Fachbeiträge & Kommentare zu Kindesunterhalt

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AGS 08/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Das gem. §§ 58 ff. FamFG als Beschwerde zu bewertende Rechtsmittel ist zulässig, aber unbegründet. Ob gegen die Entscheidung über die Kosten nach vorherigem Anerkenntnis in einer Familienstreitsache die sofortige Beschwerde nach §§ 99 Abs. 2 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO oder die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG statthaft ist, ist streitig. Nach einer Auffassung sind bei allen Fa...mehr

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FF 05/2009, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

Eine Klage auf Kindesunterhalt in gesetzlicher Prozessstandschaft nach § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB wird nach einem Obhutswechsel des Kindes unzulässig; der als Kindesunterhalt zunächst eingeklagte Anspruch kann aber als familienrechtlicher Ausgleichsanspruch im Wege der Klageänderung geltend gemacht werden (OLG Köln, Beschl. v. 30.7.2008 – 4 WF 88/08, FamRZ 2009, 619). In Fällen d...mehr

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FF 06/2009, Kindergartenbei... / Sachverhalt

Tatbestand: Der Kläger nimmt den Beklagten auf Zahlung von Kindesunterhalt in Anspruch. Die Eltern des am 9.1.2002 geborenen Klägers lebten bis Februar 2003 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen. Seitdem lebt der Kläger bei seiner alleinsorgeberechtigten Mutter, die mit ihm im Sommer 2004 – während des Unterhaltsrechtsstreits – in die Schweiz verzogen ist. Der Kläger,...mehr

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AGS 03/2009, Streitwert in ... / 2 Aus den Gründen

Die nach §§ 32 Abs. 2 RVG, 68 Abs. 1 S. 1 GKG zulässige Beschwerde hat Erfolg. a) Nach § 48 Abs. 2 GKG ist der Streitwert in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Parteien, nach Ermessen zu bestimmen. Er darf bei ein...mehr

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FF 01/2009, Keine Nachholun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Die Abänderungsklage ist zulässig. Der Kläger behauptet, die Beklagte sei seit Vollendung des 16. Lebensjahres der Tochter am … 2007 zu einer Volltagsbeschäftigung verpflichtet. Da sie – die Klägerin – keinen Beruf erlernt habe, sei es ihr zuzumuten, jede Arbeit aufzunehmen. Gegenwärtig sei sie als Sachbearbeiterin beim Bezirksamt tätig. Demzufolge sei si...mehr

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FF 02/2008, Die Abänderung ... / 2. Dynamische Titel

Dynamische Titel und Vereinbarungen (§ 1612a BGB) werden ohne gesondertes Verfahren, allein durch Umrechnung in das neue Recht überführt. Der vom Unterhaltsschuldner zu zahlende Betrag, der dem Kind zur Verfügung stehende Betrag und die Dynamisierung bleiben dabei gleich. Einer neuen Vollstreckungsklausel bedarf es nicht.[40] Zur Umstellung wird gem. § 36 Nr. 3 EGZPO der Reg...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: I. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung bei Juris (OLG Naumburg – 4 UF 33/06) veröffentlicht ist, hat die Klage für zulässig und begründet erachtet. Der im Zeitpunkt seiner Entscheidung 16-jährige Kläger sei bedürftig, weil er sich nicht selbst unterhalten könne und auch nicht über Vermögen verfüge. Der Beklagte könne sich gegenüber dem Anspruch auf...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / bb) Bestehende Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Entsprechend dem in § 1570 BGB und § 1615l BGB aufgenommenen Gebot, die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen, ist der Unterhaltsanspruch dann zu verlängern, wenn es für die Mutter keine Möglichkeit gibt, ihr betreuungsbedürftiges Kind fremd betreuen zu lassen, etwa weil ein Kindergartenplatz zu weit von der Wohnung bzw. vom Arbeitsplatz der Mutter...mehr

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FF 12/2008, Darlegungs- und... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt. Die Parteien heirateten am 3.8.1970. Aus der Ehe stammen die Zwillingsschwestern A. und V. (geb. 10.5.1987). Die Ehe der Parteien ist seit dem 9.2.1998 rechtskräftig geschieden. Der Kläger (geb. 26.8.1946) ist ärztlicher Direktor in einem Universitätsklinikum (Besoldungss...mehr

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FF 07_08/2008, Der Betreuun... / aa) Unterschiedlich hohes Einkommen der Unterhaltsberechtigten

Grandel [95] weist allerdings zu Recht darauf hin, dass die Drittelmethode bei verschieden hohen Einkommen der Unterhaltsberechtigten zu nicht vertretbaren Verschiebungen im Bedarf führt. Es ist nicht gerechtfertigt, dass eine Ehefrau mit geringerem oder gar keinem Einkommen an der Bedarfserhöhung partizipiert, die erst durch das Eigeneinkommen der anderen Frau erreicht wird....mehr

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FF 09/2008, Zum Bedarf und ... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wenden sich lediglich gegen die Entscheidung des OLG zum Betreuungsunterhalt der Klägerin. Beide Rechtsmittel sind begründet und führen in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und insoweit zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. II. Das Berufu...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

1. Eheprägendes Kindergeld Zur Ermittlung des Ehegattenbedarfs ist ein vom Unterhaltsverpflichteten geschuldeter Minderjährigenunterhalt, wie der BGH[1] bereits zum Volljährigenunterhalt entschieden hat, nach der seit 1. Januar 2008 geltenden Rechtslage mit dem nach Abzug des (hälftigen) Kindergelds gem. § 1612b Abs. 1 BGB sich ergebenden Zahlbetrag, nicht mit dem Tabellenbet...mehr

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FF 11/2009, Nachehelicher U... / Aus den Gründen

Gründe: A. Die Parteien streiten um die Abänderung der durch Urteil des AG – Familiengericht – Marl vom 21.8.2007 (20 F 167/07) titulierten Verpflichtung des Klägers, an die Beklagte einen monatlichen Nachscheidungsunterhalt von 607,00 EUR zu zahlen. Der am 15.2.1957 geborene Kläger und die am 9.11.1956 geborene Beklagte schlossen die Ehe am 26.03.1975. Die Ehe blieb kinderlo...mehr

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FF 04/2011, Rechtsprechung ... / Ehegattenunterhalt

Eine vom Unterhaltspflichtigen nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rente ausgeübte Erwerbstätigkeit ist – entsprechend der Lage für den Unterhaltsberechtigten – sowohl hinsichtlich des Ehegattenunterhalts als auch hinsichtlich des Kindesunterhalts regelmäßig überobligatorisch. Hierfür ist es unerheblich, ob der Unterhaltspflichtige abhängig beschäftigt o...mehr

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AGS 09/2009, Keine Kostener... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage beantragt, mit der sie rückständigen und laufenden Kindesunterhalt geltend machen wollte. Nach Übersendung des Prozesskostenhilfeantrags hatte sich der Antragsgegner in einer Jugendamtsurkunde zur Zahlung des laufenden Kindesunterhalts verpflichtet und hinsichtlich des rückständigen Unterhalts ein Schu...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Gegen den im Verhandlungstermin nicht erschienenen Beklagten ist durch Versäumnisurteil zu entscheiden. Dieses beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis, sondern berücksichtigt den gesamten Sach- und Streitstand (BGHZ 37, 79, 81 ff.). Die Revision ist begründet. Sie führt in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zur Aufhebung des angefochtenen Urteils u...mehr

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FF 03/2009, Zurechnung fikt... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um die Höhe des vom Beklagten geschuldeten Kindesunterhalts. Der Beklagte ist der Vater des am 6.4.1990 geborenen Klägers. Er ist außerdem seinem am 16.5.1992 geborenen weiteren Kind unterhaltspflichtig. Aus einer Vollzeittätigkeit erzielt er monatliche Nettoeinkünfte in Höhe von 1.157,69 EUR. In der Zeit bis zum 14.11.2005 lebte der Beklagte...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG statthaft und zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG. Die Beschwerde ist auch innerhalb der Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG) eingelegt worden. Das OLG ist als Beschwerdegericht gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG zuständig, weil die angegriffene Entscheidung von dem...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / E. Gesetzesbindung und Stichtagsprinzip

Abschließend ist die Frage zu beantworten, ob der BGH mit seiner Auffassung von den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen nun den Boden des Gesetzes verlassen hat, vor allem im Hinblick darauf, dass die Unterhaltsreform den Maßstab nach § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB unangetastet gelassen hat. Diese Frage ist nur im Ansatz berechtigt. Sie ist spätestens bei näherer Betrachtung de...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / 2. Rechnung

a) Für gleichrangig Unterhaltsberechtigte (§ 1609 Nr. 2) verteilbares Einkommen: 3.000 EUR – 672 EUR (vorrangiger Kindesunterhalt) – 945 EUR (Selbstbehalt) = 1.383 EUR b) Erforderliches Einkommen: 560 EUR + 693 EUR + 770 EUR = 2.023 EUR c) Anteilige Verteilung: (560 EUR x 1.383 EUR : 2.023 EUR =) 383 EUR Anspruch der geschiedenen Ehefrau, 474 EUR des neuen Ehegatten und 526 EUR d...mehr

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FF 07_08/2008, Praxisproble... / Einführung

In der Praxis tritt häufig die Fallkonstellation auf, dass bei Eintritt der Volljährigkeit des Kindes bereits ein Titel über den Kindesunterhalt vorhanden ist. In der anwaltlichen Beratung stellen sich hier eine Reihe von Fragen:mehr

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FF 09/2011, Verfahrenseinle... / 1 Gründe:

[1] I. Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. [2] Am 30.3.2009 hat die Klägerin beim AG Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Zahlung von Kindesunterhalt beantragt. Dem Antrag war eine Klageschrift mit der ausdrücklichen Erklärung des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beigefügt, die Klage solle nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhoben werde...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / c) Bedarf des neuen Ehegatten (§ 1360 BGB)

In Konkordanz zum Kindesunterhalt ist auch für den Unterhalt des neuen Ehegatten der Mindest-Tabellensatz anzusetzen: (770 EUR – 10 % Ersparnis durch gemeinsamen Haushalt[9] =) 693 EUR.mehr

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FF 06/2008, Berechnung des ... / Anmerkung

Anmerkung BGH Urt. v. 5. 3. 2008 – XII ZR 22/06 1. Das Urteil unterscheidet beim Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten zutreffend zwischen der Zurechnung einer Miete für eine angemessene Ersatzwohnung und der Zurechnung der Marktmiete für die Ehewohnung. Es geht um fiktives Einkommen, dessen Behandlung wie wirkliches Einkommen im einen Fall wegen eines geldw...mehr

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FF 03/2008, Übersicht über aktuelle Beiträge und Aufsätze zur Unterhaltsrechtsreform1 Die Zusammenstellung ist eine Auswahl des Verfassers; sie ergänzt die Übersicht in FF 2006, 309, 310.

Born, Das neue Unterhaltsrecht, NJW 2008, 1 ff. Borth, Der Betreuungsunterhalt geschiedener Ehegatten und die Erwerbsobliegenheit nach neuem Recht, FamRZ 2008, 2–15 Bosch, Die wesentlichen Änderungen im neuen Unterhaltsrecht (mit Synopse) FF 2007, 293 Brudermüller, Editorial: "Das Baby" Unterhaltsrechtsreform – eine schwere Geburt!, FF 2007, 121 Büttner, Die Härteklauseln (§§ 1578b, ...mehr

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AGS 08/2011, Einschränkung ... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin nimmt den Antragsgegner im vorliegenden Verfahren als Prozessstandschafterin der gemeinsamen Tochter M. auf Kindesunterhalt in Anspruch. Das AG hat der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwältin B. "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" beigeordnet. Gegen diese Einschränkung der Beiordnung wendet sich die Verfahrensbe...mehr

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FF 05/2009, Auswirkungen de... / III. Kritik an vorgesehener Regelung

Die vorgesehene Anrechnung des Kinderbonus in entsprechender Anwendung des § 1612 b BGB wirft eine Fülle von Verrechnungsfolgen auf, die in vielen Fällen einen extrem erhöhten Verwaltungsaufwand darstellen. Beispielsberechnung 1: Für das 4-jährige Kind A, das von einem Elternteil betreut wird, hat der andere Elternteil monatlichen Barunterhalt in Höhe von 100 % Mindestunterhal...mehr

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FF 01/2008, Unterhaltsrelev... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Abänderung zweier Titel zum Kindesunterhalt. Der Beklagte ist am 4.6.1985 als Sohn des Klägers und dessen erster Ehefrau geboren. Er lebt seit der Scheidung seiner Eltern im Haushalt seiner Mutter und besucht noch das Gymnasium. Mit Anerkenntnisteilurteil des Amtsgerichts Stollberg vom 19.7.2002 und weiterem Urteil dieses Gerichts vom 26.9...mehr

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FF 04/2008, Herabsetzung de... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten um Kindesunterhalt. Der am 5.5.1991 geborene Kläger und sein am 18.8.1998 geborener Bruder sind aus der geschiedenen Ehe des Beklagten mit ihrer Mutter hervorgegangen. Seit der Trennung der Eltern leben sie bei ihrer Mutter. Ihre Unterhaltsansprüche gegen den Beklagten sind durch Unterhaltsfestsetzungsbeschluss tituliert, der Anspruch des Klä...mehr

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zfs 06/2011, Einschränkung ... / Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte den Antragsgegner im vorliegenden Verfahren vor dem AG H – Familiengericht – auf Kindesunterhalt in Anspruch genommen. Das AG hat der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwältin B. in Hi. "zu den Bedingungen eines ortsansässigen Anwalts" beigeordnet. Gegen diese Einschränkung der Beiordnung wendet sich die Verfahrensbevoll...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / 1 Aus den Gründen

Die infolge Zulassung durch das LG gem. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 55 RVG zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet. Zwar hat es das LG entgegen § 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1 RVG im Verfahren der weiteren Beschwerde unterlassen, die erforderliche Nichtabhilfeentscheidung zu treffen (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 33 Rn 15). A...mehr

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AGS 08/2011, Rechtsmittel g... / 1 Sachverhalt

Die Parteien hatten vor dem AG um Kindesunterhalt gestritten und sich schließlich in der Hauptsache geeinigt. Die Antragstellerin hat neben ihrem Unterhaltsantrag einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt und hierfür Verfahrenskostenhilfe beantragt. Das AG hat ihr Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Die Beiordnung ihrer Rechtsanwältin hat es aber abgelehnt, weil eine Bei...mehr

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FF 03/2011, Und wieder auf den Hund gekommen!

Nicht immer ganz ernst gemeinte Bemerkungen zu zwei „Hunde-Urteilen“ In Deutschland leben mehr als 5 Millionen Hunde in einem Drittel aller deutschen Haushalte. Umso mehr erstaunt es, dass die Gerichte mit doch relativ wenigen Streitigkeiten über den besten Freund des Menschen beschäftigt sind. In jüngster Zeit sind allerdings dann doch wieder zwei Entscheidungen zu diesem The...mehr

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FF 10/2008, Nachehelichenun... / Aus den Gründen

Gründe: Die zulässige Beschwerde ist in der Sache nur in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Die Rechtsverteidigung der Beklagten gegen die Abänderungsklage des Klägers hat nur für die Zeit bis Juni 2008 weitergehende Aussicht auf Erfolg. 1. Der Unterhaltsanspruch der Beklagten für die hier in Rede stehende Zeit ab dem 1.1.2008 bestimmt sich grundsätzlich nach d...mehr

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AGS 02/2009, Einheitlicher ... / Leitsatz

Leistet ein Rechtsanwalt aufgrund eines einheitlichen Auftrags gleichzeitig Beratungshilfe für die Geltendmachung von Kindesunterhalt und für ein Umgangsrecht betreffend ein nichteheliches Kind, so handelt es sich kostenrechtlich nicht um eine Angelegenheit, so dass hierfür zwei Mal Beratungshilfe abgerechnet werden kann (Fortführung von 5 T 44/02 – Rpfleger 2002, 463 [= AGS...mehr

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FF 11/2008, Unterhaltsanspr... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Entscheidung in FamRZ 2006, 1842 veröffentlicht ist, ist die Abänderungsklage ohne die Zeitschranke des § 323 Abs. 3 ZPO auch rückwirkend zulässig. Die Klage sei teilweise begründet, weil nach...mehr

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FF 12/2010, Kein Vorrang pe... / Aus den Gründen

Gründe: [7] Für das Verfahren ist gem. Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsurt. v. 16.12.2009 – XII ZR 50/08, FamRZ 2010, 357 Rn 7). A. [8] Die Revision ist, entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung, in vollem Umfang zulässig. [9] Nach ständige...mehr

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FF 12/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten um die Abänderung eines Unterhaltstitels. Sie schlossen am 27.4.1995 die Ehe, aus der die Kinder P (geb. 1.9.1995) und C (geb. 2.2.1998) hervorgegangen sind, die im Haushalt der Beklagten leben. Die Parteien trennten sich im Mai 2003 und sind seit dem 17.1.2007 rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist der Beklagten auf Grund des Senatsurteils v...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / B. Bedarf und Leistungsfähigkeit

Der Unterhaltsrechtler ist damit vertraut, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit voneinander zu unterscheiden. Auf diese Unterscheidung baut das Gesetz auf, indem es in §§ 1577, 1578 BGB Bedürftigkeit und Bedarf festlegt und sodann erst in § 1581 BGB eine Anpassung nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen vorsieht. Bedarf und Leistungsfähigkeit lassen sich unschwe...mehr

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FF 01/2008, Keine Einkommen... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: Die Parteien sind getrennt lebende Eheleute. Die drei minderjährigen Kinder A, B und R befinden sich in der Obhut des Klägers. Für diese nimmt der Kläger die Beklagte auf Zahlung von monatlichem Unterhalt in Höhe von jeweils 291 EUR ab Juni 2007 und rückständigen Unterhalt für die Zeit von Januar bis Mai 2007 in Höhe von insgesamt 4.365 EUR mit der Begründun...mehr

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FF 12/2009, Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld

gemäß § 31 Satz 5 und § 36 Abs. 2 Satz 1 EStG auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt mit dem Grundgesetz vereinbar Beschluss vom 13.10.2009 – 2 BvL 3/05 Die mit dem Unterhalt und der Betreuung von Kindern verbundenen Belastungen der Eltern werden durch steuerliche Freibeträge und durch die Zahlung von Kindergeld ausgeglichen. Für den hier zu betrachtenden Veranlagungszeitr...mehr

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FF 06/2008, Bemessung des n... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien streiten noch um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs zur Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts, Abänderung einer Jugendamtsurkunde über den Unterhaltsanspruch der Beklagten zu 3 sowie um Rückzahlung überzahlten Unterhalts einschließlich der Kosten der Zwangsvollstreckung. Der Kläger und die Beklagte zu 1 sind geschiedene Eheleute. Aus ihrer ...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / Sachverhalt

Tatbestand: Die Parteien sind seit 1990 miteinander verheiratet. Aus ihrer Ehe ist der am 21.9.1992 geborene Sohn D. hervorgegangen, der bei der Mutter lebt. Seit Februar 2001 leben die Ehegatten getrennt. Der Scheidungsantrag des Ehemannes (Antragsteller) ist der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 30.5.2001 zugestellt worden. Der Antragsteller lebt inzwischen in der Schweiz. Aus d...mehr

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FF 04/2008, In den nächsten Ausgaben

Finke : Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich : Patientenautonomie am Lebensende Hauß : Elternunterhalt Klinkhammer : Brauchen wir noch die "ehelichen Lebensverhältnisse"? Kogel : Reform des Zugewinnausgleichsrechts – quo vadis? Niebling : Neues Unterhaltsrecht: bleibt alles beim Alten? – Zur Auslegung von § 1570 BGB Offermann-Burckart : Wahrnehmung widerstreitender Inte...mehr

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FF 02/2008, In den nächsten Ausgaben

Balloff: "Vom Gehilfen zum Vermittler?" – Die Rolle des Sachverständigen im Verfahren Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friedrich: Patientenautonomie am Lebensende Hauß: Elternunterhalt Offermann-Burckart: Wahrnehmung w...mehr

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FF 03/2011, Ehegattenunterh... / a) Kindesbedarf (§ 1610 BGB)

Zur Vermeidung eines unangemessenen Ergebnisses kann der Bedarf der Kinder nicht ohne Berücksichtigung der weiteren Unterhaltspflichten ermittelt werden, d.h im Beispiel bei einem Einkommen von 3.000 EUR nicht nach der 5. Stufe der Düsseldorfer Tabelle, sondern nur nach der 1. Stufe, weil für drei Kinder und drei Erwachsene Unterhalt zu leisten ist. Zahlbeträge[8] von 225 EUR...mehr

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FF 03/2009, Betreuungsunter... / 2. Instanzgerichte

(1) Das OLG Celle [20] ("Unsubstantiiert I") hatte über Betreuungsunterhalt in einem Fall zu entscheiden, in dem das Kind 1999 geboren war. Zu kind- oder elternbezogenen Gründen habe die Kindesmutter nicht ansatzweise vorgetragen; die Klage sei deshalb unschlüssig und für die Zeit ab Anfang 2008 ohne weiteres abweisungsreif. Im Übrigen liege seit März 2006 auf Seiten der Kind...mehr

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FF 01/2009, Keine Abtrennun... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist zuzustimmen. In erfreulich klarer Weise hat der Senat dem Schutzzweck des Scheidungsverbundes den vom Gesetz gewollten Vorrang eingeräumt und die auf eine beschleunigte Scheidung zielende Abtrennung der Folgesache Unterhalt nicht zugelassen. Dass einer missbräuchlichen Umgehung des Verbundgebotes durch Zurückweisung des Abtrennungsantrags begegnet werden ...mehr

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FF 01/2008, In den nächsten Ausgaben

Bömelburg: Das Schicksal von Unterhaltsansprüchen … (§ 1578b BGB) Clausius: Neues zum Karrieresprung – zwei obergerichtliche Entscheidungen im Vergleich Graba: Die Abänderung von Unterhaltstiteln und Unterhaltsvereinbarungen nach dem UÄndG 2007 Finke: Cochemer Modell – ein Zukunftsmodell? Friederici: Verfahren vor einem (Familien-)Schiedsgericht Friedrich: Patientenautonomie am L...mehr

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AGkompakt 02/2009, Erhöhte ... / III. Der Praxistipp

Rechtsprechung ist einheitlich Dies ist inzwischen einhellig gefestigte Rechtsprechung, auch wenn die Urkundsbeamten dies nicht gerne zur Kenntnis nehmen: KG AGS 2007, 466 = KGR 2007, 703 = Rpfleger 2007, 553 = JurBüro 2007, 543 = RVGreport 2007, 299 = NJ 2008, 83, OLG Nürnberg FamRZ 2007, 844 = OLGR 2007, 686, OLG Oldenburg AGS 2007, 45 = OLGR 2007, 164 = JurBüro 2007, 140 = NJ...mehr