Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 1. Vor- und Nacherbenlösung

Rz. 11 Bei der Gestaltung von Behindertentestamenten hat die Praxis mehrere Modelle entwickelt. Das sog. Vor- und Nacherbenmodell gilt dabei als die klassische Lösung zur Ausgestaltung einer letztwilligen Verfügung bei der Vermögensnachfolgeplanung zum Schutz der Interessen von Menschen mit Behinderung.[10] Wesentliche Elemente der Konstruktion sind die Einsetzung des behind...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Interessenabwägung

Rz. 341 Der Antrag auf Stundung des Pflichtteilsanspruchs ist nur dann begründet, wenn die nicht unverzügliche Erfüllung dem Pflichtteilsberechtigten – nach Abwägung der Interessen der Beteiligten – zugemutet werden kann, § 2331a Abs. 1 S. 2 BGB. Diese Voraussetzung für die Stundung[951] steht dem Erfordernis der unbilligen Härte für den Erben gleichwertig gegenüber. Bei Abw...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Allgemeines

Rz. 42 Ein Erbverzicht kann unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung erklärt werden.[70] Nach inzwischen ganz h.M. muss die Bedingung auch nicht vor dem Erbfall eingetreten sein.[71] Liegt der Zeitpunkt des Eintritts der auflösenden Bedingung oder der Befristung nach dem Erbfall, ist der Verzichtende bis dahin Vorerbe, die ohne den Verzicht begünstigten Personen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Grundsätzliches

Rz. 265 Das Gesetz sieht insgesamt drei unterschiedliche begünstigte bzw. befreite Übertragungsvarianten vor: die erste entspricht im Wesentlichen dem bis Ende 2008 geltenden Recht und regelt die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten unter Lebenden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Die zweite Variante betrifft ebenfalls Erwerbsvorgänge zwischen Ehegatten, allerdings ni...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 1. Einführung

Rz. 116 Zur Versorgung der dem Erblasser nahestehenden Personen, wie Ehepartnern, Lebensgefährten, Kindern kommt die Gewährung einer lebenslangen oder zeitlich befristeten Rente in Betracht. Das Rechtsinstitut der Leibrente ist in den Vorschriften der §§ 759 bis 761 BGB geregelt. Voraussetzung ist ein selbstständiges Rentenstammrecht. Somit liegen keine einzelnen selbstständ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 4. Rechtsnachfolge an Sondergrabstätten

Rz. 196 Praxishinweis Nach § 15 (Wahlgrabstätten) der Leitfassung des Deutschen Städtetages für eine Friedhofssatzung soll der Erwerber schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen, der erst im Zeitpunkt des Todes des Übertragenen wirksam wird. Wi...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Nachteile

Rz. 7 Gerade aus psychologischer Sicht kann sich die vorweggenommene Erbfolge für den Schenker aber auch nachteilig auswirken. In der Praxis kommt es durchaus vor, dass Schenker es bereuen, Teile ihres Vermögens frühzeitig aus der Hand gegeben zu haben. Insbesondere wenn die selbstgenutzte Immobilie – gegen Nutzungsrecht – auf die eigenen Kinder übertragen wird, kann sich – ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Begriff

Rz. 53 Nach § 2151 BGB kann der Beschwerte oder ein Dritter den Bedachten aus mehreren vom Erblasser benannten potentiell bedachten Personen auswählen.[129] Dies können auch mehrere Personen sein, die im Zweifel gem. § 317 Abs. 2 BGB eine übereinstimmende Entscheidung zu treffen haben.[130] Es liegt eine echte freie Ermessensentscheidung vor.[131] Dabei genügt es, wenn der E...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.3 Zeiten in der ehemaligen DDR

Die Tatbestandsvoraussetzungen bezüglich der Anrechnung der Beschäftigungszeit im Einzelnen: Die Anrechnung der Zeit ab dem 3.10.1990 als Beschäftigungszeit bestimmt sich grundsätzlich nach der Regelung des § 19 Abs. 2 BAT. Die Anrechnung von Beschäftigungszeiten in der DDR vor dem 3.10.1990 richtet sich nach der Regelung des § 72 Abschnitt A I BAT. Überführung der Einrichtung...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Auskunft über den Güterstand des Erblassers und Anzahl der gesetzlichen Erben

Rz. 197 Nach allg. Ansicht umfasst § 2314 BGB auch die Aufklärung, in welchem Güterstand der Erblasser lebte[600] und ob der überlebende Ehegatte die erbrechtliche oder die güterrechtliche Lösung wählt bzw. ihr unterliegt.[601] Rz. 198 Gleiches muss aber auch für die Frage gelten, wie viele gesetzliche Erben vorhanden sind, weil nur auf der Grundlage dieser Kenntnis die Pflic...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / b) Gemeinschaftlicher Erbschein

Rz. 76 Der gemeinschaftliche Erbschein, § 352a FamFG, weist das Erbrecht aller vorhandenen Miterben aus, also auch ihrer Erbteile. Die Erteilung kann von jedem Miterben an sich selbst beantragt werden.[105] Es ist dabei zu beachten, dass für den Fall, dass nicht alle Erben den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins gestellt haben, nach § 352a Abs. 3 FamFG im Antrag die Angabe...mehr

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zfs 12/2023, Selbstgebastel... / 1 Hinweis

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung des Kl., auf seinem Grundstück Schilder aufzustellen, mit denen der auf der öffentlichen Straße fahrende Autoverkehr um eine freiwillige Geschwindigkeitsbeschränkung gebeten wird. Auf dem Grundstück des Kl. stehen im Grenzbereich zur Landesstraße, einsehbar von dort aus, zwei auf Holzpfählen befestigte Metallschilder. Auf diesen i...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Personen und Verwandtschaftsverhältnisse

Rz. 16 Bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate hat es sich als bewährt erwiesen, die einzelnen beteiligten Personen in einer Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zu erfassen. Anhand dieses Familienstammbaums lässt sich gerade bei der Bearbeitung einer größeren Anzahl von erbrechtlichen Mandaten jeweils schnell die im vorliegenden Mandat bestehende Ausga...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Haftungsbeschränkung gemäß § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Rz. 157 Neben den Erfordernissen der Bestellung eines Ergänzungspflegers und der Kontrolle durch das FamG wird ein Minderjähriger zusätzlich durch eine Haftungsbeschränkung geschützt. Nach § 1629a BGB beschränkt sich die Haftung des Minderjährigen für Verbindlichkeiten auf den Vermögensbestand des Kindes bei Eintritt der Volljährigkeit. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Ve...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / 4. Rangverhältnis der Bevollmächtigten

Rz. 33 In der Vorsorgevollmacht (Außenverhältnis) sollten die Bevollmächtigten nebeneinander einzeln und alleinvertretungsberechtigt bevollmächtigt sein, um sicherzustellen, dass der zuerst erreichbare Bevollmächtigte auch sofort handeln kann. Ein Rangverhältnis der Bevollmächtigten im Außenverhältnis oder gar eine Gesamtbevollmächtigung (Ausnahme: Gesamtbevollmächtigung mit...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Maßnahmen des Nacherben während der Vorerbschaft

Rz. 175 Der BFH entschied 2008 einen Fall, in dem der Nacherbe noch während der Zeit der Vorerbschaft in Erwartung der Nacherbschaft werterhöhende Maßnahmen in ein Baugrundstück vornahm. Die Werterhöhung der Investition wird nach dieser Entscheidung vom Immobilienwert zum Zeitpunkt des Nacherbfalls abgezogen. Die steuerliche Entlastung ergibt sich daher nicht aus der Höhe de...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / II. Leichenschau

Rz. 27 Leichen und Totgeburten müssen vor der Bestattung zur Feststellung des Todes, des Todeszeitpunktes, der Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und der Todesursache von einem Arzt untersucht werden (Leichenschau). Die ärztliche Leichenschau ist in allen landesrechtlichen Bestattungsgesetzen zwingend vorgesehen. Mit der Durchführung der Leichenschau soll nich...mehr

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§ 15 Erbscheinsverfahren / h) Hoferbfolgezeugnis

Rz. 87 Das sog. Hoferbfolgezeugnis nach § 18 Abs. 2 HöfeO ist ebenfalls ein beschränkter Erbschein, da durch das Hoferbfolgezeugnis nur ausgewiesen wird, wer Hoferbe i.S.d. Höfeordnung geworden ist. Das Hoferbfolgezeugnis findet aber lediglich Anwendung in den Bundesländern, in denen die Höfeordnung Anwendung findet (Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswi...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / Literaturtipps

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§ 22 Stiftungsrecht / 2. Begriff der "nächsten Angehörigen"

Rz. 329 Der Begriff der "nächsten Angehörigen" i.S.d. § 58 Nr. 6 AO ist enger gefasst als der allgemeine Begriff der Angehörigen gem. § 15 AO. Die Finanzverwaltung beschränkt die für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit unschädliche Familienbegünstigung auf die Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kinder (auch bei Adoption), Enkelkinder (ebenso im Fall der Adoption), Geschwister, ...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Erste Stufe der Inhaltskontrolle

Rz. 176 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle hat der Richter zu prüfen, ob die Vereinbarung "offenkundig" eine derart einseitige Lastenverteilung zur Folge hat, dass sie wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam ist. Dabei ist eine Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehegatten vorzunehmen. Dazu gehören u.a. folgende Umstände:mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Rechtsanwaltskosten

Rz. 85 Der Entwurf eines Pflichtteilsverzichts ist keineswegs eine rein notarielle Aufgabe – im Gegenteil. Der Rechtsanwalt kann und muss den Aufwand betreiben, um den Sachverhalt und die Interessen ausreichend aufzuklären und die für den Mandanten individuell passende Formulierung zu finden. Als Parteivertreter kann und muss er insbesondere hinsichtlich des Kausalgeschäfts ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 17 Als Inländer gelten schließlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b) – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländis...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 2. Verfügungen für den ersten Todesfall

Rz. 158 Gleich dem Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft, als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Die Vollerbschaft wird auch als Einheitslösung bzw. Berliner Testament bezeichnet, wohingegen die Vor- und Nacherbschaft als Trennungslösung bezeichnet wird, da hierdurch zwei Vermögensmassen entstehen bzw. ve...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / d) Beendigung des Nießbrauchs

Rz. 15 Der Nießbrauch erlischt gemäß § 1061 BGB mit dem Tode des Nießbrauchers. Das Nießbrauchsrecht ist demnach nicht vererblich. Möchte ein Ehegatte, der einen in seinem Alleineigentum stehenden Gegenstand (z.B. Grundstück) auf eines seiner Kinder überträgt, dass der ihm vorbehaltene Nießbrauch nach seinem Tode dem überlebenden Ehegatten zusteht, kann dies dadurch erreicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 2.1.6 Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld hat, wer unbeschränkt steuerpflichtig ist[1] und, wenn er nicht freizügigkeitsberechtigt ist, eine Niederlassungs- oder bestimmte Aufenthaltserlaubnis besitzt.[2] Zudem müssen die Kinder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR haben.[3] Ab dem 1.1.2021 kann daher bei Fehlen dieser Vor...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Einzelunternehmen

Rz. 156 Ist der Minderjährige Alleinerbe, dann bedarf die Entscheidung des gesetzlichen Vertreters, dass das Einzelunternehmen eingestellt wird, nicht der Genehmigung des Familiengerichts, da nur der Beginn eines Erwerbsgeschäfts von § 1645 BGB erfasst wird. Sofern der Minderjährige Miterbe ist, können die weiteren Erben das Unternehmen ohne Fortsetzungsbeschluss weiterführen...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / i) Stellungnahme

Rz. 201 Grundsätzlich ist der Nacherbenlösung der Vorzug vor der Vermächtnislösung zu geben. Mit der Vermächtnislösung sind lebzeitige Verfügungen zugunsten ausgeschlossener Personenkreise nicht sinnvoll zu unterbinden. Außerdem bedarf es nicht nur der Mitwirkung des Erben, wie bei der Nacherbenlösung, sondern auch der des Vermächtnisnehmers. Denn mit dem Anfall des Vermächt...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / 8. Anordnung von Auflagen

Rz. 89 Die zunächst augenscheinlich dem Wunsch nach Versorgung des behinderten Kindes am nächsten kommende Möglichkeit der Anordnung von Auflagen nach den §§ 1940, 2192 ff. BGB, also z.B. die Verpflichtung der gesunden und als Erben eingesetzten Geschwister des Behinderten, sich um diesen zu kümmern oder ihm Wohnraum zu gewähren, ist nicht empfehlenswert. Die so erfolgten ve...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 3. Muster: Herausgabevermächtnis

Rz. 203 Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Muster 7.22: Herausgabevermächtnis Herausgabevermächtnis Für den Fall, dass Gegenstände aus unserem Nachlass mit dem Tode eines unserer Erben im Wege der Erbfolge oder des Vermächtnisses an unsere (etwaigen) Schwiegerkinder/Expartner, derzeit also _________________________, geb. _________________________, derzeit wohnhaft ____________...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / I. Teilungsanordnung; Schweigepflichtentbindungserklärung

Rz. 183 Muster 7.13: Schweigepflichtentbindungserklärung Muster 7.13: Schweigepflichtentbindungserklärung Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit In der freien Verfügung über mein Vermögen vo...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Beizubringende Unterlagen

Rz. 201 Die nachstehend aufgeführten Urkunden, Belege, Erklärungen werden im Regelfall für das Adoptionsverfahren noch benötigt:mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Allgemeines

Rz. 101 Sämtliche Bundesländer haben zwischenzeitlich in ihre Bestattungsgesetzen Vorschriften über die Feuerbestattung mit aufgenommen, sodass das Gesetz über die Feuerbestattung nicht mehr unmittelbar zur Anwendung gelangte und zum 13.9.2007 aufgehoben wurde. In Deutschland gibt es derzeit ca. 161 Feuerbestattungsanlagen (Krematorien). Der Anteil der Feuerbestattungen betr...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / II. SGB II

Rz. 34 Die Regressmöglichkeiten des SGB II ähneln der Sozialhilfe, jedoch unter stärkerer Schonung der Heranziehung Unterhaltspflichtiger, allerdings ist ein Zugriff auf den Nachlass des Leistungsempfängers, siehe Rdn 30 ff., nicht möglich (Abschaffung des früheren § 35 SGB II ab 1.8.2016, anders in der Sozialhilfe: § 102 SGB XII, Rdn 30):mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / dd) Teilungsanordnung

Rz. 38 Das Behindertentestament in Form des Vor- und Nacherbenmodells birgt häufig Schwierigkeiten bei der Erbauseinandersetzung. Das ist vor allem dann der Fall, wenn sich (selbstgenutztes) Immobilienvermögen und/oder Unternehmensbeteiligungen im Nachlass befinden. Hier können im Wege von letztwillig angeordneten Teilungsanordnungen Abwicklungs- und Verwaltungserleichterung...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 4. Nacherbenpflegschaft

Rz. 13 Eine Nacherbenpflegschaft ist, solange die Nacherbfolge nicht eingetreten ist, nicht allein deshalb schon anzuordnen, weil der Nacherbe unbekannt ist, da bis zum Eintritt des Nacherbfalls der Vorerbe Rechtsnachfolger des Erblassers ist. Vor dem Nacherbfall kann nur eine Pflegschaft nach § 1913 S. 2 BGB angeordnet werden. Sind Elternteil und Kinder Vor- und Nacherben, ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / a) Begriff

Rz. 90 Der Erblasser kann einer Person alle beschränkt dinglichen Rechte des Sachenrechts einräumen. Er ist nicht auf die Zuwendung der Substanz des Vermögens oder eines dinglichen Vollrechts beschränkt. Ohne weitere Anordnung ist der Erbe verpflichtet, dem Vermächtnisnehmer den Nießbrauch zu bestellen (§§ 1085, 1089 BGB).[211] Die vermächtnisweise Zuwendung des Nießbrauchs ...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Unternehmertestament (2)

Rz. 216 Muster 7.24: Unternehmertestament (2) Muster 7.24: Unternehmertestament (2) Testament Ich, _________________________, geb. am _________________________, in _________________________, wohnhaft in _________________________, deutscher Staatsangehöriger, errichte nachfolgendes Testament. (I.) Testierfreiheit und persönliche Verhältnisse (Vgl. Muster 7.13) Meine Ehefrau ______...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / b) Fiktives Vermögen

Rz. 17 Unter fiktivem Vermögen sind sog. Vorempfänge zu verstehen. Der Berater muss unbedingt feststellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant und sein Ehegatte an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen haben. Zum einen spielen diese im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge zur Ausgleichung (§§ 205...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Teilungsanordnung und Vermächtnis

Rz. 50 In der zivilrechtlichen Praxis sind im Wesentlichen zwei Arten der Zuwendung von Todes wegen anzutreffen, nämlich die Erbeinsetzung und die Vermächtnisanordnung. Werden Erbeinsetzung und Vermächtnisanordnung miteinander kombiniert, kann auch ein Vorausvermächtnis i.S.d. § 2150 BGB vorliegen. Will der Erblasser einzelnen Miterben bestimmte Vermögensgegenstände gegenstä...mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / III. Enterbter Ehepartner ist nicht Bezugsberechtigter einer Lebensversicherung des Ehegattenerblassers und war mit der Einräumung des Bezugsrechts nicht einverstanden

Rz. 170 Fall 2 Sachverhalt wie Fall 1, jedoch ohne Zustimmung des enterbten Ehepartners (EP) auf Einräumung des Bezugsrechts. Die Ansprüche des EP errechnen sich, da die Zustimmung nicht erteilt wurde, wie folgt: Berechnung des Zugewinnausgleichsanspruchsmehr

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§ 3 Alleinerbe / I. Überblick "Gesetzliche Auskunftsansprüche"

Rz. 3 Im BGB und den Prozessordnungen findet sich eine Vielzahl von Auskunftsansprüchen. Die folgende Übersicht stellt die in der Praxis relevanten gesetzlichen Auskunftsansprüche dar:[2]mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Begriff

Rz. 1 Der Begriff der vorweggenommenen Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert, wenngleich er etwa in § 593a BGB als Rechtsinstitut vorausgesetzt wird. Im Allgemeinen versteht man unter dieser Bezeichnung die Übertragung von Vermögensgegenständen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei der der Übertragende als künftiger Erblasser bereits in Hinblick auf den späteren Erbfall...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Schonvermögen im SGB II

Rz. 17 Bei der zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit (§ 9 Abs. 1 SGB II) erforderlichen Prüfung des Vermögens bleiben (wie in § 90 Abs. 1 SGB XII) "nicht verwertbare" Positionen außer Betracht (§ 12 Abs. 1 S. 1 SGB II). Das in § 12 Abs. 1 S. 2 SGB II objektbezogen freigestellte Schonvermögen geht über den Katalog des § 90 Abs. 2 SGB XII hinaus:mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Erbscheinsverfahren

Rz. 73 Von zentraler Bedeutung bei Vor- und Nacherbschaft ist der Erbschein. Allein der Vorerbe ist nach dem Erbfall antragsberechtigt, nicht der Nacherbe. Nur der Nacherbe hat das Recht, Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins an das Nachlassgericht zu verlangen (§ 352b Abs. 1 FamFG i.V.m. § 2362 BGB). Dies ergibt sich aus § 352b Abs. 1 FamFG. Der Vorerbe hat darauf zu acht...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Testierfreiheit als Bestandteil der Erbrechtsgarantie gem. Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG erlaubt es dem Erblasser, seine nächsten Verwandten von jeglicher Erbfolge auszuschließen. Das Pflichtteilsrecht in §§ 2303 ff. BGB wiederum begrenzt die Testierfreiheit, indem es den nächsten Angehörigen des Erblassers einen Mindestanteil am Nachlass sichert. Dem liegt der Gedanke zu...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / Literaturtipps

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Voraussetzungen der Anwendung von § 2316 BGB

Rz. 86 Im Hinblick auf eine gerechte Verteilung des gesamten Vermögens des Erblassers kommt den Rechtsinstituten der Ausgleichung und der Anrechnung besondere Bedeutung zu. Rz. 87 Über § 2316 BGB findet die Ausgleichung unter Abkömmlingen (§§ 2050 bis 2057a BGB) Eingang in das Pflichtteilsrecht.[232] Ihre Anwendung führt grundsätzlich nur zu einer Umverteilung der Pflichtteil...mehr