Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 8 Tabelle 5: Individuelle Ermittlung der MdH anhand der 9 Bereiche der Haushaltstätigkeit

Rz. 1 Die MdH in % ist die Maßeinheit für die Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung in Folge physischer und/oder psychischer Verletzungen nach Unfallereignissen, fehlerhafter medizinischer Behandlung oder nach sonstigen Schadensereignissen, für die ein Dritter einzustehen hat. Sie ist abzugrenzen von der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Die MdE ist ein Rechtsbegr...mehr

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§ 10 Tabelle 7: Stundenverr... / C. Tarifvertrag DHB-Netzwerk Haushalt, Berufsverband der Haushaltsführenden e.V. (früher: Deutscher Hausfrauenbund)

Rz. 4 Der Berufsverband der Haushaltsführenden e.V. tritt als Tarifpartner der Gewerkschaft Nahrung und Genussmittel für hauswirtschaftliche Angestellte auf. Der in diesem Zusammenhang erstellte Tarifvertrag, welcher die Branche der Privathaushalte betrifft, ist nicht allgemeinverbindlich. Das bedeutet, dass dieser Tarifvertrag bei normativerAbrechnung eines Haushaltsführung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 7 Verrechnung ausl. Leistungen für Kinder (S. 6)

Rz. 53 Ausl. Leistungen i. S. v. § 31 S. 6 EStG sind alle nach ausl. Recht gewährten Leistungen i. S. v. § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 sowie Leistungen von zwischen- und überstaatlichen Institutionen.[1] Die Verrechnung ausl. Kindergelds oder anderer vergleichbarer Kind bezogener Leistungen nach ausl. Recht ist beschränkt auf die Höhe des inländischen Kindergelds. Dadurch findet ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 4.2 Berücksichtigung von Kindern

Rz. 43 Da im laufenden Kj. als Fördermaßnahme nur noch das monatliche Kindergeld gezahlt wird, werden die Freibeträge gem. § 32 Abs. 6 EStG beim LSt-Abzug nicht mehr berücksichtigt. Die Gleichstellung bei den ESt-Vorauszahlungen wurde nach § 37 Abs. 3 S. 12 i. d. F. des JStG 1997 hergestellt. Die Freibeträge sind jedoch nach § 51a EStG bei den Zuschlagsteuern (KiSt, SolZ) zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2 Existenzminimum des Kindes

2.2.1 Begriff des Existenzminimums Rz. 30 Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 geht auf die Rspr. des BVerfG zurück, wonach gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde), Art. 3 GG (Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) dem Stpfl. sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden muss, als es z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.1 Familienlastenausgleich

Rz. 3 Die Entwicklung des bis 1995 sog. Familien- oder Kinderlastenausgleichs ist charakterisiert durch den Wechsel von einer reinen Kinderfreibetragslösung zu einem dualen System von Kinderfreibeträgen und Kindergeldgewährung, sodann dem Übergang zu einer reinen Kindergeldlösung und anschließend der Rückkehr zum dualen System: Bis 1954 wurde Kindern lediglich durch verschied...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 5.2 Freibeträge

Rz. 46 Die Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung), ob der Anspruch auf das Kindergeld den fehlenden Abzug der Freibeträge nicht ausgleichen kann, ist auf das einzelne Kind, beginnend mit dem ältesten Kind, zu beziehen.[1] Wegen der unterschiedlichen Höhe des Kindergelds (§ 66 Abs. 1 EStG) und wegen der abnehmenden steuerentlastenden Wirkung der Freibeträge kann nur so festges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.2 Rspr. des BVerfG

Rz. 4 Nach der neueren Rspr. des BVerfG muss bei der Einkommensbesteuerung ein Betrag in Höhe des (sozialrechtlichen) Existenzminimums aller Familienangehöriger (Familienexistenzminimum) steuerfrei bleiben. Dies folgt unmittelbar aus dem Gebot der Steuergerechtigkeit und dem daraus abgeleiteten Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit.[1] Es ist heute allgemein ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.2.3 Familienleistungsausgleich

Rz. 5 Nach Auffassung des BVerfG hat der Gesetzgeber grds. die Wahl, auf welche Weise er die geminderte Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern berücksichtigt, durch Kinderfreibeträge, durch die Gewährung von Kindergeld oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten entsprechend dem bisherigen (bis 1995) dualen System.[1] Mit dem JStG 1996 v. 11.10.1995[2] wurde mit Wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 § 31 EStG i. d. F. durch das EStG 1934[1] regelte die Pauschbesteuerung beim Zuzug Stpfl. aus dem Ausland für die Dauer von 10 Jahren. Die Vorschrift wurde durch das StRefG 1990[2] mit Wirkung ab Vz 1990 ersatzlos aufgehoben. Bewilligte Pauschalierungen (letztmaliger Antrag 1989) galten weiter, sodass die Regelung noch bis Vz 1998 zur Anwendung kommen konnte. Rz. 2 § 31...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.3 Verfassungsmäßigkeit

Rz. 12 Die Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs wird unter folgenden Aspekten diskutiert: Verstoß gegen das Prinzip der Rechtssicherheit wegen Einführung eines neuen Systems der Familienbesteuerung. Insoweit bestehen indes keine grundlegenden verfassungsrechtlichen Bedenken. Es steht dem Gesetzgeber frei, nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ein neues M...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 5.3 Zivilrechtlicher Ausgleich bis 2003

Rz. 47 Bis 30.6.1998 war Anspruchsgrundlage für den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch für nichteheliche Kinder § 1615g BGB a. F., der analog auf die Unterhaltsverpflichtung des nicht sorgeberechtigten (geschiedenen oder getrennt lebenden) Ehegatten angewandt wurde.[1] Ab 1.7.1998 wurde die Anrechnung des Kindergelds und vergleichbarer Leistungen in §§ 1612b, 1612c BGB e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.1 Begriff des Existenzminimums

Rz. 30 Die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs durch das JStG 1996 geht auf die Rspr. des BVerfG zurück, wonach gem. Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde), Art. 3 GG (Gleichheitssatz, Leistungsfähigkeitsprinzip), Art. 20 Abs. 1 GG (Sozialstaatsprinzip) dem Stpfl. sein Einkommen insoweit steuerfrei belassen werden muss, als es zur Schaffung der Mindestvoraussetz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.2 Höhe des Existenzminimums

Rz. 32 Der konkrete Maßstab, an dem die verfassungsrechtlich erforderliche Steuerfreistellung zu messen ist, wurde erst im Lauf der Jahre sukzessive entwickelt. In seiner Kindergeldentscheidung[1] hält es das BVerfG für zulässig, das Existenzminimum aus Praktikabilitätsgründen in einem einheitlichen Betrag anzusetzen, der nicht nach Altersgruppen oder Gebieten gestaffelt wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.4 Anwendungsbereich – Verhältnis zum BKGG

Rz. 16 § 31 EStG gilt erstmals für den Vz 1996. § 31 EStG gilt nur für unbeschränkt stpfl. und als unbeschränkt stpfl. zu behandelnde Personen (§ 1 Abs. 1–3 EStG). Auf beschr. Stpfl. findet § 31 EStG keine Anwendung, da ihnen kein Kinderfreibetrag (§ 32 EStG gilt nicht; s. § 50 Abs. 1 S. 3 EStG) und kein Anspruch auf Kindergeld (§ 62 EStG) zusteht. Ihr Kindergeldanspruch rich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.1 Bedeutung des S. 1

Rz. 27 Nach § 31 S. 1 EStG wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes durch die Freibeträge oder durch Gewährung von Kindergeld erreicht.[1] Bis 1995 war im dualen System die kumulative Inanspruchnahme von Kinderfreibetrag und Kindergeld möglich. Seit 1996 stehen Kinderfreibetrag und Kindergeld nur alternativ zur Verfügung (Rz. 5ff.). Die dadurch als...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 6 Verrechnung von mit dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen (S. 5)

Rz. 49 Nach S. 5 sind für den Fall des Abzugs der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG auch mit dem Kindergeld vergleichbare Leistungen in der Weise zu verrechnen (d. h. zurückzufordern), dass der entsprechende Anspruch der tariflichen ESt hinzugerechnet wird. Damit wird eine Doppelbegünstigung vermieden. Die Summe ergibt die festzusetzende ESt (§ 2 Abs. 6 S. 2 EStG). Die Elter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 2.2.3 Umrechnung des Kindergelds

Rz. 35 Bei der Umrechnung des Kindergelds in einen fiktiven Kinderfreibetrag entsprechend der Kindergeldentscheidung[1] wirkt sich entscheidend der Steuersatz aus, mit dem das Kindergeld hochzurechnen ist. Der BFH stellte ursprünglich auf eine Einkommensspitze ab, die durchschnittlich von vielen Stpfl. noch erreicht wird, und legte für 1987 bzw. 1989 einen Umrechnungssteuers...mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.5 Anrechenbares Einkommen (Abs. 2 Satz 1 und 2)

Rz. 15 Das anrechenbare Einkommen bestimmt sich nach Abs. 2 Satz 1 und 2 in der Weise, dass von dem gemäß §§ 18 a bis 18e SGB IV zu ermittelnden Einkommen ein Freibetrag (vgl. hierzu die Übersicht unter Rz. 23 und 24) abzusetzen ist. Dieser beträgt bei Witwer-, Witwen- und Erziehungsrenten das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts (vgl. §§ 68, 69). Für jedes Kind des Berechtigt...mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.6 Anrechnung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 17 Das den Freibetrag übersteigende Einkommen (das anrechenbare Einkommen) wird gemäß Abs. 2 Satz 3 i. H. v. 40 % auf die Rente angerechnet. Eine Rente wird somit nur in dem Umfang gezahlt, als diese 40 % des anrechenbaren Einkommens übersteigt. Die nur teilweise Anrechnung des Einkommens soll dem Berechtigten Anreiz zur weiteren Ausübung einer Erwerbstätigkeit bieten. B...mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 97 i. d. F. des Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden § 1281 RVO, § 58 AVG und § 78 RKG ersetzt. Mit diesen Bestimmungen i. d. F. des Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeite...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / II. Verfahrensgebühr in der Mobiliarzwangsvollstreckung

Rz. 16 Der Anwendungsbereich der Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG In der Mobiliarzwangsvollstreckung erhält der RA zunächst eine 0,3 Verfahrensgebühr für seine Tätigkeit nach Nr. 3309 VV RVG. Dies gilt unabhängig von der Frage, welche Vollstreckungsmaßnahme ergriffen wird und auch unabhängig davon, ob er den Gläubiger, den Schuldner oder einen in die Vollstreckung involv...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 8. Die Berücksichtigung des Alters des Kindes bei Umgangsverweigerung

Ab welchem Alter der erklärte Kindeswille insbesondere bei einer Umgangsverweigerung mitbestimmend ist, hängt vom Woher (betrifft den Bedürfnishintergrund), dem Wohin (betrifft die Zielorientierung, einen bestimmten Zustand zu erreichen oder beizubehalten), Alter, Entwicklungsstand, von der Persönlichkeitsentwicklung des jeweiligen Kindes und auch vom Konfliktniveau der Elte...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 4. Kinder im Vorschulalter

Im Vorschulalter kommen schon ganztägige oder auch mehrtätige Besuche mit Übernachtung als Regel in Frage.[53] In diesem Alter benötigen Kinder beide Elternteile für die Geschlechtsrollenidentifikation.[54] Aus familienpsychologischer Sicht sind in dieser Altersgruppe bei bestehender Umgangsfähigkeit beider Elternteile und bei bestehendem Wunsch und Willen des Kindes auch Url...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 5. Kinder im Grundschulalter und Jugendliche

Bei Kindern im Grundschulalter und Jugendlichen kommt ebenfalls eine regelmäßige und periodische Umgangsregelung in Betracht. Mit zunehmendem Alter dieser Kinder wächst auch die Dauer des Umgangskontaktes.[55] Bei diesem Personenkreis ist allerdings zu beachten, dass sie schon flexible und auch selbstständig vereinbarte Besuchskontakte benötigen, um ihren eigenen Interessen ...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 3. Kinder im Kindertagesstättenalter

Bei Kindern in der Kindertagesstätte kommt grundsätzlich eine regelmäßige und periodische Umgangsregelung in Betracht.[45] Die Regelmäßigkeit ist in dieser Gruppe wichtiger als der Umfang der Kontakte.[46] Auch in dieser Altersgruppe ist grundsätzlich eine feste Regelung des Umgangsrechts geboten. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Umgang des nicht sorgeberechtigten, a...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 7. Ferienregelung

Ein genereller Ausschluss des Umgangs während der Ferienzeiten ohne jegliche Begründung verstößt gegen das Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG.[77] Vielmehr gehört zum Recht des umgangsberechtigten Elternteils auch bei einem 4 ½ Jahre alten Kind eine Ferienregelung,[78] die auch eine Auslandsreise umfassen kann. Solange die Eltern eines jüngeren Kindes noch verheiratet sin...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 2. Kleinkinder bis zum vierten Lebensjahr

Das AG Eschwege[32] hat bei einem gerade zweijährigen Kind einen Besuch des Vaters bei seinem Kind von drei Stunden im 14-tägigem Abstand innerhalb der Wohnung der Mutter für ausreichend erachtet, wobei das Gericht allerdings in Aussicht gestellt hat, bei fortschreitendem Alter und Entwicklungsstand des Kindes den Umgang zeitlich auszudehnen. Auch das AG Saarbrücken[33] sieht...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenswert bei gegenläufigen Anträgen zum Umgangsrecht verschiedener Kinder

Leitsatz Auch bei gegenläufigen Kindschaftssachen (hier: Umgang mit jeweils beim anderen Elternteil lebenden Kindern) handelt es sich nur um einen Verfahrensgegenstand i.S.v. § 45 Abs. 2 FamGKG. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.8.2016 – 11 WF 778/16 1 Sachverhalt Die beteiligten Eltern haben bis zu ihrer Vereinbarung vor dem FamG wechselseitig um Umgang mit ihren Kindern, die ihren Le...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 6. Übernachtungsumgang

Grundsätzlich hängt die Möglichkeit einer Übernachtung von vielen, kaum vollständig antizipierbaren Einzelfallgegebenheiten, wie den individuellen Umständen, der psychischen Gesamtverfassung des Kindes sowie der Intensität der Beziehungen und Bindungen an den Umgangsberechtigten zum Kind, ab.[66] Empirische Befunde der Bindungsforschung zeigen generell keine negativen Auswirk...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / II. Verfahrens- und materiell-rechtliche Grundsätze

Mit § 1684 Abs. 1 BGB (s. ebenso § 18 SGB VIII [11]) hat das KindRG das durch die Verfassung nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützte, subjektive Recht des Kindes auf Umgang mit seinen Eltern und deren Pflicht zum Umgang mit ihrem Kind ausdrücklich im Familienrecht geregelt. Aus der Sicherstellung des Grundrechtsschutzes durch die Gestaltung des Verfahrens folgt, dass die Familie...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 2

Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Familiengericht in einer Kindschaftssache diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten dient (vgl. § 1697a BGB). Damit hat der Umgang dem geistig-seelischen und körperlichen Wohl des Kindes zu d...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / I. Einleitung

Insgesamt waren 2014 rund 134.800 Kinder und Jugendliche von der Scheidung ihrer Eltern betroffen, knapp 1 % weniger als im Vorjahr. 56.400 Umgangsverfahren waren anhängig, meist in Folge eines Trennungs- und Scheidungsverfahrens,[2] obwohl Umgangsregelungen beispielsweise auch nach einer Unterbringung des Kindes wegen einer Kindeswohlgefährdung (§§ 1666, 1666a BGB) oder nac...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 3

Schlüsselworte: Umgang, Kindeswohl, Alter und Entwicklungsstand des Kindes, Beziehungen und Bindungen des Kindesmehr

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FF 3/2017, Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie Ausgestaltung des Umgangs

1 Zusammenfassung 2 Soweit nichts anderes bestimmt ist, trifft das Familiengericht in einer Kindschaftssache diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten dient (vgl. § 1697a BGB). Damit hat der Umgang dem geistig-seelischen und körperlichen...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 1. Säuglinge

Das Umgangsrecht besteht grundsätzlich auch bei Säuglingen.[23] Da sie ein anderes Zeitgefühl als Erwachsene haben,[24] ist bei ihnen ein häufigerer Kontakt notwendig, "insbesondere dann, wenn im Hinblick auf ihr Alter eine Übernachtung noch nicht in Betracht kommt."[25] Empfohlen werden kurze Abstände zwischen den einzelnen Besuchstagen und häufige Kontakte.[26] Fthenakis [2...mehr

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zerb 3/2017, Neues aus dem ... / 4. Eine Grundsatzentscheidung? Die Verwertbarkeit einer unter Testamentsvollstreckung stehenden Erbschaft für Kosten der Kinder- und Jugendhilfe – 98.000 EUR für die Erziehung in der Pflegefamilie

Das Kinder- und Jugendhilferecht ist ein besonderer Teil des Sozialrechts, der auf die Förderung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist. Es fällt in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und so hatte das BVerwG[28] über einen Fall zu entscheiden, bei dem es darum ging, ob eine Erbschaft verwertbares Vermögen der Hilfeempfängerin darstellt. Praxis-Beispiel Der Fall: Der Koste...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner ist der Vater der im April 2001 und im Februar 2007 geborenen Antragsteller. Diese machen rückständigen und laufenden Kindesunterhalt für die Zeit ab September 2012 geltend. [2] Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, die in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt hatten, vereinbarten anlässlich ihrer Trennung für die Zeit ab August 2012 die ...mehr

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / 1

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FF 3/2017, Alter und Entwic... / III. Häufigkeit, Dauer und Ablauf des Umgangs

Zur Häufigkeit, Dauer und zum Ablauf des Umgangs führt Peschel-Gutzeit [21] Folgendes aus: Zitat "Das Gericht wird in seiner Abwägung neben dem Alter des Kindes dessen geistige und körperliche Verfassung ebenso berücksichtigen wie die Bindung des Kindes an den Umgangsberechtigten, die räumliche Distanz, die persönliche Situation und Betreuungsmöglichkeit durch den Umgangsberech...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Sorge- und Umgangsrecht

a) Zu den Voraussetzungen, unter denen im Verfassungsbeschwerdeverfahren eine einstweilige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ergehen kann, siehe BVerfG v. 6.10.2015 – 1 BvR 1571/15, BVerfGE 140, 211 (218 f). b) Der im fachgerichtlichen Sorgerechtsverfahren bestellte Verfahrensbeistand des betroffenen Kindes ist dazu befugt, Verfassungsbeschwerde einzulegen und eine Verletzu...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / V. Abwägungsentscheidung des Gesetzgebers

Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (s.o. III. 1.) kann im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung (s.o. III. 3.) eingeschränkt werden. Die kollidierenden Verfassungsrechte (s.o. IV.) sind mit dem Recht auf Kenntnis der Abstammung in Ausgleich zu bringen. In dem aufgezeigten Spannungsverhältnis kollidierender Grundrechtspositionen besteht jedoch ein weiter gesetzgebe...mehr

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FF 3/2017, Kindeswohlgefähr... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung betrifft das Verhältnis von Kindeswohlgefährdungen und staatlichen Maßnahmen zu deren Abwehr. Dabei zeigen die Ausführungen des BGH, dass die abstrakte Abgrenzung dieses Verhältnisses weniger Schwierigkeiten bereitet als die Anwendung der hierbei festgestellten Grundsätze auf den konkret zu beurteilenden Sachverhalt. 1. Vor der Beantwortung der von der Rechts...mehr

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AGS 3/2017, Verfahrenswert ... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 39 Abs. 2 RVG i.V.m. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das AG hat den Verfahrenswert zutreffend nach § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 FamGKG auf – nur – 3.000,00 EUR festgesetzt. Der Verfahrenswert bemisst sich am Gegenstand des Verfahrens. Danach ist der Verfahrenswert – auch dann – auf 3.000,00 EUR festzusetze...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / 2 Anmerkung

Der BGH konkretisiert die Rechtsprechung zum Wechselmodell hinsichtlich unterhaltsrechtlicher Fragen und bringt für die Praxis Klarheit. Zunächst wird nochmals darauf hingewiesen, dass auch beim paritätischen Wechselmodell grundsätzlich beide Elternteile gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB für den Barunterhalt des Kindes einzustehen haben,[1] soweit sie sich nicht gegenseitig von de...mehr

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FF 3/2017, FF 3/2017 / Vormundschaft

Das zum Vormund bestellte Jugendamt ist zu entlassen und ein Einzelvormund zu bestellen, wenn dies dem Wohl des Mündels dient und eine andere, zum Vormund geeignete Person, hier die Pflegemutter, vorhanden ist (OLG Rostock, Beschl. v. 25.4.2016 – 11 UF 159/15). a) Wenn das als Zeuge zu befragende Kind des einer Straftat beschuldigten sorgeberechtigten Elternteils aussageberei...mehr

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FF 3/2017, Kindesunterhalt ... / Leitsatz

a) Im Fall des Wechselmodells haben grundsätzlich beide Elternteile für den Barunterhalt des Kindes einzustehen. Der Unterhaltsbedarf bemisst sich nach dem beiderseitigen Einkommen der Eltern und umfasst außerdem die infolge des Wechselmodells entstehenden Mehrkosten (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13, FamRZ 2015, 236). b) Der dem Kind von einem Elter...mehr

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FF 3/2017, Anordnung des Wechselmodells durch Umgangsregelung desFamiliengerichts

BGH, Beschl. v. 1.2.2017 – XII ZB 601/15 (OLG Nürnberg, Beschl. v. 8.12.2015 – 11 UF 1257/15; AG Schwabach – Beschl. v. 10.9.2015 – 1 F 280/15) Der u.a. für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sog. par...mehr

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FF 3/2017, Verfassungsrecht... / II. Familienrechtliche Regelungen im BGB

Zivilrechtlich ist nach geltendem Recht zwischen dem in § 1600d BGB geregelten Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft und dem in § 1598a BGB geregelten Anspruch auf Klärung der Abstammung zu differenzieren. Nach § 1600d BGB kann die Vaterschaft im gerichtlichen Verfahren festgestellt werden, wenn keine (rechtliche) Vaterschaft i.S.d. § 1592 Nr. 1 oder Nr. 2 BGB besteht. Ei...mehr

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AGK 3/2017, Die Verfahrensw... / b) Einkommen

Dreifaches Monatseinkommen Für die Einkommensverhältnisse maßgebend ist das Einkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate (§ 43 Abs. 2 FamGKG) vor Einreichung des Antrags. Die Einreichung des Verfahrenskostenhilfeantrags ist insoweit unerheblich, ebenso spätere Veränderungen nach Antragseinreichung (OLG Oldenburg AGS 2009, 129 = RVGreport 2009, 116). Die schon zu §§ 12 un...mehr