Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 8. Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 90 Wird die Einholung einer familienrechtlichen Genehmigung beantragt, handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Rz. 91 Der Verfahrenswert richtet sich entweder nach § 36 FamGKG oder nach § 46 FamGKG, wenn es sich um eine sonstige Kindschaftssache handelt. Rz. 92 Hauptanwendungsfall ist ein Verfahren auf Genehmigung des FamG in den Fällen des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 15. Umgangsrecht

Rz. 127 Es gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 128 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.).[72] Rz. 129 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nicht möglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / a) Umfang der Beiordnung

Rz. 371 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / bb) Fällige Beträge

Rz. 140 Wird lediglich eine bezifferte Unterhaltforderung geltend gemacht, so sind deren Werte nach § 35 FamGKG maßgebend. Auf § 51 FamGKG kommt es dann gar nicht an. Beispiel 31: Fälliger Betrag Die Ehefrau beantragt für das gemeinsame Kind 350,00 EUR Sonderbedarf für die Kosten einer Klassenfahrt. Der Verfahrenswert richtet sich nach § 35 FamGKG und beträgt 350,00 EUR. Rz. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / ii) Umwandlung eines statischen Titels in einen dynamischen Titel

Rz. 162 Liegt gegen den Unterhaltsschuldner bislang über den laufenden Unterhalt lediglich ein statischer Titel vor und beantragt der Unterhaltsgläubiger eine Abänderung dahingehend, dass der Unterhalt dynamisiert tituliert wird, soll nach Auffassung des OLG Dresden[91] der volle Wert der Unterhaltsbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate maßgebend sein;...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / jj) Vaterschaftsfeststellung und Mindestunterhalt

Rz. 163 Wird ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft (§ 169 Nr. 1 FamFG) mit einem Verfahren auf Zahlung von Kindesunterhalt verbunden (§ 169 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 237 FamFG), liegt eine Unterhaltssache vor. Die Werte von Vaterschaftsfeststellung und Unterhalt sind zwar gesondert festzusetzen; es gilt jedoch nach § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG ein Additionsverbot. Insgesamt m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 2. Abstammungssachen

Rz. 48 Die Gebühren richten sich nach Teil 3 VV, den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 49 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 175 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 f.). Rz. 50 Da es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, kommt eine Ermäßigung der Terminsgebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / ee) Abänderung

Rz. 152 Dieselben Bewertungsgrundsätze wie für Zahlungsanträge gelten auch für einen Abänderungsantrag. Maßgebend ist hier der jeweilige Abänderungsbetrag.[81] Beispiel 40: Abänderungsantrag auf zukünftigen und fälligen Unterhalt Der Kindesvater ist zur Unterhaltszahlung von 400,00 EUR monatlich verpflichtet. Im Dezember 2022 beantragt er die Abänderung dahingehend, ab August...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 3. Mehrere Auftraggeber

Rz. 19 Zu berücksichtigen ist auch hier, dass sich die Beratungshilfegebühren nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern um 30 % je weiteren Auftraggeber erhöhen, unabhängig davon, ob derselbe Gegenstand zugrunde liegt oder nicht. Bei Festgebühren kommt es im Gegensatz zu den Wertgebühren auf eine gemeinschaftliche Beteiligung nicht an.[9] Beispiel 9: Vertretung von Ehefrau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei den Festgebühren der Beratungshilfe siehe Rd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Beratung, Gutachten und... / 4. Beratung mit Einigung, Erledigung oder Aussöhnung

Rz. 22 Kommt es aufgrund der Beratung zu einer Einigung, einer Erledigung oder Aussöhnung, kann der Anwalt auch eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 VV),[25] eine Erledigungsgebühr (Nr. 1002 VV)[26] oder eine Aussöhnungsgebühr verdienen. Dies ist zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 durch die Neufassung der Vorbem. 1 VV ausdrücklich klargestellt worden. Insoweit ist unerheblich, ob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 287 Das FamGKG sieht im Gegensatz zum früheren Recht davon ab, besondere Vorschriften für die jeweiligen einstweiligen Anordnungsverfahren vorzugeben. In einstweiligen Anordnungsverfahren ist daher grundsätzlich vom jeweiligen Wert der Hauptsache auszugehen. Rz. 288 Soweit die einstweilige Anordnung allerdings eine geringere Bedeutung gegenüber der Hauptsache hat, ist von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 7. Abrechnungshilfe

Rz. 270 Abrechnungsprobleme in Verbundverfahren bestehen häufig darin, nach Beendigung des Verfahrens noch den Überblick zu behalten, welche Gebühren nach welchen Verfahrenswerten angefallen sind. Insoweit ist zu empfehlen, sich als Arbeitshilfe eine Tabelle anzufertigen, die einerseits nach den in Betracht kommenden Gebührentatbeständen aufgeteilt ist und andererseits nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 1. Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG

Rz. 22 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [11] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV). Rz. 23 Der Gegenstandswert bestimmt sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / VIII. Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG

Rz. 33 Nach § 165 FamFG [15] vermittelt das FamG auf Antrag, wenn ein Elternteil geltend macht, dass der andere Elternteil die Durchführung einer gerichtlichen Verfügung über den Umgang mit dem gemeinschaftlichen Kind vereitelt. Die Vergütung richtet sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Neben der 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV kann hier auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / VIII. Fortsetzung des Rechtsstreits durch den bzw. die Erben

Rz. 93 Verstirbt im Laufe des Rechtsstreits eine Partei und führt der Erbe oder führen die Erben den Prozess weiter, so wird kein neuer Auftrag erteilt. Der Anwaltsvertrag setzt sich vielmehr mit dem, bzw. den Erben fort. Ab dem Erbfall, ist/sind Auftraggeber des Rechtsanwalts der Erbe/die Erben, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[35] Rz. 94 Es handelt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Strafsachen / VI. Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten

Rz. 228 Für die Tätigkeit als Beistand, Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger, sodass auf die Ausführungen zu Rdn 15 ff. Bezug genommen werden kann. Rz. 229 Insbesondere kann der Anwalt als Nebenklagevertreter auch eine Vergütung im vorbereitenden Verfahren ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Vollstreckung nach den Vorschriften des FamFG

Rz. 214 Soweit nach den Vorschriften des FamFG vollstreckt wird, gilt Vorbem. 3.3.3. S. 1 Nr. 2 VV. Danach findet Teil 3 Abschnitt 3, Unterabschnitt 3 VV auch auf die Vollstreckung nach dem FamFG entsprechende Anwendung. Insoweit gilt grundsätzlich das Gleiche wie auch in der Zwangsvollstreckung nach der ZPO. Beispiel 133: Vollstreckung einer Umgangsregelung Das Gericht erläs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 3. Vorläufige und endgültige Regelung

Rz. 10 Zu beachten ist, dass außergerichtlich mehrere Angelegenheiten gegeben sein können, wenn der Anwalt sowohl hinsichtlich einer vorläufigen Regelung beauftragt wird, als auch hinsichtlich einer endgültigen Regelung.[1] Beispiel 2: Vorläufige und endgültige Regelung, Umgangsrecht Der Kindesvater beauftragt den Anwalt, eine dauerhafte und endgültige Regelung zum Umgang mit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / hh) Kein Höchstwert

Rz. 244 Ein Höchstwert ist nicht vorgesehen.[136] In einem der ersten Gesetzesentwürfe war eine Deckelung vorgesehen. Diese ist aber später fallen gelassen worden. Daher kann der Wert des Versorgungsausgleichs auch den Wert der Ehesache übersteigen.[137] Eine Billigkeitskorrektur ist insoweit nicht angebracht.[138] Beispiel 78: Versorgungsausgleich über 100 % Das dreifache Ne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / aa) Überblick

Rz. 227 Der Wert der Folgesache Versorgungsausgleich (§§ 217 ff. FamFG) ist in § 50 FamGKG geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Scheidungsverbund. Rz. 228 Für jedes Anrecht ist ein Betrag in Höhe von 10 % des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten anzusetzen, wenn es um Wertausgleich bei der Scheidung geht. Eine Höchstgrenze ist nicht vorgesehen.[121...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 11. Kindesherausgabe

Rz. 106 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 107 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da nach § 157 Abs. 1 FamFG ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 108 Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, ist eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV nich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / cc) Kinderfreibeträge

Rz. 231 Kinderfreibeträge sind vom Nettoeinkommen nicht abzuziehen, selbst wenn man einen Abzug bei der Ehesache befürwortet.[124] Beispiel 69: Versorgungsausgleich, mehrere Anrechte Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 1.000,00 EUR. Aus der Ehe sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen. Beide Ehegatten haben jeweils ein ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 17. Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 2 FamFG

Rz. 164 In Unterhaltsverfahren nach § 231 Abs. 2 FamFG (Zuweisung des Kindergeldes) gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 165 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 41 ff.). Rz. 166 Da es sich um Verfahren der freiwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / d) Kindschaftssachen

Rz. 250 Für Kindschaftssachen als Folgesachen (Umgang, Elterliche Sorge und Kindesherausgabe) enthält § 44 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 FamGKG eine spezielle Regelung. Es gilt also nicht § 45 FamGKG, der lediglich für selbstständige Kindschaftssachen maßgeblich ist. Rz. 251 Der Regelwert beträgt gem. § 44 Abs. 2 S. 1 FamGKG 20 % des Werts der Ehesache, höchstens jedoch 4.000,00 EUR. E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 5. Ehesache

Rz. 64 In isolierten Ehesachen (zum Verbund siehe Rdn 196 ff.) gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 65 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist möglich.[32] Rz. 66 Eine ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV ist ebenfalls möglich. Zwar kann dem Scheidungsantrag nicht durch eine Versäumnisentscheidung entsprochen we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 12. Kindschaftssachen

Rz. 110 Zu den besonderen Kindschaftssachen der elterlichen Sorge siehe Rdn 80 ff.; zur Kindesherausgabe Rdn 106, zum Umgang Rdn 127 und zu den übrigen Kindschaftssachen Rdn 123. Rz. 111 Sind Gegenstand des Verfahrens mehrere besondere Kindschaftssachen, dann werden die Werte der einzelnen Gegenstände addiert.[58] Beispiel 28: Verfahren über Sorgerecht und Auskunft Der Ehemann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 14. Übrige Kindschaftssachen

Rz. 123 In den übrigen Kindschaftssachen[69] (Kindschaftssachen außerhalb des § 45 FamGKG)[70] gelten die Gebühren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 124 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung kommt nicht in Betracht, da weder ein Verhandlungs- noch ein Erörterungstermin vorgeschrieben ist (siehe Rdn 39 ff.). Rz. 125 Da es sich um Familiens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mahnverfahren / a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr. 3305 VV für das Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids (Anm. S. 1 zu Nr. 3308 VV); eine Kürzung der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG kommt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 4. Zurückverweisung durch Rechtsmittelgericht (Vertikalverweisung)

Rz. 76 Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zur erneuten Entscheidung zurück, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor.[20] Das Verfahren nach Zurückverweisung ist eine neue Angelegenheit, in der alle Gebühren erneut entstehen können. Lediglich hinsichtlich der Verfahrensgebühr ist eine Anrechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vergütungsansprüche des... / cc) Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 83 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO hat und die zu erwartenden Reisekosten die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[45] Rz. 84 Gleiches gilt, wenn die bedürftige Partei einen Anspruch auf die zusätzliche Beiordnu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Außergerichtliche Vertr... / i) Anrechnung bei mehreren Geschäftsgebühren aus Teilwerten, aber nur einer Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert

Rz. 62 Sind außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren entstanden, wird aber ein einheitliches gerichtliches Verfahren betrieben, so war umstritten, wie anzurechnen sei. Nach Auffassung des BGH[24] sollten alle Geschäftsgebühren hälftig ohne Kürzung nach § 15 Abs. 3 RVG anzurechnen sein. Die Anrechnung sollte lediglich auf die Höhe der Verfahrensgebühr begrenzt sein, sodass d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / 1. Beschädigung eines ordnungsgemäß geparkten Kraftfahrzeugs durch ein Kind im Alter zwischen dem 7. und dem vollendeten 10. Lebensjahr

Rz. 1 BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 335/03, zfs 2005, 174 = NJW 2005, 354 Zitat BGB §§ 823, 828 Abs. 2 Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 (BGBl I S. 2674) greift nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / 5. Zusammenstoß eines Fahrrad fahrenden Kindes mit einer geöffneten Tür eines am Fahrbahnrand haltenden Kfz

Rz. 49 BGH, Beschl. v. 11.3.2008 – VI ZR 75/07, zfs 2008, 373 = VersR 2008, 701 Zitat BGB § 828 Abs. 2 Fährt ein Kind mit einem Fahrrad gegen ein mit geöffneten hinteren Türen am Fahrbahnrand stehendes Fahrzeug, entfällt seine Haftung nach § 828 Abs. 2 BGB Rz. 50 Die rechtliche Beurteilung Eine teleologische Reduktion des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB ist nur dann vorzunehmen, wenn sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / 3. Zusammenstoß eines Fahrrad fahrenden Kindes mit einem verkehrsbedingt haltenden Kraftfahrzeug

Rz. 25 BGH, Urt. v. 17.4.2007 – VI ZR 109/06, zfs 2007, 435 = VersR 2007, 855 Zitat BGB § 828 Abs. 2 S. 1 n.F.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / 7. Verletzung elterlicher Aufsichtspflicht bei Beschädigung von Kraftfahrzeugen durch Kinder

Rz. 64 BGH, Urt. v. 24.3.2009 – VI ZR 199/08 und VI ZR 51/08, zfs 2009, 492, 495 = VersR 2009, 788, 790 Zitat BGB § 832 Abs. 1mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / 6. Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer typischen Überforderungssituation eines Kindes im Rahmen des § 828 Abs. 2 BGB

Rz. 54 BGH, Urt. v. 30.6.2009 – VI ZR 310/08, zfs 2009, 673 = VersR 2009, 1136 Zitat BGB §§ 823, 828 Abs. 2 Der Geschädigte, der sich darauf beruft, hat darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass sich nach den Umständen des Falles die typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs bei einem Unfall nicht realisier...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug bei Beteiligung von Kindern (§ 828 Abs. 2 BGB)

1. Beschädigung eines ordnungsgemäß geparkten Kraftfahrzeugs durch ein Kind im Alter zwischen dem 7. und dem vollendeten 10. Lebensjahr Rz. 1 BGH, Urt. v. 30.11.2004 – VI ZR 335/03, zfs 2005, 174 = NJW 2005, 354 Zitat BGB §§ 823, 828 Abs. 2 Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften vom 19.7.20...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 4 Der Beklagte war gemäß § 823 Abs. 1 BGB verpflichtet, dem Kläger den aufgrund des Zusammenpralls seines Kickboards mit dessen Pkw entstandenen Schaden zu ersetzen. Unter den Umständen des Streitfalls war die Verantwortung des Beklagten nicht gemäß § 828 Abs. 2 S. 1 BGB ausgeschlossen. Da das schädigende Ereignis nach dem 31.7.2002 eingetreten ist, richtete sich die Vera...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 66 § 832 Abs. 1 BGB enthält eine Beweislastumkehr zu Lasten des Aufsichtspflichtigen, wenn der objektive Tatbestand einer unerlaubten Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB durch den Aufsichtsbedürftigen erfüllt ist. Der Aufsichtspflichtige muss darlegen und beweisen, was er zur Erfüllung der Aufsichtspflicht unternommen hat. Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 29 Das Berufungsgericht meinte im Gegensatz zum erstinstanzlichen Urteil, dem Beklagten komme das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. nicht zugute. Zwar sei der Beklagte zum Unfallzeitpunkt erst acht Jahre alt gewesen und habe der Klägerin den Schaden auch bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug entsprechend dem Wortlaut dieser gesetzlichen Regelung zugefügt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 56 Für den Streitfall war entscheidend, ob der Pkw des Klägers zum Unfallzeitpunkt ordnungsgemäß geparkt war. Der Umstand war zwischen den Parteien streitig, die Beweisaufnahme hatte insoweit ein "non liquet" ergeben, so dass sich die Frage stellte, zu wessen Lasten dies ging. Das Berufungsgericht hatte angenommen, das "non liquet" gehe zu Lasten des Klägers. Rz. 57 Das a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 42 Die Beurteilung des Berufungsgerichts hielt im Ergebnis revisionsrechtlicher Nachprüfung stand. Die haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Beklagten war nach der Unfallschilderung des Klägers, die revisionsrechtlich als richtig zu unterstellen war, nach § 828 Abs. 2 S. 1 BGB n.F. ausgeschlossen. Rz. 43 Da das schädigende Ereignis nach dem 31.7.2002 eingetreten war, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 24 Das Berufungsgericht führte aus: Für den Beklagten zu 2 sei bei der Annäherung an das Fahrzeug des Klägers erkennbar gewesen, dass die hintere linke Tür zum Teil geöffnet war und dass eine Person in der Tür stand. Der Beklagte zu 2 habe nicht darauf vertrauen dürfen, dass die erkennbar schon geöffnete Tür sich nicht weiter öffnen werde. Es könne nicht mehr geklärt wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 21 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Ohne Erfolg wandte sich die Revision dagegen, dass das Berufungsgericht ein Mitverschulden des Verletzten bejaht und dieses mit einem Drittel bemessen hatte. Rz. 22 Da das schädigende Ereignis vor dem 1.8.2002 eingetreten war, bestimmte sich die Mitverantwortung des geschädigten Kindes (§ 254 BGB)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / 4. Zusammenstoß eines führungslos vom Bürgersteig auf die Straße rollenden Fahrrads mit einem vorbeifahrenden Kraftfahrzeug

Rz. 38 BGH, Urt. v. 16.10.2007 – VI ZR 42/07, zfs 2008, 80 = VersR 2007, 1669 Zitat BGB § 828 Abs. 2 S. 1 n.F. Lässt ein achtjähriges Kind auf dem Bürgersteig sein Fahrrad los, damit es von alleine weiterrollt, und rollt das führungslose Fahrrad auf die Fahrbahn gegen das zu diesem Zeitpunkt vorbeifahrende Kraftfahrzeug, so handelt es sich um einen Unfall mit einem Kraftfahrzeu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Haftung bei Unfällen mi... / a) Der Fall

Rz. 65 Die Kläger nahmen die Beklagten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht über ihre Kinder in Anspruch. Am 9.7.2003 zerkratzten der 7 Jahre und 7 Monate alte M und der 5 Jahre und 4 ½ Monate alte P insgesamt 17 Pkw, die auf einem Parkplatz abgestellt waren, der zu dem Wohnkomplex gehört, in dem die Beklagten und ihr Sohn wohnten. Unter den beschädigten Pkw befanden sich au...mehr