Fachbeiträge & Kommentare zu Kinderbetreuungskosten

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Kinderbetreuungskosten

Rz. 1556 Kinderbetreuungskosten[1684] können neben berufsbedingten Aufwendungen verlangt werden. Kann der Betroffene frühere Ehegatte nur durch eine kostenverursachende Kinderbetreuung arbeiten, sind die Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd zu berücksichtigen. Handelt es sich bei dem Bedürftigen um eine überobligatorische Tätigkeit gem. § 1577 Abs. 2 BGB, sind die Koste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Berücksichtigung von Steuern, Aufwendungen und Kosten

Rz. 1535 In eine Unterhaltsberechnung ist nur derjenige Teil des Einkommens einzubeziehen, der zur Deckung des laufenden Lebensbedarfs zur Verfügung steht und bisher dafür eingesetzt wurde bzw. bei Anlegung eines objektiven Maßstabs dafür eingesetzt werden könnte.[1661] Dies ist das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen.[1662] Rz. 1536 Die Berechnung erfolgt, in dem von den Br...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 995 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 5. Steuervereinfachungsgesetz 2011

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Rz. 773 Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben werden in Sonderausgaben untergliedert, die entweder Vorsorgeaufwendungen darstellen oder nicht. Vorsorgeaufwendungen sind: Unter die b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) Abzüge vom Lohn

Rz. 639 Folgende Beträge können dem Steuerpflichtigen vom Arbeitslohn unter bestimmten Voraussetzungen zur Ermittlung der Einkünfte abgezogen werden:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Trennungsunterhalt

Rz. 785 Die Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte sehen zur Erwerbsverpflichtung bei Trennung der Eheleute in ihren jeweiligen Zif. 17.2 das Folgende vor:[784] Zitat Im ersten Jahr nach der Trennung besteht für den Berechtigten in der Regel keine Obliegenheit zur Aufnahme oder Ausweitung einer Tätigkeit. Lediglich die Oberlandesgerichte Frankfurt/M. und Hamm (in...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Halbteilungsgrundsatz

Rz. 1586 Bei der Bedarfsbemessung steht jedem Ehegatten die Hälfte des verteilungsfähigen Einkommens zu. Dies folgt aus dem Grundsatz gleicher Teilnahme der Ehegatten am ehelichen Lebensstandard.[1713] Rz. 1587 Das BVerfG hat den Grundsatz hälftiger Teilung des zur Verfügung stehenden Einkommens zwischen Eheleute daraus geschlossen, dass grundsätzlich die von beiden Ehegatten...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Erwerbseinkommen

Rz. 1455 Das Schwergewicht der Einkünfte liegt regelmäßig im erzielten Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Berufstätigkeit. Zur Berechnung des für die Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehenden Einkommens ist deshalb nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen heranzuziehen. Rz. 1456 Das bereinigte Nettoeinkommen wird berechnet...mehr

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Kindergartenzuschuss / 1 Begünstigte Arbeitgeberleistungen

Lohnsteuerfrei sind alle zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers in (Betriebs)Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen.[1] Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern die als Sonderausgaben abzie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Durch G. v. 26.6.2001[1] wurde der Pauschbetrag von 200 DM/102 EUR auf die Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen (§ 22 Nr. 5 EStG) ausgedehnt. Durch G. v. 29.12.2003[2] ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab Vz 2004 von 1.044 EUR auf 920 EUR reduziert worden. Durch G. v. 5.7.2004[3] wurde ab Vz 2005 ein Pauschbetrag für Versorgungsbezüge eingeführt und die Regelung des S. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4.2.7 Zeitpunkt

Rz. 41 Ausschlaggebend für das Vorliegen einer Divergenz ist der Zeitpunkt der Entscheidung über die Revisionszulassung durch das FG bzw. nach Nichtzulassungsbeschwerde durch den BFH. Entscheidend ist somit der aktuelle Stand der Rspr. des BFH[1], und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Entscheidung (schon) veröffentlicht ist. Eine frühere, inzwischen aufgegebene (über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9a... / 2.2 Werbungskosten-Pauschbetrag bei Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit und Versorgungsbezügen

Rz. 8 Ab dem Vz 2011 galt rückwirkend ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.000 EUR für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nach dem G. v. 1.11.2011. Der Gesetzgeber versprach sich von der Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags um 80 EUR eine Vereinfachung für die Steuerbürger und die Finanzverwaltung, weil das Sammeln und Prüfen von Einzelbelegen insoweit entbehrli...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.9 Lohnsteuerfreie Einnahmen

Rz. 15 Der Gesetzgeber hat mit § 17 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche zusätzlichen Einnahmen ganz oder teilweise nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind. In der nach § 17 erlassenen Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) hat das BMAS mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV bestimmt, dass einmalige Einnahmen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 9c (weggefallen)

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 9c EStG "Kinderbetreuungskosten" ist durch das FamLeistG v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955 eingefügt worden. In § 9c EStG wurden die zuvor in § 4f EStG aF und in § 10 Abs 1 Nr 5 und 8 EStG aF enthaltenen Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten wie BA bzw als Sonderausgaben – ohne materiell-rechtliche Änderungen...mehr

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Steuerkanzleimanagement: Ta... / 7 Studienergebnisse: Personal gewinnen und halten in Steuerkanzleien

"Personal gewinnen und halten"[1] – unter diesem Motto haben Ulf Hausmann CONSULTING und entra in Kooperation mit dem NWB-Verlag 514 auswertbare Online-Fragebögen aus Steuerkanzleien gesammelt. Zwei Blickrichtungen waren dabei ausschlaggebend: Wie ist die interne Führung und was wird dem Personal geboten? Diese Aussagen dazu untermauern empirisch die bisherigen Ausführungen. W...mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.5 Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.[1] Dabei ist die Altersgrenze von 14 Jahren zu beachten (mit Ausnahmen für behinderte Kinder), weiterhin die Voraussetzung der Haushaltszugehörigkeit des Kindes sowie der Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind, bezogen auf 2/3 der Aufwendungen.mehr

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Nichteheliche Lebensgemeins... / 2.3 Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag

Diesen Freibetrag können die Eltern wie den Kinderfreibetrag im Regelfall je zur Hälfte abziehen. Eine Übertragung des halben Freibetrags sieht das Gesetz[1] – auf Antrag des begünstigten Elternteils – nur bei minderjährigen Kindern vor; außerdem nur dann, wenn das Kind allein in der Wohnung eines Elternteils gemeldet ist. In diesen Fällen kann der andere Elternteil der Über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alleinerziehende / 4 Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind ausschließlich als Sonderausgaben abzugsfähig. Das gilt auch dann, wenn sie aufgrund einer Erwerbstätigkeit der Eltern entstehen.[1] Warum die Kinderbetreuungskosten entstehen, spielt keine Rolle. Der Abzug von Kinderbetreuungskosten setzt also nicht voraus, dass der alleinstehende Elternteil erwerbstätig ist, sich in Ausbildung befindet, eine körp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Alleinerziehende / Zusammenfassung

Begriff Alleinerziehende Steuerpflichtige haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag. Alleinerziehende sind im Rahmen des Entlastungsbetrags diejenigen Personen, die nicht die Voraussetzungen für den Splittingtarif (§ 26 Abs. 1 EStG) erfüllen, denen aber für mindestens ein Kind Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. Außerdem verlangt d...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.8 Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind abzuziehen, wenn sie zur Ausübung einer Berufstätigkeit erforderlich sind und in angemessenem Rahmen geltend gemacht werden. Hier kommen insbesondere in Betracht: Kosten für eine Kinderkrippe Kosten für eine Kindertagesstätte Kosten für Kinderhorte oder Betreuungspersonen Handelt es sich dagegen um reine Kindergartenkosten, sind diese nach der Rechtsp...mehr

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Vergütungsformen: Möglichke... / 5 Familienunterstützung durch Vereinbarkeit

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt für Mitarbeiter eine immer größere Rolle und ist für Unternehmen von hoher Bedeutung. Familienfreundliche Maßnahmen sind vielseitig möglich. Neben den eher bekannten Angeboten von steuerfreien Zuschüssen zu Kinderbetreuungskosten, zählen in eher größeren Unternehmen auch eigene Kitas oder betriebsnahe Belegplätze dazu. Noch weni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2 Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rz. 57 Bei der Ermittlung des Einkommens sind bei unbeschränkt Stpfl. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Bei beschränkt Stpfl. ist dieser Abzug durch § 50 Abs. 1 S. 4 EStG stark eingeschränkt. Hierin kommt der Objektsteuercharakter der beschr. Steuerpflicht besonders stark zum Ausdruck, da es sich bei Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ...mehr

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Entlastungsbetrag für Allei... / 5. Konkurrenz

Der Entlastungsbetrag nach § 24b EStG ist neben dem Freibetrag für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG bzw. Kindergeld gem. §§ 62 ff. EStG, neben dem Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung nach § 33a Abs. 2 EStG, neben dem Pauschbetrag für behinderte Kinder gem. § 33b Abs. 5 EStG sowie neben Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG gegeben[64].mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.2 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt gehörenden Kindes

Rz. 123b Kind i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG ist jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Grenzziehung mit dem 14. Lebensjahr entspricht der Beschränkung der Abzugsfähigkeit auf Kinder unter dem Jugendalter, für die Kinderbetreuungskosten wegen ihres Alters zwangsläufig anfallen.[1] Ältere Kinder können nur berücksichtigt werden, wenn sie wegen einer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.3 Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 123g Abziehbar sind zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR je Kind.[1] Die Beschränkung der Aufwendungen auf zwei Drittel und einen Höchstbetrag von 4.000 EUR je Kind und die tatbestandlichen Einschränkungen für den Abzug sind verfassungsgemäß.[2] Es braucht sich nicht um regelmäßige, z. B. monatliche Zahlungen zu handeln. Auch einmalige oder unregelmäßige Za...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 123 Durch Gesetz v. 1.11.2011[1] wurde mit Wirkung ab Vz 2012 der Abzug von Kinderbetreuungskosten wieder in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG geregelt. Nach der Neuregelung entfällt die Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kosten, sodass eine Berücksichtigung "wie" Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht mehr möglich ist. Auf die bisherigen weiter...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3.5 Nachweis

Rz. 123l Die Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 EStG können nur berücksichtigt werden, wenn der Stpfl. hierfür eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. Barzahlungen und Barschecks werden nicht anerkannt. Die Vorlage der Rechnung beim FA ist nicht erforderlich. Das Vorliegen der Rechnung ist aber materielle Voraus...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.3 Begriff der Sonderausgaben

Rz. 2 Der Begriff Sonderausgaben ist im Gesetz nicht definiert. Nach § 10 Abs. 1 EStG sind es Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden. Die Erweiterung des Einleitungssatzes um "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden" ist durch G. v. 26.4.2006[1] erfolgt und bezieht sic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 1j Die Vorschrift war bereits im EStG 1934 enthalten. Hinzuweisen ist auf nachstehende Änderungen: Durch das StÄndG 2007 v. 19.7.2006[1] wurde das Lebensalter in Abs. 1 Nr. 7 und 8 v. 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt. Mit dem JStG 2007 v. 13.12.2006[2] wurde der Kreis der Anbieter für die sog. Basisrente erweitert und die Günstigerprüfung in Abs. 4a geänd...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG – Verfassungsmäßigkeit der Haushaltszugehörigkeit als Abzugsvoraussetzung

Leitsatz 1. Das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit in § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG beruht auf einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung bzw. Förderung. 2. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verstößt jedenfalls dann nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums und den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG), wenn die Betreuungsaufwendungen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.7.2 Unzulässige Beratungsfelder

Die Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins endet auch, wenn die Einnahmen bzw. Gewinne aus anderen Einkunftsarten die Grenzen von 18.000 EUR bzw. 36.000 EUR nur geringfügig übersteigen. Die Finanzverwaltung hat ausdrücklich bestätigt, dass auch bei privaten Veräußerungsgeschäften auf Einnahmen, nicht auf Einkünfte abzustellen ist.[1] Ebenso ist Lohnsteuerhilfevereinen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16a Kommuna... / 2.2 Leistungen zur Betreuung und Pflege (Nr. 1)

Rz. 11 Nr. 1 greift unmittelbar die Betreuung von Kindern und die häusliche Pflege von Angehörigen, ohne dass Pflegebedürftigkeit vorliegen müsste, auf, die eine Erwerbstätigkeit unmöglich machen können. Die Regelung berücksichtigt persönliche Verpflichtungen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die seiner beruflichen Eingliederung entgegenstehen. Das ist immer dann der...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.6 Umfang der Förderung (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 43 Abs. 1 Satz 4 und 5 enthalten Regelungen zum Umfang der Förderung von Aktivierungs- und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen. Abs. 1 Satz 4 beschränkt die Förderung auf die angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Aktivierungs- bzw. beruflichen Eingliederungsmaßnahme. Zudem fordert das Gesetz, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Dazu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bündelt Regelungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einschließlich des Verfahrens mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rz. 2a Die Förderung kann Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zugutekommen, nicht aber Arbeitsuchenden, die nicht von Arbeitslosigkeit b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 87 Kinderbetreuungskosten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 83 nach § 87 überführt. § 83 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. § 87 ist zum 1.4.2012 neu ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten pauschal und abschließend. Sie hat auch zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Besondere Aufwendungen sind durch die Pauschale abgedeckt. Weitere Kosten können nur übernommen werden, wenn sie einer anderen Kostenart nach § 83 Abs. 1 zugeordnet werden können. Rz. 4 Über die Übernahme vo...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.2 Berücksichtigungsfähige Kinder

Rz. 8 Die Förderung ist zunächst auf Kinder des an der Weiterbildungsmaßnahme teilnehmenden Arbeitnehmers begrenzt. Das sind die Kinder, für die er das Sorgerecht hat. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, dass das Kind in seinem Haushalt lebt; denn der Grundgedanke sowie Sinn und Zweck der Förderung liegen darin, dass der Arbeitnehmer bis zur Teilnahme an der Maßnahme d...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2 Rechtspraxis

2.1 Überblick Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten pauschal und abschließend. Sie hat auch zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Besondere Aufwendungen sind durch die Pauschale abgedeckt. Weitere Kosten können nur übernommen werden, wenn sie einer anderen Kostenart nach § 83 Abs. 1 zugeordnet werden können. Rz. 4 Über die...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.3 Umfang der Förderung

Rz. 11 Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann seit dem 1.8.2022 ein Kinderbetreuungsbetrag von 160,00 EUR monatlich übernommen werden (zuvor bis 31.7.2022 150,00 EUR monatlich). Der Förderbetrag ist vom Gesetzgeber pauschaliert worden. Dies hat er durch Einfügung des Wortes "pauschal" mit Wirkung zum 1.1.2023 in den Wortlaut der Vorschrift bestätigt. Teilbeträge kommen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 83 nach § 87 überführt. § 83 war zum 1.1.2003 durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) neu gefasst worden. § 87 ist zum 1.4.2012 neu gefasst worden. Dadur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kosten für die Betreuung eines oder mehrerer Kinder während der Teilnahme des Arbeitnehmers an der Weiterbildungsmaßnahme. Sie ist als Kann-Bestimmung ausgestaltet, so dass die Agentur für Arbeit über die Förderung eine Ermessensentscheidung zu treffen hat. Davon wird sie weder durch das Bildungsgutscheinverfahren und auch nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 84 Lehrgan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung konkretisiert die Lehrgangskosten (einschließlich der Kosten für die Eignungsfeststellung) als Bestandteil der Weiterbildungskosten (§ 83 Abs. 1 Nr. 1). Eine Förderung kommt von vornherein nur in Betracht, wenn und soweit diese Kosten durch die Weiterbildung unmittelbar entstehen. Die Änderungen der Vorschrift im Zuge der Neufassung zum 1.4.2012 waren nur ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 84 Lehrgan... / 2.1 Kostenübernahme für Teilnahmezeiten

Rz. 5 Der Gesetzgeber ist bei der Konzeption der Vorschrift davon ausgegangen, dass die Träger von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung die Lehrgangskosten insgesamt kalkulieren und damit ein größerer Wettbewerb unter den Trägern entsteht. Dazu hat er die Formulierung der Lehrgangsgebühren verwendet, zu denen auch Lernmittel, Arbeitskleidung, Prüfungsgebühren und Kosten f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Einführungsgesetz zur AO (EGAO)

Rz. 2 Zum Außer-Kraft-Treten des vor dem 1.1.1977 geltenden allgemeinen Abgabenrechts sowie zum Übergang im Fall veränderter Regelungen brachte das EGAO v. 14.12.1976[1] detaillierte Regelungen. Sie dienten entweder der Klarstellung oder der vorübergehenden Weitergeltung bisheriger Vorschriften für bestimmte Fallgruppen. Der Inhalt dieser Regelungen ist inzwischen überholt, ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16i Teilhab... / 2.4.2 Ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung

Rz. 36 Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit soll durch die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, der Einstieg in das Arbeitsverhältnis bei Beschäftigungsaufnahme begleitet und das Arbeitsverhältnis selbst stabilisiert werden. Ziel ist die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und des Leistungsvermögens. Eine dauerhafte Eingliederung in den allgemeinen A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

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FF 01/2023, Aktuelles Unter... / III. Struktur der Unterhaltstabelle

1. Nachdem die Struktur der Düsseldorfer Tabelle bereits zum 1.1.2022 mit der Erweiterung von bislang zehn auf heute 15 Einkommensgruppen geändert wurde[22] und schon zuvor, im Jahr 2018, praktisch die komplette, bis 2017 noch übliche Einkommensgruppe bis 1.500 EUR/Monat "herausgeschnitten" worden ist, so dass die Tabelle seit 2018 in der ersten Gruppe undifferenziert monatl...mehr