Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Vereinfachtes Nachweisverfahren bei wirtschaftlich hilfsbedürftigen Personen

Tz. 44 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII, des Wohngeldgesetzes, bei Empfängern von Leistungen nach § 27a Bundesversorgungsgesetz (BVersG) oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKinderGG) ist als nachgewiesen anzusehen. Der entsprechende Nachweis über den Leistungsbezug kann aber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bindungsfrist

Tz. 78 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Entscheidet sich eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft für die Anwendung des Durchschnittssatzes, ist sie an diese Entscheidung für fünf Kalenderjahre gebunden (s. § 23a Abs. 3 Satz 2 UStG, Anhang 5). D. h., während dieser fünfjährigen Bindungsfrist muss diese Durchschnitts-Pauschalierung von den Verbänden/Vereinen vorgenomme...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Grundsatz

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die Selbstlosigkeit gehört zu den Grundvoraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) definiert die Selbstlosigkeit dahingehend, dass nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke – zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder Erwerbszwecke – verfolgt werden dürfen. Des Weiteren bestimmt die Vorschrift des § 55 Abs. 1 Nr....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2 Keine Mehrung des eigenen Vermögens

Tz. 6 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die Körperschaft handelt auch dann nicht selbstlos, wenn ihre Tätigkeit in erster Linie auf die Mehrung ihres eigenen Vermögens gerichtet ist. Hier sei wiederum auf den Fall des BFH-Urteils vom 22.08.2019 zurückzukommen, bei dem eine Körperschaft ausschließlich durch Darlehen ihrer Gründungsmitglieder finanziert war und ihre Tätigkeit darauf ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Einlagenrückgewähr

Tz. 13 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Stille Reserven und Wertsteigerungen dürfen den Mitgliedern, Gesellschaftern, Trägern beim Ausscheiden oder bei Liquidation der gemeinnützigen Körperschaft nicht zugutekommen. Der BFH hat dies im Urteil vom 12.10.2010 (BStBl II 2012, 226) ausdrücklich auch für den indirekten Weg bestätigt.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Selbstversorgungsbetriebe

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als Selbstversorgungsbetriebe bzw. Selbstversorgungseinrichtungen gelten landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien, die der sachgemäßen Ernährung und Versorgung von Anstaltsangehörigen dienen oder andere Einrichtungen, die für die Selbstversorgung der Einrichtung erforderlich sind, wie Tischlereien, Schlossereien (§ 68 Nr. 2 Buchst. a und b AO, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Verbot vorrangiger Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke

Tz. 2 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Das Gesetz wählt die Worte "in erster Linie," was zunächst grundsätzlich nicht jeden wirtschaftlichen Vorteil ausschließt, sondern es bedarf einer Abwägung im Einzelfall, ob die allgemeinfördernde Tätigkeit im Vordergrund steht oder der Nutzen für das Gemeinwohl hinter dem wirtschaftlichen Eigennutzen der Beteiligten zurückbleibt. Das Erforder...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Leistungen von anderen Unternehmern

Tz. 38 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Lieferungen und sonstige Leistungen müssen zwecks Erfüllung aller sachlichen Voraussetzungen von anderen Unternehmern erfolgen. Im Regelfall kann aus dem Abrechnungspapier (Rechnung, Fahrausweis, Transportschein usw.) geschlossen werden, dass die andere Person die Unternehmereigenschaft besitzt. D. h., der Unternehmer muss seinen wirklichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit

Tz. 19 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt auch dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen selbstlos zu unterstützen. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) legt die Grenzen der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit entsprechend fest und orientiert sich an den gesetzlichen Vo...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Drittbegünstigung

Tz. 14 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) regelt ausdrücklich, dass keine Person durch zweckwidrige Verwaltungsausgaben oder hohe Vergütungen begünstigt werden darf. Im Grundsatz ist dies eine Ausprägung des allgemeinen Mittelverwendungsgebots. Zu diesem Bereich gehören auch Geschäftsführervergütungen und Vergütungen der Organe. Hierzu hat der BFH im ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Voraussetzungen für die Anerkennung

Tz. 40 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Damit eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt werden kann, müssen die bedürftigen Personen ausschließlich und unmittelbar unterstützt werden. Der Begriff der Ausschließlichkeit bezieht sich hierbei nicht nur auf die Tätigkeit der Einrichtung bzw. des Vereins, sondern auch auf die unters...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Leistungen für den unternehmerischen Bereich

Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Entscheidendes Kriterium für den Vorsteuerabzug ist, dass die Leistungen (Lieferungen und oder sonstigen Leistungen) für den unternehmerischen Bereich des Verbandes/Vereins ausgeführt worden sind. Hintergrund ist, dass die Umsatzteuer für Unternehmer keine Belastung darstellen soll, sondern ausschließlich von den Nichtunternehmern, d. h. den ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Wahlrecht

Tz. 79 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Da der Durchschnittssatz in Einzelfällen zu Härten führen kann, hat der Gesetzgeber den steuerbegünstigten Körperschaften ein Wahlrecht eingeräumt. Nach § 23a Abs. 3 Satz 1 UStG (Anhang 5) "kann" der Verband/Verein den Durchschnittssatz für den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen. Wird von dem Durchschnittssatz kein Gebrauch gemacht, können di...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Allgemeines

Tz. 76 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Gesetzgeber sieht für die Anwendung der Pauschalierungsregelung folgende Voraussetzungen vor: Es muss sich um Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) handeln (hierzu zählen auch die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften – Verbände/Vereine). Die nicht rechtsfähigen P...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Direkte Zuordnung der Vorsteuerbeträge

Tz. 43 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nach der Gesetzessystematik ist zunächst eine konkrete und genaue Zuordnung der verschiedenen, erbrachten Leistungen (Eingangsleistungen) in die beiden Bereiche (nichtunternehmerischer und unternehmerischer Bereich) vorzunehmen. Vorsteuerbeträge, die ausschließlich den außerunternehmerischen Bereich betreffen, können nicht zum Abzug zugelass...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verbot der Parteienförderung

Tz. 12 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Gemeinnützige Körperschaften dürfen auch nicht über Umwege Finanzierungen politische Parteien fördern.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Leistungen (Lieferungen oder sonstige Leistungen)

Tz. 7 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 An die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften müssen Leistungen erbracht werden. Es kann sich hierbei um Lieferungen (z. B. Warenlieferungen) i. S. v. § 3 Abs. 1 UStG (Anhang 5) oder sonstige Leistungen (z. B. Vermietungs- oder Verpachtungsleistungen, Handwerkerleistungen, Bauleistungen, Instandsetzungsleistungen, Marketingleistung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Motorsportclubs

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Motorsportclubs im ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) werden von der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt. Hintergrund ist insbesondere, dass regelmäßig eine Verzahnung durch Mitgliedschaft in den Ortsclubs mit der Mitgliedschaft im ADAC besteht. Das Kriterium der Förderung der Al...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 75 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 23a UStG (Anhang 5) wurde durch das Vereinsförderungsgesetz vom 18.12.1989, BGBl I 1989, 2212 in das Umsatzsteuergesetz eingefügt. Die dort genannten Unternehmer können zur Berechnung der abziehbaren Vorsteuerbeträge einen Durchschnittssatz in Anspruch nehmen. Nach der zitierten gesetzlichen Vorschrift können die abzugsfähigen Vorsteuerbet...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Modellfluggemeinschaften

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Modellfluggemeinschaften können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (s. Anhang 1b) nennt die Förderung des Modellflugs ausdrücklich als steuerbegünstigten Zweck (s. AEAO zu § 52 AO TZ 10, Anhang 2). Diese Vereinstypen sollten daher die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit bei ihren zuständ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museen gehören ebenso wie Theater, Kunstausstellungen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zu den Zweckbetrieben nach § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b). Dazu zählen auch künstlerische Nachlässe (Klümpen-Neusel in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Tz. 116). § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) unters...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.3 Abweichende steuerliche Behandlung des Rechtsträgers

Rz. 93 Der Tatbestand des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG setzt eine abweichende steuerliche Behandlung des Stpfl. im Staat des Gläubigers der Erträge voraus. Rz. 94 Liegt keine abweichende Behandlung des Stpfl. vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt selbst dann, wenn den Aufwendungen entsprechende Erträge im Ausland aus einem anderen G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.2 Rechtsfolge: Versagung des Betriebsausgabenabzugs

Rz. 104 Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen ordnet § 4k Abs. 2 S. 1 KStG auf Ebene der inländischen Körperschaft bzw. auf Ebene der inländischen Betriebsstätte für die entsprechenden Aufwendungen ein Abzugsverbot an. Rz. 105 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen des § 4k Abs. 2 S. 1 EStG vor, kommt das Abzugsverbot gleichwohl nicht zur Anwendung, soweit doppelt berüc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 5.3 Vorrangigkeitsregelungen (Abs. 4 S. 2)

Rz. 153 § 4k Abs. 4 S. 2 EStG regelt, welcher Staat im Fall einer DD-Inkongruenz vorrangig den Betriebsausgabenabzug zu versagen hat, wenn neben Deutschland auch ein anderer Staat den Abzug der Aufwendungen nach einer dem § 4k Abs. 1 bis 4 EStG entsprechenden Regelung ablehnen will. Rz. 154 Die Vorrangigkeitsregelungen haben ihren Ursprung in der angeordneten Anwendungsreihen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.3 Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG

Rz. 15 § 50d Abs. 3 EStG regelt spezielle Ausschlusstatbestände für § 50c Abs. 3 EStG und § 50c Abs. 2 EStG im Falle des Missbrauchs von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO), insbesondere im Falle des sog. "treaty shopping". Vor allem soll die Inanspruchnahme von Quellensteuer-Entlastungen nach DBA und nach EU-Richtlinien (insbesondere Mutter-Tocher-Richtlinie)[1] durch die Zw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.5 Verhältnis zum Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

Rz. 16a Das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) [1] v. 25.6.2021 ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und hinsichtlich der Rechtsfolgen teilweise mit Inkrafttreten und teilweise erst ab dem 1.1.2022 anwendbar (§ 13 Abs. 1 StAbwG). Das StAbwG nimmt teilweise Bezug auf die internationalen Grundlagen des § 50j ESt...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 1 Allgemeines

Rz. 740 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.5 Veranlagungsoptionen

Rz. 769 [Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 744 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.4 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Rz. 767 [Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der St...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 797 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 752 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1184 [Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen ESt entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung nachgewiesen w...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.2 Kirchensteuer

Rz. 389 [Kirchensteuer → Zeile 4] Die im Vz. gezahlte Kirchensteuer kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG als Sonderausgabe abgezogen werden. KiSt ist eine Geldleistung, die einzelne, als juristische Personen des öffentlichen Rechts anerkannte, Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern auf der Grundlage eines Kirchensteuergesetzes erheben (→ Tz 362). Die KiSt wird i. d. R. im ...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Allgemein

Rz. 276 Wichtig Anlage S gilt für Freiberufler Die Anlage S benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie waren im Veranlagungsjahr freiberuflich tätig. Sie haben bzw. hatten die Absicht, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. In diesem Zusammenhang sind Ihnen Aufwendungen entstanden. Sie sind an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft beteiligt. Ehegatten geben jeweils...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung von Zuschüssen der GIZ/CIM für eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft in Tadschikistan

Leitsatz 1. Die von der Kassenstaatsklausel des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a DBA‐Tadschikistan geforderte Zahlung durch den Kassenstaat liegt auch dann vor, wenn Zuschüsse durch eine privatrechtliche Körperschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gezahlt werden. 2. Sofern die Voraussetzungen der allgemeinen Kasse...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2 Gewinnausschüttungen an Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

4.9.2.1 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person Tz. 56 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Für während der Interimszeit an AE der übertragenden Kö geleistete GA enthält der UmwSt-Erl 2011, Rn 02.25ff (so bereits s Schr des BMF v 16.12.2003 (BStBl I 2003, 786, Rn 23 ff) folgende nach Fallgruppen differenzierenden Regelungen (dazu auch s § 4 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9 Gewinnausschüttungen der übertragenden Körperschaft während der Interimszeit

4.9.1 Allgemeines Tz. 55 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Da die übertragende Kö zivilrechtlich noch bis zur Eintragung der Umwandlung in das H-Reg fortbesteht, kann sie bis dahin noch GA vornehmen. Bei der Verschmelzung einer Kö auf eine andere Kö stellt sich die Frage, bei welcher der Gesellschaften die GA stlich abzuwickeln sind. Bei der Verschmelzung einer Kö auf eine Pers-Ges i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8 Umfang der Rückwirkungsfiktion für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

4.8.1 Keine Rückwirkungsfiktion bei Verschmelzung und Spaltung zwischen Körperschaften Tz. 49 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wie bereits ausgeführt (s Tz 22ff, 36), betrifft die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG grds nur den übertragenden und den übernehmenden Rechtsträger, nicht jedoch einen AE der übertragenden Kö, sofern er nicht auch der übernehmende Rechtsträger ist (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.9.2.2 Vermögensübergang auf eine andere Körperschaft

Tz. 64 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei Verschmelzung auf eine andere Kö gilt für einen AE die stliche Rückwirkungsfiktion nach § 2 Abs 1 UmwStG nicht, sofern es nicht der übernehmende Rechtsträger ist (s Tz 49). Ausschüttungen an AE, für die die Rückwirkungsfiktion nicht gilt, sind als Ausschüttungen der übertragenden Kö und als Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu behandeln...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.6 Behandlung der Mitglieder bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung bzw Aufhebung der Körperschaft (§ 55 Abs 1 Nr 2 AO)

Tz. 65 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Gem § 55 Abs 1 Nr 2 AO dürfen die Mitglieder auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung (Aufhebung) der Kö nicht mehr als ihre eingezahlten Kap-Anteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten. Die Vorschrift bezieht sich nur auf Kap-Ges (s den Klammerzusatz in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO) sowie auf Stiftungen und Bg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Zum Umfang der Rückwirkungsfiktion bei Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft

Tz. 50 Stand: EL 73 – ET: 12/2011 Nach § 2 Abs 2 UmwStG gilt die in § 2 Abs 1 S 1 UmwStG geregelte Rückwirkungsfiktion bei einem umwandlungsbedingten Vermögensübergang von einer Kö auf eine Pers-Ges auch für das Einkommen und das Vermögen der Gesellschafter der übernehmenden Pers-Ges (dazu im Einzelnen s Tz 68ff). Tz. 51 Stand: EL 77 – ET: 04/2013 Wenn Vermögen der übertragende...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4 Neuer § 57 Abs 3 AO: Kooperationen zwischen gemeinnützigen Körperschaften

Tz. 91 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelungen zur Unmittelbarkeit in § 57 AO wurden durch das JStG 2020 um folgende Abs 3 und 4 erweitert: Zitatmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.2 Ausschluss der Verlustnutzung bei der übertragenden Körperschaft (§ 2 Abs 4 S 1 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach § 2 Abs 4 S 1 UmwStG ist der Ausgleich oder die Verrechnung eines Übertragungsgewinns mit verrechenbaren Verlusten, verbleibenden Verlustvorträgen, nicht ausgeglichenen negativen Eink, einem Zinsvortrag iSd § 4h Abs 1 S 5 EStG und einem EBITDA-Vortrag iSd § 4h Abs 1 S 3 EStG (Verlustnutzung) des übertragenden Rechtsträgers nur zulässig, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Steuerbegünstigte Körperschaften iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG (§ 51 Abs 1 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise (Literaturhinweise zur gGMbH s vor Tz 308): Toth, Die Besteuerung der Unternehmensträger-(Holding-)Stiftung, BB 1997, 1238; Verstl, Das Rechtsinstitut "Stiftung" – Allheilmittel für die Unternehmensnachfolgeregelung? DStR 1997, 674; Lex, Nach der BT-Wahl: Was kommt auf die Stiftungen zu? Stiftung & Sponsoring, Nr 6/199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.1 Keine Rückwirkungsfiktion bei Verschmelzung und Spaltung zwischen Körperschaften

Tz. 49 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Wie bereits ausgeführt (s Tz 22ff, 36), betrifft die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 UmwStG grds nur den übertragenden und den übernehmenden Rechtsträger, nicht jedoch einen AE der übertragenden Kö, sofern er nicht auch der übernehmende Rechtsträger ist (s UmwSt-Erl 2011, Rn 02.17). GlA s Urt des BFH v 07.04.2010 (BStBl II 2011, 467), wonac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (§ 5 Abs 1 Nr 9 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Unmittelbare Zweckverwirklichung im Ausland durch inländische Körperschaften

Tz. 263 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Zweckverwirklichung im Ausl konnte unmittelbar durch die inl Kö oder unter Einschaltung einer ausl Kö erfolgen, wenn diese als Hilfspers iSd § 57 Abs 1 AO anzusehen war. Durch das JStG 2009 wurde § 51 AO um einen Abs 2 ergänzt, der mit Wirkung seit 01.01.2009 für Ausl-Sachverhalte einen sog "strukturellen Inl-Bezug" normiert hat. Ausführ...mehr