Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Kennzeichnungs-, Mitteilungs- und Anzeigepflichten von Arbeitgeber und Anlageunternehmen, Vermögensbildungsbescheinigung (§ 15 VermBG)

Rz. 116 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die vwL gehören zum > Arbeitslohn (> Rz 85) und sind als solche im > Lohnkonto aufzuzeichnen (vgl § 41 Abs 1 Satz 3 EStG). Zur Besonderen Kennzeichnung als "vwL" verpflichtet das VermBG/die VermBDV aber nicht. Die Höhe der angelegten vwL gehört nicht zu den in die > Lohnsteuerbescheinigung aufzunehmenden Daten (vgl § 41 EStG; § 4 LStDV). Al...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre im EStG

Rz. 3 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Die Trennung der beruflich/betrieblich veranlassten und deshalb als WK/BA abziehbaren Aufwendungen von den privat veranlassten, über den > Grundfreibetrag und den > Familienleistungsausgleich hinaus nicht abziehbaren Aufwendungen ist im Prinzip bezogen auf den Einzelfall erforderlich (zu solchen Einzelfällen > Rz 15). Vorrangig hat aber der G...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Vereinigungen (Einrichtungen) der Wohlfahrtspflege

Tz. 14 Stand: EL 117 – ET: 06/2020 Auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege werden in erster Linie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege) tätig. Aber nicht nur die Spitzenverbände, sondern auch deren Untergliederungen und die diesen Verbänden/Untergliederungen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten werden auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / 7 Sonderausgaben im Einzelnen

Die folgenden Aufwendungen gehören zu den Sonderausgaben: Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.[1] Unter weiteren Voraussetzungen können auch Zahlungen an den im EU- oder EWR-Ausland lebenden Ehegatten abgezogen werden.[2] Unter weiteren Voraussetzungen lebenslange und wiederkehrende private Versorgungsleistungen, wenn der Empfänger...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / 1 Voraussetzungen bei Vertragsabschluss und Zahlung

Für Versicherungsbeiträge vertritt der BFH in dieser Frage eine strenge ­Auffassung: Verlangt wird, dass der Steuerpflichtige die Beiträge als Versicherungsnehmer (Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft) selbst schuldet und selbst bezahlt. Deshalb gilt grundsätzlich: Entrichtet der Vater Versicherungsbeiträge, die der Sohn schuldet, kann keiner von beiden diese Beträg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben / 3 Höchstbeträge

Höchstbeträge gelten nur für einzelne Sonderausgaben: 13.805 EUR beim Realsplitting. Zusätzlich kann der Steuerpflichtige Beiträge zu einer Basis-Kranken- oder Pflegeversicherung des Ehegatten abziehen. Für Beiträge zu den meisten begünstigten Versicherungen sieht das Gesetz eine besondere Höchstbetragsberechnung[1] vor.[2] Unbegrenzt abziehbar sind neben Aufwendungen zur Alte...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.3 Nichteheliche Kinder

Bis zum 30.06.1970 galt das nichteheliche Kind als nicht mit dem biologischen Vater verwandt,[1] Ab dem 01.07.1970 sah § 1934a BGB a. F. einen Erbersatzanspruch zugunsten nichtehelicher Kinder vor. Nach § 1934d BGB a. F. bestand auch die Möglichkeit eines vorzeitigen Erbausgleichs.[2] Das 1. ErbGleichG führte mit Wirkung für alle Erbfälle ab dem 01.04.1998 für ab dem 01.07.19...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.1 Allgemeines

Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.[1] Abkömmlinge sind die in gerader absteigender Linie mit dem Erblasser verwandten, von diesem abstammenden Personen, d. h. Kinder, Enkel, Urenkel.[2] Maßgebend ist dabei nicht die biologische Abstammung, sondern die rechtliche Abstammung, die sich nach den Vorschriften des Familienrechts richtet.[3] ...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.2 Adoption

Nach §§ 1741 ff. BGB kann auch die Annahme als Kind ein Verwandtschaftsverhältnis begründen. Da das Adoptionsrecht zum 1.1.1977 grundlegende Änderungen erfahren hat,[1],ist zunächst zu klären, ob die Adoption bis zum 31.12.1976 stattfand oder danach. Adoptionen vor dem 1.1.1977 Für Adoptionen vor dem 1.1.1977 galt, dass das adoptierte Kind sein volles Erbrecht in Bezug auf sei...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.3 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung

Sind keine Erben erster Ordnung vorhanden, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zuge.[1] Erben zweiter Ordnung sind gemäß § 1925 Abs. 1 BGB die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (also beispielsweise die Geschwister des Erblassers). Das Rangverhältnis der Erben zweiter Ordnung untereinander wird von § 1925 Abs. 2 und Abs. 3 BGB festgelegt. Solange noch beide Elterntei...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 2.4 Konsequenzen des Güterstandes auf die Höhe der gesetzlichen Erbquote

Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft War der Erblasser im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, ist nach § 1931 Abs. 3 BGB auch § 1371 BGB heranzuziehen. § 1371 Abs. 1 BGB sieht auch für den Fall der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch den Tod einen Ausgleich des Zugewinns vor. Aus §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass der...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.4 Verteilung des Nachlasses an die Erben erster Ordnung

Vorab ist zu untersuchen, ob und in welcher Höhe der überlebende Ehegatte zur Erbfolge gelangt.[1] Dies ergibt sich aus § 1931 BGB.[2] Der übrige Nachlass ist auf die Abkömmlinge des Erblassers zu verteilen.[3] Dabei ist zu beachten, dass jeder Abkömmling die durch ihn mit dem Erblasser verwandten Abkömmlinge ausschließt (Repräsentationsprinzip).[4] Das bedeutet, dass grundsä...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.1 Allgemeines

Nach dem BGB sind in erster Linie der Ehegatte bzw. der eingetragene Lebenspartner und die nächsten Verwandten des Erblassers (vor allem Abkömmlinge, Eltern, Geschwister) zu gesetzlichen Erben berufen. Beim Ehegatten bzw. Lebenspartner handelt es sich nicht um Erben einer bestimmten Ordnung, wie das beispielsweise bei den Abkömmlingen des Erblassers, den gesetzlichen Erben er...mehr

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Steuerfreie Einnahmen / 2 Steuerfreie Einnahmen

Als steuerfrei im engeren Sinne bezeichnet man diejenigen Einnahmen, die ihrer Art nach unter eine der 7 Einkunftsarten fallen, die aber vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt worden sind. Steuerbefreiungsvorschriften finden sich im EStG, z. B. §§ 3, 3b EStG, aber auch in einer Vielzahl anderer Gesetze. Zu den steuerfreien Einnahmen zählen z. B. Leistungen aus eine...mehr

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Lokale Umsetzung der Ziele ... / 1 Internationale Chartas

Internationale Chartas sind beurkundete Selbstverpflichtungen von Staaten, die die Welt aus einer globalen Sicht zum Besseren verändern sollen. Im Living Planet Report 2014 wurde abermals drastisch beschrieben, dass wir bis zum Jahre 2030 2 Planeten Erde bräuchten, wenn wir den ökologischen Belastungen durch den Klimawandel nicht entgegenwirken. Der Biodiversitätsverlust ist ...mehr

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Lokale Umsetzung der Ziele ... / 2.2.4 Gemeinderatsklausur

Dem Mannheimer Gemeinderat als Entscheidungsgremium und den 17 beratenden Gremien des Bezirksbeirats kam im Leitbildprozess eine wichtige Rolle zu. Sind sie es doch, die letztlich über die Budgethoheit und den legitimierten politischen Auftrag die Stadtpolitik zu gestalten, verfügen. Im Rahmen einer eintägigen Klausurtagung erhielten die 48 Gemeinderäte und 204 ehrenamtliche...mehr

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Lokale Umsetzung der Ziele ... / 1.3 Die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele

Die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele beschreiben die wesentlichen Zieldimensionen für das Jahr 2030 und umfassen dementsprechend fast alle Themen unseres Lebens und unserer Lebensgrundlagen. Sie gelten grundsätzlich für alle Staaten dieser Erde sowie für alle Städte. Sie lauten: Keine Armut: Armut in allen ihren Formen und überall beenden. Kein Hunger: Den Hunger beenden, Ernährungs...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Das einkommenslose Kind/Das einkommenslose Schwiegerkind

Hinweis Fall 1: Der Schwiegersohn verdient 100.000 EUR im Sinne des § 16 SGB IV und alternativ 101.000 EUR. Die Tochter verdient nichts. Die Tochter muss in keinem Fall mehr mit Inanspruchnahme rechnen, weil Taschengeld die Einkommensgrenze nicht erreicht und auch kein Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes ist. Auf das Einkommen des Schwiegersohnes oder einen angeme...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / c) Anspruch des Kindes gegen den potentiellen Vater

Die neue Regelung gibt nun außerdem dem Kind das Recht, von einem Mann, den es für seinen Vater hält, die Einwilligung in eine Untersuchung zur Klärung der genetischen Abstammung zu verlangen. Auch das war bisher in § 1598a BGB nicht vorgesehen. Das BVerfG hatte dazu entschieden, dass es dem Gesetzgeber frei stehe, einen solchen Anspruch vorzusehen oder nicht.[47] Um die Neur...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Wohl des Kindes

Wesentlicher Leitfaden auch des Abstammungsrechts sollte zunächst stets das Wohl des Kindes sein,[5] welches auch grundrechtlich geschützt ist.[6] Zwar wird häufig gesagt, dass das Abstammungsrecht das Kindeswohl gerade nicht zu berücksichtigen habe.[7] Diese beiden Aussagen stehen, näher betrachtet, nicht in einem Widerspruch, sondern sie meinen nur jeweils andere Fragestel...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / a) Die alleinstehenden Kinder

Hinweis Fall 1: Die Mutter hat einen alleinstehenden Sohn, der als Manager 100.000 EUR verdient und eine alleinstehende Tochter, die an einem Krankenhaus als Ärztin arbeitet und regulär 101.000 EUR[12] brutto verdient. Fall 2: Die Tochter T verdient (nur) durch Nacht- und Bereitschaftsdienste, durch Samstags- und Sonntagsarbeit 101.000 EUR, weil sie eine Immobilie erworben ha...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 6. Adoption

Auch und gerade die "Annahme an Kindes statt", so die Umschreibung der Adoption in den §§ 1741 ff. BGB, hat durch die Rechtsprechung des BVerfG zusätzliche Konturen erhalten, bis hin zur Frage der Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften (s. dazu nachstehend Ziff. 10). Während früher, so das BVerfG in seiner Grundsatzentscheidung "Adoption I" von 1968,[9] "…...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Primär- und Sekundärzuordnung

Der Gesetzentwurf spricht von einer Primärzuordnung für die zunächst bestimmte Besetzung der Elternstelle (in der Regel nach § 1592 BGB), und von einer Sekundärzuordnung, wenn es um den Austausch eines Elternteils in Folge einer Anfechtung geht. Für die Primärzuordnung des Vaters enthält der Gesetzentwurf die derzeitige, weltweit übliche und bewährte pater-est-Regel. Zunächst...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 5. Umgangsrecht/Umgangspflicht

Die "Görgülü"-Entscheidung des BVerfG von 2004,[2] bei der es um das Umgangsrecht eines (türkischen) Kindsvaters für sein bei Pflegeeltern lebendes Kind ging, steht an der Spitze der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, weniger im Hinblick auf die grundrechtlichen als vielmehr im Hinblick auf die menschenrechtlichen Aspekte des Falles. Vor allem legt das BV...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / 1. Vorüberlegungen

Im Laufe der vorstehenden Erwägungen hat sich bereits aufgedrängt, dass es oftmals richtiger wäre, mehr als zwei Personen mit Elternrechten zu versehen. Damit könnte die günstige Lage, in der sich ein Kind befindet, für welches mehr als zwei Personen elterliche Verantwortung übernehmen möchten, im Abstammungsrecht abgebildet werden. Selbstverständlich darf es dabei nicht dar...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / 2. Kumulative Elternschaft

Die kumulative (oder gleichzeitige) Elternschaft von mehr als zwei Personen eignet sich insbesondere für solche Familien, in denen sich mehr als zwei Erwachsene einvernehmlich für das Kind verantwortlich fühlen. Das kann besonders vorkommen, wenn ein lesbisches Paar eine private Samenspende von einem Freund erhält. Lebt dieser ebenfalls in einer Partnerschaft, so können alle...mehr

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FF 06/2020, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 14.–15.2.2020

Der Zweite Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 14.–15.2.2020 in Berlin statt und war mit fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gut besuchte und gelungene Veranstaltung. Die Vorträge der renommierten Referent(inn)en stießen auf großes Interesse und regten das Publikum zu lebhaften Diskussionen an. Ging es vor zwei Jahren noc...mehr

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FF 06/2020, Ablehnung eines... / Aus den Gründen

Gründe: In einem Umgangsverfahren hat das Amtsgericht mit Beschl. v. 13.3.2019 die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens zur Prüfung der Kindeswohldienlichkeit von Umgangskontakten zwischen dem Kindesvater und dem am 13.1.2013 geborenen Sohn der beteiligten Eltern beschlossen und zum Gutachter Herrn Dipl.Psych., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut un...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / dd) Anfechtung durch die einwilligende Person

Es gibt eine zweite, noch problematischere Konstellation. Diese kann insbesondere eintreten, wenn der/die Einwilligende die Elternschaft trotz der Trennung von der Mutter übernehmen möchte. Der Entwurf hält hier die Parallele zur genetischen Vaterschaft konsequent durch und fordert daher, dass für die einwilligende Person dann nicht nur ein Feststellungsrecht besteht, sonder...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

VG Hamburg, Beschl. v. 16.4.2020 – 11 E 1630/20 Die Regelung in der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Hamburg vom 2.4.2020 i.d.F. v. 9.4.2020, wonach auch Eltern der Besuch und das Betreten von besonderen Formen von Kinderschutzeinrichtungen ohne Ausnahme untersagt ist, verletzt die Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 GG. Sie ist unve...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / a) Vorüberlegungen

Ein bereits seit viel längerer Zeit sehr streitig diskutiertes Problem betrifft die Konkurrenz von genetischem und rechtlichem Vater. Das ist nicht überraschend, denn es scheint kaum möglich, für die Vielfalt der gelebten Familienrealitäten eine einzige, passende Lösung zu finden. Hinzu kommt das Problem, dass der Streit darüber, ob und wann der genetische Vater die Vaterste...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / IV. Neuregelung zur Auskunftsverpflichtung des Unterhaltspflichtigen zur Ermittlung der Jahreseinkommensgrenze von 100.000,00 EUR

Mit der 100.000-Euro-Grenze für die Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen im SGB XII wird nunmehr auch im Hinblick auf alle in Anspruch genommenen SGB XII-Leistungen, die bisher geltende Regelung zur Auskunftsverpflichtung für alle Fälle des SGB XII wirksam. Um nicht in jedem Einzelfall prüfen zu müssen, ob das Einkommen des an sich Unterhaltspflichtigen die 100.000-Euro-...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / 1. Reformbedarf

Aus verschiedenen Gründen haben sich die Fragen des Abstammungsrechts seit der letzten Reform im Jahr 1998 deutlich verschoben, sodass eine erneute Gesetzesänderung dringend erforderlich scheint. Ein erster Grund ist einfach, dass die gesellschaftliche Haltung zu Familien, die nicht dem klassischen Muster des Ehepaars mit Kindern entsprechen, liberaler geworden ist. Heute füh...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / cc) Feststellung der einwilligenden Person als Elternteil

Problematisch ist im Übrigen die Gleichstellung der einwilligenden Person mit einem genetischen Elternteil. Das gilt zum einen, wenn die einwilligende Person später die Elternstellung keinesfalls mehr einnehmen will. Man muss sich klar machen, dass dann schon die Feststellung der Elternschaft des/der Einwilligenden (§ 1598c Abs. 2 BGB-E) den Gedanken der Verantwortung und de...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / d) Zurechnung von Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie – Steuerlich kein Einkommen – unterhaltsrechtlich schon?

Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist unterhaltsrechtlich dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen.[7] In die Bemessung des Wohnvorteils können neben der angemessenen Wohnfläche auch Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage und weitere Nutzflächen einbezogen werden. Bei der Inanspruchnahme auf...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / a) Vorüberlegungen

Die ärztlich assistierte heterologe Insemination setzt voraus, dass der Samenspender dauerhaft und vollständig von der Elternverantwortung freigestellt bleibt.[29] Insbesondere soll ihn keine Unterhaltspflicht treffen können. Sähe man andere Regelungen vor, wäre es nicht mehr möglich, diesen Weg der Fortpflanzung zu nutzen, da keine Spender mehr gewonnen werden könnten. Das ...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / ff) Notwendigkeit der Einwilligung einer weiteren Person

Nicht wirklich deutlich wird in dem Entwurf schließlich, inwiefern das Zusammenwirken von drei Personen (Mutter, Spender, einwilligender Elternteil) notwendig sein soll. Der Entwurf sieht zwar vor, dass eine Samenspende im Prinzip auch möglich ist, ohne dass ein zweiter Wunschelternteil feststeht.[40] Aber er baut offenbar ganz darauf auf, dass regulär die Einwilligung eines...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / IV. Schluss

Insgesamt ist der Diskussionsteilentwurf positiv zu bewerten. Er bringt die Rechte der verschiedenen Personen, die die Elternstellung einnehmen möchten oder könnten, zumeist gut in Ausgleich. Er lässt auch Raum für die Selbstbestimmung der Eltern und beachtet hinreichend die gestiegene Bedeutung der sozialen Verantwortungsübernahme. Ein wirklich modernes Abstammungsrecht könn...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / bb) Möglichkeit des Verzichts auf die Vaterstellung bei der Becherspende

Nach dem Entwurf kann ein verbindlicher Austausch der zweiten Elternstelle, und damit vor allem die oft angestrebte Mit-Mutterschaft, einzig auf dem Weg der offiziellen Samenspende erreicht werden.[37] Verbindliche private Absprachen in Verbindung mit einer Becherspende sind nicht möglich. Die Rechtsprechung in Deutschland zeigt nun, dass die private Samenspende ein nicht se...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / 1. Überblick

Der Entwurf trägt zwar den vorsichtigen Namen "Diskussionsteilentwurf", doch handelt es sich inhaltlich um einen gründlich vorbereiteten, vollständig ausgearbeiteten Entwurf. Die ungewöhnliche Bezeichnung wurde gewählt, um zu verdeutlichen, dass alle Interessenvertreter und politischen Gremien noch die Möglichkeit haben, ihre Stellungnahmen einzubringen. Dieser Vorgang ist d...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 10. Lebenspartnerschaften

Eine ähnliche Zeitenwende wie die Eherechtsreform von 1976/1977 stellte die Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" vom 16.2.2001,[59] das am 1.8.2001 in Kraft getretene "Lebenspartnerschaftsgesetz", dar. Von daher überrascht nicht, dass die Landes- bzw. Staatsregierungen von Sachsen, Thüri...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 8. Sozialversicherung und Kindergeld

Ähnliche Argumentationsmuster wie in dem vorangegangenen Abschnitt, bei dem es um die steuerlichen Rahmenbedingungen von Ehe und Familie ging, hat das BVerfG auch hinsichtlich der Kindergeldgewährung und der Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts verwandt und damit einen "Gleichklang" zwischen diesen das Familieneinkommen wesentlich bestimmenden Faktoren hergestellt. Spe...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / a) Vorüberlegungen

Spricht man über die Mutterstellung, ist es hilfreich, zwischen einer "ersten" und einer "zweiten" Elternstelle zu unterscheiden. Die erste Elternstelle ist im geltenden deutschen Recht stets der Frau vorbehalten, die das Kind geboren hat. Diese rechtliche Zuordnung zur Mutter ist seit 1998 durch § 1591 BGB klar und alternativlos bestimmt. Der Gesetzgeber reagierte damit dar...mehr

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FF 06/2020, Rechtsprechung ... / Abstammung

BGH, Beschl. v. 18.3.2020 – XII ZB 321/19 a) Das Recht der Mutter auf Anfechtung der Vaterschaft ist nicht von weiteren Voraussetzungen und insbesondere nicht von einer Kindeswohldienlichkeit abhängig. b) Ein rechtsgeschäftlicher Ausschluss des Rechts auf Anfechtung der Vaterschaft ist nicht möglich, so dass ein Verzicht auf das Anfechtungsrecht wirkungslos ist (im Anschluss a...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / 3. Sukzessive Elternschaft

In bestimmten Fällen lässt sich statt einer kumulativen eher an eine sukzessive Elternstellung denken. Dann würde die Elternstellung – so wie es auch bei der Adoption bekannt ist – im Laufe des Lebens des Kindes wechseln können. Natürlich darf das nicht ohne weiteres geschehen. Im Gegenteil muss es auf ganz bestimmte Sachverhalte beschränkt sein. Vor allem in den Fällen der ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / II. Was bedeutet das Unterschreiten der 100.000-Euro-Grenze für das Unterhaltsrecht?

Wer im Wege der steuerrechtlichen Ermittlung nicht mehr als 100.000 EUR jährlich erzielt, ist zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes unterhaltsrechtlich nach wie vor unterhaltspflichtig; er wird aber sozialhilferechtlich nicht mehr in Anspruch genommen. Der Einsatz als Einkommen i.S.v. § 82 EStG wird vom bedürftigen Elternteil nicht mehr verlangt. Ein Rechtsträgerwechsel nach...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 2. Ändert sich etwas beim Schenkungsrückforderungsanspruch?

Grundsätzlich ist auch ein bestehender Schenkungsrückforderungsanspruch sozialhilferechtlich einzusetzen. Streitig ist lediglich, ob als Einkommen oder als Vermögen.[30] Nach § 529 Abs. 2 BGB hat der Beschenkte die Möglichkeit, die Herausgabe des Geschenkes zu verweigern, wenn dadurch sein eigener angemessener Unterhalt gefährdet wird. Hierzu reicht es aus, wenn die begründet...mehr

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zfs 06/2020, Verneinte Befa... / Sachverhalt

Die minderjährige Kl. hat den Träger eines Krankenhauses auf Schadensersatz mit der Begründung verklagt, ihre in dem Krankenhaus durchgeführte Behandlung sei aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes der Kl. fehlerhaft gewesen. Der Beschwerdeführer wurde zum Sachverständigen zur Beurteilung der Diagnose und der Behandlung bestellt, Er gelangte zu der Feststellung, dass die ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Beispiel Abfindung – wie wird sie berücksichtigt?

Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Abfindung je nach ihrem arbeitsrechtlichen Hintergrund unterschiedlichen Zwecken dienen. Die arbeitsrechtliche Qualifikation der Abfindung lässt keine zwingenden Rückschlüsse auf die Behandlung der Abfindung bei der Berechnung des unterhaltsrechtlichen Einkommens zu. Art und Umfang der Heranziehung der Abfindung zur Errechnung von El...mehr