Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / b) Die Anfechtungsvoraussetzungen

Rz. 329 In § 2078 Abs. 1 BGB sind die gleichen Tatbestände wie in § 119 Abs. 1 BGB, der Inhalts- und Erklärungsirrtum, geregelt, so dass insoweit die Grundsätze der §§ 119 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind. Rz. 330 Beispiele für einen Erklärungsirrtum sind das Verschreiben beim eigenhändigen Testament (§ 2247 Abs. 1 BGB), der Irrtum des Ehegatten beim gemeinschaftlichen Te...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Kein letzter gewöhnlicher Aufenthalt im Inland

Rz. 7 Hatte der Erblasser zur Zeit des Erbfalls keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, § 343 Abs. 2 FamFG. Rz. 8 Sofern eine Zuständigkeit nach § 343 Abs. 1 und 2 FamFG nicht gegeben ist, ist gem. § 343 Abs. 3 FamFG das Amtsgericht Berlin-Schöneberg örtlich ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / (b) Beschränkung des Nießbrauchs auf das Gewinnbezugsrecht

Rz. 205 Statt dem Nießbraucher ein Recht am Gesellschaftsanteil als solchem einzuräumen, käme die einfachere Variante in Betracht, dem Vermächtnisnehmer nur Rechte zum Gewinnbezug zuzuwenden. Da nach § 717 S. 2 BGB (der auch für oHG und KG anzuwenden ist) vermögensrechtliche Bezüge – insbesondere Gewinnanteile – und der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben übertragba...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 4. Anfechtungstatbestände

Rz. 52 Für die Irrtumstatbestände des § 2078 BGB trägt derjenige die Beweislast, der sich auf die Anfechtung der letztwilligen Verfügung beruft.[68] Das in § 2079 BGB normierte Anfechtungsrecht des übergangenen Pflichtteilsberechtigten ist ein Sonderfall des Motivirrtums und ergänzt damit § 2078 Abs. 2 BGB. Die Vorschrift des § 2079 BGB enthält eine Vermutung für das Vorlieg...mehr

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§ 21 Erbfall und Grundbuch / VII. Kosten der Grundbuchberichtigung

Rz. 51 Für die Eintragung eines Eigentümers oder von Miteigentümern wird eine 1,0-Gebühr erhoben, KV 14110 Anm. 1 Abs. 1 GNotKG. Dabei kommt es nicht auf den Rechtsgrund an; darunter fällt also auch die Eintragung des Eigentümers im Wege der Grundbuchberichtigung. Maßgebend sind die Wertvorschriften der §§ 46 ff. GNotKG. Rz. 52 Die Grundbuchberichtigungsgebühr wird jedoch bei...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 6. Keine beeinträchtigende Schenkung: Vermietung einer Wohnung weit unterhalb der ortsüblichen Miete

Rz. 42 Dazu das KG im Urt. v. 21.7.2006:[62] Zitat "Der Einnahmeverlust, der mit einer langfristigen Vermietung einer Wohnung des Erblassers zu einem Bruchteil des ortsüblichen Mietzinses verbunden ist, begründet nicht die Annahme einer beeinträchtigenden Schenkung i.S.d. § 2287 BGB."mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 5. Sonderrechtsnachfolge in den Erbteil bei Vorhandensein eines Nachlassgrundstücks

Rz. 238 § 2044 Abs. 1 S. 2 BGB verweist auf § 1010 BGB. Diese Vorschrift besagt, dass ein Auseinandersetzungsausschluss gegenüber Sonderrechtsnachfolgern nur gilt, wenn der Ausschluss im Grundbuch eingetragen ist. Soweit das Teilungsverbot auf einer Vereinbarung der Miterben beruht, sind die Eintragungsfähigkeit und ihre Wirkung unproblematisch. Unklar ist die Situation jedo...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / c) Örtliche Zuständigkeit

Rz. 140 Die inländische örtliche Zuständigkeit bestimmt sich wie auch die internationale Zuständigkeit in Art. 4 EuErbVO. Danach ist das Nachlassgericht innerhalb Deutschlands zuständig, an welchem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt seines Todes hatte. Hatte der Erblasser indes keinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland zum Zeitpunkt sein...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. EuErbVO

Rz. 611 Am 17.8.2012 ist die Europäische Erbrechtsverordnung in Kraft getreten, die unmittelbare Wirkung entfaltet (Art. 288 AEUV). Seitdem dürfen keine der Verordnung entgegenstehenden nationalen Gesetze verabschiedet werden. Bilaterale Abkommen von Mitgliedstaaten mit Drittstaaten bleiben gegenüber der neuen Verordnung allerdings weiterhin vorrangig (Art. 75 Abs. 1 EuErbVO...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / c) Umfang der in Art. 21 EuErbVO angeordneten Verweisungen

Rz. 16 Sowohl die in Abs. 1 als auch die in Abs. 2 des Art. 22 EuErbVO angeordnete Verweisung folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit. Dabei ist es de facto unbeachtlich, dass Abs. 2 der Norm nicht von der gesamten, sondern nur von der Rechtsnachfolge von Todes wegen spricht. Erfasst werden soll also stets der gesamte Nachlass, wo auch immer sich einzelne Nachlassteile befin...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / f) Inhalt des Fremdrechtserbscheins

Rz. 162 In einem Fremdrechtserbschein ist mit aufzunehmen:mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / Literaturtipps

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / h) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als ordnungsgemäße Verwaltung

Rz. 38 Aus drei verschiedenen rechtlichen Gründen ist jeder einzelne Miterbe verpflichtet, bei der Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten mitzuwirken: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[51] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur Mitwirkung verpflichtet. (2) Au...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Erwerb mit Nachlassmitteln

Rz. 77 Wird das Rechtsgeschäft mit Mitteln des Nachlasses vorgenommen, so reicht eine objektive Beziehung zu dem Sondervermögen Nachlass aus. Andernfalls wäre der Schutzzweck des § 2041 BGB – die Erhaltung des Nachlasswertes – nicht zu erfüllen.[101] Selbst ein anders lautender Wille der Handelnden ist bedeutungslos.[102] Der BGH hat eine objektive Beziehung ausreichen lasse...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 3. Beratung

Rz. 40 Es ist umstritten, ob bei einer Beratung von mehreren Mandanten eine Erhöhung der Erstberatungsgebühr in Betracht kommt. Dass eine solche nicht in Betracht kommt, wird auch damit begründet, dass bei einer beratenden Tätigkeit ein die Erhöhung rechtfertigender Mehraufwand nicht vorliege.[79] Im Übrigen wird eine Erhöhung seitens der Rechtsprechung deshalb verneint, weil...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Fortsetzungsregelung

Rz. 530 Der verstorbene Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist (§§ 131 Abs. 3 Nr. 1, 161 Abs. 2 HGB). Damit wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern mit den verbleibenden Gesellschaftern – ohne Teilnahme der Erben des Verstorbenen – fortgesetzt. Im Hinblick auf die bis 30.6.1998 geltende geset...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 4. Die Nachlasspflegschaft

Rz. 43 Das BGB unterscheidet drei Fälle der Nachlasspflegschaft: Rz. 44 Die Sicherungspflegschaft stellt das für die Praxis bedeutsamste Sicherungsmittel dar. Den noch unbekannten endgültigen Erben wird ein Vertreter (Personenpfleger) bestellt,[12] dessen Aufgabe es ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / S. Die Vorerbengemeinschaft

Rz. 598 Hat der Erblasser mehrere Personen zu Vorerben eingesetzt, so entsteht zwischen ihnen eine Vorerbengemeinschaft.[610] Selbst wenn die Erbengemeinschaft nur aus Vorerben besteht, kann ein vom Erblasser betriebenes einzelkaufmännisches Unternehmen in Erbengemeinschaft von den Vorerben fortgeführt werden.[611] Jeder Vorerbe kann jederzeit gem. § 2042 Abs. 1 BGB die Ausei...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / III. Die Formbedürftigkeit der Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 400 In der Praxis wird oftmals übersehen, dass die Ausschlagung des Erbteils formbedürftig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschlagung des Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen hat (§ 1945 Abs. 1 BGB). Die Ausschlagung hat nach § 1945 Abs. 1 S. 2 BGB entweder zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubig...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Auskünfte vom Standesamt

Rz. 70 Der Antragsteller muss für den Erlass des Erbscheins bei gesetzlicher Erbfolge insbesondere das Verwandtschafts- und Ehegattenverhältnis zwischen Erben und Erblasser durch öffentliche Urkunden nachweisen. Liegen diese öffentlichen Urkunden nicht vor, können sie vom Standesamt nach §§ 62 Abs. 1, 55 PStG eingeholt werden. Das Standesamt führt nach § 3 PStG Geburtenregis...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Gehörsrüge

Rz. 206 Eine Gehörsrüge ist gem. § 44 FamFG statthaft, wenn ein Beteiligter die Verletzung seines rechtlichen Gehörs geltend macht und ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung nicht gegeben ist. Allerdings fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für die Gehörsrüge, wenn der Beteiligte die Beseitigung eines Erbscheins begehrt, weil er dies mit der Gehörsrüge nic...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / a) Allgemeines

Rz. 49 Da es sich um eine Pflegschaft handelt – in der Form der Nachlasspflegschaft – bestehen für bestimmte Rechtsgeschäfte Genehmigungserfordernisse nach §§ 1821 ff. BGB von Seiten des Nachlassgerichts (§§ 1961, 1962, 1915 BGB). Das FamFG hat an der Zuständigkeit des Nachlassgerichts nichts geändert. Insofern hat der Nachlasspfleger die gleiche Rechtsstellung wie ein Vormu...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Katastrophenklausel

Rz. 430 Die Katastrophenklausel erfasst den Fall, dass die Ehegatten aufgrund desselben Ereignisses (z.B. eines Flugzeugabsturzes) gleichzeitig versterben. Dann soll es nicht zu einer gegenseitigen Beerbung der Ehegatten kommen, vielmehr sollen die Schlusserben sogleich auch Erben des Erstversterbenden werden. Dabei legt die Rechtsprechung die Formulierung "gleichzeitiges Ve...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Angaben bei gesetzlicher Erbfolge

Rz. 48 Der Erbscheinsantrag aufgrund gesetzlicher Erbfolge muss nach § 352 Abs. 1 FamFG mindestens folgende Angaben enthalten:mehr

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§ 22 Berichtigung des Hande... / 1. Eintragung des Haftungsausschlusses bei Fortführung der bisherigen Firma

Rz. 16 Bei Fortführung der Firma – mit oder ohne Nachfolgezusatz – haftet der Erbe für die vom Erblasser herrührenden Geschäftsverbindlichkeiten nach §§ 25, 27 HGB. Ein Haftungsausschluss für diese Verbindlichkeiten ist nach h.M. möglich analog § 25 Abs. 2 HGB, indem der Alleinerbe die Ausschließung seiner Haftung in das Handelsregister eintragen und bekannt machen lässt,[21...mehr

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§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 1. Testamentsform

Rz. 3 Der Erblasser kann nach § 1066 ZPO in Form einer letztwilligen Verfügung alle oder bestimmte[7] Streitigkeiten, die ihren Grund (Inhalt und Auslegung der Verfügung von Todes wegen) in dem Erbfall[8] haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auf ein Schiedsgericht übertragen, soweit der Streitgegenstand vergleichsfähig ist.[9] Das Schiedsgericht kann im Rahmen s...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 1. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 199 Hat der Erblasser ein Handelsgeschäft als Einzelfirma betrieben und führt der Erbe das Geschäft nicht fort, so haftet er nach den allgemeinen Grundsätzen für die bis zum Erbfall entstandenen Schulden unbeschränkt (§ 1967 BGB), aber mit der Möglichkeit, seine Haftung mit den allgemeinen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen zu beschränken (§§ 1975 ff. BGB). Rz. 200 Wird das G...mehr

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§ 26 Die Erbteilungsklage / 2. Erfordernis der Teilungsreife

Rz. 35 Bei der Erbteilungsklage ist strittig, ob sie die Teilungsreife voraussetzt. Aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es ratsam, mit der wohl herrschenden Meinung in der Instanzenrechtsprechung[18] und Literatur[19] eine Erbteilungsklage nur bei Teilungsreife des Nachlasses zu erheben. Die Teilungsreife ist jedoch keine Zulässigkeitsvoraussetzung der Erbteilungsklag...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / b) Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten als Maßnahme der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses

Rz. 217 Gleich dreimal verpflichtet das Gesetz die Erben zur Mitwirkung bei der Erfüllung der Nachlassverbindlichkeiten: (1) Die Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten ist grundsätzlich eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses,[243] deshalb sind alle Erben gem. § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB zur – notfalls klageweise geltend zu machenden – Mitwirkung verp...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Anspruchskonkurrenz

Rz. 76 Anspruchskonkurrenz kann bestehen mit Vorschriften des Auftragsrechts, wenn entweder mit Auftrag oder ohne Auftrag gehandelt wurde, §§ 670, 683 BGB.[105] In der Praxis kann dies in Betracht kommen, wenn bspw. der Bestattungsunternehmer ohne ausdrücklichen Auftrag des Erben die Bestattung vornimmt. Weitere konkurrierende Anspruchsgrundlagen sind §§ 812, 2022 Abs. 2 BGB ...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / ee) Keine Bindung des Grundbuchamts an Negativattest des Nachlassgerichts

Rz. 66 Eine Entscheidung des Nachlassgerichts, dass eine nachlassgerichtliche Genehmigung für ein bestimmtes Rechtsgeschäft nicht erforderlich sei, bindet das Grundbuchamt nicht,[30] denn das Erfordernis der nachlassgerichtlichen Genehmigung dient gerade dem Schutz der Interessen der Erben, und deshalb kann ein Negativattest einer Genehmigung nicht gleichgestellt werden.[31]...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Rechtsstellung des Bedachten

Rz. 596 Der vertragsmäßig Bedachte, der nicht Vertragspartner ist, erwirbt mit dem Abschluss des Erbvertrags – trotz eingetretener Bindung – weder einen künftigen Anspruch noch eine Anwartschaft, sondern nur eine "tatsächliche Aussicht" auf den Erwerb, die noch keinen Rechtsboden für die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch abgeben kann.[624] Der Erbvertrag ist kein Vert...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Handelsregister

Rz. 10 War der Erblasser an einer im Handelsregister eingetragenen Personenhandelsgesellschaft beteiligt, muss der Inhaberwechsel auf den Erben zur Eintragung in das Handelsregister nach §§ 31, 29 HGB angemeldet werden. § 12 Abs. 2 S. 2 HGB verlangt für den Nachweis der Rechtsnachfolge die Vorlage einer öffentlichen Urkunde. Der eingetretene Erbe hat sein Erbrecht bei der Re...mehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 3. Weitere Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit

Rz. 11 Neben den zuvor dargestellten Regelungen zur örtlichen Zuständigkeit gelten drei allgemeine Grundsätze: Rz. 12 Verneint das Nachlassgericht seine örtliche Zuständigkeit, hat e...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Die gesetzlichen Regelungen

Rz. 357 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters gemäß § 727 Abs. 1 BGB aufgelöst, sofern sich aus dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes ergibt.[397] Bei der OHG führt der Tod eines Gesellschafters nicht zur Auflösung, sondern zu dessen Ausscheiden aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes ...mehr

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§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Anordnung der Urkundenvorlage durch Partei oder Dritte

Rz. 61 Das Gericht kann nach § 142 Abs. 1 ZPO – ggf. unter Fristsetzung – von Amts wegen die Vorlage einer Urkunde durch eine Partei oder einen Dritten, bei dem sich die Urkunde befindet, anordnen, wenn sich eine der Parteien auf die Urkunde im Prozess bezogen hat. Die Pflicht gilt für den Dritten jedoch nicht, wenn es ihm unzumutbar ist oder wenn ihm ein Zeugnisverweigerung...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 1. Personengesellschaft

Rz. 107 Zum Gesellschaftsvermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört nach § 718 Abs. 2 BGB auch, "was aufgrund eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zu dem Gesellschaftsvermögen gehörenden Gegenstandes erworben wird." Über §§ 105 Abs. 2 und 161 Abs. 2 HGB gilt dies auch für OHG u...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / e) Zwischenschaltung von Personen

Rz. 161 Im englischen und US-Rechtskreis ist die Zwischenschaltung von den nachlassverwaltenden Personen (executor, administrator, personal representive) obligatorisch. Sie verwalten in der Übergangsphase und bekommen sogar die Rechtsinhaberschaft am Nachlass übertragen.[338] Ihnen kann jedoch kein Erbschein erteilt werden. Als im Erbschein aufzuführende Erben kommen nur die...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Das Sicherungsbedürfnis ("Fürsorgebedürfnis")

Rz. 25 Das Vorliegen von Umständen, die einen Sicherungsanlass bedeuten, reicht aber noch nicht aus für das Ergreifen einer Maßnahme zur Nachlasssicherung. Vielmehr ist in allen drei Fällen zusätzlich ein Bedürfnis zur Fürsorge erforderlich. Ob ein Fürsorgebedürfnis besteht, entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei ist das Interesse des endgültigen...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / bb) Rechtsbehelf

Rz. 80 Die Beschwerde ist statthafter Rechtsbehelf gegen eine Versagung der Akteneinsicht, § 58 Abs. 1 FamFG. Das Beschwerderecht nach § 59 Abs. 1 FamFG besteht auch gegen eine Zwischenverfügung, die die Gewährung der Akteneinsicht von der Erfüllung bestimmter Auflagen abhängig macht.[67] Rz. 81 Der Beschwerdewert beträgt mindestens 600 EUR, § 61 Abs. 1 FamFG. Maßgeblich ist ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / II. Nicht fällige oder unsichere Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 442 Ausnahmsweise kann es bei nicht fälligen oder unsicheren Nachlassverbindlichkeiten einen Anspruch auf teilweise Nachlassauseinandersetzung geben: Bei nicht fälligen oder streitigen Verbindlichkeiten kann jeder Miterbe verlangen, dass das Erforderliche zurückbehalten wird, § 2046 Abs. 1 BGB. Besteht nur unter den Miterben Streit darüber, ob eine Verbindlichkeit besteh...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / 2. Gegenstandsgleichheit/Gegenstandsverschiedenheit

Rz. 36 Gegenstandsverschiedenheit liegt vor, wenn die einzelnen Gegenstände den Auftraggeber selbst betreffen, sei es, dass er die Gegenstände einzeln zu fordern oder einzeln zu erfüllen hat. Wird der Rechtsanwalt demgemäß für mehrere Auftraggeber in derselben Sache, jedoch wegen verschiedener Gegenstände tätig, kommt es nicht zur Gebührenerhöhung gemäß § 7 RVG. In diesem Fa...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / Literaturtipps

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / V. Besonderheiten bei Minderjährigen, die als Miterben in eine Personengesellschaft eintreten

Rz. 543 Der volljährig Gewordene kann sich nach § 1629a BGB auf die Beschränkung seiner Haftung berufen. Es treten dann die Rechtsfolgen der §§ 1990, 1991 BGB ein (nach dem Modell der beschränkten Erbenhaftung in der Form der Dürftigkeitseinrede bzw. der Erschöpfungseinrede, im Einzelnen siehe § 20 Rdn 195 ff.). Rz. 544 Durch die Verweisung auf § 1990 BGB wird dem jetzt Vollj...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / I. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 417 Ob ein Rechtsstreit über die Feststellung des Erbrechts wegen eines bereits anhängigen Erbscheinsverfahrens nach § 148 ZPO ausgesetzt wird, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten. Während das OLG München eine Aussetzung des Zivilprozesses wegen der möglichen Verwertung bereits erhobener Beweise im Erbscheinserteilungsverfahren für zweckmäßig erachtet,...mehr

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§ 19 Der Testamentsvollstre... / 2. Die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins

Rz. 132 Da es im Hinblick auf die Testamentsvollstreckergebühren immer wieder zu Streitigkeiten um die Angemessenheit der Vergütung kommt, hat der Deutsche Notarverein die sogenannte "Rheinische Tabelle" fortentwickelt und schlägt folgende Vergütungsempfehlung des Testamentsvollstreckers für seine Tätigkeit vor:[191] Rz. 133 Für die einfache Testamentsvollstreckung, d.h. die ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / 5. Gesetzliche Rechtsfolge: Anwachsung

Rz. 496 Nach der in allen drei Entscheidungen des BGH vorgenommenen rechtsdogmatischen Einordnung vollzieht sich die Anwachsung nicht rechtsgeschäftlich, sondern als gesetzliche Rechtsfolge analog § 738 BGB (und nicht nach dem erbrechtlichen Anwachsungsrecht der §§ 1935, 2094 BGB). BGH im Urt. v. 27.10.2004:[527] Zitat "Anteile von Miterben, die aus einer fortbestehenden Erbeng...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / aa) Einsichtnahme, Erteilung von Abschriften und Ausfertigungen

Rz. 74 Für alle Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch für das Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus der Nachlassakte. Über den Antrag entscheidet das Nachlass...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Die postmortale Vollmacht

Rz. 667 Soll dem Beauftragten eine Vollmacht erteilt werden, so ist sowohl eine Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) als auch eine solche auf den Todesfall (postmortale Vollmacht) zulässig. In den §§ 168, 172 BGB wird lediglich die Fortgeltung einer bereits vor dem Tod des Vollmachtgebers bestehenden Vollmacht angesprochen. Grundsätzlich ist aber auch eine ...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / I. Überblick

Rz. 82 Auch Fragen, die im Zusammenhang mit der Erbengemeinschaft stehen, bestimmen sich nach dem Erbstatut.[172] Die nachfolgende alphabetisch gegliederte Auflistung gibt einen Überblick darüber, welche Spezifika der Erbengemeinschaft sich insbesondere nach dem Erbstatut des Erblassers bestimmen:mehr