Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / II. Stillschweigender Verzicht

Rz. 16 Es ist umstritten, ob ein Erbverzicht nur ausdrücklich oder auch stillschweigend erklärt werden kann. Eine stillschweigende Erklärung kommt im Rahmen eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments oder bei einem Erbvertrag in Betracht, etwa bei einer Patchworkkonstellation, in welcher jeder Ehegatte im (stillschweigenden) Einverständnis des anderen seine eigenen Kind...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Grundsatz der freien Vererblichkeit

Rz. 280 Die Geschäftsanteile an einer GmbH[215] sind frei vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG).[216] Mehrere Erben erwerben den Geschäftsanteil in Erbengemeinschaft. Eine Sondererbfolge wie bei Personengesellschaften gibt es nicht. Die Erben können ihre Gesellschafterrechte nur gemeinschaftlich ausüben (§ 18 Abs. 1 GmbHG).[217] Rz. 281 Praxishinweis In der Satzung sollte vorgesehen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Bewertung noch nicht fälliger Lebensversicherungsansprüche

Rz. 196 Anders als gewöhnliche Schadens-, Haftpflicht-, Kranken- und andere Risikoversicherungen, bei denen der Versicherungsnehmer bis zum Eintritt des Versicherungsfalles nur eine Art Anwartschaft besitzt, stellen kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungen auch schon vor Eintritt des Versicherungsfalls einen realisierbaren Vermögenswert dar.[281] Vor diesem Hintergru...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 3. Stiftungszweck und Rechtsstellung der Destinatäre

Rz. 225 Mit dem Zweck entscheidet der Stifter zunächst einmal über die Einordnung als Familienstiftung. Da der Begriff im Zivil- und im Steuerrecht nicht einheitlich gebraucht wird, ist jeweils im konkreten Fall zu prüfen, ob eine "Familienstiftung" vorliegt. In zivilrechtlicher Hinsicht ist insbesondere zu beachten, dass die Landesstiftungsgesetze unterschiedliche Anforderu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Sachliche Abgrenzung des Begünstigungsgegenstandes

Rz. 266 Als Familienheim kommen im Inland bzw. im EU- bzw. EWR-Raum belegene Grundstücke, in denen eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, in Betracht, also Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie Wohnungen in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten in Geschäftshäusern oder auch gemischt genutzten Grundstücken. Rz. 267 Von der Begünstigung mit umfass...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 5. Wann muss das Familiengericht ein Handeln für den Minderjährigen (ggf. zusätzlich) genehmigen?

Rz. 153 Grundsätzlich sind wegen der damit verbundenen Pflichten die Einräumung einer Kommandit- oder stillen Beteiligung rechtlich nachteilig.[234] Allerdings ist hier auf den Einzelfall abzustellen. Die ergangene Rechtsprechung zu diesem Thema[235] ist nicht einheitlich, da eben einzelfallabhängig. So hat das Hans. OLG Bremen eine unentgeltliche Zuwendung eines Kommanditant...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Vergütung

Rz. 180 Ganz entscheidend für die Bemessung der Vergütung ist der Zeitfaktor. Das Dokumentieren der aufgewandten Zeit ist zwar lästig, jedoch gerade bei komplizierten Pflegschaften unumgänglich; sie muss allerdings nicht übertrieben werden. Der Zeitaufwand des Pflegers braucht nicht im Einzelnen belegt zu werden, sondern muss lediglich in seiner ungefähren Größenordnung fest...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / b) Diskussion

Rz. 71 Insbesondere Wachter sprach sich schon im Jahr 2004 für die Möglichkeit einer Inhaltskontrolle bei Erb- und Pflichtteilsverzichten aus.[143] Er stellte auf die Funktion des Pflichtteilsrechts im konkreten Einzelfall ab. Soweit der Pflichtteilsanspruch der Sicherung des Unterhalts und der Altersversorgung diene, könne er gerichtlich zu schützen sein.[144] Der Zusammenh...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 217 Die Testierfreiheit wird eingeschränkt, wenn das landwirtschaftliche Sondererbrecht (Anerbenrecht) zur Anwendung kommt. Das Anerbenrecht stellt eine Sonderregelung der Erbfolge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dar, das darauf ausgerichtet ist, die Zerschlagung von landwirtschaftlichen Höfen durch den Erbfall zu vermeiden. Immer dann, wenn sich landwirtscha...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Vorsicht bei Ehescheidung und gemeinschaftlichem Testament

Rz. 72 Nach der Rechtsprechung des BGH[99] behalten über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit und können nicht gemäß § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden. Praxishinweis Somit können wechselbezügliche Verfügungen, die nach § 2268 Abs. 2 BGB fortgelten, n...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Personengesellschaft

Rz. 159 Die Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten richtet sich grundsätzlich nach §§ 1629, 1824, 181 BGB. Kommt es zu Beschlussfassungen in laufenden Angelegenheiten, so ist nach der h.M. § 181 BGB nicht anzuwenden.[247] Geht es um Änderungen eines Gesellschaftsvertrages, bleibt es hingegen bei der Anwendung der §§ 1629, 1824, 181 BGB, da es hier tatsächlich ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 7. Wegfall eines Abkömmlings, § 2315 Abs. 3 BGB

Rz. 108 Fällt der Zuwendungsempfänger vor oder nach dem Erbfall weg und treten andere Abkömmlinge des Erblassers an seine Stelle, wirkt die Anrechnungsbestimmung auch gegen sie (§ 2315 Abs. 3 i.V.m. § 2051 Abs. 1 BGB).[281] Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Erblasser dies angeordnet hat[282] oder die Anrechnungsbestimmung erkennbar nur für den Zuwendungsempfänger getroff...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / VI. Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten

Rz. 39 Ein geschiedener Ehegatte des Erblassers kann unter den Voraussetzungen des § 1586b BGB [61] Unterhaltsansprüche gegen die Erben geltend machen.[62] Die Forderung ist jedoch auf den fiktiven Pflichtteil des geschiedenen Ehegatten begrenzt. Rz. 40 Die Pflichtteilsquote ist nach § 2310 BGB zu ermitteln. Diejenigen, die einen Erbverzicht erklärt haben, werden nicht mitgezä...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 29 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge spielt in der Praxis die Übertragung von selbstgenutzten Immobilien der Übergebenden an Kinder oder an sonstige nahestehende Personen eine große Rolle. Der Übergeber sollte in jedem Fall über die rechtlichen Risiken der Übertragung des Eigentums belehrt werden. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es zu Streitigkeiten z...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 145 Neben die Notwendigkeit, einen Ergänzungspfleger i.R.d. Gründung einer Familiengesellschaft zu bestellen, wird in vielen Fällen noch das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung treten. Nach § 1813 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1799 BGB i.V.m. §§ 1850 bis 1854 BGB ist das immer dann der Fall, wenn auch ein Vormund und ein Betreuer der Genehmigung des FamG[247] bedür...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.10 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Tz. 1379 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Eine Betriebsaufspaltung erlischt, wenn ihre sachlichen oder personellen Voraussetzungen entfallen. Zu einem Wegfall der sachlichen Verflechtung kommt es zBmehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Erbenregress

Rz. 30 Die sich aus § 102 SGB XII ergebende sog. selbstständige Erbenhaftung ermöglicht die Heranziehung der Erben zum Kostenersatz, unabhängig von den zugunsten der Leistungsberechtigten bestehenden Schutzvorschriften.[28] Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen zugunsten eines Leistungsberechtigten verschiedene Vermögensgegenstände als Schonvermögen i.S.d. § 90 Abs. 2 ...mehr

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ZErb 12/2023, Die Vollmacht vor und nach dem Erbfall

Dieter Trimborn von Landenberg 4. Auflage 2023 187 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-138-4 Eine Vollmacht wird von vielen Personen in gesunden Tagen erteilt, um für den Fall vorzusorgen, dass diese nicht mehr selbst handeln können. Leider wird immer wieder im Alltag deutlich, dass dieses Instrument ausgenutzt wird, wenn Vollmachtgeber hilfebedürftig werden. Dies erfäh...mehr

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Beschäftigungszeit / 6 Festsetzung, Berichtigung, prozessuale Geltendmachung

Teilt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Beschäftigungszeit mit, so wird dadurch regelmäßig die Beschäftigungszeit festgehalten, die sich durch Anwendung der Tarifvorschrift auf den konkreten Einzelfall ergibt. Die Mitteilung des Arbeitgebers hat lediglich deklaratorischen Charakter. Ansprüche, die sich an der Beschäftigungszeit orientieren, kann der Arbeitnehmer nur auf die...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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Beschäftigungszeit / 7.2.1.1 Nach § 19 BAT zu berücksichtigende Zeiten

Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber nach Vollendung des 18. Lebensjahres (der Altersgrenze kommt wegen unzulässiger Altersdiskriminierung keine Bedeutung mehr zu) in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Beamtenverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist, § 19 Abs. 1 und 3 BAT. "Andere Zeiten" können nach § 19 Abs. 4 BAT als Beschäftigungszeit a...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.1.3 Zeiten ohne Arbeitsleistung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ziel der Arbeitgeber bei den Tarifverhandlungen war es, Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht, sowie Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht auf die Beschäftigungszeit anzurechnen. Dieses Ziel konnte jedoch nicht umgesetzt werden. Praxis-Tipp Mit Ausnahme des Sonderurlaubs (Einzelheiten hierzu unten, Ziffer 2.1.4) werden auch Zeiten ohne...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Stiftungsgeschäft unter Lebenden

Rz. 23 Die Anforderungen an das Stiftungsgeschäft unter Lebenden sind in § 81 Abs. 1–3 BGB nF (bis 30.6.2023: § 81 Abs. 1 BGB aF) abschließend geregelt. Das Stiftungsgeschäft muss die verbindliche Erklärung des Stifters enthalten, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zweckes zu widmen, vgl. § 81 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB nF (bis 30.6.2023: § 81 Abs. 1 S. 2 BGB a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.4 Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten/Kosten für Auslandsstudienreisen

Tz. 827 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Übernahme von Fortbildungskosten liegt üblicherweise im eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens, so dass hierfür keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung angenommen werden kann. Die lohnsteuerlichen Grundsätze sind hier uE entspr anzuwenden; s R 19.7 LStR und s H 19.7 LStH. Bei umfangreichen Bildungsmaßnahmen ist allerdings zu prü...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Rechtsfolgen des Pflichtteilsverzichts

Rz. 133 Der Pflichtteilsverzichtsvertrag ist eine Unterart des Erbverzichts. Daher gelten die vorherigen Ausführungen sinngemäß für diese Art des Verzichtsvertrages, wobei allerdings teilweise wesentliche Abweichungen vorhanden sind. Als besondere Form des Erbverzichtsvertrags kann ein Pflichtteilsverzichtsvertrag nur persönlich abgeschlossen werden. Die Vertretung des (künf...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) §§ 2104, 2105 BGB i.V.m. §§ 2065 Abs. 2, 2066, 2069, 2085, 2142 Abs. 2 BGB

Rz. 13 § 2104 BGB regelt die sog. konstruktive Nacherbfolge. Voraussetzung ist, dass der Erblasser zwar eindeutig festgelegt hat, dass sein Erbe nur Vorerbe sein soll, es jedoch unterließ, einen Nacherben zu bestimmen. Hauptanwendungsbereich ist wohl der Fall, dass der Erblasser zu Lebzeiten im Testament den Nacherben ersatzlos streicht. Bei eigenhändigen Testamenten sind Re...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Beteiligungen des Minderjährigen an Immobilien bzw. Immobiliengesellschaften

Rz. 149 In der Praxis ist insbesondere die Beteiligung von Minderjährigen an Immobilien mit Problemen behaftet. Dies liegt insbesondere an den regional völlig unterschiedlichen und uneinheitlichen Urteilen. Der BGH[223] hat abweichend von der Rechtsprechung der OLG[224] deutlich gemacht, dass eine Übereignung eines z.B. mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks ohne we...mehr

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FF 12/2023, Rechtsprechung ... / 6 Verfahrensrecht

BGH, Urt. v. 7.7.2023 – V ZR 210/22 Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus; die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung der an den Kläger gerichteten Post beauftragt ist, reicht hierfür nicht aus. OLG Oldenburg, Beschl. v. 1.6.2023 – 3 UF 26/23 1. Wurde bereits einmal über ei...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 86 Maßnahmen zur Reduzierung oder Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen [77] kommt daher im Zusammenhang mit der Planung der Unternehmensnachfolge eine herausragende Bedeutung zu.[78] Am wirkungsvollsten und sichersten ist dabei der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrages (§ 2346 Abs. 2 BGB). Der Pflichtteilsverzichtsvertrag kann dabei entweder umfassend oder im Hi...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Weitergabeverpflichtung

Rz. 286 Die Versagung der Steuerbefreiung für den Fall, dass einer oder mehrere erwerbende Abkömmlinge den ihnen zugefallenen Anteil aufgrund einer entsprechenden Anordnung des Erblassers oder in Folge einer freien Vereinbarung im Zuge der Erbauseinandersetzung auf einen Dritten übertragen (müssen), gilt auch im Rahmen von § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG.[409] Rz. 287 Besondere Sch...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / I. Eröffnungsgrund

Rz. 39 Eröffnungsgründe sind grds. nach §§ 320, 19 InsO die Überschuldung [82] und nach §§ 320, 17 InsO die Zahlungsunfähigkeit [83] sowie im Falle der Antragstellung durch einen Erben die drohende Zahlungsunfähigkeit[84] gemäß §§ 320, 18 InsO.[85] Maßgebender Zeitpunkt ist der der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit den dann erzielbaren Veräußerungswerten und nicht etwa der...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 37 Eine gesetzliche Neuerung ist das Notvertretungsrecht des Ehegatten nach § 1358 BGB . Hiernach kann ein Ehegatte künftig für den anderen Ehegatten in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligen oder diese untersagen, wenn dieser aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kan...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 93 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht die allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[217] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen d...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Berechnung der Ausgleichung

Rz. 93 Bei der Bewertung ausgleichungspflichtiger Zuwendungen oder Leistungen ist in entsprechender Anwendung des § 2055 Abs. 2 BGB auf ihren Wert zur Leistungszeit abzustellen, wobei Währungsverfall und Kaufkraftschwund zu bereinigen sind.[242] Rz. 94 Bei der eigentlichen Ausgleichungsbewertung ist wie folgt vorzugehen:mehr

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ZErb 12/2023, Zur Anhörung ... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1) ist Eigentümer eines Grundstücks in B.-[…], welches im Grundbuch des AG Bremen, Vorstadt R, Bl. eingetragen ist. Die Eigentümerstellung hat er aufgrund Erbfolge als befreiter Vorerbe eine Erbschaft seiner Mutter […] erlangt. In Abteilung II des Grundbuchs ist vermerkt, dass Nacherbfolge sowie Ersatznacherbfolge angeordnet ist. Nacherben des Beteiligten...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Zur Berücksichtigung von Kinderlasten bei der KiSt und beim SolZ, FR 1996, 209; Petersen, Die Berücksichtigung von Kindern bei Annexsteuern nach § 51a EStG idF des JStG 1996 – insbesondere bei der KiSt, KuR 1996, 11; Giloy, Neukonzeption einer KiSt vom Einkommen, DStZ 1999, 472; List, KiSt, Rechtsgrundlagen und neuere Rspr, BB 1997, 17; Brockmeyer, Verfassungsrechtliche M...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / Literaturtipps

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 31 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der materiell-rechtliche Inhalt der Vorschrift besteht darin, die Bemessungsgrundlage für die Zuschlagsteuern festzulegen, die nach der Höhe der ESt bemessen werden. Dies dient dem Zweck, Gesetze über Zuschlagsteuern von allgemeinen Regelungen zu entlasten und insoweit eine Vereinheitlichung zu erreichen. Rn. 32 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Verfassungsmäßigkeit

Rn. 70 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a EStG entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus den Entscheidungen des BVerfG BStBl II 1993, 413; 1990, 664 hinsichtlich der Kinderfreibeträge sowie der Entscheidung BVerfG BStBl II 1999, 182 hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsbedarfs des Kindes bei dessen Eltern ergeben....mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 2. Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 67 Nach der Entscheidung des BVerfG im Jahr 2001[133] stellte der BGH im Jahr 2004[134] erste, später verfeinerte und ergänzte[135] Grundsätze für die Beurteilung von Regelungen in Eheverträgen auf.[136] Prinzipiell dürfen Ehegatten die Fragen des Zugewinns, des nachehelichen Unterhalts und des Versorgungsausgleichs vertraglich regeln. Ist der Vertrag aber nicht "Ausdruck...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / D. Zehn Regeln zum Unternehmertestament

Rz. 342 Für die richtige Gestaltung eines Unternehmertestaments lassen sich kaum allgemeingültige Empfehlungen geben. So wie es keine für alle Unternehmen optimale Unternehmensrechtsform gibt, existiert auch kein für alle Unternehmer optimales Testament. Unumstritten ist aber die Notwendigkeit, ein Unternehmertestament zu errichten. Denn die gesetzliche Erbfolge ist zur sach...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / d) Nießbrauch am Nachlass und an einem Erbteil

Rz. 103 Häufig wird in Ehegattentestamenten bzw. -erbverträgen dem überlebenden Ehegatten ein Nießbrauchvermächtnis zugewendet. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Nießbrauch am Nachlass als Vermögensnießbrauch gem. §§ 1085 ff. BGB oder als Nießbrauch am jeweiligen Erbteil der Kinder als Nießbrauch an einem Recht gem. §§ 1068, 1069 BGB ausgestaltet ist.[234] Nach § 1089 BGB fi...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / Literaturtipps

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / P. Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

Rz. 175 Ausgangsfall Erblasser E verstarb am 15.6.2023. Erben sind sein Ehepartner EP zu ½ und seine beiden Kinder K1 und K2 je zu ¼. Der Nachlass setzte sich wie folgt zusammen: Im landgerichtlichen Verfahren T gegen EP und K1...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / Literaturtipps

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Subsidiäre Kostentragung der unterhaltspflichtigen Verwandten und des Ehegatten

Rz. 152 Die Verpflichtung des Erben, die Bestattungskosten der standesgemäßen Beerdigung zu tragen, geht der Verpflichtung der unterhaltspflichtigen Angehörigen und derjenigen des Ehegatten vor. Ist die Übernahme der Kosten durch die Erben jedoch nicht zu erreichen (z.B. weil die Erben ausgeschlagen haben), so haften subsidiär gegenüber dem Anspruchsberechtigten auf Erstattu...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / IV. Kapitalgesellschaft

Rz. 165 Ist der Minderjährige durch den Erbfall Gesellschafter einer GmbH geworden und ist er Alleinerbe, so werden seine Gesellschafterrechte durch seine gesetzlichen Vertreter wahrgenommen. Kommt es zu Beschlüssen i.R.d. Satzung (auch zu Geschäftsführungsmaßnahmen sowie dem Jahresabschluss), so ist § 181 BGB auch unanwendbar, wenn die gesetzlichen Vertreter selbst Gesellsc...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / I. Grundsätzliche Voraussetzungen der Stundung

Rz. 338 Der Erbe (nicht nur der selbst Pflichtteilsberechtigte), der zur Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs verpflichtet ist, kann die Stundung dieses Anspruchs verlangen, wenn die sofortige Erfüllung für ihn eine unbillige Härte darstellen würde, § 2331a BGB. Bei Abkömmlingen und Eltern ist § 2309 BGB zu beachten.[941] Sind mehrere Miterben vorhanden, werden die Vorausse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die nunmehr in § 51a Abs 2 EStG enthaltene Regelung wurde durch das EStRefG vom 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) in das EStG eingefügt. Da durch das EStRefG die Kinderfreibeträge abgeschafft und durch das allgemeine Kindergeld ersetzt wurden, hätte sich ohne die Einfügung des § 51a EStG die Bemessungsgrundlage für die KiSt erhöht. Da die Landes...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Erbeinsetzung

Rz. 36 Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmen (§ 1937 BGB). Viele Schwierigkeiten der Nachfolgeplanung lassen sich von vornherein vermeiden, wenn der Erblasser den Unternehmensnachfolger zum Alleinerben einsetzt. Bestimmt der Erblasser dagegen mehrere Personen zu seinen Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeins...mehr