Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) Leistungsfreiheit

Rz. 66 Die Folge der Leistungsfreiheit knüpft entsprechend dem neuen Sanktionensystem des VVG (Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips) an das Verschuldensmaß des Versicherungsnehmers an:mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / b) Erforderlichkeit eines Mietwagens (Kilometerleistung)

Rz. 123 Keinen Mietwagen darf der Geschädigte in Anspruch nehmen, der vorhersehbar einen nur geringen Fahrbedarf hat (BGHZ 45, 219; OLG Hamm NZV 1995, 356; DAR 2001, 458; OLG Hamm NZV 2018, 381; LG Wuppertal NJW 2012, 1971). In manchen Fällen stellt sich heraus, dass die Benutzung eines Taxis statt eines Mietwagens günstiger ist. Rz. 124 Die Rechtsprechung hat hierzu eine 20-...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Rz. 81 Grundsätzlich hängt das Vorliegen einer Obliegenheitsverletzung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort von der Strafbarkeit gem. § 142 StGB ab. Danach besteht auch bei eindeutiger Haftungslage eine Wartepflicht, z.B. bei einem Unfall mit einem parkenden Fahrzeug (BGH VersR 2000, 222), da sich das Aufklärungsinteresse des Versicherers auch auf das Vorliegen der Vor...mehr

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§ 8 Sonstige materielle Sch... / 1. Nutzungswille

Rz. 50 Der Geschädigte muss den tatsächlichen Willen haben, ein Fahrzeug zu nutzen. Ein solcher Wille ist nach der Lebenserfahrung bis zum Beweis des Gegenteils durch den Schädiger zu unterstellen (OLG Celle VersR 1973, 717; OLG Düsseldorf DAR 2006, 269). Rz. 51 Einen solchen vor dem Unfall vorhandenen Willen kann der Geschädigte jedoch z.B. unfallbedingt ("… habe seitdem Ang...mehr

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§ 1 Beginn eines Verkehrsre... / 9. Hinweise an Mandanten

Rz. 239 Der Mandant ist darauf hinzuweisen, dass er einen von ihm auszuwählenden öffentlich bestellten, vereidigten und vor allem unabhängigen Sachverständigen beauftragen kann und dies auch dann, wenn der Versicherer des Gegners bereits eine Begutachtung durch einen (ggf. hauseigenen) Sachverständigen durchgeführt hat (OLG Karlsruhe NJW 1968, 1333; KG DAR 1971, 295). Rz. 24...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Unterhaltsbeitrag – vermehrte Bedürfnisse

Rz. 450 Die Haushaltsführung einschließlich Kindererziehung stellt eine eigene Erwerbstätigkeit dar. Sie wird als wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft für den Familienunterhalt, also als gleichwertige Unterhaltsleistung erbracht. Die Behinderung bei der Hausarbeit findet aber auch bei der Führungs- bzw. Leitungsaufgabe des Verpflichteten statt. Es genügen all...mehr

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§ 7 Materielle Schadensposi... / (2) Verbringungskosten

Rz. 142 Das gilt ebenso für die im Gutachten enthaltenen und als solche gesondert ausgewiesenen Verbringungskosten zum Lackierer. Auch wenn keine Reparatur durchgeführt worden ist, sind diese – entgegen anders lautender Behauptungen der Versicherer – nicht abzuziehen (OLG Hamm MittBl 1998, 58; OLG Düsseldorf VersR 2002, 208 = NZV 2002, 87; OLG München v. 28.2.2014 – 10 U 387...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 3 Betriebliche Versorgungsrente

Für eine betriebliche Versorgungsrente – diese verstanden als Gegensatz zu einer privaten Versorgungsrente i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG – ist kennzeichnend, dass ihr Rechtsgrund überwiegend durch das betrieblich veranlasste Bestreben (z. B. Fürsorgeleistungen an einen früher im Unternehmen tätigen Gesellschafter oder Rücksichtnahme auf geschäftliches Ansehen des Betriebs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.2.1.5 Fondsbeteiligungen

Rz. 18a Bei Beteiligung an einer Gesellschaft oder Gemeinschaft aufgrund eines vorgefertigten Konzepts kann es als Indiz für die Modellhaftigkeit auch angesehen werden, dass der Anleger vorrangig eine kapitalmäßige Beteiligung ohne Interesse an einem Einfluss an der Geschäftsführung anstrebt. Bei geschlossenen Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft, die ihren Anl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5 Gesonderte Feststellung des nicht ausgleichsfähigen Verlusts

Rz. 31 Nach § 15b Abs. 4 EStG ist der nicht ausgleichsfähige Verlust jährlich gesondert festzustellen, dabei ist von dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres auszugehen. Der Feststellungsbescheid kann nur insoweit angegriffen werden, als der verrechenbare Verlust sich gegenüber dem verrechenbaren Verlust des Vorjahres verändert (§ 15b Abs. 4 S. 2, 3 EStG). Die Regelung entsp...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Ladungsfrist bei Terminverlegung – Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz 1. Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. 2. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH ‐‐ abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehm...mehr

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Wegfall der Unternehmensidentität: abgekürzter Erhebungszeitraum, Identität von "bisherigem" und "neuem" Betrieb

Leitsatz 1. Fällt die Unternehmensidentität und damit die sachliche Gewerbesteuerpflicht während des Kalenderjahrs weg, ist der Gewerbesteuermessbetrag für einen abgekürzten Erhebungszeitraum festzusetzen. 2. Ob der bisherige Gewerbebetrieb eingestellt und (ggf.) ein neuer Gewerbebetrieb in Gang gesetzt wird, bestimmt sich danach, ob der "bisherige" und der "neue" Betrieb bei...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 4. Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit

Rz. 90 Die Feststellungen eines Notars in der Urkunde gem. § 28 BeurkG über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit erbringen zwar nicht den Beweis für die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit gem. §§ 415 ff. ZPO, sind aber im Prozess und im Erbscheinsverfahren gem. § 286 ZPO bzw. § 37 Abs. 1 zu würdigen.[168] Rz. 91 Gem. § 11 Abs. 1 BeurkG soll ein Notar die Beurkundung ablehnen, w...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / 2. Grundbuchverfahren

Rz. 71 Im Grundbuchverfahren stellt sich häufig bei Vorlage der letztwilligen Verfügung nebst Eröffnungsprotokoll die Frage, ob das Grundbuchamt bei Kenntniserlangung einer möglichen Testierunfähigkeit des Erblassers die Vorlage eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen kann. Gem. § 35 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GBO darf das Grundbuchamt lediglich die Vorlage ei...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / II. Vermächtnismodell

Rz. 118 Wie die Bezeichnung bereits andeutet, wird beim Vermächtnismodell das Unternehmen bzw. die Beteiligung am Unternehmen im Wege des Vermächtnisses auf den Nachfolger übertragen. Es kommt also in einem ersten Schritt mit dem Erbfall zu einem Übergang sämtlichen Vermögens (einschließlich des Unternehmens bzw. der Beteiligung) auf den Erben oder eine Erbengemeinschaft. Er...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / VI. Mischformen

Rz. 170 Bei Mischformen, also z.B. der GmbH & Co.KG, der GmbH und Still oder ähnlichen Gestaltungen ist stets das Recht maßgebend, das für die jeweilige Unternehmensform gilt. Während die Testamentsvollstreckung an den Kapitalgesellschaftsanteilen regelmäßig relativ unproblematisch möglich sein wird, bestehen die Beschränkungen hinsichtlich des Personengesellschaftsanteils a...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / c) Steuerliche Konsequenzen für Erben und Vermächtnisnehmer

Rz. 112 Der so ermittelte Wert ist nicht nur maßgeblich für den steuerpflichtigen Erwerb des Vermächtnisnehmers, sondern auch für die Höhe der beim Verpflichteten abzuziehenden Vermächtnislast. Rz. 113 In einkommensteuerrechtlicher Hinsicht ist festzuhalten, dass der Empfänger wiederkehrender Versorgungsbezüge diese nach § 22 EStG zu versteuern hat. Steuerpflichtig ist dabei ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 1. Bei der Abwicklungsvollstreckung

Rz. 47 In den Fällen der Abwicklungsvollstreckung endet die Testamentsvollstreckung automatisch dadurch, dass der Nachlass komplett abgewickelt ist, sprich die Aufgaben des Testamentsvollstreckers restlos erfüllt sind.[50] Im Falle der Testamentsvollstreckung für den Nacherben endet das Amt mit der Übergabe des Nachlasses an den bzw. die Nacherben.mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / III. Die Fremdverwaltung von Anteilen an Personengesellschaften

Rz. 145 Bei Anteilen an Personengesellschaften (GbR, oHG und KG) ist zwischen persönlich haftenden Gesellschaftsanteilen und Kommanditanteilen zu unterscheiden. Diese Unterscheidung hat auch maßgebliche Bedeutung für die Möglichkeiten der Testamentsvollstreckung an solchen Anteilen. Darüber hinaus kommt eine Fremdverwaltung nur bei einer Nachfolgeklausel in Betracht. Wird di...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Durch den Erben selbst

Rz. 69 Soweit es nur darum geht, den (Allein-)Erben vor unbedachten Verfügungen, also vor dem Verschleudern des ererbten Vermögens zu bewahren, kann auch ihm selbst die Auswahl des Testamentsvollstreckers überlassen werden.[59] Rz. 70 Muster 17.16: Bestimmung durch den Erben Muster 17.16: Bestimmung durch den Erben Zu meinem Alleinerben ernenne ich meinen Sohn ________________...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / b) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 46 Die einfache Nachfolgeklausel führt zum Nachrücken sämtlicher Erben des verstorbenen Gesellschafters in dessen Gesellschafterstellung. Dies geschieht automatisch mit dem Erbfall, ohne dass hierzu weitere Maßnahmen erforderlich wären oder diese Rechtsfolge verhindert werden könnte. Sind mehrere Erben vorhanden, werden alle von ihnen Gesellschafter, und zwar jeweils ant...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / f) Aufstockung des Gesellschaftsanteils durch den Erbfall

Rz. 165 Soweit die Testamentsvollstreckung an einem Kommanditanteil zulässig ist, hat sie den gleichen Umfang wie in Fällen, die das Gesellschaftsrecht nicht berühren. Insbesondere ist der Testamentsvollstrecker nicht befugt, solche Verpflichtungen einzugehen, durch die eine über das Nachlassvermögen hinausgehende Haftung des Erben begründet wird.[160] Ansonsten bedarf er de...mehr

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§ 3 Gesetzliche Auslegungsr... / IV. Auslegung hinsichtlich der Quote

Rz. 13 Hat der Erblasser mehrere Erben eingesetzt, ohne eine Quote zu bestimmen, so ist die Ergänzungsregel des § 2066 S. 1 BGB zu beachten. Von einer Einsetzung zu gleichen Anteilen gemäß § 2091 BGB kann dabei nur ausgegangen werden, wenn sich aus den Vorschriften der §§ 2066–2069 BGB nichts anderes ergibt.[27] Handelt es sich bei den Bedachten um die gesetzlichen Erben des...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 3. Dauervollstreckung

Rz. 116 Bei der Dauertestamentsvollstreckung wird zuzüglich zu den vorstehenden Vergütungen weiter folgende Vergütung geschuldet (Ziff. III der Empfehlungen):mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / VI. Formungültigkeit einer teilweise unlesbaren letztwilligen Verfügung

Rz. 26 In seinem Beschluss vom 20.3.1998[56] führt das Kammergericht aus, dass die Feststellung des Wortlautes des vom Erblasser niedergeschriebenen Textes nicht nach den Grundsätzen der Auslegung von Willenserklärungen oder gar letztwilligen Verfügungen erfolge (§§ 133, 2084 BGB). Sie sei ausschließlich anhand der Urkunde selbst ohne Berücksichtigung außerhalb der Urkunde l...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 8. Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Einantwortungsverfahrens

Rz. 292 Hinterlässt ein in Österreich lebender deutscher Vermögen, so ist – vorbehaltlich einer Wahl deutschen Erbstatuts nach Art. 22 Abs. 1 EuErbVO – ein Verlassenschaftsverfahren (Immobilien) unvermeidlich. Das gilt auch dann, wenn der Erblasser ein notarielles Testament errichtet hat. Man sollte daher überlegen, ob nicht durch eine geeignete Strukturierung des Vermögens ...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / a) Allgemeines

Rz. 8 Bei der "Vollerbenlösung" setzen sich Ehegatten für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein (Berliner Testament, § 2269 BGB). Bei der sog. Einheitslösung geht das Vermögen des erstversterbenden Ehepartners in das Vermögen des Überlebenden über und bildet dann mit dem Eigenvermögen des Überlebenden eine einheitliche Vermögensmasse. In der Verfügung ...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / a) Erbeinsetzung und Bedingung

Rz. 16 Möglich ist auch eine bedingte oder befristete Erbeinsetzung. Dies wird bereits durch die §§ 2074–2076, 2108 Abs. 2, 2109, 2162, 2163 und 2177 BGB vorausgesetzt.[24] Bei der Bedingung kann es sich sowohl um eine Zufalls-, Potestativ-[25] oder Willkürbedingung handeln. Die Rechtsfolge einer Bedingung richtet sich nach §§ 158 ff. BGB, mit Ausnahme von § 161 BGB, der des...mehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 2. Der Kreis der bedachten Personen

Rz. 54 Gemäß § 2151 BGB kann der Beschwerte oder der Dritte den Bedachten aus mehreren vom Erblasser benannten, potenziell bedachten Personen auswählen. Der Erblasser muss also nach § 2151 Abs. 1 Hs. 2 BGB wenigstens (aber auch nur) den Kreis der möglichen Vermächtnisnehmer selbst vorgeben.[68] Im Bereich der Erbeinsetzung gilt demgegenüber § 2065 BGB, der eine Stellvertretun...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / a) Feststellungslast/Beweislast

Rz. 76 Die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren oder die Beweislast im Zivilprozess liegt bei demjenigen, der sich auf die Testierunfähigkeit beruft.[143] Es müssen sämtliche Tatsachen vorgetragen und bewiesen werden, aus denen sich die Testierunfähigkeit ergibt.[144] Eine Ausnahme hiervon besteht für den Fall, in dem feststeht, dass der Erblasser zu irgendeinem Zeitpunk...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / aa) Umfang des Mitunternehmeranteils

Rz. 41 Ist Gegenstand einer (von Todes wegen erfolgenden) Unternehmensnachfolge die Beteiligung an einer Personengesellschaft, ist zu beachten, dass steuerrechtlich nicht nur der Gesellschaftsanteil sondern auch das sog. Sonderbetriebsvermögen vom Mitunternehmeranteil des Erblassers umfasst wird.[31] Das Sonderbetriebsvermögen (SBV) selbst kann als SBV I sowie SBV II zu qual...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 3. Erbeinsetzung einer Personenvereinigung

Rz. 47 Grundsätzlich kann nur eine rechtsfähige Personenvereinigung Erbe werden.[88] Die OHG und KG sind zwar keine juristischen Personen, werden aber als rechtsfähig und deshalb auch als erbfähig angesehen, weil sie gemäß §§ 124 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB einheitlich im Rechtsverkehr auftreten.[89] Der Nachlass fällt dann unmittelbar in das Gesamthandsvermögen der Gesellschaft....mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / b) Verneinung eines gemeinschaftlichen Testaments

Rz. 22 Die Annahme eines gemeinschaftlichen Testaments wurde verneint,mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Periodische Verwaltungsgebühr

Rz. 117 Die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins gehen von ⅓ bis ½ % des gegebenen Nachlassbruttowertes oder – wenn höher – 2 bis 4 % des jährlichen Nachlassbruttoertrags aus. Testamentsvollstrecker und unternehmerische Tätigkeitmehr

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / 5. Übermäßige Testamentsvollstreckervergütung als Vermächtnis

Rz. 125 Ist die vom Erblasser festgesetzte Vergütung für einen Testamentsvollstrecker unangemessen hoch, so liegt unter Umständen die Zuwendung eines Vermächtnisses hinsichtlich des Betrages vor, der über die Angemessenheit hinausgeht.[160] Dieses steht regelmäßig unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Testamentsvollstrecker das Amt auch tatsächlich annimmt.[161]mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Allgemeines

Rz. 160 Gemäß § 177 HGB wird die KG beim Tod eines Kommanditisten – vorbehaltlich abweichender Regelungen im Gesellschaftsvertrag – mit dessen Erben fortgesetzt. Auch nach dieser Neuregelung treten sämtliche an diesem Nachlassgegenstand beteiligte Erben (quasi automatisch) entsprechend der ihnen – qua Gesetz oder letztwilliger Verfügung – zustehenden Erbquote in die Kommandi...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / c) Feststellungen des Notars zur Geschäftsfähigkeit

Rz. 31 Die Feststellungen des Notars über die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit, die gemäß § 28 BeurkG in die Urkunden aufgenommen werden sollen, erbringen zwar nicht den Beweis für die Geschäfts- bzw. Testierfähigkeit i.S.d. §§ 415 ff. ZPO, sind aber im Prozess und im FG-Verfahren gem. § 286 ZPO, §§ 29, 30 FamFG zu würdigen. Neuerdings misst das KG den Feststellungen des Not...mehr

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§ 8 Testierfähigkeit / I. Testierfähigkeit

Rz. 2 Der Begriff der Testierfähigkeit ist ebenso wie der Begriff der Geschäftsfähigkeit im BGB nicht ausdrücklich definiert. Auch wenn sich dieses Kapitel mit dem Thema Testierfähigkeit beschäftigt, so ist die Geschäftsfähigkeit nicht ganz auszuklammern. Zum einen sind die Kriterien im Rahmen der Begutachtung deckungsgleich, zum anderen muss im Rahmen der Schließung eines E...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / b) Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 344 Als weitere Begünstigungsgegenstände nennt § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das Betriebsvermögen i.S.v. §§ 95–97 BewG. Dies gilt allerdings nur beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs sowie beim Erwerb eines Anteils an einer (originär) gewerblichen oder gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 oder Abs. 3 EStG), einer mitunternehm...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / 9. Die Bestimmung des Erben durch Dritte

Rz. 34 Gemäß § 2064 BGB kann der Erblasser eine Verfügung von Todes wegen nur höchstpersönlich errichten. Eine Vertretung ist nicht möglich. Ebenso kann der Erblasser die letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein Dritter zu bestimmen hat, ob sie gelten soll oder nicht (§ 2065 Abs. 1 BGB). Gleiches gilt für die Bestimmung und die Auswahl des als Erben Bedach...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / I. Erbenfeststellung

Rz. 66 In streitigen Fällen zwischen Erbprätendenten kann auch der Weg über eine Feststellungsklage im Zivilprozess gegangen werden, § 256 Abs. 1 ZPO. Das Erbrecht nach einer bestimmten Person ist ein Rechtsverhältnis, das zu klären ist. Ein Feststellungsinteresse ist deshalb grundsätzlich zu bejahen, auch wenn ein Erbscheinsverfahren bereits betrieben wird oder sogar schon ...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 8. Vererblichkeit von Gesellschaftsrechten

Rz. 22 Befinden sich im Vermögen des Erblassers ein Einzelunternehmen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder ein Anteil an einer Personengesellschaft, so gilt es, die Vererblichkeit gesondert festzustellen. Gerade im Bereich der Anteile an Personengesellschaften ist die Errichtung der Verfügung von Todes wegen mit dem Gesellschaftsvertrag abzustimmen. Voraussetzung für die V...mehr

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§ 7 Eigenhändiges Testament / II. Unterschrift

Rz. 8 Durch das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift der testamentarischen Verfügung soll die Identifizierung des Erblassers sichergestellt werden. Hierdurch soll auch klargestellt werden, dass es sich nicht ausschließlich um einen unverbindlichen Entwurf handelt und der darin zum Ausdruck gebrachte Wille ernsthaft ist. Da § 2247 Abs. 3 BGB das Unterschreiben mit Vor- ...mehr

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§ 22 Das Unternehmertestament / 1. Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 13 Unter Ertragsteuerlichen Gesichtspunkten gilt es zunächst, versehentliche (also ungeplante) Gewinnrealisierungen zu vermeiden. Auch dies setzt die oben (vgl. Rdn 10 ff.) bereits angesprochene klare Abgrenzung des (steuerlichen) Betriebsvermögens vom steuerlichen Privatvermögen voraus. Nur auf dieser Grundlage kann gewährleistet werden, dass die beiden Vermögensarten j...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / a) Die Kernrechtsproblematik

Rz. 147 Wird seitens des Erblassers eine Dauertestamentsvollstreckung für den Nachlass angeordnet und befindet sich ein Anteil an einer persönlich haftenden Gesellschaft im Nachlass, dann ist nach der Rechtsprechung des BGH die (dauernde) Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen nicht grundsätzlich ausgeschlossen.[138] Sie kommt allerdings nur im Hinblick auf die ver...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / III. Das Inkrafttreten der Pflichtteilsklausel

Rz. 122 Für das Auslösen der Pflichtteilsklausel ist es erforderlich, dass sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand der Bedingung eintritt. Ersteres verlangt nach Ansicht der h.M., dass der Pflichtteilsberechtigte einen bewussten Verstoß gegen den Willen der Erblasser vornimmt.[209] Dabei genügt aber die Kenntnis von der Pflichtteilsklausel, um den subjektiven...mehr

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§ 11 Die Vor- und Nacherben... / VI. Die mittelbaren Befreiungsmöglichkeiten

Rz. 66 Zu beachten ist die Möglichkeit der "Umgehung" der nur begrenzten Befreiungsmöglichkeiten des § 2136 BGB in mittelbarer Weise. Um die doch sehr einschneidenden Rechtsfolgen für den Erblasser weiter zu lockern, kann der Erblasser dem Vorerben z.B. Gegenstände durch Vorausvermächtnisse zuwenden, über die dieser frei nach Belieben verfügen kann. Auch besteht die Möglichk...mehr