Fachbeiträge & Kommentare zu Jahreswechsel

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FoVo 02/2019, Update zu vol... / Einführung

Mit dem Jahreswechsel ändern sich häufig vollstreckungsrelevante Parameter, die dem Schuldner Spielraum für eine gütliche Einigung geben. Die Schuldneransprache, die Arbeitsabläufe und Schreiben sind anzupassen und neue Möglichkeiten zu sehen. Der nachfolgende Beitrag soll nicht nur zeigen, welche Werte sich geändert haben, sondern auch, wo sie Bedeutung entfalten.mehr

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zfs 02/2019, Die Entwicklun... / C. Fazit

Abschließend ist – auch aus reiserechtlicher Sicht – zum Jahreswechsel 2018/2019 zu vermerken, dass im Berichtszeitraum einige wohl vertraute Grundsätze ins Wanken gerieten. An vielen praxiserprobten Prinzipien kann zukünftig nicht mehr festgehalten werden. Der Reiserechtler hat sich daher immer wieder auf neue Umstände einzustellen, getreu dem alten Liedvers: "Ich wäre so g...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / dd) Beginn der Nachlauffrist des § 204 Abs. 2 BGB vor Kenntniserlangung vom Verfahrensende

Rz. 403 Zu nennen ist des Weiteren die Entscheidung des BGH vom 28.10.2015, mit der er abweichend von der bisherigen ober- und höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Beginn der 6-monatigen Nachlauffrist nach § 204 Abs. 2 BGB nicht den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Einstellungsverfügung an den Gläubiger, sondern den der Veranlassung der Bekanntgabe des Güteverfahrens als ...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2018

Kommentar Regelmäßig veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt, obwohl der UStAE schon unterjährig an diversen Stellen geändert oder ergänzt worden ist. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gaede, Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 I 1 EMRK in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2004, 166; Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Krehl/Eidam, Die überlange Dauer von Strafverfahren, NStZ 2006, 1; Richter, Geplante Steuerhinterziehung und ihre effiziente Bestrafung, RWI: Materialien, He...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Hardtke, Die strafrechtliche Gleichstellung von Festsetzungs- und Feststellungsbescheiden als Taterfolg der Steuerhinterziehung, insbesondere bei der Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals nach § 47 KStG in FS 50 Jahre Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrechts e. V., Herne/Berlin 1999, S. 629; Pelz, Wann verjährt die Beihilfe zur Steuerhinterziehung? wistra 20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 141 Besitz... / 2.4 Erweiterungen des Besitzstandsschutzes (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 10 Die Abs. 3a bis 3c erweitern den Bestandsschutz für stationär gepflegte Versichterte in speziellen Fallgestaltungen. Hinsichtlich der konkreten Berechnung der Zuschläge verweisen die Vorschriften auf § 141 Abs. 3. § 141 Abs. 3a umfasst Einrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung abgeschlossen haben und bei denen daher eine Übergangsregelung ...mehr

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Abrechnung: Wer schuldet ihre Erstellung?

Leitsatz Die Pflicht zur Erstellung der Abrechnung trifft den Verwalter, der im Zeitpunkt der Entstehung der Abrechnungspflicht Amtsinhaber des Amtes "Verwalter" ist. Scheidet der Verwalter im Laufe des Wirtschaftsjahres aus seinem Amt aus, schuldet er die Abrechnung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr daher unabhängig davon, ob im Zeitpunkt seines Ausscheidens die Abrechnun...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2017

Kommentar Obwohl der UStAE die am häufigsten unterjährig geänderte Verwaltungsanweisung darstellt, veröffentlicht die Finanzverwaltung zum Jahreswechsel ein umfassendes BMF-Schreiben, in dem sie an diversen Stellen Überarbeitungen und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenom...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Balmes/Kotyrba, Rückwirkende Wertzuwachsbesteuerung, FR 1999, 1044; Dötsch/Pung, Die Änderung des § 17 EStG durch das StEntlG 1999/2000/2002, BB 1999, 1352; Herzig/Förster, StEntlG 1999/2000/2002: Die Änderung von § 17 und § 34 EStG mit ihren Folgen, DB 1999, 711; Landsittel/Haug, Die verfassungswidrige Absenkung der wes Beteiligung an Kap-Ges nach § 17 Abs 1 EStG 1999, BB 1999...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Intemann/Cöster, Schuldzinsenabzug nach Veräußerung oder Aufgabe einer wes Beteiligung – Änderung der Rspr? DB 2007, 2059; Paus, Abzug lfd Aufwendungen bei "wes" Beteiligungen, FR 2008, 1106; Dötsch, Berücksichtigung von Schuldzinsen als WK für Anschaffung einer wes Beteiligung, jurisPR-StR 36/2010 Anm 3; Kratzsch, Darlehenszinsen können auch nach Veräußerung einer wes Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Haase, Die Anerkennung von Treuhandverhältnissen an GmbH-Anteilen – Neuere Überlegungen zur st-optimierten Mitarbeiterbeteiligung, INF 2003, 664; Sommer/Menzel, Sind unwirksame Treuhandverhältnisse an GmbH-Anteilen stlich anzuerkennen? GmbHR 2003, 917; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Kallmeyer, Abtretungsverpflichtung aus formloser Erw...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Eilers/Wienands, Gestaltungsmöglichkeiten und Fall-Bsp zur Veräußerung von GmbH-Anteilen – Erneute Verschärfung des § 17 EStG durch den Entw eines "StSenkG", GmbHR 2000, 405; Korezkij, EStliche Behandlung von Veräußerungsvorgängen iSd § 17 EStG nach dem Entw des StSenkG, BB 2000, 1273; Schulte, Die geplante Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 EStG im System des ESt-Recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Buyer, Mantelkauf: Das neue St-Sparmodell? DB 1987, 1959; wfr, Verlustabzug und Mantelkauf, DB 1987, 2387; Buyer, Nochmals: Mantelkauf – ein Argument für das verdeckte Nenn-Kap, DB 1988, 468; König, Verlustabzug nach Mantelkauf – Erwiderung auf wfr, DB 1988, 206; wfr, Zum Begriff der wes Beteiligung iSd § 17 Abs 1, 3 EStG, DB 1988, 84; Hoffmann, Die Sanierung einer Kap-Ges durch ...mehr

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Forschung und Entwicklung: ... / 4.1 3 Dimensionen des Projektcontrollings beachten

Projektcontrolling Da F&E ganz überwiegend in Form von Projekten abläuft, kommt im Processing-System dem Projektcontrolling eine besondere Bedeutung zu. Dabei müssen alle 3 Dimensionen des magischen Dreiecks des Projektcontrollings berücksichtigt werden (vgl. Abb. 3). Dies verlangt ein systematisches F&E-Projektmanagement, da nur auf Basis detaillierter Projektpläne ein Proj...mehr

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Kostenrechnung: Richtige Za... / 2.2 Anpassungen langfristig planen

Der beste Termin für die Umstellung von Kostenstellen, Projekten oder Kostenträgern in der Kostenrechnung ist der Jahreswechsel. Es wird sichergestellt, dass die Periodenwerte des laufenden Jahres vergleichbar bleiben. Die Werte des laufenden Jahres, noch nach alten Strukturen aufbereitet, werden für das kommende Jahr zu Vorjahreswerten. Nur diese Vergleichsdaten müssen durc...mehr

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zerb 4/2017, Zur Pflichttei... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage ist auf der Leistungsstufe größtenteils begründet und nur zu einem geringfügigen Teil unbegründet. Dem Kläger steht gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein ordentlicher Pflichtteilsanspruch in Höhe von 916.946,16 EUR aus den §§ 2303 Abs. 1, 2309 BGB zu. Der Kläger ist Abkömmling des Erblassers iSv § 2303 Abs. 1 S. 1 BGB, denn er ist sein Enkel. Insowe...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc2) Wertaufhellungsprinzip

Tz. 20 Der Zeitpunkt einer bilanzrechtlichen Bewertung ist grds. der Stichtag. Vermögensgegenstände und Schulden sind "zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten" (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus dieser Formulierung und dem Umstand, dass die Bilanz nicht "am", sondern "für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres" aufzustellen ist, folgt ein Verbot der Berücksichtigung von Tatsac...mehr

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zerb 2/2017, Erneute Einhol... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zu Recht ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des von der Beteiligten zu 3 beantragten Erbscheins vorliegen. 1. Der Senat ist nach den durchgeführten, umfangreichen Ermittlungen nicht davon überzeugt, dass der Erblasser bei Errichtung des Testaments vom 9.1.2014 tes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eisgruber, Unternehmens-StRef 2001: Das Halbeink-Verfahren auf der Ebene der Kö, DStR 2000, 1493; Frotscher, Die kstliche Übergangsregelung nach dem StSenkG, BB 2000, 2280; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Neu/Neumann/Neumayer, St-Optimierung...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2016

Überblick Mittlerweile ist es gute Übung, dass die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel überarbeitet und Anpassungen vornimmt. Neben redaktionellen Anpassungen wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Obwohl materiell-rechtliche Änderungen damit...mehr

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FF 10/2016, Keine einstweil... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter Ankündigung der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Kindesrückführung nach Art. 12 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden: HKÜ). [2] 1. a) Die Antragstelleri...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / III. Phase 2: Jahreswechsel nach der Trennung

Zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich die Steuerklasse. Ab 1.1. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung (bzw. die Grundtabelle statt der bisherigen gemeinsamen steuerlichen Veranlagung nach der Splittingtabelle). Für die Unterhaltsberechnung liegen nun regelmäßig Gehaltsbescheinigungen des letzten Jahres des Zusammenlebens vor, die noch...mehr

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ZAP 13/2016, Von der Trennu... / 7. Steuerliche Auswirkungen

Der Anwalt ist kein Steuerberater; die anwaltliche Beratung im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung umfasst also nicht die Pflicht zu einer umfassenden steuerlichen Beratung. Dennoch kann es angezeigt sein, den Mandanten auf einige steuerliche Gesichtspunkte hinzuweisen, die von erheblicher Bedeutung sind. Die Trennung hat noch keine sofortige Auswirkung auf die Änderung d...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / Personalia

Im Alter von 92 Jahren ist der bekannte Strafverteidiger Rolf Bossi im Dezember vergangenen Jahres verstorben. Der einem breiten Publikum als "Star-Anwalt" bekannte Jurist übernahm oft spektakuläre Mandate, so verteidigte er den Kindermörder Jürgen Bartsch, den Oetker-Entführer Dieter Zlof und einen der Gladbecker Geiselnehmer. Zu seinen Klienten zählten auch Prominente wie ...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltsmagazin / 4. Inneres und Justiz

Neuordnung des Ausweisungsrechts Der Aufenthalt von Personen, denen kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, soll künftig konsequenter beendet werden. Eine Ausreisepflicht soll auch zwangsweise durchgesetzt werden. Die neuen Regelungen berücksichtigen stärker als bisher, dass gewaltbereite Extremisten auch mit den Mitteln des Ausländerrechts bekämpft werden können. Auch ...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Steuerliche Hinweise für 2017

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hat kürzlich einmal zusammengestellt, was im kommenden Jahr auf Steuerpflichtige an Neuregelungen zukommt und auf welche Termine sie achten sollten, um steuerliche Möglichkeiten ausnutzen zu können oder um Nachteile zu vermeiden. Die wichtigsten Tipps sind nachstehend kurz zusammengefasst: Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 Auc...mehr

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ZAP 15/2015, Anwaltsmagazin / Experten kritisieren geplantes Steuerpaket der Bundesregierung

Nicht weniger als 15 Sachverständige hatten Ende Juni im Finanzausschuss kontrovers zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen, mit dem eine Reihe von Steuergesetzen geändert werden soll. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Europäischen Union und zur Änderung w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
IT-Kosten / 3 Wie werden IT-Kosten verteilt?

Über die zulässige Höhe von EDV-Kosten kann niemand eine definitive Aussage treffen. Dies hängt ab von vielen individuellen Gegebenheiten, aber auch von der Art und dem Umfang der Verteilung der EDV-Kosten. Die EDV-Abteilung ist eine Verwaltungsabteilung, deren Kosten in vielen Betrieben ohne großen Aufwand über die Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssätze auf die Kostenträger ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

§ 8a KStG idF des StandOG: Bader, Gesellschafter-Fremdfinanzierung durch nichtanrechnungsberechtigte Gesellschafter (§ 8a KStG), NWB F 4, 3975; Bareis, Gesellschafter-Fremdfinanzierung bei Nichtanrechnungsberechtigten, RIW 1994, 141; Bullinger, Stliche Fragen von Gesellschafterdarlehen an der GmbH, DStR 1993, 225; Cattelaens, Änderungen des KStG durch das FKPG und das StandOG, W...mehr

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FoVo 5/2016, Muss ein Pfänd... / II. Die Lösung

Formularzwang Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die Verwendung des Formulars nach der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) zwingend vorgeschrieben. Das Formular sieht auch eine Unterschriftenzeile vor. ZPO verlangt keine Unterschrift Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Formular auch tatsächlich unterschrieben werden muss. ...mehr

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Anpassung des UStAE zum Jahresende 2015

Überblick Wie auch schon in den Vorjahren passt die Finanzverwaltung den UStAE zum Jahreswechsel an. Dabei wird hauptsächlich die schon vorher veröffentlichte Rechtsprechung des BFH mit aufgenommen. In einigen Fällen werden Klarstellungen oder Präzisierungen vorgenommen. Materiell-rechtliche Änderungen sind in diesem Jahr in der Überarbeitung nicht enthalten. Kommentar Die re...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 34c EStG Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater Prof. Dr. Jochen Lüdicke, Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Hans Weggenmann, Nürnberg Literaturverzeichnis Allgemeine Literatur: Amann, Zur Systematik der Ermittlung ausländischer Einkünfte, DB 1997, 796; Baranow...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Eilers/Wienands, StSenkG: Besteuerung der Dividendeneinnahmen von Kö nach der Neufassung von § 8b Abs 1 KStG, GmbHR 2000, 957; Jakobs/Wittmann, StSenkG: Besteuerung von Anteilserwerben, GmbHR 2000, 1015; Köster, StSenkG: Befreiung innerkonzernlicher Beteiligungserträge – Dividenden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Harle, Inkongruente GA und Schütt-aus-Hol-zurück, GmbHR 2000, 321; Paus, Inkongruente GA und Einlagen, FR 2000, 197; Schwedhelm/Binnewies, Inkongruente Einlagen und inkongruente Ausschüttungen, GmbH-StB 2000, 281; Blumers/Beinert/Witt, Individuell gesteuerter Gewinnfluss zur Gesellschafterebene bei Kap-Ges (Teil I und II), DStR 2002, 565 und 616; Rose, Zur stlichen Beurteilung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Groh, URef 2008/MoMiG 2008: Neuerungen bei § 17 EStG, FR 2008, 264; Knebel/Spahn/Plenker, JStG 2008 – Änderungen im ESt-Recht, DB 2007, 2733; Kollruss, AbgeltungSt auf vGA trotz Nichtbesteuerung der vGA auf Gesellschaftsebene, BB 2008, 2437; Neumann/Stimpel, Wes Änderungen für Kap-Ges und deren Gesellschafter durch das JStG 2008, GmbHR 2008, 57; Schiffers, Gewinntransfer von der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Delp, Die Anlegerseite der AbgeltungSt, DB 2008, 2381; Haisch/Danz, JStG 2009 – Beabsichtigte Änderungen bei der Vermögensanlage, DStZ 2008, 392; Maier/Wengenroth, Änderungen bei der Besteuerung von Eink aus KapV durch das JStG 2009, ErbStB 2008, 364, 365; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792, 2797; Schwedhelm/Olbing/Binnewies, Aktuelles zum Jahresw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Hahne, Auslegungs- und Anwendungsfragen zur ges Neuregelung für Aktiengeschäfte um den Ausschüttungstermin, DStR 2007, 605; Hahne, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien, DStR 2007, 1196; Rau, Zeitpunkt des Übergangs des wirtsch Eigentums bei girosammelverwahrten Aktien; KapSt bei Leerverkäufen über den Dividendenstichtag, DStR 2007, 1192...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträgervertrag: Pflichten des Notars

Leitsatz Die notarielle Pflicht zur Belehrung über zu lange Annahmefristen schützt das Interesse der Vertragsparteien an dem wirksamen Zustandekommen eines Vertrags, welches nicht daran scheitern soll, dass die Annahmefrist bereits abgelaufen ist, nicht dagegen das Interesse, sich von einem nachträglich als von Anfang an unwirtschaftlich erkannten Vertrag zu lösen. Daher wär...mehr

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§ 1 Einführung in die Probl... / 1. Zahlen für Deutschland

Rz. 2 Im Jahre 1961 lebten ca. 700.000 Ausländer in Deutschland (Alt-Bundesrepublik), das entsprach einem Bevölkerungsanteil von 1,2 Prozent. Zum Jahreswechsel 2011/2012 lebten fast 7 Millionen Ausländer in Deutschland (Gesamtbevölkerung in Deutschland: 81,8 Millionen); das entspricht einem Bevölkerungsanteil von knapp 10 Prozent. Rz. 3 Pro Jahr ereignen sich ca. 800.000 Erbf...mehr

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Zerb 7/2015, Anmerkungen zu... / aa) Wertgrenzen

Die Mängel des vereinfachten Ertragswertverfahrens[36] schlagen auf die Wertgrenzen des Entwurfs durch. Der vorliegende Beitrag muss sich insoweit auf den deutlich überhöhten Kapitalisierungsfaktor für das Jahr 2015 beschränken. Nach § 203 Abs. 3 BewG ist der Kapitalisierungsfaktor der Kehrwert des Kapitalisierungszinssatzes. Der Kapitalisierungszinssatz setzt sich nach § 20...mehr

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Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Sonderfragen zur zeitlichen Zuordnung

Kommentar Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Umsatzsteuer-Vorauszahlungen sind steuerlich dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzuordnen, selbst wenn sie kurze Zeit vorher oder nachher abfließen. Die OFD Nordrhein-Westfalen erklärt in 2 Kurzinfos, welche Besonderheiten bei dieser sog. Abflussfiktion zu beachten sind. Wer seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrec...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Phasengleiche Bilanzierung einer Dividende

Leitsatz Vor einem Gewinnverwendungsbeschluss kann eine Dividendenforderung nicht aktiviert werden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Gesellschafter am Bilanzstichtag endgültig entschlossen sind, eine bestimmte Gewinnverwendung künftig zu beschließen und diesen Entschluss nicht mehr nachträglich ändern werden. Dazu müssen schriftliche Unterlagen vorgelegt werden. Nur konzerni...mehr

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EÜR: Zeitliche Zuordnung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

Kommentar Umsatzsteuer-Vorauszahlungen müssen von Einnahmen-Überschussrechnern im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abgesetzt werden, selbst wenn sie kurze Zeit vorher oder nachher abfließen. Die OFD NRW erklärt nun in einer aktualisierten Kurzinfo, welche Besonderheiten bei dieser sog. Abflussfiktion zu beachten sind. Besonderes Augenmerk sollten Unternehmer den Hin...mehr

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Zerb 2/2015, Zur Auslegung ... / Sachverhalt

I. Die Beschwerdeführerin strebt aufgrund ergänzender Testamentsauslegung die Erteilung eines Miterbscheins zu 1/2 nach dem Ehemann ihrer vorverstorbenen Schwester an. Der Erblasser ist im Oktober 2013 im Alter von 71 Jahren verstorben. Im Oktober 2010 hatte er einen Schlaganfall erlitten, danach war er beidseitig gelähmt und konnte nicht mehr sprechen oder schreiben. Die Ehe...mehr

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zfs 1/2015, Das moderne Mandat

Noch in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrtausends vergaben wir Anwälte keine Termine, sondern "Audienzen". Jeder Mandant traute jedem Rechtsanwalt die volle Kompetenz für seinen Fall zu. Bewertet wurde die anwaltliche Leistung am Ergebnis. Heute sind Mandanten anders aufgestellt. Nicht das Ergebnis, sondern die Form der Leistung gewinnt immer mehr Bedeutung für Mandan...mehr

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FF 5/2014, Sorgerechtserklä... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beteiligte A, geboren am … 1969, und der Beteiligte B, geboren am … 1960, sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des Kindes C, geboren am … 2008. Die Eltern lernten sich zum Jahreswechsel 2006/2007 kennen. Ihre Beziehung war von Anfang an durch Spannungen geprägt. Im Mai 2008 kam es zur ersten Trennung. Nach der Geburt des Kindes C kam es zu einer kurzen Wiede...mehr

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ZFS 11/2013, Letzter konkre... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf die vertraglich vereinbarten Leistungen wegen Berufsunfähigkeit, denn er hat nicht bewiesen, dass er seit dem 1.5.2008 – oder einem späteren Zeitpunkt – berufsunfähig i.S.d. Versicherungsbedingungen der Bekl. ist. …" II.2b. Dem Kl. ist der Beweis einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit nicht gelungen. (1) Der für die Beurte...mehr

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ZFS 6/2013, Anspruch auf Er... / 2 Aus den Gründen:

[10] "… 1. Mit Recht bejaht das BG einen Anspruch des Kl. auf Ersatz der anteiligen Umsatzsteuer." [11] a) Nach der Rspr. des Senats stehen dem Geschädigten im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: Die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines “gleichwertigen' Ersatzfahrzeugs. Unter den zum Schadensausgleich führenden Möglichkeiten der Nat...mehr

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ZFS 6/2013, Schadensersatz ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… 1. Da das BG die Revision beschränkt auf die Schadenshöhe zugelassen hat, hat der Senat bei seiner Entscheidung ohne Weiteres davon auszugehen, dass der Kl. dem Grunde nach einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 BGB hat, weil die Bekl. ihre vertraglich vereinbarten Pflichten schuldhaft verletzte, indem sie die ihr obliegende Leistung im Zeitraum vom 15.12.2008 bis zu...mehr