Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalgesellschaft

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.2 Wegzugsfälle im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG)

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e Doppelbuchst. aa EStG unterliegt ein Veräußerungsgewinn aus im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft, an der der (nicht unbeschränkt) Steuerpflichtige in den letzten fünf Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war, der beschränkten Steuerpflicht. Soweit die...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.2.1 §§ 14 Abs. 1 und 17 Abs. 1 KStG

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 erster Satzteil i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 1 KStG kann eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR unter weiteren Voraussetzungen Organgesellschaft für Zwecke einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sein. Gleiches gilt für Gewerbesteuerzwecke, denn § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG setzt eine kö...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.1 Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG

Praxis-Beispiel Fallbeispiel 3 Eine britische Limited mit einem Gesellschafter hat ihren Verwaltungssitz im Inland. Die Limited ist als Eigentümerin von inländischem Grundbesitz im Grundbuch eingetragen. Lösung Die britische Limited wurde bislang in Deutschland als Kapitalgesellschaft anerkannt. Mit Vollzug des Brexits werden diese Gesellschaften zivilrechtlich in Deutschland n...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.1.8 Auseinanderfallen von Satzungs- und Verwaltungssitz

Unberührt bleibt zudem die Möglichkeit für Kapitalgesellschaften in beiden Ländern, ihren Verwaltungssitz in das jeweils andere Land zu verlegen bzw. dort zu belassen (s. zu den Konsequenzen u. a. Abschnitt 2). Nicht abschließend geklärt ist, welche registerrechtlichen Pflichten bzw. Konsequenzen sich in Deutschland für Unternehmen ergeben, die mit einer im VK gegründeten Li...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 6 Weitere einzelne Vorschriften

Soweit eine Limited an einem Grundstückskaufvertrag oder an einem Kaufvertrag über alle Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft als Käufer oder Verkäufer beteiligt ist, wird ihre gesetzliche Steuerschuldnerschaft nach § 13 Nr. 1 GrEStG aufgrund des Brexits auf ihren Alleingesellschafter (oder die Personengesellschaft) übergehen. Es ist fraglich, ob der Grundstüc...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.4 Grenzüberschreitender Formwechsel/Sitzverlegung

Mit Ausnahme der Regelungen zur SE sehen weder das britische noch das deutsche Gesellschaftsrecht die Möglichkeit vor, dass eine in einem der beiden Länder gegründete Gesellschaft ihren Satzungssitz identitätswahrend in das andere Land verlegt, um dort die Rechtsform des Aufnahmelandes anzunehmen. Solche Vorgänge werden als grenzüberschreitender Formwechsel, grenzüberschreit...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.3 Checkliste

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.2.1 Strenge Sitztheorie

Die Sitztheorie hält den tatsächlichen Verwaltungssitz für maßgebend, um die Frage nach dem auf eine Gesellschaft anwendbaren Recht zu beantworten. Maßgebend für den Verwaltungssitz ist der Ort, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung getroffen werden (Jaschinski/Wentz, WM 2019, 438). Hat eine Gesellschaft, auch eine im Ausland gegründete, ihren Verwal...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.1.1 Im Vereinigten Königreich gegründete Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland

Nach wohl herrschender Meinung ist das VK (auch) gesellschaftsrechtlich seit dem Brexit (also seit Ablauf des Übergangszeitraums) als Drittstaat zu behandeln (vgl. Abschnitt 1.3). Die Folge ist, dass im VK gegründete Gesellschaften seit dem 01.01.2021 in Deutschland nach der strengen Sitztheorie zu behandeln sind. Eine britische Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland muss...mehr

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Teil F Problemfelder und He... / 4 Außensteuerrecht – relevante Vorschriften bei Auslandseinsätzen

Von einer Mitarbeiterentsendung können auch Personen betroffen sein, die selbst oder deren Familienangehörige einen "wesentlichen" Anteil an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG halten. Endet bei einem solchen Steuerpflichtigen, der in Deutschland mindestens zehn Jahre der unbeschränkten Steuerpflicht unterlegen hat, die unbeschränkte Steuerpflicht durc...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 2.2.1.2 In Deutschland gegründete Gesellschaften mit Verwaltungssitz im Vereinigten Königreich

Eine deutsche GmbH, AG oder KGaA mit Verwaltungssitz im VK ist wegen §§ 4a GmbHG, 5 AktG weiter als deutsche Kapitalgesellschaft zu behandeln. Wegen der im VK geltenden Gründungstheorie hat sich daran auch nach dem Brexit nichts geändert. Dies galt während des im Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019 vereinbarten Übergangszeitraums und gilt auch danach unverändert weiter. Inso...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.1.2 Heterogene Formwechsel

Ein Verstoß gegen die Behaltensfristen der §§ 5 und 6 GrEStG liegt grundsätzlich vor, wenn ein heterogener Formwechsel stattfindet (Boruttau/Viskorf, GrEStG § 5 Rn. 94 ff.). Hier sind die Brexit-Regelungen in § 5 Abs. 3 Satz 2 GrEStG und § 6 Abs. 3 Satz 3 GrEStG zu prüfen. Praxis-Beispiel Beispiel Formwechsel einer GmbH in eine OHG, also einer Kapitalgesellschaft in eine Perso...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 2.1 Besondere Ausnahmen von der Besteuerung, § 4 GrEStG

§ 4 GrEStG enthält für bestimmte Rechtsträger eine Ausnahme von der Besteuerung für nach § 1 GrEStG steuerbare Grundstückserwerbe und führt diese Rechtsvorgänge in den Nr. 1 bis 6 auf. In den Nr. 1 bis 5 sind unter besonderen Voraussetzungen Grundstückserwerbe von Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie durch ausländische Staaten oder Erwerbsvorgänge im Zusammenhang mit...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 3.3.1.1 Limited mit Alleingesellschafter ist mit mindestens 95 % an der Personengesellschaft beteiligt

§ 1 Abs. 2a GrEStG in seiner jetzigen Fassung fingiert einen Grundstücksübergang auf eine neue Personengesellschaft, wenn sich der Gesellschafterbestand dergestalt geändert hat, dass innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen. Wenn aus deutscher Sicht durch den Brexit nicht mehr ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.3.2 Wegzug einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft

Auswirkungen bei der Körperschaft Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 KStG führt die Verlegung der Geschäftsleitung oder des Sitzes einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft dann zu einer fiktiven Liquidationsbesteuerung gem. § 11 KStG, wenn die Körperschaft dadurch aus der unbeschränkten Steuerpflicht in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ausscheidet. Dabei sind nach Satz 2 der Vo...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.5.1 Das Schicksal der in Deutschland geleiteten "Limiteds"

Unter dem Eindruck der gesellschaftsrechtlichen Rechtsprechung des EuGH (Überseering, EuGH vom 05.11.2002, C-208/00, IStR 2002, 809, u. a., s. Teil B Gesellschaftsrecht) nutzten zahlreiche Unternehmen die schnelle und mit nur nominellem Grundkapital im Company House in Bristol eintragungsfähige Möglichkeit der Gründung einer private limited company ("Limited") nach englische...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts

Rz. 31 Über die Herabsetzung des unpfändbaren Betrages entscheidet auf zwingenden Antrag des Gläubigers das Vollstreckungsgericht (Rpfleger, § 20 Nr. 17 RPflG). Der Antrag kann zugleich mit dem Pfändungsgesuch eingereicht werden. Der Schuldner ist in diesem Fall nicht anzuhören (§ 834 ZPO; OLG Koblenz, MDR 1975, 939; LG Bochum, Rpfleger 1997, 395; a. A. OLG Hamm, NJW 1973, 1...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.2 Gewerbesteuer-Schachtelvergünstigung, § 9 Nr. 7 bzw. Nr. 8 GewStG

Nach § 9 Nr. 7 Satz 1 HS 1 GewStG in der bis zum Erhebungszeitraum 2019 geltenden Fassung war bei der Ermittlung des für Gewerbesteuerzwecke maßgeblichen Gewerbeertrags die Summe des Gewinns (vgl. § 7 GewStG) und der Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) in Drittstaatenkonstellationen um Gewinne aus Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu kürzen, wenn der inländische G...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 3.2 Grenzüberschreitende Verschmelzung

Kapitalgesellschaften aus EU- und EWR-Mitgliedstaaten können auf Grundlage der europäischen Verschmelzungsrichtlinie (RL 2005/56/EG, zwischenzeitlich ersetzt durch die Gesellschaftsrichtlinie (RL (EU) 2017/1132) und der nationalen Umsetzungsgesetze grenzüberschreitend verschmolzen werden. In Deutschland erfolgte die Umsetzung mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlun...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.2.3 Deutsche Sichtweise: Europäische Gründungstheorie bzw. modifizierte Sitztheorie

In Deutschland gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen für das internationale Gesellschaftsrecht. Es beruht vielmehr auf Rechtsprechung. Historisch wurde die strenge Sitztheorie vertreten. Dies hatte für in Deutschland gegründete Kapitalgesellschaften zur Folge, dass diese ihren Verwaltungssitz nicht ins Ausland verlegen durften, weil sie dann aus deutscher Sicht...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.1.3 Einbringung/Anteilstausch in Personengesellschaft

In Großbritannien werden gewerbliche Unternehmen in aller Regel durch Kapitalgesellschaften geführt. Nach britischem Recht gegründete Personengesellschaften spielen in der Unternehmenspraxis eine geringere Rolle als in Deutschland. Bei Einbringungen in Personengesellschaften wäre eine britische Personengesellschaft nach dem Brexit persönlich nicht von vornherein als übernehme...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.1.1.2 Verschmelzungen und Spaltungen britischer Körperschaften nach dem Brexit

Nach dem Brexit bzw. dem Ablauf des Übergangszeitraums fallen Verschmelzungen und Spaltungen von Gesellschaften mit Sitz und Geschäftsleitung in Großbritannien nicht mehr unter das UmwStG. Für Verschmelzungen von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften in einem Drittstaat auf eine andere Körperschaft desselben ausländischen Staates sieht § 12 Abs. 2 KStG unter bestimmten...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Grunderwerbsteuerbefreiung im Falle der Ausgliederung zur Neugründung

Leitsatz Auch bei einer Neugründung einer Kapitalgesellschaft durch Ausgliederung eines Unternehmens bei einer natürlichen Person kann eine Grunderwerbsteuerbefreiung gewährt werden. Sachverhalt Streitig ist, ob bei Ausgliederung und Neugründung einer Gesellschaft bei der Grunderwerbsteuer eine Steuerbefreiung zu gewähren ist. Die alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführeri...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.4.1 Funktionsverlagerung

Der Austritt des VK aus EU und EWR hat Auswirkungen auf die Wertschöpfungsketten vieler Unternehmen, die zum Teil durch veränderte volkswirtschaftliche (z. B. Wechselkursschwankungen), zum Teil über veränderte regulatorische Rahmenbedingungen (insbesondere im Bereich des Warenverkehrs, zum Teil aber auch im Dienstleistungsverkehr) ausgelöst werden können und durch die gegenw...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.3 Lizenzgebühren

Grundsätzlich unterliegen Lizenzzahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine im VK ansässige Gesellschaft gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 Abs. 1 Nr. 2, 3, 6 oder 9 und § 50a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 EStG einem Steuerabzug inkl. Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 15,825 %. Solange es sich bei dem VK noch um einen Mitgliedstaat der EU handelte oder es als solcher zu behan...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 7 Checkliste für Limited mit Verwaltungssitz in Deutschland

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.2.1 Innerbritischer steuerbegünstigter Asset Deal

Anstelle der in Großbritannien lange rechtlich nicht möglichen und wenig praktizierten Verschmelzungen lässt das britische Konzernsteuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen, anders als beispielsweise die deutschen Regelungen zur Organschaft, die Übertragung von Anlagevermögen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften zu steuerlichen Buchwerten zu. Auch Antei...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 1.1 Einführung

Für gesellschaftsrechtliche Fragen ist auf EU-Ebene die im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in Art. 49 und 54 vereinbarte Niederlassungsfreiheit von maßgebender Bedeutung. Es handelt sich um eine der vier Grundfreiheiten. Die Niederlassungsfreiheit umfasst das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat nach den gleichen Bestimmungen, die dieser für sein...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 4 Gesetzesänderungen bei der Grunderwerbsteuer treten zum 01.07.2021 in Kraft

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 23.09.2019 (BT-Drs. 19 aus 13437) sollte gegen sog. Share Deals vorgegangen werden und die entsprechenden Grunderwerbsteuervorschriften verschärft werden. Das Gesetz sollte ursprünglich noch im Jahr 2019 verabschiedet werden und zum 01.01.2020 in Kraft treten. Dazu ist es nicht gekommen und im Jahr 2020 ist das Gesetzgebungsverfa...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 1.1 Zivilrechtlicher Hintergrund mit grunderwerbsteuerlichem Bezug

Das deutsche Grunderwerbsteuerrecht ist stark zivilrechtlich geprägt. Aus diesem Grund soll zunächst der grunderwerbsteuerlich bedeutsame zivilrechtliche Rahmen des Brexits zusammenfassend dargestellt werden. Die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 ff. AEUV) nach EU-Recht führte in Verbindung mit der europäischen Gründungstheorie bislang dazu, dass die private limited company by ...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 4.2 Ausblick

Der Brexit hat v. a. für britische Kapitalgesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland zu erheblichen Folgen geführt. Sie haben in Deutschland ihre Haftungsbeschränkung verloren und sind auch nicht mehr als solche partei- und prozessfähig. Das Austrittsabkommen aus dem Jahr 2019 hatte diese Folgen bis zum Ablauf des Übergangszeitraums (31.12.2020) hinausgeschoben. Das H...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 1.2 Geregelter Brexit/Übergangszeitraum

Der deutsche Gesetzgeber hat zum 27.03.2019 ein Gesetz erlassen [Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – Brexit-ÜG) vom 27.03.2019, BGBl I 2019, 402], nach dem im Bundesrecht vorbehaltlich gewisser Ausnahmen das VK übergangsweise weiterhin als Mitgliedsta...mehr

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Teil D Grunderwerbsteuer / 5.3 Die Anwendung von § 6a GrEStG nach dem Brexit

Hat der Gesetzgeber Vorkehrungen für bereits vor dem Vollzug des Brexits steuerfrei gestellte Umstrukturierungen im Konzern getroffen, stellt sich mit Blick auf die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel die Frage, ob § 6a GrEStG zukünftig in grenzüberschreitenden Umstrukturierungen mit dem VK weitgehend ausgeschlossen sein wird. Die Steuervergünstigung setzt einen steuerbaren...mehr

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Teil B Gesellschaftsrecht / 5 Checkliste

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Spenden/Sponsoring / 11.3 Steuerliche Behandlung der Leistungen beim Sponsor

Rz. 175 Die im Zusammenhang mit dem Sponsoring gemachten Aufwendungen können sein: Betriebsausgaben i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG, Spenden, die unter den Voraussetzungen von § 10 b EStG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG abgezogen werden dürfen, nicht abziehbare Kosten der Lebensführung, § 12 Nr. 1 EStG, bei Kapitalgesellschaften verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA). Rz. 176 Di...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.3 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 129 Anders als § 20 Abs. 1 UmwStG gehört auch die 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zu den Teilbetrieben. Anteile an anderen Körperschaften bilden keinen Teilbetrieb, auch wenn die Beteiligung 100 % beträgt. Anteile an ausl. Körperschaften sind dann ein Teilbetrieb, wenn die Beteiligung 100 % beträgt und die ausl. Körperschaft nach ihrer Struktur einer deut...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5 Mitunternehmeranteile und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

4.3.3.5.1 Allgemeines Rz. 124 Nach § 15 Abs. 1 S. 3 UmwStG stellen auch Mitunternehmeranteile und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Teilbetriebe dar (sog. "fiktiver Teilbetrieb"). Dies gilt sowohl für die übergehenden Teilbetriebe als auch für den verbleibenden Teilbetrieb bei der Abspaltung. Nach Ansicht der Finanzverwaltung muss der Mitunternehmeranteil bzw. d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.3.1 Begriff der "Veräußerung" i. S. d. Abs. 2 S. 2–4

Rz. 167 Den Tatbeständen der S. 2–4 ist gemeinsam, dass eine "Veräußerung" vorliegen muss. Durch die Spaltung muss entweder die Veräußerung vollzogen werden (Rz. 186ff.), oder die Spaltung muss die Voraussetzungen für eine Veräußerung schaffen (Rz. 196ff.). Da der Tatbestand der "Schaffung der Voraussetzungen" zu unbestimmt ist, wird er durch Abs. 2 S. 4 konkretisiert (Rz. 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 124 Nach § 15 Abs. 1 S. 3 UmwStG stellen auch Mitunternehmeranteile und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften Teilbetriebe dar (sog. "fiktiver Teilbetrieb"). Dies gilt sowohl für die übergehenden Teilbetriebe als auch für den verbleibenden Teilbetrieb bei der Abspaltung. Nach Ansicht der Finanzverwaltung muss der Mitunternehmeranteil bzw. die 100 %ige Beteiligu...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.3 Erwerb oder Aufstockung des fiktiven Teilbetriebs

Rz. 148 Schädlich sind nur der Erwerb und die Erhöhung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, also Einbringungsfälle. Nicht schädlich ist der entgeltliche Erwerb oder Hinzuerwerb eines Mitunternehmeranteils oder einer Kapitalbeteiligung von einem Dritten gegen einen Kaufpreis in Geld; ebenfalls unschädlich ist der unentgeltliche Erwerb, z. B. durch Erbfall....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.1 Allgemeines

Rz. 142 Die Voraussetzung, dass die übertragenen und, bei der Abspaltung, die zurückbehaltenen Vermögensgegenstände einen Teilbetrieb bilden müssen, könnte durch Ausnutzen der Bestimmung, dass Beteiligungen an Personengesellschaften und 100 %ige Beteiligungen an Kapitalgesellschaften immer einen Teilbetrieb bilden, leicht umgangen werden. Es wäre möglich, im Vorfeld einer Sp...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.6 Rechtsfolge bei schädlichem Erwerb bzw. schädlicher Aufstockung

Rz. 156 Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Erwerbs- und Aufstockungsverbot ist, dass die Spaltung nicht steuerneutral durchgeführt werden kann, sondern bei der übertragenden Körperschaft zum Ansatz der gemeinen Werte führt. Die Rechtsfolge ist jedoch auf die Nichtanwendung des § 11 Abs. 2 UmwStG und damit auf die Gewinnverwirklichung bei dem übertragenden Rechtsträger bes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.2 Vermögensübertragung

Rz. 47 Die Spaltungsvorschriften in § 15 UmwStG sind auch auf die spaltungsähnliche Vermögensübertragung anzuwenden. Vermögensübertragung nach den §§ 174ff. UmwG ist die Übertragung (i) des Vermögens einer Kapitalgesellschaft auf eine Gebietskörperschaft oder (ii) von Vermögen zwischen Versicherungs-AGs, VVaG und öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen.[1] Die Vermög...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.5.4 Veräußerung durch die Spaltung (§ 15 Abs. 2 S. 2 UmwStG)

Rz. 186 Nach Abs. 2 S. 2 darf durch die Spaltung keine "Veräußerung" an außenstehende Personen vollzogen werden. Dahinter steht die Überlegung, dass eine Spaltung ohne ausreichenden wirtschaftlichen Grund vollzogen wird, um allein eine steuerpflichtige Veräußerung zu vermeiden.[1] Aus steuerlichen Motiven wird eine unangemessene Gestaltung gewählt, für die keine wirtschaftli...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.4.4 Ausnahme für Einlage eines Teilbetriebs

Rz. 153 Unschädlich ist es, wenn die eingelegten Wirtschaftsgüter selbst einen Teilbetrieb bilden. Durch die Einlage eines Teilbetriebs kann also ein Mitunternehmeranteil und eine Kapitalbeteiligung steuerlich unschädlich "aufgestockt oder erworben" werden. Der Begriff des Teilbetriebs ist insoweit der gleiche wie in Rz. 83ff. Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen sowie...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.1.1 Begriff und Arten der Spaltung

Rz. 14 Die handelsrechtlichen Grundlagen der Spaltung enthalten die §§ 123ff. UmwG. Die Spaltung kann danach in Form einer Aufspaltung ("split-up"), einer Abspaltung ("spin-off") oder einer Ausgliederung ("hive-down") erfolgen. Rz. 15 Unter der Aufspaltung eines Rechtsträgers ist gem. § 123 Abs. 1 UmwG die Übertragung der Vermögensteile dieses Rechtsträgers (übertragender Rec...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.2 "Neutrale"Wirtschaftsgüter

Rz. 100 Wirtschaftsgüter, die weder zu den funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Teilbetriebs gehören noch nach wirtschaftlichen Zusammenhängen zugeordnet werden können ("neutrale Wirtschaftsgüter"), können als gewillkürtes Betriebsvermögen beliebig einem Teilbetrieb zugeordnet werden und schließen dann die Steuerneutralität nicht aus.[1] Das ergibt sich aus Art. ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3 Anwendungsbereich des § 15 UmwStG

Rz. 48 § 15 UmwStG enthält die steuerlichen Regelungen für die Spaltung (Aufspaltung und Abspaltung) und für die spaltungsähnliche Vermögensübertragung. Nicht unter diese Regelung fällt sowohl bei der Spaltung als auch bei der Vermögensübertragung die Ausgliederung, die als Einbringung nach §§ 20ff. UmwStG zu behandeln ist, § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 Nr. 2 UmwStG. Teilbetriebe ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.3.3.2.6 Gestaltungshinweise

Rz. 113b Liegen spaltungshindernde Wirtschaftsgüter vor, setzt die Steuerneutralität voraus, dass diese Spaltungshindernisse vor dem steuerlichen Wirkungszeitpunkt der Spaltung beseitigt werden, ohne dadurch die Eigenschaft als Teilbetrieb zu verlieren. Kann ein spaltungshinderndes Wirtschaftsgut nicht real oder, bei Grundstücken, nach Bruchteilen geteilt werden, bietet es s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.4.3.2 Verlustvortrag, Zinsvortrag und EBITDA-Vortrag (§ 15 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 258 Anders als nach dem UmwStG 1995 geht der Verlustvortrag in keinem Fall mehr auf die übernehmende Körperschaft über. Ebenso wie bei der Verschmelzung[1] erlischt der Verlustvortrag bei der Aufspaltung komplett (§ 15 Abs. 1 S. 1, § 12 Abs. 2 Hs. 2, § 4 Abs. 2 UmwStG). Bei der Abspaltung vermindert sich der Verlustvortrag im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehende...mehr