Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzverfahren

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

1Das Insolvenzverfahren ist auf Antrag des Schuldners einzustellen, wenn gewährleistet ist, dass nach der Einstellung beim Schuldner weder Zahlungsunfähigkeit noch drohende Zahlungsunfähigkeit noch, soweit die Überschuldung Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist, Überschuldung vorliegt. 2Der Antrag ist nur zulässig, wenn das Fehlen der Eröffnungsgründe glaubhaf...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / I

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Abkürzungs- und Literaturve... / E

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Abkürzungs- und Literaturve... / H

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.5 Tod des Schuldners

Rn 110 Stirbt der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Verfahrenseröffnung, wird beim Eigenantrag des verstorbenen Schuldners das Verfahren ebenso wie ein Regelinsolvenzverfahren ohne Unterbrechung als ein allgemeines Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff.) fortgesetzt. Eine Unterbrechung durch Verweisung gemäß § 4 InsO auf § 239 ZPO findet nicht statt, sie würde dem ...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / C

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Abkürzungs- und Literaturve... / S

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.2 Verfahrensfähigkeit (Betreuung, Vormundschaft)

Rn 100 Von der Insolvenzfähigkeit zu unterscheiden ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam vorzunehmen und entgegenzunehmen. Diese Verfahrensfähigkeit im Insolvenzverfahren richtet sich über die Verweisung in § 4 InsO nach den Vorschriften zur Prozessfähigkeit in §§ 51 ff. ZPO. Jeder Schuldner und Antragsteller muss mithin...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.3 Schuldner- und Gläubigervertreter, Inkassounternehmen

Rn 105 Schuldner und Gläubiger können sich im Verbraucherinsolvenzverfahren, wie in Zivilverfahren außergerichtlich und gerichtlich vertreten lassen (§ 4 InsO i. V. m. §§ 164 ff. BGB, §§ 164 ff. ZPO). Dies gilt z. B. auch für Abtretungen, aber nicht für höchstpersönliche Erklärungen, wie z. B. die Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Verzeichnisse und Vermöge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.6 Kosten, Vergütung

Rn 113 Die Gerichtskosten des Verbraucherinsolvenzverfahrens richten sich nach den allgemeinen Regelungen für die Durchführung des Verfahrens auf Antrag des Schuldners. Dementsprechend wird nach KV Nr. 2310 GKG eine halbe Gerichtsgebühr erhoben, unabhängig davon, ob ein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren durchgeführt worden ist. Kommt es zur Eröffnung, bestimmt ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Normzweck

Rn 2 Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll zahlungsunfähigen Verbrauchern und ehemaligen Kleinunternehmern ermöglichen, ihre Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans oder als letzte Möglichkeit auf der Grundlage eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, ggf. mit anschließendem Restschuldbefre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.4 Zuständigkeitsfragen

Rn 91 Die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts richtet sich im Verbraucherinsolvenzverfahren nach dem Wohnsitz des Schuldners (§ 4 InsO, § 13 ZPO) oder dem Aufenthaltsort bei Wohnsitzlosen (§ 4 InsO, § 16 ZPO). In den praktisch häufigen Fällen eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Strafgefangenen begründet der Antritt der Strafhaft grundsätzlich keinen Wo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Allgemeines

Rn 70 Für das Verbraucherinsolvenzverfahren gelten zunächst die Vorschriften der §§ 1 bis 303, sofern im Neunten Teil der Insolvenzordnung keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind (§ 304 Abs. 1).[122] Die §§ 304 ff. enthalten in den §§ 305–310 erhebliche Abweichungen vom Regelinsolvenzverfahren, die zunächst zur Entlastung der Insolvenzgerichte dem gerichtlichen Verfa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.4 Schuldnerberater

Rn 108 Schuldnerberater und Angehörige einer als geeignet anerkannten Stelle sind im Verbraucherinsolvenzverfahren in erster Linie zur Unterstützung des außergerichtlichen Einigungsversuchs und zur Bestätigung eines Scheiterns (Formular Anlage 2) vorgesehen. Durch die Änderung des § 305 Abs. 4 mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung ...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / P

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Sobald der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 verteilt hat, stellt das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren ein. (2) Der Verwalter hat für seine Tätigkeit nach der Anzeige der Masseunzulänglichkeit gesondert Rechnung zu legen. (3) 1Werden nach der Einstellung des Verfahrens Gegenstände der Insolvenzmasse ermittelt, so ordnet das Gericht auf An...mehr

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Abkürzungs- und Literaturve... / Z

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ZErb 07/2019, Behindertente... / Sachverhalt

Der Kläger begehrt die Umschreibung des von der Beklagten für ihn bei der Sparkasse H auf ihren Namen als Treuhandkonto geführten Kontos auf seinen Namen beziehungsweise die Übertragung des Guthabens auf ein eigenes Konto des Klägers unter Anbringung eines Testamentsvollstreckervermerks. Der Kläger, der wegen einer geistigen Behinderung unter Betreuung steht, ist der Sohn des...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Nachtragsverteilung (§ 211 Abs. 3)

Rn 5 Auch bei der Einstellung nach § 211 können nachträglich Massegegenstände festgestellt werden, die aufgrund des Verweises in Abs. 3 Satz 2 nach den allgemeinen Regeln verteilt werden.[6] Rn 6 Anders als § 203 Abs. 1 lässt § 211 Abs. 3 Satz 1 eine Nachtragsverteilung dem Wortlaut nach nur dann zu, wenn ein Vermögensgegenstand nachträglich ermittelt wird, d. h. bei der Eins...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Fortfall des Eröffnungsgrunds

Rn 3 Der Eröffnungsgrund ist dann fortgefallen, wenn auch nach der Einstellung des Verfahrens kein erneuter Eröffnungsgrund (§§ 17–19) beim Schuldner vorliegt. Es muss gewährleistet sein, dass nach der Einstellung weder Zahlungsunfähigkeit noch drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt oder bei Kapitalgesellschaften bzw. Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Eröffnungsgrund

Rn 112 Gemäß § 16 ist Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und damit auch für die Zulässigkeit des Antrags im Verbraucherinsolvenzverfahren gem. §§ 304, 305, dass als Eröffnungsgrund für eine natürliche Person entweder drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18) oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit (§ 17) vorhanden ist. Unter Randnummer 3 des Hauptblatts (Antrags...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 In Präzisierung der bereits in § 19 Abs. 1 Nr. 4 GesO enthaltenen Regelung hat der Schuldner gemäß § 212 Satz 1 die Möglichkeit, einen Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens wegen des Fortfalls des Eröffnungsgrunds zu stellen. § 212 regelt die materiellen Einstellungsvoraussetzungen. Weitere Anforderungen in formaler Hinsicht stellt § 214 auf, während die Durchf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. 2Hat der Schuldner eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse übersch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.2 Veränderungen der Umstände

Rn 67 Bis zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag eintretende Veränderungen der Umstände werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.[117] Reduziert sich also nach Antragstellung die Zahl der Gläubiger (bspw. durch einen Verzicht), hat dies keine Auswirkung auf die Zuordnung des Verfahrens. Erlangt das Gericht aber neue Erkenntnisse über die Vermögensverhältnisse des Schuld...mehr

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AGS 07/2019, Festsetzung de... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers ist unbegründet. Das LG hat in dem angefochtenen Beschluss zu Recht die nach Nr. 7008 VV zur Festsetzung angemeldete USt. auf die geltend gemachte Rechtsanwaltsvergütung berücksichtigt. Nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt zur Berücksichtigung von ...mehr

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Rechnung i.S.d. § 14c UStG: Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis eines negativen Steuerbetrags

Leitsatz 1. Bei der Prüfung, ob ein als "Belastung" bezeichnetes Dokument (nur) über Leistungen oder (auch) über Entgeltminderungen abrechnet, ist der Inhalt einer dem FA vorliegenden Konditionsvereinbarung jedenfalls dann ergänzend heranzuziehen, wenn in dem Dokument auf die Vereinbarung verwiesen wird. 2. Ein negativer Betrag, der in einer Rechnung unrichtig oder unberechti...mehr

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Wahlrecht des Insolvenzverwalters nur bei gegenseitigen Hauptleistungspflichten

Zusammenfassung Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wählen, ob er einen Vertrag, bei dem beide Seiten ihre Hauptleistungspflichten noch nicht vollständig erfüllt haben, erfüllen will oder nicht. Hintergrund Die Klägerin beauftragte den später insolventen Bauträger (Insolvenzschuldner) zur Errichtung einer Pflegeeinrichtung. Die Leistungen wurden ...mehr

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Sauer, SGB III, SGB II SGB ... / 2.2 Vergabespezifisches Mindestentgelt

Rz. 3 Die Vorschrift ergänzt die in § 7 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Nr. 8 AEntG bestehende Möglichkeit, für die Branche der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III Mindestarbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung vorzuschreiben. Seit dem 1.1.2018 war für Beschäftigte in der nach dem SGB II bzw. dem SGB III geförderten Aus- und Weiterbildung im gesa...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.4.2 Ablaufhemmung

Rz. 32 Einen besonderen Fall der Hemmung stellt die eigens erwähnte Ablaufhemmung dar. Während eines Tatbestandes der Ablaufhemmung läuft die Verjährung dem Grunde nach ungehindert weiter. Ist das Hemmnis vor Ablauf der Verjährungsfrist behoben, tritt daher auch die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist ein. Besteht das Hemmnis zum Zeitpunkt der sonst eintretende...mehr

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Fortgesetzte Tätigkeit in der Insolvenz

Leitsatz Ist bei einer Tätigkeit ohne Wissen und Billigung des Insolvenzverwalters unklar, ob es sich umsatzsteuerrechtlich um eine solche des Insolvenzschuldners handelt, entsteht keine Masseverbindlichkeit. Normenkette § 35, § 55 InsO, § 174 Abs. 5 Satz 2 AO Sachverhalt Über das Vermögen des früheren Steuerberaters E, für den ein Berufsverbot besteht, wurde das Insolvenzverf...mehr

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Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG; Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S. von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG

Leitsatz 1. Der Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG und die gesonderte und einheitliche Feststellung i.S. der §§ 179 Abs. 1 und Abs. 2, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind zwei eigenständige Verwaltungsakte, die nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG verbunden werden können. 2. Hinsichtlich des an eine Personengesellschaft gerichteten, mit dem Gewinnfeststellungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen anderen Zeitraum (§ 7 Abs 4 S 3 KStG)

Tz. 45 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Während der VZ grds das Kj bleibt, ist der Ermittlungszeitraum veränderbar, wenn der Stpfl ein abw Wj haben kann (s Tz 28 ff). Hat der Stpfl sich urspr für ein vom Kj abw Wj entschieden und für diese Zeiträume regelmäßig Abschlüsse gemacht, so kann er zu einem kj-gleichen oder zu einem anderen abw Wj übergehen. Will er auf ein mit dem Kj übere...mehr

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FoVo 06/2019, Anpassung der Pfändungsfreigrenzen 2019 bis 2021 und was zu tun ist!

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2019 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2017 und 2018 von 8.820 EUR (Stand 2017) über 9.000 EUR (ab 1.1.2018) auf jetzt 9.168 EUR (seit dem 1.1.2019) absehbar war, wurde am 11.4.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I 2019, 443): die "Bekanntmachung zu den §§ 850c ...mehr

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AGS 06/2019, Gebühr für Neg... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. §§ 1 Abs. 4, 22 JVKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 GKG zulässig, aber unbegründet. Zu Recht hat die Justizkasse der Beschwerdeführerin eine Gebühr i.H.v. 15,00 EUR gem. Nr. 1401 KV JVKostG in Rechnung gestellt. Die Entscheidung des LG beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts (§ 66 Abs. 4 S. 2 GKG i.V.m. §§ 546, 547 ZPO). Hierzu im Einzelnen wie fo...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Betriebswirtschaftliche Beratung: BWL-Beratung durch Steuerberater ist förderungsfähig

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt auf seiner Homepage klar, dass kleine und mittelständische Unternehmen, die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beraten lassen, für diese Beratungsleistung besondere Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Programms "Förderung unterne...mehr

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Insolvenzanfechtung des vormaligen Organträgers

Leitsatz Ficht der Insolvenzverwalter des vormaligen Organträgers Zahlungen an Lieferanten der vormaligen Organgesellschaft (Leistungsempfänger) erfolgreich an, erfolgt keine Vorsteuerberichtigung nach § 17 UStG. Sachverhalt Zwischen A und B bestand eine umsatzsteuerliche Organschaft mit B als Organträgerin und A als Organgesellschaft. Nachdem A in Liquiditätsschwierigkeiten ...mehr

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Aufrechnung gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen

Leitsatz Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten nach § 226 Abs. 1 AO grundsätzlich die Vorschriften des BGB. Allerdings ist die Aufrechnung nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat. Sach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.5 Erklärungspflicht der gesetzlichen Vertreter und Vermögensverwalter

Rz. 50 Anstelle der Stpfl. haben die gesetzlichen Vertreter natürlicher Personen die ESt-Erklärung abzugeben (§ 34 Abs. 1 AO). Natürliche Personen, die geschäftsunfähig (§ 105 BGB) oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt (§ 106 BGB) sind, werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Bei minderjährigen Kindern sind das insbesondere die Eltern (§ 1629 BGB), im Übrigen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 3.2 Rechtsnatur der Einkommensteuererklärung

Rz. 39 Die Steuererklärung ist eine formalisierte Auskunft des Stpfl. (bzw. seines Vertreters), die dem FA die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen soll.[1] Sie ist primär eine Wissenserklärung, d. h. eine Aussage über der Erklärung zugrunde liegende Tatsachen und tatsächliche Verhältnisse.[2] Die Tatsachenerklärung ist regelmäßi...mehr

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ZErb 05/2019, Kein Zeugnisv... / Leitsatz

Ein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kann sich im Nachlassinsolvenzverfahren nicht aus der Tatsache ergeben, dass dieses unter dem Namen des Erblassers geführt wird. Der Erblasser ist weder nach dem materiellen noch dem formellen Parteibegriff Partei des Nachlassinsolvenzverfahrens. Der Erbe ist im Nachlassinsolvenzverfahren wie ein Schuldner zu behandel...mehr

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ZErb 05/2019, Kein Zeugnisv... / Aus den Gründen

Der Erblasser A.H. ist im Verfahren über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über seinen Nachlass weder nach dem materiellen noch nach dem formellen Parteibegriff taugliches Subjekt für ein mögliches Zeugnisverweigerungsrecht seines Sohnes P.H. nach § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Der bloße Umstand, dass das Verfahren nicht unter dem Namen des Erben, sondern unter dem Namen des Er...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Allgemeine Auftragsbedingungen: Formale Voraussetzungen der Abtretung einer Steuerberaterforderung

Das AG Dortmund (Urteil v. 30.10.2018, 425 C 9862/17) hat sich mit folgenden gebührenrechtlichen Fragen auseinandergesetzt: Unter welchen formalen Voraussetzungen ist die Abtretung einer Steuerberaterforderung an ein Factoring-Unternehmen wirksam? Wann liegt die Unwirksamkeit in Form einer überraschenden Klausel i. S. d. § 305c BGB im Kontext der Allgemeinen Auftragsbedingunge...mehr

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Bilanzierung von Vergütungsansprüchen des Insolvenzverwalters

Kommentar Die OFD Nordrhein-Westfalen hat ihre bislang vertretene Rechtsauffassung zur gewinnrealisierenden Bilanzierung von Vergütungsansprüchen des Insolvenzverwalters aufgrund neuer BFH-Rechtsprechung geändert. Vergütungsvorschüsse eines Insolvenzverwalters Der BFH hat mit Urteil v. 7.11.2018, IV R 20/16 (vgl. Kommentierung) entschieden, dass es sich bei dem Anspruch des In...mehr

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Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Die Finanzverwaltung hat aktuell zwei Anpassungen im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vorgenommen. Betroffen von den Änderungen ist die Bekanntgabe von Verwaltungsakten in einem laufenden Insolvenzverfahren einer Gesellschaft. Bekanntgabe - AEAO zu § 122 In Nr. 2.5.5 wird die Bekanntgabe an einen Empfangsbevollmächtigten der Gesellschaft, über deren Vermögen...mehr

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Behandlung von nachträglichen Anschaffungskosten bei § 17 EStG

Kommentar Das BMF bezieht Stellung zu der Frage, wann nachträgliche Anschaffungskosten in Fällen des § 17 EStG vorliegen. Das BMF bezieht in einem Schreiben Stellung zur Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 Abs. 2 EStG. Rechtsprechung des BFH In jüngster Vergangenheit gab es drei Entscheidungen des BFH zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile ...mehr

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Nachhaftung des Schuldners für vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten

Leitsatz 1. Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt. 2. Wird die Einkommensteuer erstmals nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens festgesetzt, ist der Steuerbescheid dem vormaligen Insolvenzschuldner als Inhaltsadressat bekannt zu geben; eine Bekann...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 123 Bähr, Zahlungszusagen bei Betriebsfortführungen im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZIP 1998, 1553; Bork, Gläubigersicherung im vorläufigen Insolvenzverfahren, ZIP 2003, 1221 [BFH 01.07.2003 - VIII R 24/01]; Bultmann, Kaufpreiszahlungen des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters, ZInsO 2016, 786; Haberhauer/Meeh, Aufgaben de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3 Insolvenzgeld(vorfinanzierung)

Rn 78 Zur Unternehmensfortführung ist das Insolvenzgeld von überragender Bedeutung. Ein Arbeitnehmer[194] hat einen Anspruch auf Zahlung von Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung gegen die Bundesagentur für Arbeit gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 SGB III, wenn u. a. das Insolvenzverfahren über das Vermögen seines Arbeitgebers eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgew...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung (Abs. 1)

Rn 9 Wird vom Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 gegen den Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt und gleichzeitig gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 als weitere Sicherungsmaßnahme ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, so bestimmt § 22 Abs. 1, dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Schuldnervermögen auf den vorläufigen Insolvenzver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Vorlage durch den Schuldner

Rn 4 Wie bereits in § 255 RegE vorgesehen war, besitzt der Schuldner auch nach der Gesetz gewordenen Fassung das Recht zur Vorlage eines Plans, unabhängig davon, ob er auch einen Eigenantrag und einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt hat.[5] Auch eines Antrags auf Erteilung der Restschuldbefreiung bedarf es in Verfahren natürlicher Personen nicht.[6] Während der Entwurf d...mehr