Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 2. Obhutswechsel während des Verfahrens

In Rechtsprechung und Literatur bestand Streit, welche Auswirkungen es hat, wenn das Kind während eines laufenden vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger in die Obhut des unterhaltspflichtigen Elternteils wechselt. Der BGH hat die überwiegende Auffassung als vorzugswürdig angesehen, wonach das vereinfachte Verfahren erst ex nunc für Unterhaltsansprüche ab ...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / I. Vorschläge für sprachliche Veränderungen

Auch wenn die Experten als "Arbeitskreis Abstammungsrecht" ihren Bericht erstellt haben, möchten sie doch das "Abstammungsrecht" durch den Begriff "rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung" ersetzt sehen.[7] Der Begriff "Abstammung" rufe zu Unrecht die Assoziation hervor, es gehe ausschließlich um Personen, die genetisch miteinander verwandt seien. Die genetische Abstammung sei aber...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / VI. Resümee

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. "Die wichtigen Entdeckungen macht man durch den Gebrauch von Verkleinerungsgläsern" [54], hat Georg Christoph Lichtenberg schon vor 200 Jahren festgestellt. Übertragen auf unser Thema bedeutet dies: Erst wenn man die Familie aus einem angemessenen Abstand betrachtet, lassen sich ihre eng vernetzten Strukturen und wechselseitigen ...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 2. Ausweitung voluntativer Vaterschaft

Der AK möchte die Abstammung in größerem Ausmaß als bisher an voluntative Elemente binden.[36] Dazu schlägt er in Anknüpfung an § 1599 Abs. 2 BGB vor, dass ein Dritter bei bestehender Ehe der Schwangeren mit deren Zustimmung sowie der ihres Ehemannes die Vaterschaft vorgeburtlich anerkennen kann, um so mit Geburt des Kindes dessen rechtlicher Vater zu werden.[37] Ein automat...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 3. Vaterschaft

Der Arbeitskreis votiert einstimmig für die Beibehaltung des § 1592 Nr. 1 BGB: Ist die Mutter bei Geburt mit einem Mann verheiratet, soll dieser grundsätzlich dem Kind als Vater zugewiesen werden.[25] Im Regelfall sei er der genetische Vater und wolle für das Kind Verantwortung übernehmen. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Vaterschaftsanerkennung durch den Ehemann oder ei...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / a) Anfechtung durch den rechtlichen Vater

Die Anfechtung durch den rechtlichen Vater soll ausgeschlossen sein, wenn er die Vaterschaft in Kenntnis seiner fehlenden genetischen Vaterschaft anerkannt hat oder bei Anerkennung der Vaterschaft Kenntnis von Umständen hatte, die gegen seine genetische Vaterschaft sprechen.[49] Die Anfechtungsfrist solle nicht der "Bewährung" einer beabsichtigten Verantwortungsübernahme die...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / a) Abzug von berufsbedingten Fahrtkosten

Dem berufstätigen, auf die Nutzung seines privaten Pkw angewiesenen Kind kann zugebilligt werden, entsprechend seinen bisherigen Gewohnheiten eine längere Strecke zur Arbeitsstelle zu fahren, die schneller ist als die kürzeste. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abzug der Kosten für die kürzeste Strecke nur eine relativ geringfügige Erhöhung seiner Leistungsfähigkeit bewi...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / e) Steuerliche Verhältnisse

Die steuerlichen Besonderheiten sind hinsichtlich der Steuerklassenwahl und der Zuweisung von Steuerrückerstattungen oder Steuernachzahlungen bei einem verheirateten, auf Unterhalt in Anspruch genommenen Kind zu prüfen. Maßgeblich ist das verfügbare Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes. Dies kann eine Korrektur der steuerrechtlichen Verhältnisse rechtfertigen. Wäh...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / b) "Becherspende"

Bleibt die Fortpflanzung vollständig im privaten Bereich, erfolgt also ohne ärztliche Assistenz, so lässt sich nach Auffassung des AK nicht hinreichend fest- bzw. sicherstellen, dass die intendierten Eltern eingewilligt haben, der Spender ausdrücklich auf seine Vaterschaft verzichtet hat und die Registrierung der Spenderdaten zur Sicherung des Rechts des Kindes auf Kenntnis ...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 2. Zuwendungen an Enkel

Überwiegend erhalten Enkel von ihren Großeltern eher geringere Mittel. Das erste eigene Geld gab es, wenn Oma und Opa zu Besuch kamen – zwei oder fünf Mark fürs Sparschwein. Dann sind da noch die Sparbücher, auf denen bis zum Ende der Schulzeit regelmäßig ein fester Betrag für die Ausbildung oder ähnliche Zwecke angespart wird. Mit den sich daraus ergebenden Rechtsfragen kan...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 Abs. 1 BGB

Die Rechtsprechung zum Elternunterhalt hat sich immer wieder mit dem Problem der Verwirkung nach § 1611 Abs. 1 BGB zu beschäftigen. Dabei werden Verfehlungen der Eltern in ihrem Erziehungsverhalten aus der Zeit der Minderjährigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes angeführt. So auch wieder in der Entscheidung des OLG Oldenburg.[76] In diesem Fall wurden die Verletzung der Un...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 4. Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

Ein Elternteil, der mit seiner Unterhaltszahlung an das gemeinsame Kind einen gerichtlichen Vergleich erfüllt, kann daneben vom anderen Elternteil verlangen, den gezahlten Unterhalt teilweise an ihn zu erstatten. Die Berechtigung folgt aus einem familienrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dieser ist in der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH grundsätzlich für solche Fäll...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / a) Auskunftsrecht bei offizieller Samenspende

Der erste Abschnitt befasst sich mit der Auskunft über den Spender bei ärztlich assistierter Fortpflanzung. Da insoweit der Gesetzgeber mit der Einführung des auch vom AK empfohlenen Samenspenderregisters[73] bereits aktiv geworden ist, soll an dieser Stelle auf eine ausführliche Darstellung der Thesen des AK verzichtet werden. Nicht umgesetzt wurden vom Gesetzgeber insbeson...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 5. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

Die Bemessung der Leistungsfähigkeit, insbesondere in den Fällen, in denen sich der Unterhaltspflichtige gegenüber der Inanspruchnahme auf den Mindestunterhalt auf unzureichende oder gar fehlende Leistungsfähigkeit beruft, stellt sich als zentrales Problem dar. In vielen Fällen reicht das tatsächlich erzielte Nettoeinkommen schon nicht aus, den Mindestunterhalt für ein Kind ...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Staatsangehörigkeit

BVerwG, Urt. v. 19.4.2018 – 1 C 1.17 Wird auf die Vaterschaftsanfechtungsklage eines deutschen "Scheinvaters" festgestellt, dass dieser nicht der Vater des Kindes ist, verliert das Kind regelmäßig rückwirkend die durch Abstammung von ihm vermittelte deutsche Staatsangehörigkeit. Dieser Verlust stellt keine unzulässige Entziehung der Staatsangehörigkeit dar (Art. 16 Abs. 1 S. 1...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Unzulässigkeit des vereinfachten Verfahrens beim paritätischen Wechselmodell

Nach § 249 Abs. 1 FamFG ist das vereinfachte Verfahren nur statthaft, wenn der Unterhalt des minderjährigen Kindes, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, festgesetzt werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Zulässigkeitsvoraussetzung des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahrens i.S.v. § 252 Abs. 1 S. 1 FamFG. Die Unterhaltsfest...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 2. Mehrbedarf oder berufsbedingte Aufwendungen

Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinen Mehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, die vom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderen allein zu leisten ist. Als Folge der allgemeinen Betreuung entstehend...mehr

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FF 7+8/2018, Sorgerechtsent... / 2 Anmerkung

Das BVerfG nutzt die Begründung des Beschlusses, mit der es die Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen die vorläufige Herausnahme seiner seit langem von ihm getrenntlebenden halbwüchsigen Kinder aus dem Haushalt der Mutter nicht zur Entscheidung annimmt, um die Anforderungen an eine Sorgerechtsentziehung im Eilverfahren zu erläutern und nach seinem stattgebenden Kammerbesc...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 2. Überlange Verfahrensdauer

Ab 2004 und damit in einem nicht zufälligen zeitlichen Zusammenhang mit dem Amtsantritt der vormaligen Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger als (deutsche) Richterin am EGMR[19] hat es in zunehmendem Maße Verurteilungen von Deutschland wegen überlanger Verfahrensdauer gegeben, einmündend zunächst in die Entscheidung "Sürmeli", bei der neben einer Verletzung des Anspruchs ...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / a) Häusliche Pflege

Die Betroffenen bevorzugen die häusliche Pflege, die auch das Gesetz an die erste Stelle stellt. In nahezu ¾ aller Pflegefälle erfolgt die Pflege im eigenen Haushalt. Bei knapp der Hälfte aller Pflegefälle sind es ausschließlich Angehörige, Freunde und Nachbarn, die diese Versorgung erbringen. In einem weiteren Viertel besteht eine Unterstützung oder auch Vollversorgung durc...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / c) Die Fälle W. und S.

Zum dritten Mal "schlug" der EGMR "zu", nachdem oder obwohl durch das Zweite Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.4.2011 die Ungleichbehandlung von vor und nach dem 1.7.1949 geborenen nichtehelichen Kindern jedenfalls für solche Erbfälle aufgehoben wurde, bei denen der Erblasser am oder nach dem 28.5.2009 (dem Tag des EGMR-Urteils in der Sache Brauer) verstorben war.[51] Di...mehr

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zerb 7/2018, Wegfall der Ge... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner (geb. am ... 1966) auf der ersten Stufe ihres Stufenbegehrens Auskunft im Hinblick auf etwaige, ihr in Anwendung des § 13 HöfeO zustehende Nachabfindungsansprüche. Die Beteiligten sind Abkömmlinge des am ...2006 verstorbenen M1, geb. am ...1927, und der am ...2016 verstorbenen M2, geborene T, geb. am ...1935. Weitere Abkömmlinge s...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Sorge- und Umgangsrecht

EuGH, Urt. v. 31.5.2018 – Rs. C-335/17: Valcheva ./. Babanarakis Der Begriff "Umgangsrecht" nach Art. 1 II Buchst. a sowie nach Art. 2 Nr. 7 und 10 Brüssel IIa-VO ist dahin auszulegen, dass er das Umgangsrecht der Großeltern mit Enkelkindern umfasst. OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.12.2017– 10 UF 21/16, FamRZ 2018, 829 = NZFam 2018, 211 m. Anm. Engelmann S. 223 1. Für die einem ...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / 1

Im Februar 2015 beauftragte das BJMV eine illustre, interdisziplinär besetzte Kommission[1] damit, Vorschläge für eine grundlegende Neuordnung der Eltern-Kind-Zuordnung zu erarbeiten. Rund zweieinhalb Jahre später, im Juli 2017 übergab der Arbeitskreis seinen Abschlussbericht.[2] Gleichsam auf der Zielgeraden hat der Gesetzgeber den Arbeitskreis u.a. mit der Einführung des S...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / B. Aufbau des Abschlussberichts

Dem eigentlichen Bericht ist neben dem Geleitwort des Justizministers eine Zusammenfassung vorangestellt. Im ersten allgemeinen Teil stellt der Bericht die Mitglieder der Kommission vor, umreißt Arbeitsauftrag und Vorgehensweise und definiert grundlegende Begriffe. Der zweite Teil nimmt die Leitprinzipien für die rechtliche Eltern-Kind-Zuordnung in den Blick und stellt die –...mehr

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FF 7+8/2018, FF 7+8/2018 / Personenstandsrecht

BGH, Beschl. v. 9.5.3018 – XII ZB 47/17 Eine ausländische Rechtsordnung, die die Namensbestimmung für ein minderjähriges Kind in die freie Wahl der sorgeberechtigten Eltern stellt und auch die Erteilung eines sog. Fantasienamens zulässt (hier: australisches Recht), kann nicht nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB als das auf den Familiennamen anwendbare Recht gewählt werden. BGH, Beschl. ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / c) Vorteil mietfreien Wohnens

Wirtschaftliche Nutzungen wie die Gebrauchsvorteile einer selbstgenutzten Immobilie können die Leistungsfähigkeit des Kindes erhöhen.[70] Soweit bei einer Gegenüberstellung der ersparten Wohnkosten und der zu berücksichtigenden Belastung der Nutzungswert einer Immobilie den Aufwand übersteigt, ist die Differenz dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen hinzuzurechnen. Dabei is...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner wendet sich mit seiner Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aurich vom 17.5.2017, durch den er zur Zahlung von rückständigem und laufendem Kindes- und Trennungsunterhalt verpflichtet worden ist. Die Beschwerde wendet sich nur gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt. [2] Die Beteiligten haben sich am 5....mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / b) Der Fall Brauer

Als sich eine 1948 in der ehemaligen DDR nichtehelich geborene Beschwerdeführerin im Jahr 2003 erneut an das BVerfG wandte, weil ihr die Erteilung eines Erbscheins nach ihrem Vater, der die Vaterschaft wenige Monate nach ihrer Geburt anerkannt und mit seiner Tochter regelmäßigen (brieflichen) Kontakt gehabt hatte, deshalb verwehrt wurde, weil dieser im maßgeblichen Zeitpunkt...mehr

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FF 7+8/2018, Sorgerechtsent... / Leitsatz

Einem vorläufigen Sorgerechtsentzug wegen gravierender körperlicher, emotionaler, kognitiver und erzieherischer Vernachlässigung des Kindes durch seine Eltern steht nicht entgegen, dass vor der Eilentscheidung – wie in der Regel – kein Sachverständigengutachten eingeholt werden kann; entscheidend ist, ob aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse die Gefährdungslage nach Ausmaß u...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 7

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Anrechnung von anderen regelmäßig wiederkehrenden kindbezogenen Leistungen auf den Kindesunterhalt

Gemäß § 1612c BGB sind auf den Tabellenunterhaltsbetrag auch andere regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen gemäß § 1612b BGB anzurechnen, soweit diese den Anspruch auf Kindergeld ausschließen. Die nach Art. 67 Abs. 1 Buchst. b des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften gezahlte Kinderzulage ist eine kindbezogene Leistung. Bei der Zulage handelt es sich...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / d) Anforderungen an die Rollenwahl in neuer Lebensgemeinschaft

Der BGH hat ausgesprochen, dass die Inanspruchnahme einer zweijährigen Elternzeit nicht grundsätzlich gegen unterhaltsrechtliche Obliegenheiten verstößt, auch wenn damit eine vorübergehende Minderung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit gegenüber den älteren Kindern einhergeht. Auch eine Nebentätigkeit könne dem betreuenden Elternteil während dieser Zeit grundsätzlic...mehr

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zerb 7/2018, Wegfall der Ge... / Aus den Gründen

Das Stufenbegehren hat insgesamt keinen Erfolg. (...) Die Anträge sind insgesamt unbegründet und führen zur vollständigen Zurückweisung des Stufenbegehrens. Über die in einem Stufenantrag nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG iVm § 254 ZPO verbundenen Anträge konnte eine einheitliche Entscheidung ergehen, da sich schon bei Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch ...mehr

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FoVo 7+8/2018, Klarstellend... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung mit Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem Urteil des Amtsgerichts T. in Griechenland. Er hat den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) gegen die Schuldnerin bezüglich der Pfändung mehrerer Forderungen der Schuldnerin gegenüber Drittschuldnern beantragt, hierunter das Arbeitseinkommen der Schul...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 3. Sonderbedarf

Sonderbedarf eines minderjährigen Kindes kann sich durch von der Krankenkasse nicht getragene Kosten einer medizinisch notwendigen kieferorthopädischen Behandlung einstellen; hierfür haften die Eltern quotal nach § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB. Auch bei der Verpflichtung zur Zahlung eines unterhaltsrechtlichen Sonderbedarfs bestimmt sich die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichti...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / b) Abzug von Versicherungsprämien

Eine Risikolebensversicherung dient weder der Vermögensbildung noch der Altersvorsorge. Sie kann vielmehr eine Hausfinanzierung bzw. den Ausfall der Arbeitskraft absichern. Beiträge hierfür können nach den Umständen des Einzelfalls auch dann berücksichtigt werden, wenn sie wegen der Höhe der Prämien eine besondere Belastung darstellen. Für die Frage der Absetzbarkeit kann au...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 3. Großeltern als Leistungsempfänger

Die Rente ist zu gering, Großeltern altern, ein Gatte verstirbt, plötzlich auftretende Krankheiten oder ein schleichender Prozess führen zum Pflegefall. Früher oder später wird ein Punkt erreicht, von dem an ältere Menschen ihren Alltag nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können. Jetzt sind es die Großeltern, die auf die Hilfen ihrer Familie angewiesen sind. Diese erfahr...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / Leitsatz

Auch nach knapp sechsjähriger Verfahrensdauer stellt der weitere Aufschub des Scheidungsausspruchs keine unzumutbare Härte dar, wenn der Antragsteller die Mutter seines inzwischen fünfjährigen Kindes heiraten will, aber selbst durch ungenügende Erteilung der nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB geschuldeten Auskünfte die bisherige Verfahrensverzögerung maßgeblich zu vertreten hat. (re...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / b) Anfechtung durch die Mutter

Das Anfechtungsrecht der Mutter soll grundsätzlich dem des rechtlichen Vaters entsprechend ausgebildet sein. Weil die Eltern grundsätzlich die Elternverantwortung gemeinsam ausübten, sei auch sie in ihrer Elternstellung davon betroffen, wer neben ihr zweiter rechtlicher Elternteil sei. Habe sie aber der Anerkennung als gesetzliche Vertreterin des Kindes zugestimmt, sei ihr A...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / b) Anforderung an die Darlegung der Erwerbsbemühungen

Die Anforderungen an die Erwerbsbemühungen bestimmen auch die Darlegungs- und Beweislast. Der Unterhaltspflichtige muss dementsprechend in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte er im Einzelnen unternommen hat, und diese dokumentieren.[32] Die nachgewiesenen Erwerbsbemühungen müssen sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht zureichend sein.[33]mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / D. Fazit

Die fünfhundert Jahre nach dem Anschlag seiner 95 Thesen an die Schlosskirche in Wittenberg durch Martin Luther erfolgte Vorlage der 91 Thesen des Arbeitskreises reicht glücklicherweise an die Sprengkraft der Lutherthesen nicht heran. Sie werden aber tatsächlich wohl "die Debatte prägen".[91] Die manchmal knappen Abstimmungsergebnisse unter den Experten und die eine oder and...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / c) Der Fall Mitzinger

Wohl noch in Unkenntnis dieser vom 28.5.2009 stammenden Entscheidung des EGMR lehnte das BVerfG die Annahme einer weiteren Verfassungsbeschwerde mit einem vergleichbaren Ausgangssachverhalt wie demjenigen, der seinem Beschluss von 2003 zugrunde lag, Ende 2009 ab[48] und verwies auf den vorgenannten Beschluss,[49] mit dem er die (einschränkenden) Voraussetzungen der Sonderreg...mehr

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zfs 7/2018, Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Kfz-Sachschaden, Deutscher Anwaltverlag, 4. Aufl. 2018, 556 Seiten, 64 EUR, ISBN 978-3-8240-1489-7Wellner, BGH-Rechtsprechung zum Personenschaden, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2016, 440 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1455-2

Wellner, er gehört dem VI. Zivilsenat des BGH an, hat mit diesen beiden Bänden eine Novität auf den verkehrsrechtlichen Literaturmarkt gebracht. Wer die Rechtsprechungssammlung in die Hand nimmt, erkennt schnell, wie viel Zeit man bei der Beurteilung von Haftungsschäden in Straßenverkehrsunfällen spart. Auf der Basis seiner langjährigen Erfahrung hat er die ausgewählten Ents...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / a) Kein Verfahrenskostenvorschuss nach Rechtskraft der Scheidung

Der Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt umfasst grundsätzlich den gesamten Lebensbedarf. Darüber hinaus besteht für den Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB ein über diesen allgemeinen Lebensbedarf hinausgehender Anspruch auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses. Diese Regelung ist indessen nach ihrem Wortlaut auf den Familienunterhalt – und durch die Bezugnahme ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / 1. Bedarf des Elternteils

Der Unterhaltsbedarf des Elternteils gemäß § 1610 Abs. 1 BGB besteht bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim nach den dort anfallenden Kosten, soweit diese unterhaltsrechtlich notwendig sind, zuzüglich des Barbetrags zur persönlichen Verwendung gemäß § 27b Abs. 2 SGB XII. Ist der Elternteil im Alter sozialhilfebedürftig geworden, beschränkt sich sein angemessener Lebensbeda...mehr

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FF 7+8/2018, Perspektiven i... / A. Auftrag des Arbeitskreises

Die vielfältigen heutigen Familienkonstellationen und insbesondere die stetig wachsenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin stellen das geltende Abstammungsrecht vor ständige Herausforderungen: Konkurrenz von genetischem und sozialem Vater um die rechtliche Vaterschaft, gleichgeschlechtliche Eltern, die Frage nach "pluraler" Elternschaft und die abstammungsrechtliche Beh...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 5. Die Stichtagsregelung nach § 10 Abs. 2 S. 1 Nichtehelichengesetz

Während sich im Fall "Zaunegger" (siehe vorstehend Ziff. 4) der Konflikt zwischen dem BVerfG und dem EGMR allein deshalb im Rahmen hielt, weil das BVerfG in seine Rechtsprechung bereits eine Art "Sollbruchstelle" für den Fall eingebaut hatte, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse nicht so entwickeln sollten, wie man das bei der Schaffung des gemeinsamen Sorgerechts angeno...mehr