grundstüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Teilfreistellung für verschiedene Fondsarten

Rn. 470e Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Da bestimmte inländische Erträge bereits auf Ebene des Fonds der KSt unterliegen, soll durch eine typisierende Freistellung der Erträge eine Doppelbesteuerung beim Fonds und beim Anleger vermieden werden. Hierzu werden die Investmenterträge beim Anleger teilweise von der Besteuerung freigestellt. Die Teilfreistellungen werden pauschal gewä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermietung und Verpachtung

Rn. 1580 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung hieraus erzielte Guthaben- w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Ausgleichsposten

Rn. 1440 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Die in den Steuerbilanzen vielfach anzutreffenden "Ausgleichsposten" entspringen den verschiedensten Entstehungsgründen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Investmentanteile

Rn. 1340 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Investmentanteile (Anteile an Investmentfonds, Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, Immobilienfonds) sind Wertpapiere sui generis. Ihre Besteuerung richtet sich nach dem sog Transparenzprinzip (BMF v 02.06.2005, BStBl I 2005, 1728). Danach soll die Besteuerung beim Investor so erfolgen, wie wenn er die betreffenden WG (die Aktien) direkt besäße. D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Imparitätsprinzip

Rn. 500 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Im Gegensatz zu den Gewinnen (s Rn 410) sind Verluste auch dann auszuweisen, wenn sie am Bilanzstichtag zwar noch nicht realisiert, aber immerhin vorhanden sind. Entgegen einem weitverbreiteten Missverständnis werden also nicht die aus Sicht des Bilanzstichtags künftig drohenden Verluste und Risiken berücksichtigt, sondern nur die bis dahin ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr

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Gesellschafterbeschluss im schriftlichem Umlaufverfahren: Kein Widerruf der Stimmabgabe nach Zugang

Zusammenfassung Die Stimmabgabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung ist nach Zugang nicht frei widerrufbar. Das gilt auch dann, wenn ein wichtiger Grund für die Änderung des Abstimmungsverhaltens vorliegt. Sachverhalt Die Beklagte ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer Publikums-Kommanditgesellschaft. Die Gesellschafterversammlung der Beklagten fas...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / e) Vermögensverwaltende Gesellschaften oder Gemeinschaften (Vermietungsgemeinschaften – geschlossene Immobilienfonds)

Ist eine Personengesellschaft oder Gemeinschaft nicht gewerblich tätig und handelt es sich auch nicht um eine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, bezieht sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. Allgemeine Vora...mehr

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Zukunftsfinanzierungsgesetz / 2 Weitere wichtige Änderungen außerhalb des Steuerrechts

Zugang zum Kapitalmarkt Es gibt Erleichterungen bei den Börsenzulassungsanforderungen und bei den Zulassungsfolgepflichten. Bei den Erleichterungen werden Wachstumsunternehmen und KMU besonders in den Blick genommen. So wird das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Mio. EUR auf 1 Mio. EUR gesenkt. Außerdem wird es möglich, einen Antrag auf Börsenzulassung auch...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.4.3 Persönliche Haftung der Gesellschafter

Neue Fassung § 721 BGB – Persönliche Haftung der Gesellschafter 1Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner persönlich. 2Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Das Gesetz sieht nun ausdrücklich vor, dass die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GbR den Gläubigern als Gesamtschul...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Erweiterte beschränkte Steuerpflicht

Rz. 28 Die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft ausschließlich an den Erblasser/Schenker an. Die persönlichen Verhältnisse des Erwerbers spielen keine Rolle. Zunächst müssen in der Person des Erblassers/Schenkers sämtliche Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt sein. Insbesondere muss er in den letzten zehn Jahren vor seinem Wegzug als Deutscher[42] insgesamt m...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 2 Allgemein

Rz. 208 Wichtig Vermietungseinkünfte richtig erfassen Die Anlage V benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben Grundbesitz oder Teile davon (z. B. Haus, Wohnung, Zimmer, Garage etc.) vermietet. Sie sind Haus-/Wohnungseigentümer und haben vergeblich versucht, einen Mieter zu finden. Sie wollen ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und beabsichtigen zu vermieten. Wenn Sie m...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 757 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 5 Anlage V-Sonstige

Rz. 239 [Anteile laut gesonderter und einheitlicher Feststellung → Zeilen 4–21] Sind Sie an einer Grundstücks- oder Erbengemeinschaft mit Vermietungseinkünften, einer Bauherren- oder Erwerbergemeinschaft oder an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, dann haben Sie von der Gesellschaft eine Mitteilung über die Höhe Ihres Anteils und darüber erhalten, bei welchem Finan...mehr

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Anlage KAP 2023 – Leitfaden / 4 Anlage KAP-INV

Rz. 198 In der Anlage KAP-INV sind Eintragungen für Investmenterträge vorzunehmen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Diese sind nicht aus den Steuerbescheinigungen der (deutschen) Depotbanken ersichtlich. Rz. 199 [Laufende Investmenterträge → Anlage KAP-INV Zeilen 4–8] Anzugeben sind die Ausschüttungen nach § 2 Abs. 11 InvStG, getrennt nach Art des Fonds...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.2 Folgewirkungen

Rz. 51a Liegen die Voraussetzungen des einheitlichen Vertragswerks vor, hat dies gravierende Auswirkungen. Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht sich ("große Grunderwerbsteuer"). Dies kann zu steuerlichen Belastungen führen, welche die grundstücksbezogenen Kosten um ein Mehrfaches übersteigen. Gerade bei geschlossenen Immobilienfonds sind Gestaltungen anzutreff...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.7 Nutzungsüberlassungen

Rz. 43 Außerdem spielen hier auch Nutzungsüberlassungen (Nießbrauch/Leasing) eine Rolle. Zwar lösen Nutzungsüberlassungen wie z. B. Immobilienleasing zunächst keine Grunderwerbsteuer aus, da das Grundstück den Rechtsträger nicht wechselt. Dabei spielt auch die Frage keine Rolle, wer wirtschaftlicher Eigentümer im ertragsteuerlichen Sinne geworden ist oder wer das Grundstück bi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 2 Der im Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG besonders herausgehobene Kaufvertrag (§ 1 GrEStG Rz. 19ff.) stellt in der Praxis der Finanzämter das häufigste der Grunderwerbsteuer unterliegenden Verpflichtungsgeschäfte über ein inländisches Grundstück dar. Zivilrechtlich verpflichtet der Kaufvertrag über ein Grundstück den Veräußerer, dem Käufer das Grundstück zu überge...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.3.5 Weitere Leistungen als übernommene sonstige Leistungen

Rz. 4q Zur Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gehört neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Grundstück (vgl. § 2 GrEStG Rz. 3ff.) jede (weitere bzw. sonstige) Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt. Für die Frage nach der Gegenleistung ist...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.8.1 Vertragliche Vereinbarung mit dem Veräußerer unmittelbar

Rz. 45 Relativ unproblematisch ist der Fall zu beurteilen, bei dem der Erwerber bereits 45 beim Grundstückserwerb in mit dem Rechtsvorgänger (Veräußerer) geschlossene Verträge eintritt. Praxis-Beispiel A erwirbt mit Vertrag ein Grundstück von B. A hatte sich verpflichtet, dass das erworbene Grundstück von Bauunternehmer U bebaut wird, C die Baubetreuung übernimmt und D eine M...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 3. Erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Dazu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG.[70] Dieser Tatbestand kommt i.d.R. in einem Fünf-Jahres-Zeitfenster zur Anwendung, nämlich zwischen dem Ablauf der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG nach fünf Jahren nach dem Wegzug und der in § 2 AStG festgelegten Zehn-Jahres-Periode.[71] Gibt der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.4 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 61 Gewinnerzielungsabsicht ist das Bestreben, das Betriebsvermögen zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen.[1] Fehlt es an dieser Voraussetzung, so fallen die wirtschaftlichen Ergebnisse nicht unter eine Einkunftsart, selbst wenn sie sich ihrer Art nach unter § 2 Abs. 3 EStG einordnen lassen. Verluste, die dem Stpfl. durch ein solches unter keine Einkunftsa...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

Leitsatz 1. Ein nach luxemburgischem Recht errichteter Fonds für gemeinsame Anlagen (fonds commun de placement) in der Ausgestaltung eines spezialisierten Anlagefonds (fonds d'investissement spécialisé) kann als Zweckvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 5 des Körperschaftsteuergesetzes zu qualifizieren sein und mit seinen inländischen Einkünften der beschränkten Körperschaft...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 5.3 Einkunftsarten, die der Höhe nach zu beurteilen sind

In einer 3. Stufe beschäftigt sich die Befugnisnorm mit begrenzt unschädlichen anderen Einkunftsarten, die nur dann schädlich werden, wenn die jährlichen Einnahmen daraus insgesamt die Höhe von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR bei Zusammenveranlagung übersteigen.[1] Es handelt sich dabei um die folgenden Überschusseinkunftsarten: Einkünfte aus Kapitalvermögen [2] Einkünfte aus Vermie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

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Mieteinnahmen-ABC / Sachleistungen

Sachleistungen, die ihre Grundlage im Nutzungsverhältnis haben, sind als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen.[1] Entgelt – in Gestalt einer Sachleistung – für die Nutzungsüberlassung eines Grundstücks kann auch die Gebäudeerstellung durch den Nutzungsberechtigten sein, wenn das Gebäude entschädigungslos in das Eigentum des zur Grundstücksüberlassung Verpflic...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne[1]) gehören bei Privatanlegern ab 2018 zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen bzw. mit ausländischen Steuern werden die Einkünfte des Anlegers teilwe...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.4 Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten, ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Die Regelungen des § 20 Abs. 4 EStG sind für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Investmentanteils entsprechend anzuwenden.[2] D. h., es gelten die dortigen Regelungen zur Berücksichtigung von Veräußerungsk...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.7 Fazit

Eine Ermittlung der "transparenten" Erträge des Fonds erfolgt ab 2018 nicht mehr. Die Veröffentlichungen im Bundesanzeiger sind entfallen. Vielmehr werden im Wesentlichen – vorbehaltlich der Vorabpauschale – die Zahlungsströme der Besteuerung zugrunde gelegt, wobei eine Vorbelastung des Investmentfonds pauschaliert berücksichtigt wird. Damit sind für die Besteuerung beim Anle...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.3 Vorabpauschale

Bis 2017 waren bei (teil)thesaurierenden Investmentfonds jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge zu versteuern. Das waren die vom Investmentfonds tatsächlich erzielten "laufenden" Erträge. Ab 2018 ist stattdessen mit der Vorabpauschale[1] die risikolose Marktverzinsung zu versteuern, wenn diese höher ist als die Ausschüttung. Grundlage für die Vorabpauschale ist der Basis...mehr