Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 09/2021, Familienrecht a... / III. Kindschaftsrecht

Auch im Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Mannel aus Frankfurt am Main ging es um die neue Vielfalt der Lebensformen. Er spielte verschiedene Varianten von Sorgerechts-, Umgangsrechts- und Kindesrechtsfällen durch. Bei der Übertragung des Sorgerechts werden Kriterien wie die allgemeine Erziehungsfähigkeit, der Kindeswille und die ausreichende Bindungstoleranz beachtet. In seiner...mehr

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FF 09/2021, Wunschkinder, W... / II. Die Vorlagebeschlüsse

Den Vorlagebeschlüssen liegt jeweils ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde: Zwei lesbische Ehepaare gründeten jeweils eine Familie. Im Fall des OLG Celle wurde dabei eine Embryonenspende verwendet, im Fall des KG eine Samenspende. Jeweils eine der Ehefrauen trug das Kind bzw. die Kinder aus (im Folgenden Geburtsmutter), aber beide handelten auf der Grundlage eines gemeinsa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wegfall der Geschäftsgrundlage

Rz. 22 [Autor/Stand] Die zivilrechtlichen Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, die in § 313 BGB seit dem 1.1.2002 gesetzlich festgelegt sind,[2] geben auch nach § 313 Abs. 3 BGB ein Rücktrittsrecht, sofern wesentliche Vorstellungen der Vertragsparteien, die bereits Vertragsgrundlage waren, sich später als falsch herausstellen.[3] Ein Irrtum über die durch die ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 3. Falsche Handhabung von Verwaltungsanordnungen

Rz. 227 Was aber passiert, wenn der Testamentsvollstrecker fälschlicherweise (anordnungswidrig oder sogar anordnungsgemäß) bedarfsdeckungsgeeignete Mittel unmittelbar an den bedürftigen Vorerben auskehrt? Fallbeispiel 94: Die behinderte Erbin und die Auszahlung des Taschengeldes Die Hilfeempfängerin H war aufgrund ihrer geistigen Behinderung in einer Einrichtung der Behindert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Personengleichheit

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Zusammenrechnung setzt voraus, dass derselbe Erwerber von demselben Zuwender (Erblasser oder Schenker) bereits vorher innerhalb des Zehnjahreszeitraums Vermögen unentgeltlich erworben hat. Zuwendungen vom Vater können nicht mit Zuwendungen der Mutter zusammengerechnet werden, oder umgekehrt. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Zuwendung um ein ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Besonderes Fallbeispiel: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament

Rz. 154 Fallbeispiel 66: Der Pflichtteilsanspruch und das Berliner Testament Der Vater des A verstarb Anfang 2019. A beantragte nach Bezug von Arbeitslosengeld 2020 die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Eltern des A hatten ein Testament verfasst. Darin setzten sie sich gegenseitig zu "Alleinerben (Vollerben)" ein. Erben des Längstlebenden sollten die beiden gemein...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / III. Berechnung der Kürzung

Rz. 7 Der den Versorgungsfreibetrag reduzierende Kapitalwert der lebenslänglichen Bezüge des überlebenden Ehegatten/Lebenspartners ist gem. § 14 BewG zu berechnen (siehe § 1 Rdn 7 ff.>). Der Kapitalwert, der einem Kind auf bestimmte Zeit zustehenden Versorgungsbezüge, errechnet sich nach § 13 Abs. 1 BewG. Rz. 8 Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist bei der Berechnung von den ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / aa) Ein Nutzen ist gar nicht beabsichtigt

Rz. 33 Ob es deshalb in der "Sozialhilfesackgasse" endet, falls mit einem Behindertentestament offenkundig andere Ziele verfolgt werden als die Verbesserung der Lebenssituation des Menschen mit Behinderung, ist bis heute nicht abschließend geklärt.[66] Die Rechtsprechung "fasst" dieses Thema nicht an, dabei lässt sich gar nicht verheimlichen, dass als Behindertentestamente a...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 2. § 1624 BGB – Ausstattung

Rz. 13 Keine Herausgabepflicht qua Gesetz besteht für eine Ausstattung (§ 1624 BGB).[25] Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbstständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird (Ausstattung), gilt, auch wenn eine Verpflichtung nicht be...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Zielgruppe

Rz. 2 Behindertentestamente sind keine Testamente von Menschen mit Behinderung. Man kann sie auch nicht pauschal als Testamente für Menschen mit Behinderung bezeichnen. Schon gar nicht sind sie – wie häufig suggeriert – Testamente für "Kinder"[2] mit Behinderung. Behindertentestamente sind nicht abhängig vom Alter eines Menschen und letztlich auch nicht von der rechtlichen S...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / IV. Der Vermögensbegriff des SGB VIII

Rz. 28 Die juristische Praxis ist auf die Bedeutung erbrechtlicher – und damit auch schenkungsrechtlicher – Sachverhalte im SGB VIII erst durch eine Entscheidung des BVerwG[18] in einem Fall aufmerksam geworden, bei dem die Betroffene seit ihrem fünften Lebensjahr 1997 in einer Pflegefamilie lebte und Jugendhilfeleistungen in Vollzeitpflege bzw. als Heimerziehung erhielt. 20...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Vorteile/Nachteile der einzelnen Lösungen

Rz. 106 Welche Form von Behindertentestament der Erblasser wählt, orientiert sich an seiner Zielsetzung und der Größe und Komplexität des Nachlasses. Wird der bedürftige Mensch mit Behinderung mit anderen zusammen Miterbe, ist er Mitglied einer Erbengemeinschaft mit all ihren der Gesamthandsgemeinschaft typischen Beschränkungen und Problemen. Der entscheidende Nachteil des kl...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Sittlichkeitsschenkungen

Rz. 20 Sittlich gebotene Schenkungen zielen auf die Moral ab. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass das Unterlassen der Schenkung sich im konkreten Einzelfall als sittliche Verfehlung des Schenkers darstellen würde. Eine allgemein sittliche Pflicht, durch eine Schenkung helfen zu müssen, reicht nicht aus. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalles und die Beziehung...mehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / A. Persönlicher Freibetrag (§ 16 Abs. 1 ErbStG)

Rz. 1 Je nach Verwandtschaftsverhältnis bzw. Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Erwerbs kommt ein persönlicher erbschaft- bzw. schenkungsteuerlicher Freibetrag in Betracht, § 16 Abs. 1 ErbStG.mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verbindlichkeiten aus lebzeitigen Pflegevereinbarungen

Rz. 627 Zu den für die Wertberechnung erheblichen Nachlassverbindlichkeiten gehören zunächst die unmittelbar vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 1967 BGB Erblasserverbindlichkeiten). Rz. 628 Fallbeispiel 48: Die lebzeitige Pflegeverpflichtung A ist Alleinerbe nach seiner Mutter, in deren Nachlass sich lediglich eine Immobilie befindet, die sie bis zuletzt bewohnt hat. Er m...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Die gesamtschuldnerische Haftung und das Ranking der sozialrechtlichen Erbenhaftung

Rz. 599 Die sozialrechtliche Erbenhaftung trifft mehrere Erben eines Erbfalls nach § 2058 BGB als Gesamtschuldner.[986] Die Leistung kann von jedem verlangt werden, der Schuldner ist. Das bedeutet aber auch, dass der Sozialhilfeträger einen Erben nur zu dem seinem Erbteil entsprechenden Anteil des Ersatzanspruchs heranziehen kann, wenn seine Miterben aufgrund von § 102 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nutzung für Zwecke der Erziehung

Rz. 531 [Autor/Stand] Unter dem Begriff der Erziehung wird die planmäßige Einwirkung auf die Entwicklung und das Verhalten heranwachsender Personen mit Hilfe von anerkannten pädagogischen Mitteln bzw. Methoden verstanden. Die pädagogische Betreuung der Heranwachsenden erfolgt im Allgemeinen durch entsprechend einschlägig ausgebildetes Personal, welches diese Tätigkeit berufl...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / cc) Familienstand/Güterstand

Rz. 152 Der Familienstand ist maßgeblich für die Frage, ob und wie neben Abkömmlingen auch Ehegatten/Lebenspartner erben (§§ 1931, 1371 BGB, § 10 LPartG). Der Güterstand ist maßgeblich für den prozentualen Anteil/die Quote, mit der der Ehegatte/Lebenspartner erbt:mehr

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§ 4 Leistungsrecht und Regr... / A. Leistungsrecht

Rz. 1 Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Beschädigten i.S.d. Bundesversorgungsgesetzes (BVG) und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten oder Lebenspartners, Elternteils, Kindes oder Enkelkinds angemessen auszugleichen oder zu mildern. Dafür stehen die in § ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Grundsätzlich sittenwidrig oder grundsätzlich rechtsbeständig?

Rz. 490 Ein Bedürftiger, der zu Lebezeiten des Erblassers auf Erbansprüche bzw. Pflichtteilsansprüche verzichtet, sorgt damit dafür, dass ihm im Erbfall ohne ausdrückliche Erbeinsetzung/Begünstigung durch den Erblasser keine verwertbaren Mittel zufließen, die er in der Sozialhilfe einsetzen könnte. Das führt nach der Rechtsprechung des BGH gleichwohl zivilrechtlich nicht daz...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (1) Enterbung und die Absicherung des Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 155 Zwischen Ehe- und Lebenspartnern ist das vorrangige Ziel einer letztwilligen Verfügung häufig, den anderen Ehegatten auf den Tod des Erstversterbenden abzusichern und die Abkömmlinge zunächst durch Enterbung vom Nachlass fernzuhalten. Das ist bei Behindertentestamenten kontraindiziert. Als Fehler [193] beim Testament in Familien mit pflichtteilsberechtigten und sozialh...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 7. Zur Diskussion gestellt – ein Fall aus der Praxis

Rz. 363 Der Begriff der Härte ist nach diesseitiger Ansicht als ein Tatbestand zu verstehen, der Reibungsverluste auszugleichen hat. Solche Reibungsverluste entstehen insbesondere dann, wenn der Gesetzgeber "normative Schutzschirme" an einer Stelle im Gesetz geschaffen hat und diese Schutzschirme dann an einer anderen Stelle nicht mehr wirken, z.B. weil der Gesetzgeber das P...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VI. Schonvermögensbetrag (§ 29 Abs. 1 BAföG)

Rz. 124 Von dem nach den vorstehenden Regeln ermittelten Vermögen bleibt "Schonvermögen" anrechnungsfrei: Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Antragstellung. Rz. 125 Damit liegt der Schonvermögensbetrag auf den er...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Sich Bedürftigmachen durch Ausschlagung zivilrechtlich (§ 1942 BGB)

Rz. 506 Fallbeispiel 38: Was soll das Kind mit dem Erbe II? – Ausschlagen? M hat einen behinderten Sohn S, den er und seine Frau lebenslang zu Hause im gemeinsamen Miteigentum eines Hauses versorgt haben. Als M seinen Sohn nach dem Tod seiner Frau nicht mehr selbst versorgen kann, will er für die Heimunterbringung einen Antrag auf Sozialhilfe stellen und erfährt, dass sein S...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 115 Zuwendungen unter Lebenden zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten sind steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG. Die Vorschrift findet keine Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen und gilt nur für laufende Zuwendungen. Eine einmalige Zuwendung ist also von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.[111] Dies gilt etwa für die Schenkung eines gr...mehr

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§ 3 Der Erbfall / c) Einkommensteuerrecht

Rz. 8 Da dem Erb-/Pflichtteilsverzicht kein synallagmatisches Verhältnis zugrunde liegt, ergeben sich grundsätzlich keine einkommensteuerlichen Konsequenzen. Weder für den Abfindungsschuldner noch den Pflichtteilsberechtigten liegt ein Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang vor. Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür...mehr

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§ 3 Der Erbfall / 1. Alleinerbe

Rz. 175 Gemäß § 45 Abs. 1 AO gehen im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge i.S.d. § 1922 BGB die Forderungen und Schulden (abgesehen von Zwangsgeldern) aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Erben über. Der Erbe tritt als Gesamtrechtsnachfolger in einem umfassenden Sinne sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblas...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / II. Abzugsposten auf das Einkommen

Rz. 27 Vom Einkommen sind gesetzlich bestimmte Abzugsposten abzusetzen:mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Steuerbefreiung für Angehörige

Rz. 52 In der Praxis greift im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge regelmäßig die Befreiung von der Grunderwerbsteuer gem. § 3 GrEStG (siehe Rdn 47>). Bei Erwerben durch Personen (oder deren Ehegestatten oder eingetragenen Lebenspartnern), die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind oder deren Verwandtschaft durch die Annahme als Kind bürgerlich-rechtlich erlosche...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Tatbestand

Rz. 21 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG sind Erwerbe von Todes wegen steuerfrei, mit denenmehr

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§ 5 Steuerklassen, Freibetr... / I. Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 ErbStG wird – neben dem Freibetrag nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG – dem überlebenden Ehegatten/Lebenspartner (nur) im Erbfall ein besonderer Versorgungsfreibetrag bis zu einer Höhe von 256.000 EUR gewährt. Danach steht dem überlebenden Ehegatten im Erbfall grundsätzlich ein Freibetrag i.H.v. 756.000 EUR zur Verfügung (und nicht nur i.H.v. 500.000 ...mehr

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ZErb 09/2021, Bedingungen i... / bb. Besondere Verwirkungsklauseln

Bei den besonderen Verwirkungsklauseln setzt der Erblasser den Bedachten genaue Verhaltensregeln und ordnet für den Fall des Verstoßes als Sanktion den Verlust der Zuwendung an.[38] Die wohl bekanntesten besonderen Verwirkungsklauseln, die auch außerhalb von Unternehmertestamenten zu finden sind, sind Pflichtteilsstrafklauseln und Wiederverheiratungsklauseln. Es gibt jedoch ...mehr

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§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung zur Steuerbefreiung für Familienheime wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [1] mit Wirkung ab dem 1.1.2009 eingeführt und stellt eine Erweiterung der bereits seit dem durch das Jahressteuergesetz 1996[2] eingeführten geltenden Privilegierung für lebzeitige Zuwendungen im Zusammenhang mit Familienwohnheimen unter Ehegatten/Lebenspartnern dar, § 13 Abs...mehr

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§ 19 Steuergestaltung durch... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die erheblichen erbschaft- und schenkungsteuerlichen Belastungsunterschiede zwischen Steuerklasse I einerseits und den Steuerklassen II und III (siehe § 5 Rdn 1 ff.>) andererseits im Hinblick auf den persönlichen Freibetrag und die Steuersätze lassen Adoptionen im Lichte der zunehmend kinderlosen Gesellschaft als erbschaft- bzw. schenkungsteuerliche Gestaltungmittel an...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Der Erbe des vorversterbenden Ehegatten/Lebenspartners der leistungsberechtigten Person

Rz. 596 Die Kostenersatzpflicht des Erben des Ehegatten/des Lebenspartners entsteht, wenn dieser Diese Regelung produziert Ergebnisse, die z.T. beliebig wirken. Rz. 597 Fallbeispiel 45: Die Erben der hälftigen Miteigentümer Die Ehegatten M und F sind hälftige Mit...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (1) Die Abgrenzung der Existenzsicherungsleistungen von SGB II und SGB XII

Rz. 194 SGB XII und SGB II zielen auf unterschiedliche Personengruppen ab, haben unterschiedliche Einkommens- und Vermögensbegriffe, unterschiedliche Schontatbestände und deshalb auch unterschiedliche Regressformen: Sie müssen daher voneinander unterschieden werden. Rz. 195 Fallbeispiel 7: Die großzügige Mutter II Die Mutter M will ihrer Tochter T 1 im Wege der vorweggenommen...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (3) Familienleistungen – speziell Kindergeld

Rz. 156 Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat nach § 6 SGB I ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen. Es geht daher um den Familienlasten- bzw. -leistungsausgleich, die Minderung des Familienaufwands (§§ 6, 25 SGB I) und einen Ausgleich dafür, dass Familien mit Kindern der Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland i...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei jeder Gestaltung einer Zuwendung – gleich, ob lebzeitig oder auf den Tod – ist es unerlässlich zu wissen, ob und wenn ja, welche Leistungen der sozialen Sicherung der Begünstigte bezieht oder wahrscheinlich beziehen wird. Das gilt umgekehrt auch für einen Zuwendenden mit potenziellem Bezug von nachrangigen Sozialleistungen in der Zukunft. Nur so kann man die Auswir...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Die Beteiligten des Anspruchsverhältnisses

Rz. 413 Die leistungsberechtigte Person muss Anspruchsinhaber des überzuleitenden Anspruchs sein. Aber nicht nur die Ansprüche des Leistungsberechtigten selbst, sondern auch solche, die sein Ehegatte, sein eingetragener Lebenspartner oder seine Eltern gegen einen Dritten haben, sind überleitungsfähig. Solche Ansprüche von Angehörigen der Einsatzgemeinschaft können übergeleit...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Die Genehmigung der Ausschlagung – Abfindungsvertrag als "nachgeholtes Behindertentestament"?

Rz. 518 In der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass nach der Entscheidung des BGH "unterlassene Behindertentestamente" nach dem Erbfall "nachgeholt" werden können. Sei ein behinderter Sozialleistungsbezieher kraft gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund einer nicht (mehr) passenden letztwilligen Verfügung zum unbeschränkten Erben berufen, entstehe in seiner Person ein v...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. Regelfall: kein Leibgedinge

Rz. 196 Es ist anerkannt, dass auch städtische Grundstücke mit einem Leibgedinge belastet werden können.[443] Aber nicht jede Grundstücksübertragung mit Verpflichtung zu Versorgungsleistungen ist ein Leibgedinge/Altenteil. Der Regelfall dürfte heute der Fall sein, der kein Leibgedinge darstellt. Rz. 197 Fallbeispiel 110: Lebenslanges Wohnungsrecht/Pflege und Wart Mutter M aus...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Schontatbestand Einkommen III: Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben

Rz. 85 Nach § 11a Abs. 5 SGB II sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht anzurechnen, wenn Di...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / I. Der Einkommensbegriff des SGB IX

Rz. 6 Der Einkommensbegriff, der im SGB II und SGB XII losgelöst von den Regeln des Einkommensteuerrechts ist, ist seit 1.1.2020 für die Eingliederungshilfe an § 2 Abs. 2 EStG angekoppelt bzw. an den Begriff der Renteneinkünfte. Maßgeblich für die Ermittlung des Beitrages nach § 136 SGB IX, den der bedürftige Mensch zu leisten hat, ist die Summe der Einkünfte des Vorvorjahre...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (4) Vorzeitig verbrauchte Mittel – Schaffen von Fakten

Rz. 561 Ein Handeln ist "sozialwidrig" und begründet objektiv einen Anspruch Sozialhilfeträgers auf Kostenersatz, wenn der Handelnde eine Lage schafft, die den Träger der Sozialhilfe zwingt, trotz vorangegangener Versagung der Hilfe noch einmal leisten zu müssen. "Sozialwidrig ist ein solches vollendete Tatsachen schaffendes Verhalten, weil es eine "Selbsthilfe" ist, die geg...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel – §§ 27 ff. SGB XII

Rz. 6 Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst als den notwendigen und den weiteren notwendigen Lebensunterhalt:mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 21 Übertragen Ehegatten alleine oder gemeinsam Immobilienvermögen unter Vorbehaltsnießbrauch, stellen sich neben einkommensteuerlichen (siehe Rdn 101 ff.>) auch schenkungsteuerliche Fragen: Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers auf ein Kind übertragen und zugleich dem anderen Ehegatten aufschieb...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Das Bewusstsein und die Akzeptanz der Wertedifferenz

Rz. 95 Grundsätzlich wird zwischen den Beteiligten das Bewusstsein des Bestehens einer Wertedifferenz vorausgesetzt.[229] Das fehlt, wenn die Beteiligten – ohne jede Willkür – von einer gleich hohen Bewertung von Leistung und Gegenleistung ausgehen.[230] Außerdem muss für eine (teilweise) Schenkung Einigkeit beider Beteiligter darüber bestehen, dass die Wertedifferenz unentge...mehr

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§ 12 Einkommensteuerpflicht... / B. "Spekulationssteuer" bei Grundstücksveräußerungen

Rz. 2 § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden. Für die Berechnung der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG ist grundsätzlich das der Anschaffung oder Veräußerung zugrunde lieg...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Aufschiebend bedingte Rechte

Rz. 34 Aufschiebend bedingte Rechte – etwa die Einräumung des Nießbrauchs an den Ehegatten (siehe Rdn 101 ff.>) oder ein Kind nach dem eigenem Versterben (insbesondere sog. Sukzessivnießbrauch) oder eine vorsorgliche Wart- und Pflegeverpflichtung (siehe Rdn 43 ff.>) – bleiben als aufschiebend bedingte Last nach § 6 Abs. 1 BewG bewertungsrechtlich grundsätzlich unberücksichti...mehr