Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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AGKompakt 6/2012, Erhöhung ... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des SG ist zutreffend. Der gegenteiligen Auffassung des LSG Baden-Württemberg (AGS 2009, 73 = RVGreport 2010, 145) hat bereits das BSG (AGS 2012, 69 = NJW 2012, 877; AGS 2010, 373 = ASR 2010, 179 = zfs 2010, 463 = JurBüro 2010, 525 = NJW 2010, 3533 = RVGreport 2010, 258 = NZS 2010, 586) eine ausdrückliche Absage erteilt. Derzeit gelten also bei mehreren Auftr...mehr

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AGS 5/2012, Erst anrechnen,... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat folgt der Auffassung, wonach bei Zusammentreffen einer gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV vorzunehmenden Anrechnung mit der nach § 15 Abs. 3 RVG gebotenen Abgleichung zunächst die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu erfolgen hat und erst hiernach festzustellen ist, ob die Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG eingreift ("Erst anrechnen, dann kürzen"):...mehr

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AGS 5/2012, Erst anrechnen,... / 1 Sachverhalt

Die Rechtsanwältin hatte die Antragstellerin in einem vor dem FamG geführten Scheidungsverfahren – Verfahrenswert einschließlich Versorgungsausgleich 39.030,00 EUR – vertreten. Der Antragstellerin war Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden. Im Termin haben die Beteiligten sich hinsichtlich rechtshängiger Ansprüche in Höhe von 31.380,00 EUR und weiterer Ansprüche in Höhe von ...mehr

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AGS 5/2012, Erst anrechnen,... / Leitsatz

Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenze des § 15 Abs. 3 RVG vorzunehmen (erst anrechnen, dann kürzen); dies gilt unabhängig davon, ob die vorgericht...mehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / IV. Nr. 1008 VV

Nr. 1008 VV erhält eine neue Anm. Abs. 4: Hinweismehr

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AGS 4/2012, Ausblick auf da... / 4. Keine eigene Gebührenbestimmung nach § 14 Abs. 1 RVG

Um Streitigkeiten über die angemessene Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr zu vermeiden, ist dazu in Anm. zu Nr. 1005 VV und Anm. Abs. 1 zu Nr. 1006 VV vorgesehen, die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr nicht nur an den Rahmen der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr anzubinden, sondern darüber hinaus auch an die im konkreten Einzelfall gem. § 14 Abs. 1 RVG bestim...mehr

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Erste-Klasse-Bahnfahrt: Entfernungspauschale darf auf 4.500 EUR begrenzt werden

Leitsatz Eine Jahreskarte für Erste-Klasse-Bahnfahrten, philosophische Literatur und Aufwendungen für "Nichtfahrten" - die Liste der Werbungskosten eines bayerischen Steuerbeamten war lang und exotisch. Das FG Nürnberg setzte sich mit diesem Kostenkatalog auseinander und entschied unter anderem, dass die abziehbaren Kosten für die Bahnkarte auf 4.500 EUR gedeckelt werden müs...mehr

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AGS 10/2009, Erhöhung der in Nr. 2400 VV bestimmten Kappungsgrenze bei mehreren Auftraggebern

SGB X § 63; RVG §§ 3, 14, 7; RVG VV Nrn. 1008, 2400 Leitsatz Unter den Voraussetzungen der Nr. 1008 VV erhöht sich auch die in Nr. 2400 VV bestimmte Kappungsgrenze. SG Karlsruhe, Urt. v. 28.7.2009 – S 15 AS 1493/08 1 Aus den Gründen Die Klage ist zulässig und begründet. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Beklagten vom 8.2.2008 ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren R...mehr

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AGS 10/2009, Erhöhung der i... / 1 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und begründet. Der Kostenfestsetzungsbescheid der Beklagten vom 8.2.2008 ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren Rechten. Die Kläger haben einen Anspruch auf Erstattung ihrer im Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid der Beklagten vom 9.7.2007 entstandenen Kosten in der von ihnen beantragten Höhe von 395,08 EUR. Soweit ein Widerspruch erfolg...mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / 2 Aus den Gründen

Das SG hat die Klage zu Recht abgewiesen, denn die Kläger sind durch die angefochtenen Bescheide nicht in ihren Rechten verletzt. Die Kläger haben keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten für das Vorverfahren unter Berücksichtigung einer Erhöhungsgebühr. Der Senat schließt sich nach eigener Überprüfung der Sach- und Rechtslage den überzeugenden Ausführungen des SG an und ...mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Kosten für ein sog. isoliertes Vorverfahren unter Berücksichtigung der Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV zu erstatten hat. Die Kläger beziehen seit Januar 2006 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II). Am 10.8.2006 beantragten sie die Kostenzusage für eine andere Wohnung, wo...mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / Leitsatz

Die in Nr. 2400 VV bestimmte Kappungsgrenze erhöht sich bei der Vertretung mehrerer Auftraggeber nur dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dadurch umfangreich oder schwierig wird. Von Nr. 1008 VV bleibt die Kappungsgrenze unberührt. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 22.10.2008 – L 3 AS 2648/08mehr

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AGS 04/2011, Erst anrechnen... / 1 Sachverhalt

Im Berufungsverfahren des OLG hatten die Parteien über Trennungsunterhalt gestritten. Der Streitwert des Verfahrens betrug 13.478,00 EUR. Das Verfahren wurde im Termin durch Vergleich erledigt, in dem auch bisher nicht rechtshängige Ansprüche erledigt wurden. Der Mehrwert des Vergleichs betrug 28.510,00 EUR. Die Beklagtenvertreterin hatte den Beklagten bereits vor dem Berufun...mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / 3 Anmerkung

Dass die Entscheidung des LSG unzutreffend ist, lässt sich an Hand eines einfachen Beispiels beweisen: Der Anwalt vertritt in einer Angelegenheit, in der sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, vier Auftraggeber. Damit beläuft sich bereits die Mindestgebühr der Nr. 2300 VV auf (0,5 + 0,3 + 0,3 + 0,3 =) 1,4. Nun kann es aber schlechterdings sein, dass die Schwellen...mehr

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zfs 07/2009, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung hat grundsätzliche Bedeutung I. Berücksichtigung des Haftungsrisikos bei der Gebührenbestimmung Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt der Rechtsanwalt bei Rahmengebühren die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung der dort nicht abschließend aufgeführten Umstände nach billigem Ermessen. In erster Linie sind dies Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätig...mehr

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AGS 10/2009, Erhöhung der i... / Leitsatz

Unter den Voraussetzungen der Nr. 1008 VV erhöht sich auch die in Nr. 2400 VV bestimmte Kappungsgrenze. SG Karlsruhe, Urt. v. 28.7.2009 – S 15 AS 1493/08mehr

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zfs 05/2009, Anwaltskosten ... / 3 Anmerkung

Das amtsgerichtliche Urteil, das rechtskräftig geworden ist, gibt Anlass zu verschiedenen weder vom Gericht noch von den Parteien des Rechtsstreits erörterten Problemen. I. Freistellung oder Zahlung Die Klägerin hatte von der beklagten Haftpflichtversicherung Freistellung von den Honoraransprüchen ihrer Prozessbevollmächtigten begehrt, weil sie deren Honorarforderung offensich...mehr

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AGS 02/2011, Angemessenheit... / 2 Anmerkung

Obgleich das Urteil des AG recht knapp, aber gleichwohl hervorragend begründet ist, verdient es eine Anmerkung. Es verdient eine Anmerkung, weil es durchaus eine Seltenheit geworden ist, dass sich Gerichte dem alten Grundsatz "pacta sunt servanda" verbunden fühlen, insbesondere wenn es um Honoraransprüche von Rechtsanwälten geht. Das Urteil verdient eine Anmerkung, weil die F...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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AGS 11/2011, Kein Toleranzb... / 4 Anmerkung 1

Das OLG Koblenz darf nicht sterben! Es gibt sicherlich eine ganze Reihe von guten und kaum zu widerlegenden Gründen, für die Existenz des gefährdeten OLG Koblenz einzutreten. Mit der Entscheidung v. 5.9.2011 hat dieses Gericht, dessen Rspr. zum Gebührenrecht durchaus differenzierend zu beurteilen ist,[2] einen Beweis dafür geliefert, dass an diesem OLG auf jeden Fall festzuhal...mehr

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zfs 02/2009, Julia Bettina Onderka, Anwaltsgebühren in Verkehrssachen

2. Aufl. 2009, 238 S., 36 EUR, Deutscher AnwaltVerlag Nur zwei Jahre nach Erscheinen der Erstauflage wurde die Neuauflage erforderlich. Hierbei hat die Autorin eine Vielzahl von Änderungen im Anwaltsgebührenrecht, aber auch auf anderen Rechtsgebieten, wie bei den versicherungsrechtlichen Regelungen, etwa die Neufassung des VVG oder die AKB 2008, berücksichtigt. Im Rahmen der a...mehr

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AGS 03/2011, Geschäftsgebüh... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zu begrüßen und zu kritisieren. Sie ist zu begrüßen, weil sie zutreffend und hervorragend begründet darstellt, dass der Rechtsanwalt, der – vermeintlich – nur in der Zwangsvollstreckung tätig wird, sich nicht immer mit einer Vergütung nach Nr. 3309 VV bescheiden muss. Es ist auch bei der Abwehr von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vielmehr genau hinzusehen.mehr

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AGS 11/2011, Kein Toleranzb... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung ist teilweise begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagten gem. § 7 StVG einen Anspruch auf Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 546,68 EUR. Der Kläger ist aktivlegitimiert. Die Rechtsschutzversicherung des Klägers hat die außergerichtlichen Anwaltskosten an die Prozessbevollmächtigten des Klägers gezahlt. Die von der Versicherung übernommenen Kos...mehr

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AGS 02/2011, Angemessenheit... / 1 Aus den Gründen

Die Klage ist nicht begründet. Der Beklagte ist nicht verpflichtet, der Klägerin die von ihr geleisteten Honorare zurückzuerstatten. … Die Vergütungsvereinbarung ist – auch was den vereinbarten Stundensatz von 120,00 EUR/Stunde betrifft – nicht zu beanstanden. In dieser Bewertung folgt das Gericht dem Gutachten der Rechtsanwaltskammer Sachsen. Die Kammer führt aus, dass hinsic...mehr

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AGS 06/2009, Vergütungsvere... / 3 Anmerkung

Steine statt Brot oder: Der Gerichtssaal wird zum Spielkasino Rechtsanwälte und ihre Mandanten sind wahrlich nicht zu beneiden. Zwar mag es schon in der Vergangenheit schwierig gewesen sein, die von den Mandanten – nachvollziehbar – gewünschten Rechtsprognosen einigermaßen sicher abzugeben. Was wir in der Rspr. in den letzten Jahren allerdings erleben, macht Voraussagen fast ...mehr

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AGS 03/2011, Anwaltsgebühre... / b) Bestimmung der Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr ist im konkreten Einzelfall gem. § 14 Abs. 1 RVG aus dem Rahmen der Nr. 2300 VV (0,5 bis 2,5) zu bestimmen. Eine Gebühr von mehr als 1,3 darf nur gefordert werden, wenn die Angelegenheit umfangreich oder schwierig war (Anm. zu Nr. 2300 VV). In vergaberechtlichen Angelegenheiten dürfte die Überschreitung der Schwellengebühr verhältnismäßig häufig vorkommen...mehr

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AGS 03/2009, Mitwirkung an ... / 2 Anmerkung

Während der Gesetzgeber auf der einen Seite gerne wegen unpraktikabler Vorschriften oder gesetzgeberischer Versäumnisse kritisiert wird, haben die Gerichte auf der anderen Seite manchmal auch Mühe, eine gesetzgeberische Wohltat als solche anzunehmen. Dies zeigt die hier vom BGH aufgehobene Entscheidung des Berufungsgerichts, das die Voraussetzungen der Einigungsgebühr zu eng...mehr

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Bemessung von Freibeträgen bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe; Bindung der Gerichte an die Durchführungsbestimmungen zum Sozialhilferecht bei der Bedürftigkeitsprüfung

Leitsatz Das OLG Dresden hat sich in dieser Entscheidung mit der Bemessung von Freibeträgen bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auseinandergesetzt und hierbei auf eine großzügige Einzelfallprüfung abgestellt. Sachverhalt Das AG hatte dem Beschwerdeführer für das Scheidungsverfahren zunächst ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt. Nach Beendigung des Scheidungsverfa...mehr

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AGS 02/2010, Erhöhung der S... / Aus den Gründen

Die vorgenommene Erhöhung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV um 120 Prozent ist nicht zu beanstanden. a) Für die Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Kläger im Widerspruchsverfahren ist eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV entstanden. Nach dieser Regelung beträgt der Betragsrahmen für die Geschäftsgebühr 40,00 EUR bis 520,00 EUR. Mindest- und Höchstbetrag der Betragsr...mehr

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AGS 08/2010, Erhöhung des S... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte die Kosten für ein isoliertes Vorverfahren unter Berücksichtigung einer Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV zu erstatten hat. Die Kläger, die 1974 geborene Klägerin zu 1) und ihr 2005 geborener Sohn, der Kläger zu 2), beziehen seit Januar 2006 Leistungen nach dem SGB II. Im August beantragten sie eine Kostenzusicherung für eine ...mehr

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AGS 02/2010, Erhöhung der S... / Sachverhalt

Die Kläger zu 1) und 2) verlangen von der Beklagten Erstattung der Kosten eines von den Klägern zu 1) bis 5) geführten Widerspruchsverfahrens gegen die Beklagte. Nachdem die Beklagte dem Widerspruch der Kläger abgeholfen hatte, meldeten die Kläger die ihnen von der Beklagten zu erstattenden Kosten an. Dabei machten sie eine Geschäftsgebühr (Nr. 2400 VV) mit 120prozentiger Er...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im ... / X. Unverschuldeter Vermögensverlust nach Zustellung des Scheidungsantrages

Streitig ist, ob ein unverschuldeter Vermögensverlust nach dem Stichtag – z.B. durch die Wirtschaftskrise – eine andere Beurteilung rechtfertigt. Der AK 16 des 18. Deutschen Familiengerichtstages hat folgenden Beschluss gefasst: Änderungen im Vermögensbestand nach dem Stichtag des § 1384 BGB bleiben nach dem System des Gesetzes auch dann unberücksichtigt, wenn sie nicht auf un...mehr

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AGS 06/2010, Unangemessene ... / Anmerkung

Wie es Euch gefällt (Shakespeare, Uraufführung 1599) Sie kommt gewichtig daher, diese auch wahrhaft wichtige Entscheidung des IX. Senats des BGH, gewichtig vom Umfang, aber ebenso gewichtig auch vom Inhalt. Und wie erste Kommentare erkennen lassen, gilt gleichwohl auch hier: Der Vorhang fällt und viele Fragen bleiben offen. Ganz besonders pointiert stellt Luehrig im Anwaltsbla...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Anfangsvermögen

Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass das noch geltende Recht durch Ignorierung von Tilgungsgewinnen das wirtschaftliche Ergebnis der Ehe nicht immer treffend abbildet. Dieser Gesichtspunkt hat seit der Einführung des Zugewinnausgleichs erheblich an Bedeutung gewonnen, weil heute erheblich öfter als früher ein Ehegatte Schulden mit in die Ehe bringt. Durch die Streichung de...mehr

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AGS 03/2010, Unwirksamkeit ... / Aus den Gründen

Der noch nicht rechtskräftig entschiedene Teil des Rechtsmittels (Strafverteidigerhonorar) ist teilweise begründet. Der Beklagte schuldet dem Kläger insoweit nur noch 9.170,94 EUR nebst Zinsen. II. Der Auffassung des Klägers, die Überprüfung der Honorarvereinbarung sei dem Senat aufgrund des Revisionsurteils v. 19.5.2009 generell entzogen, ist nicht zu folgen. Denn dieses Ur...mehr

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FF 01/2010, Die Änderungen ... / Endvermögen

Schulden werden auch im Endvermögen berücksichtigt (§ 1375 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dies ist die notwendige Konsequenz der Berücksichtigung im Anfangsvermögen, da, wenn eine wirtschaftliche Betrachtung erfolgen soll, dies zu beiden Stichtagen geschehen muss. Der durch Schuldentilgung erwirtschaftete Zugewinn ist somit (trotz § 1378 BGB) auch in Fällen relevant, wo das Endvermögen...mehr

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zfs 07/2010, Probleme bei d... / e) Reparatur, Ersatz der Reparaturkosten oder Zahlung einer Wertminderung

Die sich aus einer nicht vertragsgemäßen Beschaffenheit ergebenden Rechtsfolgen sind von Fall zu Fall unterschiedlich geregelt. Es gibt Leasingverträge, deren AGB vorsehen, dass der Leasingnehmer entweder den vereinbarten Zustand herzustellen oder die Kosten dafür zu übernehmen hat. Am häufigsten anzutreffen sind Regelungen, denen zufolge der Leasingnehmer eine Zahlung in Höh...mehr

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AGS 03/2010, Gesetzlicher R... / Aus den Gründen

I. Die weitere Beschwerde ist zulässig. Sie betrifft die Festsetzung einer nach § 55 RVG zu gewährenden Anwaltsvergütung, richtet sich gegen eine landgerichtliche Beschwerdeentscheidung und wurde in den Gründen des angefochtenen Beschlusses wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage ausdrücklich zugelassen. Die weitere Beschwerde ist somit statthaft (§ 56 Abs. 2 S. 1...mehr

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Mieterhöhung bei irriger Annahme einer Mietpreisbindung

Leitsatz Erfüllt eine Mietwohnung nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für preisgebundenen Wohnraum, so ist die vertragliche Vereinbarung der Wohnungspreisbindung mit der Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete nach § 557 Abs. 4, § 558 Abs. 6 BGB unwirksam. Eine Vereinbarung der Kostenmiete ist nur wirksam, wenn die Einhaltung der Kostenmiete d...mehr

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Zur Verfassungsmäßigkeit der Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte

Leitsatz § 32c EStG i.d.F. des StandOG vom 13.9.1993 (BGBl I 1993, 1569) – § 32c EStG a.F. – war mit dem GG vereinbar, soweit die Tarifbegrenzung nach näherer Maßgabe des § 32c Abs. 2 EStG a.F. nur für gewerbliche Einkünfte gewährt wurde, die beim Bezieher selbst der GewSt. unterlegen haben, und die Tarifbegrenzung des § 32c EStG a.F. für gewerbliche Einkünfte insoweit ausge...mehr

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Mieterhöhung

Leitsatz Höhere Kapitalkosten bei Kappungsgrenze beachtlich Fakten: Die Parteien streiten, ob die Kostenmieterhöhung in die Berechnung der Kappungsgrenze einzubeziehen ist. Nachdem ein öffentlicher Zinszuschuss der preisgebundenen Wohnung infolge planmäßiger Tilgung eines Darlehens entfallen war, erhöhte der Vermieter 2000 die Miete wegen gestiegener Kapitalkosten. Nachfolgen...mehr

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Zur Berechnung der Kappungsgrenze bei Teilinklusivmiete

Leitsatz Bei der Berechnung der Kappungsgrenze bei einer Teilinklusivmiete ist nicht die Nettomiete zugrunde zu legen. Fakten: Der Mietvertrag sieht eine Miete von 800 DM inkl. der Nebenkosten mit Ausnahme der Heizkosten vor, für die monatlich 100 DM zusätzlich zu leisten sind. Der Vermieter begehrt vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung der Miete und legt bei der Berechnung ...mehr

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Mieterhöhung nach § 2 MHG bei unwirksamer Staffelmietvereinbarung

Leitsatz 1. Eine unwirksame Staffelmietvereinbarung in einem Wohnungsmietvertrag schließt nur ausnahmsweise eine Mieterhöhung gemäß § 2 MHG aus. 2. Der Mieter kann auch teilweise einer Mieterhöhung gemäß § 2 MHG zustimmen. In diesem Fall kann der Vermieter sein Zustimmungsverlangen auf den verbleibenden Rest der begehrten Mieterhöhung beschränken. 3. Hat der Mieter die aufgrun...mehr

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Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen aus verschiedenen Gründen

Leitsatz Bei der Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG bleiben Mieterhöhungen nach §§ 3-5 MHG, die innerhalb des in § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG genannten Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt sind, außer Betracht. Dagegen sind Erhöhungen nach den §§ 3- 5 MHG, die länger als drei Jahre zurückliegen, bei der Berechnung der Kappungsgrenze aus dem Ausgangsmietzins nicht herau...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / 2. Von 20 % auf 15 % abgesenkte Kappungsgrenze gem. § 558 Abs. 3 BGB

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ZAP 5/2023, Fallstricke bei... / 2. Geltungsbereich der Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze gilt auch für das vereinfachte Verfahren nach § 559c BGB und für alle Modernisierungsankündigungen nach § 555c Abs. 1 S. 1 BGB, die dem Mieter bis spätestens 31.12.2018 zugegangen sind (BGH, Urt. v. 18.3.2021 – VIII ZR 305/19, NZM 2021, 463). Fehlt es an einer (ordnungsgemäßen) Ankündigung durch den Vermieter, kommt es auf den Zugang der Mieterhöhungserklä...mehr

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ZAP 23/2019, Mietpreisbrems... / 1. Kappungsgrenze

Fast 12 Jahre kannte das Miethöherecht für den preisfreien Wohnungsbau keine Kappungsgrenze. Erst ab dem 1. Januar 1983 hat der Gesetzgeber diese weitere Grenze für die Mieterhöhung eingeführt. Dies geschah in unmittelbarem Zusammenhang mit der damals zugleich erfolgten Neufassung des Begriffs der ortsüblichen Vergleichsmiete. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die ortsübliche V...mehr

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ZAP 24/2022, Fallstricke be... / VII. Die Pflicht zur Einhaltung der Kappungsgrenze

Zentrales Instrument einer verzögerten Mietzinsanpassung in Ballungsräumen mit konstant hohem Anstieg der Marktmieten ist die in § 558 Abs. 3 BGB enthaltene sog. Kappungsgrenze von 20 % bzw. von 15 % in Gebieten mit knapper Wohnraumversorgung, sofern die zuständigen Landesregierungen entsprechende Rechtsverordnungen erlassen haben. Derzeit gilt die 15%-Grenze in ca. 300 Geme...mehr

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ZAP 24/2022, Fallstricke be... / 2. Die Berechnung der Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze bedeutet, dass der Vermieter innerhalb des Dreijahreszeitraums die Ausgangsmiete um maximal 20 % bzw. 15 % erhöhen darf, wobei ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Mieterhöhungsverlangens zurückzurechnen ist. Soll eine Mieterhöhung also zum 1.9.2022 wirksam werden, ist die am 1.9.2019 vertraglich geschuldete Miete maßgeblich. Relevant ist immer die nach...mehr

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ZAP 18/2019, Rechtsprechung... / 2. Berechnung der Kappungsgrenze bei Flächenabweichungen

Die Ermittlung von Flächenabweichngen setzt nicht nur das rein tatsächliche Vermessen der Wohnung voraus, sondern auch die Entscheidung, welche Berechnungsvorschrift in Ansatz gebracht wird. Diese unterscheiden sich vor allem danach, wie bestimmte Grundflächen auf die Wohnfläche angerechnet werden, z.B. Balkone. Der Begriff der "Wohnfläche" ist dabei im Wohnraummietrecht auc...mehr