Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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10 Unternehmen im Porträt: ... / 5 Der 5-Stunden-Tag – das radikale Arbeitszeitmodell bei Rheingans Digital Enabler

Zitat Mein Eindruck ist, vom Volumen schaffen wir das Gleiche wie bei 8 Stunden, aber das, was wir schaffen, ist besser! Lasse Rheingans, Geschäftsführer, Rheingans Digital Enabler In den ersten 3 Unternehmensbeispielen haben wir uns sehr unterschiedlichen Vergütungsmodellen gewidmet. Nach dem Einheitsgehalt bei CPP, dem partizipativen Ansatz bei elobau und dem Wahlmodell bei d...mehr

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10 Unternehmen im Porträt: ... / 9 Die Buurtzorg-Pioniere – durch selbstverantwortliche Teams zurück zum Sinn der Pflege bei Sander Pflegedienst

Zitat Ich hatte keine Lust mehr auf Pflege und wollte eigentlich etwas anderes studieren. Da hörte ich von dem Buurtzorg-Pilotversuch. Mark Adolph, Altenpfleger bei Sander Pflege Das Badezimmer muss dringend aufgeräumt werden. Der Patient braucht ein neues Bett und abends soll er eine zusätzliche Tablette nehmen. Die Aufgaben in der ambulanten Pflege sind vielfältig. Der 28-jäh...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / c) Längstlebende setzt beide Kinder zu Erben ein

Rz. 150 Der Längstlebende setzt die beiden Kinder zu gemeinschaftlichen Erben ein, wobei der behinderte Sohn nur Vorerbe wird. Rz. 151 Muster 2.11: Einsetzung der Kinder als Erben mit Vorerbenstellung des behinderten Kindes Muster 2.11: Einsetzung der Kinder als Erben mit Vorerbenstellung des behinderten Kindes Der Längstlebende von uns und für den Fall, dass wir beide gleichz...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Beteiligung von Kindern und Enkelkindern an Familienpool

Rz. 81 Die Kinder und Enkelkinder werden nach der Gründung des Familienpools und nach der Einlage oder Einbringung bzw. dem Verkauf der Immobilien durch Anteilsübertragung in Höhe der noch nicht ausgenutzten Schenkungsteuerfreibeträge beteiligt. Wenn Ehegatten zur optimalen Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge kapitalmäßig an dem Familienpool beteiligt werden sollen, er...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Muster

Rz. 100 Muster 8.9: Disquotale Stimmrechte, falls Vermögen nur von Ehemann eingebracht wird und Ehefrau und Kinder direkt im geringen Umfang an Familienpool beteiligt werden Muster 8.9: Disquotale Stimmrechte, falls Vermögen nur von Ehemann eingebracht wird und Ehefrau und Kinder direkt im geringen Umfang an Familienpool beteiligt werden (1) Solange _________________________ ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 2. Güterstand der Gütertrennung

Rz. 11 Im Güterstand der Gütertrennung nach § 1414 BGB findet weder bei Ehescheidung noch beim Tod eines Ehegatten ein Zugewinnausgleich statt. Außer im Rahmen der sog. Güterstandsschaukel ist der Güterstand der Gütertrennung aber meist wenig sinnvoll, denn er hat die folgenden meist nicht gewollten Konsequenzen:mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / c) Ausnahme bei lediglich rechtlichem Vorteil

Rz. 12 Eine weitere Ausnahme von den oben dargestellten Grundsätzen des §§ 1795, 181 BGB liegt zudem vor, wenn das Rechtsgeschäft dem vertretenen Kind einen lediglich rechtlichen Vorteil verschafft.[4] Ist das Rechtsgeschäft für das Kind somit lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest rechtlich neutral, ist der Schutzzweck der Vertretungsbeschränkungen nicht erforderlic...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Grundsätze der Trennungslösung

Rz. 81 Anders als beim sog. Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten zunächst gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Schlusserben sind, kann der überlebende Ehegatte auch nur Vorerbe und die Kinder Nacherben werden (sog. Trennungslösung, da zwei getrennte Vermögensmassen in der Hand des überlebenden Ehegatten entstehen). Der Vorerbe ist...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / III. Berechnung

Rz. 50 Die Berechnung der Anrechnung erfolgt grundsätzlich in drei Schritten. Zunächst ist dem Nachlass die Zuwendung hinzuzurechnen. § 2315 Abs. 2 BGB sagt hierzu, dass der Wert sich nach der Zeit bestimmt, zu welcher die Zuwendung erfolgt ist. Der Erblasser kann dazu einen anderen Zeitpunkt festlegen, er könnte also beispielsweise anordnen, dass der Wert auf den Erbfall se...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / A. Einleitung

Rz. 1 Selbst durchdachte Nachfolgeplanungen, die sich für einen objektiven Dritten auch als vernünftig darstellen, werden häufig durch nicht oder nicht ausreichend bedachte Pflichtteilsberechtigte durchkreuzt. Der Königsweg einer sicheren Gestaltung ist daher ganz sicher darin zu sehen, die Nachfolgeplanung im Einvernehmen aller in Betracht kommenden Pflichtteilsberechtigten...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Überblick zur Errichtung der Struktur

Rz. 47 Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG ist zu beachten, dass eine Errichtung durch mindestens zwei natürliche Personen erfolgen muss, von der eine die Rolle des Komplementärs und die andere die Rolle des Kommanditisten einzunehmen hat. Rz. 48 Im Fallbeispiel (Rdn 3) könnte z.B. M zunächst die Rolle eines nicht am Vermöge...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / II. Ergänzungspflegschaft, § 1909 BGB

Rz. 16 Sind die gesetzlichen Vertreter nach den vorstehenden Gründen von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen, ist gem. § 1909 BGB für das Kind eine Pflegschaft anzuordnen.[14] 1. Der Ergänzungspfleger Rz. 17 Man spricht von einer Ergänzungspflegschaft, da mit der Pflegerbestellung nicht generell, sondern nur für bestimmte Rechtsgeschäfte ein Pfleger anstelle der g...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Erbverzicht und Gegenleistung

Rz. 14 Ein ohne Wenn und Aber abgegebener Erbverzicht ist selten anzutreffen. In den meisten Fällen lassen die Eltern dem verzichtenden Kind Gegenleistungen zukommen oder haben dies in der Vergangenheit bereits getan, und das Kind verzichtet angesichts dieser Gegenleistungen dann auf weitergehende Ansprüche, indem es einen Erbverzicht erklärt. Im Rahmen geschickter Nachfolge...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Eltern

Rz. 5 Der Minderjährige wird grundsätzliche durch seine Eltern gemeinsam vertreten, wenn diese das gemeinsame Sorgerecht ausüben (§ 1629 Abs. 1 S. 2 BGB). Übt ein Elternteil das Sorgerecht alleine aus, vertritt er das Kind allein (§ 1629 Abs. 1 S. 3 BGB).mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / IV. Regelungen zum nachehelichen Unterhalt

Rz. 30 In vorsorgenden Eheverträgen sind Regelungen, die den nachehelichen Unterhalt einschränken, extrem kritisch, da sie in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Sie sollten daher in den Fällen, in denen bereits weitere Bereiche umfangreich einschränkend geregelt wurden, möglichst ganz vermieden werden, um im Rahmen der Gesamtschau nicht den Vorwurf der Si...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / ee) Muster

Rz. 52 Entscheidet man sich für eine solche Kombination aus verbindlicher Sockelvermächtnisanordnung mit einem zusätzlichen Supervermächtnis, ließe sich dieses wie folgt formulieren.[94] Rz. 53 Muster 2.3: Gestaltung eines Sockelvermächtnisses mit aufgesetztem Supervermächtnis Muster 2.3: Gestaltung eines Sockelvermächtnisses mit aufgesetztem Supervermächtnis § _______________...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / II. Fallbeispiel: Familie V

Rz. 6 Beispiel Familie V ist nicht nur vermögend, sondern in der Region auch angesehen. Seit mehreren Generationen trägt sie zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohl der Region bei. Nach dem Tod von Mutter Veronica hat Vater Viktor erkannt, dass er zum Erhalt des Vermögens Vorkehrungen treffen sollte. Mit Anwalt und Steuerberater wurden die notwendigen Dokumente (sein...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Wechselseitige Alleinerbeneinsetzung mit Schlusserbenbestimmung

Rz. 6 Beim sog. Berliner Testament [1] setzen die Ehegatten sich wechselseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben ein. Man spricht hier von der Einheitslösung, da sich der Nachlass des Erstversterbenden mit dem Vermögen des überlebenden Ehegatten zu einem einheitlichen Vermögen vermischt. Rz. 7 Muster 2.1: Erbeinsetzung bei Berliner Testament Muster 2.1:...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / a) Gewinnbezugsrecht

Rz. 92 In Literatur und Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Regelung zur Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag von den gesetzlichen Vorgaben und damit auch vom Verhältnis der Kapitalanteile abweichen kann. Für die KG regelt § 168 Abs. 2 HBG dies ausdrücklich. Auch für die GmbH wird in § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG ausdrücklich eine abweichende Regelung ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / a) Grundsatz §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB

Rz. 8 Die Eltern oder der Vormund dürfen gem. § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB keine Rechtsgeschäfte für den Minderjährigen vornehmen, wenn der jeweilige Ehegatte, Lebenspartner oder ein Verwandter in gerader Linie (z.B. Großeltern etc.) auf der anderen Seite des Rechtsgeschäftes steht. Da die Eltern das Kind gemeinschaftlich vertreten, greifen die Ausschlüsse auch dann, wenn nur ein...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / a) Gesetzliche Vertretung

Rz. 54 Mit der Beteiligung an der Gesellschaft und dem Abschluss eines entsprechenden Gesellschaftsvertrages im Rahmen der Gründung ist für den Minderjährigen "ein Bündel von Rechten und Pflichten" verbunden.[68] Auch die schenkweise Erbringung der geschuldeten Einlage eines Kommanditisten durch einen Dritten für den Minderjährigen ändert hieran nichts, da der Minderjährige ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 2. Fallbeispiel Behindertentestament

Rz. 146 Das nachfolgende Fallbeispiel soll die praktische Umsetzung der Gestaltung bei einer Familie mit einem behinderten Kind darstellen. Fallbeispiel Die Eheleute E haben einen gemeinsamen Sohn S und eine gemeinsame Tochter T. Der Sohn ist geistig behindert und bewohnt eine Einrichtung für geistig Behinderte. Die Kosten werden vom Landschaftsverband getragen. Sowohl die El...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Ausschluss der Vertretungsmacht

Rz. 7 Gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern das Kind nicht vertreten, wenn nach § 1795 BGB auch der Vormund von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen wäre. Dies soll den Minderjährigen vor den Folgen möglicher Interessensgegensätze zwischen ihm und seinem gesetzlichen Vertreter schützen.[2] a) Grundsatz §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB Rz. 8 Die Eltern oder de...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / A. Einleitung

Rz. 1 Eine schlechte testamentarische Regelung birgt eine große Gefahr für das Familienvermögen, da sich z.B. bei widersprüchlichen oder nicht eindeutigen Formulierungen ein wertvernichtender Streit unter den Familienmitgliedern über die Auslegung des Testamentes entzünden kann. Gute testamentarische Regelungen hingegen sind das Herzstück jeder nachhaltigen Vermögensnachfolg...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / I. Zeitpunkt für den Beginn einer Familienstrategie

Rz. 28 In jeder Generation kann die Familienstrategie sowohl im Generationswechsel als auch im Vorfeld oder im Nachhinein ihren Nutzen entfalten. Sowohl präventiv als auch im Konfliktfall ist sie wirkungsvoll. Oft ist von außen nicht einmal mit Sicherheit zu sagen, wie eine Unternehmerfamilie mit den beschriebenen typischen Herausforderungen und Konfliktpotentialen umgeht, o...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / C. Erbvertrag

Rz. 112 Alle Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testamentes können auch in einem Erbvertrag getroffen werden. Anders als ein gemeinschaftliches Testament kann ein Erbvertrag aber nicht nur von Ehegatten oder Lebenspartnern errichtet werden. Rz. 113 Die Bindungswirkung bei vertragsmäßigen Verfügungen eines Erbvertrages tritt unmittelbar bei Abschluss des Erbvertrages ein, we...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 1. Beispielsfall

Rz. 59 Die wichtigsten in der Praxis immer wieder vorkommenden Problemstellungen bei vermögenden Ehegatten und die jeweils passenden Gestaltungsmöglichkeiten sollen anhand des folgenden Beispielsfalls verdeutlicht werden: Rz. 60 Ausgangsfall Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / B. Fallbeispiel für typische Einsatzbereiche eines Familienpools

Rz. 2 Der Einsatzbereich und die erheblichen Gestaltungsspielräume durch den Einsatz eines Familienpools sollen anhand des nachfolgenden Fallbeispiels deutlich gemacht werden. Rz. 3 Fallbeispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Gütertrennung und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet sind und bereits jeweils zwei eigene noch minderjährige Kinder haben. F...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 7. Ergebnis zum Schutz durch Vor- und Nacherbschaft

Rz. 103 Die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft stellt für den Erblasser eine sehr sichere Möglichkeit dar, die erbrechtlichen Ansprüche des Zweitbedachten zu sichern. Ein unerwünschtes "Abwandern" von Vermögenswerten aus der Familie kann vermieden werden. Außerdem besteht ein Schutz vor Pflichtteilsansprüchen eines Pflichtteilsberechtigten des Vorerben, denn die Vorerbscha...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 3. Bindungswirkung

Rz. 54 Der Schutz der als Schlusserben eingesetzten Kinder vor einer anderweitigen testamentarischen Verfügung des längerlebenden Ehegatten ist sichergestellt, wenn die Schlusserbeneinsetzung der Kinder wechselbezüglich im Sinne des § 2270 BGB ist. Zwar enthält § 2270 Abs. 2 BGB eine Auslegungsregel, wonach bei Ehegatten mit gemeinsamen Kindern im Zweifel von einer Wechselbe...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / I. Ausgangsfall

Rz. 1 Die folgenden Berechnungen greifen das bereits in den vorgenannten Kapiteln beschriebene Beispiel zur Gründung eines Familienpools auf und verdeutlichen die Auswirkungen auf das Ergebnis und die Liquidität über einen Zeitraum von 15 Jahren. Rz. 2 Fallbeispiel Die Eheleute M und F leben im Güterstand der Gütertrennung und haben die Kinder T und S, die jeweils verheiratet...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / III. Sog. Württemberger Testament

Rz. 108 Um eine ähnliche Absicherung wie bei der Vor- und Nacherbschaft zu erreichen, ohne jedoch die oben dargestellten Nachteile der Vor- und Nacherbschaft, insbesondere die erbschaftsteuerlichen Nachteile, in Kauf nehmen zu müssen, kann es sinnvoll sein, dass die Ehegatten jeweils ihre Kinder direkt zu Erben einsetzten und der überlebende Ehegatte mit auf dessen jeweilige...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / III. Fazit

Rz. 17 Es zeigt sich, dass bei den Varianten 4 und 5 im dem Zeitraum von 15 Jahren durch das höhere Abschreibungsvolumen und die niedrigere Steuerbelastung eine zusätzliche Liquidität von 64 % (Variante 5 rd. 0,9 Mio. EUR) bis 75 % (Variante 4 rd. 1,1 Mio. EUR) geschaffen werden könnte. Dabei wurde auf die Anpassung von Mietsteigerungen vereinfachend verzichtet. Durch entspr...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Arglistige Täuschung

Rz. 36 In einer weiteren interessanten Entscheidung hat das LG Koblenz[19] sich mit der Frage einer arglistigen Täuschung beschäftigt, aufgrund derer ein Pflichtteilsverzicht zustande gekommen sein sollte. Es hat gemeint, dass der Erblasser im Rahmen der Verhandlungen über die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts insbesondere bei Bestehen eines persönlichen Vertrauensver...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / a) "Wie wird verteilt?"

Rz. 44 Die Erarbeitung der Werte, Ziele und Interessen zeigt, wieviel Kooperation die Familie sich zutrauen kann und will. Dabei löst die Familienstrategie einen Klärungs- womöglich sogar einen Entwicklungsprozess in der Familie aus. Die Kooperationsfähigkeit ist wesentliches Kriterium für die Wahl und Gestaltung des Beteiligungsmodells. Ob Gleich- oder Ungleichverteilung, T...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (c) Anforderungen an das Zweckvermächtnis gemäß § 2156 BGB

Rz. 22 Im Hinblick auf die Bestimmung des Vermächtnisgegenstandes eröffnet § 2156 BGB den größten Gestaltungsspielraum. Danach kann der Erblasser, wenn er nur den Zweck des Vermächtnisses bestimmt hat, die Bestimmung des Gegenstandes, der Bedingungen der Leistung und deren Zeit dem Beschwerten oder einem Dritten überlassen.[26] Die Bestimmung des Zwecks setzt dabei voraus, d...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / d) Vorvermächtnis für behinderten Sohn S

Rz. 152 Beim Tode des erstversterbenden Ehegatten muss der behinderte Sohn S bereits ein Vorvermächtnis mindestens in Höhe des Pflichtteils erhalten, da der Sozialhilfeträger sonst den Pflichtteilsanspruch des Sohnes auf sich überleiten und geltend machen könnte. Zudem sollte immer ein Vorvermächtnis in Höhe eines möglichen Pflichtteilsergänzungsanspruchs angeordnet werden, ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / B. Gemeinschaftliches Testament (sog. Ehegattentestament)

Rz. 5 Ehegatten haben meist den Wunsch, dass der länger lebende Ehegatte für die Zeit nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten bis zu seinem eigenen Tod gut abgesichert und versorgt ist. Sind Kinder vorhanden, sollen diese aber schlussendlich in den Genuss des Familienvermögens oder zumindest doch dessen wesentlicher Bestandteile kommen. Dieser Erwerb soll meist von dem ...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / II. Berechnung der Ausgleichung

Rz. 63 Hier wird in einem ersten Schritt zunächst einmal der Erbteil all derer Personen in Abzug gebracht, die nicht Abkömmlinge sind, da nur eine Ausgleichung auf der Ebene der Abkömmlinge erfolgt. Lebt also noch ein Ehegatte, geht in diesen Fällen die Hälfte des Nachlasses zunächst auf die nicht zu berücksichtigende Seite. Sodann werden in einem zweiten Schritt alle ausgle...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 2. Muster

Rz. 27 Muster 4.5: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe Muster 4.5: Regelung zum Versorgungsausgleich bei Doppelverdiener-Ehe § _________________________ Versorgungsausgleich [11] (1) Der Versorgungsausgleich soll grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden. (2) Da der Ehemann/die Ehefrau voraussichtlich einer unternehmerischen Tätigk...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / e) Übertragbarkeit der Grundsätze des BGH zum Behindertentestament auf große Nachlässe?

Rz. 142 Nicht abschließend geklärt ist, ob ab einem bestimmten Nachlassumfang die Sittenwidrigkeitsgrenze bei einem Behinderten- oder Bedürftigentestament erreicht sein könnte.[186] Der BGH hat dies in seiner ersten Entscheidung zum Behindertentestament zwar noch ausdrücklich offengelassen.[187] In der nachfolgenden, bestätigenden Entscheidung ist der Bundesgerichtshof auf di...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / F. Vergessene Anrechnungsbestimmung

Rz. 68 Ein großes Problem in der Praxis ist darin zu sehen, dass bei den Zuwendungen die an sich gewollte Anrechnungsbestimmung nicht erfolgt. Oft wird eine Nachholung einer solchen Anrechnungsbestimmung in handschriftlicher Form praktiziert. Dies ist ein untauglicher Versuch, führt er doch nicht zu der gewünschten Anrechnung. Zwar war ursprünglich im Rahmen der Erbrechtsref...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / bb) Schutz vor Liquiditätsabfluss

Rz. 95 Durch die Übertragung von Unternehmensanteilen auf eine Stiftung kann das Unternehmen weiterhin vor ungewollten Mittelabflüssen geschützt werden, die regelmäßig drohen, wenn Ehegatten oder Abkömmlinge güter- oder erbrechtliche Ausgleichsansprüche realisieren wollen. Durch die Anteilsübertragung kann der Stifter sein Unternehmen endgültig aus seiner eigenen Vermögenssp...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / 2. Notarkosten

Rz. 44 Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Gü...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Anforderungen an die Person des Testamentsvollstreckers

Rz. 42 Der Testamentsvollstrecker muss zum Zeitpunkt der Amtsannahme geschäftsfähig sein (§ 2201 BGB). Einschränkungen hinsichtlich der Person des Testamentsvollstreckers sieht das Gesetz nicht vor. Insbesondere ist keine besondere Qualifikation für das Amt des Testamentsvollstreckers erforderlich.[22] Der Erblasser kann jede inländische oder ausländische, natürliche oder ju...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / I. Fehlende Unterscheidung von Funktion und Person

Rz. 15 In Familienunternehmen und Unternehmerfamilien treffen widersprüchliche Prinzipien aufeinander: die Emotionen der Familie und die Rationalität des Unternehmens.[7] Das Miteinander in der Familie ist auf Beziehung ausgerichtet und geprägt von Fürsorge, Gleichwertigkeit und Konstanz. Die Person steht im Mittelpunkt. Im Unternehmen hingegen herrscht Zweckorientierung, si...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei vermögenden Familien wird einerseits großen Wert darauf gelegt, dass die Ehepartner der Kinder im Falle einer Ehescheidung über geeignete ehevertragliche Regelungen keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. Andererseits sollen im Rahmen der Nachfolgegestaltung zur optimalen Freibetragsausnutzung oft durch den Einsatz der sogenannten Güterstandsschaukel Vermöge...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 57 Die Ausgleichspflicht ist in § 2316 BGB geregelt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 2316 BGB ist, dass mehrere Abkömmlinge vorhanden sind. Neben dem Pflichtteilsberechtigten ist denkbar, dass ein weiterer Erbe oder ein weiterer Pflichtteilsberechtigter vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass diese weitere Person zum Erben berufen ist. Dem Gesetzgeber schwebte hi...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch e... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Rz. 14 Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gemäß § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Rz. 15 Muster 4.1: Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall Muster 4.1: Ausschluss des Z...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Motive für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 1 Das Schicksal des Nachlasses nach dem Ableben des Erblassers und die Frage, inwieweit die von ihm in einer letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen befolgt werden, hängen von dem Verhalten der Erben bzw. Vermächtnisnehmer ab. Oft haben Erblasser den Wunsch, auf das Schicksal des Nachlasses nach ihrem Tod über einen bestimmten Zeitraum noch Einfluss zu nehmen (z....mehr