Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1586b BGB – Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten.

Gesetzestext (1) 1Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. 2Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. 3Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. (2) Für die Berechnung des Pflichtteils ble...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sportanlagen, Sportveranstaltungen und Sportausübung.

Rn 162 Bei Sportanlagen sind insb ein Schutz der Benutzer vor nicht ohne Weiteres erkennbaren Gefahren (BGH NJW 85, 620 [BGH 23.10.1984 - VI ZR 85/83]; NJW-RR 86, 1029, 1030 [BGH 29.04.1986 - VI ZR 227/85]; NJW 08, 3775 Rz 10; 3778 Rz 11 mwN; Grenzen: Kobl MDR 12, 1287) unter Berücksichtigung der durch die Sportausübung geminderten Aufmerksamkeit (Hamm MDR 97, 739, 740; 02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Konkurrenzen.

Rn 13 § 1570 ist ggü § 1615l seit Inkrafttreten des UändG nicht mehr vorrangig. In entsprechender Anwendung des § 1606 III 1 haften beide Väter anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (BGH FamRZ 08, 1739; 07, 1303). Daneben sind Anzahl, Alter, Entwicklung und Betreuungsbedürftigkeit der jeweiligen Kinder zu berücksichtigen (BGH FamRZ 98, 541). Der Berechtigte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unvererbliche Rechte.

Rn 48 Hierzu gehören zunächst die höchstpersönlichen Rechte des Erblassers. Mit dem Tod des Menschen erlischt auch sein allg Persönlichkeitsrecht (MüKo/Leipold § 1922 Rz 84). Entspr gilt für das Recht am Körper, am Namen und auf die Ehre (NK-BGB/Kroiß § 1922 Rz 15). Allerdings ist ein postmortaler Persönlichkeitsschutz gegen Verunglimpfung des Erblassers anerkannt (BVerfGE 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer Komplementä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Die Sicherheit ist zurückzugeben oder zu verwerten (Lützenkirchen MDR 19, 257; LG Halle NZM 08, 685: wenn Forderung unstr, rechtskräftig festgestellt oder evident begründet ist, Karlsr ZMR 09, 120 u Hamm ZMR 16, 619: auch wenn die Forderung streitig ist, LG Hambg ZMR 17, 164). Grds ist die Kaution zurückzugeben (zur Verjährung des Mieteranspruchs nach § 195 vgl LG Berl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Straßenverkehr.

Rn 159 Im Straßenverkehr sind insb die Grundsätze der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Vertrauens auf verkehrsrichtiges Verhalten anderer von Bedeutung. Besondere, über das allg erforderliche Maß hinausgehende Rücksicht müssen Kraftfahrer auf ältere Menschen (BGH NJW 94, 2829, 2830 [BGH 19.04.1994 - VI ZR 219/93]), Kinder (BGH NJW 87, 2375, 2376 [BGH 17.02.1987 - VI ZR 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesellschaftsrecht.

Rn 16 Die Bereichsausnahme beruht auf der Erwägung, dass Verträge auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts nicht auf dem Austausch von Leistungen, sondern auf die Begründung von mitgliedschaftsrechtlichen und/oder organisationsrechtlichen Strukturen zielen, für deren Kontrolle die §§ 305 ff nicht passen (BGH NJW 95, 192). Deshalb gilt die Bereichsausnahme für alle Gesellschaft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inventarerrichtung durch den Notar.

Rn 2 Der Antrag muss an das Nachlassgericht (§ 344 I FamFG) gerichtet sein, nicht etwa an den Notar. Rn 3 Die Berechtigung zur Stellung des Antrags auf Errichtung des Notars ergibt sich aus § 1994, § 2003 räumt dem Erben allein das Recht ein, den Antrag auf amtliche Aufnahme zu stellen (Ddorf ZEV 15, 100). Antragsberechtigt ist nur der Erbe, nach § 2003 auch ein einzelner Mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Personengesellschaften.

Rn 25 Bei Tod eines Gesellschafters einer Personengesellschaft tritt – sofern der Gesellschaftsanteil vererblich ist – eine Sondererbfolge ein (Rn 29), bei der insb die Vorschriften über die Erbengemeinschaft keine Anwendung finden (§ 2032 Rn 15). Durch die Reform des Personengesellschaftsrechts entsprechen die Rechtsfolgen insoweit bei der rechtsfähigen GbR der des Übergang...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1871 BGB – Aufhebung oder Änderung von Betreuung und Einwilligungsvorbehalt.

Gesetzestext (1) Die Betreuung ist aufzuheben, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Fallen die Voraussetzungen nur für einen Teil der Aufgabenbereiche des Betreuers weg, so ist dessen Aufgabenkreis einzuschränken. (2) Ist der Betreuer auf Antrag des Betreuten bestellt, so ist die Betreuung auf dessen Antrag wieder aufzuheben, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Betreuung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einziehungsrecht des Pfandgläubigers.

Rn 5 Der Pfandgläubiger kann erst nach Pfandreife (§ 1228 II), die er zu beweisen hat (RGZ 78, 26, 34), die verpfändete Forderung selbst einziehen oder einziehen lassen (hM, BGH NJW-RR 10, 924 Rz 16, NJW 20, 994 Rz 40; NJW-RR 2021, 987 Rn. 11; dazu Smid DZWIR 11, 1, 10 f; Hamm VersR 12, 975, 980). § 166 II InsO gilt nicht (Dresd WM 07, 31, 33); nur wenn die gesicherte Forder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ergänzende Auslegung.

Rn 13 Regelungslücken in letztwilligen Verfügungen können durch ergänzende Auslegung geschlossen werden, wenn feststeht, dass es sich, gemessen an den Vorstellungen des Erblassers (oder der Ehe-/Vertragspartner bei zweiseitigen Verfügungen, KG OLGZ 66, 506; BGH FamRZ 83, 380), um eine planwidrige, ungewollte (BayObLG FamRZ 00, 119) Lücke handelt. Eine derartige Lücke kann be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschlussmängel.

Rn 13 Im Interesse einer im Vereinsrecht erforderlichen einfachen Lösung sind nach hM fehlerhafte Beschlüsse ohne weiteres nichtig, es wird also nicht nach §§ 241 ff AktG analog zwischen Nichtigkeits- und Anfechtungsklage unterschieden (BGH NJW 08, 69, 72 [BGH 02.07.2007 - II ZR 111/05]; Brandbg ZStV 19, 192; Hamm ZStV 22, 67). Der Verein kann aber in seiner Satzung bestimme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr

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§ 8 Einwendungen gegen den ... / 2. Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 110 Der Beschränkungsgrund muss sowohl bei Errichtung der beschränkenden Verfügung von Todes wegen vorliegen als auch bei Eintritt des Erbfalls immer noch oder wiederum bestehen (§ 2338 Abs. 2 S. 2 BGB). Eine erst drohende Überschuldung genügt nicht,[297] hieran scheitert beim sog. Behindertentestament die Pflichtteilsbeschränkung. Zwischen Errichtung der Verfügung und d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Erbstatut

Rz. 111 Nach dem englischen common law unterliegt die Erbfolge des beweglichen und des unbeweglichen Nachlasses unterschiedlichen Regeln (Nachlassspaltung). So gilt für die Erbfolge in den unbeweglichen Nachlass das jeweilige Belegenheitsrecht.[115] Für die Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Nachlass stellt das englische IPR auf das jeweilige Belegenheitsr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Pflichtverletzung.

Rn 58 Die für den Anspruch nötige Verletzung einer Schutzpflicht besteht meist in einer unrichtigen Information (zu Verstößen gegen das UWG Köhler FS Medicus [09], 188). Bloßes Verschweigen von Tatsachen genügt aber nur dann, wenn nach der Verkehrssitte oder Treu und Glauben (§ 242) mit einer Information zu rechnen war (BGH NJW 17, 3586 Rz 14; zur wettbewerbsrechtlichen Dime...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kasuistik regelmäßiger Barbezüge.

Rn 7 Abgeordnetenbezüge und Kostenpauschalen der Abgeordneten (BGH FamRZ 86, 780). Mandatsbezogene Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. Aufwandsentschädigungen, etwa von Bürgermeistern oder Kreisräten (Brandbg FamRZ 22, 1284; Bambg FamRZ 99, 1082: Anrechnung nur zu einem Drittel wegen konkret nachgewiesenen Mehrbedarfs). Ausbildungsvergütungen (BGH FamRZ 06, 99), reduziert u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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zfs 08/2024, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 OWiG statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 341 Abs. 1, § 345 Abs. 1 und 2, § 43 Abs. 2 StPO) Rechtsbeschwerde hat Erfolg. Auf die Rechtsbeschwerde waren das angefochtene Urteil aufzuheben und das Verfahren gemäß § 206a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG einzustellen, weil de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.3 Ausländer aus Abkommenstaaten

Rz. 30 Für Ausländer aus Abkommenstaaten, die im Inland wohnen, können sich Erleichterungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels aus den von der Bundesrepublik Deutschland mit mehreren Staaten geschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit ergeben. So sind Arbeitnehmer auch ohne qualifizierten Aufenthaltsstatus i. S. d. § 62 Abs. 2 EStG anspruchsberechtigt. Derzeit besteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 5 Beschäftigte internationaler Organisationen und ausländischer Vertretungen

Rz. 52 Ausländische Mitglieder und Beschäftigte der diplomatischen Missionen sowie der konsularischen Vertretungen im Inland sowie deren zum Haushalt gehörende Familienangehörige (Ehegatte, Kinder und Eltern), die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch im Inland ständig ansässig sind, haben keinen Anspruch auf Kindergeld.[1] Denn sie sind nach dem Wiener Überei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.4 Flüchtlinge und Asylbewerber

Rz. 35 Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge haben dann einen Kindergeldanspruch nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1], wenn eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG erteilt wurde. Erforderlich ist ein unanfechtbarer Anerkennungsbescheid des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über die Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.1 Begriff des Ausländers

Rz. 24 Maßgeblich ist der Ausländerbegriff nach dem ab 2005 geltenden Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Danach ist Ausländer jeder, der nicht Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG ist, d. h. fremde Staatsangehörige und Staatenlose (§ 2 Abs. 1 AufenthG). § 62 Abs. 2 EStG gilt nur für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer. Bei freizügigkeitsberechtigten Ausländern handelt es s...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 2 Anspruchsberechtigung (Abs. 1)

Rz. 4 Nach § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG besteht ein Kindergeldanspruch, wenn ein Elternteil im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Territorialprinzip). Sind diese territorialen Voraussetzungen nur für einen Teil des Jahres erfüllt, besteht nur für die entsprechenden Monate ein Kindergeldanspruch. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 3.2 Rückwirkung nachträglicher Vergabe

Rz. 21 Die nachträgliche Vergabe der IdNr wirkt auf die Monate zurück, in denen die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 S. 1 EStG vorliegen (§ 62 Abs. 1 S. 3 EStG). Damit ist sichergestellt, dass Personen, deren Identität im Vergabeverfahren der IdNr zunächst nicht eindeutig geklärt werden kann, dennoch Anspruch auf Kindergeld haben für die Monate, in denen sie die Voraussetzung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1, 3 BKKG a. F.[1] Sie umschreibt den Personenkreis, der dem Grunde nach Anspruch auf das steuerrechtliche Kindergeld haben kann (Anspruchsberechtigung). Im konkreten Fall müssen für den Anspruch darüber hinaus die weiteren Voraussetzungen gem. §§ 63ff. EStG vorliegen, insbesondere ein zu berücksichtigendes Kindschaftsverhältnis i. S. v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.2.2 Zur Erwerbstätigkeit berechtigende Aufenthaltserlaubnis (§ 62 Abs. 2 Nr. 2 EStG)

Rz. 29c Anspruch auf Kindergeld hat ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer gem. § 62 Abs. 2 Nr. 1 EStG, wenn er eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben. Berechtigt ein Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.1 Bedeutung und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 29a § 62 Abs. 2 EStG stellt für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (auch Staatenlose) als "lex specialis" zu Abs. 1 neben dem Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die nach Abs. 1 grundsätzlich gegebene Anspruchsberechtigung auf (s. auch Rz. 25ff.). Die Einschränkung des Kindergel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.1 Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (Abs. 1a)

Rz. 25 Für EU-Bürger [1] und Staatsangehörige aus einem anderen EWR-Staat [2] sowie die sie begleitenden Familienangehörigen gelten die Erfordernisse des § 62 Abs. 2 EStG nicht. Innerhalb der EU-/EWR-Staaten werden – unabhängig von den jeweiligen nationalen Kindergeldvorschriften – die Vorschriften über die soziale Sicherheit seit dem 1.5.2010 durch die VO 883/2004/EG [3] gerege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 2.2 In den Haushalt aufgenommene Stiefkinder (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Die Kinder des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners des Berechtigten werden als Stiefkinder bezeichnet. Sie sind mit dem Berechtigten verschwägert. Stiefkind ist ein von dem anderen Ehegatten in die Ehe eingebrachtes Kind oder ein während der Ehe geborenes Kind, dessen Ehelichkeit mit Erfolg angefochten worden ist. Stiefkinder werden berücksichtigt, wenn sie in ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 4.2 Andere Identifizierung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 9d Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz stpfl. (§ 139a Abs. 2 AO), erfolgt die Identifizierung durch andere geeignete Nachweise. Sofern im Inland keine IdNr an das Kind vergeben wurde, aber in dem ausl. Wohnsitzstaat eine geeignete persönliche Identifikationsnummer vergeben wird, ist diese als Nachweis der Identität des Kindes heranzuziehen.[1] Als geeignete persön...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 5 Territorialitätsprinzip (Abs. 1 S. 6)

Rz. 10 § 63 Abs. 1 S. 6 Halbs. 1 EStG begrenzt die Familienförderung durch Kindergeld, anders als bei der Gewährung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 S. 4 EStG; s. § 32 EStG Rz. 122), grundsätzlich auf den EU-/EWR-Raum. Das Kind muss danach seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat haben (zum EWR gehören neben Deutschland: Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 2.3 In den Haushalt aufgenommene Enkel (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 7 Die Berücksichtigung von Enkeln ist nur dann möglich, wenn sie in den Haushalt der Großeltern aufgenommen sind, auch wenn sie von den Großeltern unterhalten werden (zur Haushaltsaufnahme s. Rz. 6; § 32 EStG, Rz. 31ff.). Es braucht sich dabei nicht um den alleinigen Haushalt der Großeltern zu handeln; aus § 64 Abs. 2 S. 5 EStG folgt, dass auch ein gemeinsamer Haushalt m...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht im Wesentlichen § 2 BKKG a. F.[1] § 62 EStG legt die Anspruchsvoraussetzungen in der Person des Kindergeldberechtigten fest. § 63 EStG umschreibt, welche Gruppen von Kindern bei Anspruchsberechtigten i. S. v. § 62 EStG zu berücksichtigen sind. Die Anknüpfung in § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an den Kindbegriff des § 32 Abs. 1 EStG (im ersten Grad v...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Einräumung von Grundschulden zur Finanzierung eines Beteiligungserwerbs

Eine betriebliche Veranlassung für eine Grundschuldeinräumung durch eine GmbH & Co. KG kann zu verneinen sein, wenn die Grundschuld dazu dient, ein Darlehen eines Kommanditisten abzusichern, mit dem er den Erwerb seiner Kommanditbeteiligung finanziert hat. Das FG kam im Streitfall zu dem Ergebnis, dass die von der Gesellschaft zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.2.5.1 Bestimmung nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt

Rz. 70 Ist der Beschaffungsmarkt maßgebend, so sind die Wiederbeschaffungskosten relevant. Sind diese gesunken, so richtet sich hiernach die Wertbestimmung, auch wenn die Vorräte bereits zu einem den Wertverlust deckenden Preis fest verkauft, jedoch noch nicht geliefert sind. Praxis-Beispiel Am 10.12.01 wird ein Warenposten eingekauftmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Besonderheiten bei einer GmbH & Co. KG

Rn. 25 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 264a sind OHG und KG ohne persönlich haftenden Gesellschafter – also bspw. eine entsprechende GmbH & Co. KG – KapG hinsichtlich der Vorschriften bezüglich RL, Prüfung und Offenlegung grds. gleichgestellt. Für den EK-Ausweis ist jedoch insbesondere auf die speziellen Regelungen in § 264c hinzuweisen (vgl. HdR-E, HGB § 264c, Rn. 19). § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Besonderheiten bei einer GmbH & Co. KG

Rn. 185 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 264c Abs. 2 verlangt den gesonderten Ausweis gesellschaftsrechtlicher Rücklagen (vgl. HdR-E, HGB § 264c, Rn. 8 ff.).mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Autorenverzeichnis

Dr. Peter Adolph, Vorstand FAS Lease AG, Stuttgart Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Baetge, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Münster Prof. Dr. Hartmut Bieg, Universität des Saarlandes, Saarbrücken Dr. Corinna Boecker, WP, StB, Dr. Kleeberg & Partner GmbH, München Dr. Christian F. Bosse, RA, Partner EY Law GmbH, Stuttgart Philipp Breker, WP, StB, Dornbach GmbH, Koblenz Dr. Tobias ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gesellschafter der Führungs-GmbH bei einer GmbH & Co.

Rn. 55 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die als GmbH & Co. organisierte KG ist i. d. R. nicht Gesellschafter der Führungs-GmbH. Die Anteile an der Führungs-GmbH werden i. d. R. von den Kommanditisten gehalten. Denkbar ist allerdings auch eine Vertragsgestaltung, wonach die KG zivilrechtlich Eigentümer der GmbH-Anteile ist (sog. Einheitsgesellschaft). In diesem Fall ist die KG Gesel...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 60 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Durch § 242 Abs. 2f. wird die Aufstellung einer GuV von allen buchführungspflichtigen Kaufleuten explizit gefordert. Die Aufstellung einer GuV ergibt sich automatisch aus der Abschlusstechnik der doppelten Buchführung. Im Steuerrecht wird dies auch durch § 60 Abs. 1 Satz 2 EStDV deutlich. Die formale Gestaltung der GuV bei Kaufleuten, für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.3 Gesetzliche Vertreter rechtsfähiger Personenvereinigungen

Rz. 15 Durch umfassende Änderungen des Personengesellschaftsrechts zum 1.1.2024 durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] wurde das Recht der GbR am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet.[2] Dem folgend wurden auch die steuerverfahrensrechtlichen Regelungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 AP sind in erster Linie WP und WPG. Ein Wirtschaftsprüfer ist nach § 1 Abs. 1 WPO eine (natürliche) Person, die öffentlich – auf "Antrag durch Aushändigung einer von der Wirtschaftsprüferkammer [(WPK), d.Verf.] ausgestellten Urkunde" (§ 15 Satz 1 WPO) – als WP bestellt ist. Der Bestellung geht ein Zulassungs- sowie staatliches Prüfungsverfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 2.1.1.2.1 Juristische Personen des Privatrechts

Rz. 12 Im Zivilrecht sind vor allem die Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA), die Genossenschaft, der rechtsfähige Verein, der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und die rechtsfähige Stiftung zu nennen. Sie handeln durch ihren Vorstand bzw. ihre Geschäftsführer oder durch den Abwickler der AG[1] bzw. den Liquidator der GmbH.[2] Der Begriff der Vorstände, Geschäftsführ...mehr