Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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Arbeitsschutz in der Landwi... / 1.1 Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Die gesetzliche Unfallversicherung in Landwirtschaft, Forst und Gartenbau unterscheidet sich von Unfallversicherungsträgern anderer Branchen dadurch grundsätzlich, dass unter dem Dach der dafür zuständigen Körperschaft, der Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau SVLFG, nicht nur die gesetzliche Unfallversicherung für Beschäftigte der grünen Branchen abgebil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 41 § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. a bis m UStG regeln subjektive Voraussetzungen, unter denen die eng verbundenen Umsätze steuerfrei sind. Nach § 4 Nr. 16 Buchst. a UStG ist dies immer der Fall, wenn die Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die Leistungen können demnach von Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 UStG 1951, 1967 und 1973

Rz. 8 § 4 Nr. 16 UStG geht auf § 4 Nr. 15 UStG 1951 i. V. m. §§ 42 und 42a der Durchführungsbestimmungen (UStDB 1951) zurück. Danach waren die Umsätze aus der Tätigkeit von Krankenanstalten und Altersheimen steuerbefreit, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betrieben werden oder in besonderem Maß der minderbemittelten Bevölkerung dienen. § 42 UStDB 1951 regelte im ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Der Gerichtsvollzieher übt die staatliche Zwangsgewalt unter eigener Verantwortung als selbstständiges Organ der Rechtspflege aus (BVerwGE 65, 260; BGHZ 93, 287). Bei der ihm zugewiesenen Zwangsvollstreckung handelt der Gerichtsvollzieher selbstständig und in eigener Verantwortung (BGHZ 93, 287). Nach § 154 GVG werden die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der Gerichtsv...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 4. Kapitalmaßnahmen der Vodafone Group PLC und der Verizon Wireless in 2014

Steuerpflichtige Gewinnausschüttung oder begünstigte Abspaltung: Mit Urteilen v. 4.5.2021 hat der BFH folgendes entschieden (BFH v. 4.5.2021 – VIII R 17/18, EStB 2022, 5 [Brill] und BFH v. 4.5.2021 – VIII R 14/20, EStB 2022, 6 [Brill]): Ein ausländischer Vorgang ist dann nicht mit einer Abspaltung i.S.d. § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG vergleichbar, wenn es an einer Übertragung von ...mehr

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Aktuelle Entwicklungen bei ... / 2. Kapitalmaßnahmen der Hewlett-Packard Company in 2015

Steuerpflichtige Sachausschüttung oder steuerbegünstigte Abspaltung: Der BFH hat im Urteil v. 1.7.2021 entschieden, dass für den Fall, dass eine US-amerikanische Kapitalgesellschaft inländischen Anteilseignern im Wege eines sog. "Spin-Off" Aktien ihrer US-amerikanischen Tochtergesellschaft zuteilt, grundsätzlich Kapitaleinkünfte i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG vorliegen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.1 Persönlicher, sachlicher und räumlicher Geltungsbereich

Rz. 13 Der persönliche Geltungsbereich der Vorschrift erstreckt sich sowohl auf unbeschränkt als auch beschränkt Steuerpflichtige. Umfasst sind mithin natürliche Personen, Personengesellschaften und Körperschaften. Obwohl die Anwendung für Körperschaften bereits bei Einführung der Regelung dem Willen des Gesetzgebers[1] und der h. M.entsprach[2], fühlte sich der Gesetzgeber ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4g... / 2.2 Bildung des Ausgleichspostens (Abs. 1)

Rz. 23 Liegen die sachlichen, persönlichen und räumlichen Voraussetzungen vor, kann der Stpfl. auf Antrag einen passiven Ausgleichsposten in einer zum Entstrickungsgewinn gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG bzw. § 12 Abs. 1 S. 1 KStG korrespondierenden Höhe (Unterschied zwischen Buchwert und gemeiner Wert des Wirtschaftsguts) bilden. Durch die Bildung des Ausgleichspostens wird ein so...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Neugründung einer steuerbegünstigten Körperschaft

Tz. 7 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach Gründung und wirksamem Beschluss über die Inhalte der Satzung durch die Organe kann eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen beantragen (§ 60a Abs. 2 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Der Antrag kann formlos gestellt werden. Sind in der Satzung die Voraussetzungen der §§ 51, 59, 60 un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Freistellungsbescheid zur Körperschaft- und Gewerbesteuer (Gem 2)

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Partiell steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 31 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Unterhält eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b), dessen (Brutto-)Einnahmen die Besteuerungsgrenze von 45 000 EUR übersteigen, wird die ansonsten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerbefreite Körperschaft insoweit partiell steuerpflichtig. Die ü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ausnahme für kleinere steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 8.1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Kleinere steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen (ab dem Jahr 2020) nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, wenn ihre Einnahmen nicht mehr als 45 000 EUR betragen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO, Anhang 1b). Die Ausnahme von dem Mittelverwendungsgebot wurde im Rahmen des JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) neu in das ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Steuerbegünstigte Körperschaften mit Zuschüssen

Tz. 38 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften, die Zuschüsse der öffentlichen Hand (Bund, Länder, Gemeinden, Landesverbänden, z. B. dem DSB u.a.) erhalten, müssen ihren Zuschussgebern i.d. Regel ihre Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung nachweisen. Daher ist auf Antrag für jeden Veranlagungszeitraum (jedes Jahr) nach Überprüfung ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Rechtsprechung

Tz. 40 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Mit der Thematik des Feststellungsbescheids befassen sich u.a. folgende Entscheidungen: Der Erlass eines Freistellungsbescheides für die Körperschaftsteuer eines Sportvereins und danach eines weiteren Körperschaftsteuerbescheides für dessen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist unzulässig. Der zweite Bescheid ist auch nicht ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Überprüfung der Steuerbefreiung im Dreijahresturnus und Erteilung eines Freistellungsbescheides

Tz. 8 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Steuerbegünstigte Körperschaften werden – wenn sie nicht wegen umfangreicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Betätigungen partiell steuerpflichtig sind – im Allgemeinen nur in einem dreijährigen Turnus geprüft. D.h. wenn eine steuerbegünstigte Einrichtung keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b) unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Bindungswirkung der Feststellung nach § 60a AO

Tz. 13 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Feststellung nach § 60a AO ist für die Besteuerung der Körperschaft und der Steuerpflichtigen, die Zuwendungen in Form von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften erbringen, bindend (§ 60a Abs. 1 Satz 2 AO, Anhang 1b). Das Feststellungsverfahren führt mithin zu einer Rechtssicherheit für d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung erfolgt (seit dem 21.03.2013) in zwei Schritten. Zunächst wird bei Gründung einer steuerbegünstigten Einrichtung die formelle Ordnungsmäßigkeit der Satzung geprüft und auf Antrag des Steuerpflichtigen durch einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO (Anhang 1b) bestätigt. Mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Anerkennung einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Einrichtung ist verfahrenstechnisch in zwei Schritte aufgeteilt. Zum einen wird im Rahmen eines Feststellungsverfahrens (§ 60a AO, Anhang 1b) entschieden, ob die Satzung den formellen Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht. Zum anderen wird im Rahmen der Veranlagung zur...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fehlende Gemeinnützigkeit bei Förderung abgeschlossener Personenkreise und Satzungserfordernisse

Leitsatz 1. Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze die Belegungspräferenz ihrer Vertragspartner, bestimmter Unternehmen, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt. 2. In der Satzung sind die jeweils verfo...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Änderung der Verhältnisse (§ 60a Abs. 4 AO)

Tz. 18 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Treten bei den Verhältnissen, die für die Feststellung der Satzungsmäßigkeit nach § 60a AO (Anhang 1b) erheblich waren, Änderungen ein, so ist die Feststellung ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufzuheben (§ 60a Abs. 4 AO, Anhang 1b). Eine Änderung der Verhältnisse betrifft alle die für eine Feststellung nach § 60a AO (Anhang 1b)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Schätzung des branchenüblichen Reingewinns

Tz. 25 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung hat jedoch die Möglichkeit, die Überschüsse aus der Verwertung unentgeltlich erworbenen Altmaterials in Höhe des branchenüblichen Reingewinns zu schätzen (§ 64 Abs. 5 AO; Anhang 1b). Insbesondere in den Fällen, in denen den Erlösen keine oder nur geringe Aufwendungen gegenüberstehen und die B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abmahnvereine

Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Körperschaften, die ausschließlich das Abmahngeschäft betreiben, sind nicht steuerbegünstigt (gemeinnützig). Sie fördern nicht die Allgemeinheit (s. § 52 AO, Anhang 1b) und sind auch nicht selbstlos tätig; ebenso s. Vfg. der OFD Rostock vom 10.05.2001, S 0171 – 03/01 – St 242/24a und s. Vfg. der OFD Köln vom 02.07.1982, S 0171 – 40 – St. 131. Bekäm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Altmaterialsammlungen als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tz. 9 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird Altmaterial von vornherein mit dem Ziel gesammelt es zu veräußern, um Mittel für die steuerbegünstigte Tätigkeit zu beschaffen, wird damit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 64 AO; Anhang 1b) begründet. Jedoch wird auch mit der Verwertung des in einer Kleiderkammer nicht verwertbaren Altmaterials ein steuerpflichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ablehnung der Feststellung nach § 60a AO bei Neugründungen

Tz. 10 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Wird bei einer Neugründung die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO (Anhang 1b) abgelehnt und im gleichen Veranlagungszeitraum eine Satzung vorgelegt, die den Bestimmungen der Steuerbegünstigung entspricht, kann die Steuerbegünstigung grundsätzlich erst ab dem darauffolgenden Veranlagungszeitraum gewährt werden (§ 6...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Elektronische Abgabe der Steuererklärungen

Tz. 39 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Seit 2017 haben auch die steuerbegünstigten Körperschaften ihre Steuererklärungen grundsätzlich in elektronischer Form authentifiziert einzureichen (§ 31 Abs. 1a KStG, Anhang 3). Nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann, auf Antrag, auf eine elektronische Abgabe der Steuererklärungen verzichtet werden. Dies setzt gemäß § 150 Abs. 8 Satz 1 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zeitnah zu verwendende Mittel und gebundenes Vermögen

Tz. 3 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Grundsätzlich unterliegen alle Mittel einer steuerbegünstigten Einrichtung dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen. So gibt es neben den zeitnah zu verwendenden Mitteln auch Mittel, die nicht zeitnah zu verwenden sind, die eine steuerbegünstigte Körperschaft dauerhaft thesaurieren kann (sog. "zulä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Personenkreis

Rn. 349 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Mitglied des Aufsichtsrates ist Angehöriger des Organs einer Körperschaft, wie Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Grubenvorstand oder eine andere Person, der mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragt/bestellt ist (vgl § 101 Abs 1 AktG; § 111 Abs 1 AktG; § 278 Abs 3 AktG; § 287 Abs 1 AktG betreffend die KGaA; § 52 GmbHG; § 9 GenG; § 4 K...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die Freigabe von ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 19 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Bei einem Verein, der nach § 67a Abs. 2 AO zur Anwendung des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) optiert hat, begründen sportliche Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen, einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 51b). Erhält ein Verein Ablösezahlungen für Spieler des steuerpflichtigen Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Altmaterialsammlungen als Zweckbetrieb

Tz. 5 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Die Verwertung von Altmaterial begründet immer dann einen Zweckbetrieb i. S. des § 66 AO (Anhang 1b), wenn der Verein die Wohlfahrtspflege als Satzungszweck hat und die Sammlung für diesen Zweck erfolgt. Auch müssen mindestens zwei Drittel der Leistungen der Einrichtung an bedürftige Personen i. S. des § 53 AO (Anhang 1b) zugutekommen. Hierüb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Einnahme-/Überschussrechnung

Tz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Der Gewinn aus der Verwertung von Altmaterial kann durch Gegenüberstellung der Einnahmen (Erlöse des gesammelten Altmaterials) abzüglich der mit der Sammlung im Zusammenhang stehenden Ausgaben ermittelt werden. Es handelt sich hierbei um eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung (EAÜ) i. S. von § 4 Abs. 3 EStG (Anhang 10). Tz. 21 Stand: EL 12...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzung bei der Veranlagung zur Körperschaftsteuer

Tz. 12 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Fehlt es bei einer bereits bestehenden steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Feststellung nach § 60a AO, kann die unterbliebene Feststellung auf Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde im Rahmen der nächsten Veranlagung zur Körperschaftsteuer von Amts nachgeholt werden. Häufig erfolgt die Nachholung der Feststellung im R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verkehrsvereine

Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Verkehrsvereine sind in der Regel keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, da regelmäßig wirtschaftliche Eigeninteressen verfolgt werden und keine Förderung der Allgemeinheit vorliegt. Die Beiträge, die von den Mitgliedern dieser Vereine erhoben werden, sind oft keine reinen (echten) Mitgliederbeiträge i. S. v. § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Selbstständige Arbeit

Rn. 1 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 EStG stehen als eigene Einkunftsart neben den Einkünften aus LuF und aus Gewerbebetrieb einerseits und denen aus nichtselbstständiger Arbeit andererseits. Trennendes und damit maßgebendes Unterscheidungsmerkmal ist die Art der Tätigkeit. Gemeinsam mit der nichtselbstständigen Arbeit ist die E...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 4 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Nach § 67a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) sind alle Einnahmen aus sportlichen Veranstaltungen im Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zu erfassen, wenn die Bruttoeinnahmen innerhalb eines Jahres die Zweckbetriebsfreigrenze von 45 000 EUR nicht übersteigen. Der Gesetzgeber lässt auch zu, dass an sportlichen Veranstaltungen, die die Voraussetzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leingärtner, Zur Frage der GewStPfl der Lotterieeinnehmer, FR 1957, 487; Eppler, Zur Besteuerung der Lotterieeinnehmer, DStR 1987, 84. Rn. 324 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach der früheren Rspr zum EStG 1925 führte erst die Angliederung der Lotterieeinnahmen an einen Gewerbebetrieb zur Gewerblichkeit der ansonsten als Angestelltentätigkeit beurteilten Betätigung der Lotterieein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Vorübergehende Verhinderung

Rn. 244 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach § 18 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung nicht entgegen. Die Vorschrift ist dem Sinn und Zweck des § 18 EStG entsprechend mE eng auszulegen. Eine vorübergehende Verhinderung ist daher nur anzunehmen, wenn die Nichtausübung der per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.1 Persönlicher Regelungsbereich

Rz. 66 Hinsichtlich des persönlichen Regelungsbereichs setzt § 50d Abs. 3 EStG eine ausl. Gesellschaft voraus. Die Vorschrift erfasst also insofern eine Konzernstruktur, als auf eine ausl. Gesellschaft und die an ihr beteiligten Gesellschafter abgestellt wird. Bei der Entlastung von KapESt ist der inländische Vergütungsschuldner Kapitalgesellschaft und die ausl. Gesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.2 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 306 Die Vorschrift setzt voraus, das Gewinnausschüttungen nach einem DBA bei dem Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, also steuerfrei zu stellen sind. Sie erfasst daher nur den Fall, dass die Gewinnausschüttung im Inland zur Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer gehört und dass hierauf ein DBA anwendbar ist. Das ist nur der F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 219 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständnis angepasst; gemeint ist, dass die Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.1.3 Verhältnis zu DBA und § 42 AO

Rz. 64 Systematisch enthält § 50d Abs. 3 EStG objektive Merkmale, bei deren Vorliegen unwiderleglich auf eine vorhandene Missbrauchsabsicht geschlossen wird. Die Vorschrift hat also den Charakter einer unwiderlegbaren Vermutung. Rechtspolitisch ist zu kritisieren, dass dies für den mit der Vorschrift verfolgten Zweck zu weit geht; eine widerlegbare Vermutung wäre ausreichend...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.5 Fallgruppen: Zwei-Staaten-Fälle

Rz. 34 Die Rechtsfolgen, d. h. die Übertragung des Erstattungsanspruchs auf das Zurechnungssubjekt, wirken sich bei einer materiellen und formellen Auslegung der Vorschrift jeweils unterschiedlich aus.[1] Weiter ist zu unterscheiden zwischen Erstattung der Abzugsteuer auf Lizenzen nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG und bei Erstattung der KapESt. Weiter zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.4 Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs

Rz. 314 Nach § 50d Abs. 11 EStG ist das internationale Schachtelprivileg nur insoweit anwendbar, als die Gewinnausschüttung nach nationalem Recht nicht einer anderen Person als dem Zahlungsempfänger zugerechnet wird. Die Steuerfreistellung erfolgt also nicht, soweit die Ausschüttung nicht bei dem Zahlungsempfänger, sondern bei einer anderen Person, dem Komplementär der KGaA ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.2 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 76 Die Vorschrift des § 50d Abs. 3 EStG definiert ihren sachlichen Geltungsbereich durch den Verweis auf die "völlige oder teilweise Entlastung" nach Abs. 1 und 2. "Entlastung" bedeutet danach Entlastung von der Abzugssteuer nach § 50a EStG oder der KapESt, die nach einem DBA oder nach § 43b EStG zu gewähren ist, sowie die Fälle des § 50g EStG. In sachlicher Hinsicht ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 121 Rechtsfolge des § 50d Abs. 3 EStG ist, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft die Steuerentlastung nur in voller Höhe in Anspruch nehmen kann, wenn entweder alle Bruttoerträge der zwischengeschalteten Gesellschaft aus eigener Wirtschaftstätigkeit stammen, wenn an ihr nur Gesellschafter beteiligt sind, denen die Steuerentlastung bei direktem Bezug der Einkünfte aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.2.2 Von der Regelung erfasste Ansprüche

Rz. 33i Sachlich erfasst die Regelung die Erstattungsberechtigung für die KapESt und den Steuerabzug nach § 50a EStG. Die Regelung gilt jedoch nur für die Entlastung von Abzugsteuern nach einem DBA. Sie gilt daher unmittelbar nicht für unilaterale Entlastungen von der KapESt wie § 44a Abs. 9 EStG . § 44a Abs. 9 S. 2 EStG ordnet aber die entsprechende Anwendung des § 50d Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2.1 Materielle Voraussetzungen der Erstattung

Rz. 29 Ist nach § 43b EStG, § 50g EStG bzw. den jeweiligen DBA der Steuerabzug nur mit einem niedrigeren Steuersatz als nach innerstaatlichem Recht oder überhaupt nicht zulässig, so steht dem beschr. Stpfl. ein Anspruch auf Erstattung der danach zu viel einbehaltenen Steuer zu. § 50d Abs. 1 S. 2 EStG bestimmt ausdrücklich, dass durch die Verpflichtung des Vergütungsschuldner...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.2 Zur Vereinbarkeit des Treaty Overrides mit höherrangigem Recht

Rz. 246 Da nach den Ausführungen in Rz. 6ff. weder das nationale Recht noch das EU-Recht ein allgemeines Verbot der Doppelbesteuerung enthält, ist eine Vorschrift, die zu einem Treaty Override führt, grundsätzlich wirksam. Sie verstößt allein aus dem Grund, dass sie ein Treaty Override enthält, weder gegen höherrangiges nationales Recht noch gegen EU-Recht. Der gegenteiligen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.3 Eigene Wirtschaftstätigkeit (S. 1 Nr. 2; bis 31.12.2011)

Rz. 102 Alternativ zu Nr. 1 schließt Nr. 2 i. d. F. bis 31.12.2011 die Steuerentlastung aus, wenn die ausl. Gesellschaft nicht mehr als 10 % ihrer gesamten Bruttoerträge des betreffenden Wirtschaftsjahrs aus eigener Wirtschaftstätigkeit erzielt.[1] Zusätzlich gilt Abs. 3 S. 3 wonach keine eigene Wirtschaftstätigkeit vorliegt, soweit die ausl. Gesellschaft ihre Bruttoerträge ...mehr