Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 2 Anmerkung

Die juristischen Vexier-Bilder von Mandanten über die Eigentumssituation an Immobilien gehören zum täglichen Brot des Familienrechtlers. "Mein ist gleich dein" wird laienhaft aus dem Begriff der Zugewinngemeinschaft gefolgert. Dabei wird übersehen, dass es sich um einen gesetzgeberischen "Etikettenschwindel" handelt. Der gesetzliche Güterstand ist gerade keine "Gemeinschaft"...mehr

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zerb 2/2017, Deutsches Erbrecht-Symposium

Heidelberg 14. und 15. Oktober 2016 Auf Einladung der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) trafen sich auch im Jahr 2016 wieder rund 200 Erbrechtlerinnen und Erbrechtler in Heidelberg, um mehr über aktuelle Fragestellungen und Dauerbrenner aus der Praxis des im Erbrecht tätigen Rechtsanwalts zu erfahren. Bereits im Vorfeld überzeugte die Ausw...mehr

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AGkompakt 2/2017, Die Verfa... / a) Antrag und Widerantrag

Keine Addition bei demselben Gegenstand Im Falle von Antrag und Widerantrag gilt § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Die Werte beider Anträge werden zusammengerechnet, es sei denn, es liegt derselbe Gegenstand zugrunde. Dann gilt nur der höhere der beiden Werte (§ 39 Abs. 1 S. 3 FamGKG). Derselbe Verfahrensgegenstand liegt z.B. in folgenden Fällen vor:mehr

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zerb 2/2017, Testamentsvollstreckung und Dauerverwaltung des Nachlasses

Kein familiengerichtlicher Genehmigungsvorbehalt bei Aufnahme von minderjährigen Erben als Kommanditisten in eine bestehende Familien-KG mittels Einlage von Nachlassvermögen durch den Vater der Kinder als Dauertestamentsvollstrecker 1 Der Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung festlegen, dass die Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses durch einen Testame...mehr

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zerb 2/2017, Keine familien... / Aus den Gründen

(...) Soweit der Testamentsvollstrecker für die minderjährigen Erben sich mit Mitteln des Nachlasses an der Gründung einer Gesellschaft beteiligen will, unterliegt er hierfür keiner familiengerichtlichen Genehmigung (OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, 2086 ff). Der TV ist Treuhänder und Inhaber eines privaten Amtes, also weder Vertreter des Erblassers noch der minderjährigen Erben. Di...mehr

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FF 2/2017, Übertragung der ... / Leitsatz

1. Beantragt ein Elternteil die Übertragung der Entscheidungsbefugnis über eine Namensänderung des Kindes, so hat das Familiengericht neben allgemeinen Kindeswohlbelangen auch die Erfolgsaussicht eines entsprechenden Antrags zu prüfen. 2. Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis hat zu unterbleiben, wenn sich nach umfassender Amtsaufklärung keine Erforderlichkeit der Namens...mehr

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FF 2/2017, Anfechtung eines... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren über die Wirksamkeit des gerichtlichen Teilvergleichs vom 19.8.2014, mit dem gegen Zahlung des Antragsgegners von 15.000 EUR sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche der Antragstellerin, insbesondere auch diejenigen auf Ausgleichung des Zugewinns, erledigt sein sollten. [2] Die Beteiligten heirateten am … 1999. Aus...mehr

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FF 2/2017 / Verfahrensrecht

Zur Bemessung des Wertes der Beschwer bei einer Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung nach erteilter Auskunft in einem Zugewinnausgleichsverfahren (BGH, Beschl. v. 26.10.2016 – XII ZB 560/15). Der Antrag des Kindesvaters gegen die Kindesmutter auf Unterlassung der Verbreitung von Fotos des Vaters mit den Kindern im Internet ist keine Familienstreitsache...mehr

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FF 2/2017, Das leidige Thema Geld

Dr. Undine Krebs In meiner Kanzlei häufen sich die Fälle, dass mir ein restriktiver Ehevertrag vorgelegt wird, den ich doch bitte zu Fall bringen solle. Es wird zuerst argumentiert, man habe den Inhalt überhaupt nicht verstanden; dieses Juristendeutsch sei doch auch zu schwer verständlich. Bei meinem Hinweis, dass Verzicht doch ein eindeutiges Wort sei, wird ein zweiter Einwa...mehr

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FF 2/2017, Die Voraussetzun... / cc) Intensität, Dauer der Streitigkeiten und Prognose

Eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Streitigkeiten von der Intensität und Dauer her ein solches Niveau erreicht haben, dass von einer nachhaltigen Zerrüttung der Elternbeziehung auszugehen ist.[68] Eine solche ist allerdings nicht bei bloßen Meinungsverschiedenheiten oder Kommunikationsschwierigkeiten anzunehmen.[69]...mehr

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FF 2/2017, Kinderehen

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Mit welchen Aspekten, konkreten Fragen und Problemstellungen hat sich die Bund-Länder Arbeitsgruppe zu Kinderehen bisher befasst und wie beabsichtigt die Bundesregierung die Ergebnisse der Bund-Länder Arbeitsgruppe zu Kinderehen im Rahmen des Gesetzesentwurfes zu den Kinderehen einfließen zu lassen? Antw...mehr

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zerb 2/2017, NomosKommentar Pflichtteilsrecht, Handkommentar

Barbara Dauner-Lieb/Herbert Grziwotz (Hrsg.) 2. Aufl. 2016, 834 Seiten, 108,– EUR ISBN: 978-3-8487-1031-7 Der erfolgreiche Kommentar zum Pflichtteilsrecht liegt nun in einer zweiten Auflage vor. Dabei hat der Umfang des Werks deutlich spürbar zugenommen (von ehemals 620 Seiten auf nunmehr 834 Seiten). Frau Hohmann-Dennhardt ist als Mit-Herausgeberin und Autorin ausgeschieden. Be...mehr

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zerb 2/2017, Testamentsvoll... / III. Vermögensverwaltende Familien-KG

Nach den vorgenannten Grundsätzen kann im Einzelfall auch die Einlage von Nachlassvermögen in eine zugunsten der Erben zu begründende Kommanditbeteiligung an einer bestehenden Familien-Kommanditgesellschaft mit Gesellschaftszweck "Vermögensverwaltung" eine zweckmäßige und ordnungsgemäße Verwaltung durch den Dauervollstrecker darstellen.[11] Eine Dauertestamentsvollstreckung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Freibeträge für Kinder

Stand: EL 111 – ET: 01/2017 > Kinderfreibeträge.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Türkei

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Ab dem VZ 2011 gilt das DBA vom 19.09.2011 (BGBl 2012 II, 527) nebst Protokoll; Zustimmungsgesetz vom 24.05.2012 (BGBl 2012 II, 526 = BStBl 2013 I, 373). Rz. 2 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Das DBA gilt sachlich ua für die Steuern vom Einkommen (Gelir Vergisi), auch für die ‚Additional Income and Corporation Tax’ und die ‚Interest Tax’ (BMF vom 2...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Freibeträge für ehrenamtliche Betreuer, Vormund oder Pfleger

Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Zu § 3 Nr 26 b EStG > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 75 ff. Freibeträge für Kinder > Kinderfreibeträge.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Familienpflege

Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Zur Besteuerung von Geldleistungen für die Pflege von Kindern vgl BMF vom 21.04.2011; BStBl 2011 I, 487, sowie > Pflegegeld Rz 2 ff. Zu lohnsteuerlichen Folgen der Entgeltaufstockung während der Familienpflegezeit vgl BMF vom 23.05.2012, BStBl 2012 I, 617. Ergänzend > Kindertagespflegemehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Freianzeigen

Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der geldwerte Vorteil aus Freianzeigen der Mitarbeiter von Zeitungsbetrieben gehört grundsätzlich zum besteuerbaren Arbeitslohn, der aber iRv § 8 Abs 3 EStG (> Rabatte Rz 13 ff) steuerfrei bleibt (> Sachbezüge Rz 70 Druckerzeugnisse ). Freianzeigen anlässlich eines besonderen Familienfestes wie zB Kommunion, Konfirmation eines Kindes oder der eigene...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Materielle Voraussetzungen

Rz. 71 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Es handelt sich um einen allgemeinen Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich, die nicht die Tätigkeitsvoraussetzungen der > Rz 10 – 26 erfüllen. Entsprechendes gilt für die in > Rz 75 ff beschriebenen Tätigkeiten; denn § 3 Nr 26a EStG ist nur anwendbar, wenn § 3 Nr 26 EStG und § 3 Nr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbare Tätigkeiten

Rz. 11 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, werden im Rahmen eines Dienstverhältnisses als ArbN oder im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertrags als Auftragnehmer tätig. Übungsleiter ist, wer Veranstaltungen leitet oder zB als Assistent mitleitet, in denen Menschen ihre Fähigkeite...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Familienstand

Rz. 1 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die Höhe der ESt/LSt ist ua vom Familienstand abhängig. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit Familienstand ist hier gemeint, ob ein Stpfl verheiratet ist (ebenso für > Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder ob er nicht verheiratet ist (> Rz 4). Verheiratete werden idR nach der ESt-Splittingtabelle be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 67... / 1 Grundlagen und Systematik

Rz. 1 Zweck der in § 67 AO angelegten Steuerbefreiung ist, die Sozialversicherungsträger bzw. selbstzahlende Patienten und deren Kostenträger von Kosten zu entlasten.[1] §§ 66ff. AO sind leges speciales zu § 65 AO; sie haben jedoch keinen abschließenden Regelungscharakter in dem Sinne, dass damit ein Rückgriff auf den allgemeinen Tatbestand des § 65 AO gesperrt wäre.[2] § 66...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nebenberufliche Tätigkeit

Rz. 27 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Die in > Rz 10 bezeichneten Tätigkeiten sind nur begünstigt, wenn sie nebenberuflich ausgeübt werden. Dies beurteilt sich allein nach dem Zeitaufwand: Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollerwerbs in Anspruch nimmt (BFH 160, 486 = BStBl 1990 II, 854; BFH/NV 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Weitere Begriffsmerkmale des Trinkgelds

Rz. 22 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Der Begriff "Trinkgeld" ist für sich ein Tatbestandsmerkmal des § 3 Nr 51 EStG. Er kann im Auslegungswege näher bestimmt werden. § 107 Abs 3 Satz 2 GewO definiert: "Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt". Es steht dem ArbN u...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerbefreiung für Sportlehrgänge (zu § 4 Nr. 23 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.23.1 Abs. 2-4 UStAE. Nachdem der BFH[1] seine bisherige Rechtsprechung bestätigte und festgestellt hatte, dass ein mit Gewinnstreben betriebener Reiterhof, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 14 oder Nr. 2...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit der Familienkassen für Auslandsfälle

Leitsatz 1. Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit sind – außer in den Fällen des § 72 EStG – für den Familienleistungsausgleich sachlich zuständig. Die Familienkasse Sachsen ist örtlich zuständig, wenn ein "Anspruchsberechtigter oder anderer Elternteil bzw. ein anspruchsbegründendes Kind ... ihren Wohnsitz ... in Polen" haben. 2. Hat eine örtlich unzuständige Famili...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 235 Beitrag... / 2.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 3 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe sind unabhängig davon ob sie Übergangsgeld beziehen oder nicht, nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 versicherungspflichtig; im Rahmen der Berechnung der Beiträge wird allerdings nach dem Bezug von Übergangsgeld differenziert (Sätze 1 und 5). Als beitragspflichtige Einnahme gilt für Teilnehmer, die Übergangsgeld beziehen, nach Satz 1 80 % des Reg...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch bei auf Antrag unbeschränkt Steuerpflichtigem

Leitsatz Ist der Kindergeldberechtigte auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 3 EStG), besteht ein Kindergeldanspruch nur in denjenigen Monaten, in denen er inländische Einkünfte erzielt hat. Dabei kommt es nicht auf den Zufluss von Einnahmen, sondern auf den Zeitraum der Ausübung der steuerpflichtigen Tätigkeit im Inland an. Sachverhalt Der auf Antrag (§ 1 Abs. 3 ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Erbschaftsteuervergünstigung bei Veräußerung

Leitsatz Wird ein Betrieb als begünstigtes Vermögen innerhalb der Behaltensfrist veräußert entfällt die Steuerbegünstigten nach §§ 13a und 13b ErbStG Sachverhalt Vier Kinder beerbten ihren verstorbenen Vater. Der Nachlass umfasste u.a. die M-GbR, zu deren Vermögen Anteile an der Y-GmbH gehörten. Bei der Steuerfestsetzung berücksichtigte das Finanzamt für dieses Betriebsvermög...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für behindertes Kind. Ursächlichkeit der Behinderung für fehlende Erwerbsfähigkeit

Leitsatz Ein Kind ist wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten, wenn aufgrund der schulischen Entwicklung des Kindes auszuschließen ist, dass andere Ursachen und nicht die Behinderung ursächlich dafür waren, dass es auf dem Arbeitsmarkt nicht Fuß fassen konnte, auch wenn eine Grad der Behinderung von "nur 50" festgeste...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des ...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge: Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Religionszugehörigkeit eines 3-jährigen Kindes

BGB § 1628 Leitsatz Es ist nicht geboten, der Mutter die Entscheidungsbefugnis für die Religionszugehörigkeit eines knapp 3-jährigen Kindes zu übertragen, wenn die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören. (Leitsatz der Red.) OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.5.2016 – 20 UF 152/15 (AG Pforzheim) 1 Grü...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 12. Minderjährige Kinder

12.1 Der betreuende Elternteil braucht neben dem anderen Elternteil in der Regel keinen Barunterhalt zu leisten, es sei denn, sein Einkommen ist bedeutend höher als das des anderen Elternteils (§ 1606 III 2 BGB), oder der eigene angemessene Unterhalt des sonst allein barunterhaltspflichtigen Elternteils ist gefährdet (§ 1603 II 3 BGB). 12.2 Einkommen des Kindes wird bei beide...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 2 Anmerkung

Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.5.2005 – XII ZB 33/04 –[1] ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte anerkannt, dass bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern über die religiöse Kindererziehung eine Alleinübertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 BGB regelmäßig nicht gerechtfertigt ist, sondern allenfalls eine Teilübertragu...mehr

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FF 1/2017, Elterliche Sorge... / 1 Gründe:

I. Die Eltern und das Kind M. sind deutsche Staatsangehörige. Die Eltern hatten unverheiratet zusammengelebt. Ihre Trennung erfolgte im Juli 2014. Seither lebt M. bei der Mutter, die wieder verheiratet ist und in ihrer neuen Familie den evangelischen Glauben praktiziert. Der Vater ist türkischer Abstammung, in Deutschland geboren und besitzt seit 2006 die deutsche Staatsange...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle ohne Bedarfskontrollbeträge (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11...mehr

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zerb 1/2017, Zur sittlichen... / Aus den Gründen

Die statthafte (§ 58 FamFG), form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde der Beteiligten ist zulässig. Sie ist jedoch unbegründet. Das Amtsgericht ist zutreffend zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für die begehrte Volljährigenadoption gemäß § 1767 BGB nicht vorliegen. Auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Beschlusses wird Bezug genommen. Ergänzend ist f...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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Rostock, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Unterhaltstabelle im Anhang I (Düsseldorfer Tabelle). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder gemäß § 1612 a BGB als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemac...mehr

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FF 1/2017, Der Auskunftsans... / III. Der Auskunftsanspruch nach § 1607 Abs. 4 BGB

Zwei Änderungen des BGB, die sich materiellrechtlich substantiell[23] auswirken werden, sind vorgesehen. Das ist zum einen der Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter in § 1607 BGB sowie zum anderen eine Regelung zur Begrenzung des Zeitraums, für den Unterhaltsregress genommen werden kann (dazu unter IV.). Der Gesetzentwurf sieht vor, § 1607 BGB um einen neuen Ab...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.2 Kindesunterhalt

11 Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Die Richtsätze der 1. Einkommensgruppe der ersten drei Altersstufen entsprechen dem Mindestbedarf gemäß § 1612a Abs.1 BGB. Bei minderjährigen Kindern kann der Barunterhalt al...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts (Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabe...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Altersstufen 1 bis 3 der Tabelle in Anlage I, die mit denjenigen nach § 1612a Abs. 1 Satz 3 BGB übereinstimmen. Die Tabellensätze sind identisch mit den ab 1. Januar 2016 geltenden Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle. Wegen des Bedarfs volljähriger Kin...mehr

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FF 1/2017, "Wer sind meine Väter – und wenn ja, wie viele?" (Fortsetzung)

Christiane A. Lang Im Sommer 2013 hatte ich das gerade in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters (BGBl I 2013, 2176 f.) zum Anlass genommen, die Frage das erste Mal zu stellen. Gut dreieinhalb Jahre und das Forum Abstammungsrecht unserer Arbeitsgemeinschaft später lässt mich die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des b...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.6 Anhang

I. Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle und Anmerkungen, Stand 1.1.2017 II. Kindergeldanrechnungstabelle Tabelle Zahlbeträge III. Rechenbeispiele 1. Differenzmethode/Additionsmethode Mann (M): 3.500 EUR Nettoeinkommen; Frau (F): 700 EUR Nettoeinkommen 800 EUR Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen M, 600 EUR berücksichtigungsfähige Hauslasten, von M getragen Additionsm...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anlage 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Vomhundertsatz des Mindestunterhalts i.S.v. § 1612a BGB (= 1. Gruppe der Düsseldorfer Tabelle) gelt...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhaltsbedarf minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (vgl. Anhang I). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612a I BGB geltend gemacht werden. 11.1 Die T...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / II. Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt) Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bestimmt sich nach der Unterhaltstabelle im Anhang 1 und – unter Verrechnung des Kindergeldes gemäß Nr. 14 – nach der Unterhaltstabelle - Zahlbeträge im Anhang 2 zu diesen Leitlinien. B...mehr

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Oldenburg, Unterhaltsleitli... / 1.2 Kindesunterhalt

11. Bemessungsgrundlage Der Unterhaltsbedarf minderjähriger und volljähriger Kinder bemisst sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle. 11.1 Die Tabellensätze enthalten keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Solche zusätzlich aufzubringenden Beiträge sind vorweg vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen. 11.2 Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterha...mehr