Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / a) Verfahren bei einseitigem Antrag

Rz. 169 Art. 4 Abs. 2 l. div. sieht vor, dass das Scheidungsverfahren mit einem ricorso einzuleiten ist. Mindestinhalt des Antrags ist die Angabe des zuständigen Richters, der Parteien, des Klagegegenstands und der Klagebegründung einschließlich der Angabe der Beweismittel. Das Verfahren bei einseitigem Antrag läuft als streitiges Verfahren ab und besteht aus zwei Phasen: Di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / 4. Beschränkungen des Verfügungsrechts über eigenes Vermögen

Rz. 31 Das Gesetz statuiert eine Reihe von Beschränkungen des freien Verfügungsrechts. Nach der generellen Regel in § 1 Abs. 2 ÆFL ist jeder Ehegatte verpflichtet, über sein Vermögen (unabhängig davon, ob es sich dabei um Teilungs- oder Sondervermögen handelt!) so zu verfügen, dass es nicht in unlauterer Weise zu Ungunsten des anderen Ehegatten verringert wird. Dass die Besc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dänemark / 3. Erforderliche Zustimmungen

Rz. 187 Ist ein Kind, das adoptiert werden soll, 12 Jahre oder älter, "soll" nach § 6 des Adoptionsgesetzes die Bewilligung nur nach Einholung der Zustimmung des Kindes erteilt werden, es sei denn, es steht zu vermuten, dass dieser Vorgang dem Kind schaden würde. Vor der Zustimmung muss ein Gespräch über die Adoption und deren Bedeutung mit dem Kind geführt werden. Bei einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / V. Internationale Zuständigkeit

Rz. 200 Italienische Gerichte sind – sofern nicht die Brüssel IIa-VO gilt – für die Trennung und Scheidung ausländischer Ehegatten zuständig, wenn der beklagte Ehegatte seinen Wohnsitz (domicilio oder residenza) in Italien oder in Italien einen Verfahrensbevollmächtigten hat (Art. 3 d.i.p.). Bei Klage auf Ungültigkeit, Trennung und Scheidung ist das italienische Gericht zust...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / b) Vaterschaftsanerkennung

Rz. 135 Besteht keine gesetzliche Vaterschaftsvermutung oder ist diese im Anfechtungsverfahren widerlegt, so kann – sofern kein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft anhängig ist (vgl. Art. 72 § 2 FVGB) – die Vaterschaft anerkannt werden.[125] Die Vaterschaftsanerkennung erfolgt durch Erklärung vor dem Leiter des Standesamtes oder vor dem Vormundschaftsgericht (Art. 73 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 5. Vorläufige Maßnahmen

Rz. 80 Des Weiteren entscheidet das Gericht nach Zulassung der Klage gem. Art. 773 LEC 2000 über die vorläufigen Maßnahmen (Medidas provisionales), die bei Einreichung der Klage – wie in Art. 103 CC vorgesehen – beantragt wurden, oder es trifft bei Fehlen eines gerichtlich genehmigten Übereinkommens der Ehegatten die in Art. 103 CC genannten vorläufigen Maßnahmen. Zuvor sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / II. Trennung

Rz. 55 Die gerichtliche Trennung ist geregelt in den Art. 81–84 CC. Nach wie vor ist die Trennung unabhängig von der Form der Eheschließung möglich, also sowohl bei der zivilen Ehe als auch bei der in religiöser Form geschlossenen Ehe (Art. 81 vor Nr. 1 CC). Im Übrigen aber sind die Normen durch das Reformgesetz Nr. 15/2005 vom 8.7.2005 (siehe Rdn 3 f.) grundlegend geändert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Einleitung des Scheidungsverfahrens

Rz. 109 Die Einleitung erfolgt entweder mittels Ladung vor das Gericht Erster Instanz oder mittels eines sog. kontradiktorischen Antrags.[133] Die Ehescheidungsklage, die durch die Ehegatten gemeinsam gem. Art. 229 § 2 ZGB eingereicht wird, kann nur durch Antrag, der von jedem der Ehegatten oder von mindestens einem Rechtsanwalt oder einem Notar unterzeichnet ist, eingeleite...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 1. Abstammung

Rz. 154 Die Feststellung der Abstammung eines Kindes ist im FamG RS ähnlich, aber nicht identisch wie im FamG FBiH geregelt. Das FamG RS unterscheidet (abgesehen von der Feststellung der Vaterschaft) auch nicht zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Hinsichtlich der Mutterschaft legt dieses Gesetz nur fest, dass Mutter diejenige Frau ist, die ein Kind geboren hat (Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Quellen des Europäische... / e) Staatliche Entscheidungszuständigkeit

Rz. 181 Ein Antrag auf Güterteilung zwischen Ehegatten, die von Art. 4 erfasst werden, ist gem. Art. 5 in dem Staat zu entscheiden, in dem beide Ehegatten wohnhaft sind; im Falle unterschiedlicher Wohnsitze ist in dem Staat zu befinden, in dem der Ehegatte, gegen den der Antrag auf Güterteilung gerichtet ist, wohnhaft ist. Ist dieser Ehegatte in Finnland wohnhaft, ist über d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / 4. Verwaltung des Vermögens

Rz. 24 Grundsätzlich verwalten und veräußern die Ehepartner das Gemeinschaftsvermögen gemäß einer gemeinsamen Vereinbarung. Gemäß Art. 3.92 ZGB wird die Zustimmung des anderen Ehepartners u.a. nicht benötigt fürmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / I. Abstammung

Rz. 158 Zwischen der Mutter und dem Kind entsteht das Kindesverhältnis mit der Geburt (Art. 252 Abs. 1 ZGB). Das ZGB folgt damit dem Grundsatz "mater semper certa est", welcher allerdings mit den neuen Techniken der Fortpflanzungsmedizin keine absolute Geltung mehr beanspruchen kann. Die Ei- und Embryonenspende sowie alle Arten von Leihmutterschaft sind zwar in der Schweiz a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / a) Allgemeines

Rz. 114 Die Scheidung wegen Verschuldens (§ 49 EheG) sowie die Scheidung nach den §§ 50, 52 und 55 EheG hat im streitigen Verfahren zu erfolgen, das durch Klage eingeleitet wird. Die Scheidung kann ein Ehegatte nur selbst begehren, wenn er dafür entscheidungsfähig ist (§ 47 Abs. 1 EheG). Fehlt ihm diese Voraussetzung, so kann ihn ein gesetzlicher Vertreter dabei nur vertrete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / I. Abstammung

Rz. 109 Eheliche und nichteheliche Kinder werden gleichbehandelt. Für das Erbrecht ergibt sich dies z.B. aus Art. 21 ErbG. Die Abstammung als Grundlage der Verwandtschaft wird auch in Kroatien grundsätzlich durch die genetisch-biologische Abstammung von den Eltern begründet. Jedoch kann es auch hier, beispielsweise durch die Nichtanfechtung der Vaterschaft bei Geburt während...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 2. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens

Rz. 73 Die Scheidungsklage muss zwingend die Namen der gemeinsamen Kinder oder ggf. einen Vermerk über das Fehlen von gemeinsamen Kindern enthalten. Haben die Ehegatten bereits im Zuge der Mediation eine Scheidungsvereinbarung getroffen, wird diese ebenfalls mit der Scheidungsklage eingereicht. Der andere Ehegatte kann eine Widerklage einreichen, grundsätzlich bis zum ersten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 3. Nichtigkeit der Ehe

Rz. 3 Das ukrainische Recht unterscheidet nicht zwischen Aufhebbarkeit und Nichtigkeit der Ehe. Vielmehr unterscheidet der Gesetzgeber zwischen der absoluten Nichtigkeit (Art. 39 FGB), der Nichtigkeit, die gerichtlich festgestellt werden muss (Art. 40 FGB), und Fällen, in denen die Nichtigkeit durch ein Gericht festgestellt werden kann (Art. 41 FGB). Von den nichtigen Ehen s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / IV. Auflösung und Folgen

Rz. 110 Die Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter Lebenden findet nach portugiesischem Recht nach folgenden – ausgehend von der rein tatsächlichen Eingehung der união de facto ohne formalen Akt – ohne Weiteres plausiblen Gründen statt: durch übereinstimmende Willenseinigung (also einvernehmliche Auflösung), durch Trennung, durch Heirat oder nach dem einseit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 2. Gerichtliche Scheidung wegen Verschuldens

Rz. 67 Das Gericht kann die Scheidung wegen Verschuldens des Beklagten oder beider Ehegatten aussprechen, auch wenn keine Widerklage erhoben wurde (Art. 379 ZGB). Ergibt sich aus den Verhandlungen, dass das Scheitern der Ehe ausschließliches Verschulden des Klägers ist, ohne dass der Beklagte eine Widerklage eingelegt hätte, wird die Klage als unbegründet abgewiesen, es sei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / b) Eheungültigkeit

Rz. 6 Eine Ehe im Rechtssinne kann einzig aus den im Gesetz abschließend erwähnten Gründen für ungültig [13] erklärt werden.[14] Bigamie, die dauernde Urteilsunfähigkeit eines Ehegatten, Verwandtschaft, die ausländerrechtliche Scheinehe, die Zwangsehe sowie grundsätzlich auch die Minderjährigkeit eines Ehegatten begründen einen unbefristeten Ungültigkeitsgrund (Art. 105 ZGB)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / b) Schlichtungsgespräch (conciliation)

Rz. 219 Nach Art. 252 CC ist anschließend zwingend ein Schlichtungsversuch durchzuführen (allerdings nur nach der bis voraussichtlich 1.1.2021 geltenden Rechtslage, danach wird es das Schlichtungsverfahren nicht mehr geben), bei dem der Richter versucht, ein Einvernehmen über die Scheidungsvoraussetzungen und die Scheidungsfolgen herbeizuführen. Hierzu werden die Ehegatten n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 4. Anfechtung der Vaterschaft

Rz. 111 Die gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft ist erst nach der Geburt des Kindes zulässig (Art. 136 Abs. 3 FGB). Klageberechtigt sind die im Geburtenregister als Vater eingetragene Person, seine Erben, wenn er vor der Geburt des Kindes verstorben ist und seine Nichtanerkennung der Vaterschaft bei einem Notar hinterlegt hat, der leibliche Vater des Kindes und die Mutte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / c) Folgen der Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe

Rz. 14 Die Nichtigkeit oder die Aufhebung der Ehe können nur durch gerichtliches Urteil festgestellt bzw. erklärt werden. Hinsichtlich der Rechtsfolgen zwischen den Ehegatten differenziert das Gesetz nicht danach, ob ein absoluter oder ein relativer Nichtigkeitsgrund vorliegt, sondern unterscheidet nach dem Kriterium der Gutgläubigkeit der Eheleute (Art. 304 ZGB). Danach wird...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / IV. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 60 Für die Scheidung gilt das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Klageerhebung besitzen. Wenn die Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung der Klage Staatsangehörige verschiedener Staaten sind, gelten für die Scheidung die kumulierten Rechte beider Staaten. Konnte die Ehe so nicht geschieden werden, gilt für die Scheidung das Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / a) Die allgemeine internationale Zuständigkeit der rumänischen Gerichte

Rz. 83 Die rumänischen Gerichte sind in der Regel international zuständig, sofern der Beklagte seinen Wohnsitz oder, bei Fehlen des Wohnsitzes, seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien hat (Art. 1066 NZPO). Die Begriffe "Wohnsitz" und "gewöhnlicher Aufenthalt" werden dabei nach den Art. 87 und 2570 ZGB ausgelegt. Rz. 84 Wenn die Parteien eine gültige Gerichtsstandsvereinbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Serbien / 2. Aufteilung des gemeinsamen Vermögens

Rz. 70 Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens wird entweder einvernehmlich gem. Art. 179 durch notariell beglaubigte schriftliche Vereinbarung (einvernehmliche Aufteilung) oder gerichtlich gem. Art. 180 Abs. 1 (gerichtliche Aufteilung) vorgenommen. Rz. 71 Das Recht auf Aufteilung des gemeinsamen Vermögens haben die Ehegatten, die Erben eines verstorbenen Ehegatten und die G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / I. Trennung

Rz. 59 Der Status des Getrenntlebens kann auf Antrag beider Ehegatten oder aufgrund der Klage eines der Ehegatten gerichtlich festgestellt werden, wenn ein Zusammenleben unmöglich oder von einem oder beiden Ehegatten nicht mehr gewünscht ist (Art. 119 Abs. 1 FGB). Der Status des Getrenntlebens endet mit der Wiederherstellung der häuslichen Gemeinschaft oder aufgrund eines Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / a) Einvernehmliche Scheidung

Rz. 229 Entscheidungen des Richters im Rahmen eines einvernehmlichen gerichtlichen Scheidungsverfahrens – mit Ausnahme eines antragsmäßigen Ausspruchs der Scheidung – können nach Art. 1102 CPC mittels Berufung (appel) zur cour d’appel innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Entscheidung angegriffen werden. Rz. 230 Stattgebende Scheidungsurteile dagegen unterliegen nach Art. 110...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / e) Die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich

Rz. 41 Auf die Gütertrennung mit Zugewinnausgleich finden die Vorschriften über die Gütertrennung unter Berücksichtigung der Regelungen in Art. 51/3–51/5 FVGB Anwendung. Demnach behält jeder Ehegatte sein Vermögen und verwaltet dieses selbst (Art. 51/2 FVGB i.V.m. Art. 51 und Art. 51/1 FVGB). Verfügungsbeschränkungen sieht das Gesetz nicht vor. Bei Auflösung der Ehe zu Lebze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / 2. Gerichtliche Anerkennung

Rz. 95 Sind die Voraussetzungen für die Anerkennung von Rechts wegen nicht erfüllt, so kann eine gerichtliche Anerkennung herbeigeführt werden. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 1. Zuständigkeiten

Rz. 69 Nach Art. 769 LEC 2000 ist für Verfahren in Ehesachen (Procesos matrimoniales) die sachliche und örtliche Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts (Juzgado de Primera Instancia) am ehelichen Wohnsitz begründet, meist in Form des Familiengerichts (Juzgado de Familia).[79] Sind die Eheleute in verschiedenen Gerichtsbezirken wohnhaft, ist – je nach Wahl der den Antra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / III. Auflösung

Rz. 149 Die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist nur gestützt auf ein entsprechendes Gestaltungsurteil möglich. Wie im Scheidungsrecht ist einerseits eine Auflösung auf gemeinsames Begehren, begleitet von einer vollständigen oder einer Teilvereinbarung, sowie die Auflösung auf Klage – im Unterschied zur Ehe allerdings bereits nach einem Getrenntleben von einem Jahr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / V. Sonstige Scheidungsfolgen

Rz. 67 Grundsätzlich behalten die geschiedenen Ehegatten den bei der Eheschließung gewählten Namen (Art. 17 Abs. 1 PersonennameG). Der Ehegatte, der bei der Eheschließung seinen Namen geändert hat, kann innerhalb von einem Jahr nach Rechtskraft der Scheidung erklären, dass er seinen vor der Ehe geführten Familiennamen wieder annehmen möchte (Art. 17 Abs. 2 PersonennameG).[98...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg1 In Zusammenarbei... / 2. Scheidung nach dem Schuldprinzip

Rz. 50 Diese Scheidungsart ist nur noch anwendbar bei Scheidungsverfahren, welche vor dem 1.11.2018 eingeleitet wurden. Der Ehegatte, der diese Scheidung beantragte, reichte eine Klage bei der Scheidungskammer ein unter Anführung der Gründe, auf die er seinen Scheidungsantrag stützte. Die Scheidungsklage enthielt ggf. einen Antrag betreffend das Sorgerecht für die gemeinsamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / I. Allgemeines

Rz. 11 Auch der spanische Código Civil (CC) enthält in den Vorschriften über die Ehe mit den Art. 42 f. Regelungen über das Eheversprechen (Verlöbnis). Dieses begründet indes keine Verpflichtung, die Ehe einzugehen oder das zu erfüllen, was für den Fall ihrer Nichteingehung vereinbart worden ist. Eine Klage auf Erfüllung wird prozessrechtlich nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 3. Besonderheiten bei Ehegatten mit Kindern

Rz. 69 Ehegatte mit Kindern können das Scheidungsverfahren erst nach Abschluss eines Schlichtungsverfahrens einleiten (Art. 45 Abs. 1).[40] Durchgeführt wird dieses von einer Person, die durch das Föderationsministerium für Sozialpolitik vorgeschriebene Voraussetzungen hierfür erfüllt (Art. 45 Abs. 2). Aufgabe des Schlichters ist es zu versuchen, in einem besonderen Schlicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / VII. Verfahren

Rz. 101 Der Antrag auf financial orders kann von jedem Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung oder auch erst nach Erlass des endgültigen Scheidungsurteils (decree absolute) erhoben werden. Wird der Antrag erst nach der Scheidung eingereicht, muss er vom Gericht zugelassen werden. Diese Zulassung ist in der Regel zu erteilen, wenn der Antragsteller einen ernstzunehmenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / IV. Internationales Recht

Rz. 151 Gemäß Art. 65a IPRG sind die Vorschriften über das Eherecht grundsätzlich auch auf die eingetragene Partnerschaft sinngemäß anzuwenden. Die Verweisung erfasst die Begründung der eingetragenen Partnerschaft, die allgemeinen Rechte und Pflichten der Partner, das Vermögensrecht und die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.[235] Um zu verhindern, dass infolge der no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 4. Wirkung der Zulassung der Scheidungsklage

Rz. 78 Sobald die Klage auf Scheidung – im einvernehmlichen wie im streitigen Falle – zugelassen ist, treten nach Art. 102 CC kraft Gesetzes folgende Wirkungen ein: Rz. 79 Zudem endet grundsätzlich die M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / 1. Mutterschaft

Rz. 84 Die Abstammung von der Mutter wird gemäß den Bestimmungen des Art. 3.139 ZGB festgestellt, wobei die Eintragung der Angaben über die Mutter aufgrund der durch eine medizinische Anstalt (z.B. Krankenhaus) erteilten Bescheinigung über die Geburt des Kindes vorgenommen wird. Wurde das Kind nicht in einer medizinischen Anstalt geboren, wird eine solche Bescheinigung gemäß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / 2. Feststellung des Nichtbestehens bzw. der Ungültigkeit einer Ehe

Rz. 23 Die rechtliche Klärung der Frage, ob eine Ehe besteht oder nicht besteht, bedarf nicht unbedingt eines gerichtlichen Verfahrens. Die Frage kann auch in einem Verwaltungsverfahren – durch das Standesamt – geklärt werden.[26] Besteht aber nicht die Möglichkeit, die Frage in einem Verwaltungsverfahren zu klären, kann ein Gerichtsverfahren auf Feststellung des Bestehens o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Abstammung durch Anerkennung

Rz. 179 Sofern die Mutterschaft nicht von Rechts wegen durch die Eintragung des Mutternamens in der Geburtsurkunde feststeht, kann die Mutter das Kind durch einseitige Erklärung in einer öffentlichen Urkunde vor einem Standesbeamten oder einem Notar unter der Voraussetzung anerkennen, dass durch diese Anerkennung kein absolutes Ehehindernis zwischen dem Vater und der Mutter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 1. Zuständigkeiten

Rz. 68 Das Verfahren der einvernehmlichen Scheidung mit dem Einvernehmen über die Detailregelungen fällt seit der Gesetzesverordnung Nr. 272/2001, mit Wirkung ab dem 1.1.2002, in die ausschließliche Zuständigkeit des Standesbeamten (Conservatórias do Registo Civil).[69] Zuständig ist ein Standesamt nach Wahl der Ehegatten. Dabei sind die Ehegatten nach Eingang des Scheidungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 3. Vaterschaftsfeststellung

Rz. 110 Die Vaterschaft des Nicht-Ehemanns der Mutter kann außergerichtlich oder gerichtlich festgestellt werden. Die außergerichtliche Feststellung der Vaterschaft bei nicht miteinander verheirateten Personen erfolgt aufgrund eines gemeinsamen vor oder nach der Geburt des Kindes persönlich einzureichenden Antrags der Eltern des Kindes beim Standesamt (Art. 126 Abs. 1 FGB). ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / c) Zeitliche Begrenzung der Geltendmachung des Anspruchs

Rz. 39 Gemäß Art. 225 Abs. 1 kann der Antrag auf nachehelichen Unterhalt nur bis zum Schluss der Hauptverhandlung im Scheidungs- oder Aufhebungsverfahren gestellt werden. Gemäß Art. 225 Abs. 3 kann das Gericht in (allerdings nicht näher definierten) Ausnahmefällen eine isolierte Klage auf Unterhalt vor der Scheidung oder für die Zeit nach der Scheidung oder Nichtigerklärung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Europäische Mensche... / I. Allgemeines

Rz. 13 Nach Art. 8 Abs. 1 EMRK (Schutz der persönlichen Lebensgestaltung) hat (entsprechend Art. 17 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte[26] – fortan: Zivilpakt – bzw. Art. 7 [Schutz des Privat- und Familienlebens][27] oder Art. 33 der Grundrechtecharta [Schutz des Privat- und Berufslebens]) jede Person u.a. das Recht auf Achtung ihres Familienleb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutsches International... / ff) Vorfragenanknüpfung

Rz. 29 Vorfragen werden auch von vielen Anhängern der selbstständigen Vorfragenanknüpfung (siehe Rdn 37) unselbstständig angeknüpft, soweit sich die Anknüpfung der Hauptfrage aus einer Abkommensvorschrift ergibt.[57] Hierdurch soll verhindert werden, dass die Gerichte der Abkommensstaaten letztlich doch abweichend urteilen, indem sie die für den geltend gemachten Anspruch en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 3. Gütertrennung

Rz. 38 Die Gütertrennung wird auf Begehren eines Ehegatten vom Gericht angeordnet, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Das Gesetz zählt einige Gründe als wichtig auf:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / III. Scheidung

Rz. 136 Im Unterschied zum FamG FBiH legt das FamG RS (wiederum in Übernahme der diesbezüglichen Regelungen des früheren FamG BiH) als Scheidungsgründe zum einen die schwere und dauernde Zerrüttung der ehelichen Verhältnisse, in deren Folge das Zusammenleben unerträglich geworden ist (Art. 52), und zum anderen die Verschollenheit des Ehegatten für die Dauer von mindestens zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / c) Weiteres Verfahren

Rz. 223 Kommt es zu keiner Versöhnung der Ehegatten im Schlichtungsgespräch, wird dies nach Art. 1111 Abs. 1 CPC vom Richter festgestellt, der Antragsteller kann – im Falle der akzeptierten Scheidung können beide Ehegatten – dann nach Art. 257–1 CC die eigentliche Scheidungsklage erheben und das eigentliche Scheidungsverfahren einleiten. Die Klage kann nach Art. 1113 CPC inn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 2. Erb- und Pflichtteilsrecht

Rz. 116 Der Ehegatte des Erblassers ist von der Erbfolge ausgeschlossen, wenn der Erblasser aufgrund Verschuldens des Ehegatten die Scheidungsklage eingereicht hat und das Scheidungsbegehren begründet gewesen ist (Art. 940 § 1 ZGB). Der Ausschluss von der Erbfolge tritt nicht ipso iure ein, sondern nur aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung. Die Entscheidung kann jeder he...mehr