Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / II. Umfang der Vorschrift/Anwendungsbereich

Die Vorschrift des § 1614 BGB umfasst den gesamten Verwandtenunterhalt, somit den Kindesunterhalt und den Elternunterhalt, den Familienunterhalt nach § 1360a BGB, den Trennungsunterhalt nach § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB bis zur Rechtskraft der Scheidung und die Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen dessen Vater nach § 1615l Abs. 3 S. 1 BGB sowie umgekehr...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / c) Zulässige Vereinbarungen

Für die Abwägung, ob eine Vereinbarung über den zu zahlenden Unterhalt noch wirksam ist oder gegen § 1614 BGB verstößt, muss zunächst die Höhe des tatsächlich geschuldeten Trennungsunterhalts ermittelt werden. Geschuldet ist der eheangemessene Unterhalt, welcher sich nach dem Halbteilungsgrundsatz aus dem Einkommen beider Eheleute errechnet. Nach dem Halbteilungsgrundsatz steh...mehr

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FF 02/2025, Arbeitshilfen 2025 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

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FF 02/2025, Das Verzichtsve... / III. Begriff des Verzichts

Der Verzicht ist die Nichtinanspruchnahme von etwas, das einem gegen einen anderen zusteht. Es gibt einen Forderungsinhaber und einen Forderungsgegner, und damit ein zweiseitiges Schuldverhältnis. Folglich erfordert ein Verzicht einen Erlassvertrag nach § 397 BGB, mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen: Der Forderungsinhaber erlässt dem Forderungsschuldner die Schuld u...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 3 Kindesunterhalt

3.1 OLG Bremen, Beschl. v. 28.11.2024 – 5 UF 23/24 1. Es gibt keine verbindliche Höchstdauer eines Studiums, bei deren Überschreitung der Ausbildungsunterhalt zwingend entfällt. Welche Zeit im konkreten Fall für das Studium als angemessen und üblich anzusehen ist, ist vielmehr unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände zu beurteilen. Die Regelstudienzeit, die Förderu...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / A. Kindesunterhalt

I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kö...mehr

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zfs 01/2025, Kein Schadense... / 1 Sachverhalt

A. Die Kläger Ziff. 2 bis 4 verlangen als Hinterbliebene Schadensersatz in Form einer Unterhaltsrente nach einem tödlichen Verkehrsunfall. Am 11.10.2018 fuhr der 43-jährige Q. H. mit seinem VW Fox auf den Beschleunigungsstreifen der Auffahrt auf die Bundesstraße B 29 in S. Ca. 30 Meter vor dem Ende des Beschleunigungsstreifens kam das Fahrzeug um kurz vor 6 Uhr morgens zum St...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / 2. Weitere Änderungen in den Anmerkungen

Die Anmerkung E: Übergangsregelung entfällt künftig. Sie enthielt die aufgrund der Umstellung des Kindesunterhalts auf das mit der Unterhaltsrechtsreform 2008 eingeführte System des Mindestunterhalts nach § 1612a Abs. 1 BGB erforderlich gewordenen Hinweise zur Umrechnung bisheriger, dynamischer (Alt-) Titel zum Kindesunterhalt nach § 36 Nr. 3 EGZPO auf das neue, ab 2008 gelt...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / a) Allgemeines

Die markanteste, offensichtlichste Neuerung der diesjährigen Düsseldorfer Tabelle ist die teilweise Neufassung und redaktionelle Überarbeitung der Anmerkung A. Sie trägt die Überschrift "Kindesunterhalt" und lautet nunmehr wie folgt: Zitat A. Kindesunterhalt I. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / b) Anmerkung A VII: Berücksichtigung der anteiligen, auf den Unterhaltsschuldner entfallenden Wohnkosten im Selbstbehalt

Die Anmerkung A VII – bislang A V (alt) – wurde inhaltlich weiter geschärft und im letzten Absatz die Wortfolge "auf den Unterhaltspflichtigen entfallenden" eingefügt. Damit soll noch deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, dass die Wohnkostenansätze im Selbstbehalt erst dann zu erhöhen sind, wenn der konkret auf den Unterhaltspflichtigen entfallende Anteil an den Wohnkoste...mehr

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FF 01/2025, Düsseldorfer Ta... / C. Mangelfälle

Reicht das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und gleichrangiger Unterhaltsberechtigter im Sinne des § 1609 Nr. 1 BGB nicht aus (sog. Mangelfall), ist die nach Abzug des notwendigen Eigenbedarfs (Selbstbehalts) des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmä...mehr

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FF 01/2025, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Bremen, Beschl. v. 28.11.2024 – 5 UF 23/24

1. Es gibt keine verbindliche Höchstdauer eines Studiums, bei deren Überschreitung der Ausbildungsunterhalt zwingend entfällt. Welche Zeit im konkreten Fall für das Studium als angemessen und üblich anzusehen ist, ist vielmehr unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände zu beurteilen. Die Regelstudienzeit, die Förderungshöchstdauer nach § 15a BAföG oder die durchschn...mehr

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ZErb 01/2025, Familienrecht

Grundsätzlich erlöschen Unterhaltsansprüche verheirateter Ehegatten und Verwandter, also Familien-, Trennungs-, Verwandten- und Kindesunterhalt, mit dem Tod des Verpflichteten gem. § 1615 BGB – mit Ausnahme schon fälliger Ansprüche auf Erfüllung oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit.[1] Gesetzlicher Unterhaltsanspruch geschiedener Ehegatten Dies gi...mehr

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FF 01/2025, Update Unterhal... / I. Aktueller Stand des Unterhaltsrechts

Aus unterhaltsrechtlicher Sicht glich das vergangene Jahr einer wilden Achterbahnfahrt:[1] 1. Das Unterhaltsrecht im Allgemeinen Die Anzahl der Unterhaltssachen, namentlich im Bereich des nachehelichen Unterhalts, verharrte in der "gefühlten Gerichtspraxis" der meisten Oberlandesgerichte im Jahr 2024 weiter auf einem eher niedrigen Niveau. Die neue "Rechtsprechungslinie" des B...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.3 Zurechnung von Einkommen zu Personen

Rz. 11 Das Einkommen des Stiefvaters in der Bedarfsgemeinschaft ist zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 14.3.2012, B 14 AS 17/11 R). Das gilt auch bei volljährigen Kindern (vgl. § 9 Abs. 2). Bei unverheirateten Kindern ist auch das Einkommen des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners eines Elternteils als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2). Diese umstritte...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.4.4 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen

Rz. 40 Einkommen i. S. v. § 11 ist nicht ein Rabatt, den ein Arbeitnehmer von einem mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen erhält, wenn solche Rabatte nicht nur diesen Arbeitnehmern, sondern auch anderen Personen eingeräumt werden. Die Rabatte werden im eigenwirtschaftlichen Interesse des fremden, im entschiedenen Fall Versicherungsunternehmens gewährt. Sie stellen nach...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht meh...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der Bürgergeld-V seit dem 1.1.2024 i. d. F. der Zwölften Änderung der Bürgergeld-Verordnung v. 20.8.2024 (BGBl. I Nr. 267). ergeben. ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.2 Haushaltszugehörigkeit des Kindes

Rz. 9 Der Entlastungsbetrag setzt die Haushaltszugehörigkeit mindestens eines Kindes voraus. Die Zugehörigkeit zum Haushalt entspricht der Aufnahme in den Haushalt gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 und § 64 Abs. 2 EStG. Diese wird regelmäßig durch drei Merkmale bestimmt[1]: Wohnen im Haushalt des Alleinstehenden (örtlich gebundenes Zusammenleben); Versorgung als materielles Merkmal (fina...mehr

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§ 7 Rechtsschutzversicherung / II. Beratungsrechtsschutz

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Familienrecht Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr o.g. Versicherungsnehmer hat mich in einer familienrechtlichen Angelegenheit um Rat und Auskunft gebeten. Ihr Versicherungsnehmer lebt seit dem _________________________ von seiner Ehefrau getrennt. Er hat sich beraten lassen, welchen Ehegatten- und Kindesunte...mehr

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AGS 12/2024, Beratungshilfe... / III. Die Bedürftigkeit

An dieser Stelle sprechen wir von den sog. subjektiven Voraussetzungen der Beratungshilfe. Die subjektiven Voraussetzungen zur Gewährung von Beratungshilfe betreffen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Rechtsuchenden. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG wird Beratungshilfe dann gewährt, wenn der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2024 / 10 [Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36]

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für zwei Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversich...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / C. Unterhaltsschaden

Rz. 12 War der durch den Unfall Getötete Dritten (z.B. Ehepartnern oder Kindern) gegenüber gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, hat der Schädiger diese Verpflichtung zu übernehmen. Im Einzelnen hat er an die Unterhaltsberechtigten eine Geldrente in Höhe der Unterhaltsverpflichtung des Getöteten zu zahlen. Bei wichtigem Grund hat der Schädiger den Hinterbliebenen einen sich...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / bb) Quotenunterhalt bei Vermutung des vollständigen Verbrauchs des Einkommens

Im Regelfall ist der Unterhaltsbedarf als Quotenunterhalt im Wege der Halbteilung des unterhaltsrelevanten Einkommens zu ermitteln. Zwar bemessen sich die ehelichen Lebensverhältnisse im Ansatz nicht nach dem Einkommen der Beteiligten, sondern danach, in welchem Umfang sie die verfügbaren Mittel für ihren laufenden Lebensbedarf verwendet haben, mithin welchen Lebensstandard ...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und Beschwerdeführer macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche auf Trennungsunterhalt geltend. [2] 1. Die Eheleute schlossen am … 19 … die Ehe. Im … 2010 adoptierten sie das im Vorjahr geborene Kind K. Am … 11.2014 zog die Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Kind K in Trennungsabsicht aus der im Miteigentum der Eheleute stehenden Immobilie aus...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.4 Welcher Kinderfreibetragszähler ist als Lohnsteuerabzugsmerkmal zu gewähren?

Arbeitnehmer erhalten im Rahmen der Lohnsteuerabzugsmerkmale für jedes Kind den Kinderfreibetrag von 3.192 EUR und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 1.464 EUR. Eine Berücksichtigung der (hälftigen) Freibeträge, die zunächst dem anderen Elternteil zustehen, und damit des Zählers 1,0, ist beim Lohnsteuerabzug nur in bestimmten vom Gesetzgeber abschließ...mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.2 Eingeschränkte Bedeutung der Kinderfreibetragszähler

Die Kinderfreibeträge dürfen bei der Bemessung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt werden, sondern nur im Rahmen einer "Günstigerprüfung"[1] bei der Jahressteuererklärung. Während des Kalenderjahres wird den Aufwendungen für den Kindesunterhalt ausschließlich über das Kindergeld Rechnung getragen. Trotzdem werden Kinder bei der elektronischen Lohnsteuerkarte als Lohnsteuerab...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / A. Kindesunterhalt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Betreuungsmodelle

I. Aktuelle Rechtslage 1. Residenzmodell Nach der gesetzlichen Regelung in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB hat bei zwei unterhaltspflichtigen Eltern derjenige Elternteil, der die alleinige Betreuung übernimmt, grundsätzlich seinen Teil der Unterhaltspflicht erfüllt und schuldet daneben keinen weiteren Barunterhalt. Daraus folgt, dass die Betreuungsleistung für das Kind mit dem Barunt...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / b) Besonders günstige finanzielle Verhältnisse

Ausgehend von der Frage, ob der Barunterhaltsbedarf minderjähriger Kinder bei einem unterhaltsrelevanten Einkommen oberhalb der Höchstgrenze der früheren Düsseldorfer Tabelle von damals noch 5.500 EUR allein wegen des höheren verfügbaren Einkommens steigt, hat der BGH die gegenwärtigen Lebensverhältnisse in den Blickpunkt gerückt und auch auf die neueste Rechtsprechung zum E...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 3. Gerichtskosten

Für den Abschluss eines Mehrvergleichs entsteht eine 0,25-Gebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV. Nach dem genauen Wortlaut der Regelung fällt die Gebühr nur an, soweit ein Vergleich über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände geschlossen wird. Die Gebühr kann deshalb nicht nach dem gesamten Vergleichswert, sondern nur nach dem Mehrwert erhoben werden. Beispiel 5 In einer Kindesunte...mehr

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Gerichtskosten

Wird eine gerichtliche Scheidungsfolgevereinbarung abgeschlossen, entsteht eine Vergleichsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG KV nur dann, wenn der verglichene Gegenstand weder im Verbundverfahren noch als isolierte Familiensache anhängig gewesen ist. Es ist deshalb zwischen den beiden Konstellationen zu unterscheiden:mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / b) Unterhalt im Wechselmodell

Wenn die Eltern ein echtes Wechselmodell mit entsprechender Auswirkung auf den Kindesunterhalt vereinbart haben,[33] schulden sie dem Kind – wie einem volljährigen Kind – zusätzlichen Barunterhalt gemäß § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen. In solchen Fällen bemisst sich der Bedarf des Kindes ebenfalls nach den Einkommensverhältnis...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / 2. Wechselmodell

a) Definition des Wechselmodells Das Wechselmodell ist in der Rechtsprechung des BGH dahin definiert, dass beide Eltern einen annähernd gleichen Anteil an der Betreuung des Kindes übernommen haben.[30] Das ist regelmäßig der Fall, wenn das Kind im wöchentlichen Wechsel von dem einen oder anderen Elternteil in dessen Wohnung betreut wird. Denn dann haben sie auch die Betreuung...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / d) Reformbestrebungen

Der Referentenentwurf zur Änderung des Unterhaltsrechts sieht hinsichtlich des Wechselmodells drei Neuregelungen vor, von denen eine verfahrensrechtliche Regelung wünschenswert und sehr dringend ist. Ein weiteres Bestreben zur auch hälftigen Anrechnung der auf den Barbedarf des minderjährigen Kindes entfallenden Kindergeldhälfte begegnet allerdings erheblichen Bedenken, weil...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / aa) Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes abgeleitet von beiden Eltern:

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FF 10/2024, Die neuesten En... / bb) Auswirkung des Betreuungsanteils

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AGS 10/2024, Anwalts- und G... / 2. Anwaltsvergütung

Ist VKH auch für den Mehrvergleich bewilligt, erhält der beigeordnete Anwalt wegen § 48 Abs. 1 S. 2 RVG aus der Staatskasse sämtliche Gebühren erstattet, die für den Abschluss des Vergleichs anfallen. Die Regelung wurde durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 eingeführt. Damit sollte die in der Rspr. strittige Frage des Umfangs des gegen die Staatskasse bestehenden Vergütungsans...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / I. Aktuelle Rechtslage

1. Residenzmodell Nach der gesetzlichen Regelung in § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB hat bei zwei unterhaltspflichtigen Eltern derjenige Elternteil, der die alleinige Betreuung übernimmt, grundsätzlich seinen Teil der Unterhaltspflicht erfüllt und schuldet daneben keinen weiteren Barunterhalt. Daraus folgt, dass die Betreuungsleistung für das Kind mit dem Barunterhalt gleichwertig is...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / b) Beispiel

Beides lässt sich an dem folgenden Beispiel verdeutlichen: aa) Unterhaltsbedarf des minderjährigen Kindes abgeleitet von beiden Eltern:mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / cc) Auswirkung der Erwerbs- und Vermögensverhältnisse (Vollschicht)

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FF 10/2024, Die neuesten En... / a) Definition des Wechselmodells

Das Wechselmodell ist in der Rechtsprechung des BGH dahin definiert, dass beide Eltern einen annähernd gleichen Anteil an der Betreuung des Kindes übernommen haben.[30] Das ist regelmäßig der Fall, wenn das Kind im wöchentlichen Wechsel von dem einen oder anderen Elternteil in dessen Wohnung betreut wird. Denn dann haben sie auch die Betreuungszeit hälftig unter ihnen aufget...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / a) Abgeleitete Lebensstellung

Minderjährige Kinder leiten ihren Unterhaltsbedarf regelmäßig von ihren Eltern ab, weil sie bis zum Abschluss einer Ausbildung noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben.[13] Diese Lebensstellung des Kindes wurde in der Vergangenheit mit der Unterhaltspflicht des allein barunterhaltspflichtigen Elternteils gleichgesetzt, weil dieser lediglich Unterhalt auf der Grundlage...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / ee) Ausgleichsbeträge zwischen den Eltern im asymmetrischen Wechselmodell

Der sich mangels Einrichtung eines Kinderkontos ergebende Ausgleichsbetrag zwischen den Eltern ist in diesen Fällen nicht wie im Wechselmodell zu ermitteln. Denn dort hat jeder Elternteil das Kind zu Hälfte und benötigt deswegen auch den halben Barunterhalt. In den hier zu beurteilenden Fällen muss man deswegen zunächst ermitteln, welchen Barunterhalt jeder Elternteil für se...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / c) Aufteilung des Kindergelds im Wechselmodell

Nach § 1612b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB entfällt das Kindergeld bei minderjährigen Kindern jeweils hälftig auf die Betreuungsleistung und auf den Barunterhalt. Soweit das Kindergeld hälftig auf die Betreuungsleistung entfällt, steht es dem betreuenden Elternteil zu, im Falle des Wechselmodells also beiden Eltern anteilig, sodass insoweit jeder Elternteil ¼ des Kindergeldes erhä...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / c) Reformbestrebungen

Das asymmetrische Wechselmodell bewegt sich zwischen dem Residenzmodell mit Umgangsrecht bis zu einem Anteil unter 30 % und dem paritätischen Wechselmodell mit annähernd hälftiger Betreuung durch beide Elternteile. Nach gegenwärtiger Rechtsprechung betrifft es somit einen Anwendungsbereich mit Betreuung im Umfang von 30 % bis zu weniger als 50 %. Diese Definition will der Ge...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / 3. Asymmetrisches Wechselmodell

Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein Umgangsrecht wahr, das deutlich über eine übliche Umgangsregelung hinausgeht, kann die auf der Grundlage seiner Einkünfte beschränkte Barunterhaltspflicht nach bisheriger Rechtsprechung des BGH im Einzelfall sogar um mehrere Einkommensstufen bis zum Mindestbedarf herabgesetzt werden.[43] a) Berücksichtigung nach gegenwärtigem R...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / dd) Barunterhaltspflicht unter Berücksichtigung von Betreuungsanteil und Einkommen

Unterhaltsbeträge im Falle der Einrichtung eines Kinderkontos: Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die so ermittelte Unterhaltspflicht jedes Elternteils nicht den Betrag über...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / Einführung

Seit der zum 1.1.2008 in Kraft getretenen grundlegenden Reform durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts[1] ist eine weitere gesellschaftliche Entwicklung eingetreten, die gegenwärtig schon die Gerichte beschäftigt, aus Gründen der Rechtssicherheit aber auch eine erneute Reform erfordert. Des betrifft zunächst den Kindesunterhalt und insoweit die Bemessung des Unterh...mehr

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FF 10/2024, Die neuesten En... / a) Berücksichtigung nach gegenwärtigem Recht

Weil eine solche Herabsetzung allerdings, insbesondere bei beengten Verhältnissen und einer schon daraus folgenden Beschränkung der Barunterhaltspflicht auf den Mindestbedarf, nicht allen Umständen Rechnung trägt, kann auch eine Kombination der gesetzlichen Regelungen in § 1606 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 BGB in Betracht gezogen werden.[44] Dabei ist zum einen das Verhältnis de...mehr